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Teil A Allgemeine Regelungen ................................................................................................................... 3 1 Gegenstand ................................................................................................................................... 3 2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung ......................................................................................... 3 3 Auftraggeber und Bezugsberechtigte ............................................................................................ 6 4 Einzelaufträge ................................................................................................................................ 7 5 Geschätztes Auftragsvolumen ...................................................................................................... 8 6 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme ...................................................................................... 9 7 Höchstvolumen .............................................................................................................................. 9 8 Bereitstellung von Katalogdaten .................................................................................................. 10 9 Berichtswesen (Reporting) .......................................................................................................... 11 10 Vergütung der Leistungen ........................................................................................................... 13 11 Preisanpassungen ....................................................................................................................... 14 12 Rechnungen ................................................................................................................................ 14 13 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) .................................................................................. 15 14 Zentrale Hotline* .......................................................................................................................... 15 15 Remoteservice* ........................................................................................................................... 17 16 Haftpflichtversicherung ................................................................................................................ 17 17 Haftungsregelungen .................................................................................................................... 18 18 IT-Sicherheit ................................................................................................................................ 19 19 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz ............................................................... 19 20 Vertraulichkeit und Datenschutz .................................................................................................. 19 21 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen ............................. 19 22 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte .............................................................. 21 23 Textform....................................................................................................................................... 21 24 Anwendbares Recht, Gerichtsstand ............................................................................................ 22 25 Sonstige Vereinbarungen ............................................................................................................ 22
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 2 von 22
Rahmenvereinbarung1 über die Beschaffung von LowCode OutSystems-Lizenzen, Dienstleistungen, Applikationsentwicklung und Schulungen
Vertragsparteien Auftraggeber
civillent GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Herrn William Schmitt Carl-Zeiss-Straße 15 72770 Reutlingen
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: NN
Auftragnehmer
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
1Bei Aufträgen, die im Wege eines Vergabeverfahrens vergeben werden, erfolgt der Vertragsschluss grundsätzlich bereits mit der Erteilung des Zuschlags. Eine gegenseitige Unterschrift erfolgt vorliegend nicht. In Ausnahmefällen kann jedoch die Schriftform vorgeschrieben sein (Bsp.: § 56 SGB X). In diesen Fällen sind die jeweils vorgegebenen Formvorgaben zu beachten (Bsp.: Unter- schrift).
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 3 von 22
Teil A Allgemeine Regelungen
1 Gegenstand Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen: Der Rahmenvertrag soll die Beschaffung sämtlicher OutSystems-Lizenzmodelle ermöglichen und darüber hinaus Dienstleistungen zur Beratung, zur Herstellung der Betriebsbereitschaft, zur Applikationsentwicklung, zum Applikationsmanagement sowie Schulungen (Boot Camps) umfassen. Die Leistungen werden ohne Aufteilung in Lose als Gesamtvergabe vergeben; der Auftragnehmer erbringt sowohl den Leistungsblock A (Lizenzen und Plattformbetrieb) als auch den Leistungsblock B (Dienstleistungen, Applikationsentwicklung und Schulungen). Gegenstand ist die Beschaffung von Nutzungsrechten (Lizenzen) für die LowCode-OutSystems-Plattform OutSystems (OutSystems 11 und OutSystems Developer Cloud) einschließlich der zugehörigen Integrations-, KI- und Betriebskomponenten. Die Lizenzen müssen als Mietlizenzen angeboten werden, die eine flexible Skalierung (Erhöhung/Verringerung der Stückzahlen) über die Laufzeit des Rahmenvertrags ermöglichen. Alle Lizenzen müssen zwingend die Hersteller-Wartung und den Support (Software Assurance / Maintenance) für den gesamten Lizenzzeitraum beinhalten, um Zugriff auf Updates, Upgrades und den Hersteller-Support zu gewährleisten. Die im Rahmen dieses Vertrages zu beschaffenden OutSystems-Lizenzen werden über standardisierte Lizenzpakete abgerufen, die feste Kombinationen aus internen und externen User-Lizenzen abbilden; die Paketzuschnitte und Preise ergeben sich aus dem Preisblatt. Die Dienstleistungen sind in eigene Leistungskategorien gegliedert, die sich an den Bedarfen der Bezugsberechtigten der Komm.ONE orientieren. Im Übrigen vgl. Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung
2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung Es gelten als Vertragsbestandteile:
2.1 dieser Vertragstext einschließlich der Begriffsbestimmungen und den folgenden Anlagen in der hier aufgeführten Rangfolge:
Anlagen zur EVB-IT Rahmenvereinbarung
| Anlage | Bezeichnung | Datum / | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| Nr. | Version | ||
| 1 | Leistungsbeschreibung | [...] | [...] |
| 2 | Ergänzende Vertragliche Regelungen (zum EVB-IT Vertrag) | [...] | [...] |
| 3 | Sämtliche Vergabeunterlagen einschließlich Bieterfragen und Antworten | [...] | [...] |
| 4 | Preisblatt | [...] | [...] |
| 5 | Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) | [...] | [...] |
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| Anlage | Bezeichnung | Datum / | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| Nr. | Version | ||
| 6 | Ggfls. ein Datenschutzvertrag/ Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO | [...] | [...] |
| 7 | Modulare Vertraulichkeits- und Sicherheiterklärung | [...] | [...] |
| 8 | Vollständiges Angebot des Auftragnehmers einschließlich aller Anlagen | [...] | [...] |
Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.
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2.2 für die jeweiligen Einzelaufträge, je nach Leistungsart, die folgenden EVB-IT AGB:
| Auswahl | AGB | Erläuterung |
|---|---|---|
| EVB-IT Kauf-AGB | Kauf von Hardware | |
| EVB-IT Instandhaltungs-AGB | Instandhaltung von Hardware | |
| EVB-IT Überlassung Typ A-AGB | Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware (Kauf) | |
| EVB-IT Überlassung Typ B-AGB | Zeitweise Überlassung von Standardsoftware | |
| EVB-IT Pflege S-AGB | Pflege von Standardsoftware | |
| EVB-IT System-AGB | Erstellung von Gesamtsystemen, ggf. einschließlich Systemservice | |
| EVB-IT Systemlieferungs-AGB | Lieferung von Systemen, ggf. einschließlich Systemservice | |
| EVB-IT Erstellungs-AGB | Erstellung bzw. Anpassung von Software | |
| EVB-IT Service-AGB | Systemserviceleistungen | |
| EVB-IT Cloud-AGB | Cloudleistungen | |
| EVB-IT Dienstleistungs-AGB | Dienstleistungen |
Die einbezogenen EVB-IT AGB gelten in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
sowie nachrangig folgende weitere Regelungen des Auftraggebers (z. B. zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen), namentlich _____. sowie nachrangig zu Nummern 2.1 und 2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die oben genannten EVB-IT AGB (zusammen oder einzeln auch die EVB-IT AGB genannt) stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwe.bund.de zur Einsichtnahme bereit. Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* sowie auftragnehmerseitiger AGB für Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen im Besonderen Teil (Teil B) dieser Rahmen vereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge solche Bedingungen als Anlage in der Tabelle aus Nummer 2.1 aufgelistet werden. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügten
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Dokumenten Regelungen in den EVB-IT AGB, dieser Rahmenvereinbarung oder Einzelaufträgen widersprechen, sind sie ausgeschlossen. Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber zugelassen wurden. Die in diesem Teil A mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende dieses Vertrages unter „Begriffsbestimmungen“ definiert. Die in Teil B (Module) mit * gekennzeichneten Begriffe sind in den jeweils einbezogenen EVB-IT AGB unter „Begriffsbestimmungen“ definiert.
3 Auftraggeber und Bezugsberechtigte
3.1 Der/die unter „Vertragsparteien“ als Auftraggeber genannte/n Vertragspartei/en ist/sind Auftraggeber und Bezugsberechtigte/r im Sinne dieser Rahmenvereinbarung, sofern nachfolgend nicht anders geregelt. Ergänzend zum Auftraggeber bezugsberechtigt ist/sind: a) die civillent GmbH ausschließlich für ihren Eigenbedarf; b) die Komm.ONE AöR; c) die Träger der Komm.ONE AöR, namentlich der Zweckverband 4IT und das Land Baden- Württemberg einschließlich seiner nachgeordneten Behörden; d) die Mitglieder des Zweckverbands 4IT, namentlich die Kommunen und kommunalen Körperschaften in Baden-Württemberg; e) die von den Mitgliedern des Zweckverbands 4IT kontrollierten Tochtergesellschaften (Anteilsmehrheit und Mehrheit im Aufsichts- oder Leitungsgremium), soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sind; f) die endica GmbH sowie deren Anteilseigner, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sind. Die Bezugsberechtigten nach den Buchstaben b bis f rufen die Leistungen selbstständig und unmittelbar beim Auftragnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab; die civillent GmbH tritt nicht als Zwischenhändlerin auf und bestellt ausschließlich für ihren Eigenbedarf. Kunden der civillent GmbH außerhalb Baden-Württembergs sind nicht bezugsberechtigt. Statt des Auftraggebers bezugsberechtigt ist/sind : ___ . Nicht bezugsberechtigt ist/sind _____. Die Bezugsberechtigten und Regelungen zur Bezugsberechtigung ergeben sich überdies aus Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen
3.2 Im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Bezugsberechtigter, eines Rechtsformwechsels oder einer sonstigen gesellschaftsrechtlichen Umwandlung nach Vertragsschluss tritt an die Stelle des/der jeweiligen Bezugsberechtigten dessen/deren Rechtsnachfolger. Dasselbe gilt entsprechend bei bloßer namentlicher Umbenennung von Bezugsberechtigten. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer dies entsprechend mitteilen. Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer mitteilt, dass ein Bezugsberechtigter seine Bezugsberechtigung aus dieser Rahmenvereinbarung verloren hat, ist der Auftragnehmer nicht mehr berechtigt, künftige Einzelaufträge dieses ehemals Bezugsberechtigten auszuführen. Die Mitteilung erfolgt, soweit rechtlich zulässig, eine angemessene Zeit vorher.
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4 Einzelaufträge Der Auftragnehmer ist aufgrund eines erklärten Einzelauftrages zu den dort beauftragten Lieferungen und/oder Leistungen verpflichtet, wenn diese nach der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind. Einzelaufträge beziehen die Regelungen der Rahmenvereinbarung ein. Auftraggeber von Einzelaufträgen können der bzw. die Auftraggeber der Rahmenvereinbarung oder die Bezugsberechtigten* sein.
4.1 Abrufe und Bestätigung
4.1.1 Der Einzelauftrag erfolgt mit dem/den Einzelauftragsmuster(n) aus Anlage Nr. 1. mittels elektronischem Bestellsystem gemäß Anlage Nr. _____ und gemäß den dort aufgeführten Bestimmungen. mit dem Bestellformular aus dem ERP-System des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Bedarfsträgers. wie nachfolgend beschrieben: _____
Die Erteilung des Einzelauftrages erfolgt nach Abstimmung der folgenden Punkte: _____ (z.B. Termine, konkretisierter Leistungsumfang). nach Durchführung des Verfahrens/Abstimmungsprozesses Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen
4.1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche 3 Kalendertagen Arbeitstagen wie folgt zu bestätigen: wie in Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen vorgesehen in folgendem Internetportal (z. B. Lieferantenportal des Auftragnehmers) wie dort vorgesehen: _____ in Textform an: _____.
Hinweis: Vor der Bestätigung ist, soweit vereinbart, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob durch den Einzelauftrag Höchstvolumina überschritten werden! Siehe auch Abschnitt "Höchstvolumen" [im Standard Nummer 9].
4.2 Berechtigung zur Erteilung von Einzelaufträgen bei mehreren Bezugsberechtigten (Abrufberechtigung) Der/die als Auftraggeber genannte/n Vertragspartei/en ist/sind abrufberechtigt im Sinne dieser Rahmenvereinbarung. Zusätzlich gilt: Einzelaufträge erfolgen durch und für den jeweiligen Bezugsberechtigten.
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Einzelaufträge erfolgen durch und für den jeweiligen Bezugsberechtigten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Einwilligung des Auftraggebers/der Auftraggeber. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____. Einzelaufträge zugunsten von Bezugsberechtigten erfolgen durch den/die Auftraggeber für die jeweiligen Bezugsberechtigten. Einzelaufträge erfolgen durch und für den jeweiligen Bezugsberechtigten, bedürfen jedoch der Einwilligung des Auftraggebers/der Auftraggeber, sobald die für diesen Bezugsberechtigten gemäß Anlage Nr. _____ unverbindlich benannten Volumina ausgeschöpft sind. Liegt keine Einwilligung des Auftraggebers vor, darf der Auftragnehmer den Auftrag nicht annehmen. Sofern eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt, kann der Auftragnehmer aus dem Erreichen bzw. Überschreiten der benannten Volumina kein Leistungsverweigerungsrecht ableiten, es sei denn, das Höchstvolumen [im Standard gemäß Nummer 9] wurde erreicht. Einzelaufträge erfolgen stets zentral durch _____, jedoch für die jeweiligen Bezugsberechtigten. Einzelaufträge erfolgen wie folgt: _____ Einzelaufträge erfolgen überdies gemäß den Regelungen in Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen
4.3 Weitere Regelungen bei abweichendem Auftraggeber des Einzelauftrags Der Bezugsberechtigte* ist allein aus dem von ihm bzw. für ihn erklärten Einzelauftrag berechtigt und verpflichtet. Der/die Auftraggeber ist/sind gleichwohl berechtigt, die Ansprüche und Rechte der Bezugsberechtigten (z. B. Vertragsstrafen, Gewährleistungsansprüche) aus den Einzelaufträgen geltend zu machen. die folgenden Ansprüche bzw. Rechte der Bezugsberechtigten aus den Einzelaufträgen geltend zu machen: _____
5 Geschätztes Auftragsvolumen Das geschätzte Auftragsvolumen, d. h. der geschätzte Auftragswert (Schätzwert) oder die geschätzte Auftragsmenge (Schätzmenge) ergibt sich aus: siehe Anlage 4 Preisblatt (Musterwarenkorb). Der Musterwarenkorb bildet das geschätzte Auftragsvolumen ab. ergibt sich aus Anlage Nr. _____. beträgt _____ Euro (netto). beträgt _____ [z. B. Personentage oder Lizenzen]. ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung)
Geltung des geschätzten Auftragsvolumens in Relation zur Laufzeit Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung
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anteilig. wie folgt: _____.
6 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung durch Auftraggeber oder Bezugsberechtigte, es sei denn, es ist in dieser Nummer etwas anderes vereinbart. Weder die Angabe geschätzter Auftragsvolumina noch die von Höchstvolumina führt zu einer Abnahmeverpflichtung. Die Mindestabnahme ergibt sich aus Anlage Nr. _____. Die Mindestabnahme beträgt _____ Euro (netto). Die Mindestabnahme ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung). Geltung der Mindestabnahme in Relation zur Laufzeit Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. Die Mindestabnahme erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung anteilig. gemäß Anlage Nr. _____. Die Mindestabnahme gilt pro Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, kumuliert über die Gesamtlaufzeit.
7 Höchstvolumen Das Höchstvolumen, d. h. der Höchstwert oder die Höchstmenge ergibt sich aus 4.200.000,00 Euro netto (Gesamtwertobergrenze für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungsoptionen gemäß Kapitel 1.3 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung). Bei Erreichen dieser Obergrenze gilt die Rahmenvereinbarung als vollständig ausgeschöpft und endet vorzeitig; weitere Einzelabrufe sind ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. ergibt sich aus Anlage Nr. _____. beträgt _____ Euro (netto) (Höchstwert).
Geltung des Höchstvolumens in Relation zur Laufzeit Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung anteilig. gemäß Anlage Nr. _____
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7.1 Mitteilungspflicht des Auftragnehmers Würde durch einen Einzelauftrag eine Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Rahmenvereinbarung überschritten, wird der Auftragnehmer den Bezugsberechtigten und den Auftraggeber darauf hinweisen und den Einzelauftrag nicht ohne Freigabe des Auftraggebers und/oder des Bezugsberechtigten annehmen/bestätigen. Die Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: Ansprechpartner Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen
7.2 Folgen des Erreichens von Höchstvolumina Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Erfüllung künftiger Einzelaufträge verpflichtet.
Unabhängig davon hat der Auftraggeber das Recht, diese Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist von maximal 3 Monaten von maximal _____ Monaten zu kündigen. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Kündigung auf die Teile der Rahmenvereinbarung zu beschränken, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind. endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sind mehrere Höchstvolumina vereinbart, gilt dies erst, wenn alle Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Teile der Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist von maximal 3 Monaten von maximal _____ Monaten zu kündigen, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.
8 Bereitstellung von Katalogdaten Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber Katalogdaten der bestellbaren Produkte und Leistungen in elektronischer Form spätestens _ Kalendertage nach Zuschlag. Die Katalogdaten werden in folgendem Format bereitgestellt: BMEcat 2005 BMEcat 1.2 XML-Format gemäß Schema in Anlage Nr. _____ CSV-Datei gemäß Schema in Anlage Nr. _____
Der Auftragnehmer hat nach Änderungen der Produkt- oder Leistungsbeschreibung bzw. Änderungen des Produkt- und Leistungsportfolios aktualisierte Katalogdaten nachzuliefern, ohne dass es hierzu einer gesonderten Aufforderung des Auftraggebers bedarf.
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Die Katalogdaten müssen zu allen bestellbaren Produkten und Leistungen mindestens Folgendes beinhalten: Rahmenvereinbarungsnummer (des Auftraggebers) Einzelauftragsnummer (des Auftraggebers bzw. Bezugsberechtigten) eindeutige Artikelnummer des Herstellers (SKU) Artikelnummer beim Auftragnehmer Artikelkurzbeschreibung Artikellangbeschreibung eCl@ss-Nr. in der Version 5.1 Bestelleinheit Verpackungseinheit Verpackungsmenge bzw. Anzahl von Inhaltseinheiten Preis (netto) Listenpreis (netto) Produktdatenblatt-URL Abbildungen in einer Auflösung von mindestens 300 x 300 Bildpunkten im Format JPEG oder GIF Bild-URL Für konfigurierbare Produkte bzw. Leistungen hat der Auftragnehmer einen Konfigurator mit OCI- Schnittstelle bereitzustellen. Dabei ist/sind folgende OCI-Version(en) zu berücksichtigen: _____. Der Auftragnehmer liefert Katalogdaten der bestellbaren Produkte und Leistungen nach den Vorgaben aus Anlage _.
9 Berichtswesen (Reporting)
9.1 Besondere Mitteilungen zum Ausschöpfungsgrad der Rahmenvereinbarung Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn 100 % des geschätzten Auftragsvolumens 100 % des Höchstvolumens 75 % des geschätzten Auftragsvolumens 75 % des Höchstvolumens _____ % des geschätzten Auftragsvolumens 80 % des Höchstvolumens erreicht sind. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne der angegebenen Volumina erreicht sind. Maßgeblich dabei ist der tatsächlich erbrachte Leistungsstand und die sich daraus ergebende Vergütung, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: _____. Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: vgl. Ansprechpartner Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen Soweit Höchstvolumina zu 75 % erreicht sind und sich abzeichnet, dass die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung kumuliert dazu führen werden, dass vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Höchstvolumina ausgeschöpft sein werden, wird der Auftragnehmer dies
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dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: vgl. Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen Art und Umfang der besonderen Mitteilungspflichten des Auftragnehmers zum Ausschöpfungsgrad ergeben sich aus Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen.
9.2 Laufende Berichte Dem Auftraggeber sind durch den Auftragnehmer monatlich quartalsweise jährlich in folgendem Turnus: vgl. bis zum vgl. Leistungsbeschreibung des Folgemonats bezogen auf den Stichtag nachfolgende Informationen in elektronisch auswertbarer Form hinsichtlich jedes einzelnen Einzelauftrags, jeweils mit Netto- und Bruttowerten, zur Verfügung zu stellen (Stichtag ist der Tag des Endes des jeweiligen Berichtszeitraums. Beispielsweise bei einer monatlichen Berichterstattung das Ende des Kalendermonats): Produktbezeichnung/Bezeichnung der Leistung Anzahl Einzelpreise der jeweiligen Leistungen Gesamtpreis der jeweiligen Leistungen bis zum Stichtag auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abgerufene Leistungen (unabhängig davon, ob und inwieweit diese bereits erbracht wurden) bis zum Stichtag erfolgte Lieferungen / erbrachte Leistungen nach Menge (z. B. bei Abrechnung nach Zeitaufwand die geleisteten Personentage) Laufzeit und Umfang zugehöriger Systemservice-, Pflege- bzw. Instandhaltungsleistungen Anzahl der Tage mit Lieferverzug pro Lieferung gezahlte Vertragsstrafen pro Einzelfall und kumuliert Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten in jedem Einzelfall folgende weitere Informationen: Zeitgleich ist zudem in gleicher Form das kumulierte Bestellvolumen (Netto- und Bruttopreisangabe) bezogen auf den Auftraggeber und sämtliche Bezugsberechtige mitzuteilen. Die Informationen sind für die Dauer der Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zum Ende des letzten noch geltenden Einzelauftrags fortzuschreiben, so dass in der jeweils aktuellsten Übersicht zusätzlich zum aktuellen Zeitraum der gesamte bisherige Vertragszeitraum abgebildet ist.
Die Berichte sind in elektronisch auswertbarer Form an folgende Adresse zu senden: Die Berichte sind wie folgt zur Verfügung zu stellen: gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung. Die Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung. Es bestehen folgende Berichtspflichten des Auftragnehmers: _____.
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Es bestehen keine Berichtspflichten des Auftragnehmers.
10 Vergütung der Leistungen
10.1 Grundsätzliches Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus Anlage Nr. 4 [hier z.B. Preisblatt angeben]. Etwas anderes gilt nur, soweit ausnahmsweise eine Preisanpassung [im Standard gemäß Nummer 14] vereinbart ist und/oder soweit nach dieser Rahmenvereinbarung für Einzelaufträge Miniwettbewerbe durchzuführen sind und hierfür der Preis Zuschlagskriterium ist. Materialkosten, Reisekosten und Nebenkosten* sind in den Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisezeiten werden nicht vergütet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich zu zahlender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
10.2 Vergütung nach Aufwand Soweit in Anlage Nr. 4 [hier z.B. Preisblatt angeben] eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen und im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes
10.2.1 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den Zeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Bezugsberechtigten) erbracht. Die Leistungen des Auftragnehmers werden auch zu folgenden Zeiten gemäß Anlage Nr. _____ erbracht.
10.2.2 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Abweichend von den Regelungen im Abschnitt "Grundsätzliches" werden Reisekosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____. Nebenkosten* vergütet gemäß Anlage Nr. _____. Materialkosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____. Reisezeiten zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
10.3 Fälligkeit und Zahlungsfristen Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist. Die Prüffähigkeit einer Rechnung setzt bei einer Vergütung nach Aufwand voraus, dass der Auftragnehmer mit der Rechnung von ihm unterschriebene Leistungsnachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten gemäß dem Muster Vorgaben aus Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen vorlegt. Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise elektronisch einzureichen, wobei das Format aus Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen einzuhalten ist. Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise in folgender Form einzureichen: _____.
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Soweit vorstehend keine Form eines Leistungsnachweises vereinbart ist, gilt das Muster 1 zu den EVB- IT Dienstleistungs-AGB.
Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig: monatlich bis zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres. gemäß Anlage Nr. _____. wird gegebenenfalls in den Einzelaufträgen geregelt
Abweichend gilt: Die Vergütungen sind nicht 30 Tage, sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen und zutreffenden Rechnung zu zahlen. Fälligkeit und Zahlungsfristen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
11 Preisanpassungen Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbart ist.
11.1 Preisanpassungsklausel mit Index [nicht zutreffend]
11.2 Preiserhöhungen anhand von maximalen Prozentwerten [nicht zutreffend]
1.1 Preisanpassungen anhand von Preislisten
1.1.1 Preiserhöhungen anhand von Preislisten [nicht zutreffend]
1.1.1 Preissenkungen anhand von Preislisten [nicht zutreffend]
1.1.1 Laufende Preisanpassungen anhand von Preislisten [nicht zutreffend]
12 Rechnungen Die Rechnung ist nach den folgenden Vorgaben elektronisch einzureichen E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes oder andere Vorschrift]
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Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder
gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus Anlage Nr. Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus dem Einzelauftrag. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. Rechnungen sind an folgende Stelle zu richten: _____ Der Einzelauftrag wird mit dem jeweiligen Bezugsberechtigten abgerechnet. Die Anforderungen an Rechnungen und weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen.
13 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftraggeber sind:
| Name | Rolle/Leistungsbereich | Organisationseinheit | Telefonnummer | |
|---|---|---|---|---|
| […] | […] | […] | […] | […] |
Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftragnehmer sind:
| Name | Rolle/Leistungsbereich | Organisationseinheit | Telefonnummer | |
|---|---|---|---|---|
| […] | […] | […] | […] | […] |
Die Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
14 Zentrale Hotline*
14.1 Gegenstand der Hotline Gegenstand der Hotline ist die Aufnahme von Störungs- und Mängelmeldungen per Telefon. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die gemeldete Störung* bzw. den gemeldeten Mangel durch telefonische Anleitung noch während des Telefonats beseitigen. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Meldung zur Störungs- bzw. Mangelbeseitigung innerhalb seiner Supportorganisation weiterzuleiten. Ist keine Beseitigung vereinbart, unterbreitet der Auftragnehmer dem Bezugsberechtigten ein Angebot zur Beseitigung auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung oder, wenn eine solche nicht vereinbart ist, zu angemessenen Bedingungen. Die Störungs- bzw. Mangelbeseitigung gemäß Satz 2 erfolgt auch durch Remoteservice* Ist die Nutzung eines Ticketsystems* vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Meldung nebst erläuternden Informationen in dieses einzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Meldung bereits im Telefonat erledigt wurde oder nicht. Gegenstand der Hotline ist die Beantwortung von Fragen zur Nutzung der Produkte und Leistungen. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die Fragen telefonisch noch während des Telefonats beantworten. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer
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verpflichtet, die Fragen zur Nutzung anderweitig zu klären und die Antworten telefonisch oder per E-Mail an den Bezugsberechtigten zu übermitteln. Die Beantwortung der Fragen gemäß Satz 2 erfolgt auch durch Erläuterung per Remoteservice*. Der Gegenstand der Hotline ergibt sich ergänzend aus Anlage Nr. _____. Gegenstand und Umfang der Hotline (z.B. 1st Level Support und eine Abgrenzung zu weiteren Supportleveln wie 2nd und 3rd-Level-Support) ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.
14.2 Zeiten und Sprache der Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine Hotline in deutscher Sprache zu folgenden Zeiten:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | von 08:00 bis 17:00 Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Hotline personell und technisch so auszustatten, dass innerhalb der o. g. Zeiten ihre ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Er hat dabei das zu erwartende Aufkommen an Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen zu berücksichtigen und die Möglichkeit paralleler telefonischer Fragen bzw. Störungsmeldungen sicherzustellen. Kann die Beseitigung einer Störung* bzw. die Beantwortung komplexer Anwenderfragen nicht durchgängig von demselben Mitarbeitenden des Auftragnehmers bis zum erfolgreichen Abschluss betreut werden, ist der Vorgang und dessen Bearbeitungsfortschritt so zu protokollieren, dass durch den Mitarbeitendenwechsel kein wesentlicher Zeitverlust entsteht. Jede Partei trägt die bei ihr anfallenden Telekommunikationskosten selbst. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Hotline über Mehrwertdienste-, Mobilfunkrufnummern, Auslandsrufnummern oder andere Rufnummern anzubieten, die gegenüber dem Inlandsfestnetztarif Zusatzkosten verursachen. Zu folgenden Zeiten kann die Hotline statt in deutscher auch in englischer Sprache angeboten werden: _____. Die Hotline kann auch in englischer Sprache angeboten werden.
14.3 Personelle Besetzung der Hotline Der Auftragnehmer darf für die Hotline nur Personal einsetzen, das sachlich und fachlich so quali fiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung der vertraglichen Leistungen beantwortet werden können (Fachhotline). das so quali fiziert ist, dass auch komplexere Störungen gelöst werden können. das gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung qualifiziert ist.
14.4 Nutzer der Hotline Es besteht keine Einschränkung, welcher Personenkreis die Hotline in Anspruch nehmen darf. Es sind lediglich geschulte Nutzende berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen. Es ist lediglich der in Anlage Nr. _____ aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.
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Der Auftraggeber verfügt über einen User-Helpdesk, der die Fragen und Meldungen der Nutzenden entgegennimmt und versucht, diese zu klären. Erfolgt durch den User-Helpdesk keine Klärung, kann dieser die Hotline in Anspruch nehmen. Näheres ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
14.5 Anrufbearbeitung Die Nutzung von automatisierten Sprachdialogsystemen (Interactive Voice Response Systemen, IVR) ist nur zur Entgegennahme und einer ersten Zuordnung von Anrufen zulässig, soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist: Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen. Der Auftragnehmer ist nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen, soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird, nicht mehr als _____ Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden, der menschliche Kontakt spätestens auf der _____. Ebene erfolgt, der menschliche Kontakt spätestens nach _____ Minuten erfolgt.
14.6 Sonstiges Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.
15 Remoteservice* Der Auftragnehmer erbringt entsprechend der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ die dort aufgeführten Teile der Leistung mittels Remoteservice*. Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Remoteservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen.
16 Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens _____ mal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen: Vermögensschäden _____ Euro Sachschäden _____ Euro Personenschäden _____ Euro Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
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17 Haftungsregelungen
17.1 Haftung des Auftragnehmers In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für alle gesetzlichen und vertraglichen Freistellungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen insgesamt ausschließlich begrenzt auf den kumulierten Auftragswert der erteilten Einzelaufträge. Beträgt der kumulierte Auftragswert 1.000.000 Euro oder weniger, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 1.000.000 Euro zu Grunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 1.000.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 2.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 2.000.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 5.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 5.000.000 Euro bis zu 10.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 10.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt dieser kumulierte Auftragswert mehr als 10.000.000 Euro, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 20.000.000 Euro zu Grunde gelegt. Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen. Etwaige Haftungsbeschränkungen aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB gelten nicht, soweit nicht in nachfolgender Nummer [im Standard Nummer 21.2] etwas anderes vereinbart ist.
17.2 Ergänzende bzw. vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] abweichende Haftungsregelungen
17.2.1 Andere Höhenbeschränkung der Haftung aus der Rahmenvereinbarung An die Stelle der in Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] vorgesehenen Beschränkung der Haftung tritt eine Beschränkung auf _____ % des Gesamtbetrages der kumulierten Auftragswerte der erteilten Einzelaufträge. _____ Euro 5.000.000 Euro
17.2.2 Zusätzliche Beschränkung der Haftung aus dem Einzelauftrag Ergänzend zum Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] ergeben sich etwaige Beschränkungen der Haftung des Auftragnehmers aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB. Sie betreffen die Haftung aus den Einzelaufträgen und gelten pro Einzelauftrag. An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* tritt eine Begrenzung auf _____ % des Auftragswerts* des Einzelauftrags. An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* des Einzelauftrags tritt eine Begrenzung auf _____ Euro.
17.2.3 Sonstige Abweichungen vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei Datenschutzverletzungen. Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Freistellungsansprüche Der Auftragnehmer haftet auch für entgangenen Gewinn.
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Regelungen zur Haftung ergeben sich ausschließlich aus Anlage Nr. _____.
17.3 Haftung des Auftraggebers Die Haftung des Auftraggebers ist wie folgt begrenzt: _____. Die Haftung des Auftraggebers ist begrenzt gemäß folgender Anlage _____.
18 IT-Sicherheit Unbeschadet ggf. weitergehender gesetzlicher Anforderungen, weitgehender Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung und aus den Einzelaufträgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten bei IT-Sicherheitsvorfällen oder Ereignissen, die voraussichtlich zu einem IT-Sicherheitsvorfall führen, von denen der Auftraggeber bzw. die Bezugs berechtigten betroffen sein könnten, unverzüglich über den Vorfall oder das jeweilige Ereignis, potentielle Auswirkungen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten sowie die ergriffenen Maßnahmen informiert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 7 Modulare Vertraulichkeits- und Sicherheiterklärung zu beachten.
19 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich der Geheimschutzbetreuung durch die jeweils zuständige Stelle zu unterstellen. die Regelungen der Bezugsberechtigten zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: Anlage Nr. 7 Modulare Vertraulichkeits- und Sicherheiterklärung
20 Vertraulichkeit und Datenschutz Ergänzend zu bzw. abweichend von den jeweiligen Regelungen in den jeweiligen, für den Einzelauftrag geltenden EVB-IT AGB, ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. 7 Modulare Vertraulichkeits- und Sicherheiterklärung. Soweit durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), gilt Folgendes: die Parteien des Einzelauftrags treffen auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____. Details sind in Anlage Nr. 7 Modulare Vertraulichkeits- und Sicherheiterklärung geregelt. Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage Nr. 6 AVV. Ungeachtet dessen muss die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhalten. Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen und darüber hinaus die Regelungen aus Anlage Nr. 7 Modulare Vertraulichkeits- und Sicherheiterklärung
21 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen
21.1 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt
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am _____; mit Zuschlag; mit Zuschlag, jedoch frühestens am 01.01.2027; sie endet am _____. mit Ablauf von 24 Monaten. Soweit in Abschnitt "Folgen des Erreichens von Höchstvolumina" [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, endet diese Rahmenvereinbarung jedoch unabhängig davon bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig.
21.2 Verlängerungen der Rahmenvereinbarung Der AG kann die Laufzeit zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (12 Monate) zu unveränderten Konditionen verlängern; die Gesamtlaufzeit beträgt damit höchstens vier Jahre (48 Monate). Jede Verlängerung erfolgt durch schriftliche Erklärung des AG spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende. Der AG trifft die Entscheidung über eine Verlängerung nach Maßgabe des Bedarfs der abrufberechtigten Stellen; ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
21.3 Ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Quartals ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ende des _____ [z. B. zweiten Vertragsjahres]; dieses ordentliche Kündigungsrecht entfällt, wenn sich die Rahmenvereinbarung [im Standard geregelt in Nummer 25.2] verlängert hat. _____. Soweit in Abschnitt „Folgen des Erreichens des Höchstvolumens“ [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, ist der Auftraggeber unabhängig davon berechtigt, diese Rahmenvereinbarung bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig zu kündigen.
21.4 Ende/Kündigung von Einzelaufträgen Das Ende der Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit bestehender Einzelaufträge unberührt. Für bestehende Einzelaufträge gilt die Rahmenvereinbarung bis zum Ende der Einzelaufträge weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, mit Wirkung frühestens zum Ende der Rahmenvereinbarung auch alle Einzelaufträge zu kündigen, soweit nach deren Rechtsnatur eine Kündigung möglich ist. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, wobei etwaige Ansprüche wegen Mängeln unberührt bleiben. Nicht erbrachte Leistungen werden auch nicht vergütet, wobei § 648 BGB unberührt bleibt. _____. Weitere Regelungen zum Ende der Rahmenvereinbarung ergeben sich aus dieser Anlage _____
21.5 Außerordentliche Kündigung/Rücktritt Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der gesamten Rahmenvereinbarung, von Einzelaufträgen oder jeweils Teilen davon aus wichtigem Grund fristlos oder mit einer Frist bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, dies ist gemäß § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1 oder 2 entbehrlich oder es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
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Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: ● Der Auftragnehmer kann ein vereinbartes Produkt nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung eines Ersatzproduktes wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten bezüglich des betroffenen Produktes eine Teilkündigung erklären. ● Der Auftragnehmer kann einen wesentlichen Teil des vereinbarten Produktportfolios nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung von Ersatzprodukten wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten die Rahmenvereinbarung insgesamt kündigen. ● Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer- bzw. Leistungszeiträume oder ‑zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● In den folgenden Fällen darf der Auftraggeber den Rahmenvertrag außerordentlich kündigen: • Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Datenschutz-Bestimmungen des Vertrages kann der Auftraggeber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Dies bezieht sich insbesondere auch auf Verstöße gegen die Bestimmungen der Anlage 5c „Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung“. • Bei wiederholter (mind. 2-mal) Lieferung von Graumarktware bzw. Ware die nicht den unter Punkt 3.3 der Anlage 2 „Leistungsbeschreibung“ genannten Anforderungen und Bestimmungen entspricht. ● In den Fällen des Kapitels 1.2 der Anlage 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen Wird die Rahmenvereinbarung aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die Bezugsberechtigten berechtigt, erteilte Einzelaufträge ebenfalls außerordentlich zu kündigen bzw. soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, von nicht vollständig erfüllten Einzelaufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten; soweit eine Teilleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag bereits bewirkt ist, kann der Auftraggeber hinsichtlich dieser Teilleistung jedoch nur zurücktreten, wenn er an dieser, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, objektiv kein Interesse hat.
22 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für ein etwaiges Vermieterpfandrecht, z. B. in Bezug auf Hardware, Software und gehostete Daten des Auftraggebers.
23 Textform Soweit in dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.
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24 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge und für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.
25 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: _____. Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung und 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen.
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