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Verfahrensleitfaden
Zur Rahmenvereinbarung 1275 LowCode OutSystems
EUROPAWEITE VERGABE
RAHMENVEREINBARUNG
LOWCODE OUTSYSTEMS
LIZENZEN UND DIENSTLEISTUNG
OFFENES VERFAHREN NACH VgV
V
ERFAHRENSLEITFADEN
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Klassifizierung extern Seite 1 von 16
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Inhalt
1 Einführung ........................................................................................................................................................ 4
1.1 Vorbemerkungen............................................................................................................................................................................ 4
1.2 Informationen zum Auftraggeber ........................................................................................................................................ 4
Vergabestelle .................................................................................................................................................................................... 4
Auftraggeber/Vertragspartner .............................................................................................................................................. 4
1.3 Auftragsgegenstand..................................................................................................................................................................... 4
2 Formale Angaben zum Verfahren ........................................................................................................... 5
2.1 Art des Verfahrens ........................................................................................................................................................................ 5
2.2 Fristen .................................................................................................................................................................................................... 5
2.3 Berechtigung zur Angebotsabgabe ................................................................................................................................... 5
2.4 Einverständnis der Bieter ......................................................................................................................................................... 6
2.5 Vergabeunterlagen, Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und zusätzliche Auskünfte ............................................................................................................................................................................................ 6
2.6 Einreichung von Angeboten..................................................................................................................................................... 7
2.7 Nachforderung .................................................................................................................................................................................. 7
2.8 Nebenangebote ............................................................................................................................................................................... 7
2.9 Kosten der Angebotserstellung ............................................................................................................................................ 7
2.10 Ausschluss vom Verfahren, nicht berücksichtigte Angebote ......................................................................... 8
2.11 Bietergemeinschaften ................................................................................................................................................................ 8
2.12 Unterauftragnehmer .................................................................................................................................................................... 8
2.13 Eignungsleihe .................................................................................................................................................................................... 9
2.14 Abfrage des Wettbewerbsregisters ................................................................................................................................. 9
2.15 Mindestlohn ....................................................................................................................................................................................... 9
2.16 Aufhebung des Vergabeverfahrens ................................................................................................................................ 10
2.17 Mitteilung über das Vergabeergebnis ........................................................................................................................... 10
3 Wertung der Angebote ............................................................................................................................. 10
3.1 Angebotsprüfung und Wertung der Angebote ....................................................................................................... 10
3.1.1 Formale Prüfung der Angebote ...................................................................................................................... 10
3.1.2 Eignungsprüfung ....................................................................................................................................................... 10
3.1.3 Referenzen ...................................................................................................................................................................... 11
3.1.4 Prüfung der Angemessenheit der Preise ................................................................................................... 11
3.1.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ........................................................................................... 11
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3.2 Ausschluss vom Verfahren, Änderung der Eignung............................................................................................... 14
4 Vergabekammer ........................................................................................................................................... 15
5 Sonstiges ......................................................................................................................................................... 15
6 Struktur der Vergabeunterlagen ............................................................................................................ 15
7 Einzureichende Unterlagen ...................................................................................................................... 16
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1 Einführung
1.1 Vorbemerkungen
Bitte lesen Sie die Verfahrensbedingungen zur Erstellung des Angebots sowie die Anlagen sorgfältig durch. Darüber hinaus werden Sie gebeten, unmittelbar die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen.
Der Umfang und die Ausgestaltung der zu vergebenden Leistungen bestimmen sich nach diesem Verfahrensleitfaden sowie dessen Anlagen.
1.2 Informationen zum Auftraggeber
Vergabestelle
Komm.ONE AöR Vergabestelle Weissacher Str. 15 70499 Stuttgart
Auftraggeber/Vertragspartner
civillent GmbH Carl-Zeiss-Str. 15 72770 Reutlingen
Die civillent GmbH wird in den Vergabeunterlagen als "Auftraggeber" bzw. AG bezeichnet. Unternehmen, die ein Angebot einreichen, werden als "Bieter" bezeichnet. Der Bieter, dem der Zuschlag erteilt wird, wird nach Vertragsschluss als "Auftragnehmer" bzw. AN bezeichnet. Auftraggeber und Auftragnehmer werden gemeinsam als "Vertragspartner" bezeichnet.
1.3 Auftragsgegenstand
Im Rahmen dieses EU-weiten offenen Verfahrens soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von LowCode OutSystems-Lizenzen, Dienstleistungen, Applikationsentwicklung und Schulungen geschlossen werden. Die Leistung wird als Gesamtauftrag vergeben; der Auftragnehmer erbringt sowohl die Leistungen des Leistungsblocks A (Lizenzen und Plattformbetrieb) als auch die des Leistungsblocks B (Dienstleistungen, Applikationsentwicklung und Schulungen).
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Die Rahmenvereinbarung soll die Beschaffung sämtlicher OutSystems-Produkte und - Versionen über Lizenzmodelle ermöglichen und darüber hinaus Dienstleistungen zur Begleitung der Installation und Einrichtung der Plattform sowie zum Management, zur Entwicklung und Implementierung von Applikationen und Schnittstellen umfassen.
Der Umfang und die Ausgestaltung der zu vergebenden Leistungen bestimmen sich nach diesem Verfahrensleitfaden inklusive Anlagen, insbesondere nach den Ergänzenden vertraglichen Regelungen und der Leistungsbeschreibung.
2 Formale Angaben zum Verfahren
2.1 Art des Verfahrens
Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren wird gemäß § 119 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 15 VgV als offenes Verfahren durchgeführt.
Das Verfahren wurde dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU zur europaweiten Bekanntmachung übersandt und im Supplement des Amtsblatts der EU veröffentlicht. Die Vergabebekanntmachung ist auf der Homepage http://ted.europa.eu abrufbar.
2.2 Fristen
| Frist zur Einreichung von Bieterfragen | 05.10.2026 |
|---|---|
| Ablauf der Angebotsfrist | 13.10.2026, 10:00 Uhr |
| Ablauf der Bindefrist (Das Angebot kann während der Bindefrist nicht zurückgezogen werden) | 60 Tage nach Angebotseingang |
2.3 Berechtigung zur Angebotsabgabe
Zur Angebotsabgabe berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Bietergemeinschaften, die die in der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen geforderten Eignungsanforderungen erfüllen.
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2.4 Einverständnis der Bieter
Jeder am Verfahren beteiligte Bieter erklärt sich durch die Abgabe seines Angebots mit den vorliegenden Vergabeunterlagen einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf des Vergabeverfahrens einschließlich der Veröffentlichung von Ergebnissen dürfen nur durch die Vergabestelle und ihre Bevollmächtigten abgegeben werden.
Jeder Bieter willigt durch die Abgabe seines Angebots ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem o.g. Verfahren in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eingetragen werden Name, Vertreter, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Jeder Bieter hat mit der Einreichung seines Angebots diejenigen Unterlagen deutlich kenntlich zu machen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und bei denen nach Auffassung des Bieters im Falle eines vergaberechtlichen
Nachprüfungsverfahrens die Akteneinsicht durch Dritte zu versagen ist.
2.5 Vergabeunterlagen, Unklarheiten in den
Vergabeunterlagen, Bieterfragen und zusätzliche
Auskünfte
Die Vergabeunterlagen werden auf dem Vergabeportal „Vergabeportal BW bzw. auf dem Deutschen Vergabeportal“ unter https://vergabeportal-bw.de bzw. http://www.dtvp.de kostenfrei zur Verfügung gestellt. Über etwaige Bieterinformationen (insbesondere Änderungen an den Vergabeunterlagen) werden die Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege informiert. Der Erhalt derartiger Bieterinformationen setzt eine Registrierung bei der Vergabeplattform voraus.
Die Registrierung ist kostenlos und kann unter https://www.dtvp.de oder https://vergabeportal-bw.de durchgeführt werden.
Die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Die Fragen und/oder Hinweise sind schriftlich (über die Vergabeplattform) zu stellen. Sollten die Fragen und Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden diese allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Der Auftraggeber wird diese allen Bietern gleichzeitig schriftlich mitteilen und, falls erforderlich, die Angebotsfrist verlängern.
2.6 Einreichung von Angeboten
Angebote sind ausschließlich über den hierfür vorgesehenen Upload-Bereich der Vergabeplattform einzureichen. Die Einreichung über die Funktion „Bieterkommunikation“, per Nachricht innerhalb der Vergabeplattform oder über sonstige Kommunikationswege der Plattform ist unzulässig und ersetzt die Einreichung über den vorgesehenen Upload Bereich nicht. Maßgeblich ist ausschließlich der Upload über den hierfür vorgesehenen Bereich („Angebote“).
Ein über andere Funktionen übermittelter Inhalt gilt als nicht eingereicht und wird im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Nicht formgerecht eingereichte Angebote werden gemäß § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Nur durch die Einreichung über den vorgesehenen Upload-Bereich ist gewährleistet, dass der Eingang revisionssicher dokumentiert wird und ein Zugriff auf die Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist ausgeschlossen ist (§ 53 VgV i. V. m. § 10 VgV).
2.7 Nachforderung
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 Abs. 1 VgV).
Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
2.8 Nebenangebote
Nebenangebote und Änderungswünsche sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss vom Verfahren.
2.9 Kosten der Angebotserstellung
Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird den Bietern keine Entschädigung gewährt.
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2.10 Ausschluss vom Verfahren, nicht berücksichtigte
Angebote
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots.
2.11 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, worin die Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft liegt.
2.12 Unterauftragnehmer
Der Bieter darf sich zur Leistungserbringung eines Unterauftragnehmers bedienen. Beabsichtigt der Bieter Teile der ausgeschriebenen Leistungen im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, hat er, falls bereits bekannt, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
Der Auftraggeber kann von den Bietern, deren Angebot für den Zuschlag in Betracht kommt, die Namen der Unterauftragnehmer und den Nachweis verlangen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Liegen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor, muss der Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle ersetzt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, die Ersetzung eines Unternehmens zu verlangen, bei welchem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Nimmt der Bieter eine solche Ersetzung nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vor, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Bieters.
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2.13 Eignungsleihe
Bieter/Bietergemeinschaften können sich zum Nachweis der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen. Soweit dies zutrifft, ist den Angebotsunterlagen ein Nachweis beizufügen, dass diese anderen Unternehmen dem Bieter die für die Auftragsausführung erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung stellen. Der Nachweis ist durch Zusage der eignungsleihenden Unternehmen zu erbringen, dass diese dem Bieter die für die Auftragsausführung erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung stellen. Verwenden Sie hierzu bitte die vorgefertigte Verpflichtungserklärung der beteiligten Unternehmen. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Die Zusage der eignungsleihenden Unternehmen muss in Textform gem. § 126 b BGB vorgelegt werden.
Nimmt der Bieter / die Bietergemeinschaft Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch, erfordert dies die gemeinsame Haftung des Bieters/der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens im Umfang der Eignungsleihe.
Zur Eignungsleihe wird im Übrigen auf die geltenden Regelungen des § 47 VgV hingewiesen.
2.14 Abfrage des Wettbewerbsregisters
Bei einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer fragt der Auftraggeber vor der Zuschlagserteilung für das Unternehmen, an das der Zuschlag erteilt werden soll, das Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG ab. Eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister ist von den Bietern nicht vorzulegen.
2.15 Mindestlohn
Gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG muss der Bieter / die Bietergemeinschaft erklären, nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden zu sein.
Zudem ist eine Erklärung der Tariftreue und Mindestentlohnung nach LTMG einzureichen. Vorlagen zu den Erklärungen sind in der Anlage „Eigenerklärungen und Nachweise“ integriert und entsprechend einzureichen.
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2.16 Aufhebung des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber behält sich unter den Voraussetzungen des § 63 VgV die teilweise oder vollständige Aufhebung des Vergabeverfahrens vor. Den Bietern werden in diesem Fall die Gründe für die Entscheidung mitgeteilt.
2.17 Mitteilung über das Vergabeergebnis
Die Vergabestelle informiert die Bieter über das Vergabeergebnis nach Maßgabe des § 62 VgV. Die Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 Abs. 1 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle teilt den nicht berücksichtigten Bietern im gesetzlich vorgesehenen Umfang den Namen des erfolgreichen Bieters mit.
3 Wertung der Angebote
3.1 Angebotsprüfung und Wertung der Angebote
Alle Angebote werden gemäß §§ 55 ff. VgV geöffnet und geprüft. Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen:
a) Formale Angebotsprüfung
b) Eignungsprüfung
c) Prüfung der Angemessenheit der Preise
d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
3.1.1 Formale Prüfung der Angebote
In dieser Prüfung werden die Angebote auf Vollständigkeit sowie auf fachliche Richtigkeit geprüft. Erfüllt ein Angebot nicht die Anforderungen, erfolgt der Ausschluss des Angebotes vom Verfahren.
3.1.2 Eignungsprüfung
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Bei der Eignungsprüfung wird die für diesen Auftrag erforderliche Eignung der Bieter gem. §§ 122, 123 und 124 GWB und §§ 42 ff. VgV geprüft.
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Inhalt dieser Prüfung sind dabei vor allem die Fragen, ob alle notwendigen Unterlagen mit dem Angebot eingereicht wurden und die geforderten Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit den verlangten Mindestanforderungen entsprechen.
Im Rahmen der Prüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt.
Die für dieses Verfahren maßgeblichen Eignungskriterien ergeben sich abschließend aus dem Blatt „Eignungskriterien" der Anlage 10_Kriterienkatalog in Verbindung mit Kapitel 5 der Anlage 02_Leistungsbeschreibung. Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen (§ 42 VgV).
3.1.3 Referenzen
Im Zuge dieses Verfahrens sind vom Bieter insgesamt 3 Referenzen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einzureichen. Die Referenzen beziehen sich auf erfolgreich abgeschlossene Projekte im öffentlichen Sektor auf Landes- oder Kommunalebene mit vergleichbarer technologischer und organisatorischer Komplexität im Bereich der LowCode-OutSystems-Plattform-Integration; sie dürfen nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die genauen inhaltlichen Anforderungen an diese Referenzen sind der Anlage 03_Eigenerklärungen und Nachweise zu entnehmen.
3.1.4 Prüfung der Angemessenheit der Preise
Inhalt der Prüfung ist die Frage, ob ein angebotener Preis ungewöhnlich niedrig ist bzw. ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vorliegt. Entscheidend ist dabei grundsätzlich der Gesamtpreis des Angebotes.
Die Frage, ob ein ungewöhnlich niedriges Angebot vorliegt, kann beispielsweise durch den Vergleich mit den anderen eingegangenen Angeboten festgestellt werden.
Ungewöhnlich niedrig ist ein Angebot, wenn der Preis von den Erfahrungswerten einer wettbewerblichen Preisbildung ohne einen sachlichen Grund erheblich abweicht. Gegebenenfalls kann der Auftraggeber vom Bieter eine Aufklärung bezüglich der angebotenen Preise verlangen.
3.1.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Im Rahmen der vierten Wertungsstufe wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB, § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot ermittelt:
Die Angebotswertung erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Zuschlagskriterien.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird mit insgesamt 70 % gewichtet. Innerhalb des Kriteriums Preis werden die Blöcke A (Lizenzen und Plattformbetrieb) mit 35 % und B (Dienstleistungen, Applikationsentwicklung und Schulungen) mit 65 % gewichtet.
| Pos. | Zuschlagskriterium | Gewichtung in % | Zu erreichende Punkte |
|---|---|---|---|
| 1. | Preis | 70 % | 700 |
| 1.1 | Preis – Block A (Lizenzen und Plattformbetrieb) | 35 % | 245 |
| 1.2 | Preis – Block B (Dienstleistungen, Applikationsentwicklung und Schulungen) | 65 % | 455 |
| 2. | Qualitätskriterien – Konzepte K1 bis K5 | 30 % | 300 |
| Gesamt | 100 % | 1.000 |
3.1.5.1 Preisbewertung (70%)
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ erfolgt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden Preisblattes (Anlage 04).
Für die Preiswertung werden folgende Positionen berücksichtigt:
• Tabellenblatt „Block A Lizenzen Plattform“ • Tabellenblatt „Block B Dienstleistungen“
Im Kriterium Preis können maximal 700 Punkte erreicht werden. Davon entfallen auf den Block A (Lizenzen und Plattformbetrieb) 245 Punkte und auf den Block B (Dienstleistungen, Applikationsentwicklung und Schulungen) 455 Punkte.
Der Bieter mit dem niedrigsten Wertungspreis, separat betrachtet für Block A und Block B, erhält die maximale Punktzahl.
Die übrigen Bieter erhalten entsprechend proportionale Punktwerte.
Die Bewertung erfolgt nach der linearen Bewertungsformel:
Für Block A:
Preis-Punkte = (niedrigster Wertungspreis / individueller Wertungspreis) × 245
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Für Block B:
Preis-Punkte = (niedrigster Wertungspreis / individueller Wertungspreis) × 455
Beispiel für Teil A:
| Anbieter | Preis | Punkte |
|---|---|---|
| A | 100.000 Euro | 245 |
| B | 120.000 Euro | (100.000 / 120.000) × 250 = 204,17 |
| C | 150.000 Euro | (100.000 / 150.000) × 250 = 163,33 |
Beispiel für Teil B:
| Anbieter | Preis | Punkte |
|---|---|---|
| A | 100.000 Euro | 455 |
| B | 120.000 Euro | (100.000 / 120.000) × 450 = 379,17 |
| C | 150.000 Euro | (100.000 / 150.000) × 250 = 303,33 |
3.1.5.2 Qualitätsbewertung (30%)
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität“ erfolgt auf Grundlage der vom Bieter einzureichenden Konzepte (Anlage 05).
| Nr. | Konzept | Max zu erreichende Punkte | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| 1 | Plattformbetrieb, Lizenzierung und Gesamtverantwortung | 150 | 20 % |
| 2 | Datenschutz, Informationssicherheit und Exit | 150 | 15 % |
| 3 | Applikationsentwicklung und Qualitätssicherung | 150 | 30 % |
| 4 | Applikationsmanagement und Support | 150 | 20 % |
| 5 | Schulung und Befähigung | 150 | 15 % |
| Summe | 750 | 100% |
Es können maximal 750 Qualitätsrohpunkte erreicht werden. Diese werden anhand der oben angegebenen Prozente entsprechend gewichtet und ergeben die gewichteten Qualitätsrohpunkte.
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Das Kriterium wird in der Gesamtbewertung zu 30 % gewichtet. Es können maximal 300 Punkte erreicht werden. Die Umrechnung der Qualitätsrohpunkte in gewichtete Leistungspunkte erfolgt folgendermaßen:
𝑒𝑟𝑟𝑒𝑖𝑐ℎ𝑡𝑒 𝑔𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑒𝑡𝑒 𝑄𝑢𝑎𝑙𝑖𝑡ä𝑡𝑠𝑟𝑜ℎ𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 Gewichtete Leistungspunkte = x 300 750
Beispiel:
| Erreichte gewichtete Qualitätsrohpunkte | Erreichte Leistungspunkte |
|---|---|
| 750 | 300 |
| 525 | 210 |
| 450 | 180 |
Die Rundung erfolgt auf 2 Nachkommastellen.
3.1.5.3 Gesamtwertung
Beim Preis können maximal 700 Punkte und bei der Qualität maximal 300 Punkte erreicht werden.
Somit ergibt sich eine zu erreichende Höchstpunktzahl von 1.000.
Sofern das Angebot den formalen und fachlichen Anforderungen entspricht und zur Wertung herangezogen werden kann, erhält der Bieter mit der höchsten erreichten Punktzahl den Zuschlag.
3.2 Ausschluss vom Verfahren, Änderung der Eignung
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Eignung der Bieter während des gesamten Vergabeverfahrens fortbestehen muss. Die Vergabestelle ist daher zur erneuten Prüfung der Bietereignung verpflichtet, sofern der Auftraggeber von Sachverhalten Kenntnis erlangt, die die Eignung des Bieters (Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft) für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in Frage stellen könnten.
Um der Vergabestelle die Prüfung des Fortbestands der Bietereignung zu ermöglichen, sind die Bieter verpflichtet, die Vergabestelle über alle Umstände, die eine erneute Beurteilung der Eignung des Bieters (Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft) begründen können, zu informieren. Hierzu zählen auch beabsichtigte Unternehmensumwandlungen nach dem UmwG.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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4 Vergabekammer
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge ab Erreichen des Schwellenwertes der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB ist schriftlich zu stellen und an die Vergabekammer Baden-Württemberg zu richten:
| Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe | Tel.: +49-721-926-4049 | |||
|---|---|---|---|---|
| Fax: +49-721-926-3985 | ||||
| oder | ||||
| Tel.: +49-711-123-2738, | ||||
| Fax: +49-711-123-2613 |
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
5 Sonstiges
Ergänzende Erläuterungen zum Formblatt Tariftreueerklärung und den Besonderen Vertragsbedingungen LTMG finden Sie unter: https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx Ergänzende Erläuterungen zum Datenschutz im Vergabeverfahren finden Sie bei der Vergabestelle unter:
6 Struktur der Vergabeunterlagen
Neben dem hier vorliegenden Verfahrensleitfaden sind die folgenden Anlagen nebst deren Anhängen unmittelbarer Teil und Gegenstand des Vergabeverfahrens.
• 02_Leistungsbeschreibung • 03_Eigenerklärungen und Nachweise • 04_Preisblatt • 05_Kriterienkatalog • 06_Mitarbeitendenprofile • 07_DSGVO28.1.civillent.Outsystems.Lieferant.Eigenerklärung • 08_EVB-IT-Rahmenvereinbarung Teil A • 09_EVB-IT-Rahmenvereinbarung Teil B
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• 10_ EVB-IT Cloudvertrag • 11_EVB-IT-Überlassung agb • 12_EVB-IT-Pflege S agb • 13_EVB-IT-Dienstleistungs-agb • 14_EVB-IT-Cloud-agb • 15_ergänzende vertragliche Regelungen • 16_Modulare_Vertraulichkeits-und Sicherheitserklärung • 17_Besondere Vertragsbedingungen LTMG
7 Einzureichende Unterlagen
Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
• Anlage 03_Eigenerklärungen und Nachweise • Anlage 07_ DSGVO28.1.civillent.Outsystems.Lieferant.Eigenerklärung • Anlage 04_Preisblatt • Anlage 05_Kriterienkatalog (inkl. geforderter Nachweise zu einzelnen Kriterien) • Konzepte (ggf. mit entsprechend geforderten Nachweisen) K1 – K5 gemäß Kriterienkatalog • Anlage 06_Mitarbeitendenprofile inkl. der dazugehörigen OutSystems- Zertifizierungen der Mitarbeiter • Nachweis des aktiven Partnerstatus des Herstellers OutSystems sowie der Vertriebsautorisierung des Herstellers • Zertifikate: ISO/IEC 27001 einschließlich Statement of Applicability; ISO/IEC 27017; ISO/IEC 27018; SOC 2 Type II Report
Darüber hinaus sind die erforderlichen vom Bieter einzureichenden Unterlagen sinnhaft und eindeutig zu bezeichnen und dienen als Bestandteil der Angebotsunterlagen. Es werden nur die Dokumente des Angebots des Bieters berücksichtigt, welche eindeutig von der Vergabestelle vorgegeben worden sind. Darüber hinausgehende Dokumente (bspw. Anschreiben etc.) finden keine Berücksichtigung und sind somit nicht als Bestandteil des Angebots zu werten
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