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Zusätzliche technische Vertragsbedingungen:
Umweltverträglichkeit von Baustoffen:
Der AN hat sicherzustellen, dass nur zugelassene Baustoffe verwendet
werden, die u.a. kein Formaldehyd, keine Dioxine, asbest-
haltige oder krebsverdächtige Stoffe enthalten.
Die einschlägigen Vorschriften sind einzuhalten, die notwendigen
Nachweise sind vom AN zu erbringen.
- Ende der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen-
Weitere Besondere Vertragsbedingungen:
Erschwernisse:
Für die einzelnen Baustellen in den Liegenschaften können keine Lager-
und Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Die
Baustelleneinrichtung ist deshalb als Nebenleistung mit in die
Einheitspreise
einzukalkulieren.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht immer um
zusammenhängende Arbeiten, sondern auch teilweise um Klein- und
Kleinstaufträge handelt. Sie verteilen sich, je nach Erfordernis.
Die Leistungen sind demnach als eine Anzahl zeitlich voneinander
getrennt auszuführenden Einzelmaßnahmen zu betrachten, für die jeweils
Einzelaufträge, unter Zugrundelegung des Angebotes, erteilt werden.
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Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen
Zustimmung des Auftraggebers.
Der anfallende Schutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sind
vom AN zu sammeln und zu entsorgen. Die Abfallbeseitigung wird nicht
gesondert vergütet, diese ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Einhaltung der folgenden Satzung der LH-München ist verbindlich:
Allgemeine Abfallsatzung vom 17 Juli 1992 und die Gewerbe- u.
Bauabfallentsorgungssatzung in der jeweils zu dem Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung. Diese können im STBAM 2 oder im Internet
unter http://www.awm.muenchen.de/gewerbe/m recht.htm eingesehen werden.
Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen und in die Einheitspreise
mit einzurechnen:
a.) Erschwerende Bedingungen durch laufenden
Klinik/Institutsbetrieb wie z.B. Vorlesungen in den Instituten,
Tagesambulanzen und OP-Betrieb, Notaufnahmen usw.
b.) Die im LV angegebenen gesamten Massen werden in Klein- und
Kleinstaufträgen gesplittert, da die anfallenden Arbeiten in ihrem
Umfang meist unvorhergesehen zustande kommen. (s.o.)
c.) Es ist auch davon auszugehen, dass mehrere kleine Bereiche
gleichzeitig bearbeitet werden müssen.
d.) Der Transport der Materialien und Werkzeuge bis zum Einbauort.
e.) Wegezeiten werden nicht gesondert vergütet.
f.) Bei der Ausführung der Arbeiten muss durch die vorhandenen
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Bauumstände
des laufenden Betriebes und der teilweise sehr hohen hygienischen
Anforderungen grundsätzlich von erschwerten Bedingungen ausgegangen
werden.
Das Aufmass wird ausschließlich auf der Grundlage des örtlichen
Aufmasses aufgestellt.
Stundenlohnarbeiten kommen nur nach gesonderter Anordnung der
Bauleitung, gegen Nachweis der Stunden und des verbrauchten Materials,
zur Ausführung.
Für die AG haben oberste Priorität die Termine und die schnelle
Abrufbarkeit von Bauleistungen. Daher werden die Bauleistungen im
Rahmen eines Zeitvertrages - nach vereinbarter Geltungsdauer - nach den
jeweiligen Erfordernissen mittels Einzelaufträgen auf Grundlage des
Rahmenvertrages abgerufen.
Es können mehrere kleinere Aufträge vor Ort entsprechend der Arbeiten
und Terminvorgaben anfallen, die eine Aufstockung auf bis zu 6 Personen
erforderlich machen können.
Die Arbeiten sind in der Regel in dem Zeitraum Werktags von Montag bis
Freitag von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag von 7:00 bis 14:00 Uhr
auszuführen. Sind aus Gründen des Betriebes Arbeitsunterbrechungen und
Änderungen der vereinbarten Arbeitsabläufe erforderlich, ist
unverzüglich die Bauleitung zu informieren.
Es ist davon auszugehen, dass in Einzelfällen Arbeiten mit einem
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Vorlauf von 48 Stunden nach Absprache begonnen werden müssen. Ebenso
kann es durch den Betrieb zu Arbeiten außerhalb der gewöhnlichen
Arbeitszeiten kommen. Wochenend- und Nachtarbeit wird bei Bedarf vom
AG gesondert angewiesen. Der AN verpflichtet sich nach Auftrag
Wochenendarbeit aufzunehmen, auch kurzfristig mit einer Vorlaufzeit von
48 Stunden. Die Vergütung solcher außergewöhnlichen Arbeitszeiten
erfolgt gemäß den geltenden Tarifbestimmungen.
Diese Einzelaufträge können nur nach Einzelangeboten des AN beauftragt
werden, die auf Grundlage des Auftrags-Rahmenangebotes erstellt sind.
In den Einzelaufträgen soll der geschätzte Umfang der zu erbringenden
Leistung gemäß den Positionen des Rahmenangebotes erstellt werden.
Der AN hat die Erstellung von Einzelaufträgen unentgeltlich zu
erbringen.
Sämtliche Rechnungen der unterschiedlichen Maßnahmen sind getrennt nach
Einzelaufträgen zu stellen.
In der Regel sind auch umfangreiche
Staubschutzmaßnahmen auszuführen, da fast immer im laufenden Betrieb
gearbeitet wird. Der AN hat sämtliche Beschädigungen,
die durch derartige Hilfskonstruktionen, Abschottungen,
Geräteeinhausungen und damit evtl. verbundenen Abklebearbeiten
verursacht werden, nach Beendigung der Arbeiten zu beseitigen.
Bei Bohrarbeiten aller Art dürfen nur Bohrgeräte mit Absaugvorrichtung
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verwendet werden.
Die Sauberhaltung der Baustelle und die Beseitigung aller Schutt- und
Materialreste ist täglich durchführen um Verschleppung durch den
laufenden Betreib zu vermeiden.
Die eingebauten sanitären Einrichtungsgegenstrände und Abflussleitungen
dürfen nicht zum Reinigen von Werkzeugen und dergleichen benutzt werden.
Bei Zuwiderhandlung hat der AN die Beseitigung evtl. daraus
resultierender Schäden ausschließlich und im vollen Umfang zu tragen.
Sämtliche Bauleistungen sind durch einen Polier oder eine andere
deutschsprachige Aufsichtsperson zu überwachen insbesondre hinsichtlich
der Unfallverhütungsvorschriften. Die Aufsichtsperson ist vor der
Auftragsvergabe zu benennen und bedarf bei einem Wechsel der Zustimmung
der AG. Diese Aufsichtsperson muss Werktags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
für die AG erreichbar sein.
Im Rahmen aller Arbeiten geht grundsätzlich das gesamte ausgebaute,
nicht wieder zu verwendende Material (Bauschutt, Abbruchmaterial, etc.)
in das Eigentum des AN über.
Eine Lohnleitklausel wird nicht vereinbart.
Eine zu erwartende Lohnerhöhung ist in den Einheitspreis
einzukalkulieren.
Zum Nachweis des Aufwandes sind getrennt nach Arbeitstagen und
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Einzelaufträgen Regieberichte täglich einzureichen. Insbesondere ist
damit neben den Arbeitsstunden auch der Anfall an Baustoffen, Bauschutt
und der Gerätevorhaltung festgehalten.
Aktuelle Gebührenlisten, Preislisten und Preiskataloge sind dem AG
2-fach zu überlassen.
Dem AN werden unentgeltlich zur Nutzung überlassen:
-Strom- und Wasseranschlüsse
-WC-Anlagen
Zufahrtswege sind für alle Arbeitsstellen gegeben. Dem AN stehen aber
keine Parkplätze zur Verfügung.
- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -