Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

_ZTV_und_WBV_Baumeister.pdf

Rahmenvereinbarung für Maurer-, Beton-, Verputz-, Trockenbau-, Fliesen- und Estricharbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen:

Umweltverträglichkeit von Baustoffen:

Der AN hat sicherzustellen, dass nur zugelassene Baustoffe verwendet

werden, die u.a. kein Formaldehyd, keine Dioxine, asbest-

haltige oder krebsverdächtige Stoffe enthalten.

Die einschlägigen Vorschriften sind einzuhalten, die notwendigen

Nachweise sind vom AN zu erbringen.

  • Ende der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen-

Weitere Besondere Vertragsbedingungen:

Erschwernisse:

Für die einzelnen Baustellen in den Liegenschaften können keine Lager-

und Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Die

Baustelleneinrichtung ist deshalb als Nebenleistung mit in die

Einheitspreise

einzukalkulieren.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht immer um

zusammenhängende Arbeiten, sondern auch teilweise um Klein- und

Kleinstaufträge handelt. Sie verteilen sich, je nach Erfordernis.

Die Leistungen sind demnach als eine Anzahl zeitlich voneinander

getrennt auszuführenden Einzelmaßnahmen zu betrachten, für die jeweils

Einzelaufträge, unter Zugrundelegung des Angebotes, erteilt werden.

[Seite 2]

Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen

Zustimmung des Auftraggebers.

Der anfallende Schutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sind

vom AN zu sammeln und zu entsorgen. Die Abfallbeseitigung wird nicht

gesondert vergütet, diese ist mit den Einheitspreisen abgegolten.

Die Einhaltung der folgenden Satzung der LH-München ist verbindlich:

Allgemeine Abfallsatzung vom 17 Juli 1992 und die Gewerbe- u.

Bauabfallentsorgungssatzung in der jeweils zu dem Zeitpunkt der

Ausführung gültigen Fassung. Diese können im STBAM 2 oder im Internet

unter http://www.awm.muenchen.de/gewerbe/m recht.htm eingesehen werden.

Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen und in die Einheitspreise

mit einzurechnen:

a.) Erschwerende Bedingungen durch laufenden

Klinik/Institutsbetrieb wie z.B. Vorlesungen in den Instituten,

Tagesambulanzen und OP-Betrieb, Notaufnahmen usw.

b.) Die im LV angegebenen gesamten Massen werden in Klein- und

Kleinstaufträgen gesplittert, da die anfallenden Arbeiten in ihrem

Umfang meist unvorhergesehen zustande kommen. (s.o.)

c.) Es ist auch davon auszugehen, dass mehrere kleine Bereiche

gleichzeitig bearbeitet werden müssen.

d.) Der Transport der Materialien und Werkzeuge bis zum Einbauort.

e.) Wegezeiten werden nicht gesondert vergütet.

f.) Bei der Ausführung der Arbeiten muss durch die vorhandenen

[Seite 3]

Bauumstände

des laufenden Betriebes und der teilweise sehr hohen hygienischen

Anforderungen grundsätzlich von erschwerten Bedingungen ausgegangen

werden.

Das Aufmass wird ausschließlich auf der Grundlage des örtlichen

Aufmasses aufgestellt.

Stundenlohnarbeiten kommen nur nach gesonderter Anordnung der

Bauleitung, gegen Nachweis der Stunden und des verbrauchten Materials,

zur Ausführung.

Für die AG haben oberste Priorität die Termine und die schnelle

Abrufbarkeit von Bauleistungen. Daher werden die Bauleistungen im

Rahmen eines Zeitvertrages - nach vereinbarter Geltungsdauer - nach den

jeweiligen Erfordernissen mittels Einzelaufträgen auf Grundlage des

Rahmenvertrages abgerufen.

Es können mehrere kleinere Aufträge vor Ort entsprechend der Arbeiten

und Terminvorgaben anfallen, die eine Aufstockung auf bis zu 6 Personen

erforderlich machen können.

Die Arbeiten sind in der Regel in dem Zeitraum Werktags von Montag bis

Freitag von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag von 7:00 bis 14:00 Uhr

auszuführen. Sind aus Gründen des Betriebes Arbeitsunterbrechungen und

Änderungen der vereinbarten Arbeitsabläufe erforderlich, ist

unverzüglich die Bauleitung zu informieren.

Es ist davon auszugehen, dass in Einzelfällen Arbeiten mit einem

[Seite 4]

Vorlauf von 48 Stunden nach Absprache begonnen werden müssen. Ebenso

kann es durch den Betrieb zu Arbeiten außerhalb der gewöhnlichen

Arbeitszeiten kommen. Wochenend- und Nachtarbeit wird bei Bedarf vom

AG gesondert angewiesen. Der AN verpflichtet sich nach Auftrag

Wochenendarbeit aufzunehmen, auch kurzfristig mit einer Vorlaufzeit von

48 Stunden. Die Vergütung solcher außergewöhnlichen Arbeitszeiten

erfolgt gemäß den geltenden Tarifbestimmungen.

Diese Einzelaufträge können nur nach Einzelangeboten des AN beauftragt

werden, die auf Grundlage des Auftrags-Rahmenangebotes erstellt sind.

In den Einzelaufträgen soll der geschätzte Umfang der zu erbringenden

Leistung gemäß den Positionen des Rahmenangebotes erstellt werden.

Der AN hat die Erstellung von Einzelaufträgen unentgeltlich zu

erbringen.

Sämtliche Rechnungen der unterschiedlichen Maßnahmen sind getrennt nach

Einzelaufträgen zu stellen.

In der Regel sind auch umfangreiche

Staubschutzmaßnahmen auszuführen, da fast immer im laufenden Betrieb

gearbeitet wird. Der AN hat sämtliche Beschädigungen,

die durch derartige Hilfskonstruktionen, Abschottungen,

Geräteeinhausungen und damit evtl. verbundenen Abklebearbeiten

verursacht werden, nach Beendigung der Arbeiten zu beseitigen.

Bei Bohrarbeiten aller Art dürfen nur Bohrgeräte mit Absaugvorrichtung

[Seite 5]

verwendet werden.

Die Sauberhaltung der Baustelle und die Beseitigung aller Schutt- und

Materialreste ist täglich durchführen um Verschleppung durch den

laufenden Betreib zu vermeiden.

Die eingebauten sanitären Einrichtungsgegenstrände und Abflussleitungen

dürfen nicht zum Reinigen von Werkzeugen und dergleichen benutzt werden.

Bei Zuwiderhandlung hat der AN die Beseitigung evtl. daraus

resultierender Schäden ausschließlich und im vollen Umfang zu tragen.

Sämtliche Bauleistungen sind durch einen Polier oder eine andere

deutschsprachige Aufsichtsperson zu überwachen insbesondre hinsichtlich

der Unfallverhütungsvorschriften. Die Aufsichtsperson ist vor der

Auftragsvergabe zu benennen und bedarf bei einem Wechsel der Zustimmung

der AG. Diese Aufsichtsperson muss Werktags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr

für die AG erreichbar sein.

Im Rahmen aller Arbeiten geht grundsätzlich das gesamte ausgebaute,

nicht wieder zu verwendende Material (Bauschutt, Abbruchmaterial, etc.)

in das Eigentum des AN über.

Eine Lohnleitklausel wird nicht vereinbart.

Eine zu erwartende Lohnerhöhung ist in den Einheitspreis

einzukalkulieren.

Zum Nachweis des Aufwandes sind getrennt nach Arbeitstagen und

[Seite 6]

Einzelaufträgen Regieberichte täglich einzureichen. Insbesondere ist

damit neben den Arbeitsstunden auch der Anfall an Baustoffen, Bauschutt

und der Gerätevorhaltung festgehalten.

Aktuelle Gebührenlisten, Preislisten und Preiskataloge sind dem AG

2-fach zu überlassen.

Dem AN werden unentgeltlich zur Nutzung überlassen:

-Strom- und Wasseranschlüsse

-WC-Anlagen

Zufahrtswege sind für alle Arbeitsstellen gegeben. Dem AN stehen aber

keine Parkplätze zur Verfügung.

  • Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung