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DRK-2026-082 Bietererklärungen.pdf

Rahmenvereinbarung für Leistungen einer Brand-Agentur

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 09:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Bietererklärung

bei Abgabe eines Angebotes (B-12)

Angebot für:Rahmenvereinbarung Los 1: Markenführung für den DRK e. V. Los 2: Kampagnen für den DRK e. V.
Vergabe-Nr.:DRK-2026-082
  1. Angaben zum Bieter

Firma und Rechtsform: ………………………………………………………………………..............

Anschrift: …………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………

Kontaktdaten: …………………………………………………………………………………

Ansprechpartner: …………………………………………………………………………………

E-Mail: …………………………………………………………………………………

Die Angebotslegung erfolgt im Rahmen einer Bietergemeinschaft: ☐ Ja ☐ Nein

Bei der Auftragsausführung werden Unterauftragnehmer eingesetzt: ☐ Ja ☐ Nein

Ich/Wir erfülle(n) die Voraussetzungen als Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EC der Kommission:

a) nicht mehr als 249 Beschäftigte b) Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder c) eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro)

Diese Voraussetzungen finden auf uns Anwendung: ☐ Ja ☐ Nein

  1. Angaben zum Angebot

Ich/Wir bewerben uns im Rahmen dieser Ausschreibung auf das/die nachstehende(n) Los(e):

☐ Los 1: ☐ Los 2:

An das Angebot bin/sind ich/wir bis zum Ablauf, der in der Aufforderung angegebenen Bindefrist gebunden.

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Folgende Unterlagen sind Bestandteil meines/unseres Angebots. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form (z.B. Projektleiter) angeführt. Sie umfassen selbstverständlich auch weibliche Personen.

a) gemäß Aufforderung beigefügte erforderliche Unterlagen (bitte ankreuzen):

☐ Bietererklärung für Abgabe eines Angebotes (B-12) ☐ Bietererklärung zur Eignungsprüfung (B-20) ☐ Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (B-21) ☐ Bietererklärung zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (B-23a) ☐ Unternehmensprofil ☐ Angebotskonzept Los 1 ☐ Angebotskonzept Los 2 ☐ Preisblatt Los 1 ☐ Preisblatt Los 2

b) Nur bei Bedarf des Bieters erforderlich:

☐ Bietererklärung für Unteraufträge und Eignungsleihe (B-41) ☐ Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe (B-41a) ☐ Bietergemeinschaftserklärung (B-42)

Der/Die Bieter erklärt/erklären, die Erbringung der insbesondere in der Leistungsbeschreibung angeführten Leistungen unter Berücksichtigung der gesamten Vergabeunterlagen anzubieten.

Der/Die Bieter erklärt/erklären, dass dem Angebot keine gesetzlich unzulässigen Abreden mit anderen Unternehmen zu Grunde liegen. Dem/Den Bieter/n ist bekannt, dass bei Vorliegen von unzulässigen Abreden die Auftraggeberin den Rücktritt vom Vertrag erklären kann und der/die Bieter für den Schaden aufzukommen hat/haben, welcher aus der Verletzung dieser Erklärung entsteht.

Die nachstehende Unterschrift oder die elektronische Signatur gilt für alle Teile des Angebotes. Gleiches gilt bei der Abgabe in Textform, bei der die Person des Erklärenden zu benennen ist.

Ich bestätige als Bieter/als bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft durch meine Unterschrift, dass der oben angeführte Referenzauftrag nach meinem Wissensstand die angegebenen Kennzahlen erfüllt und darüber hinaus die Leistungen fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht wurden. Ferner bestätige ich durch die Unterschrift der vorliegenden Bietererklärung die Richtigkeit meiner Angaben, die Verbindlichkeit meines Angebotes und meiner Preise und die Richtigkeit der beigefügten Bietererklärungen.

…………..……………………………………………………………………………………………………….… Name und Unterschrift des Bieters/ des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft Hinweis: Die Bietererklärung muss an dieser Stelle den Namen der erklärenden Person ausweisen! (Textform - § 126b BGB)

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Bietererklärung

zur Eignungsprüfung (B-20)

Ich erkläre/Wir erklären, dass

 mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden. (gilt nicht für Freiberufler!)  mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. (gilt nicht für Freiberufler!)  über das Vermögen meines/unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein gleichwertiges gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.  sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.  ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind und ermächtigen die Auftraggeberin, Auskünfte einzuholen oder legen diese auf Verlangen der Auftraggeberin vor.  ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Berufsgenossenschaften und Krankenversicherungen nachgekommen sind und weiterhin nachkommen.  ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten.  ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist.  Die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.  keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bewerberin oder Bewerber bzw. Bieterin oder Bieter in Frage stellen.  keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aufgrund einer in § 123 GWB gelisteten Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgestellt worden ist.

…………..……………………………………………………………………………………………………….… Name und Unterschrift des Bieters/ des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft Hinweis: Die Bietererklärung muss an dieser Stelle den Namen der erklärenden Person ausweisen! (Textform - § 126b BGB)

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Bietererklärung

zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (B-21)

Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:

☐ Bewerber ☐ Mitglied Bietergemeinschaft ☐Unterauftragnehmer

Name und Anschrift des Erklärenden:

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 31 Absatz 2 UVgO/ § 42 Absatz 1 VgV i.V.m. § 123 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet, e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), g) §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), h) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), i) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), j) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder k) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

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Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 31 Absatz 2 UVgO/ § 42 Absatz 1 VgV i.V.m. § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird.

  2. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 31 Absatz 2 UVgO/ § 42 Absatz 1 VgV i.V.m. § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden kann, wenn:

a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, c) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, d) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, e) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, f) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, g) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, soweit die mangelhafte Vertragserfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags, zu Schadenersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, h) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder i) das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 AEntG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen Version 1.0 Seite 5 von 11

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eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 98c AufenthG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausgeschlossen werden können, wenn diese oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.

  2. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 MiLoG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

  3. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 SchwarzArbG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden sollen, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB), §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.

  4. Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind.

  5. Ich/Wir erkläre(n) hiermit,

a) dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, b) dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann.

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  1. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen die vorstehenden Erklärungen von Unterauftragnehmern einzufordern hat und diese Erklärungen vor Zustimmung des Auftraggebers vorzulegen sind.

  2. Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen.

  3. Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Gewerbezentralregister oder im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Sollte mein/unser Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommen, werde(n) ich/wir für die Abfrage beim Gewerbezentralregister oder Korruptionsregister die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) meiner/unserer verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach Aufforderung der Vergabestelle mitteilen.

Hinweis: Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung bzw. dem Angebot beizufügen.

…………..……………………………………………………………………………………………………….… Name und Unterschrift des Bewerbers/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft/ den Unterauftragnehmer! Hinweis: Die Bietererklärung muss an dieser Stelle unterzeichnet werden!

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Bietererklärung zur

Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (B-23a)

Der Bewerber erklärt:

☐ Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist in branchenüblicher Höhe abgeschlossen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig.

☐ Es liegt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kein Versicherungsschutz in entsprechender Höhe vor, allerdings wird im Fall der Beauftragung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.

Hinweis: Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss ersichtlich sein. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein solcher Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

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Bietererklärung für

Unteraufträge und Eignungsleihe (B-41)

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen werden nachfolgend benannt:

• die durch Unterauftragnehmer zu erbringenden Teilleistungen und – soweit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie • die Unternehmen oder Unternehmensteile (z.B. Konzernmutter, Konzerntochter), deren Kapazitäten für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch genommen werden sollen.

Beschreibung der Teilleistung bzw. EignungskriteriumsBezeichnung des Unterauftragnehmers bzw. des Unternehmens oder Unternehmensteils, dessen Kapazitäten für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe)1
Verpflichtungserklärung ☐ liegt dem Angebot bei. ☐ wird auf Verlangen nachgereicht.
Verpflichtungserklärung ☐ liegt dem Angebot bei. ☐ wird auf Verlangen nachgereicht.
Verpflichtungserklärung ☐ liegt dem Angebot bei. ☐ wird auf Verlangen nachgereicht.

1 Die Namen, Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Ansprechpartner) - und bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter - sind spätestens vor Zuschlagerteilung zu benennen. Version 1.0 Seite 9 von 11

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Verpflichtungserklärung zur

Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe (B-41a)

Angebot für:Rahmenvereinbarung ☐ Los 1: Markenführung für den DRK e. V. ☐ Los 2: Kampagnen für den DRK e. V.
Vergabe-Nr.:DRK-2026-082

Angaben, des sich verpflichtenden Unternehmens:

Name:

Anschrift:

Beschreibung der Leistung:

Zur Verfügung gestellte Kapazitäten:

☐ Unterauftragnehmer

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Bewerber bzw. Bieter, die entsprechend erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.

☐ Eignungsleihe

Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung

a) ☐ die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit b) ☐ die technische und berufliche Leistungsfähigkeit

meines/unseres Unternehmens in Anspruch.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Bewerber bzw. Bieter, die entsprechend erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Hauptauftragnehmer haftet.

…………..……………………………………………………………………………………………………….… Name und Unterschrift des Bieters/ des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft Hinweis: Die Bietererklärung muss an dieser Stelle den Namen der erklärenden Person ausweisen! (Textform § 126b BGB)

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Bietergemeinschaftserklärung (B-42)

Die Bietergemeinschaft besteht aus den nachfolgenden Mitgliedern:

Mitglied 1:
Mitglied 2:
Mitglied 3:

Wir erklären hiermit, dass

 wir im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden.

 dass die bezeichneten Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.

 folgendes geschäftsführendes Unternehmen die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich einschließlich Erklärungen im Vergabeverfahren vertritt:

Name des Geschäftsführenden Unternehmens

Wir erklären, dass das geschäftsführende Unternehmen berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung, Zahlungen anzunehmen. Sämtliche Zahlungen der Auftraggeberin können mit befreiender Wirkung ggü. anderen Mitgliedern auf folgendes Konto geleistet werden:

IBAN: ______________________________ BIC: _____________________________________

Mitglied 1 Unterschrift / Name

Mitglied 2 Unterschrift / Name

Mitglied 3 Unterschrift / Name

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