Grundsätze Abrechnungsmodell
| Unnamed: 0 |
|---|
| Abrechnungsmodell |
| Grundsatz des Vergütungsmodells |
| — Die Vergütung der Betriebsführung setzt sich aus mehreren Vergütungsbestandteilen zusammen. |
| — Hierzu zählen: |
| – eine monatliche Betriebsführungspauschale für die allgemeine Betriebsführungsorganisation, |
| – eine aufwandsabhängige Vergütung für tatsächlich erbrachte operative Tätigkeiten und |
| – gesonderte Vergütungen für Rackplatz, Strompauschalen und RMA-Handling gemäß den Regelungen dieses Kapitels sowie, für RMA-bezogene Tätigkeiten, ergänzend gemäß Abschnitt 9.8 der Anlage 4.1. |
| — Die Betriebsführungspauschale dient ausschließlich der Vergütung der allgemeinen organisatorischen Betriebsführungsfähigkeit des AN. Konkrete operative Tätigkeiten werden weiterhin nach dem vereinbarten Stundenmodell vergütet. |
| Betriebsführungspauschale |
| — Die monatliche Betriebsführungspauschale dient der Vergütung der allgemeinen Betriebsführungsorganisation des AN. |
| — Die Betriebsführungspauschale umfasst ausschließlich allgemeine organisatorische Leistungen, die unabhängig von einem konkreten Anliegen oder einer konkreten operativen Tätigkeit erforderlich sind. |
| — Hierzu zählen insbesondere: |
| – die organisatorische Bereitstellung der Betriebsführung, |
| – die Bereitstellung und Betreuung des Funktionspostfachs, |
| – die Bereitstellung einer Telefonnummer für dringende Anliegen während der vereinbarten Erreichbarkeitszeiten, |
| – die allgemeine Koordination der Betriebsführung, |
| – die Mitwirkung an der Pflege und Abstimmung des Komponentenverzeichnisses, soweit diese nicht im Zusammenhang mit einem konkreten Anliegen oder einer konkreten Tätigkeit steht, |
| – sowie allgemeine Abstimmungen zur Betriebsführung. |
| — Nicht Bestandteil der Betriebsführungspauschale sind insbesondere: |
| – Störungsanalyse und Störungsbehebung, |
| – Änderungen an Systemen oder Konfigurationen, |
| – planbare Arbeiten, |
| – Testvorbereitungen, |
| – RMA-bezogene Tätigkeiten, |
| – Wiederherstellungsmaßnahmen, |
| – Konfigurations-, Prüf- oder Kontrolltätigkeiten, |
| – physische Arbeiten an Komponenten, |
| – sonstige konkrete operative Tätigkeiten. |
| — Diese Leistungen werden gemäß dem vereinbarten Stundenmodell abgerechnet. |
| — Die Höhe der Betriebsführungspauschale wird gesondert vereinbart. |
| — Änderungen von etwaigen Mengenangaben im Komponentenverzeichnis oder in der Preisliste sind in der Betriebsführungspauschale enthalten, soweit nicht mehr als zwei redundant aufgebaute Komponenten (zwei Komponentenpaare) entfallen oder dazu kommen. |
| Aufwandsabhängige Vergütung operativer Tätigkeiten |
| — Konkrete operative Tätigkeiten werden nach tatsächlichem Arbeitsaufwand vergütet, sofern sie nicht ausdrücklich der Betriebsführungspauschale zugeordnet sind. |
| Abrechnungsdokumentation |
| — Jede aufwandsabhängig abzurechnende Tätigkeit des AN ist mit Datum, Erläuterung, Dauer und verantwortlicher Person zu dokumentieren. |
| — Die Dokumentation ist in Form eines Leistungsnachweises an den AG zu übermitteln und dient dem Nachweis für die Abrechnung des AN. |
| — Die Betriebsführungspauschale setzt keinen Einzelstundennachweis voraus; sie lässt die Dokumentationspflichten nach diesem Anforderungskonzept unberührt. |
| Abrechnung von Rackplatz (HE) und Strom |
| Rackplatz |
| — Die Abrechnung des Rackplatzes (Höheneinheiten) umfasst ausschließlich die physische Unterbringung der Komponenten im Rack einschließlich Stellfläche, Grundkühlung sowie der Nutzung der erforderlichen Rack-Basisinfrastruktur. |
| — Nicht Bestandteil der Rackplatzabrechnung sind insbesondere: |
| – physische Arbeiten an den Komponenten, |
| – Wartungstätigkeiten, |
| – Fehlerbehebung, |
| – Konfigurations-, Prüf- oder Kontrolltätigkeiten und |
| – Bereitschaft zur Durchführung der vorgenannten Tätigkeiten. |
| — Sämtliche der vorgenannten Leistungen gelten als Hands-on-Dienstleistungen bzw. operative Tätigkeiten und werden nicht durch die Rackplatzpauschale abgegolten, sondern separat nach dem vereinbarten Stundenmodell abgerechnet. |
| Stromverbrauch |
| — Der Stromverbrauch der bei den Betreibern untergebrachten Komponenten wird als gerätebezogene monatliche Pauschale abgerechnet. |
| — Die Bemessung der Pauschale erfolgt auf Basis einer typischen Leistungsaufnahme der jeweiligen Komponente. |
| — Als zulässige Referenzen für die Ermittlung der Leistungsaufnahme gelten: |
| – Herstellerangaben (z. B. Datenblätter, technische Spezifikationen), |
| – öffentlich verfügbare technische Dokumentationen des Herstellers, |
| – Angaben zu baugleichen oder funktional vergleichbaren Geräten derselben Geräteklasse, |
| – gemeinsam abgestimmte Pauschalwerte pro Geräteklasse. |
| — Die Verwendung von Maximalleistungsaufnahmen oder nicht belegbaren Erfahrungswerten ist ausgeschlossen, sofern diese nicht ausdrücklich begründet und durch den AG freigegeben wurden. |
| — Die herangezogene Referenz ist vom Betreiber zu dokumentieren und dem AG auf Anfrage offenzulegen. |
| Ausschluss verdeckter Vergütungsbestandteile |
| — Die Vergütung der Betriebsführung erfolgt ausschließlich gemäß den in diesem Kapitel definierten Vergütungsbestandteilen. |
| — Verdeckte oder nicht ausdrücklich vereinbarte Vergütungsbestandteile sind unzulässig. |
| — Unzulässig sind insbesondere: |
| – pauschale Zuschläge für Support- oder Betreuungstätigkeiten außerhalb der vereinbarten Betriebsführungspauschale, |
| – implizite Serviceleistungen innerhalb von Infrastrukturkosten, insbesondere Rackplatz oder Strom, |
| – Mindestabnahmemengen oder Mindestumsätze, |
| – nicht vereinbarte Zuschläge für interne Personalqualifikation, Spezialisten oder Organisationsaufwände, |
| – sonstige nicht ausdrücklich vereinbarte Pauschalen oder Zuschläge. |
| — Leistungen gelten nur dann als vergütungsfähig, wenn sie entweder: |
| – ausdrücklich durch die Betriebsführungspauschale umfasst sind, |
| – ausdrücklich als sonstige Pauschalleistung definiert sind oder |
| – als tatsächlich erbrachte Tätigkeit nach dem vereinbarten Stundenmodell abgerechnet werden. |
| — Eine Vergütung für nicht erbrachte oder nicht vereinbarte Leistungen ist ausgeschlossen. |
| Return Merchandise Authorization |
| Abrechnung |
| — Für nachgewiesene Aufwände im Zusammenhang mit Tätigkeiten des AN im Rahmen des RMA- und Hardwareausfallmanagements werden unter Beachtung der nachstehenden Regelungen grundsätzlich nach dem vereinbarten Stundenabrechnungsmodell gemäß Anlage Preisliste vergütet. |
| — Die Abrechnung hat auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen und unter Bezug auf die betroffenen Komponenten zu erfolgen. |
| — Hierzu zählen insbesondere: |
| – Analyse und Erstdiagnose, |
| – Ein- und Ausbau von Hardware, |
| – Konfigurations- und Wiederherstellungstätigkeiten, |
| – Tests und Inbetriebnahme, |
| – Koordination und technische Abstimmungen. |
| — Zur Vereinfachung der Abrechnung wird für die physische Abwicklung eines RMA-Vorgangs eine Handling-Pauschale pro RMA-Fall erhoben. Die Handling-Pauschale umfasst ausschließlich typische, geringfügige Sach- und Nebenkosten der RMA-Abwicklung, insbesondere: |
| – Verpackungs- und Versandmaterial, |
| – Standardversandkosten. |
| — Arbeitsleistungen sind nicht Bestandteil der Handling-Pauschale und werden ausschließlich nach dem Stundenabrechnungsmodell abgerechnet. |
| — Außergewöhnliche oder nicht von der Handling-Pauschale abgedeckte Kosten (z. B. Speditionsversand, Sondertransporte, Zollgebühren) sind vorab mit dem AG abzustimmen und werden gesondert abgerechnet. |
| — Pauschale Handlingkosten außerhalb von RMA-Fällen sind ausgeschlossen. |
Los5_Preisliste_BTF_ZV
| Lfd. Nr. | Funktions-modul/Los | Beschreibung | ME | Preis/ME |
|---|---|---|---|---|
| 1.0 | Leistungsverzeichnis – Betriebsführung ZVD (vgl. Anlage 4.1 Leistungsbeschreibung) | |||
| 1.1 | Stundenbasierte Betriebsführung gemäß Anforderungskonzept | Stunde | ||
| 1.2 | Monatspauschale für die Betriebsführung | Monat | ||
| 1.3 | Analyse und Behebung von Störungen | Stunde | ||
| 1.4 | RMA-bezogene Arbeitsleistungen | Stunde | ||
| 1.5 | Handling-Pauschale pro RMA-Fall | Fall | ||
| 1.6 | Rackplatz je Höheneinheit (HE) pro Monat | HE / Monat | ||
| 1.7 | Gerätebezogene Strompauschale pro Monat | Gerät / Monat |
Los6_Preisliste_BTF_LPV
| Lfd. Nr. | Funktions-modul/Los | Beschreibung | ME | Preis/ME |
|---|---|---|---|---|
| 1.0 | Leistungsverzeichnis – Betriebsführung LPV (vgl. Anlage 4.1 Leistungsbeschreibung) | |||
| 1.1 | Stundenbasierte Betriebsführung gemäß Anforderungskonzept | Stunde | ||
| 1.2 | Monatspauschale für die Betriebsführung | Monat | ||
| 1.3 | Analyse und Behebung von Störungen | Stunde | ||
| 1.4 | RMA-bezogene Arbeitsleistungen | Stunde | ||
| 1.5 | Handling-Pauschale pro RMA-Fall | Fall | ||
| 1.6 | Rackplatz je Höheneinheit (HE) pro Monat | HE / Monat | ||
| 1.7 | Gerätebezogene Strompauschale pro Monat | Gerät / Monat |