[Seite 1]
Rahmenvertrag integriertes Bediensystem II Anlage 3.1 Preisliste
Abrechnungsmodell
Grundsatz des Vergütungsmodells
— Die Vergütung der Betriebsführung setzt sich aus mehreren Vergütungsbestandteilen zusammen. — Hierzu zählen: – eine monatliche Betriebsführungspauschale für die allgemeine Betriebsführungsorganisation, – eine aufwandsabhängige Vergütung für tatsächlich erbrachte operative Tätigkeiten und – gesonderte Vergütungen für Rackplatz, Strompauschalen und RMA-Handling gemäß den Regelungen dieses Kapitels sowie, für RMA-bezogene Tätigkeiten, ergänzend gemäß Abschnitt 9.8 der Anlage 4.1. — Die Betriebsführungspauschale dient ausschließlich der Vergütung der allgemeinen organisatorischen Betriebsführungsfähigkeit des AN. Konkrete operative Tätigkeiten werden weiterhin nach dem vereinbarten Stundenmodell vergütet.
Betriebsführungspauschale
— Die monatliche Betriebsführungspauschale dient der Vergütung der allgemeinen Betriebsführungsorganisation des AN. — Die Betriebsführungspauschale umfasst ausschließlich allgemeine organisatorische Leistungen, die unabhängig von einem konkreten Anliegen oder einer konkreten operativen Tätigkeit erforderlich sind. — Hierzu zählen insbesondere: – die organisatorische Bereitstellung der Betriebsführung, – die Bereitstellung und Betreuung des Funktionspostfachs, – die Bereitstellung einer Telefonnummer für dringende Anliegen während der vereinbarten Erreichbarkeitszeiten, – die allgemeine Koordination der Betriebsführung, – die Mitwirkung an der Pflege und Abstimmung des Komponentenverzeichnisses, soweit diese nicht im Zusammenhang mit einem konkreten Anliegen oder einer konkreten Tätigkeit steht, – sowie allgemeine Abstimmungen zur Betriebsführung. — Nicht Bestandteil der Betriebsführungspauschale sind insbesondere: – Störungsanalyse und Störungsbehebung, – Änderungen an Systemen oder Konfigurationen, – planbare Arbeiten, – Testvorbereitungen, – RMA-bezogene Tätigkeiten,
Vergabevorgang: 25FEI81299 1 / 6 Stand: 07.09.2026
[Seite 2]
Rahmenvertrag integriertes Bediensystem II Anlage 3.1 Preisliste
– Wiederherstellungsmaßnahmen, – Konfigurations-, Prüf- oder Kontrolltätigkeiten, – physische Arbeiten an Komponenten, – sonstige konkrete operative Tätigkeiten. — Diese Leistungen werden gemäß dem vereinbarten Stundenmodell abgerechnet. — Die Höhe der Betriebsführungspauschale wird gesondert vereinbart. — Änderungen von etwaigen Mengenangaben im Komponentenverzeichnis oder in der Preisliste sind in der Betriebsführungspauschale enthalten, soweit nicht mehr als zwei redundant aufgebaute Komponenten (zwei Komponentenpaare) entfallen oder dazu kommen.
Aufwandsabhängige Vergütung operativer Tätigkeiten
— Konkrete operative Tätigkeiten werden nach tatsächlichem Arbeitsaufwand vergütet, sofern sie nicht ausdrücklich der Betriebsführungspauschale zugeordnet
Abrechnungsdokumentation
— Jede aufwandsabhängig abzurechnende Tätigkeit des AN ist mit Datum, Erläuterung, Dauer und verantwortlicher Person zu dokumentieren. — Die Dokumentation ist in Form eines Leistungsnachweises an den AG zu übermitteln und dient dem Nachweis für die Abrechnung des AN. — Die Betriebsführungspauschale setzt keinen Einzelstundennachweis voraus; sie lässt die Dokumentationspflichten nach diesem Anforderungskonzept
Abrechnung von Rackplatz (HE) und Strom
Rackplatz
— Die Abrechnung des Rackplatzes (Höheneinheiten) umfasst ausschließlich die physische Unterbringung der Komponenten im Rack einschließlich Stellfläche, Grundkühlung sowie der Nutzung der erforderlichen Rack-Basisinfrastruktur. — Nicht Bestandteil der Rackplatzabrechnung sind insbesondere: – physische Arbeiten an den Komponenten, – Wartungstätigkeiten, – Fehlerbehebung, – Konfigurations-, Prüf- oder Kontrolltätigkeiten und – Bereitschaft zur Durchführung der vorgenannten Tätigkeiten. — Sämtliche der vorgenannten Leistungen gelten als Hands-on-Dienstleistungen bzw. operative Tätigkeiten und werden nicht durch die Rackplatzpauschale abgegolten, sondern separat nach dem vereinbarten Stundenmodell abgerechnet.
Stromverbrauch
— Der Stromverbrauch der bei den Betreibern untergebrachten Komponenten wird als gerätebezogene monatliche Pauschale abgerechnet.
Vergabevorgang: 25FEI81299 2 / 6 Stand: 07.09.2026
[Seite 3]
Rahmenvertrag integriertes Bediensystem II Anlage 3.1 Preisliste
— Die Bemessung der Pauschale erfolgt auf Basis einer typischen Leistungsaufnahme der jeweiligen Komponente. — Als zulässige Referenzen für die Ermittlung der Leistungsaufnahme gelten: – Herstellerangaben (z. B. Datenblätter, technische Spezifikationen), – öffentlich verfügbare technische Dokumentationen des Herstellers, – Angaben zu baugleichen oder funktional vergleichbaren Geräten derselben Geräteklasse, – gemeinsam abgestimmte Pauschalwerte pro Geräteklasse. — Die Verwendung von Maximalleistungsaufnahmen oder nicht belegbaren Erfahrungswerten ist ausgeschlossen, sofern diese nicht ausdrücklich begründet und durch den AG freigegeben wurden. — Die herangezogene Referenz ist vom Betreiber zu dokumentieren und dem AG auf Anfrage offenzulegen.
Ausschluss verdeckter Vergütungsbestandteile
— Die Vergütung der Betriebsführung erfolgt ausschließlich gemäß den in diesem Kapitel definierten Vergütungsbestandteilen. — Verdeckte oder nicht ausdrücklich vereinbarte Vergütungsbestandteile sind unzulässig. — Unzulässig sind insbesondere: – pauschale Zuschläge für Support- oder Betreuungstätigkeiten außerhalb der vereinbarten Betriebsführungspauschale, – implizite Serviceleistungen innerhalb von Infrastrukturkosten, insbesondere Rackplatz oder Strom, – Mindestabnahmemengen oder Mindestumsätze, – nicht vereinbarte Zuschläge für interne Personalqualifikation, Spezialisten oder Organisationsaufwände, – sonstige nicht ausdrücklich vereinbarte Pauschalen oder Zuschläge. — Leistungen gelten nur dann als vergütungsfähig, wenn sie entweder: – ausdrücklich durch die Betriebsführungspauschale umfasst sind, – ausdrücklich als sonstige Pauschalleistung definiert sind oder – als tatsächlich erbrachte Tätigkeit nach dem vereinbarten Stundenmodell abgerechnet werden. — Eine Vergütung für nicht erbrachte oder nicht vereinbarte Leistungen ist ausgeschlossen.
Return Merchandise Authorization
Abrechnung
— Für nachgewiesene Aufwände im Zusammenhang mit Tätigkeiten des AN im Rahmen des RMA- und Hardwareausfallmanagements werden unter Beachtung der nachstehenden Regelungen grundsätzlich nach dem vereinbarten Stundenabrechnungsmodell gemäß Anlage Preisliste vergütet. — Die Abrechnung hat auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen und unter Bezug auf die betroffenen Komponenten zu erfolgen. — Hierzu zählen insbesondere:
Vergabevorgang: 25FEI81299 3 / 6 Stand: 07.09.2026
[Seite 4]
Rahmenvertrag integriertes Bediensystem II Anlage 3.1 Preisliste
– Analyse und Erstdiagnose, – Ein- und Ausbau von Hardware, – Konfigurations- und Wiederherstellungstätigkeiten, – Tests und Inbetriebnahme, – Koordination und technische Abstimmungen. — Zur Vereinfachung der Abrechnung wird für die physische Abwicklung eines RMA-Vorgangs eine Handling-Pauschale pro RMA-Fall erhoben. Die Handling- Pauschale umfasst ausschließlich typische, geringfügige Sach- und Nebenkosten der RMA-Abwicklung, insbesondere: – Verpackungs- und Versandmaterial, – Standardversandkosten. — Arbeitsleistungen sind nicht Bestandteil der Handling-Pauschale und werden ausschließlich nach dem Stundenabrechnungsmodell abgerechnet. — Außergewöhnliche oder nicht von der Handling-Pauschale abgedeckte Kosten (z. B. Speditionsversand, Sondertransporte, Zollgebühren) sind vorab mit dem AG abzustimmen und werden gesondert abgerechnet. — Pauschale Handlingkosten außerhalb von RMA-Fällen sind ausgeschlossen.
Vergabevorgang: 25FEI81299 4 / 6 Stand: 07.09.2026
[Seite 5]
Rahmenvertrag integriertes Bediensystem II Los5_Preisliste_BTF_ZV Anlage 3.1 Preisliste
| Lfd. Nr. | Funktions- modul/Los | Beschreibung | ME | Preis/ME |
|---|---|---|---|---|
| 1 Leistungsverzeichnis – Betriebsführung ZVD (vgl. Anlage 4.1 Leistungsbeschreibung) | ||||
| 1.1 | Stundenbasierte Betriebsführung gemäß Anforderungskonzept | Stunde | ||
| 1.2 | Monatspauschale für die Betriebsführung | Monat | ||
| 1.3 | Analyse und Behebung von Störungen | Stunde | ||
| 1.4 | RMA-bezogene Arbeitsleistungen | Stunde | ||
| 1.5 | Handling-Pauschale pro RMA-Fall | Fall | ||
| 1.6 | Rackplatz je Höheneinheit (HE) pro Monat | HE / Monat | ||
| 1.7 | Gerätebezogene Strompauschale pro Monat | Gerät / Monat |
Vergabevorgang: 25FEI81299 5 / 6 Stand: 07.09.2026
[Seite 6]
Rahmenvertrag integriertes Bediensystem II Los6_Preisliste_BTF_LPV Anlage 3.1 Preisliste
| Lfd. Nr. | Funktions- modul/Los | Beschreibung | ME | Preis/ME |
|---|---|---|---|---|
| 1 Leistungsverzeichnis – Betriebsführung LPV (vgl. Anlage 4.1 Leistungsbeschreibung) | ||||
| 1.1 | Stundenbasierte Betriebsführung gemäß Anforderungskonzept | Stunde | ||
| 1.2 | Monatspauschale für die Betriebsführung | Monat | ||
| 1.3 | Analyse und Behebung von Störungen | Stunde | ||
| 1.4 | RMA-bezogene Arbeitsleistungen | Stunde | ||
| 1.5 | Handling-Pauschale pro RMA-Fall | Fall | ||
| 1.6 | Rackplatz je Höheneinheit (HE) pro Monat | HE / Monat | ||
| 1.7 | Gerätebezogene Strompauschale pro Monat | Gerät / Monat |
Vergabevorgang: 25FEI81299 6 / 6 Stand: 07.09.2026