Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

GP_1200381V18_V2_2_DE.pdf

Rahmenvereinbarung für Komponenten und Betriebsführung eines integrierten Leit- und Bediensystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 22:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Richtlinie

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 1

Güteprüfpflichtige Produkte

Tiefbauprodukte/

-material

Ausgabe 02.06.2025

Fachautor: FE.EI 141 | Peter Splettstößer | Tel.: +49 160 97 47 9634 Gültig ab: 02.06.2024

[Seite 2]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 2

Inhaltsverzeichnis

Teil 1: Allgemeine Regelungen

1 Zweck, Allgemeines 3 2 Prüfpflichtige Produkte 4 3 Qualitätsfähigkeit des Auftragnehmers (AN) 5 4 Prüfstufen 6 5 Prozesse zur Produkterstellung, Messmittel, spezielle Prozesse/Fertigungsverfahren 7 6 Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) 8 7 Quality-Engineering (QE) Methoden 8 8 Besondere Fertigungsverfahren 10 9 Regelüberwachung und kostenpflichtige Überwachungsbesuche 11 10 8D-Report 12 11 Dokumentation und Konformitätsnachweise 13 12 Besonderheiten (siehe Teil 2) 14 13 Verzeichnis der Abkürzungen 15

Teil 2: Festlegung des Mindestumfangs der qualitätssichernden Maßnahmen an Produkten (Bauteilen, Komponenten und Syste- men)

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 3]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 3

Teil 1: Allgemeine Regelungen

1 Zweck, Allgemeines Die Liste güteprüfpflichtiger Produkte (LgP) ist ein Teil der Rah- Grundlage menrichtlinie „Qualitätssicherung in der Beschaffung“, 120.0381 der Deutschen Bahn AG (DB AG). Sie beinhaltet alle zu beschaf- fenden Produkte der Infrastruktur im jeweiligen Gewerk, die zwin- gend einer Qualitätssicherung durch die DB AG unterliegen und weist die qualitätssichernden Maßnahmen und deren Umfang aus. Die getroffenen Regelungen gelten sowohl für die Beschaffung dieser Produkte durch die DB AG und deren verbundenen Unter- nehmen als auch für die Beschaffung dieser Produkte durch Auf- tragnehmer (AN)/Unterauftragnehmer (UAN) im Rahmen von Aufträgen der DB AG und deren verbundene Unternehmen. Die Liste güteprüfpflichtiger Produkte (LgP) besteht aus Bestandteile

  • Teil 1: Allgemeine Regelungen
  • Teil 2: Festlegung des Mindestumfangs der qualitätssichern- den Maßnahmen an Produkten (Bauteile, Komponenten und Systemen) Diese LgP gilt für die Beschaffung von Produkten für Neubau- Umfang sowie Instandhaltungsmaßnahmen von/an Materialien, d.h. auch aufarbeitende AN. Handlungsgrundlage sind die vertraglich vereinbarten Regelun- Handlungs- gen (z.B. EVB, DIN, EN, UIC, DBS, Zeichnungen, Checklisten, grundlage Lastenhefte).

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 4]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 4

2 Prüfpflichtige Produkte Die LgP wird gemeinsam von einem Fachexpertenteam mit Ver- Erstellung tretern der jeweiligen Bauartbetreuung beim Bedarfsträger und der Qualitätssicherung der DB AG erstellt Die prüfpflichtigen Produkte werden nach den folgenden Kriterien sowie den sich daraus ergebenen Risiken bewertet und die Er- gebnisse in einer Bewertungsmatrix intern dokumentiert

  1. Sicherheit Bewertungskri- terien
  2. Zuverlässigkeit
  3. Versorgungssicherheit
  4. Spezielle Prozesse/Fertigungsverfahren
  5. Aufwände für ungeplante Instandhaltungen
  6. Kundenrelevanz Entsprechend dieser Risikobewertung werden die prüfpflichtigen Bedeutung der Produkte den Prüfstufen (PS) I oder II zugeordnet. Aus den PS Prüfstufen ergeben sich die beim AN durchzuführenden qualitätssichernden Maßnahmen. Produkte der
  7. PS I: Produkte unterliegen auf jedem Fall einer produktspezifischen Prüfung
  8. PS II: Produkte bedürfen keiner ständigen produktspezifi- schen Prüfung. Für neue Produkte, die nicht im Teil 2 aufgeführt, aber mit den Neue Produkte aufgeführten Produkten vergleichbar sind, werden sinngemäß die entsprechenden qualitätssichernden Maßnahmen zugeord- net. Sog. COTS-Produkte (commercial off-the-shelf oder auch com- COTS-Produkte ponents-off-the-shelf, englisch für kommerzielle Produkte aus dem Regal), die in großer Stückzahl nicht speziell für die DB bzw. den Eisenbahnmarkt (nicht bahnspezifische Anforderungen) her- gestellt und die unverändert genutzt werden können, sind im Re- gelfall nicht prüfpflichtig und unterliegen damit keinen qualitätssi- chernden Maßnahmen

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 5]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 5

3 Qualitätsfähigkeit des Auftragnehmers (AN) Die Qualitätssicherung der DB AG bewertet die Qualitätsfähigkeit Qualitätsfähig- des AN und stuft den AN in die Kategorie Q1, Q2 bzw. Q3 ein keit des AN (Q-Einstufung). Die Bewertung der Qualitätsfähigkeit erfolgt durch (System-, Pro- Audits, Audit- zess-, Produkt-) Audits beim AN vor Ort, sowohl an zentralen als orte auch für die jeweiligen Produkte relevanten Fertigungsstandor- ten. Die dabei verwendeten Fragenkataloge sind im Lieferanten- portal der DB AG abrufbar. Die Q-Einstufung ist in der Regel für ein Jahr gültig und kann bei Aktualisierung Bedarf regelmäßig aktualisiert werden. Die Aktualisierung erfolgt auf Basis der Bewertung der Qualitätsdaten (z.B. Reklamationen, Produktbewährung, Qualitätsdaten) und/oder anhand von Ergeb- nissen unterjähriger Audits (siehe Regelüberwachung). Eine Änderung der Q-Einstufung ist bei Veränderungen der Qua- Änderung litätsfähigkeit des AN oder seiner UAN, der Qualität der Produkte oder Änderung der Besitzverhältnisse jederzeit möglich. Erreicht ein AN bei der Q-Einstufung nicht die Kategorie Q1 oder Nichterreichung wurde ein AN auf Q2 herabgestuft, so erfolgen in Abstimmung Q1, Herabstu- mit dem Bedarfsträger und der Beschaffung Maßnahmen zur fung Stabilisierung bzw. Entwicklung des AN. Nicht eingestufte AN der DB AG werden wie AN der Kategorie Nicht einge- Q3 behandelt. stufte AN Die Q-Einstufung durch die Qualitätssicherung der DB AG erfolgt Aufarbeiter, bei allen AN, die prüfpflichtige Produkte in die Infrastruktur ein- Händler/Distri- bringen, d.h. auch diejenigen AN, die prüfpflichtige Produkte nicht butoren selbst herstellen oder aufarbeiten, sondern lediglich bei UAN be- schaffen, wie z.B. Händler/Distributoren. Für spezielle Prozesse/Fertigungsverfahren können entspre- Spezielle Pro- chend ISO TS 22163:2018-01 Kapitel 8.5.1.2 gesonderte quali- zesse tätssichernde Maßnahmen gefordert sein, z.B. eine herstellerbe- zogene Produktqualifikation. Im Einzelfall bzw. unter bestimmten Bedingungen sind auch Remote Audits Remote Audits statt vor Ort Besuche möglich

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 6]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 6

4 Prüfstufen Aus der Zuordnung der Produkte in die PS I/PS II und der Umfang Q-Einstufung des AN - Q1, Q2 bzw. Q3 - ergeben sich Art und Umfang der von der Qualitätssicherung der DB AG sowie der vom AN durchzuführenden qualitätssichernden Maßnahmen Der Umfang der qualitätssichernden Maßnahmen ergibt sich grundlegend aus nachfolgenden Tabellen.

Tabelle 1: Qualitätssichernde Maßnahmen bei Produkten der Prüfstufe I

Produkte mit PrüfstufeEinstu- fung des ANQualitätssicherungsmaßnahme
IQ1Die DB AG prüft im Sinne der Produktprü- fung Stichproben der Lieferungen. Lieferung mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und Lieferfreigabe/Prüfbescheinigung durch die DB AG.
Q2Die DB AG prüft jede Lieferung. Lieferung mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und Lieferfreigabe/Prüfbescheinigung durch die DB AG.
Q3Sperrung des AN

Tabelle 2: Qualitätssichernde Maßnahmen bei Produkten der Prüfstufe II

Produkte mit PrüfstufeEinstu- fung des ANQualitätssicherungsmaßnahme
IIQ1Die DB AG akzeptiert vollständige Prüfung durch den AN. Regelüberwachung des AN durch die DB AG. Lieferung mit Konformitätsnachweis nach DIN EN ISO/IEC 17050-1*
Q2Die DB AG prüft im Sinne der Produktprü- fung Stichproben der Lieferungen. Lieferung mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und Lieferfreigabe/ Prüfbescheinigung durch die DB AG.
Q3Sperrung des AN

(*Verbleiben in der Regel beim Hersteller und sind auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten.)

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 7]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 7

5 Prozesse zur Produkterstellung, Messmittel, spezielle Pro- zesse/Fertigungsverfahren (1) Bei den Audits zur Q-Einstufung bzw. regelmäßigen Überprü- Prozesse, fung der Qualitätsfähigkeit (siehe Regelüberwachung) des AN Produkt- wird der komplette Prozess zur Produkterstellung von Anfrage entwicklung über Fertigung und Prüfung bis Auslieferung des Produktes be- trachtet.

(2) Kommen in der Fertigung beim AN/UAN spezielle Prozesse/Fer- Spezielle Pro- tigungsverfahren zum Einsatz, so sind ggf. gesonderte qualitäts- zesse sichernde Maßnahmen wie z.B. eine herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) gefordert. Diese sind in den zugehö- rigen Normen und DB-Standards geregelt.

(3) Als spezielle Prozesse/Fertigungsverfahren werden im Regelfall solche Fertigungsverfahren angesehen, bei denen die Konformi- tät des erzeugten Produkts nicht ohne weiteres (z.B. nur zerstö- rend) oder nicht wirtschaftlich verifiziert werden kann. Dazu gehören im Sinne der Qualitätssicherung der DB AG Pro- zesse/Verfahren wie z.B.:

• Gießen • Schmieden • Schweißen • Walzen • Wärmebehandlung • Betonherstellung • Löten • Crimpen • Wire wrap Verbindungen

(4) Eine wesentliche Aufgabe der Qualitätssicherung ist die Überwa- Messmittel chung von Prüfkriterien. Für die Vergleichbarkeit von Mess- und Prüfergebnissen sind geeignete Mess- und Prüfmittel erforder- lich. Eine Kalibrierung erfolgt durch entsprechende Verfahren und Institutionen.

(5) In der Qualitätssicherung aller eisenbahnspezifischen und ge- Prüflabore normten Mess- und Prüfmittel sind die allgemeinen Anforderun- gen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien nach DIN ISO 17025 maßgeblich

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 8]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 8

6 Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) Die Herstellerbezogene Produktqualifikation ist ein Instrument Grundlage der Qualitätssicherung der DB AG und basiert in der Regel auf Anforderungen aus nationalen und internationalen bahnspezifi- schen Normen und Regelwerken. Ziel der HPQ ist, sicherzustellen, dass Produkte, die mit speziel- Ziel len Prozessen/Fertigungsverfahren hergestellt werden, nur von solchen Herstellern geliefert werden, die nachgewiesen haben, dass sie die Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Prozessfähigkeit erfüllen können. Die HPQ wird im Regelfall von Herstellern für spezielle Prozesse/Fertigungsverfahren verlangt, die direkt oder indirekt an die DB AG liefern. Die betreffenden Produkte sind in Teil 2 dieses Dokumentes gekennzeichnet. Die HPQ ist kostenpflichtig und muss vom Hersteller der betref- fenden Produkte nach Teil 2 dieses Dokuments selbst beantragt werden. Die Gültigkeit der HPQ beträgt in der Regel 3 Jahre. Eine HPQ Gültigkeit ist erneut durchzuführen

  • bei Produktionsverlagerung
  • bei Änderung von Produktionsverfahren oder Prozessab- läufen
- bei Unterlieferanten ohne direkte Lieferbeziehungen zur
DB AG nach Ablauf der 3 Jahre Gültigkeitsfrist
- spätestens nach 6 Jahren bei direkten Lieferanten der DB
AG (nach 3 Jahren kann eine einmalige Verlängerung er-
folgen, wenn sich die Voraussetzungen auf deren Basis
die Erteilung der HPQ erfolgt ist, nicht verändert haben).

7 Quality-Engineering (QE) Methoden Um die Qualitätsplanung des AN während der gesamten Produktentstehung zu unterstützen, werden im Folgenden, Grundlage Anforderungen der DB AG zu Quality Engineering Methoden be- schrieben. QE-Methoden sollen prüfende Qualitätssicherungs- maßnahmen wie HPQ und Regelüberwachung flankieren und diese durch ihren präventiven Ansatz ergänzen. Ziel der QE-Maßnahmen ist es, die Überführung von Anforderun- Ziel gen in Produktmerkmale abzusichern und die Lieferqualität güte- prüfpflichtiger Produkte durch präventive Qualitätssicherung und Bewertung der Konstruktions- und Herstellprozesse angemes- sen zu steuern.

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 9]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 9

AN mit Entwicklungsverantwortung sind verpflichtet, geplante Qualitätsplanung Maßnahmen zur Absicherung der Produkt- und Prozessqualität (QE-Plan) während der Entwicklung in einem QE-Plan zu dokumentieren. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen und Komponenten soll nach einem risikobasierten Ansatz erfolgen. Verpflichtende Ergebnisse der Produkt- und Prozessentwicklung FMEA des AN sind Konstruktions- und Prozess-FMEA nach DIN EN 60812 in denen der Fortschritt der Risikominimierung zu doku- mentieren ist. Für die Durchführung sind mindestens die Vorga- ben nach dem aktuellen AIAG & VDA-FMEA-Handbuch anzu- wenden. Die Gleichwertigkeit von FMEA auf Basis anderer als den genannten Normen ist vom AN nachzuweisen. Für die Be- wertung der Bedeutung eines Fehlers ist ergänzend zu den vor- genannten Normen der folgende Katalog zu verwenden:

Tabelle 1: Fehler-Bedeutung

1Sehr gering, sehr geringe Funktionsbeeinträchtigung, nur durch Fachpersonal erkennbar
2-3Gering, geringe Funktionsbeeinträchtigung der Kompo- nente, Beseitigung bei der nächsten Instandhaltung, Funkti- onseinschränkung von Bedien- und Komfortsystemen
4-6Mäßig, Funktionsfähigkeit der Komponente eingeschränkt, sofortige Entstörung nicht zwingend erforderlich, Funktions- einschränkung von wichtigen Bedien- und Komfortsystemen, Alternative möglich
7-8Hoch, Funktionseinschränkung der Komponente stark ein- geschränkt, sofortige Entstörung zwingend erforderlich, Funktionseinschränkung wichtiger Teilsysteme, Langsam- fahrt, Zug bleibt stehen
9-10Sehr hoch, Sicherheitsrisiko, Nichterfüllung gesetzlicher Vorschriften, unverhältnismäßig hoher Aufwand beim Ersatz im Fall des Versagens, im Schadensfall und bei Instandhal- tungsarbeiten

In der Konstruktions-FMEA ist die Instandhaltbarkeit und Verfüg- Instandhaltbarkeit barkeit im Betrieb nach DIN EN 50126 zu berücksichtigen. & Verfügbarkeit Der AN ist verpflichtet eine Prozess-FMEA vor Serienstart durch- Interne Fertigungs- zuführen und diese als eine der Voraussetzungen zur internen freigabe Fertigungsfreigabe zu dokumentieren.

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 10]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 10

Die Dokumentation der QE- Maßnahmen ist ständig auf aktuellen Fortschreibung Stand zu halten, insbesondere sind dabei Felddaten, Versuchs- ergebnisse sowie interne und externe Reklamationen zu berück- sichtigen. Darüber hinaus wird in folgenden Fällen eine Überar- beitung von Konstruktions- und Prozess FMEA erforderlich: (1) Konstruktionsänderungen (2) Produktionsverlagerung (3) Änderung von Produktionsverfahren oder Prozessab- läufen Die Wirksamkeit der QE-Methoden und die daraus resultierenden Wirksamkeits- Maßnahmen sind durch jährliche interne Audits des AN zu über- prüfung prüfen. QE-Plan, Konstruktions- und Prozess-FMEA sind der Deutschen Einsichtnahme Bahn AG auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Prüfung des QE-Plans sowie der Konstruktions- und Pro- Erstmalige zess-FMEA erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. Eine erstmalige Prüfung Prüfung der Prozess-FMEA erfolgt spätestens vor Serienferti- gung, zum Beispiel zur HPQ oder Erstmusterprüfung. Der AN ist verpflichtet, seine UAN anhand von risikobasierten Kri- Unterauftrag- terien zu bewerten. Für UAN, die einen erheblichen Anteil am Er- nehmer folg des Endproduktes tragen, gelten die Punkte (1) - (10) analog. Die Anwendung der Punkte (1) - (10) bei den verantwortlichen UAN ist vom AN zu überprüfen. Einer der Punkte 7 (1)-7 (3) oder eine neue Ausschreibung führt Übergangsfrist zu sofortiger Anwendung der Forderungen dieser Richtlinie. Eine Konstruktions-FMEA ist nur für neu entwickelte Produkte, welche nach dem 31.12.2018 von der DB InfraGO AG zugelassen wer- den, gefordert.

8 Besondere Fertigungsverfahren Besondere Fertigungsverfahren sind in den jeweiligen Normen DB-Standards und DB-Standards geregelt.

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 11]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 11

9 Regelüberwachung und kostenpflichtige Überwachungs- besuche Zur Sicherung der Qualitätsinteressen der Deutschen Bahn AG Regelüberwa- werden alle AN mit Produkten der Prüfstufe II und der Q1-Einstu- chung bei AN fung sowie bestehendem Liefervertrag durch die Qualitätssiche- rung der DB AG überwacht. Im Rahmen dieser Regelüberwa- chungen werden Produkt- und/oder Prozessaudits durchgeführt. Die Audits können auch in Form von unangekündigten Kontrollen erfolgen. Werden im Rahmen der Regelüberwachung Qualitätsrisiken Mängel & Gül- oder Qualitätsmängel festgestellt, so kann dies eine Veränderung tigkeit der Q -Einstufung und/oder den Entzug der HPQ zur Folge haben. Die unmittelbaren Auswirkungen auf die bestehenden Liefer- und Leistungsverträge werden vom Einkauf nach Vorliegen der Ergebnisse geprüft und entsprechende Maßnahmen veranlasst. Für UAN, die güteprüfpflichtige Produkte gemäß dieser Liste an Regelüberwa- AN der DB AG liefern, hat der jeweilige AN die definierte Anzahl chung bei UAN an Regelüberwachungen durchzuführen/durchführen zu lassen (siehe „FAQ zur Regelüberwachung durch Auftragnehmer der Bahn“ im Lieferantenportal). Die Planung der RÜ und deren Er- gebnisse (inklusive Feststellungen und Maßnahmen) sind im Rahmen der Bewertung der Qualitätsfähigkeit oder im Rahmen der Regelüberwachung des AN gegenüber der Deutschen Bahn AG nachzuweisen. Soweit Risiken und/oder Mängel bei UAN festgestellt worden Mängel sind, werden in Abstimmung mit dem Einkauf und der Qualitäts- sicherung des AN die Auswirkungen auf die Q-Einstufung eines oder mehrerer AN sowie die weiteren Maßnahmen bei dem UAN festgelegt. Den hieraus entstehenden Mehraufwand der Deutschen Bahn AG trägt der AN. Bei bestimmten Produkten (siehe Teil 2: Produkte sind mit 1* in kostenpflichtige der Spalte Anzahl RÜ/Jahr gekennzeichnet) werden kosten- Überwachungs- pflichtige Überwachungsbesuche (kÜb) bei den Herstellern besuche durchgeführt. Das Qualitätssicherungsverfahren küB kommt bei Produkten zur Anwendung, welche die DB nicht selbst beschafft. Diese Produkte werden durch den Bau-Auftragnehmer direkt auf die Baustelle geliefert und dort verbaut.

Grundlagen

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 12]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 12

10 8D-Report (1) Im Rahmen von Reklamationen wird ein 8D Report zwischen dem AN und der DB AG ausgetauscht. Der Prozess umfasst die folgenden Elemente: D1: Teamfestlegung D2: Fehlerbeschreibung D3a: Sofortmaßnahmen DB AG D3b: Sofortmaßnahmen Lieferant D4: Fehlerursachen D5: mögliche Abstellmaßnahmen D6: Umgesetzte Abstellmaßnahmen D7: Vorbeugemaßnahmen D8: Dokumentation, Lessons Learned (2) (D1) Abhängig vom Charakter des Problems muss ein interdis- Umsetzung ziplinäres Team mit ausreichenden Produkt- und Prozesskennt- nissen benannt werden. (D2) Die Beschreibung des Fehlers soll auf Fakten beruhen. (D3) Zur unmittelbaren Abwendung weiteren Schadens sind, wenn erforderlich, sowohl beim AN (bzw. seinen UAN) wie auch bei der DB AG Sofortmaßnahmen zu ergreifen (z.B. Sperrung des Materials oder 100 % Prüfungen). (D4) Anhand von Daten und Fakten sind wahrscheinliche Ursa- chen des Fehlers durch den AN (UAN) zu analysieren. (D5) Die Auswahl von Abstellmaßnahmen zur Beseitigung der Fehlerursache obliegt dem AN. Basierend auf der Ursachenana- lyse sind Maßnahmen zu identifizieren, die den Fehler im Sinne der DB AG dauerhaft beheben und keine unerwünschten Neben- wirkungen entstehen lassen. Vor der Umsetzung einer Maß- nahme muss deren Wirksamkeit überprüft werden. Dabei sollen Fehlervermeidung und Fehlerentdeckung im Vordergrund ste- hen. (D6) Entsprechend der unter D5 nachgewiesenen Wirksamkeit sind Abstellmaßnahmen festzulegen, die das Wiederauftreten des Fehlers zuverlässig verhindern. Die Wirksamkeit der ge- troffenen Maßnahmen ist über einen angemessenen Zeitraum zu überwachen. Nach Beweis der Wirksamkeit können noch lau- fende Sofortmaßnahmen wie zusätzliche Prüfungen zurückge- fahren werden.

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 13]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 13

(D7) Um Wiederholungen des aufgetretenen/ähnlicher Fehler auszuschließen, sind durch den AN (bzw. seine UAN) Vorbeuge- maßnahmen wie z.B. Aufnahme des Fehlers in Konstruktions- und/oder Prozess-FMEA, Anpassung von Richtlinien, Arbeitsan- weisungen und internen Prozessen, Prüfung weiterer Fertigungs- linien oder verwandter Prozesse auf Robustheit gegen den auf- getretenen Fehler zu ergreifen. (D8) Im Sinne eines Lessons Learned werden die wichtigsten Er- kenntnisse aus dem 8D dokumentiert. Ein 8D-Report kann nur durch entsprechend autorisierten Personals und mit dem Einver- ständnis des Kunden DB AG geschlossen werden. (3) Um den betroffenen Bereichen die Möglichkeit der gegenseitigen Übergangsfrist Abstimmung zu geben, sieht die Einführung des 8D-Reports im Rahmen von Reklamationen eine Übergangsfrist von 1 Jahr be- ginnend ab dem 01.01.2016, vor. (4) Zur Erstellung eines 8D-Reports kann der „Leitfaden Lieferanten Vordruck zur Bearbeitung des 8D-Report“ im Lieferantenportal verwendet werden.

11 Dokumentation und Konformitätsnachweise Für Produkte und Komponenten gemäß der Liste „Güteprüfpflich- Abnahmeprüf- tige Produkte Tiefbauprodukte/-material“ Teil 2, hat der Lieferant zeugnis grundsätzlich eine Dokumentation/einen Konformitätsnachweis in Abhängigkeit von der Prüfstufe des Produktes (PS I oder PS II) und seiner Einstufung (Q1 oder Q2) für jede Lieferung bzw. Teillieferung zu dokumentieren. Die Konformitätsnachweise sind vom Lieferanten mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Nachweis für Produkte der Prüfstufe I:

  • als Q1-Lieferant: Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 und Lieferfreigabe/ Prüfbescheinigung der DB AG
  • als Q2-Lieferant: Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 und Lieferfreigabe/ Prüfbescheinigung der DB AG Nachweis für Produkte der Prüfstufe II:
  • als Q1-Lieferant: Konformitätsnachweis nach DIN EN 17050
  • als Q2-Lieferant: Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 und Lieferfreigabe/ Prüfbescheinigung der DB AG

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 14]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 14

12 Besonderheiten (siehe Teil 2) Nichtzutreffend

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 15]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 15

13 Verzeichnis der Abkürzungen

AIAG Automotive Industry Action Group

AN Auftragnehmer

DB AG Deutsche Bahn AG

DB PB Prüfbescheinigung der DB AG

DBS Deutsche Bahn Standard

DIN Deutsche Institut für Normung e.V.

EBA Eisenbahn - Bundesamt

EN Europäische Norm

EVB Ergänzende Vertragsbedingungen

FMEA (engl.) Failure Mode and Effects Analysis (Fehlzu- standsart- und -auswirkungsanalyse) oder Fehler- möglichkeits- und -einflussanalyse HPQ Herstellerbezogene Produktqualifikation

kÜb kostenpflichtiger Überwachungsbesuch

LgP Liste güteprüfpflichtiger Produkte

LF Lieferfreigabe

P I Prüfstufe 1

P II Prüfstufe 2

QE Quality Engineering

RÜ Regelüberwachung

TSI Technische Spezifikationen für die Interoperabilität

UAN Unterauftragnehmer

UIC (frz.) Union International des Chemins de Fer (Inter- nationaler Eisenbahnverband) VDA Verband der Automobilindustrie

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 16]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 16

Teil 2: Festlegung des Mindestumfangs der qualitätssichernden Maßnahmen an Produkten (Bauteilen, Komponen- ten und Systemen)

Struktur- ebeneBezeichnungMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/Jahr*DokumentationHersteller- kennzeichenWarengruppen- nummerBemerkungen
Dokumentation
bei Q1bei Q2
1Fertigteile Beton/ Kunststoff
1.1Kabeltröge aus Beton- fertigteilenTL 889.0065xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21190100Herstellerkenn- zeichen auf der Verpa- ckung
1.2Kabelaufbauschächte aus BetonfertigteilenTL 889.0065xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21190100Herstellerkenn- zeichen auf der Verpa- ckung
1.3Modulare Bahnsteig- systeme aus StahlbetonfertigteilenTechnisches Lastenheft Modulare Bahn- steigsysteme aus Stahlbetonfertig- teilen oder aus GFKxII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21240100-

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 17]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 17
Struktur- ebeneBezeichnungMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/Jahr*DokumentationHersteller- kennzeichenWarengruppen- nummerBemerkungen
Dokumentation
bei Q1bei Q2
1.4Bahnsteigkanten aus Betonfertigteilen von Bahnsteigkonstruktio- nen in BSK-BauweiseTechnischesxII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21240100TL mit Forde- rung einer HPQ in Erstellung
Lastenheft für
Bahnsteigkanten
aus Betonfertig-
teilen von Bahn-
steigkonstruktio-
nen in BSK-Bau-
weise
1.5Lärmschutzwände aus BetonKoRil 804.5501xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21180100TL mit Forde-
rung einer HPQ
in Erstellung
1.6Füße, Fundamente aus Beton für Signale, Schranken, SchaltkästenRegelzeichnungxII1DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x10750160Produkte aus
LgP LST 2.2
und LgP LST
2.11.3
(Version 2022)
übernommen;
TL mit Forde-
rung einer HPQ
in Erstellung

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 18]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 18
Struktur- ebeneBezeichnungMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/Jahr*DokumentationHersteller- kennzeichenWarengruppen- nummerBemerkungen
Dokumentation
bei Q1bei Q2
1.7Spannbetonpfosten fürRegelzeichnungxII1DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x10750160TL mit Forde- rung einer HPQ in Erstellung
Signaltafeln/
Schaltkästen,
Betonmaste für
Signale
1.8Gleistragplatten/RIF 815-II1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x10760010-
Bahnübergangsbeläge
aus Beton
1.9Gleistragplatten/RIF 815-II1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x10760020-
Bahnübergangsbeläge
aus Kunststoff
1.10BÜ-Schalthäuser aus BetonTechnische Be-xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x10930210TL mit Forde- rung einer HPQ in Erstellung
schreibung 19-
34-081-LH-
BÜSA
1.11Modulgebäude aus Beton für LST-Anlagen--------Bisher gab es keine Prüf- pflicht für das Produkt; es wird zukünftig prüfpflichtig.

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 19]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 19
Struktur- ebeneBezeichnungMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/Jahr*DokumentationHersteller- kennzeichenWarengruppen- nummerBemerkungen
Dokumentation
bei Q1bei Q2
2Kunststoffrohre und -schächte zur Entwässerung
2.1Kunststoffrohre inkl. FormteileTL 889.0064xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Für Einbau im
inneren
Druckbereich
EBAZulassung
erforderlich
2.2KunststoffschächteTL 889.0065xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Für Einbau im
inneren
Druckbereich
EBAZulassung
erforderlich
3Geokunststoffe für den Eisenbahnbau
3.1n.b.--------
3.2n.b.--------
3.3Filterelement in Ent-TL 889.0039xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Herstellerkenn-
wässerungsanlagenzeichen
des Bahnkörpers,auf der Verpa-
AF 3.3ckung
3.4Trenn- und Filterele-TL 889.0039xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Herstellerkenn-
ment unter Tragschich-zeichen
ten,auf der Verpa-
AF 3.4ckung

AF 3.4 ckung

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 20]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 20
Struktur- ebeneBezeichnungMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/Jahr*DokumentationHersteller- kennzeichenWarengruppen- nummerBemerkungen
Dokumentation
bei Q1bei Q2
3.5BewehrungselementTL 889.0039xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Herstellerkenn- zeichen auf der Verpa- ckung
mit zusätzlicher
Trenn- und
Filterwirkung (ohne
rechnerischen Ansatz),
AF 3.5
3.6Bewehrungselement inTL 889.0039xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Herstellerkenn-
Tragschichten (ohnezeichen
rechnerischen Ansatz),auf der Verpa-
AF 3.6ckung
3.7Isotropes Bewehrungs-TL 889.0039xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Herstellerkenn- zeichen auf der Verpa- ckung
element in
Erdbauwerken (mit
rechnerischem
Ansatz).
AF 3.7
3.8Anisotropes Beweh-TL 889.0039xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Herstellerkenn- zeichen auf der Verpa- ckung
rungselement in
Erdbauwerken (mit
rechnerischem
Ansatz),
AF 3.8

AF 3.8

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 21]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 21
Struktur- ebeneBezeichnungMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/Jahr*DokumentationHersteller- kennzeichenWarengruppen- nummerBemerkungen
Dokumentation
bei Q1bei Q2
3.9Extrem anisotropesTL 889.0039xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Herstellerkenn- zeichen auf der Verpa- ckung
Bewehrungselement in
Erdbauwerken (mit
rechnerischem
Ansatz),
AF 3.9
3.10Dränelement mit hoherTL 889.0039xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Herstellerkenn- zeichen auf der Verpa- ckung
Alkalibeständigkeit für
die Entwässerung von
Hinterfüllbereichen,
AF 3.10
3.11Abdichtungselement inTL 889.0039xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Herstellerkenn-
Erdbauwerkenzeichen
(Tondichtungsbahn),auf der Verpa-
AF 3.11ckung
3.12Abdichtungsban inTL 889.0039xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Herstellerkenn- zeichen auf der Verpa- ckung
Erdbauwerken
(Kunststoffdichtungs-
bahn),
AF 3.12

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 22]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 22
Struktur- ebeneBezeichnungMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/Jahr*DokumentationHersteller- kennzeichenWarengruppen- nummerBemerkungen
Dokumentation
bei Q1bei Q2
3.13Schutzelement fürTL 889.0039xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Herstellerkenn- zeichen auf der Verpa- ckung
Tondichtungs- und
Kunststoffdichtungs-
bahnen in
Erdbauwerken,
AF 3.13
3.14Vliesstoffe zurTL 889.0039xII1*DIN EN ISO/ IEC 17050-1-x21130100Herstellerkenn- zeichen auf der Verpa- ckung
Planumsverbesserung
zum Einsatz im Be-
standsnetz (Einbau
direkt unter Schotter),
AF 3.14

Gültig ab: 02.06.2025

[Seite 23]

Organisation und ManagementsystemeQualität
Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Tiefbauprodukte/-material120.0381 V18 Seite 23
Struktur- ebeneBezeichnungMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/Jahr*DokumentationHersteller- kennzeichenWarengruppen- nummerBemerkungen
Dokumentation
bei Q1bei Q2
4Sonstiges
4.1Korngemische für TragschichtenTL 889.0062-II*-----Fremdüberwa-
chungslisten
des Produktes
durch RAP Stra
anerkannte
Prüfinstitute;
Lieferantenfrei-
gaben und
-überwachun-
gen erfolgen
durch die
DB InfraGO
AG.

1*: Bei diesen Produkten werden kostenpflichtige Überwachungsbesuche bei den Herstellern durchgeführt. Das Qualitätssi- AG. cherungs-Verfahren küB kommt bei Produkten zur Anwendung, welche die DB nicht selbst beschafft. Diese Produkte werden durch den Bau-Auftragnehmer direkt auf die Baustelle geliefert und dort verbaut. II*: Bei diesem Produkt bedarf es keines Qualitätsfähigkeitsstatus des Lieferanten.

Gültig ab: 02.06.2025

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung