[Seite 1]
Richtlinie
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 1 |
Güteprüfpflichtige Produkte
Elektrotechnische
Anlagen
Ausgabe 02.06.2025
Fachautor: FE.EI 141 | Peter Splettstößer | Tel.: +49 160 97 47 9634 Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 2]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 2 |
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Allgemeine Regelungen
1 Zweck, Allgemeines 3 2 Prüfpflichtige Produkte 4 3 Qualitätsfähigkeit des Auftragnehmers (AN) 5 4 Prüfstufen 6 5 Prozesse zur Produkterstellung, Messmittel, spezielle Prozesse/Fertigungsverfahren 7 6 Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) 8 7 Quality-Engineering (QE) Methoden 9 8 Besondere Fertigungsverfahren 11 9 Regelüberwachung 12 10 8D-Report 13 11 Dokumentation und Konformitätsnachweise 14 12 Besonderheiten (siehe Teil 2) 15 13 Verzeichnis der Abkürzungen 16
Teil 2: Festlegung des Mindestumfangs der qualitätssichernden Maßnahmen an Produkten (Bauteilen, Komponenten und Systemen)
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 3]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 3 |
Teil 1: Allgemeine Regelungen
1 Zweck, Allgemeines Die Liste güteprüfpflichtiger Produkte (LgP) ist ein Teil der Rah- Grundlage menrichtlinie „Qualitätssicherung in der Beschaffung“, 120.0381 der Deutschen Bahn AG (DB AG). Sie beinhaltet alle zu beschaf- fenden Produkte der Infrastruktur im jeweiligen Gewerk, die zwin- gend einer Qualitätssicherung durch die DB AG unterliegen und weist die qualitätssichernden Maßnahmen und deren Umfang aus. Die getroffenen Regelungen gelten sowohl für die Beschaffung dieser Produkte durch die DB AG und deren verbundenen Unter- nehmen als auch für die Beschaffung dieser Produkte durch Auf- tragnehmer (AN)/Unterauftragnehmer (UAN) im Rahmen von Aufträgen der DB AG und deren verbundene Unternehmen. Die Liste güteprüfpflichtiger Produkte (LgP) besteht aus Bestandteile
- Teil 1: Allgemeine Regelungen
- Teil 2: Festlegung des Mindestumfangs der qualitätssichern- den Maßnahmen an Produkten (Bauteile, Komponenten und Systeme) Diese LgP gilt für die Beschaffung von Produkten für Neubau- Umfang sowie Instandhaltungsmaßnahmen von/an Materialien der Leit- und Sicherungstechnik, d.h. auch aufarbeitende AN. Handlungsgrundlage sind die vertraglich vereinbarten Regelun- Handlungs- gen (z.B. EVB, DIN, EN, UIC, DBS, Zeichnungen, Checklisten, grundlage Lastenhefte).
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 4]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 4 |
2 Prüfpflichtige Produkte Die LgP wird gemeinsam von einem Fachexpertenteam mit Ver- Erstellung tretern der jeweiligen Bauartbetreuung beim Bedarfsträger und der Qualitätssicherung der DB AG erstellt Die prüfpflichtigen Produkte werden nach den folgenden Kriterien und den sich daraus ergebenen Risiken bewertet und die Ergeb- nisse in einer Bewertungsmatrix intern dokumentiert
- Sicherheit Bewertungskri- terien
- Zuverlässigkeit
- Versorgungssicherheit
- Spezielle Prozesse/Fertigungsverfahren
- Aufwände für ungeplante Instandhaltungen
- Kundenrelevanz Entsprechend dieser Risikobewertung werden die prüfpflichtigen Bedeutung der Produkte den Prüfstufen (PS) I oder II zugeordnet. Aus den PS Prüfstufen ergeben sich die beim AN durchzuführenden qualitätssichernden Maßnahmen. Produkte der
- PS I: unterliegen auf jedem Fall einer produktspezifischen Prüfung
- PS II: Produkte bedürfen keiner ständigen produktspezifi- schen Prüfung. Für neue Produkte, die nicht im Teil 2 aufgeführt, aber mit den Neue Produkte aufgeführten Produkten vergleichbar sind, werden sinngemäß die entsprechenden qualitätssichernden Maßnahmen zugeord- net. Sog. COTS-Produkte (commercial off-the-shelf oder auch com- COTS-Produkte ponents-off-the-shelf, englisch für kommerzielle Produkte aus dem Regal), die in großer Stückzahl nicht speziell für die DB bzw. den Eisenbahnmarkt (nicht bahnspezifische Anforderungen) her- gestellt und die unverändert genutzt werden können, sind im Re- gelfall nicht prüfpflichtig und unterliegen damit im Regelfall keinen qualitätssichernden Maßnahmen
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 5]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 5 |
3 Qualitätsfähigkeit des Auftragnehmers (AN) Die Qualitätssicherung der DB AG bewertet die Qualitätsfähigkeit Qualitätsfähig- des AN und stuft den AN in die Kategorie Q1, Q2 bzw. Q3 ein keit des AN (Q-Einstufung). Die Bewertung der Qualitätsfähigkeit erfolgt durch (System-, Audits, Prozess-, Produkt-) Audits beim AN vor Ort, sowohl an zentralen Auditorte als auch für die jeweiligen Produkte relevanten Fertigungsstan- dorten. Die dabei verwendeten Fragenkataloge sind im Lieferan- tenportal der DB AG abrufbar. Die Q-Einstufung ist in der Regel für ein Jahr gültig und kann bei Aktualisierung Bedarf regelmäßig aktualisiert werden. Die Aktualisierung erfolgt auf Basis der Bewertung der Qualitätsdaten (z.B. Reklamationen, Produktbewährung, Qualitätsdaten) und/oder anhand von Ergeb- nissen unterjähriger Audits (siehe Regelüberwachung). Eine Änderung der Q-Einstufung ist bei Veränderungen der Qua- Änderung litätsfähigkeit des AN oder seiner UAN, der Qualität der Produkte oder Änderung der Besitzverhältnisse jederzeit möglich. Erreicht ein AN bei der Q-Einstufung nicht die Kategorie Q1 oder Nichterreichung wurde ein AN auf Q2 herabgestuft, so erfolgen in Abstimmung Q1, Herabstu- mit dem Bedarfsträger und der Beschaffung Maßnahmen zur fung Stabilisierung bzw. Entwicklung des AN. Nicht eingestufte AN der DB AG werden wie AN der Kategorie Nicht einge- Q3 behandelt. stufte AN Die Q-Einstufung durch die Qualitätssicherung der DB AG erfolgt Aufarbeiter, bei allen AN, die prüfpflichtige Produkte in die Infrastruktur ein- Händler/Distri- bringen, d.h. auch diejenigen AN, die prüfpflichtige Produkte nicht butoren selbst herstellen oder aufarbeiten, sondern lediglich bei UAN be- schaffen, wie z.B. Händler/Distributoren. Für spezielle Prozesse/Fertigungsverfahren können entspre- Spezielle Pro- chend ISO TS 22163:2018-01 Kapitel 8.5.1.2 gesonderte quali- zesse tätssichernde Maßnahmen gefordert sein, z.B. eine herstellerbe- zogene Produktqualifikation. Im Einzelfall bzw. unter bestimmten Bedingungen sind auch Remote Audits Remote Audits statt Besuche vor Ort möglich
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 6]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 6 |
4 Prüfstufen Aus der Zuordnung der Produkte in die PS I/PS II und der Umfang Q-Einstufung des AN - Q1, Q2 bzw. Q3 - ergeben sich Art und Umfang der von der Qualitätssicherung der DB AG sowie der vom AN durchzuführenden qualitätssichernden Maßnahmen Der Umfang der qualitätssichernden Maßnahmen ergibt sich grundlegend aus nachfolgenden Tabellen.
Tabelle 1: Qualitätssichernde Maßnahmen bei Produkten der Prüfstufe I
| Produkte mit Prüfstufe | Einstu- fung des AN | Qualitätssicherungsmaßnahme |
|---|---|---|
| I | Q1 | Die DB AG prüft im Sinne der Produktprü- fung Stichproben der Lieferungen. Lieferung mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und Lieferfreigabe/Prüfbescheinigung durch die DB AG. |
| Q2 | Die DB AG prüft jede Lieferung. Lieferung mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und Lieferfreigabe/Prüfbescheinigung durch die DB AG. | |
| Q3 | Sperrung des AN |
Tabelle 2: Qualitätssichernde Maßnahmen bei Produkten der Prüfstufe II
| Produkte mit Prüfstufe | Einstu- fung des AN | Qualitätssicherungsmaßnahme |
|---|---|---|
| II | Q1 | Die DB AG akzeptiert vollständige Prüfung durch den AN. Regelüberwachung des AN durch die DB AG. Lieferung mit Konformitätsnachweis nach DIN EN ISO/IEC 17050-1* |
| Q2 | Die DB AG prüft im Sinne der Produktprü- fung Stichproben der Lieferungen. Lieferung mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und Lieferfreigabe/ Prüfbescheinigung durch die DB AG. | |
| Q3 | Sperrung des AN |
(*Verbleiben in der Regel beim Hersteller und sind auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten.)
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 7]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 7 |
5 Prozesse zur Produkterstellung, Messmittel, spezielle Pro- zesse/Fertigungsverfahren (1) Bei den Audits zur Q-Einstufung bzw. regelmäßigen Überprü- Prozesse, fung der Qualitätsfähigkeit (siehe Regelüberwachung) des AN Produkt- wird der komplette Prozess zur Produkterstellung von Anfrage entwicklung über Fertigung und Prüfung bis Auslieferung des Produktes be- trachtet.
(2) Kommen in der Fertigung beim AN/UAN spezielle Prozesse/Fer- Spezielle Pro- tigungsverfahren zum Einsatz, so sind ggf. gesonderte qualitäts- zesse sichernde Maßnahmen wie z.B. eine herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) gefordert. Diese sind in den zugehö- rigen Normen und DB-Standards geregelt.
(3) Als spezielle Prozesse/Fertigungsverfahren werden im Regelfall solche Fertigungsverfahren angesehen, bei denen die Konformi- tät des erzeugten Produkts nicht ohne weiteres (z.B. nur zerstö- rend) oder nicht wirtschaftlich verifiziert werden kann. Dazu gehören im Sinne der Qualitätssicherung der DB AG Pro- zesse/Verfahren wie z.B.:
• Gießen • Schmieden • Schweißen • Walzen • Wärmebehandlung • Betonherstellung • Löten • Crimpen • Wire wrap Verbindungen
(4) Eine wesentliche Aufgabe der Qualitätssicherung ist die Überwa- Messmittel chung von Prüfkriterien. Für die Vergleichbarkeit von Mess- und Prüfergebnissen sind geeignete Mess- und Prüfmittel erforder- lich. Eine Kalibrierung erfolgt durch entsprechende Verfahren und Institutionen.
(5) In der Qualitätssicherung aller eisenbahnspezifischen und ge- Prüflabore normten Mess- und Prüfmittel sind die allgemeinen Anforderun- gen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien nach DIN ISO 17025 maßgeblich
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 8]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 8 |
6 Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) Die Herstellerbezogene Produktqualifikation ist ein Instrument Grundlage der Qualitätssicherung der DB AG und basiert in der Regel auf Anforderungen aus nationalen und internationalen bahnspezifi- schen Normen und Regelwerken. Ziel der HPQ ist, sicherzustellen, dass Produkte, die mit speziel- Ziel len Prozessen/Fertigungsverfahren hergestellt werden, nur von solchen Herstellern geliefert werden, die nachgewiesen haben, dass sie die Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Prozessfähigkeit erfüllen können. Die HPQ wird im Regelfall von Herstellern für spezielle Prozesse/Fertigungsverfahren verlangt, die direkt oder indirekt an die DB AG liefern. Die betreffenden Produkte sind in Teil 2 dieses Dokumentes gekennzeichnet. Die HPQ ist kostenpflichtig und muss vom Hersteller der betref- fenden Produkte nach Teil 2 dieses Dokuments selbst beantragt werden. Die Gültigkeit der HPQ beträgt in der Regel 3 Jahre. Eine HPQ Gültigkeit ist erneut durchzuführen
- bei Produktionsverlagerung
- bei Änderung von Produktionsverfahren oder Prozessab- läufen
- bei Unterlieferanten ohne direkte Lieferbeziehungen zur DB AG nach Ablauf der 3 Jahre Gültigkeitsfrist
- spätestens nach 6 Jahren bei direkten Lieferanten der DB AG (nach 3 Jahren kann eine einmalige Verlängerung er- folgen, wenn sich die Voraussetzungen auf deren Basis die Erteilung der HPQ erfolgt ist, nicht verändert haben).
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 9]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 9 |
7 Quality-Engineering (QE) Methoden Um die Qualitätsplanung des AN während der gesamten Grundlage Produktentstehung zu unterstützen, werden im Folgenden, An- forderungen der DB AG zu Quality Engineering Methoden be- schrieben. QE-Methoden sollen prüfende Qualitätssicherungs- maßnahmen wie HPQ und Regelüberwachung flankieren und diese durch ihren präventiven Ansatz ergänzen. Ziel der QE-Maßnahmen ist es, die Überführung von Anforderun- Ziel gen in Produktmerkmale abzusichern und die Lieferqualität güte- prüfpflichtiger Produkte durch präventive Qualitätssicherung und Bewertung der Konstruktions- und Herstellprozesse angemes- sen zu steuern. AN mit Entwicklungsverantwortung sind verpflichtet, geplante Qualitätsplanung Maßnahmen zur Absicherung der Produkt- und Prozessqualität (QE-Plan) während der Entwicklung in einem QE-Plan zu dokumentieren. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen und Komponenten soll nach einem risikobasierten Ansatz erfolgen. Verpflichtende Ergebnisse der Produkt- und Prozessentwicklung des AN sind Konstruktions- und Prozess-FMEA nach FMEA DIN EN 60812 in denen der Fortschritt der Risikominimierung zu dokumentieren ist. Für die Durchführung sind mindestens die Vorgaben nach dem aktuellen AIAG & VDA-FMEA-Handbuch an- zuwenden. Die Gleichwertigkeit von FMEA auf Basis anderer als den genannten Normen ist vom AN nachzuweisen. Für die Be- wertung der Bedeutung eines Fehlers ist ergänzend zu den vor- genannten Normen der folgende Katalog zu verwenden:
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 10]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 10 |
Tabelle 1: Fehler-Bedeutung
| 1 | Sehr gering, sehr geringe Funktionsbeeinträchtigung, nur durch Fachpersonal erkennbar |
|---|---|
| 2-3 | Gering, geringe Funktionsbeeinträchtigung der Kompo- nente, Beseitigung bei der nächsten Instandhaltung, Funk- tionseinschränkung von Bedien- und Komfortsystemen |
| 4-6 | Mäßig, Funktionsfähigkeit der Komponente eingeschränkt, sofortige Entstörung nicht zwingend erforderlich, Funktions- einschränkung von wichtigen Bedien- und Komfortsystemen, Alternative möglich |
| 7-8 | Hoch, Funktionseinschränkung der Komponente stark ein- geschränkt, sofortige Entstörung zwingend erforderlich, Funktionseinschränkung wichtiger Teilsysteme, Langsam- fahrt, Zug bleibt stehen |
| 9-10 | Sehr hoch, Sicherheitsrisiko, Nichterfüllung gesetzlicher Vorschriften, unverhältnismäßig hoher Aufwand beim Ersatz im Fall des Versagens, im Schadensfall und bei Instandhal- tungsarbeiten |
In der Konstruktions-FMEA ist die Instandhaltbarkeit und Verfüg- Instandhaltbarkeit barkeit im Betrieb nach DIN EN 50126 zu berücksichtigen. & Verfügbarkeit Der AN ist verpflichtet eine Prozess-FMEA vor Serienstart durch- Interne Fertigungs- zuführen und diese als eine der Voraussetzungen zur internen freigabe Fertigungsfreigabe zu dokumentieren.
Die Dokumentation der QE- Maßnahmen ist ständig auf aktuellen Fortschreibung Stand zu halten, insbesondere sind dabei Felddaten, Versuchs- ergebnisse sowie interne und externe Reklamationen zu berück- sichtigen. Darüber hinaus wird in folgenden Fällen eine Überar- beitung von Konstruktions- und Prozess FMEA erforderlich:
- Konstruktionsänderungen
- Produktionsverlagerung
- Änderung von Produktionsverfahren oder Prozessab- läufen Die Wirksamkeit der QE-Methoden und die daraus resultierenden Wirksamkeits- Maßnahmen sind durch jährliche interne Audits des AN zu über- prüfung prüfen. QE-Plan, Konstruktions- und Prozess-FMEA sind der Deutschen Einsichtnahme Bahn AG auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Prüfung des QE-Plans sowie der Konstruktions- und Pro- Erstmalige zess-FMEA erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. Eine erstmalige Prüfung Prüfung der Prozess-FMEA erfolgt spätestens vor Serienferti- gung, zum Beispiel zur HPQ oder Erstmusterprüfung.
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 11]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 11 |
Der AN ist verpflichtet, seine UAN anhand von risikobasierten Kri- Unterauftrag- terien zu bewerten. Für UAN, die einen erheblichen Anteil am Er- nehmer folg des Endproduktes tragen, gelten die Punkte (1) - (10) analog. Die Anwendung der Punkte (1) - (10) bei den verantwortlichen UAN ist vom AN zu überprüfen. Einer der Punkte 7 (1)-7 (3) oder eine neue Ausschreibung führt Übergangsfrist zu sofortiger Anwendung der Forderungen dieser Richtlinie. Eine Konstruktions-FMEA ist nur für neu entwickelte Produkte, welche nach dem 31.12.2018 von der DB Netz AG zugelassen werden, gefordert.
8 Besondere Fertigungsverfahren Besondere Fertigungsverfahren sind in den jeweiligen Normen DB-Standards und DB-Standards geregelt.
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 12]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 12 |
9 Regelüberwachung Zur Sicherung der Qualitätsinteressen der Deutschen Bahn AG Regelüberwa- werden alle AN mit Produkten der Prüfstufe II und der Q1-Einstu- chung bei AN fung sowie bestehendem Liefervertrag durch die Qualitätssiche- rung der DB AG überwacht. Im Rahmen dieser Regelüberwa- chungen werden Produkt- und/oder Prozessaudits durchgeführt. Die Audits können auch in Form von unangekündigten Kontrollen erfolgen. Werden im Rahmen der Regelüberwachung Qualitätsrisiken Mängel & Gül- oder Qualitätsmängel festgestellt, so kann dies eine Veränderung tigkeit der Q -Einstufung und/oder den Entzug der HPQ zur Folge haben. Die unmittelbaren Auswirkungen auf die bestehenden Liefer- und Leistungsverträge werden vom Einkauf nach Vorliegen der Ergebnisse geprüft und entsprechende Maßnahmen veranlasst. Für UAN, die güteprüfpflichtige Produkte gemäß dieser Liste an Regelüberwa- AN der DB AG liefern hat der jeweilige AN die definierte Anzahl chung bei UAN an Regelüberwachungen durchzuführen/durchführen zu lassen (siehe „FAQ zur Regelüberwachung durch Auftragnehmer der Bahn“ im Lieferantenportal des Einkaufs). Die Planung der RÜ und deren Ergebnisse (inklusive Feststellungen und Maßnah- men) sind im Rahmen der Bewertung der Qualitätsfähigkeit oder im Rahmen der Regelüberwachung des AN gegenüber der Deut- schen Bahn AG nachzuweisen. Soweit Risiken und/oder Mängel bei UAN festgestellt worden Mängel sind, werden in Abstimmung mit dem Einkauf und der Qualitäts- sicherung des AN die Auswirkungen auf die Q-Einstufung eines oder mehrerer AN sowie die weiteren Maßnahmen bei dem UAN festgelegt. Den hieraus entstehenden Mehraufwand der Deutschen Bahn AG trägt der AN.
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 13]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 13 |
10 8D-Report (1) Im Rahmen von Reklamationen wird ein 8D Report zwischen Grundlagen dem AN und der DB AG ausgetauscht. Der Prozess umfasst die folgenden Elemente: D1: Teamfestlegung D2: Fehlerbeschreibung D3a: Sofortmaßnahmen DB AG D3b: Sofortmaßnahmen Lieferant D4: Fehlerursachen D5: mögliche Abstellmaßnahmen D6: Umgesetzte Abstellmaßnahmen D7: Vorbeugemaßnahmen D8: Dokumentation, Lessons Learned (2) (D1) Abhängig vom Charakter des Problems muss ein interdis- Umsetzung ziplinäres Team mit ausreichenden Produkt- und Prozesskennt- nissen benannt werden. (D2) Die Beschreibung des Fehlers soll auf Fakten beruhen. (D3) Zur unmittelbaren Abwendung weiteren Schadens sind, wenn erforderlich, sowohl beim AN (bzw. seinen UAN) wie auch bei der DB AG Sofortmaßnahmen zu ergreifen (z.B. Sperrung des Materials oder 100 % Prüfungen). (D4) Anhand von Daten und Fakten sind wahrscheinliche Ursa- chen des Fehlers durch den AN (UAN) zu analysieren. (D5) Die Auswahl von Abstellmaßnahmen zur Beseitigung der Fehlerursache obliegt dem AN. Basierend auf der Ursachenana- lyse sind Maßnahmen zu identifizieren, die den Fehler im Sinne der DB AG dauerhaft beheben und keine unerwünschten Neben- wirkungen entstehen lassen. Vor der Umsetzung einer Maß- nahme muss deren Wirksamkeit überprüft werden. Dabei sollen Fehlervermeidung und Fehlerentdeckung im Vordergrund ste- hen. (D6) Entsprechend der unter D5 nachgewiesenen Wirksamkeit sind Abstellmaßnahmen festzulegen, die das Wiederauftreten des Fehlers zuverlässig verhindern. Die Wirksamkeit der ge- troffenen Maßnahmen ist über einen angemessenen Zeitraum zu überwachen. Nach Beweis der Wirksamkeit können noch lau- fende Sofortmaßnahmen wie zusätzliche Prüfungen zurückge- fahren werden.
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 14]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 14 |
(D7) Um Wiederholungen des aufgetretenen/ähnlicher Fehler auszuschließen, sind durch den AN (bzw. seine UAN) Vorbeuge- maßnahmen wie z.B. Aufnahme des Fehlers in Konstruktions- und/oder Prozess-FMEA, Anpassung von Richtlinien, Arbeitsan- weisungen und internen Prozessen, Prüfung weiterer Fertigungs- linien oder verwandter Prozesse auf Robustheit gegen den auf- getretenen Fehler zu ergreifen. (D8) Im Sinne eines Lessons Learned werden die wichtigsten Er- kenntnisse aus dem 8D dokumentiert. Ein 8D-Report kann nur durch entsprechend autorisierten Personals und mit dem Einver- ständnis des Kunden DB AG geschlossen werden. (3) Um den betroffenen Bereichen die Möglichkeit der gegenseitigen Übergangsfrist Abstimmung zu geben, sieht die Einführung des 8D-Reports im Rahmen von Reklamationen eine Übergangsfrist von 1 Jahr be- ginnend ab dem 01.01.2016, vor. (4) Zur Erstellung eines 8D-Reports kann der „Leitfaden Lieferanten Vordruck zur Bearbeitung des 8D-Report“ im Lieferantenportal verwendet werden.
11 Dokumentation und Konformitätsnachweise Für Produkte und Komponenten gemäß der Liste „Güteprüfpflich- Abnahmeprüf- tige Produkte Elektrotechnische Anlagen“ Teil 2, hat der Lieferant zeugnis grundsätzlich eine Dokumentation/einen Konformitätsnachweis in Abhängigkeit von der Prüfstufe des Produktes (PS I oder PS II) und seiner Einstufung (Q1 oder Q2) für jede Lieferung bzw. Teillieferung zu dokumentieren. Die Konformitätsnachweise sind vom Lieferanten mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Nachweis für Produkte der Prüfstufe I:
- als Q1-Lieferant: Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 und Lieferfreigabe/ Prüfbescheinigung der DB AG
- als Q2-Lieferant: Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 und Lieferfreigabe/ Prüfbescheinigung der DB AG Nachweis für Produkte der Prüfstufe II:
- als Q1-Lieferant: Konformitätsnachweis nach DIN EN 17050
- als Q2-Lieferant: Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 und Lieferfreigabe/ Prüfbescheinigung der DB AG
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 15]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 15 |
12 Besonderheiten (siehe Teil 2) Für AN, die prüfpflichtige Produkte nach Abschnitt 5 (Beleuch- tungsanlagen) aus Teil 2 liefern wollen, gelten folgende zusätzli- che Regelungen. AN dürfen nur Leuchten an die DB liefern, die in der Leuchtenauswahlliste (LAWL) enthalten sind. Die darin enthalten Leuchten sind alle prüfpflichtig. Somit muss jeder AN, der Produkte aus der LAWL an die DB liefert, eine gültige Q-Einstufung besitzen. Die LAWL ist die Übersicht aller freige- benden Leuchten durch das zuständige DB-Fachgremium. Abweichend vom Standardprozess in Abschnitt 3 wird die Audi- tierung ausschließlich bei Inverkehrbringern von Produkten aus dem Bereich Beleuchtungstechnik dieser Liste der güteprüfpflich- tigen Produkte durchgeführt. Auditiert werden nur die Firmen, die gegenüber der DB AG gemäß dem Produkthaftungsgesetz haf- ten, das heißt Inverkehrbringer in den Europäischen Wirtschafts- raum. Händler, Installateure, Planungsbüros und ähnliche Ak- teure sind hiervon ausgenommen. Ausnahme stellen hierbei Fer- tigungsstätten von verbundenen Unternehmen dar. Die Beauftragung zur Qualitätseinstufung erfolgt nach techni- scher Freigabe direkt durch die Bauartverantwortlichen. Für die Produkte 5.1.3, 5.1.4 und 5.1.6 sind folgende Nachweise auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen:
• Technische DB-Freigabe
• VDE-/ENEC-Zertifikate inkl. Prüfbericht
• Ggf. Schweißzertifikate Für die Produkte 5.1.1 und 5.1.2 sind folgende Nachweise auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen:
• Technische DB-Freigabe
• Bautechnischer Prüfbericht eines EBA-anerkannten Prüfin- genieurs
• Schweißzertifikate
Link zur LAWL: https://mediendienste.extranet.deutschebahn.com/Leuchtenauswahl- listen/
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 16]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 16 |
13 Verzeichnis der Abkürzungen
AIAG Automotive Industry Action Group
AN Auftragnehmer
DB AG Deutsche Bahn AG
DB PB Prüfbescheinigung der DB AG
DBS Deutsche Bahn Standard
DIN Deutsche Institut für Normung e.V.
EBA Eisenbahn - Bundesamt
EN Europäische Norm
EVB Ergänzende Vertragsbedingungen
FMEA (engl.) Failure Mode and Effects Analysis (Fehlzu- stands- und -auswirkungsanalyse) oder Fehlermög- lichkeits- und -einflussanalyse HPQ Herstellerbezogene Produktqualifikation
LgP Liste güteprüfpflichtiger Produkte
LF Lieferfreigabe
P I Prüfstufe 1
P II Prüfstufe 2
QE Quality Engineering
RÜ Regelüberwachung
TSI Technische Spezifikationen für die Interoperabilität
UAN Unterauftragnehmer
UIC (frz.) Union International des Chemins de Fer (Inter- nationaler Eisenbahnverband) VDA Verband der Automobilindustrie
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 17]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 17 |
Teil 2: Festlegung des Mindestumfangs der qualitätssichernden Maßnahmen an Produkten (Bauteilen, Komponen- ten und Systemen)
| Struktur- ebene | Bezeichnung | Mitgeltende Unterlagen | HPQ | Prüf- stufe | Anzahl RÜ/Jahr* | Dokumentation | Hersteller- kennzeichen | Warengruppen- nummer | Bemerkungen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dokumentation | ||||||||||||||||||
| bei Q1 | bei Q2 | |||||||||||||||||
| 1 | Oberleitungsanlage | |||||||||||||||||
| 1.1 | Masten für Oberleitungen | |||||||||||||||||
| 1.1.1 | Oberleitungsmast aus Beton | TL 889.0163 (DBS 918 163) | ja | II | 1 | - | - | ja | 10511010 | - | ||||||||
| 1.1.2 | Oberleitungsmast aus Stahl | TL 889.0166 (DBS 918 166) | nein | II | 1 | - | - | ja | 10511010 | lt. Ebs 14.05.04 | ||||||||
| 1.1.3 | Mastfußadapter | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.2 | Ausleger für Oberleitungen | |||||||||||||||||
| 1.2.1 | Rohrarmaturen für Ausleger | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.2.2 | Befestigungsteile am Mast | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.2.3 | Seitenhalter für Ober- leitungen | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.3 | Seile und Drähte für Oberleitungen | |||||||||||||||||
| 1.3.1 | Tragseil (Kupfer oder Bronze) | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.3.2 | Fahrdraht (außer CuMg) | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - |
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 18]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 18 |
| Struktur- ebene | Bezeichnung | Mitgeltende Unterlagen | HPQ | Prüf- stufe | Anzahl RÜ/Jahr* | Dokumentation | Hersteller- kennzeichen | Warengruppen- nummer | Bemerkungen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dokumentation | ||||||||||||||||||
| bei Q1 | bei Q2 | |||||||||||||||||
| 1.3.3 | Y-Beiseil | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.3.4 | Hänger | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.3.5 | Stromverbinder/ Schalterleitung | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.3.6 | Klemmen und Stoßverbinder | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.3.7 | Fahrdraht (CuMg) | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.4. | Isolator | |||||||||||||||||
| 1.4.1 | Isolator 15kV | TL 889.0022 (DBS 918 022) | nein | II | 1 | - | - | ja | 10511010 | Hersteller-Logo auf dem 1. Schirm | ||||||||
| 1.5 | Geschweißte Konstruktionen für Oberleitungen | |||||||||||||||||
| 1.5.1 | Traverse/Querträger | Aufnahme in TL 889.0166 (DBS 918 166) ge- plant | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.5.2 | Joch | Aufnahme in TL 889.0166 (DBS 918 166) ge- plant | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - |
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 19]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 19 |
| Struktur- ebene | Bezeichnung | Mitgeltende Unterlagen | HPQ | Prüf- stufe | Anzahl RÜ/Jahr* | Dokumentation | Hersteller- kennzeichen | Warengruppen- nummer | Bemerkungen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dokumentation | ||||||||||||||||||
| bei Q1 | bei Q2 | |||||||||||||||||
| 1.5.3 | Hängesäule | Aufnahme in TL 889.0166 (DBS 918 166) ge- plant | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.5.4 | Mehrgleisausleger | Aufnahme in TL 889.0166 (DBS 918 166) ge- plant | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.6 | Erdung und Rückstromführung | |||||||||||||||||
| 1.6.1 | Schienenanschluss- system | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.7 | Fundamente für Oberleitungsmasten | |||||||||||||||||
| 1.7.1 | Pfahlgründung (geschweißt) | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.7.2 | Fertigteil-Mastfunda- mente | TL 889.0163 (DBS 918 163) | ja | II | 2 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.8 | Streckentrenner | |||||||||||||||||
| 1.8.1 | Streckentrenner | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10511010 | - | ||||||||
| 1.9 | Masttrennschalter | |||||||||||||||||
| 1.9.1 | Schalter für Masttrennschalter | - | nein | II | 1 | - | - | ja | 10511010 | Typenschild | ||||||||
| 1.9.2 | Antrieb für Masttrennschalter | - | nein | II | 1 | - | - | ja | 10511010 | Typenschild |
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 20]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 20 |
| Struktur- ebene | Bezeichnung | Mitgeltende Unterlagen | HPQ | Prüf- stufe | Anzahl RÜ/Jahr* | Dokumentation | Hersteller- kennzeichen | Warengruppen- nummer | Bemerkungen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dokumentation | ||||||||||||||||||
| bei Q1 | bei Q2 | |||||||||||||||||
| 2 | Weichenheizung | |||||||||||||||||
| 2.1 | Elektrische Weichenheizanlagen | |||||||||||||||||
| 2.1.1 | Fertigbetonstation | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10575100 | - | ||||||||
| 2.1.2 | Transformator | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10575100 | - | ||||||||
| 2.1.3 | Verteilung | - | nein | II | 1 | - | - | - | 10575100 | - | ||||||||
| 2.2 | Weichenheizstäbe | |||||||||||||||||
| 2.2.1 | Weichenheizstäbe | TL 889.0156 (DBS 918 156) | nein | II | 1 | - | - | - | 10575100 | - | ||||||||
| 3 | Bahnenergieversorgungsanlagen 16, 7 Hz (DB Energie) | |||||||||||||||||
| 3.1 | Transformatoren 110 kV / 15 kV für Unterwerke | Ril 955; LH Leistungstrans- formatoren | nein | I | 0 | Trafobuch | - | - | 10530100 | Bei diesen Produkten han- delt es sich um das gesamte System; nicht um Einzelkom- ponenten. | ||||||||
| 3.2 | Wandler 110 kV/15 kV für Unterwerke | Ril 955; LH Wandler | nein | II | 1 | - | - | - | 10530100 |
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 21]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 21 |
| Struktur- ebene | Bezeichnung | Mitgeltende Unterlagen | HPQ | Prüf- stufe | Anzahl RÜ/Jahr* | Dokumentation | Hersteller- kennzeichen | Warengruppen- nummer | Bemerkungen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dokumentation | ||||||||||||||||||
| bei Q1 | bei Q2 | |||||||||||||||||
| 3.3 | Hybridmodule und Leistungsschalter 110 kV | Ril 955; LH Hybridmodule | nein | II | 1 | - | - | - | 10530100 | Bei diesen Produkten han- delt es sich um das gesamte System; nicht um Einzelkompo- nenten. | ||||||||
| 3.4 | Trennschalter und Erder 110 kV | Ril 955; LH Trenner | nein | II | 1 | - | - | - | 10530100 | |||||||||
| 3.5 | Schaltanlagen 15 kV | Ril 955; LH 15-kV-Anlage | nein | II | 1 | - | - | - | 10530100 | |||||||||
| 3.6 | Leistungsschalter 15 kV | Ril 955; LH 15-kV-Anlage | nein | II | 1 | - | - | - | 10530100 | |||||||||
| 3.7 | Stationsleittechnik, Feldleit- und Schutzgeräte 16,7 Hz | Ril 955.0103; LH SLT | nein | II | 1 | - | - | - | 10550300 | |||||||||
| 3.8 | Elektrische Zugvorheizanlagen | Ril 954.9102 | nein | II | 1 | - | - | - | 10577010 | |||||||||
| 4 | Bahnenergieversorgungsanlagen S-Bahn (DB Energie) | |||||||||||||||||
| 4.1 | 50 Hz-Schaltanlagen 30 kV für S-Bahnener- gieversorgung | GUw Konzeption, LH MS-Anlage | nein | II | 1 | - | - | - | 10530700 | Bei diesen Pro- dukten handelt es sich um das gesamte Sys- tem; nicht um Einzelkompo- nenten. |
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 22]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 22 |
| Struktur- ebene | Bezeichnung | Mitgeltende Unterlagen | HPQ | Prüf- stufe | Anzahl RÜ/Jahr* | Dokumentation | Hersteller- kennzeichen | Warengruppen- nummer | Bemerkungen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dokumentation | ||||||||||||||||||
| bei Q1 | bei Q2 | |||||||||||||||||
| 4.2 | Schaltanlagen 750 V und 1200 V für GUw/GW | GUw Konzeption, LH DC-Anlage | nein | II | 1 | - | - | - | 10530700 | Bei diesen Produkten han- delt es sich um das gesamte System; nicht um Einzelkompo- nenten. | ||||||||
| 4.3 | Leistungsschalter 750 V und 1200 V für GUw/GW | GUw Konzeption, LH DC-LS | nein | II | 1 | - | - | - | 10530700 | |||||||||
| 4.4 | Erdungskurzschließer S-Bahn für Unterwerke | GUw Konzeption | nein | II | 1 | - | - | - | 10530700 | |||||||||
| 4.5 | Stationsleittechnik, Feldleit- und Schutzgeräte DC | Ril 955.0103; LH SLT | nein | II | 1 | - | - | - | 10550500 | |||||||||
| 5 | Beleuchtungsanlagen (z.B. Gleisfeldbeleuchtung, Werkstättenbeleuchtung, Beleuchtung für Personenverkehrsanlagen, | |||||||||||||||||
| Tunnelsicherheitsbeleuchtung) | ||||||||||||||||||
| 5.1 | Beleuchtungstechnik | |||||||||||||||||
| 5.1.1 | Beleuchtungsmast Stahl | Ell-Zeichnungen | nein | II | 1 | - | - | - | 21260400 | Neu gibt es nur noch Stahl- maste vollverzinkt; |
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 23]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 23 |
| Struktur- ebene | Bezeichnung | Mitgeltende Unterlagen | HPQ | Prüf- stufe | Anzahl RÜ/Jahr* | Dokumentation | Hersteller- kennzeichen | Warengruppen- nummer | Bemerkungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dokumentation | ||||||||||||||
| bei Q1 | bei Q2 | |||||||||||||
| 5.1.2 | Beleuchtungsmast GFK | Ell-Zeichnungen | nein | II | 1 | - | - | - | 21260400 | Neu gibt es nur noch Stahl- maste vollver- zinkt; Mit Ausnahme bei der S-Bahn Berlin und S- Bahn Hamburg (Gleichstrom) sind Gfk-Maste zulässig | ||||
| 5.1.3 | Gründungen für Be- leuchtungsmaste | Ril 954.9103 | nein | II | 1 | - | - | - | 21260400 | Nur DB Netz AG; Mastfußadapter Fertigteilfunda- mente (Monoliten) |
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 24]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 24 |
| Struktur- ebene | Bezeichnung | Mitgeltende Unterlagen | HPQ | Prüf- stufe | Anzahl RÜ/Jahr* | Dokumentation | Hersteller- kennzeichen | Warengruppen- nummer | Bemerkungen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dokumentation | ||||||||||||||||||
| bei Q1 | bei Q2 | |||||||||||||||||
| 5.1.4 | Leuchte | Ril 954.9104 Leuchtenauswahl- listen (LAWL) | nein | II | 1 | - | - | - | 21260300 | Alle Leuchten aus den Leuchtenaus- wahllisten DB Netz AG und DB S&S siehe Link zur LAWL in Ab- schnitt 12 (2) | ||||||||
| 5.1.5 | LED-Einsätze | - | nein | II | 1 | - | - | - | 21260300 | LED Modul | ||||||||
| 5.1.6 | Externes elektronische Betriebsgerät mit eigener technischer Freigabe für LED- Leuchten | Ril 954.9103 | nein | II | 1 | - | - | - | 21260300 | DB spezifische standardisierte Betriebsgeräte für Außenbe- leuchtungs- anlagen der DB Netz AG | ||||||||
| 5.2 | Elektrische Energieanlagen für Eisenbahntunnel | |||||||||||||||||
| 5.2.1 | Stromversorgung für TSB (NVG) | Ril 954.9107 und Lastenheft TSB | nein | II | 1 | - | - | - | 21260300 | DB spezifische Komponenten für die Tunnel- sicherheitsbe- leuchtung |
Gültig ab: 02.06.2025
[Seite 25]
| Organisation und Managementsysteme | Qualität | |
|---|---|---|
| Grundlagen der Qualitätssicherung Liste güteprüfpflichtiger Produkte – Elektrotechnische Anlagen | 120.0381 V12 Seite 25 |
| Struktur- ebene | Bezeichnung | Mitgeltende Unterlagen | HPQ | Prüf- stufe | Anzahl RÜ/Jahr* | Dokumentation | Hersteller- kennzeichen | Warengruppen- nummer | Bemerkungen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dokumentation | ||||||||||||||||||
| bei Q1 | bei Q2 | |||||||||||||||||
| 5.2.2 | Beleuchtungssteue- rung/-überwachung für TSB (TÜZ) | Ril 954.9107 und Lastenheft TSB | nein | II | 1 | - | - | - | 21260300 | DB spezifische Komponenten für die Tunnel- sicherheits- beleuchtung | ||||||||
| 5.2.3 | Tunnelelektrant | Ril 954.9107 und Lastenheft Tunnelelektrant | nein | II | 1 | - | - | ja | 10571100 | Hersteller- kennzeichen gemäß Lastenheft Tunnelelektrant | ||||||||
| 6 | Energiekabel | |||||||||||||||||
| 6.1 | DSTW Gleisfeld Energieverteilungs- kabel | DLST.038 | nein | II | 1 | - | - | ja | 10570040 | Hersteller- kennzeichen gemäß DLST.038 |
Gültig ab: 02.06.2025