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7.6 DLST-Obsoleszenzmanagement.pdf

Rahmenvereinbarung für Komponenten und Betriebsführung eines integrierten Leit- und Bediensystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 22:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Anlage 7.6

zum Rahmenvertrag integriertes Bediensystem II

Obsoleszenzmanagement (OM)

Nach dem Hauptvertrag betreibt der AN für den Zeitraum der Nutzungsdauer des Leis- tungsgegenstands ein Obsoleszenzmanagement in Anlehnung an die DIN EN 62402 und gemäß den Anforderungen der Ziffer 1 dieser Anlage. Abkündigungen von Ersatzteilen und Produktänderungen bedürfen der Zustimmung des AG und sind nur nach Maßgabe von Ziffer 2 dieser Anlage zulässig.

Die OM Begrifflichkeiten sind nach DIN EN 62402:2019 anzuwenden und sind bei jedwe- der Kommunikation mit dem AG zu beachten.

Die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare und Vorlagen sind vom AN zu nutzen und für mindestens zehn Jahre digital und abrufbar vorzuhalten.

a) Befüllen der Anlage 2.9.A mit den obsoleszenzkritischen Ersatzteilen gemäß Ersatzteilliste;

b) Bewertung der obsoleszenzkritischen Ersatzteile entsprechend den Ampelkri- terien der Anlage 2.9.A.

Obsoleszenzkritische Ersatzteile sind alle Ersatzteile, die entweder (i) nicht

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handelsüblich sind, (ii) nicht dem Industriestandard entsprechen oder (iii) nicht bei mindestens 5 unterschiedlichen nicht verbundenen Händlern erworben wer- den können. Ist eines der drei Kriterien erfüllt, ist das betroffene Ersatzteil obso- leszenzkritisch und hat der AN es im EOP-Report zu berücksichtigen.

Der AN ergänzt sämtliche relevanten Informationen für die obsoleszenzkritischen Ersatzteile in den entsprechenden Feldern der Anlage 2.9.A. Den ersten vollstän- digen EOP-Report übergibt der AN dem AG spätestens zur Technischen Abnahme- prüfung des Leistungsgegenstands. Mit dem EOP-Report ist auch eine Liste mit allen in der Anlage oder Ausrüstungstechnik enthalten Einheiten digital an die in der Anlage genannte Mailadresse zu senden.

Änderungen, die sich nach der Übermittlung einer Abkündigung beim AN ergeben, sind dem AG unverzüglich mitzuteilen und eine aktualisierte Version der Abkündi- gung einzureichen.

a) Insolvenzdatenbank AN (laufend durch den AN aktualisiert);

b) Export/Importbeschränkungsübersichten des AN, genannt „DAMEX-Listen“ (Data auto-mated export control system, laufend durch den AN aktualisiert);

c) Meldetool des AN zur Bauteileabkündigung für Unterauftragnehmer (Unter- auftragnehmer informiert im Eintrittsfall, aufgrund vertraglicher Vereinbarun- gen, Verfügbarkeitsengpässen oder Nichtverfügbarkeiten);

d) Verfolgung der Gesetzgebung durch Zentralabteilungen / Arbeitsgruppen AN (laufend durch den AN aktualisiert);

e) aktive Unterauftragnehmerabfrage durch den AN bezüglich der Verfügbarkeit der gelieferten Ersatzteile sowie Indikation einer möglichen Nichtverfügbar- keit, in der Regel zwei Mal pro Kalenderjahr, bei entsprechender Indikation auch häufiger;

f) der AN stellt sicher, dass seine Unterauftragnehmer ebenfalls ein Obsoleszenz- management betreiben, und stellt ihnen ein Online-Meldetool für verfügbar- keitsrelevante Informationen zur Verfügung; sowie

g) Monitoring zu Abkündigung der eingesetzten Software und zugehörigem Sup- port.

Der AN hat auf Anforderung des AG die Nachweise seiner Abfragen der vorstehen- den Informationsquellen vorzulegen.

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a) Entwicklung Substitut: Der AN entwickelt ein funktionsgleiches und kompatib- les, den Anforderungen des Hauptvertrags erfüllendes Ersatzprodukt und er- bringt falls erforderlich notwendige Nachweise für die Genehmigung;

b) Ablösung LST-Technik/Ersatzteil: Der AN ersetzt das von der Abkündigung bzw. Produktänderung betroffene Ersatzteil durch die Anforderungen des Hauptvertrags erfüllende, zugelassene Alternativprodukte;

c) All time Bedarf: Der AN bietet dem AG genügend von der Abkündigung bzw. Produktänderung betroffene Ersatzteile für den Gesamtbedarf an;

d) Technikübernahme: Der AN bietet dem AG die Übernahme der Fertigung der von der Abkündigung bzw. Produktänderung betroffenen Ersatzteile durch den AG oder einen Unterauftragnehmer des AG sowie die hierfür erforderliche Unterstützung an;

e) Know-How-Sicherungsvertrag: Der AN hält für den AG hinreichende und qua- lifizierte Ressourcen für die Pflege der von der Abkündigung bzw. Produktän- derung betroffenen Ersatzteile einschließlich der Fertigung und Lieferung be- darfsorientierter Ersatzteile vor.

Sollte der AN dem AG die Möglichkeit für eine letztmalige Beschaffung einräumen, dann muss sichergestellt werden, dass eine unbegrenzte Menge der abgekündigten Einheit bestellt werden kann.

Nennt der AN in der Abkündigung einen möglichen Ersatz / Substitut, oder eine Technikablösung als Lösungsvorschlag, muss sichergestellt werden, dass dieser Er- satz / Substitut oder die neue Technik auch die Anforderungen für eine Zulassung nach aktuellem Stand der Technik auch für alle Anwendungsfälle der ursprüngli- chen Einheit, Anlage oder Ausrüstungstechnik erfüllt.

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Anlagenverzeichnis

Anlage 2.9.A: EOP-Report

Anlage 2.9.B: Formular „Checkliste Produktänderung und Abkündigung“

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