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Anhang 7.2B_AVB_IT_Pflege.pdf

Rahmenvereinbarung für Komponenten und Betriebsführung eines integrierten Leit- und Bediensystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 22:07 (Europe/Berlin)

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Allgemeine Vertragsbedingungen

der Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen

für die Pflege von Software und/oder die Instandhaltung von Hardware

- (AVB IT-Pflege) Ausgabe 01.05.2026 -

1.1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers, Integritätsklausel b) das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unzulässigen Vorteilen an Beamte, Amtsträger, für den öffentlichen Dienst 1.2 Diese Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten ausschließlich. besonders Verpflichtete oder Mandatsträger (Bestechung Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen ab- oder Vorteilsgewährung) oder an Vorstände, Geschäftsführer weichende Bedingungen des Auftragnehmers werden nur Bestandteil oder sonstige Beschäftigte der Deutsche Bahn AG oder ihrer des Vertrages, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich schriftlich Konzernunternehmen (Bestechung im geschäftlichen Ver- anerkennt. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen, die in Auftrags- kehr), oder sonstigen Bestätigungen des Auftragnehmers genannt sind. Die Entgegennahme von Lieferungen/Leistungen stellt keine Annahme c) das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unzulässigen von Bedingungen des Auftragnehmers dar. Die Vertragsbedingungen Vorteilen an freiberuflich Tätige, die im Auftrag der Deutsche des Auftraggebers gelten auch dann, wenn der Vertrag mit dem Auf- Bahn AG oder ihrer Konzernunternehmen bei der Auftrags- tragnehmer in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder von vergabe oder der Auftragsabwicklung tätig sind, z. B. Planer, den Vertragsbedingungen des Auftraggebers abweichender Bedin- Berater und Projektsteuerer, gungen vorbehaltlos ausgeführt wird. d) im Rahmen der Tätigkeit des Auftragnehmers für die Deutsche 1.3 Die Leistungen haben den im Vertrag vereinbarten Standards und Bahn AG oder deren Konzernunternehmen das Anbieten, Ver- Normen des Auftraggebers sowie den anerkannten Regeln der Tech- sprechen oder Gewähren von unzulässigen Vorteilen an sons- nik, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gelten, zu entspre- tige in- oder ausländische Beamte, Amtsträger, für den öffent- chen. Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber unverzüglich eine lichen Dienst besonders Verpflichtete oder Mandatsträger schriftliche Mitteilung, wenn er Bedenken gegen die vom Auftragge- oder an Angestellte oder Beauftragte sonstiger geschäftlicher ber gewünschte Art und Weise der Ausführung der Leistung hat oder Betriebe im Zusammenhang mit der Anbahnung, Vergabe und wenn er sich in der Ausführung seiner Leistung durch Dritte oder Durchführung von Aufträgen Dritter, durch den Auftraggeber behindert sieht. Die beim Auftraggeber bei e) das zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten Vertragsabschluss vorhandene Hard- und Softwareumgebung ist eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Geschäfts- dem Auftragnehmer bekannt und steht übernommenen Pflegeleistun- betriebs Schaden zuzufügen, unbefugte Verschaffen, Sichern, gen nicht entgegen. Verwerten oder Mitteilen von Geschäfts- und Betriebsgeheim- 1.4 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Leistungen die Zielsetzung nissen, das zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz des Vertrages erfüllen und die gebotene Wirtschaftlichkeit berück- unbefugte Verwerten oder Mitteilen im geschäftlichen Verkehr sichtigt ist. anvertrauter Vorlagen oder Vorschriften technischer Art sowie darüber hinaus die zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Ei- 1.5 Der Auftragnehmer wird sich an die vertraglichen Vergütungsverein- gennutz unbefugte Verwertung oder Weitergabe von im ge- barungen halten. Vorbehaltlich Ziffer 13.4 setzt ein Anspruch auf ge- schäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften änderte Vergütung eine Vereinbarung über die Höhe dieser Vergü- technischer Art und kaufmännischer Informationen des Auf- tung vor Ausführung der Leistung voraus, die zu Beweiszwecken in traggebers, auch auf Datenträgern, Schriftform erfolgt. f) Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz des unbe- 1.6 Der Auftragnehmer wird bei der Ausführung des Vertrages die tech- schränkten Wettbewerbs dienen, insbesondere Verstöße ge- nische Entwicklung berücksichtigen und den Auftraggeber rechtzeitig gen kartellrechtliche Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 auf sinnvolle Änderungen hinweisen. AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, 1.7 Der Auftragnehmer wird seine Leistungen grundsätzlich persönlich Gebiets- und Kundenabsprachen), oder durch seine Mitarbeiter erbringen. Der Auftragnehmer gewähr- g) Verstöße gegen wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen oder leistet, dass ausschließlich fachlich geeignete und zuverlässige Mit- das Umgehen von Sanktionsmaßnahmen der Europäischen arbeiter eingesetzt werden, die zu unbedingter Sorgfalt bei der Arbeit Union, sowie gegen sonstige anwendbare nationale, europäi- zu verpflichten sind. Führt der Auftragnehmer seine Leistungen beim sche und internationale Embargo- und Außenwirtschaftsvor- Auftraggeber durch, setzt der Auftragnehmer Personal ein, das der schriften, sowie deutschen Sprache mächtig ist. Setzt der Auftragnehmer Subunter- nehmer ein, muss deren fachliche Qualifikation sichergestellt sein; h) sonstige schwerwiegende Straftaten oder schwere Verfehlun- weiterhin bedarf es dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des gen. Hierzu zählen strafbare Handlungen, die insbesondere Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Soweit per- terroristische Straftaten, Beteiligung an einer kriminellen Ver- sonenbezogene Daten verarbeitet werden, kann eine Zustimmung einigung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Kinderar- aufgrund des Fehlens datenschutzrechtlicher Voraussetzungen ver- beit und andere Formen des Menschenhandels oder ähnliche weigert werden. Delikte darstellen. 1.8 Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter werden nicht in die Be- Eine schwere Verfehlung im vorgenannten Sinne liegt auch vor, wenn triebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert. Sie unterliegen Personen, die Beschäftigten, Geschäftsführern oder Vorständen des insoweit nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Gesetzliche DB-Konzerns nahestehen, unzulässige Vorteile angeboten, verspro- Weisungsrechte (z.B. gemäß dem Vergabe-, Datenschutz- oder Ei- chen oder gewährt werden und wenn konkrete Planungs- und Aus- senbahnrecht sowie zur Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Un- schreibungshilfen geleistet werden, die dazu bestimmt sind, den fallverhütung) bleiben hiervon unberührt. Der Auftragnehmer hat si- Wettbewerb zu unterlaufen. cherzustellen, dass gegenüber seinen Mitarbeitern durch ihn selbst 1.10 Wenn der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten oder für ihn oder einen von ihm Beauftragten tatsächlich Weisungs- und Auf- tätigen Personen aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede sichtsbefugnisse wahrgenommen werden. getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung 1.9 Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen des Vertragsver- darstellt, hat er als Schadensersatz 15 % des Nettoauftragswertes zu hältnisses, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Kor- zahlen, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Verstoß nicht zu ver- ruption, anderen strafbaren Handlungen sowie sonstigen schweren treten. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Auftrag- Verfehlungen zu ergreifen. Sie verpflichten sich insbesondere, in ih- nehmer oder eines höheren Schadens durch den Auftraggeber und ren Unternehmen alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergrei- die entsprechende Geltendmachung bleiben unberührt. Außerdem fen, um schwere Verfehlungen im In- und Ausland zu vermeiden. bleiben sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auf- Schwere Verfehlungen sind, unabhängig von der Beteiligungsform traggebers unberührt. der Täterschaft, Anstiftung oder Beihilfehandlung 1.11 Wird im Zusammenhang mit der Abwicklung der Vergabe bzw. der a) schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr began- Leistung zum Nachteil des Auftraggebers eine schwere Verfehlung gen worden sind. Hierzu zählen strafbare Handlungen, die ins- im Sinne der Ziffer 1.9 durch einen Mitarbeiter oder Geschäftsfüh- besondere Betrug, Untreue, Urkundenfälschung oder ähnliche rer/Vorstand des Auftragnehmers oder eines von ihm beauftragten Delikte darstellen, Subunternehmers begangen, hat der Auftragnehmer dem

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Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen, es sei denn, der Verstoß Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen si- ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. Sie beläuft sich cherzustellen, dass im Geschäftsbetrieb seines Unternehmens die a) auf 7 % des Nettoauftragswerts, soweit die Verfehlung durch Anforderungen der aktuellen Sanktionen, insbesondere der Finanz- einen Geschäftsführer/Vorstand des Auftragnehmers began- sanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften gen wurde, der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Na- tionen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz ge- b) auf 5 % des Nettoauftragswerts, soweit die Verfehlung durch wahrt werden. Dazu gehört auch, im Rahmen und im Zusammenhang einen Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten begangen mit der Durchführung dieses Vertrages keine Geschäftsbeziehungen wurde, mit natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen aufzu- c) auf 2 % des Nettoauftragswerts, soweit die Verfehlung durch nehmen oder zu unterhalten, die auf einer der vorgenannten Sankti- andere Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers onslisten verzeichnet sind oder im Eigentum von sanktionierten Per- begangen wurde, sonen, Unternehmen oder Organisationen stehen oder von diesen kontrolliert werden und keinerlei Transaktionen mit solchen natürli- mindestens jedoch auf 5.000 €. Die Geltendmachung eines Schaden- chen Personen, Unternehmen oder Organisationen vorzunehmen so- ersatzes durch den Auftraggeber infolge einer begangenen Verfeh- wie den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder mit sanktionierten lung bleibt von der Vertragsstrafe unberührt, wobei in diesem Fall Gütern im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, welche nach eine verwirkte Vertragsstrafe auf diesen Schadenersatz angerechnet den vorstehenden Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Au- wird. Die Geltendmachung ist bis zur Schlusszahlung möglich. ßenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mit- Eine Vertragsstrafe nach dieser Bestimmung entfällt, soweit eine gliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Kö- schwere Verfehlung gemäß Ziffer 1.9 durch einen Subunternehmer nigreichs sowie der Schweiz sanktioniert sind, zu erfüllen. des Auftragnehmers begangen und die Auswahl dieses Subunter- Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer, etwaige bei der Prü- nehmers durch den Auftraggeber zwingend vorgeschrieben wurde fung nach den vorgenannten Sanktionslisten gefundene positive Er- und/oder der Auftragnehmer bzw. bei ihm beschäftigte Mitarbeiter, gebnisse sowie den Umstand, dass der Auftragnehmer oder natürli- deren Vorstände oder Geschäftsführer oder sonst von ihm einge- che Personen, Unternehmen oder Organisationen, in deren Eigentum schaltete Dritte nicht selbst an der schweren Verfehlung beteiligt sind. oder unter deren Kontrolle der Auftragnehmer steht, zur sanktionier- Nicht unter diese Vertragsstrafenregelung fallen die von Ziffer 1.10 ten natürlichen Person, Unternehmen oder Organisation werden, erfassten Fälle der unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung und die dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Geltend- damit in Tateinheit/Tatmehrheit zusammenfallenden Verfehlungen machung von Schadensersatz jeglicher Art (insbesondere wegen gemäß Ziffer 1.9. Ziffer 1.10 gilt diesbezüglich abschließend. Verzugs oder wegen Nichterfüllung) und von anderen Rechten durch 1.12 Wird nachweislich eine schwere Verfehlung im Sinne der Ziffer 1.9 den Auftragnehmer ist ausgeschlossen, soweit diese im Zusammen- durch einen Mitarbeiter oder Geschäftsführer/Vorstand des Auftrag- hang mit der Beachtung der anwendbaren Sanktionen durch den Auf- nehmers begangen, traggeber steht. Dies gilt nicht, sofern dem Auftraggeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Auftraggeber ist im Falle a) ist der Auftraggeber zur außerordentlichen fristlosen Kündi- eines Verstoßes gegen die anwendbaren Sanktionen durch den Auf- gung des Vertrages berechtigt, tragnehmer oder in dem Fall, dass der Auftragnehmer oder natürliche b) kann der Auftragnehmer bei Aufträgen durch die Deutsche Personen, Unternehmen oder Organisationen, in deren Eigentum Bahn AG und ihrer Konzernunternehmen von der Teilnahme oder unter deren Kontrolle der Auftragnehmer steht, zur sanktionier- am Wettbewerb für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren ausge- ten Person werden, zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages schlossen werden, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt. berechtigt. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Auf- Sofern der Auftragnehmer geeignete und ausreichende traggeber ist im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses (Listen- Selbstreinigungsmaßnahmen nachweist, kann von einer treffer) zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Sperre abgesehen werden, wobei Schwere und Umstände des Die unter dieser Ziffer 1.14 getroffenen Regelungen und Verpflichtun- Fehlverhaltens zu berücksichtigen sind. gen gelten nur, sofern deren Vereinbarung oder die Abgabe bzw. Ein- Der Umfang der Sperre sowie die Wiederzulassung zum Wettbewerb holung einer darauf gestützten Erklärung nicht dazu führen, dass der richten sich nach der „Richtlinie der DB AG zur Sperrung von Auftrag- Auftraggeber oder der Auftragnehmer gegen Artikel 5 Absatz 1 der nehmern oder Lieferanten“, die jederzeit beim Auftraggeber eingese- Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates, gegen § 7 der deutschen hen werden kann. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) oder gegen ähnliche Anti-Boy- 1.13 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Abwehr von schweren kott oder Nichtdiskriminierungsvorschriften verstoßen. Verfehlungen im Sinne von Ziffer 1.9 und der Aufklärung von Ver- 2 Zusammenarbeit, Lieferkettensorgfaltspflichten dachtsfällen auf schwere Verfehlungen aktiv mitzuwirken und mit dem Auftraggeber zu kooperieren. 2.1 Der Auftragnehmer stimmt, soweit zur Vertragsdurchführung erfor- derlich, die wesentlichen Arbeitsschritte seiner Leistungen vor Beginn 1.14 Erlangt der Auftragnehmer Kenntnis von Tatsachen, die den Verdacht der Ausführung und vor endgültiger Erbringung mit dem Ansprech- auf eine schwere Verfehlung im Sinne von Ziffer 1.9 mit Auswirkun- partner des Auftraggebers ab; die Verantwortung des Auftragneh- gen auf den Auftraggeber begründen, hat er dies dem Auftraggeber mers für seine Leistungen bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer unverzüglich in Textform mitzuteilen und, sofern eine solche schwere gibt dem Auftraggeber zum Stand der Vertragserfüllung ohne beson- Verfehlung in der Sphäre des Auftragnehmers liegen kann, den Sach- dere Vergütung erforderliche Auskünfte, gewährt ihm auf Anforde- verhalt umgehend aufzuklären. Bestätigt sich der Verdacht, ist der rung in seinen Geschäftsräumen Einblick in seine die Vertragsaus- Auftragnehmer verpflichtet, geeignete konkrete technische, organisa- führung betreffenden Unterlagen und wird den Auftraggeber über alle torische und personelle Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfehlung Umstände der Vertragserfüllung unterrichten, deren Kenntnis für den unverzüglich abzustellen und künftige Verfehlungen zu vermeiden. Auftraggeber notwendig ist. Geheimhaltungsinteressen des Auftrag- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich in Text- nehmers sind zu berücksichtigen. form über Verlauf und Ergebnis der Sachverhaltsaufklärung, sowie über die gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen. 2.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über alle Umstände der Vertragserfüllung unterrichten, deren Kenntnis für den Auftraggeber 1.15 Auftraggeber und Auftragnehmer geben sich im Rahmen ihrer ver- notwendig ist. traglichen Beziehungen wechselseitig die Zustimmung zur regelmä- ßigen Überprüfung ihrer Daten nach den jeweils aktuellen Sanktions- 2.3 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass seine Leistung ohne vorhe- listen, einschließlich der konsolidierten Finanzsanktionsliste der Eu- rige Zustimmung des Auftraggebers in Textform keine KI-Systeme ropäischen Union, des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, des oder KI-Modelle im Sinne der EU-Verordnung über künstliche Intelli- U.S.-amerikanischen Department of the Treasury´s Office of Foreign genz enthält. Assets Control („OFAC“), des Office of Financial Sanctions Imple- mentation („OFSI“) des Vereinigten Königreichs und des Schweizer 2.4 Der vom Auftraggeber benannte Ansprechpartner für die Vertragsab- Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Dabei werden sie sämtliche wicklung ist ausschließlich zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Auftragnehmer bevollmächtigt. Er ist nicht berechtigt, vertragsgestal- hinsichtlich der Datensparsamkeit und der Datensicherheit, beach- tende Erklärungen (z.B. Änderung, Ergänzung, Aufhebung oder Kün- ten. digung des Vertrages) abzugeben. Der Auftragnehmer erklärt, dass sein Unternehmen, seine Mitarbeiter 2.5 Die Vertragsparteien unternehmen angemessene Anstrengungen, sowie sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, in deren un- um die menschenrechts- und umweltbezogenen Bestimmungen aus mittelbarem oder mittelbarem Mehrheitseigentum (50 % und mehr) dem vereinbarten Verhaltenskodex einzuhalten. der Auftragnehmer steht oder die den Auftragnehmer auf andere Weise rechtlich oder tatsächlich, allein oder gemeinsam kontrollieren, nicht auf einer der vorgenannten Sanktionslisten verzeichnet sind.

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3 Fehlerbeseitigung, Hotline 5 Abnahme 3.1 Hat der Auftragnehmer im Rahmen der Softwarepflege oder der 5.1 Der Auftraggeber testet die ihm im Rahmen der Softwarepflege gelie- Hardwareinstandhaltung die Fehlerbeseitigung übernommen, ist er ferten Updates, Releases, Ersatzprogramme etc. und erklärt nach verpflichtet, nach Eingang der Fehlermeldung des Auftraggebers die spätestens einem Monat die Abnahme oder verweigert diese begrün- Fehlerursachen zu ermitteln (nachfolgend: zu reagieren) und zu be- det. Die Software nebst Dokumentation gilt als abgenommen, wenn seitigen. Kann der Auftragnehmer die Fehlerursachen nicht beseiti- der Auftraggeber die Abnahme innerhalb eines Monats nach Liefe- gen, hat er Maßnahmen zur Umgehung oder Überbrückung der Feh- rung nicht verweigert hat oder wenn der Auftraggeber die Software ler zu treffen. Zur Fehlerbeseitigung gehört auch die Anpassung der vorbehaltlos produktiv nutzt. Dokumentation. 5.2 Hat der Auftragnehmer andere abnahmefähige Leistungen erbracht, Angezeigte Fehler bearbeitet der Auftragnehmer innerhalb folgender bietet er sie dem Auftraggeber an und fordert ihn in Textform zur Ab- Fristen: nahme auf. Soweit im Vertrag nicht abweichend vereinbart, gilt Zif- ▪ Fehlerklasse 1: fer 5.1 entsprechend. Die Fehlerklasse 1 ist gegeben, wenn eine zweckentsprechende wirt- 6 Abtretung, Aufrechnung schaftlich sinnvolle Nutzung der zu pflegenden Software oder der in- 6.1 Dem Auftragnehmer ist es untersagt, seine Forderungen gegen den standzuhaltenden Hardware nicht möglich oder unzumutbar einge- Auftraggeber an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt. schränkt ist oder wenn die zu pflegende Software oder die instandzu- haltende Hardware Ursache für einen Produktionsstillstand ist. In die- 6.2 Dem Auftragnehmer stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu, soweit sem Fall hat der Auftragnehmer sofort nach Eingang der Fehlermel- sie aus Gegenansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit dem dung zu reagieren und den Fehler anschließen unverzüglich zu be- Auftraggeber herrühren. seitigen. 6.3 Der Auftragnehmer kann nur mit solchen Forderungen (auch aus an- ▪ Fehlerklasse 2: deren Rechtsverhältnissen) aufrechnen, die unbestritten oder rechts- kräftig festgestellt worden sind. Die Fehlerklasse 2 ist gegeben, wenn eine zweckentsprechende wirt- schaftlich sinnvolle Nutzung der zu pflegenden Software oder der in- 6.4 Dem Auftraggeber stehen die Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs- standzuhaltenden Hardware nur mit Einschränkungen möglich ist rechte ungekürzt zu. oder wenn die Software Ursache für erhebliche Produktionsein- 7 Übereignung von Unterlagen, Nutzungsrecht, gewerbliche schränkungen ist. In diesem Fall hat der Auftragnehmer spätestens Schutzrechte zwei Stunden nach Eingang der Fehlermeldung zu reagieren und den Fehler anschließend unverzüglich zu beseitigen. 7.1 Der Auftragnehmer wird die von ihm anlässlich der Vertragserfüllung zu erbringenden Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber unmittelbar zur ▪ Fehlerklasse 3: Verfügung stellen. Werden Arbeitsergebnisse in elektronischer Form Die Fehlerklasse 3 ist gegeben, wenn die zu pflegende Software oder geschuldet, wird der Auftragnehmer diese in einem branchenübli- die instandzuhaltende Hardware trotz des Fehlers im Wesentlichen chen, digitalen Format übermitteln. nutzbar ist. In diesem Fall hat der Auftragnehmer spätestens zwei Ar- 7.2 Pflegt der Auftragnehmer eine Standardsoftware, erhält der Auftrag- beitstage nach Eingang der Fehlermeldung zu reagieren und den geber an der vom Auftragnehmer im Rahmen der Softwarepflege ge- Fehler anschließend unverzüglich zu beseitigen. lieferten Software (Ersatzprogramme, Releases, Updates etc.) und Die unverzügliche Fehlerbeseitigung ist ohne Unterbrechung und mit Dokumentationen ohne besondere Vergütung zum Zeitpunkt ihrer ausreichendem Personaleinsatz durchzuführen. Überlassung an sämtlichen urheberrechtlich geschützten Arbeitser- 3.2 Beinhaltet der Vertrag Leistungen der Softwarepflege liefert der Auf- gebnissen (Software, Dokumentation, Quellcode etc.) des Auftrag- tragnehmer Updates bzw. Releases frei von Viren, die nach dem nehmers auf Dauer das unwiderrufliche, nicht ausschließliche, örtlich Stand der Technik bekannt sind. Zusammen mit der Lieferung von unbeschränkte dingliche Nutzungsrecht. Der Auftraggeber ist berech- Updates bzw. Releases hat der Auftragnehmer die zugehörige Soft- tigt, das Nutzungsrecht auf die mit ihm verbundenen Konzernunter- waredokumentation zu liefern bzw. anzupassen. Erfordert der Einsatz nehmen zu übertragen. Der Auftraggeber ist zur Vervielfältigung der von Releases beim Auftraggeber Anpassungen der bei ihm vorhan- im Rahmen der Pflege gelieferten Software nebst Dokumentation be- denen Hard-/ Softwareumgebung, hat der Auftragnehmer den Auf- rechtigt, soweit dies zu Zwecken des Vertrages erforderlich ist. Die traggeber gleichzeitig mit dem Releaseangebot darauf hinzuweisen. gesetzlichen Vorschriften über das Recht des Auftraggebers, die Software zu vervielfältigen, bleiben unberührt. Darüber hinaus ist dem 3.3 Beinhaltet der Vertrag Leistungen der Hardwareinstandhaltung hat Auftraggeber die Vervielfältigung der Software untersagt. der Auftragnehmer die durchgeführten Instandhaltungsleistungen zu dokumentieren und dem Auftraggeber die Dokumentation zu überge- 7.3 Pflegt der Auftragnehmer eine Individualsoftware des Auftraggebers, ben. Vom Auftragnehmer ausgebaute schadhafte Teile der Hard- erhält der Auftraggeber an der vom Auftragnehmer im Rahmen der ware, die durch neue oder fehlerfreie Teile ersetzt worden sind, ge- Softwarepflege gelieferten Software (Ersatzprogramme, Releases, hen mit dem Ausbau in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Updates etc.) und Dokumentationen ohne besondere Vergütung, Auftragnehmer ist für den Abtransport der ausgebauten Teile verant- zum Zeitpunkt ihrer Entstehung auf Dauer das unwiderrufliche, aus- wortlich, sofern die Leistung nicht am Sitz des Auftragnehmers er- schließliche, örtlich unbeschränkte und übertragbare dingliche Recht, bracht worden ist. die Software nebst Dokumentation auf sämtliche – auch bislang noch nicht bekannte – Nutzungsarten zu nutzen, sie insbesondere zu ver- 3.4 Im Rahmen des Hotline-Services berät und unterstützt der Auftrag- vielfältigen, weiterzuentwickeln oder zu ändern, sie im Internet zu- nehmer den Auftraggeber telefonisch bei Anwendungsproblemen so- gänglich zu machen und zu veröffentlichen. wie bei der Beseitigung bzw. temporären Überbrückung kleiner Feh- ler. 7.4 Hält der Auftragnehmer Hardware instand, erhält der Auftraggeber an der gelieferten Dokumentation der Instandhaltungsleistungen und 4 Leistungen des Auftraggebers sonstigen Unterlagen ohne besondere Vergütung zum Zeitpunkt ihrer 4.1 Ändert der Auftraggeber während der Dauer des Vertrages seine Überlassung auf Dauer das unwiderrufliche, nicht ausschließliche, Hard- oder Software, hat er den Auftragnehmer darüber in Textform örtlich unbeschränkte und frei übertragbare dingliche Nutzungsrecht. zu informieren, sofern sich die Änderung auf die vertraglichen Leis- Der Auftraggeber darf die Dokumentation auf alle – auch bislang noch tungen des Auftragnehmers auswirkt. Der Auftragnehmer wird den nicht bekannte – Nutzungsarten nutzen und sie insbesondere verviel- Auftraggeber über ihm bekannte oder für ihn erkennbare nachteilige fältigen, ändern, sie im Internet zugänglich zu machen und zu veröf- Auswirkungen der Änderung in Textform unterrichten. Die Informati- fentlichen. onspflicht des Auftraggebers besteht nicht, wenn der Auftraggeber 7.5 Soweit die Arbeitsergebnisse vorbestehende Rechte des Auftragneh- die Änderungen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer durchgeführt mers oder Dritter enthalten, sichert der Auftragnehmer zu, dass der hat. Auftraggeber diese Rechte und Industriedaten wie vorbeschrieben 4.2 Der Auftraggeber wird alle erforderlichen Unterlagen und Informatio- nutzen darf. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an diesen nen im üblichen Umfang zur Verfügung stellen, die der Auftragneh- Rechten einschließlich sämtlicher Materialien, Techniken und Ar- mer zur Fehlerdiagnose und –beseitigung benötigt, sowie den erfor- beitsmethoden sowie Know-how ein nicht ausschließliches, im Übri- derlichen Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Hardware gen aber den vorgenannten Bestimmungen entsprechendes Nut- bzw. Software gewähren. Darüber hinaus hat der Auftraggeber dem zungsrecht ein, soweit dies zu der vorbeschriebenen Nutzung von Ar- Auftragnehmer notwendige Maschinen-/ Rechnerkapazitäten und beitsergebnissen erforderlich ist und soweit dies nicht ohnehin zu Daten zur Verfügung zu stellen. Die vorstehend genannten Leistun- dem vereinbarten Leistungsumfang gehört. gen erbringt der Auftraggeber unentgeltlich. Der Auftraggeber ist je- 7.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten über die Beendigung des doch nicht verpflichtet, sich an der Fehlerdiagnose und –beseitigung auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. zu beteiligen.

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8 Sachmängelansprüche 9.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaf- 8.1 Der Auftragnehmer haftet dafür, dass seine Leistung frei von Mängeln tung. und für den vertraglich vorausgesetzten Zweck geeignet ist. 10 Haftpflichtversicherung 8.2 Festgestellte Mängel meldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer in- 10.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Risiken aus dem Vertrag nerhalb einer angemessenen Frist. durch eine Haftpflichtversicherung zu decken, deren Bestehen er 8.3 Angezeigte Mängel hat der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 zu be- dem Auftraggeber auf dessen Anforderung jederzeit nachzuweisen seitigen. Gerät der Auftragnehmer mit der Mängelbeseitigung in Ver- hat. Die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers muss mindes- zug, gilt Ziffer 14.2entsprechend. tens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: 8.4 Die Verjährungsfrist für alle Rechte und Ansprüche aus mangelhafter ▪ Für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden Leistung beträgt 24 Monate, sofern das Gesetz keine längere Frist € 2.500.000,00 vorsieht. Sie beginnt mit der Abnahme. Bei der Abnahme von Teilleis- ▪ Für Vermögensschäden € 500.000,00. tungen beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme der jeweiligen Teilleistung. Die Verjährungsfrist für das Zusammenwirken aller Teil- 10.2 Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versiche- leistungen (Gesamtleistung) beginnt mit der Abnahme der letzten rungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Teilleistung. Wird eine Teilleistung vom Auftraggeber produktiv ge- 11 Geheimnisschutz, Vertraulichkeit, Datenschutz, Rückgabe von nutzt, beginnt die Verjährungsfrist mit dem ersten Tag der vorbehalt- Unterlagen losen produktiven Nutzung. 11.1 Die Vertragsparteien stellen sicher, dass alle Personen, die von ihnen 8.5 Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche mit der Bearbeitung, Erfüllung oder Abwicklung des Vertrages betraut und Rechte ungekürzt zu. Aus einer vereinbarten Garantie hat der werden, die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes sowie des Auftraggeber mindestens alle Ansprüche und Rechte, die ihm gesetz- Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) lich bei Mängeln der Leistung zustehen. einhalten. 8.6 Zur Mängelbeseitigung gehört auch die Berichtigung der Dokumenta- Die Vertragsparteien werden darüber hinaus die aus dem Bereich der tion, sofern die Dokumentation von der Pflichtverletzung des Auftrag- anderen Vertragspartei erlangten Informationen, Unterlagen oder Ge- nehmers betroffen ist. genstände über personenbezogene Daten, Betriebs- oder Geschäfts- 8.7 Liefert der Auftragnehmer zur Beseitigung von Sachmängeln Up- geheimnisse, sowie als vertraulich gekennzeichnete oder aus sonsti- dates, Upgrades oder eine neue Fassung der Software oder stellt er gen Gründen als vertraulich zu bewertende Informationen, geheim eine reparierte oder neue Hardware bereit, hat er auf seine Kosten halten, unabhängig davon, ob die Informationen mündlich, schriftlich deren Funktionsfähigkeit beim Auftraggeber herbeizuführen und die oder in sonstiger Weise z.B. digital verkörpert übermittelt wurden. dazugehörige Dokumentation in deutscher Sprache und in ausge- Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die als vertraulich zu druckter sowie elektronischer Form zu liefern. wertenden Informationen entsprechend gekennzeichnet oder techni- 8.8 Die Verjährungsfrist gemäß Ziffer 8.4 verlängert sich bei berechtigter schen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen unterworfen sind. Mängelrüge um den Zeitraum, während dessen die Software oder Sofern die auszutauschenden Informationen im Einzelfall nicht den Hardware nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann; dies gilt Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses nach dem GeschGehG für die Pflegeleistung im Ganzen. Gesetzliche Vorschriften über die genügen, unterfällt diese Information nach dem Willen der Vertrags- Hemmung der Verjährung bleiben unberührt. parteien dennoch der Geheimhaltungsverpflichtung, sofern es sich 8.9 Die Kosten der Mängelsuche bei berechtigt gerügten Mängeln trägt für die andere Vertragspartei erkennbar um eine geheim zu haltende der Auftragnehmer. Unterstützt der Auftraggeber den Auftragnehmer Information handelt. nach Abstimmung bei der Suche nach berechtigt gerügten Mängeln, 11.2 Die Vertragsparteien werden die vertraulichen Informationen geheim ersetzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle nachgewiesenen halten, angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zum Schutz vor Aufwendungen, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der einem unberechtigten Zugriff treffen und Informationen nicht unbefugt Mängelsuche entstehen. an Dritte weitergeben oder zu anderen als den vertraglich vereinbar- 8.10 Der Auftragnehmer ersetzt dem Auftraggeber alle nachgewiesenen ten Zwecken verwenden. Angemessene Geheimhaltungsmaßnah- notwendigen Aufwendungen, die dem Auftraggeber im Zusammen- men beinhalten auch an den aktuellen Stand der Technik angepasste hang mit der Nacherfüllung entstehen. technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Ver- pflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung 9 Schutzrechtsverletzungen des Datenschutzes gemäß DS-GVO. Sofern die überlassende Ver- 9.1 Die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung hat frei von Rechten Drit- tragspartei entsprechende Vorgaben für die Geheimhaltung beson- ter zu sein. Wird die vertragsgemäße Nutzung aufgrund der Verlet- ders sensibler Informationen entsprechend unterschiedlicher Ge- zung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt oder untersagt, ist der heimhaltungsstufen macht, hat die andere Vertragspartei diese Infor- Auftragnehmer auf seine Kosten dazu verpflichtet, nach seiner Wahl mationen entsprechend dieser Vorgaben zu verwahren. Die Vertrags- entweder die Leistung in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass parteien können von der jeweils anderen Vertragspartei verlangen, die Schutzrechtsverletzung entfällt, gleichwohl aber den vertraglichen über Art und Umfang ihrer Sicherungsmaßnahmen informiert zu wer- Bedingungen entspricht, oder das Nutzungsrecht zu erwirken, so den bzw. diese nachzuweisen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt dass die Leistung vom Auftraggeber uneingeschränkt und ohne zu- nicht für solche Informationen oder Gegenstände, für die die empfan- sätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden kann. gene Vertragspartei nachweisen kann, dass (1) diese zur Zeit ihrer Übermittlung durch die überlassende Vertragspartei bereits insge- 9.2 Liefert der Auftragnehmer zur Beseitigung von Rechtsmängeln Up- samt oder in ihrer Anordnung und Zusammensetzung, den Personen dates, Upgrades oder eine neue Fassung der Software, hat er auf die üblicherweise mit diesen Informationen umgehen, allgemein be- seine Kosten deren Funktionsfähigkeit beim Auftraggeber herbeizu- kannt oder ohne weiteres und ohne Verstoß zugänglich waren, oder führen und die dazugehörige Dokumentation in deutscher Sprache (2) ohne einen Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht zu einem und in elektronischer Form zu liefern. späteren Zeitpunkt allgemein zugänglich werden, oder (3) die von der 9.3 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von empfangenden Vertragspartei ohne Nutzung oder Bezugnahme auf den Ansprüchen frei, die ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei nachweis- rechten gegen den Auftraggeber geltend macht, und übernimmt ab lich selber gewonnen wurden, oder (4) die der empfangenden Ver- dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Auseinanderset- tragspartei auf gesetzliche Weise und ohne Verstoß gegen diese Ge- zung mit dem Dritten, es sei denn, er hat die Schutzrechtsverletzung heimhaltungsvereinbarung von einem berechtigten Dritten bekannt nicht zu vertreten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer dabei gemacht wurden. im notwendigen Umfang unterstützen. Der Auftragnehmer erstattet Sofern eine Vertragspartei aufgrund geltender Rechtsvorschriften, dem Auftraggeber die damit verbundenen notwendigen und nachge- gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, teilweise wiesenen Aufwendungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auf- oder sämtliche vertraulichen Informationen offenzulegen, wird diese tragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen Vertragspartei den Inhaber der vertraulichen Information hierüber un- ihn Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend ge- verzüglich schriftlich informieren und alle zumutbaren Anstrengungen macht werden. Die Verjährungsfrist für den Freistellungsanspruch be- zu unternehmen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum trägt zwei Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des zu beschränken und dem Inhaber der vertraulichen Information erfor- Auftraggebers der anspruchsbegründenden Umstände. Im Übrigen derlichenfalls jede zumutbare Unterstützung zukommen zu lassen, verjährt der Freistellungsanspruch ohne Rücksicht auf die Kenntnis um eine Schutzanordnung gegen die Offenlegung sämtlicher vertrau- oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entste- licher Informationen oder von Teilen hiervon zu erwirken. hung an. 11.3 Die Vertragsparteien werden alle von ihnen aus Anlass oder gele- gentlich der Zusammenarbeit im Rahmen der Vertragsanbahnung

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und mit der Bearbeitung, Erfüllung oder Abwicklung des Vertrages 12.5 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. betrauten Personen – Angestellten oder Dritten - entsprechend ver- pflichten und diese Verpflichtung der anderen Vertragspartei auf Ver- 13 Änderung der Leistung, Zusätzliche Leistung langen nachzuweisen. Die Vertragsparteien werden darüber hinaus, 13.1 Der Auftragnehmer hat bei Abschluss des Vertrages die bei derarti- die vertraulichen Informationen nur gegenüber denjenigen Personen gen Leistungen üblichen Änderungen und Schwierigkeiten bereits be- offenlegen, die auf die Kenntnis dieser Informationen für den vertrag- rücksichtigt. Infolgedessen ist der Auftraggeber berechtigt, die sich im lich vereinbarten Zweck angewiesen sind. Rahmen einer Konkretisierung ergebenden Änderungen oder Ergän- 11.4 Mit der Überlassung der Informationen ist keinerlei Übertragung von zungen zu verlangen, ohne dass sich dadurch die Bedingungen des Rechten oder Lizenzen an die andere Vertragspartei verbunden, so- Vertrages ändern. fern in den weiteren Bestimmungen des Vertrages nicht ausdrücklich 13.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zur Abnahme vom Auftragnehmer etwas anderes geregelt wird. Der Auftragnehmer wird die vertrauli- schriftlich die Änderung der Leistung oder zusätzliche Leistungen zu chen Informationen außerhalb des Zwecks dieser Vereinbarung we- fordern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Änderung oder die zu- der in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich verwerten oder nachah- sätzlich übertragenen Leistungen auszuführen, sofern dies für ihn men (insbesondere im Wege des sog. Reverse Engineering), noch nicht unzumutbar ist. Die Auswirkungen auf Vertragstermine und Ver- durch Dritte verwerten oder nachahmen lassen, noch insb. auf die gütung sind schriftlich durch Nachtrag zum Vertrag zu vereinbaren. vertraulichen Informationen gewerbliche Schutzrechte – insbeson- Sofern im Nachtrag keine Änderung der Vergütung oder der Termine dere Marke, Designs, Patente und Gebrauchsmuster anmelden, so- vereinbart wird, ist die geänderte bzw. zusätzliche Leistung im Rah- fern diese Nutzung der vertraulichen Informationen nicht der Zweck- men der bestehenden Vergütungs- bzw. Terminvereinbarungen aus- bestimmung des Vertrages folgt. zuführen. 11.5 Die Vertragsparteien können den Vertrag fristlos kündigen, wenn die 13.3 Zeigt sich bei der Ausführung von Änderungen oder zusätzlichen jeweils andere Vertragspartei ihre vorstehenden Pflichten verletzt. Leistungen, dass für die Änderungsforderung bzw. Forderung auf zu- Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche oder Rechte sätzliche Leistungen ein Fehler des Auftragnehmers bei der Ausfüh- (z.B. nach dem GeschGehG) bleiben unberührt. Die Verpflichtungen rung des Vertrages ursächlich ist, werden die Vereinbarungen über zur Geheimhaltung bleiben nach Vertragsende oder Kündigung für die Änderung der Vergütung sowie der Termine hinfällig. einen weiteren Zeitraum von 5 (fünf) Jahren bestehen. 13.4 Beinhaltet der Vertrag Leistungen der Hardwareinstandhaltung und 11.6 Der Auftragnehmer hat die ihm vom Auftraggeber überlassenen Un- erhöht oder verringert sich der Bestand des Auftraggebers an der im terlagen nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurückzuge- Vertrag genannten Hardware, teilt der Auftraggeber dem Auftragneh- ben oder auf Anforderung sicher zu löschen oder zu vernichten. Dem mer die Bestandsänderung unverzüglich in Textform mit. Mit Zugang Auftragnehmer steht an diesen Unterlagen kein Zurückbehaltungs- der Mitteilung beim Auftragnehmer gilt der Bestand als entsprechend recht zu. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. geändert. Ändert sich der Leistungsumfang des Auftragnehmers auf 11.7 Sofern mit der Ausführung einer Leistung durch den Auftragnehmer Grund der Bestandsänderung um mindestens 5%, verpflichten sich auch Tätigkeiten verbunden sind, für die nach Auffassung des Auf- die Parteien zur Anpassung der Pauschalvergütung. Für die Anpas- traggebers der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags im sung gelten die Regelungen des Vertrags, andernfalls das Gesetz. Sinne des Art. 28 DSGVO oder einer anderen datenschutzrechtlichen 14 Leistungszeit, Verzugsstrafe Vereinbarung erforderlich ist, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, einen solchen Vertrag auf Grundlage des Standardvertragsmusters 14.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungstermine bzw. -fristen des Auf- des Auftraggebers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens tragnehmers sind bindend. mit den entsprechenden individuell erforderlichen Ergänzungen un- 14.2 Gerät der Auftragnehmer mit einer Liefer- bzw. Leistungspflicht in verzüglich zu verhandeln und abzuschließen. Bei Leistungen mit Aus- Verzug oder kann die Leistung auf Grund von Mängeln nicht termin- landsbezug ist der Auftragnehmer entsprechend dazu verpflichtet, bzw. fristgerecht abgenommen werden, ist der Auftraggeber berech- auf Anforderung des Auftraggebers eine Vereinbarung zur Datenver- tigt, vom Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % des arbeitung im Auftrag oder andere datenschutzrechtliche Vereinba- Auftragswertes der in Verzug geratenen Leistung pro Kalendertag, rung auf der Grundlage eines vom Auftraggeber vorgegebenen Mus- maximal jedoch 10 % davon, zu verlangen. Der Auftragnehmer tervertrags abzuschließen. kommt nicht in Verzug, solange die Lieferung/Leistung infolge eines 11.8 Unbeschadet der obigen Regelungen darf der Auftragnehmer Aus- Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Eine gezahlte künfte über (Teil-) Auftragswerte oder (Teil-) Preise nur in den gesetz- Vertragsstrafe wird auf einen Schadenersatzanspruch wegen Verzu- lich zwingend vorgeschriebenen Fällen an Dritte geben. Dies gilt auch ges angerechnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragsstrafe für die Mitteilung von gerundeten oder Circa-Werten und für Prozent- bis zur Schlusszahlung geltend zu machen. Diese Bestimmungen vergleichszahlen mit vorangegangenen Aufträgen. Pressemitteilun- gelten auch, wenn die termin-/fristgerechte Werkleistung auf Grund gen und sonstige Veröffentlichungen zu erteilten Aufträgen sind nur von Mängeln nicht abgenommen wird. im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erlaubt. 14.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Textform in Kenntnis setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar wer- 12 Kündigung den, die zur Nichteinhaltung vereinbarter Termine bzw. Fristen führen 12.1 Ist in Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis zum Gegenstand ha- können. Der Auftragnehmer wird weiterhin dem Auftraggeber eine ben, vertraglich weder eine bestimmte Laufzeit noch eine Kündi- Behinderung bei der Ausführung des Vertrages wegen nicht bzw. gungsfrist fest vereinbart, sind die Vertragsparteien berechtigt, den nicht vertragsgerecht erbrachter Leistungen des Auftraggebers an- Vertrag unter Einhaltung einer Frist 3 Monaten zu kündigen. zeigen. 12.2 Beinhaltet der Vertrag Leistungen der Softwarepflege ist der Auftrag- 15 Vergütung, Rechnung, Zahlung geber berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals außerordentlich zu kündigen, 15.1 Vorbehaltlich Ziffer 13.4 ist die im Vertrag festgelegte Vergütung ein wenn er die zu pflegende Software dauerhaft außer Betrieb nimmt. Festpreis und gilt einschließlich Verpackung und Transport. Mit die- ser Vergütung sind auch sämtliche vom Auftragnehmer nach dem 12.3 Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichti- Vertrag zu erbringenden Leistungen – einschließlich Nutzungsrechte, gem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere Nebenleistungen, Reisekosten, Spesen, Versicherung etc. – abge- vor, wenn eine Vertragspartei den Vertrag so schwerwiegend verletzt, golten. § 313 BGB bleibt unberührt. dass der anderen Vertragspartei die weitere Zusammenarbeit nicht zugemutet werden kann, wie z.B. bei einem erheblichen Verstoß ge- 15.2 Die Vergütung enthält nicht die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer gen die im vereinbarten Verhaltenskodex genannten Grundsätze und des Auftragnehmers. Die Vergütung der Umsatzsteuer setzt voraus, Anforderungen, oder wenn mehrere einzelne Vertragsverletzungen dass der Auftragnehmer nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschrif- die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Sofern die Beseitigung der ten berechtigt und verpflichtet ist, die Steuer gesondert zu erheben Vertragsverletzung möglich ist, darf das Recht zur fristlosen Kündi- und dass die Steuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. gung erst nach dem erfolglosen Verstreichen einer angemessenen 15.3 Der Auftragnehmer hat bei der Rechnungsstellung die Vorgaben der Frist zur Beseitigung der Vertragsverletzung ausgeübt werden. Deutsche Bahn AG zur Rechnungsstellung einzuhalten. Diese sind 12.4 Der Auftraggeber ist ebenfalls zur außerordentlichen, fristlosen Kün- im Lieferantenportal (https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferan- digung ohne weitere Voraussetzungen berechtigt, wenn die ord- ten/Bestandslieferanten/Rechnungsstellung) zu finden oder können nungsgemäße Vertragserfüllung durch eine erhebliche Vermögens- jederzeit beim Auftraggeber angefordert werden.. verschlechterung des Auftragnehmers gefährdet ist. Dies ist insbe- Die fällige und durchsetzbare Vergütung ist 21 Kalendertage unter sondere der Fall, wenn (i) der Auftragnehmer wiederholt die fristge- Abzug von 3 % Skonto oder 30 Tage netto nach Eingang der prüffä- rechte Zahlung von Unterauftragnehmern unterlässt oder (ii) vertrag- higen Rechnung bei der Rechnungsempfangsstelle des Auftragge- lich vereinbarte Bürgschaften nicht gestellt werden oder (iii) das In- bers zu zahlen. § 353 HGB findet keine Anwendung. Die Zahlung er- solvenzverfahren mangels Masse abgelehnt worden ist. folgt durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto

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des Auftragnehmers. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Geldinstitut des Auf- traggebers. Sind Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen verein- bart, beginnt die Zahlungsfrist zum vereinbarten Zahlungstermin, wenn die Rechnung beim vertraglich festgelegten Rechnungsemp- fänger rechtzeitig eingegangen und die vereinbarte Sicherheit geleis- tet worden ist.

16 Form, Salvatorische Klausel, anzuwendendes Recht, Gerichts- stand, Sprache 16.1 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich auf Nebenabreden verwiesen wird. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages – einschließlich dieser Klausel – sind zur Beweissicherung in Textform zu vereinbaren. Jede Partei kann nachträglich eine Beurkundung in schriftlicher oder elektroni- scher Form fordern. Für die Einhaltung der elektronischen Form ge- nügt die Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur. 16.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt die gesetzliche Vorschrift. 16.3 Auf den Vertrag und die sich aus ihm ergebenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 16.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers. Bei Rahmenverträgen gilt diese Zuständigkeit auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Einzelabrufen, ungeachtet des Sitzes der abrufenden Stelle. Der Auf- traggeber ist jedoch auch berechtigt, die Gerichte am Sitz des Auf- tragnehmers anzurufen. 16.5 Verbindlich ist nur der deutsche Vertragstext. Sämtliche Unterlagen sind auf Deutsch zu erstellen und sämtliche Erklärungen auf Deutsch abzugeben.

17 Konzernübertragungsklausel Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf mit ihm verbundene Konzernunternehmen zu übertragen, ohne dass es dazu der Zustimmung des Auftragnehmers bedarf. Die Regelungen zu der Übertragbarkeit von Nutzungsrechten und die ge- setzlichen Bestimmungen zur Übertragung von Forderungen sowie die Verpflichtung nach Ziffer 11.4 dieses Vertrages bleiben unberührt.

18 Vertragsstrafengesamtbegrenzung Die Summe aller aus einem Einzelvertrag geltend gemachten Ver- tragsstrafen darf 10 % der vereinbarten Vergütung nicht überschrei- ten. Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe nach Ziffer 1.10 und Ziffer 1.11 (Integritätsklausel) sowie von Schadenersatzansprüchen, unabhängig vom Rechtsgrund, bleibt davon unberührt.

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