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6.1 Anforderungen an Dokumentation und Datenaustausch.docx

Rahmenvereinbarung für Komponenten und Betriebsführung eines integrierten Leit- und Bediensystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 22:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Anforderungen an Dokumentation und Datenaustausch

Die Anforderungen zur Bestandsplanerstellung, -aktualisierung, -rückführung und an den Datenaustausch sind in der Ril-Familie 886 zu finden.

Ergänzende zeitliche Vorgaben bezüglich Rückführungsfrist und Rückführungszeitpunkt gemäß Ril 809, 819 und 892 werden in der technischen Mitteilung (TM) 1-2018-10573 I.NPF 4 ausgeführt.

Ergänzend gilt:

  • Der AN ist verpflichtet vor der Erstellung der Bestandspläne eine Abstimmung mit dem AG durchzuführen. Die Abstimmung ist in einer Ergebnisniederschrift zu dokumentieren.
  • Formate der Quelldateien:
  • Wird für die Projektierung eine vektorisierte Quelldatei durch den AG zur Verfügung gestellt, muss die Rückgabe der aktualisierten Quelldatei ebenso im vektorisierten Format durch den AN erfolgen.
  • Wird für die Projektierung eine rasterbasierte Quelldatei durch den AG zur Verfügung gestellt, muss die Rückgabe der aktualisierten Quelldatei mindestens im rasterbasierten Format durch den AN erfolgen. Alternativ ist die Rückgabe als vollständig vektorisierte Quelldatei durch den AN möglich.
  • Wird für die Projektierung eine datenbasierte XML-Quelldatei durch den AG zur Verfügung gestellt, muss die Rückgabe der aktualisierten Quelldatei ebenso in diesem XML-Format durch den AN erfolgen.
  • Plannummer:
  • Jeder LST-Bestandsplan muss eine DB-Plannummer gemäß Ril 819.0103 enthalten.
  • Die Änderung von DB-Plannummern durch den AN, ist grundsätzlich nur nach Rücksprache mit der planverwaltenden Stelle zulässig.
  • Plannummer (alt): Bei Umbauten an Stellwerks-Anlagen mit vorhandener ‚Alt‘-Technik ist grundsätzlich die alte Plannummerierung fortzuführen. Dies gilt für alle Bestandspläne von Stellwerksanlagen deren Planungsbeginn vor 2003 lag.
  • Schriftfelder:
  • Die existierenden ‚alten‘ Schriftfelder auf Bestandsplänen sind bei Ergänzung von Eintragungen weiterhin gültig und zu nutzen.
  • Bei Ergänzungen von bestehenden ‚Alt‘-Bestandsplänen ist ein Verwenden der ‚alten‘ Schriftfelder zulässig.
  • Bei Ergänzungen von Stellwerksanlagen deren Planungsbeginn nach 2006 lag, gelten die Vorgaben der Ril 886.0102.

Hinweise:

  • Der Zweck und die Zusammensetzung von LST-Bestandsplänen sind in der Ril 819.0102 geregelt.
  • Mehrseitendokumente sind gemäß Ril 886.0103A01 zu strukturieren.
  • Zu allen Quelldateien sind gemäß Ril 886.0103A01 ebenso übereinstimmende Ansichtsdateien zu liefern.
  • Die Abgrenzung zwischen den Aufgaben der planverwaltenden und der planverantwortlichen Stelle sind in der Ril 886.0101 Abs. 4 (1) sowie 4 (2) zu finden.
  • Die Projektierung neuer Anlagen bzw. neuer Anlagenteile muss auf Basis von Bestandsplänen erfolgen, die im Dokumentationssystem der DB InfraGo AG vorgehalten werden. Zwischenzeitliche Veränderungen der bestehenden Anlagen sind hierbei zu berücksichtigen.

Bei digitaler LST-Planung gilt:

Die Planungs- und Projektierungsdaten des PT 1 sind neben der rechtsverbindlichen Papierform auch in elektronischer Form im PlanPro-Format zu übergeben. Die Datenübergabe erfolgt dabei auf Basis eines offengelegten XML-Schemas. Darin sind die Objekte, Attribute und Enumeration der LST-Planung beschrieben. Auf dieser Basis sollen Realisierungsdaten, z. B. Seriennummern, Herstellungsdaten, Referenzen zu bestehenden Legitimationen (Zulassungen, Serienfreigaben etc.) und weitere Produktinformationen vom AN geliefert werden.

Das XML-Schema und seine Beschreibungen werden unter Copy-Left-Lizenzbedingungen für jedermann zur Verfügung gestellt. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Webseite benannt und auslieferbar (siehe Link). Der AG behält sich vor, diese Informationen zum XML-Schema auf einem anderen Wege bereitzustellen. Der AN wird davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Neue Versionen des XML-Schemas können aus neuen oder geänderten Anforderungen entstehen und werden vom AG dem AN im Rahmen von gemeinsamen Fachgesprächen erläutert.

Link: www.dbinfrago.com/planpro

Austauschformat der Anforderungsdokumente

Für den künftigen Dokumentenaustausch der technischen Anforderungsdokumente behält sich der AG die Nutzung der Anwendung IBM Rational DOORS vor. In dem Fall, dass der AG die Nutzung der Anwendung IBM Rational DOORS vorsieht, erhält der Bieter die Dateien im ReqIF-Format, in welchem alle Dokumente beinhaltet sein werden. Die führende Datenbank beim Datenaustausch liegt beim AG.

Building Information Modeling (BIM)

BIM ist eine kollaborative Arbeitsmethodik, die in hoher Informationstiefe sämtliche Aspekte eines Bauprojektes abbildet. BIM umfasst alle erforderlichen Informationen eines Bauwerks auf Grundlage digitaler Modelle. Diese Modelle werden über den gesamten Lebenszyklus genutzt, von der Planung über die Bauausführung bis zum Betreiben der Anlagen.

Bei der BIM-Methodik werden alle Projektbeteiligten, beispielsweise Planer, Genehmigungsbehörden und Baufirmen über eine zentrale Datenplattform, dem Common Data Environment (CDE) vernetzt.

Die CDE ist eine gemeinsame Datenumgebung und zentrale Informationsquelle für BIM-Projekte und bildet die Grundlage für kollaboratives Arbeiten. Die Beteiligten eines BIM-Projekts speichern, verwalten und teilen dort alle relevanten Projektdokumente und BIM-Modelle. Die Nutzung einer CDE ist Kernelement der BIM-Anwendung bei der DB AG.

Um Infrastrukturprojekte zukünftig auch im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik mit Hilfe von BIM planen und bauen zu können behält sich der AG die Einführung bei ausgewählten Projekten in jeweiliger Abstimmung mit dem AN vor.

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