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4.7 Durchführung von Tests und Abnahmen.docx

Rahmenvereinbarung für Komponenten und Betriebsführung eines integrierten Leit- und Bediensystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 22:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Durchführung von Tests und Abnahmen

Gemäß Vorgaben in der Leistungsbeschreibung zur Systemverantwortung sind folgende Punkte für den Nachweis der Funktionsfähigkeit und Einsatzfähigkeit bei der DB InfraGO zu erbringen:

Komponenten- und Teilsystemtests durch den Hersteller

Der AN führt ohne weitere Beteiligung des AG Tests der von ihm unter dem Rahmenvertrag geschuldeten Komponenten und Teilsysteme („Komponenten- und Teilsystemtests“) durch. Nach erfolgreichem Abschluss der Komponenten- und Teilsystemtests und vor Beginn der Integrationstests legt der AN dem AG einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Komponenten- und Teilsystemtests in Form eines Testberichts vor. Der Testbericht umfasst mindestens eine Beschreibung des Testgegenstands, die Testergebnisse, offener Probleme mit einer Lösungsstrategie (mit einem Terminplan) sowie ein abschließendes Fazit.

Stresstests

Die Anlagen des Liefergegenstandes sind durch den AN durch eine geeignete, der Menge und Ausprägung der Realität entsprechenden Rahmenbedingungen einem Stresstest zu unterziehen. Der Test ist für 2 bis 3 Belastungsstufen vorzusehen, die sich nach der Größe und Umfang der aufgeschalteten iUZen richten und der Größe entsprechend realistische Zugzahlen und Fahrpläne berücksichtigen, der AG gibt die entsprechende Werte vor.

Technische Integrationstests

Nach erfolgreichem Abschluss der Komponenten- und Teilsystemtests und Nachweis hierüber führt der AN, ggf. in Zusammenarbeit mit weiteren Herstellern, technische Integrationstests der von ihm unter dem Rahmenvertrag geschuldeten Komponenten und Teilsysteme („Technische Integrationstests“) durch. Die Koordination und Organisation der Technischen Integrationstests der verschiedenen Teilsysteme und Komponenten [der beteiligten Hersteller] obliegen dem Bereitsteller der Test- und Integrationsumgebung. Für den Beginn der Technischen Integrationstests müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Komponenten- und Teilsystemtests für den geplanten Testgegenstand der technischen Integration wurden von allen beteiligten Herstellern erfolgreich und vollständig durchgeführt.
  • Die Testberichte für die Komponenten- und Teilsystemtests liegen dem AG vor.

Im Rahmen der Technischen Integrationstests muss die korrekte Funktionalität der Schnittstellen, Kommunikation sowie Anlauf- und Startverhalten, insbesondere bzgl. BRKBK, Projektierungsdaten und Zuständigkeiten, nachgewiesen werden.

Spätestens ab der Testphase Technische Integrationstests ist die Durchführung der Tests in bzw. auf einer geeigneten Testinfrastruktur bzw. -umgebung erforderlich, wofür die vorhandenen Integrierten Testumgebung (ITU) des AG genutzt werden soll. Diese ist durch den AN entsprechend anzupassen. Nach erfolgreichem Abschluss der Technischen Integrationstests und vor Beginn der fachtechnischen Abnahme legt der AN dem AG einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Technischen Integrationstests in Form eines Testberichts vor, unter Orientierung der ISO 29119. Der Testbericht umfasst mindestens eine Beschreibung des Testgegenstands, die Testfälle und -ergebnisse, noch bestehende Problemmeldungen sowie ein abschließendes Fazit.

Für eine fachtechnische Abnahme müssen die Technischen Integrationstests erfolgreich und vollständig durchgeführt worden sein. Erfolgreich ist der Test dann, wenn ein abnahmefähiges System vorliegt, welches den Definitionen der Leistungsbeschreibung und/oder Lastenhefte entspricht.

Fachtechnische Abnahme für die Freigabe

Nach erfolgreichem Abschluss der Integrationstests führt der AG die fachtechnische Abnahme der vom AN unter dem Rahmenvertrag geschuldeten Komponenten und Teilsysteme („Fachtechnische Abnahme“) durch. Die Fachtechnische Abnahme erfordert die Übergabe der (Zwischen-)Ergebnisse der Validierungstätigkeit des AN an den AG und die Bereitstellung einer Testumgebung für Labor- und Integrationstests durch den AN. Im Rahmen der Fachtechnischen Abnahme sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Simulation der umgebenden Systeme (z.B. Umsysteme iLBS: iUZ und LMC), siehe Systemumgebung DiB-0055 (Lastenheft Systemarchitektur integriertes Leit- und Bediensystem)
  • Beistellung realer Nachbarsysteme mit der Zielsoftware unter dem Aspekt der Systemintegration
  • Durchführbarkeit von Labor- und Integrationstests neuer Produkte/ Funktionen/ Schnittstellen/ Projektierungsfälle in einer Testumgebung mit der für den Ersteinsatz vorgesehenen Originalprojektierung der Testobjekte (nicht notwendigerweise in abschließend geprüftem und freigegebenen Zustand) unter
    • Verwendung realer Schnittstellen und Komponenten bzw.
    • Verwendung realer Nachbarsysteme (ggf. durch Laborzusammenschaltung mit dem Hersteller des Nachbarsystems).
  • Simulationslösung für Stress- und Lasttests, wie z.B. Zugsimulation oder Netzwerklasttest

Die Tests im Rahmen der Fachtechnischen Abnahme werden durch den AG durchgeführt. Der AN verpflichtet sich zur Mitwirkung und Unterstützung im erforderlichen Umfang. Die Testplanung und -durchführung erfolgt in enger Abstimmung zwischen AN und AG.

Im Falle von Testobjekten, die im Labor nicht zur Verfügung stehen, ist zeitgerecht vor IBN eine Testdurchführung im Feld durch den AN sicherzustellen.

Die Tests im Rahmen der Fachtechnischen Abnahme werden unentgeltlich im Labor des AN durchgeführt. Dies beinhaltet auch Mehrfachprüfungen und Regressionstests.

Weitere notwendige Bedingungen zur DB-Freigabe

Nach erfolgreicher Fachtechnischer Abnahme durch den AG erteilt der AG die DB-Freigabe der vom AN unter dem Rahmenvertrag geschuldeten Komponenten und Teilsysteme.

Projektspezifische Werksabnahme, HdF-Erklärung und Abnahme

Vor dem Einbau der Teilsysteme/Komponenten am Zielort ist eine Werksabnahme im Testlabor des AN erforderlich. Hierbei hat der AN die Komponenten und Softwarestände in der für die spätere Abnahmeprüfung vorgesehenen Konfiguration zu verwenden. Der Einbau am Zielort ist nur nach einer erfolgreich durchgeführten Werksabnahme zulässig.

An der Durchführung der Werksabnahme ist der AG beteiligt, der AN stellt hierzu sein Testlabor und qualifizierte Mitarbeiter zu Verfügung. Außerdem beteiligt sich der AN an ggf. erforderlichen herstellerübergreifenden Tests im Rahmen der Werksabnahme.

Für einzelne Teilsysteme/Komponenten kann nach der Montage am Zielort eine eigene HdF-Erklärung erforderlich sein (siehe Leistungsbeschreibungen). Die Koordination erfolgt durch den AG. Eine Abnahme ist erst möglich, wenn alle für das Projekt erforderlichen HdF-Erklärungen vorliegen.

Die projektspezifische Abnahmeprüfung erfolgt mit Beteiligung des AN gemäß VV BAU STE. Sollten nach HdF Verzögerungen durch Wiederholungen einzelner Prüfschritte entstehen, trägt der verursachende AN die Kosten für diese.

Regelung für herstellerübergreifende Tests (Systemtestzentrum)

Für herstellerübergreifende fachlich-technische Tests verwendet der AN eine der iBS-Testanlagen des AG, welche beim jeweiligen Stellwerkshersteller in Deutschland vorhanden ist. Die Nutzung der relevanten Testanlage ist mit dem AG abzustimmen.

Zur Begleitung und Unterstützung von Test- und Integrationsaktivitäten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab vollständiger funktionsgemäßer Inbetriebnahme der iBS-Testanlage ist vom AN ein fachkundiges Projektteam inkl. Projektmanager einzusetzen und dem AG zu benennen. Der AN benennt dem AG ein Projektteam, dessen Mitglieder in der Lage sind, die iBS-Testanlage in Betrieb zu setzen, jederzeit in Betrieb zu halten, zurückzusetzen und zu entstören. Entstörungshandlungen bzw. eine Fehlersuche sind spätestens nach 4 Stunden nach dem ersten Auftreten und Meldung einer Störung bzw. eines Fehlers zu beginnen. Ferner ist eine Erreichbarkeit des Projektteams bzw. des Projektmanagers für den AG bzw. für den iUZ-Hersteller (vgl. Einleitung) unter der Woche von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr, darüber hinaus in Absprache mit dem AG sicherzustellen.

Die Anlagenteile sind vom AN an die vom AG noch zu benennenden Standorte zu liefern und dort aufzubauen. Die Anlagenteile werden am jeweiligen Standort des Stellwerksherstellers in Deutschland entsprechend errichtet. In Absprache mit dem AG ist ein Aufbau durch den AN von Teilen der iBS-Testanlage und deren Betrieb auch an anderen Standorten, z.B. an Standorten anderer iUZ-Hersteller, möglich. Zur Klarstellung halten die Parteien fest, dass dies keine Auswirkungen auf zeitlich vorher eingetretene Rechtswirkungen (z.B. rechtsgeschäftliche Abnahme, Beginn der Verjährung für Mängelansprüche) hat.

Der AG arbeitet an dem Aufbau einer eigenen Testumgebung, um die Anzahl der herstellerübergreifenden Tests zu reduzieren.

Die Testumgebung wird zu Vertragsbeginn nicht zur Verfügung stehen, sodass vorerst die Testlabore der beteiligten AN genutzt werden. Die am Rahmenvertrag iBS beteiligten AN erklären sich deshalb bereit, sich das jeweils benötigte Nachbarsystem gegenseitig zur Verfügung zu stellen und o.g. Tests in enger Zusammenarbeit mit dem mit einer Projektrealisierung beauftragten AN zeitgerecht im Vorfeld einer Inbetriebnahme zielführend durchzuführen, um die vom AG eingeplante Inbetriebnahme abzusichern. Diese Regelung schließt auch Tests mit Lieferanten von iUZ und LMC-Teilsystemen mit ein, die keine AN unter diesem Rahmenvertrag iBS sind.

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