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2.1 Unterlagen für den Einzelauftrag.pdf

Rahmenvereinbarung für Komponenten und Betriebsführung eines integrierten Leit- und Bediensystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 22:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Rahmenvertrag integriertes Bediensystem (iBS) II Anlage 2.1 Unterlagen für den Einzelauftrag

Unterlagen für Einzelauftrag

Vorhabenbezeichnung: ……………………………..

Los 1 ☐

Los 2 ☐

Los 3 ☐

Los 4 ☐

Los 5 ☐

Los 6 ☐

Vergabevorgang: 25FEI81299 - 1 - Stand: Juli 2026

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Rahmenvertrag integriertes Bediensystem (iBS) II Anlage 2.1 Unterlagen für den Einzelauftrag

2.1.1 Vertretung des Auftraggebers

(1) Die vom AG bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Einzelauftrages eingesetzten Personen, insbesondere Architekten, Ingenieure, Bauleiter und Sonderfachleute sind nicht berechtigt, den AG rechtsgeschäftlich zu vertreten. Der Ausschluss der Vertretungsmacht umfasst auch die Abgabe und Entgegennahme von einseitigen rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen wie, Mitteilungen, Anzeigen, Aufforderungen, Vorbehalte u.ä. Ausgeschlossen sind daher insbesondere Vereinbarungen und Anordnungen, die eine Zahlungspflicht des AG begründen können. Die Vertretung des AG wird stattdessen ausschließlich von den nachfolgend genannten Personen wahrgenommen:

Herr/Frau: ……………..……………..………………..

e-Mail: ……………..……………..………………..

Adresse ……………..……………..………………..

Tel: ……………..……………..………………..

Herr/Frau: ……………..……………..………………..

e-Mail: ……………..……………..………………..

Adresse: ……………..……………..………………..

Tel: ……………..……………..………………..

(2) Zusätzlich werden folgende Ansprechpartner benannt:

Projektleiter:

Herr/Frau: ……………..……………..………………..

e-Mail: ……………..……………..………………..

Adresse ……………..……………..………………..

Tel: ……………..……………..………………..

Einkauf:

Herr/Frau: ……………..……………..………………..

e-Mail: ……………..……………..………………..

Adresse ……………..……………..………………..

Tel: ……………..……………..………………..

Bezirksleiter LST:

Herr/Frau: ……………..……………..………………..

Vergabevorgang: 25FEI81299 - 2 - Stand: Juli 2026

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Rahmenvertrag integriertes Bediensystem (iBS) II Anlage 2.1 Unterlagen für den Einzelauftrag

e-Mail: ……………..……………..………………..

Adresse ……………..……………..………………..

Tel: ……………..……………..………………..

Weitere Ansprechpartner für:

Herr/Frau: ……………..……………..………………..

e-Mail: ……………..……………..………………..

Adresse ……………..……………..………………..

Tel: ……………..……………..………………..

Vergabevorgang: 25FEI81299 - 3 - Stand: Juli 2026

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Rahmenvertrag integriertes Bediensystem (iBS) II Anlage 2.1 Unterlagen für den Einzelauftrag

2.1.2 Örtliche Verhältnisse

(1) Baustelle/Baubereich

Für die Baustelle, den Baubereich, deren Zugänge und Zufahrtswege ist folgendes zu beachten:

………………………………………………………………………………………………

Soweit der vorgefundene Zustand dem Verwendungszweck des AN nicht entspricht, ist es seine Sache, ihn auf eigene Kosten entsprechend seinen Anforderungen herzurichten und nach Abschluss der Maßnahme in den Ursprungszustand wieder herzustellen. Dies gilt nicht für nach Angebotsabgabe eintretende Veränderungen des Zustandes, die aus dem Risikobereich des AG resultieren.

Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und umweltrechtlichen Vorschriften, nach den Unfallverhütungsvorschriften, den Bestimmungen des Gewerbeaufsichtsamtes und der Baustellenverordnung erforderlichen Maßnahmen für die Dauer der Bauzeit unter eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der schuldhaften Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG oder sonstigen Dritten erwachsenden Schäden sowie für alle – einschließlich der von Erfüllungsgehilfen des AN – verursachten Schäden aus Einrichtungen und/oder Betrieb der Baustelle, die dem AG oder sonstigen Dritten zugefügt werden und für solche Schäden, die durch Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften/Auflagen entstehen, es sei denn, dass der AN diese Schäden nicht zu vertreten hat. Der AN stellt den AG in den vorbeschriebenen Fällen von allen eventuellen Schadenersatzforderungen Dritter frei.

(2) Lager-/Arbeitsplätze/ Aufenthaltsräume

Sofern vom AG keine Lager- und Arbeitsplätze sowie Aufenthaltsräume unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (siehe entsprechende Positionen im LV) hat der AN soweit der vorgefundene Zustand dem Verwendungszweck nicht entspricht, auf eigene Kosten entsprechend seiner Anforderungen herzurichten und im Anschluss den Ursprungszustand wieder herzustellen.

Braucht der AN weitere Flächen als Lager- und Arbeitsplätze, Zufahrtswege und dgl. sowie weitere Aufenthaltsräume, so ist es seine Sache, sie zu beschaffen; Beschaffung und Vorhaltung solcher Flächen werden durch die Vertragspreise mit abgegolten.

(3) Wasser (Anschluss, Verbrauch, Abrechnung):

wird vom AG nicht gestellt ☐

wird vom AG gestellt ☐

Vergabevorgang: 25FEI81299 - 4 - Stand: Juli 2026

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(4) Elektrizität (Anschluss, Verbrauch, Abrechnung):

wird vom AG nicht gestellt ☐

wird vom AG gestellt ☐

Vergabevorgang: 25FEI81299 - 5 - Stand: Juli 2026

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Rahmenvertrag integriertes Bediensystem (iBS) II Anlage 2.1 Unterlagen für den Einzelauftrag

2.1.3 Terminplan1

1 Übergabe baufreigegebener PT 1 Unterlagen an den AN: Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben. 2 Erstellung abgestimmter detaillierter Projektablaufplan bis Klicken (inkl. Berücksichtigung eines etwaigen Risikoworkshop des iUZ- oder tippen Herstellers, siehe Abschnitt 8.1.1 des Rahmenvertrages iBS): Sie, um ein Datum einzugeben. 3 Übergabe der prüffähigen PT 2 an AG: Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben. 4 Rückgabe der genehmigten PT 2 an AN: Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben.

5 Beistelltermine DB: siehe 2.1.4

6 Beginn der Montage vor Ort (auf Grundlage der zwischen den Klicken Vertragsparteien abgestimmten detaillierten Bauablaufplanung / oder tippen Baufreiheiten): Sie, um ein Datum einzugeben. 7 Meldung der HdF: Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben. 8 Beginn der Abnahmeprüfung nach VV Bau STE: Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben. 9 Inbetriebnahme: Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben.

Vergabevorgang: 25FEI81299 - 6 - Stand: Juli 2026

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10 Übergabe der Erstbedarfsmaterialien: Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben. 11 Übergabe der Bestandspläne 2 : Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben.

1 Termine im Format TT.MM.JJJJ, Terminplan ist für jede Baustufe separat auszufüllen. 2 Übergabe der aktualisierten Bestandspläne spätestens 104 Kalendertage nach lfd. Nr. 9 „Inbetriebnahme“

Vergabevorgang: 25FEI81299 - 7 - Stand: Juli 2026

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2.1.4 Vordruck Beistellungen

MaterialSachnummerAnzahlEinbauortBeistelltermin
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Vergabevorgang: 25FEI81299 - 8 - Stand: Juli 2026

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2.1.5 Vertragsstrafen

(1) Terminüberschreitung.

(1.1.) Bei verzugsbedingter Überschreitung des Termins zur Inbetriebnahme nach EIGV hat der AN eine Vertragsstrafe zu zahlen, es sei denn, er hat diese Überschreitung nicht zu vertreten. Die Vertragsstrafe beträgt für jeden Kalendertag der verzugsbedingten Überschreitung des vorgenannten Termins 0,1 %, bezogen auf einen Anteil von 80 % des Gesamtpreises netto. Der Bezugspunkt für die vorstehende Vertragsstrafe entspricht dem gemäß Abschnitt 17.1.1 bis 17.1.3 des Rahmenvertrages iBS II zu zahlenden Anteil am Gesamtpreis nach vollständiger HdF. Die Vertragsstrafe nach dieser Ziffer 1.1. ist insgesamt begrenzt auf 5 % des vorstehenden Anteils am Gesamtpreis.

(1.2.) Bei verzugsbedingter Überschreitung des Termins zur Übergabe der Bestandspläne hat der AN eine Vertragsstrafe zu zahlen, es sei denn, er hat diese Überschreitung nicht zu vertreten. Die Vertragsstrafe beträgt für jeden Kalendertag der verzugsbedingten Überschreitung des vorgenannten Termins 0,1 %, bezogen auf einen Anteil von 20 % des Gesamtpreises netto. Der Bezugspunkt für die vorstehende Vertragsstrafe entspricht dem restlichen, gemäß Abschnitt 17.1.4 des Rahmenvertrages iBS II zu zahlenden Anteil am Gesamtpreis nach der rechtsgeschäftlichen Abnahme. Die Vertragsstrafe nach dieser Ziffer 1.2. ist insgesamt begrenzt auf 5 % des vorstehenden Anteils am Gesamtpreis.

(1.3.) Wird das Projekt in mehreren Inbetriebnahmefähigen Bauzuständen realisiert, gilt Ziffer 1.1. in Bezug auf den jeweiligen Termin zur Inbetriebnahme nach EIGV für den betreffenden Inbetriebnahmefähigen Bauzustand und Ziffer 1.2. in Bezug auf den diesbezüglichen Termin zur Übergabe der Bestandspläne; Bezugspunkt für die Vertragsstrafe ist in dem Fall statt des Gesamtpreises der Anteil am Gesamtpreis, der auf den jeweiligen Inbetriebnahmefähigen Bauzustand entfällt. Die Vertragsstrafen nach dieser Ziffer 1.3. sind (unter Geltung der jeweiligen Vertragsstrafenbegrenzung nach Ziffern 1.1. und 1.2.) jeweils insgesamt begrenzt auf 5 % des Anteils am Gesamtpreis, der auf den jeweiligen Inbetriebnahmefähigen Bauzustand entfällt.

(1.4.) Alle Vertragsstrafen nach dieser Ziffer 1 sind insgesamt begrenzt auf 5 % des Gesamtpreises. Auf Ziffer 3 Satz 2 bis 4 wird verwiesen. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch die Vereinbarung neuer Termine zur Inbetriebnahme nach EIGV oder zur Übergabe der Bestandspläne. Für neu vereinbarte oder im Einzelfall durch den AG verschobene Termine zur Inbetriebnahme nach EIGV oder zur Übergabe der Bestandspläne gilt dieses Vertragsstrafenversprechen entsprechend.

(1.5.) Sonn- und Feiertage, an denen nach den vertraglichen Vereinbarungen auch während des Verzuges keine Leistungserbringung zu erfolgen hat,

Vergabevorgang: 25FEI81299 - 9 - Stand: Juli 2026

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Rahmenvertrag integriertes Bediensystem (iBS) II Anlage 2.1 Unterlagen für den Einzelauftrag

bleiben bei der Berechnung der Vertragsstrafe nach dieser Ziffer 1. unberücksichtigt.

(2) Verschwiegenheit. Verstößt der AN schuldhaft gegen die Verpflichtung aus Anlage 9.2 (Verschwiegenheitsvereinbarung), das vorherige Einverständnis des AG zu Pressemitteilungen u.ä. einzuholen, so ist der AN verpflichtet, dem AG einmalig, bei mehrfachen Verstößen auch mehrfach, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des Gesamtpreises netto zu zahlen.

(3) Deckelung und Berechnung. Insgesamt werden die Vertragsstrafen gemäß den Ziffern 1. (unter Geltung der dortigen Vertragsstrafenbegrenzung) und 2. auf einen Gesamtbetrag von 10 % des Gesamtpreises netto begrenzt. Soweit der Gesamtpreis oder Anteile an diesem als Bezugspunkt der Berechnung und Deckelung von Vertragsstrafen nach dieser Regelung dient, wird klargestellt, dass dieser Gesamtpreis bzw. die Anteile an diesem die jeweils unter diesem Vertrag geschuldete Vergütung in der objektiv richtigen Höhe auf Grundlage der vereinbarten Einzelpreise und Mengengerüste gemäß Anlagenkonvolut 3 darstellt. Soweit sich der Gesamtpreis während der Laufzeit des jeweiligen Einzelauftrags ändert, gilt als Bezugspunkt der zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Vertragsstrafe jeweils geltende Gesamtpreis. Soweit der in der Schlussrechnung ausgewiesene Gesamtpreis davon abweicht, ist der in der Schlussrechnung ausgewiesene Gesamtpreis maßgeblich. Etwaige, sich durch bisherige Vertragsstrafen ergebende Überzahlungen des AN sind durch den AG an den AN zurückzuerstatten.

(4) Anrechnungsregelungen. Im Falle nach den Regelungen dieser Anlage 2.1.5 vorgesehener Vertragsstrafen bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche des AG unberührt. Auf einen Schadenersatzanspruch des AG, der auf dieselben Gründe gestützt wird wie geltend gemachte

Eine
etwaige Haftungsbegrenzung nach Abschnitt 21.3 Rahmenvertrag iBS II

etwaige Haftungsbegrenzung nach Abschnitt 21.3 Rahmenvertrag iBS II bezieht sich auf den Schadensersatzanspruch nach Anrechnung etwaiger Vertragsstrafen. Der AG behält sich vor, Vertragsstrafen bis zur Zahlung auf die Schlussrechnung geltend zu machen.

(5) Weitere Regelungen. Weitere Vertragsstrafenregelungen des Rahmenvertrags iBS II bleiben unberührt.

Vergabevorgang: 25FEI81299 - 10 - Stand: Juli 2026

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