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4.6 Leistungsbeschreibung LLPV.docx

Rahmenvereinbarung für Komponenten und Betriebsführung eines integrierten Leit- und Bediensystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 22:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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BeschreibungVerantwortlich
LeistungsbezeichnungLokale Lenkplanverwaltung (LLPV)InfoAGAN
Einordung des TeilsystemsDie Lenkplanverwaltung (LPV) ist Bestandteil des iLBS. Sie befindet sich im LMC und kommuniziert mit Komponenten des iLBS und der Zuglenkung. Für jedes iBS gibt es ergänzend eine lokale Instanz der LPV, die lokale Lenkplanverwaltung (LLPV). Diese ist stets redundant ausgelegt und umfasst neben den zwei Rechnern auch eine Instandhaltungskonsole inkl. der erforderlich Verkabelung. Die LLPV befindet sich am Standort der Bedienung (z.B. DSZ – digitale Steuerzentrale). Die Leistungsgegenstände müssen so beschaffen sein, dass eine Anbindung an das SOC gemäß Lastenheft Systemvorgaben (DiB-0454 415.9093 LH-SysV_V1.0) möglich ist.X
Planung PT 1 PT 2Alle projektspezifischen Informationen sind Bestandteil der Standortplanung (Erstellung durch den AG). Die PT 1 Planung wird durch den AG beigestellt. Der AN stellt dafür ggf. notwendige Informationen (z.B. Strombedarf, Einbaumaße, …) zur Verfügung. Die PT 2 Planung wird durch den AN auf Grundlage der PT 1 und der aktuellen Planungsvorgabe „iLBS“ und unter der Berücksichtigung der Anlage 6.2 des Vertrages erstellt. Um bei mehreren AN im selben Projekt sicherzustellen, dass die PT2 Planungen sich zusammenführen lassen, stimmt der AN sich hierzu rechtzeitig mit dem AG ab. Es besteht eine Abstimmungspflicht, insbesondere hinsichtlich der Systemschnittstellen zwischen einzelnen Teilsystemen/Komponenten des iLBS, soweit sie nicht insgesamt vom Leistungsgegenstand des AN umfasst sind. Dies gilt insbesondere, wenn verschiedene Varianten bei der Erstellung zulässig sind.X XX X
Zu berücksichtigende Lastenhefte, Schnittstellendokumente, Planungsvorgaben, Regelzeichnungen* Es gelten alle LH und Schnittstellendokumente gemäß der aktuellen Projektbaseline (Anlage 4.1, siehe Spalte „LLPV“) * Planungsvorgaben, Regelwerke und Vorschriften: Ril 819 (LST-Anlagen planen), insbesondere Ril. 819.0751 (Planungsvorgaben iBS, Broker, TNR, LLPV) Ril 413 (Infrastruktur planen), insbesondere Ril 413.4103 Planungsvorgabe BSO Ril 809 (Infrastruktur- und elektrotechnische Maßnahmen realisieren) Ril 886 (Bestand in Plänen dokumentieren) Ril 885 (Vorhaltung technischer und raumbezogener Bestandsdaten) Ril 892 (LST-Ablagen montieren und instand halten) VV BAU STE - Verwaltungsvorschrift EIGV – Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung * Regelzeichnungen: nicht relevantX X
Produktfreigabe* Es ist eine herstellerspezifische Produktfreigabe durch die DB erforderlich. Der AN hat die Produktfreigabe zu erwirken und alle für die Produktfreigabe notwendigen Unterlagen dem AG zu übergeben, mindestens jedoch jene, die im Bereich Dokumentation zu dieser Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.X
Software* Die Firmware ist in der aktuell gültigen Version mitzuliefern * Konfiguration gem. LH * Zum Leistungsumfang gehört die vorkonfigurierte, generische Software und Firmware.X
ProjektierungZum Leistungsumfang gehören die Projektierung der Hardware und der Software.X
LieferanteilDer AN ist verpflichtet, die erforderliche Hardware und Software gemäß den Lastenheftanforderungen, Richtlinien und projektspezifischen Anforderungen zu liefern. Zum Leistungsumfang gehören neben der Hardware und der Konfiguration / Software auch die Instandhaltungskonsole sowie die erforderliche Verkabelung. Die Lieferung umfasst außerdem sonstiges Material (wie Befestigung, Verbindungskabel etc.) und beinhaltet Verpackung, Frachtkosten und Entladung am Lieferort.X X
MontageanteilMontage und Einrichtung der LLPV erfolgen durch den AN. Der AN ist verpflichtet, die LLPV an die Transfernetzkomponenten und ggf. weitere beigestellte Komponenten oder Teilsysteme der DB anzuschließen. Der Montageanteil beinhaltet An- und Abfahrt. Die Koordination mit anderen Lieferanten erfolgt durch den AG.X
Funktionstest / SystemintegrationstestIm Rahmen von Tests sind sowohl funktionale Tests des Produktes als auch Integrationstests mit dem Umsystemen des iLBS herstellerübergreifend durchzuführen und nachzuweisen (siehe Anlage 4.7). Es besteht kein separater Vergütungsanspruch für die Durchführung dieser Tests.X
Freigabe/ ZulassungEs ist keine behördliche Zulassung (bspw. durch EBA oder NTZ) erforderlich, da es sich um ein SIL 0-System handelt. Es wird eine Produktfreigabe durch die DB benötigt. Der AN liefert die Erklärung/Nachweis der Rückwirkungsfreiheit seiner Liefergegenstände.X
Herbeiführung der FunktionsfähigkeitEs ist eine firmenseitige abschließende Prüfung mit anschließender HdF-Erklärung durch den AN erforderlich (siehe Anlage xx). Eine HdF-Erklärung ist nur möglich, wenn sowohl der Anschluss an das lokale Transfernetzsegment als auch die Verbindungsprüfung zum LMC erfolgreich durchgeführt wurden. Eine Abstimmung mit dem AG und weiteren Lieferanten von Teilsystemen und/oder Komponenten ist ggf. erforderlich, die Koordination hierzu erfolgt durch den AG.XX
AbnahmeDie Abnahme kann erst nach Vorliegen aller für das jeweilige Projekt erforderlichen HdF-Erklärungen erfolgen. Es ist eine Abnahme für eine LST-Anlage gemäß VV BAU STE erforderlich, diese erfolgt vor Ort durch einen qualifizierten Abnahmeprüfer. Der AN verpflichtet sich zur Mitwirkung und Unterstützung bei der Abnahme.X
InbetriebnahmeEs erfolgt eine Inbetriebnahme gemäß VV BAU STE, der AN verpflichtet sich zur Mitwirkung und Unterstützung bei der Inbetriebnahme. Das schließt auch das Mitwirken bei der Erstellung der Inbetriebnahmekonzeption mit ein.X
Inbetriebnahme-genehmigungEs gilt die VV BAU STE.XX
Dokumentation zu LeistungsbeschreibungFür die Freigabe der LLPV sind durch den AN mindestens folgende Unterlagen dem AG zu übergeben: System- bzw. Gerätebeschreibungen, Baugruppenunterlagen, Zuarbeit für das Er-stellen der Bedienungsanleitung und/oder von Betreiberhinweisen und Betreiberhinweisverzeichnissen, Instandhaltungs-unterlagen inkl. Angaben zur Wartungsplanung, Prüfvorschriften des Herstellers zur Prüfung von Hardware und Software zur Information (soweit erforderlich zugelassen), Zuarbeit für die Erstellung von Merk- und Messblättern, EU-Konformitätserklärung Für jedes Projekt sind folgende Unterlagen durch den AN dem AG zu übergeben: Pläne (PT2) sowie Konfigurationen, Informationen zu Firmware-, Software- und ggf. Patchstand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, ggf. Zuarbeit bei der Erstellung von Betreiberhinweisen sowie eine Liste aller IP-Adressen in verarbeitbarer Form. Es gelten die Vorgaben aus den Anlagen 6.X X X
Prinzipschaltbild-
Angrenzende Gewerke / Schnittstellen / UmsystemeEinen Überblick über das Gesamtsystem iLBS und die zugehören Anforderungsdokumente bietet das LH 415.9093 (LH Systemanforderungen), dessen Anforderungen durch den AN zu beachten sind. Die LLPV ist in den vom AG beigestellten Rechnerschrank einzubauen. Die Abgrenzung für Bedienplatzmöbel, passive LAN-Infrastruktur des Standortes, TK, Dispo, DB MAS, Transfernetz, iUZ usw. sind in der Anlage 5 Leistungsabgrenzung beschrieben.X X
BestandspläneDie Bestandsplanerstellung (Anteil des AN) erfolgt durch den AN und muss gemäß den Festlegungen in Anlage 4.9 Regelausführungsfristen nach IBN dem AG vorgelegt werden. Der AG überführt die vom AN erstellten Pläne in die Planablage des Betreibers. Dafür sind die Pläne durch den AN in bearbeitbarer Form zur Verfügung zu stellen.X
InstandhaltungFür die Instandhaltung werden die im Abschnitt „Dokumentation zur Leistungsbeschreibung“ benannten Unterlagen benötigt. Der AN muss die Regelungen zum Patchmanagement und Konfigurationsänderungen gemäß den vertraglichen Anforderungen beachten.X
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