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4.3 Leistungsbeschreibung TNR.docx

Rahmenvereinbarung für Komponenten und Betriebsführung eines integrierten Leit- und Bediensystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 22:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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BeschreibungVerantwortlich
LeistungsbezeichnungTransfernetzrouterInfoAGAN
Einordung des TeilsystemsLos 2 Das Transfernetz ist Bestandteil des Systems iLBS und realisiert die Kommunikation zwischen sämtlichen Transfernetz-Teilnehmern (z. B. iBS-Z, iLBS-ZE und zentralem Verzeichnisdienst) im Gesamtsystem iLBS bis zur Vermittlungsschicht (Network Layer, OSI Schicht 3). Die Komponenten werden somit sowohl am Standort des Stellwerks (z.B. DTZ) als auch an den Standorten der Bedienung, eingesetzt. Der Transfernetzkomponenten werden an jedem Standort stets in redundanter Ausführung benötigt, die Anzahl der benötigten Ports ist projekt- und standortspezifisch. Die Leistungsgegenstände müssen so beschaffen sein, dass eine Anbindung an das SOC gemäß Lastenheft Systemvorgaben (DiB-0454 415.9093 LH-SysV_V1.0) möglich ist.X
Planung PT 1 PT 2Alle projektspezifischen Informationen sind Bestandteil der Standortplanung (Erstellung durch den AG). Die PT 1 Planung wird durch den AG beigestellt. Der AN stellt dafür ggf. notwendige Informationen (z.B. Strombedarf, Einbaumaße, …) zur Verfügung. Die PT 2 Planung wird durch den AN auf Grundlage der PT 1 und der aktuellen Planungsvorgabe „iLBS“ und unter der Berücksichtigung der Anlage 6.2 des Modulvertrages erstellt. Um bei mehreren AN im selben Projekt sicherzustellen, dass die PT2 Planungen sich zusammenführen lassen, stimmt der AN sich hierzu rechtzeitig mit dem AG ab. Es besteht eine Abstimmungspflicht (Systemschnittstellen zwischen Teilsystemen/Komponenten des iLBS sind über den AG abzustimmen). Dies gilt insbesondere, wenn verschiedene Varianten bei der Erstellung zulässig sind.X XX X
Zu berücksichtigende Lastenhefte, Schnittstellendokumente, Planungsvorgaben, Regelzeichnungen* Es gelten alle LH und Schnittstellendokumente gemäß der aktuellen Projektbaseline (Anlage 4.1, siehe Spalte „TNR“) * Planungsvorgaben, Regelwerke und Vorschriften: Ril 819 (LST-Anlagen planen), insbesondere Ril.819.0751 (Planungsvorgaben iBS, Broker, TNR, LLPV) Ril 809 (Infrastruktur- und elektrotechnische Maßnahmen realisieren) Ril 886 (Bestand in Plänen dokumentieren) Ril 885 (Vorhaltung technischer und raumbezogener Bestandsdaten) Ril 892 (LST-Ablagen montieren und instand halten) VV BAU STE - Verwaltungsvorschrift EIGV – Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung * Regelzeichnungen: nicht relevantX X
X
Software* Die Firmware ist in der aktuell gültigen Version mitzuliefern * Die gelieferte Softwareversion muss mit dem Managementsystem der DB kompatibel sein. Die erforderliche Version wird durch den AG vorgegeben und ist durch den AN mit bereitzustellenX
Projektierung-
LieferanteilDie betriebsfertige Lieferung der erforderlichen Hardware gemäß den Lastenheftanforderungen, Richtlinien und projektspezifischen Anforderungen erfolgt durch den AN. Zum Leistungsumfang gehören neben der Hardware, die Konfiguration, sowie der Einbau und das Patchen vor Ort durch den AN. Die Lieferung umfasst außerdem sonstiges Material (wie Befestigung, Verbindungskabel etc.) und beinhaltet Verpackung, Frachtkosten und Entladung am Lieferort.X X
MontageanteilMontage und Einrichtung des Transfernetzrouters (Hard- und Software) sowie das Patchen vor Ort erfolgen durch den AN. Der Einbau erfolgt in einem durch den AG beigestellten Rechnerschrank. Der AN ist zudem für den Anschluss der Transfernetzrouters an den PoS iLBS und ggf. weitere Komponenten oder Teilsysteme verantwortlich. Der Montageanteil beinhaltet An- und Abfahrt. Die Koordination mit anderen Lieferanten erfolgt durch den AG.XX
Funktionstest / SystemintegrationstestFreigaben erfolgen für Transfernetzkomonenten mit der jeweils spezifischen Softwareversion, Basis dieser Freigaben sind Funktions- und Systemintegrationstests. Liegt für einen Transfernetzkomponenten noch keine Freigabe vor, ist der AN verpflichtet, an den erforderlichen Tests gem. Anlagen 4.7 – auch herstellerübergreifend - mitzuwirken und in diesem Rahmen erforderliche Dokumente und Konfigurationen bereitzustellen. Es besteht kein separater Vergütungsanspruch für die Durchführung dieser Tests.X
Freigabe(…) Es ist eine Produktfreigabe durch die DB erforderlich. Der Hersteller muss die Rückwirkungsfreiheit der Transfernetzkomponenten nachweisen und dokumentieren.X X
Herbeiführung der FunktionsfähigkeitEs ist eine firmenseitige abschließende Prüfung mit anschließender HdF-Erklärung durch den AN erforderlich (siehe Anlage 2.6). Eine HdF-Erklärung ist nur möglich, wenn sowohl der Anschluss an den PoS iLBS als auch die Verbindungsprüfung zum mit dem TNR des LMC erfolgreich durchgeführt wurden. Eine Abstimmung mit dem AG und weiteren Lieferanten von Teilsystemen und/oder Komponenten ist ggf. erforderlich, die Koordination hierzu erfolgt durch den AG.XX
AbnahmeDie Abnahme kann erst nach Vorliegen aller für das jeweilige Projekt erforderlichen HdF-Erklärungen erfolgen. Es ist eine Abnahme für eine LST-Anlage gemäß VV BAU STE erforderlich, diese erfolgt vor Ort durch einen durch den AG beigestellten Abnahmeprüfer. Der AN verpflichtet sich zur Mitwirkung und Unterstützung bei der Abnahme.X
InbetriebnahmeEs erfolgt eine Inbetriebnahme gemäß VV BAU STE, der AN verpflichtet sich zur Mitwirkung und Unterstützung bei der Inbetriebnahme. Das schließt auch das Mitwirken bei der Erstellung der Inbetriebnahmekonzeption mit ein.X
Inbetriebnahme-genehmigungEs gilt die VV BAU STE.XX
Dokumentation zu LeistungsbeschreibungFür die Freigabe der Transfernetzkomponenten sind durch den AN mindestens folgende Unterlagen dem AG zu übergeben: System- bzw. Gerätebeschreibungen, Baugruppenunterlagen, Zuarbeit für das Er-stellen der Bedienungsanleitung und/oder von Betreiberhinweisen und Betreiberhinweisverzeichnissen, Instandhaltungs-unterlagen inkl. Angaben zur Wartungsplanung, Prüfvorschriften des Herstellers zur Prüfung von Hardware und Software zur Information (soweit erforderlich zugelassen), Nachweis bzgl. Leitfaden Rückwirkungsfreiheit (Anlage 4.13), Zuarbeit für die Erstellung von Merk- und Messblättern, EU-Konformitätserklärung Für jedes Projekt sind folgende projektspezifische Unterlagen durch den AN dem AG zu übergeben: Pläne (PT2) sowie Konfigurationen, Informationen zu Firmware-, Software- und ggf. Patchstand bei Inbetriebnahme sowie eine Liste aller IP-Adressen in verarbeitbarer Form Es gelten die Vorgaben aus den Anlagen 6.X X X
PrinzipschaltbildSiehe LH 415.9046 TransfernetzX
Angrenzende Gewerke / Schnittstellen / UmsystemeEinen Überblick über das Gesamtsystem iLBS und die zugehören Anforderungsdokumente bietet das LH 415.9093 (LH Systemanforderungen), dessen Anforderungen durch den AN zu beachten sind. Die Transfernetzkomponenten sind in den vom AG beigestellten Rechnerschrank einzubauen. Die Abgrenzung für Bedienplatzmöbel, passive LAN-Infrastruktur des Standortes, TK, Dispo, DB MAS, Transfernetz, iUZ usw. sind in der Anlage 5 Leistungsabgrenzung beschrieben.X X
BestandspläneDie Bestandsplanerstellung (Anteil des AN) erfolgt durch den AN und muss gemäß den Festlegungen in Anlage 4.9 Regelausführungsfristen nach IBN dem AG vorgelegt werden.X
InstandhaltungFür die Instandhaltung werden die im Abschnitt „Dokumentation zur Leistungsbeschreibung“ benannten Unterlagen benötigt. Der AN muss die Regelungen zum Patchmanagement und Konfigurationsänderungen gemäß den vertraglichen Anforderungen beachten.X
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung