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B2_Erklärung zum Teilnahmewettbewerb.docx

Rahmenvereinbarung für Komponenten und Betriebsführung eines integrierten Leit- und Bediensystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 22:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Erklärung zum Teilnahmewettbewerb des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft

Vergabevorgangsnummer 25FEI81299

Bezeichnung: Rahmenvertrag integiertes Bediensystem (iBS) II

(Firma und Betriebssitz des Bewerbers)

Deutsche Bahn AG

Beschaffung Infrastruktur

FE.EI 22

Beschaffung Digitale Leit- und Sicherungstechnik

Hahnstr. 49

60528 Frankfurt/Main

(Anschrift der beschaffenden Stelle)

Hiermit bewerbe ich mich / bewerben wir uns für die Teilnahme am o.g. Vergabeverfahren.

Meine/ Unsere Bewerbung gilt für das Los / die Lose:

[ ] Los 1: integriertes Bediensystem (iBS)

[ ] Los 2: Transfernetzrouter

[ ] Los 3: Verzeichnisdienst (VD) und Broker

[ ] Los 4: Lokale Lenkplanverwaltung (LLPV)

☐ Los 5: BTF der zentralen Komponenten des LMC in der ITU

☐ Los 6: BTF der zentralen Komponenten LPV in der ITU

  1. Erklärungen zur Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9.) Auftragsbekanntmachung)

1.1 (Los 1–6, Lfd. Nr. 19) Wir erklären, dass ein Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung in unserem Unternehmen vorhanden ist, das die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst.

[ ] ja, ISMS:      , s. beigefügter Referenzbogen/sonstiger Nachweis       [Angabe ist vom Bewerber auszufüllen inkl. Nachweiserbringung]

[ ] nein

1.2 (Los 1–4, Lfd. Nr. 20) Wir informieren, dass wir nach ISA Security Development Lifecycle Assurance (SDLA) auf Basis ISA/IEC 62443-4-1: Secure product lifecycle requirements oder vergleichbar zertifiziert sind.

[ ] ja

[ ] vergleichbar

[ ] nein

1.3 (Los 1–4, Ldf. Nr. 24) Wir erklären, dass wir über vorhandene Erfahrungen mit Entwicklungsleistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren verfügen.

[ ] ja,

[ ] nein

1.4 (Los 1–4, Ldf. Nr. 25) Wir erklären, dass wir Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften haben und machen Angaben dazu, ob bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen wurden.

[ ] ja, wir haben bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen:       [Angaben zu Genehmigungsprozessen vom Bewerber auszufüllen]

[ ] nein, wir haben noch keine Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften er-folgreich durchlaufen.

1.5 (Los 1–6, Ldf. Nr. 26) Wir erklären, dass wir über ein zertifiziertes QM-System verfügen und informieren über die Zertifizierungsvorschrift (z.B. DIN EN ISO 9001)

[ ] ja, mit Zertifizierung nach Vorschrift       [Angaben zur Vorschrift vom Bewerber auszufüllen]

[ ] nein

1.6 (Los 1- 4, Lfd. Nr. 28) Wir erklären, dass wir LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 – Berechtigungsausweis für Firmenmonteure – beschäftigen.

☐ ja

☐ nein

1.7 (Los 5-6, Lfd. Nr. 23) Wir erklären, dass wir Hersteller oder nachweislich Berechtigter für die Betriebsführung der genannten Systeme sind.

☐ ja, siehe beigefügter Nachweis       [Angabe ist vom Bewerber auszufüllen inkl. Nachweiserbringung]

☐ nein

1.8 (Los 1-4, Lfd. Nr. 21, 22, 27) Wir erklären, dass das wir sämtliche geforderten Referenzen gem. Eignungsmatrix vollständig eingereicht haben.

☐ ja, für Lose 1-3 Nr. 21 und 27

☐ ja, für Los 4 Nr. 22 und 27

☐ nein

  1. Eigenerklärung zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Wird keine der drei nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird der Teilnahmeantrag bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Wir erklären, dass dass der Bewerber

[ ] den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) im Rahmen sämtlicher Geschäftsbeziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) mit dem Auftraggeber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemeinsam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes durch den Auftragnehmer behalten sich die DB-Unternehmen die in Ziffer 5 des DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner bezeichneten Konsequenzen vor.

oder

[ ] die aktuelle Fassung des Verhaltenskodex des Bundesverbandes für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) (CoC-BME) (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative) oder des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB) (https://bahnindustrie.info/de/der-vdb/unternehmensethik) )mit Kommentar zum Code of Conduct (CoC-VDB) im Rahmen sämtlicher Geschäftsbeziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) mit dem Auftraggeber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemeinsam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Aus diesem Kodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für die DB-Unternehmen begründet und werden von diesen auch nicht akzeptiert. Die DB-Unternehmen verzichten dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus bestehenden Verträgen oder auf sonstige Rechte. Im Falle eines Verstoßes durch den Auftragnehmer behalten sich die DB-Unternehmen vor, Schadenersatz zu verlangen und sonstige, ihnen zustehenden Rechte geltend zu machen, sowie, im Falle eines erheblichen Verstoßes, die Geschäftsbeziehung (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) aus wichtigem Grund fristlos zu beenden. Im Falle einer Änderung des Kodex wird die Neufassung im Rahmen der Geschäftsbeziehung nur mit schriftlicher Vereinbarung der Parteien wirksam.

oder

[ ] einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt und sich hiermit verpflichtet, den eigenen Verhaltenskodex im Rahmen sämtlicher Geschäftsbeziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) mit dem Auftraggeber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemeinsam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Aus dem eigenen Verhaltenskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für die DB-Unternehmen begründet und werden von diesen auch nicht akzeptiert. Die DB-Unternehmen verzichten dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus bestehenden Verträgen oder auf sonstige Rechte. Im Falle eines Verstoßes durch den Auftragnehmer behalten sich die DB-Unternehmen vor, Schadenersatz zu verlangen und sonstige, ihnen zustehenden Rechte geltend zu machen, sowie, im Falle eines erheblichen Verstoßes, die Geschäftsbeziehung (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) aus wichtigem Grund fristlos zu beenden. Im Falle einer Änderung des eigenen Verhaltenskodex wird die Neufassung im Rahmen der Geschäftsbeziehung nur mit schriftlicher Vereinbarung der Parteien wirksam. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Grundsätze und Anforderungen aus dem vereinbarten Verhaltenskodex im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und an Nachunternehmer und Zulieferer zu kommunizieren sowie deren Einhaltung zu unterstützen. Sollte der Auftragnehmer einer Risikogruppe gemäß dem Merkblatt Lieferanten Risikogruppe angehören (https://www.deutschebahn.com/resource/blob/4137590/c904549f0ef3e2b7de2ba982adcd915e/Merkblatt-Lieferanten-Risikogruppe-data.pdf) oder ein konkret begründeter Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, angekündigt Überprüfungen beim Auftragnehmer durch eigene Mitarbeiter oder durch unabhängige Dritte durchzuführen. Der Auftragnehmer vereinbart mit Nachunternehmern und Zulieferern, dass der Auftraggeber diese Überprüfungen in den genannten Fällen auch bei ihnen durchführen kann. Sämtliche Überprüfungen in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, der Nachunternehmer bzw. Zulieferer erfolgen – soweit erforderlich – in Abstimmung mit diesen und im Rahmen des jeweils geltenden Rechts. So sind insbesondere deren Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen.

Im Falle eines Audits zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstandards trägt der Auftragnehmer die anfallenden Kosten, es sei denn, es konnte kein Verstoß gegen die im vereinbarten Verhaltenskodex für Geschäftspartner genannten Grundsätze und Anforderungen festgestellt werden. Dem Auftragnehmer werden die Auditergebnisse übermittelt.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben, es sei denn, es ist in diesem Dokument anderweitig gefordert.

Name:

......................................................................

(Ort, Datum) (Signatur[1])

  1. Einfache elektronische Signatur; fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur nur, wenn im Vergabeverfahren ausdrücklich gefordert. ↑
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