[Seite 1]
Rahmenvertrag integriertes Bediensystem (iBS) II
Bewerbungsbedingungen
für Verhandlungsverfahren nach der SektVO
Vergabe Nr. 25FEI81299
Deutsche Bahn AG FE.EI 22 Sven Simon Version: 8.0 Status: Teilnahmewettbewerb
208.1220V03 Bewerbungsbedingungen für Verhandlungsverfahren nach der Seite 1 SektVO (Liefer- und Dienstleistungen)
Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 2]
1 Gegenstand der Vergabe 3 2 Rechtlicher Rahmen 5 3 Kommunikation 6 4 Vergabeunterlagen 6 5 Vertraulichkeit 9 6 Teilnahmewettbewerb 9 7 Form des Angebots 10 8 Teilnahme- und Angebotsfristen 11 9 Inhalt des Angebots 11 10 Vergabe in Losen 12 11 Allgemeine Hinweise zur Angebotsbearbeitung 12 12 Anzahl der Hauptangebote/Nebenangebote/Rabatte 14 13 Bietergemeinschaften 14 14 Nachunternehmer 14 15 Angebotswertung 15 16 Weiterer Ablauf des Vergabeverfahrens 19 17 Bleibt frei 20 18 Rechtsmittelbelehrung 20 19 Anlagen zur Vergabe 21
Seite 2 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 3]
1 Gegenstand der Vergabe
1.1 Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über Rahmenvereinbarung über Planungs-, Pro- jektierungs-, Lieferungs-, und Montage-, Installations- und Dokumentationsleistungen für integrierte Bediensysteme für Projekte im Bereich digitaler Leit- und Sicherungstechnik („LST“) („Rahmenvertrag iBS II“).
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
1.2 Der Auftrag ist in die folgenden Lose unterteilt:
Los 1 integriertes Bediensystem (iBS): Beinhaltet die zentralen Dienste des iBS (iBS-Z), die Referenzbildfunktion (RBF), die iBS-Kommunikation (iBS-Kom) sowie die iBS-Z-Konsole und der integrierte Bedienplatz mit Peripherie. Los 2 Transfernetzrouter (TNR): Das Transfernetz ist Bestandteil des Systems iLBS und realisiert die Kommunikation zwischen sämtlichen Transfernetz-Teilnehmern (z. B. iBS-Z, iLBS-ZE und zentralem Verzeichnisdienst) im Gesamtsystem iLBS bis zur Vermittlungsschicht (Network Layer, OSI Schicht 3).
Los 3 Broker und Lokaler Verzeichnisdienst (LVD): Bestandteil des iLBS ist ein Netzwerk aus Broker-Servern, über das die Komponenten und Teilsysteme miteinander kommunizieren. Bei dem lokalen Verzeichnisdienst handelt es sich um eine lokale Replik des Zentralen Verzeichnisdienstes (ZVD), der funktional auf Lesezugriff beschränkt ist. Der lokale Verzeichnisdienst befindet sich an den iBS-Standorten (DSZ) und hat über das Transfernetz eine Verbindung zum zentralen Verzeichnisdienst im LMC.
Los 4 Lokale Lenkplanverwaltung (LLPV): Die Lenkplanverwaltung (LPV) ist Bestandteil des iLBS. Sie befindet sich im LMC und kommuniziert mit Komponenten des iLBS und der Zuglenkung. Für jedes iBS gibt es ergänzend eine lokale Instanz der LPV, die lokale Lenkplanverwaltung (LLPV).
Los 5 BTF der zentralen Komponenten des ZVD und des Transfernetzes sowie des Teilsystems iBS in der ITU Gegenstand der Leistung ist die Betriebsführung (BTF) der zentralen Komponenten des ZVD, der Komponenten des Transfernetzes und des Teilsystems iBS in der Integrierten Testumgebung des Auftraggebers. Die Betriebsführung für den Zentralen Verzeichnisdienst, das Transfernetz (Übertragungssystem bestehend aus Transfernetzrouter, Broker, etc.) und das iBS umfasst organisatorische, technische und dokumentierende Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Testsysteme für geplante Tests nutzbar zu halten. Diese Komponenten bzw. Teilsysteme sind bereits in der ITU vorhanden. Die Lieferung und Inbetriebnahme für die Zwecke der ITU erfolgte ursprünglich durch die Scheidt&Bachmann Systemtechnik GmbH. Eine Beschaffung der vorgenenannten Komponenten ist nicht vorgesehen. Die Betriebsführung produktiver Komponenten oder Teilsysteme ist ausgeschlossen.
Los 6 BTF der zentralen Komponente LPV in der ITU Gegenstand der Leistung ist die Betriebsführung (BTF) der zentralen Komponente (auch als Komponentenverbund) LPV.
Seite 3 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 4]
Die Betriebsführung für die Zentrale Lenkplanverwaltung umfasst organisatorische, techni- sche und dokumentierende Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Testsysteme für ge- plante Tests nutzbar zu halten. Diese Komponente ist bereits in der ITU vorhanden vorhanden. Die Lieferung und Inbetriebnahme für die Zwecke der ITU erfolgte ursprünglich durch die Hitachi Rail GTS Deutschand GmbH. Eine Beschaffung der vorge- nannten Komponente ist nicht vorgesehen. Die Betriebsführung produktiver Komponenten oder Teilsysteme ist ausgeschlossen.
Im Los 1 sollen maximal 3 Rahmenvertragspartner sowie in den Losen 2 bis 4 grds. meh- rere Rahmenvertragspartner gebunden werden. Für das Los 1 ist außerdem die Beson- derheit gemäß nachfolgender Ziffer 1.3 zu beachten.
Die Erteilung von Einzelaufträgen richtet sich nach den vertraglichen Mechanismen.
In den Losen 5 und 6 soll jeweils nur ein Rahmenvertragspartner gebunden werden.
1.3 Für Los 1 gilt: Abhängig vom Ergebnis der Angebotswertung und von der erzielten Rang- folge werden jedem Bieter / Rahmenvertragspartner individuelle „Abrufobergrenzen“ ver- traglich zugewiesen, welche eine Teilhabe der bis zu drei Rahmenvertragspartner im Los 1 gewährleisten sollen. Der wirtschaftlichste Bieter hat, vorbehaltlich seiner angebotenen Kapazitäten gemäß Angebotsformblatt, die Chance auf die größte Abrufobergrenze (men- genmäßig). Für weitere Einzelheiten wird auf Ziffer 15.4 verwiesen.
1.4 Schätz- und Höchstmengen bzw. Schätz- und Höchstwerte
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge) bzw. die Schätzwerte, sowie die Höchstmenge (bzw. Höchstwerte) der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können, betragen:
| Los | bis Ende Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption) | |
|---|---|---|
| Schätzmenge | Höchstmenge | |
| Los 1 iBS | 36 | 55 |
| Los 2 - TNR | 72 | 140 |
| Los 3 - Broker | 72 | 110 |
| Los 3 - VD | 72 | 110 |
| Los 4 - LLPV | 36 | 55 |
| Schätzwert | Höchstwert | |
| Los 5 - BTF ZVD | 554.000€ | 1.107.000 € |
| Los 6 - BTF Zentrale LPV | 682.000 € | 1.363.000 € |
Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen / Werte nicht um Mindestabnahmemengen. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte keinerlei Anspruch der Rahmenvertragspartner auf Beauftragung bzw. Vergütung. Die Abrufe werden sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten.
1.5 Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren ist:
DB InfraGO AG Adam-Riese-Straße 11-13 60327 Frankfurt am Main
Seite 4 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 5]
Deutschland vertreten durch die in Ziffer 3.3 benannte Vergabestelle.
1.6 Ablauf des Vergabeverfahrens
Wie in der Auftragsbekanntmachung dargestellt, wird im Rahmen der Vergabe zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prü- fung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen (Fachkunde und Leistungsfä- higkeit) sowie der Zuverlässigkeit/Gesetzestreue (Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB) des Bewerbers. Siehe im Übrigen die Hin- weise zum Teilnahmewettbewerb in Ziffer 6.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zur Erbringung der Leistung geeigneten und zuverlässigen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Entsprechend den gesetzlichen Transparenzvorgaben werden die Unterlagen der Ange- botsphase bereits mit der Bekanntmachung zusammen mit den Unterlagen der Teilnahme- phase veröffentlicht und sind auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG wie folgt gegliedert:
(cid:1) „Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb“ (cid:1) „Unterlagen für die Angebotsphase“
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen für die Angebotsphase zunächst nur informative Bedeutung haben und für den Teilnahmewettbewerb nicht zu bearbeiten und einzureichen sind. Auch ist hiermit keine Aufforderung zur Angebotsabgabe verbunden. Ohne eine aus- drückliche Aufforderung eingereichte Angebote finden keine Berücksichtigung.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb oder zur Angebotsphase und zu den dazugehörigen Un- terlagen können über das „Fragen-Antworten-Forum“ im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (Fundstelle: Bieterportal / Vergabeplattform Deutsche Bahn AG - Home ) einge- reicht werden. Die hierfür im Teilnahmewettbewerb und der Angebotsphase geltenden Fris- ten entnehmen Sie bitte jeweils dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG unter „Über- sicht“, „Termine“, „Frist zur Stellung von Fragen“ (vgl. auch Ziffer 4.3). Die Fragen werden fortlaufend möglichst zeitnah im Rahmen eines anonymisierten Fragen- und-Antworten-Forums beantwortet und auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG veröffentlicht.
2 Rechtlicher Rahmen
2.1 Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) im Ver- handlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 119 Abs. 1 und Abs. 5 GWB).
2.2 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Vergabeverfahren einzustellen, sofern sachliche Gründe dies rechtfertigen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
(cid:1) kein Angebot eingegangen ist, das den Vergabeunterlagen entspricht, (cid:1) sich die Grundlagen der Vergabe geändert haben, (cid:1) das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat oder erwarten lässt.
Für die abzuschließenden Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf- rechts.
Seite 5 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 6]
3 Kommunikation
3.1 Das Vergabeverfahren einschl. der in diesem Zusammenhang erforderlichen Kommunika- tion bzw. Korrespondenz wird ausschließlich über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG durchgeführt (Bieterportal / Vergabeplattform Deutsche Bahn AG - Home ). Auf § 9 SektVO wird hingewiesen. Für die Nutzung des Bieterportals gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das elektronische Bieterportal der Deutsche(n) Bahn AG, akt. Fassung.
Der Auftraggeber, vertreten durch die Vergabestelle, kommuniziert mit den Unternehmen, die sich auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG registriert haben, in der Regel über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG.
Sofern noch keine Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG vorhanden ist, muss diese für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zwingend erfolgen. Sie er- reichen das elektronische Vergabeportal im Internet über folgende Internetseite: https://bie- terportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/registrierung. Die Re- gistrierung ist kostenlos.
Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informatio- nen/Dokumente abzurufen.
Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Ver- antwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf der o.g. Plattform eingestellt werden.
3.2 Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG wenden Sie sich bitte an die im Bieterportal hinterlegten Kontaktdaten unter: https://bieter- portal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben.
3.3 Soweit in der Auftragsbekanntmachung nicht anders angegeben, ist die nachfolgend ge- nannte Stelle der alleinige Ansprechpartner in allen Fragen des Vergabeverfahrens (Vergabestelle).
Auskünfte anderer Stellen oder anderer Personen sowie telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Deutsche Bahn AG Beschaffung Digitale Leit- und Sicherungstechnik FE.EI 22 Sven Simon Hahnstraße 49 60528 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 26543776 E-Mail: Sven.Simon@deutschebahn.com
3.4 Für die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten gelten die Anforderungen nach den Ziffern 6 bis 9.
4 Vergabeunterlagen
4.1 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zur Verfügung gestellt.
Soweit die Vergabeunterlagen wegen zu geringen Datenvolumens nicht auf diesem Weg zur Verfügung gestellt werden können, werden diese über eine Cloudlösung (Azure-Cloud) elektronisch zur Verfügung gestellt.
Seite 6 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 7]
HINWEIS 1: Folgende Unterlagen sind vertraulich und werden gesondert zur Verfügung gestellt:
(cid:1) V_PBL7.1_25FEI81299_iBS
(cid:1) V_PBL10_25FEI81299_iBS
(cid:1) CR_3438_Entfall_KVM-Switche (415.9135)_m4U
(cid:1) CR_3385_Implementierung Patch-Verfahren (415.9070)_m3U
Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung.
Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die Zurverfügungstellung über die o.g. Azure-Cloud bleibt vorbehalten, der entsprechende Link wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt. Erforderlich für eine Zurverfügunstellung durch den Auftraggeber ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber / der Vergabestelle die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben. (Anhang B6)
Die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Sie ist in Textform (z.B. einer eingescannten händischen Unterschrift) oder mit einer einfachen elektronischen Signatur oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu signieren (z.B. PDF, JPG) und kann mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, muss jedoch spätestens in der Angebotsphase unterzeichnet eingereicht werden, für den vollständigen Erhalt aller vertraulichen Unterlagen. Die Person des Unterzeichnen- den muss in jedem Fall erkennbar werden.
Mit Ausnahme der vorgenannten besonders vertraulichen Informationen, sind die übrigen Vergabeunterlagen über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) abrufbar.
HINWEIS 2: Für die Lose 1 bis 4 sowie 5 und 6 gibt es jeweils unterschiedliche Vergabeun- terlagen. Die für die jeweiligen Lose geltenden Vergabe- bzw. späteren Vertragsunterlagen finden Sie – vorbehaltlich etwaiger vertraulicher Unterlagen, hierzu siehe Ziffer 4.1 – in den zur Verfügung gestellten zip-files mit der entsprechenden Bezeichnung.
In den Losen 5 und 6 stellt der Auftraggeber mit Beginn des Vergabeverfahrens nicht alle Vertragsunterlagen zum Download zur Verfügung. Insbesondere der Vertragsentwurf wird den Verfahrensteilnehmern spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Ver- fügung gestellt. Dem Aufruf zur Abgabe von Teilnahmeanträgen liegen jedoch wesentliche geplante Vertragsunterlagen bei, um den interessierten Unternehmen die Entscheidung zu ermöglichen, ob sie an dem vorliegenden Vergabeverfahren teilnehmen möchten. Diese sind u.a.:
(cid:1) Anlage 3.1 Preisliste
(cid:1) Anlage 4.1 Leistungsbeschreibung Los 5 und 6
(cid:1) Anlage 4.1.1 Komponentenverzeichnis
(cid:1) EVB Bundestariftreue
(cid:1) AVB Beratungs-/Dienstleistung
Seite 7 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 8]
4.2 Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen sind abschließend in der unter Ziffer 19 enthaltenen „Checkliste Vergabeunterlagen“ aufgeführt.
Soweit Teile der Vergabe- und Vertragsunterlagen nicht bereits zu Beginn des Verfahrens downloadbar sind, wird die Checkliste der Vergabeunterlagen zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die geeigneten Bewerber, ergänzt.
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständig- keit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen.
4.3 Enthalten die Vergabeunterlagen (Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase) nach Auf- fassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags oder des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber hie- rauf unverzüglich hinzuweisen, jedoch spätestens innerhalb der auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG unter „Übersicht“, „Termine“, „Frist zur Stellung von Fragen“ ge- nannten Fristen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach Fristablauf gestellt werden.
Antworten, die für die Angebotserstellung oder für die Abgabe von Teilnahmeanträgen re- levant sind, werden gemäß Ziffer 3.1 zur Verfügung gestellt.
4.4 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens zu Änderun- gen an den Vergabeunterlagen kommen kann. Der Auftraggeber behält sich daher aus- drücklich vor, die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, Leis- tungsverzeichnis, Vertragsbedingungen sowie Zuschlagskriterien und Musskriterien nebst Bewertungsmatrix anzupassen bzw. zu ändern. Das gilt auch für die in den Verga- beunterlagen ggfs. aufgestellten Mindestanforderungen. Wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vor Ablauf der Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen macht der Auftraggeber im Wege einer Korrekturmeldung (Berichtigungsbekanntmachung) euro- paweit bekannt. Sollten Änderungen an den Vergabeunterlagen zu einer wesentlichen Än- derung der Wettbewerbsbedingungen führen, behält sich der Auftraggeber vor, die ur- sprünglich vorgesehenen Fristen angemessen zu verlängern. Auf Ziffer 15.5.1.2 wird hin- gewiesen.
4.5 Erwerb von Normen, Merkblättern etc.
DIN-Normen, UIC-Merkblätter und DB Standards (ehemals Bahn-Normen) sind vom Unter- nehmen selbst zu beschaffen. UIC-Merkblätter und DB Standards können beschafft werden bei: DB InfraGO AG Medien & Kommunikation Griesbachstr. 7 76185 Karlsruhe E-Mail: auftraege.zu.technischen.regeln@deutschebahn.com Telefon +49 (0) 721 938 3846 DIN-Normen können beschafft werden bei: Beuth-Verlag GmbH Am DIN-Platz Burggrafenstraße 6 10787 Berlin E-Mail: kundenservice@beuth.de Telefon +49 (0) 30 2601 2260 Telefax +49 (0) 30 2601 1260
Seite 8 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 9]
5 Vertraulichkeit
5.1 Das Unternehmen hat die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die es im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erhält, vertraulich zu behandeln und sie zu keinem anderen Zweck als diesem Vergabeverfahren zu verwenden. Das gilt nicht für Informationen, die
(cid:1) bereits vor Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Unternehmens waren; (cid:1) ohne Zutun des Unternehmens veröffentlicht worden oder anderweitig ohne sein Ver- schulden allgemein bekannt geworden sind; (cid:1) die dem Unternehmen von einem oder mehreren Dritten rechtmäßig übermittelt wur- den; (cid:1) die schriftlich oder in Textform durch den Auftraggeber freigegeben werden; (cid:1) die auf Grund gesetzlicher Vorschriften auf Anordnung von Behörden oder Gerichten offen zu legen sind.
5.2 Beabsichtigt das Unternehmen auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe hin kein Ange- bot abzugeben, hat es dies dem Auftraggeber mitzuteilen und die Vergabeunterlagen zu vernichten oder an den Auftraggeber zurückzugeben. Digitale Unterlagen sind zu löschen. Die Vernichtung/ Löschung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen.
5.3 Das Unternehmen hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung der Vergabeunterla- gen oder der Erstellung des Angebots betraut werden, entsprechend Zif- fern 5.1 und 5.2 zu verpflichten und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Dies gilt auch für eine ggf. beabsichtigte Weitergabe der Unterlagen an vorgesehene Nachunternehmer.
5.4 Eine Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung und Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme für Zwecke der Angebotserstellung von Nachunternehmern) von Unterlagen des Verhand- lungsverfahrens) ist ohne die in Schriftform erteilte vorherige Zustimmung des Auftragge- bers nicht zulässig.
5.5 Die Bedingungen einer eventuell abgegebenen Vertraulichkeitserklärung in diesem Verga- beverfahren bleiben von den o.g. Bedingungen unberührt.
5.6 Die vorstehenden Verpflichtungen behalten auch nach Beendigung/Einstellung dieses Vergabeverfahrens für weitere 5 Jahre ihre Gültigkeit.
6 Teilnahmewettbewerb
6.1 Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnah- mebedingungen.
Die Bekanntmachung ist abrufbar im TED-Portal der EU oder auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter „Detailansicht der Be- kanntmachung“).
6.2 Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind von den Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Das Angebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag einzu- reichen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber weitere Vergabeunterlagen (z.B. ein Angebotsformblatt) bereits zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs veröffentlicht.
6.3 Die in der Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nicht- berücksichtigung des Teilnahmeantrages, es sei denn die Verspätung ins nicht von dem Unternehmen zu vertreten. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe.
Seite 9 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 10]
Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschluss- gründe der §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
6.4 Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber, die zum weiteren Verfahren zuzulassenden Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.
6.5 Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Ziffer 7 (Form des Angebots) entsprechend. Even- tuelle Abweichungen in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt gehen vor.
6.6 Soweit sich der Auftraggeber nicht vorab anders festgelegt hat, behält er sich vor, die Un- ternehmen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezo- gene Erklärungen und Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO).
7 Form des Angebots
7.1 Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG einzu- reichen.
Angebotsabgabe über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG in Textform nach § 126b BGB:
Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG, um die mit dem Angebot geforderten Angaben zu machen und ggf. Angebotsdokumente hochzuladen.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber angegebenen Dokumente gemäß Ziffer 19 der Bewerbungsbedingungen (hier Checkliste: Unterlagen zur Vergabe) zu verwenden/die dort genannten Unterlagen einzureichen. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Für eine Angebotsabgabe gehen Sie bitte wie folgt vor:
Bitte rufen Sie auf der e-Vergabeplattform im Bieterportal die vorliegende Vergabe mit der Referenznummer 25FEI81299 auf. Bei Verwendung der Angebotsfunktion erscheint jeweils ein „Produkt“ mit der Bestellmenge 1 LE. Hier tragen Sie bitte einen beliebigen Preis, z.B. „1,00 Euro“ oder den sich aus Ihrem Angebot gemäß dem Leistungsverzeichnis ergebenden Angebotspreis ein. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf das abgegebene Angebot, sondern dient lediglich der (formalen) Erfassung Ihres Angebots auf der e-Vergabeplattform. Ihr Angebot geben Sie bitte ab, indem Sie anschließend die nach Ziffer 19 mit dem Angebot abzugebenden Unterlagen auf der e-Vergabeplattform hochladen. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise in Ziffer 9 sowie etwaige Formvorgaben.
Diese Erklärungen und Angaben gehen im Fall von Widersprüchen zu an anderen Stellen gemachten Erklärungen und Angaben zu gleichen Inhalten vor. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einreichung von Dokumenten mit eingescannten Unterschriften zu verlangen (z.B. bei Vertraulichkeitserklärungen nach Zif- fer 4.1).
7.2 Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Da- tenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z.B. Word, Excel) bearbei-
Seite 10 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 11]
tet bzw. bei Ablichtungen von Dokumenten per PDF gelesen werden können. Dateifor- mate von Dokumenten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und von den Unter- nehmen zu bearbeiten sind, dürfen nicht geändert werden. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Wegen programmbedingter Begrenzungen für Pfadlängen wird empfohlen, die Dateinamen auf maximal 25 Zeichen zu begrenzen. An- derenfalls können sich Probleme beim Upload der Dateien ergeben.
8 Teilnahme- und Angebotsfristen
8.1 Die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist in der Bekanntmachung im EU-Amts- blatt angegeben. Auf Ziffer 6 wird verwiesen.
8.2 Die Frist für den Eingang der Angebote wird den zum weiteren Verfahren zugelassenen Unternehmen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.
8.3 Für die Fristberechnung gilt die Ortszeit der Vergabestelle. Die Angebotsfrist ist unbedingt einzuhalten.
8.4 Der Bewerber/Bieter kann seinen Teilnahmeantrag/sein Angebot nur bis zum Ablauf der Abgabefrist ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein.
Die Änderung eines Teilnahmeantrags/Angebots erfolgt durch Neueinstellung des geänder- ten Teilnahmeantrags/Angebots auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG.
8.5 Die Bindefrist der Angebote beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Deren Ablauf wird den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Die Bieter sind bis zu diesem Zeitpunkt an ihre Angebote gebunden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf die Bieter, um eine Verlängerung der Bindefrist für ihre Angebote zu ersu- chen.
8.6 Sollte es beim Hochladen der Teilnahmeanträge/ Angebotsdokumente technische Prob- leme geben, dann muss sich der Bieter unverzüglich an die im Bieterportal hinterlegten Kontaktdaten unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierpor- tal/portal/tabs/vergaben wenden. Ist dies nachweislich nicht oder erst nach Ablauf der Ab- gabefrist (Teilnahmefrist/ Angebotsfrist) erfolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
9 Inhalt des Angebots
9.1 Die Vergabeunterlagen, einschließlich sämtlicher Anlagen sind der Einreichung des Ange- botes und der Kalkulation vollständig zugrunde zu legen.
9.2 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen; ausgenom- men sind fremdsprachige feststehende Fachbegriffe.
9.3 Elektronische Angebote sind in dem Format des Bieterportals des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG zu erstellen. Bei Widersprüchen zwischen Eintragungen im Ange- botsportal und Angaben in hochgeladenen Angebotsunterlagen gehen, soweit hier nichts
Seite 11 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 12]
anderes festgelegt ist, die Eintragungen im Angebotsportal vor. Es wird auf Ziffer 7.1 ver- wiesen.
9.4 Dem Angebot sind die in diesen Bewerbungsbedingungen oder gegebenenfalls später vom Auftraggeber entsprechend bezeichneten Unterlagen beizufügen. Andere Unterlagen sind nicht zugelassen.
9.5 Soweit sich der Auftraggeber nicht vorab anders festgelegt hat, behält er sich vor, die Un- ternehmen aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Auf § 51 Abs. 2 und 3 SektVO wird hingewiesen.
9.6 Es wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um ein einheitliches Verständnis der Bieter von den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermei- den. Die mit dem Erstangebot einzureichenden Unterlagen sind in Ziffer 19 benannt. Der Auftraggeber behält sich diesbezüglich Anpassungen vor.
Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind – vorbehaltlich anderweitiger Festle- gungen des Auftraggebers/ der Vergabestelle – rechtsverbindlich.
10 Vergabe in Losen
10.1 Ein Unternehmen kann Angebote auf ein einziges Los, auf mehrere Lose oder auf alle Lose abgeben.
10.2 Angebote, die von einer Bedingung abhängig gemacht werden, insbesondere solche, die nur unter der Bedingung der Zuschlagserteilung in einem anderen Los abgegeben wer- den, sind nicht zugelassen. Es ist aber zulässig, für den Fall, dass der Bieter den Zu- schlag für mehrere Lose erhält, Rabatte für ein, mehrere oder alle Lose zu gewähren. Un- geachtet dessen ermittelt der Auftraggeber in jedem Fall das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Angebotswertung für jedes Einzellos gesondert.
10.3 Jedes Einzellos kann unabhängig von dem anderen beauftragt werden. Für den Fall, dass ein Unternehmen den Zuschlag auf mehrere oder alle Einzellose erhält, behält sich der Auftraggeber vor, mit dem betreffenden Unternehmen nur einen einzigen Vertrag zu schließen. Ansonsten werden mehrere Verträge ausgefertigt.
11 Allgemeine Hinweise zur Angebotsbearbeitung
11.1.1 Die im Rahmen des Vergabeverfahrens von den Unternehmen eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Deutsche Bahn AG über. Die Deutsche Bahn AG und die mit
Seite 12 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 13]
ihr gem. §§ 15 AktG verbundenen Unternehmen erhalten das vollumfängliche Recht, diese im Rahmen des Vergabeverfahrens zu nutzen. 11.1.2 Für die Angebotsbearbeitung und/oder Teilnahme am Vergabeverfahren wird keine Kos- tenerstattung gewährt. 11.1.3 Angebote müssen auf sämtlichen Vergabeunterlagen basieren, und, abgesehen vom ers- ten indikativen Angebot (siehe hierzu Ziffer 9.6), verbindlich sein.
11.2 Allgemeine Vorgaben für Preisangaben
11.2.1 Alle Preispositionen sind zu bepreisen. Auf § 51 Abs. 3 SektVO wird hingewiesen. 11.2.2 Alle Aufwände des Bieters sind in die vorhandenen Preispositionen einzupreisen. Eine Än- derung des vorgegebenen Textes oder der vorgegebenen Formatierung (z.B. andere oder neue Spalten/Zeilen) ist nicht zulässig. 11.2.3 Angebote mit Preisen, die der Bieter an bestimmte, in den Vergabeunterlagen nicht vorge- sehene Bedingungen knüpft, (z.B. Laufzeiten, Abnahmemengen, Kopplung mit anderen Aufträgen, zusätzliche Beistellleistungen des Auftraggebers, etc.) stellen eine unzulässige Änderung bzw. Ergänzung der Vergabeunterlagen dar und werden ausgeschlossen. 11.2.4 Alle Angebotspreise sind in Euro, Bruchteile in vollen Euro-Cent anzugeben. 11.2.5 Alle Angebotspreise sind netto ohne Umsatzsteuer anzugeben.
11.3 Vertragsbedingungen
Soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, sind die Vertragsbedingungen einschließlich der Anlagen zum Vertrag zwingend einzuhalten. Abweichungen oder Ein- schränkungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen oder den ggfs. vorgegebenen Ange- botsalternativen führen zum Angebotsausschluss.
11.4 Bleibt frei
11.4.1 Das Angebot muss in jedem Fall den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspre- chen, soweit diese nicht als Bewertungskriterien definiert sind (vgl. dazu Zif- fern 15.5.1 und 15.5.2). Abweichungen von oder Einschränkungen der Muss-Kriterien füh- ren zum Angebotsausschluss. 11.4.2 Das Attribut „Option“ kennzeichnet optionale Leistungen, die zwingend anzubieten und zu bepreisen sind, wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen hat. Den Auftraggeber trifft keine Verpflichtung, solche Optionen in Anspruch zu nehmen und zu beauftragen. 11.4.3 Verfügbarkeitszeitpunkt Das Angebot muss auf zum Zeitpunkt der Leistung bzw. Abnahme der Leistung verfügbaren Lösungen basieren, insbesondere muss es die Realisierung der jeweiligen PBL gemäß An- lagenkonvolut 4 (Lose 1 bis 4) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung beinhalten.
Seite 13 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 14]
12 Anzahl der Hauptangebote/Nebenangebote/Rabatte
12.1 Es ist ein Hauptangebot pro Bieter zugelassen. Reicht ein Bieter mehr Hauptangebote als zugelassen ein, führt dies zum Ausschluss aller seiner Hauptangebote.
12.2 Nebenangebote sind nicht zugelassen.
12.3 Soweit nach den technischen Spezifikationen ein bestimmtes Produkt gefordert wird oder bestimmte technische Anforderungen in Bezug genommen werden, sind gleichwertige Lö- sungen gem. § 28 Abs. 6 bzw. § 29 Abs. 1 SektVO zulässig. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.
12.4 Bleibt frei
13 Bietergemeinschaften
13.1 Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bieter- gemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Voraussetzung für die Stellung eines Teilnahmeantrages durch eine Bietergemeinschaft ist, dass sich die Bietergemeinschaft unter der Bezeichnung „BIEGE“ und ihrer genauen Firmierung im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG registriert (siehe dort auch die „Hinweise zur Registrierung von Bewerber- und Bietergemeinschaften in der eVergabe“). Eine bestehende Registrierung der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist nicht ausrei- chend. In ihrem Teilnahmeantrag hat die Bietergemeinschaft sämtliche Mitglieder zu be- nennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfah- ren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anhang B4) zu verwenden.
13.2 Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet.
14 Nachunternehmer
14.1 Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen, die er an Nachunternehmer (Unterauftrag- nehmer im Sinne von § 34 SektVO) zu vergeben beabsichtigt, sowie die vorgesehenen Nachunternehmer (einschließlich der dem Bieter verbundenen Nachunternehmer) im An- gebot zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt „Nachunternehmerliste“ (siehe Anhang C5) zu verwenden. Im Fall der Eignungsleihe nach § 47 SektVO sind die geforderten Eig- nungsnachweise für das betreffende Eignungskriterium für den zur Eignungsleihe benann- ten Nachunternehmer vorzulegen.
Als Nachunternehmer gelten auch Zulieferer der ersten Stufe der Lieferantenkette.
14.2 Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat (bitte in dem Zusammenhang Anhang B7 Eignungsleihe verwenden), gelten als verbindlich benannt. Diese Nachunternehmer können im Vergabe- verfahren nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags nicht mehr aus- getauscht werden.
Soweit keine Eignungsleihe gem. § 47 SektVO erfolgt, hat die Nachunternehmerbenen- nung nur vorläufigen Charakter. Der Auftraggeber kann vom Bieter vor Zuschlagserteilung eine verbindliche Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer und den Nachweis ver- langen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmer zur Ver- fügung stehen.
Seite 14 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 15]
14.3 Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung und Zuverlässigkeit der vorgesehenen Nachunternehmer zu prüfen. Der Auftraggeber kann vom Bieter zu diesem Zweck die in der Auftragsbekanntmachung bezeichneten Eignungsnachweise und Erklärungen zur Zu- verlässigkeit auch für die Nachunternehmer verlangen.
14.4 Die Nachunternehmerliste kann bei Beauftragung nur in dem im Vertrag vorgesehenen Verfahren geändert werden.
14.5 Es wird darauf hingewiesen, dass für Nachunternehmer aller Stufen § 128 Abs. 1 GWB Anwendung findet.
15 Angebotswertung
Gemäß Ziffer 9.6 wird das erste Angebot des Bieters als indikatives Angebot abgefordert. Im An- schluss an die Verhandlungen zum indikativen Angebot hat der Bieter die Möglichkeit, nach er- neut festgesetzter Angebotsfrist ein überarbeitetes Angebot vorzulegen. Dieses zweite Angebot und ggf. alle weiteren Angebote werden entsprechend den nachfolgenden Ziffern 15.1 ff. gewer- tet.
15.1 Allgemeine Hinweise zur Angebotswertung
Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Beachtung der §§ 51 ff. SektVO in einem drei- stufigen Verfahren. Die drei Stufen der Angebotswertung sind:
(cid:1) Prüfung von Ausschlussgründen
(cid:1) Prüfung der Angemessenheit der Preise, sofern Anlass hierzu besteht
(cid:1) Bewertung der Angebote anhand der bekannt gemachten Kriterien.
15.2 Ausschlussgründe
15.2.1 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn der Bie- ter ein Angebot einreicht, das mit den Angeboten der Wettbewerber nicht vergleichbar ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Bieter:
(cid:1) das Angebot nicht form- oder fristgerecht einreicht, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
(cid:1) Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder diese außerhalb der dafür vor- gesehenen Stellen ergänzt,
(cid:1) eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet,
(cid:1) das Angebot unter einem Gremienvorbehalt oder einem sonstigen Vorbehalt oder unter Bedingungen abgibt,
(cid:1) mit dem Angebot von zwingenden kommerziellen Bedingungen oder zwingenden fach- lichen Anforderungen des Auftraggebers abweicht oder
(cid:1) auf entsprechende Nachforderung des Auftraggebers die nachgeforderten Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht einreicht oder er zusätzliche Auskünfte verweigert. 15.2.2 Es führt auch zum Angebotsausschluss, wenn der Bieter ohne die vorherige und aus- drückliche mindestens in Textform erteilte Zustimmung des Auftraggebers gegen die in diesen Bewerbungsbedingungen festgelegten Vertraulichkeitsregeln oder eine gesonderte
Seite 15 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 16]
Vertraulichkeitserklärung verstoßen hat. Mündliche Erklärungen haben keine rechtlich ver- bindliche Wirkung. 15.2.3 Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe.
15.3 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichsten Angebote (Lose 1 bis 4, wobei im Los 1 maximal 3 Rahmenvertragspartner gebunden werden sollen) bzw. das wirtschaftlichste Angebot (Lose 5 und 6) gemäß nachfolgenden Kriterien erteilt.
15.3.1 Die Bewertung der Angebote erfolgt je Los an Hand der folgenden Zuschlagskriterien und der angegebenen Gewichtung:
Los 1-4: Kosten inkl. LCC Gewichtung: 100 % (ermittelt aus dem Angebotspreis des Bieters je Los gem. Leistungsverzeichnis, gewichtet mit 85% und Kosten über den Lebenszyklus (LCC), gewichtet mit 15%)
Los 5-6: Kosten Gewichtung: 100 % (ermittelt aus dem Angebotspreis des Bieters je Los gem. Leistungsverzeichnis)
Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung inklusive der Berechnungsmethodik sind in der beigefügten Bewertungsmatrix (Anhang C11 der Bewerbungsbedingungen) detailliert auf- geschlüsselt. 15.3.2 Die im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Vergabe dieses Rahmenvertrags ermittel- ten Life-Cycle-Costs-(LCC)-Punkte des jeweiligen Bieters sind zugleich relevant für die Erteilung von Einzelaufträgen aus dem zu vergebenden Rahmenvertrag auf Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses (wirtschaftlichster Einzelabruf). Die erzielten Punkte für die LCC werden daher für die späteren Einzelabrufe unverän- dert in die Anlage 2.4 übernommen. Eine erneute Ermittlung oder Anpassung der LCC-Punkte im Zuge der Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt nicht.
15.4 Kommerzielle Bewertung
15.4.1 Zum Zwecke der kommerziellen Bewertung ermittelt der Auftraggeber für jedes Angebot je Los den Bewertungspreis. Der Bewertungspreis wird gemäß der beiliegenden Bewer- tungsmatrix (Anhang C11) sowie Erläuterung (Anhang C12) gebildet.
Für Los 1 gilt:
Für das Los 1 wird pro Bieter, abhängig von seiner Platzierung in der Rangfolge der Angebote und abhängig von seinen im Vergabeverfahren verbindlich benannten Kapa- zitäten, eine potenzielle Abrufobergrenze, ausgehend von der Schätzmenge nach Ziffer 1.4 festgelegt. Der wirtschaftlichste Bieter hat, vorbehaltlich seiner angebotenen Kapa- zitäten gemäß Angebotsformblatt, die Chance auf die größte Abrufobergrenze (men- genmäßig). Einem Angebot, das das 1,3-fache des besten Angebots überschreitet, wird im Rahmen der Angebotswertung allerdings keine potenzielle Abrufobergrenze zuge- wiesen.
Im Rahmen der Angebotsphase werden die Bieter im Angebotsformblatt aufgefordert ihre Kapazität in Los 1 für die Vertragslaufzeit inkl. Verlängerung, anzugeben. Sollte die angebotene Kapazität die Abrufmenge (potenzielle Abrufobergrenze) gemäß Platzie- rung überschreiten, so werden die potenziellen Abrufobergrenzen der anderen Ränge prozentual erhöht.
Seite 16 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 17]
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Verteilung der potenziellen Abrufobergrenzen un- ter der Annahme, dass 3 Bieter zuschlagsfähige Angebote abgeben. Wenn nur 2 Bieter gebunden werden können, können die für Rang 3 festgelegten Abrufmengen prozen- tual auf die anderen Abrufmengen verteilt werden. Sollte nur ein Bieter gebunden wer- den, werden die in Rang 2 und 3 festgelegten Abrufmengen, vollständig auf Rang 1 verteilt:
Seite 17 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 18]
Erläuterungen:
- Prozentangaben = prozentualer Abstand zum Bestbieter.
- Abrufobergrenze in Stück „iBS“, abhängig von der jeweiligen Platzierung.
Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter 2. Platz < 5% 2. Platz 5-10% 2. Platz 10-15% 2. Platz 15-20% 2. Platz 20-25% 2. Platz 25-30% 2. Platz > 1,3-fache des Bestbieters 3. Platz < 5% 3. Platz 5-10% 3. Platz 10-15% 3. Platz 15-20% 3. Platz 20-25% 3. Platz 25-30% 3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters
| Bestbieter | 14 | 16 | 18 | 20 | 22 | 24 | 36 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2. Platz | 12 | 11 | 10 | 9 | 8 | 7 | 0 |
| 3. Platz | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 0 |
36 36 36 36 36 36 36
Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter 2. Platz < 5% 2. Platz 5-10% 2. Platz 10-15% 2. Platz 15-20% 2. Platz 20-25% 2. Platz 25-30% 2. Platz > 1,3-fache des Bestbieters 3. Platz 5-10% 3. Platz 10-15% 3. Platz 15-20% 3. Platz 20-25% 3. Platz 25-30% 3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters
| Bestbieter | 15 | 17 | 19 | 21 | 23 | 28 | 36 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2. Platz | 12 | 11 | 10 | 9 | 8 | 8 | 0 |
| 3. Platz | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 0 | 0 |
36 36 36 36 36 36 36
Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter 2. Platz < 5% 2. Platz 5-10% 2. Platz 10-15% 2. Platz 15-20% 2. Platz 20-25% 2. Platz 25-30% 2. Platz > 1,3-fache des Bestbieters 3. Platz 10-15% 3. Platz 15-20% 3. Platz 20-25% 3. Platz 25-30% 3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters
| Bestbieter | 16 | 18 | 20 | 22 | 27 | 28 | 36 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2. Platz | 12 | 11 | 10 | 9 | 9 | 8 | 0 |
| 3. Platz | 8 | 7 | 6 | 5 | 0 | 0 | 0 |
36 36 36 36 36 36 36
Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter 2. Platz < 5% 2. Platz 5-10% 2. Platz 10-15% 2. Platz 15-20% 2. Platz 20-25% 2. Platz 25-30% 2. Platz > 1,3-fache des Bestbieters 3. Platz 15-20% 3. Platz 20-25% 3. Platz 25-30% 3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters
| Bestbieter | 17 | 19 | 21 | 25 | 27 | 28 | 36 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2. Platz | 12 | 11 | 10 | 11 | 9 | 8 | 0 |
| 3. Platz | 7 | 6 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
36 36 36 36 36 36 36
Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter 2. Platz < 5% 2. Platz 5-10% 2. Platz 10-15% 2. Platz 15-20% 2. Platz 20-25% 2. Platz 25-30% 2. Platz > 1,3-fache des Bestbieters 3. Platz 20-25% 3. Platz 25-30% 3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters
| Bestbieter | 18 | 20 | 24 | 25 | 27 | 28 | 36 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2. Platz | 12 | 11 | 12 | 11 | 9 | 8 | 0 |
| 3. Platz | 6 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
36 36 36 36 36 36 36
Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter 2. Platz < 5% 2. Platz 5-10% 2. Platz 10-15% 2. Platz 15-20% 2. Platz 20-25% 2. Platz 25-30% 2. Platz > 1,3-fache des Bestbieters 3. Platz 25-30% 3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters
| Bestbieter | 19 | 22 | 24 | 25 | 27 | 28 | 36 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2. Platz | 12 | 14 | 12 | 11 | 9 | 8 | 0 |
| 3. Platz | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
36 36 36 36 36 36 36
Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter Bestbieter 2. Platz < 5% 2. Platz 5-10% 2. Platz 10-15% 2. Platz 15-20% 2. Platz 20-25% 2. Platz 25-30% 2. Platz > 1,3-fache des Bestbieters 3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters3. Platz > 1,3-fache des Bestbieters
| Bestbieter | 20 | 22 | 24 | 25 | 27 | 28 | 36 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2. Platz | 16 | 14 | 12 | 11 | 9 | 8 | 0 |
| 3. Platz | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
36 36 36 36 36 36 36
Seite 18 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 19]
16 Weiterer Ablauf des Vergabeverfahrens
16.1 Gemäß Ziffer 9.6 ist vorgesehen, das Erstangebot als indikatives Angebot abzufordern. Für den Ablauf der Gespräche zu den eingegangenen Erstangeboten gilt die nachfol- gende Ziffer 16.2 entsprechend. Im Anschluss erhalten die Bieter Gelegenheit, ein überar- beitetes Angebot vorzulegen.
16.2 Der Auftraggeber wird die überarbeiteten wertungsfähigen Angebote anhand der bekannt gemachten Bewertungskriterien bewerten und danach zu fachlichen und kommerziellen Verhandlungen/Angebotspräsentationen einladen. Im Regelfall wird in einem ersten Ter- min ein technisches Aufklärungsgespräch mit den im Wettbewerb verbliebenen Bietern geführt, bei dem technische Fragestellungen des Angebotes besprochen werden. Der Auf- traggeber behält sich vor, im Rahmen dieses Termins kommerzielle Aspekte des Angebo- tes zu diskutieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen und den Gegenstand der Verhandlungen zu beschränken. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase kann wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden bestehen. Im Rahmen der finalen Verhandlungsphasen behält sich der Auftraggeber vor, nur noch über kaufmännische Bedingungen, insbesondere den Preis zu verhandeln.
Die Verhandlungen erfolgen entweder als Präsenzveranstaltung oder auch unter Einsatz elektronischer Mittel (virtuell).
16.3 Präsentationen und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Zeit und Ort so- wie Gegenstand der Verhandlungen wird der Auftraggeber rechtzeitig bekannt geben.
16.4 Zur Klärung offener Fragen kann der Auftraggeber im Vorfeld oder im Nachgang von Prä- sentationen oder Verhandlungen einen Fragenkatalog an die/den Bieter versenden, wel- cher kurzfristig über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG zu beantworten ist.
16.5 Der Auftraggeber behält sich auch vor, die Struktur und den Ablauf des Verhandlungsver- fahrens jederzeit anzupassen und insbesondere auf Teile zu verzichten oder weitere Teile zu ergänzen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, auf die Durchführung von Ver- handlungen zu verzichten. Der Auftraggeber informiert jeweils die beteiligten Bieter über die angepasste Struktur und den Verfahrensablauf.
16.6 Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Losen 1 bis 4 mehrere Rahmenvertragspartner zu binden. In den Losen 5 und 6 beabsichtigt der Auftraggeber, jeweils nur einen Rahmen- vertragspartner zu binden. Werden Verhandlungen mit mehreren Bietern geführt, erfolgt der Zuschlag auf die nach Abschluss der Verhandlungen wertungsfähigen Angebote. Mit der Zuschlagserteilung in- formiert der Auftraggeber zugleich darüber, welche Abrufobergrenze ein Bieter in Los 1 auf der Grundlage der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffern 15.3 ff.) zugeteilt bekommt.
16.7 Für das Verhandlungsverfahren ist derzeit folgender zeitlicher Ablauf vorgesehen:
Vsl. 09.10.2026 Abgabe der Teilnahmeanträge Vsl. 24.11.2026 Angebotsabgabe (1. Indikatives Angebot) Vsl. KW 51 2026 Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche Bsl. 29.03.2027 voraussichtliche Zuschlagserteilung
Die hier genannten Termine dienen den Unternehmen zur Orientierung, sind aber – bis auf das Fristende zur Abgabe der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich.
Seite 19 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 20]
16.8 Der Auftraggeber behält sich zu Dokumentationszwecken vor, eine Ausfertigung des ab- geschlossenen Vertrages zu verlangen. In der Regel erfolgt dies in elektronischer Form.
17 Bleibt frei
18 Rechtsmittelbelehrung
18.1 Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist folgende Stelle zu- ständig:
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn, Germany Fax: +49 (0)22894 99-163
18.2 Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeent- scheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprü- fungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Be- kanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teil- nahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nach- prüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genann- ten Fristen verwiesen.
18.3 Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüglich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs. 1 SektVO ergeben und die Angaben im Sinne von § 165 GWB den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Ein- sichtnahme freigegeben werden können.
Seite 20 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 21]
19 Anlagen zur Vergabe
Die folgende Auflistung enthält eine Übersicht über beiliegende und mit dem Teilnahmean- trag bzw. Angebot einzureichende Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren.
Die aufgeführten Dokumente sind – soweit nicht anders gekennzeichnet – vollständig ausgefüllt einzureichen.
HINWEIS: Der Auftraggeber stellt mit Beginn des Vergabeverfahrens nicht alle Vertragsun- terlagen im Los 5 und 6 zum Download zur Verfügung. Die vollständigen Vertragsunterla- gen, insbesondere der Vertragsentwurf, werden den Verfahrensteilnehmern spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Daher listet die nachfolgende Checkliste für die Angebotsphase nur diejenigen wesentlichen geplanten Vertragsunterla- gen auf, die bereits zum Start des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt werden, um interessierten Unternehmen die Entscheidung zu ermöglichen, ob sie an dem vorliegen- den Vergabeverfahren teilnehmen möchten.
| Checkliste: Unterlagen zur Vergabe Los 1-4 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Beiliegende Unterlagen | mit dem Teil- nahmeantrag zurückzusen- dende Unterla- gen | mit dem An- gebot zu- rückzusen- dende Un- terlagen | Bezeichnung der Unterlage | |
| A_Bewerbungsbedingungen | ||||
| B_Teilnahmewettbewerb | ||||
| Anhang B0 | Aufforderung zum Teilnahmewettbe- werb | |||
| Anhang B1 | Eignungsmatrix | |||
| * | Anhang B2 | Unterschriebene, ausgefüllte Erklä- rung zum Teilnahmewettbewerb | ||
| * | Anhang B3 | Unterschriebene, ausgefüllte Bieterei- geneerklärung | ||
| * | Anhang B4 | Unterschriebene, ausgefüllte Bieter- gemeinschaftserklärung, sofern rele- vant (208.1220V06) | ||
| * | Anhang B5 | Unterschriebener ausgefüllter Refe- renzbogen | ||
| * | Anhang B6 | Unterschriebene, ausgefüllte Vertrau- lichkeitserklärung (208.1220V08) | ||
| * | Anhang B7 | Unterschriebene, ausgefüllte Eig- nungsleihe (208.1220V07) | ||
| C_Aufforderung zur Angebotsabgabe | ||||
| Anhang C0 | Aufforderung zur Angebotsabgabe (wird den geeigneten Bewerbern im Rahmen der Angebotsphase übermit- telt) | |||
| * | Anhang C1 | Angebotsformblatt_25FEI81299 | ||
| Anhang C2 | Rahmenvertrag iBS II Lose 1-4 | |||
| inkl. Anlagen |
Seite 21 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 22]
| Anlage 3.1-3.5 | vollständig ausgefüllte Anlage 3.1-3.5 Preisliste | |||
|---|---|---|---|---|
| Anhang C3 | Urkalkulation | |||
| Anlage 3.6 A | vollständig ausgefüllte Anlage 3.6 A Kalkulationsschlussblatt | |||
| Anlage 3.6 B | vollständig ausgefüllte Anlage 3.6 B Kalkulationsmittellohn HV | |||
| Anlage 3.6 B | vollständig ausgefüllte Anlage 3.6 B Kalkulationsmittellohn AnnexSW | |||
| Anlage 3.6 B | vollständig ausgefüllte Anlage 3.6 B Kalkulationsmittellohn AnnexTSB | |||
| Anlage 7.1 | vollständig ausgefüllte Anlage 7.1 Er- satzteilversorgungsV | |||
| Anlage 7.2 | vollständig ausgefüllte Anlage 7.2 SoftwarepflegeV inkl. Anhang 7.2E Preisblatt SW-Pflege | |||
| Anlage 7.3 | vollständig ausgefüllte Anlage 7.3 TS- BetreuungsV | |||
| Anlage 7.5 | Hotline Service | |||
| Anlagen- konvolut 8 | Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) Los 1-4 | |||
| Anlage C5 | Unterauftragnehmerliste | |||
| Anlage C11 | Bewertungsmatrix | |||
| Anlage C12 | Erläuterung zur Bewertungsmatrix |
| Checkliste: Unterlagen zur Vergabe Lose 5 & 6 | ||||
|---|---|---|---|---|
| beiliegende Unterlagen | mit dem Teil- nahmeantrag zurückzusen- dende Unterla- gen | mit dem An- gebot zu- rückzusen- dende Un- terlagen | Bezeichnung der Unterlage | |
| A_Bewerbungsbedingungen | ||||
| B_Teilnahmewettbewerb | ||||
| Anhang B0 | Aufforderung zum Teilnahmewettbe- werb | |||
| Anhang B1 | Eignungsmatrix | |||
| * | Anhang B2 | Unterschriebene, ausgefüllte Erklä- rung zum Teilnahmewettbewerb | ||
| * | Anhang B3 | Unterschriebene, ausgefüllte Bieterei- geneerklärung | ||
| * | Anhang B4 | Unterschriebene, ausgefüllte Bieter- gemeinschaftserklärung, sofern rele- vant (208.1220V06) | ||
| * | Anhang B5 | Unterschriebener ausgefüllter Refe- renzbogen | ||
| * | Anhang B6 | Unterschriebene, ausgefüllte Vertrau- lichkeitserklärung (208.1220V08) | ||
| * | Anhang B7 | Unterschriebene, ausgefüllte Eig- nungsleihe (208.1220V07) |
Seite 22 Gültig ab: 01.05.2025
[Seite 23]
| C_Aufforderung zur Angebotsabgabe | ||||
|---|---|---|---|---|
| Anhang C0 | Aufforderung zur Angebotsabgabe (wird den geeigneten Bewerbern im Rahmen der Angebotsphase übermit- telt) | |||
| * | Anhang C1 | Angebotsformblatt_25FEI81299 | ||
| ** | Anhang C2 | Rahmenvertrag iBS II Lose 5 und 6 | ||
| ** | inkl. wesentliche geplante Anlagen | |||
| Anlage 3.1 | vollständig ausgefüllte Anlage 3.1 Preisliste | |||
| Anhang C3 | Urkalkulation | |||
| ** | Anlage 3.6 A | vollständig ausgefüllte Anlage 3.6 A Kalkulationsschlussblatt | ||
| ** | Anlage 3.6 B | vollständig ausgefüllte Anlage 3.6 B Kalkulationsmittellohn HV | ||
| Anlage 4.1 | Leistungsbeschreibung Los 5 und 6 | |||
| Anlage 4.1.1 | Komponentenverzeichnis Los 5 und 6 | |||
| Anlagen- konvolut 8 | Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) Los 5 und 6 | |||
| Anlage C11 | Bewertungsmatrix | |||
| Anlage C12 | Erläuterung zur Bewertungsmatrix |
Die Bezeichnung der vorgesehenen Vertragsanlagen für die Lose 5 und 6 orientiert sich an der späteren Bezeichnung im Vertragswerk. Diese inkl. der Nummerierung steht zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs noch nicht vollständig fest; Änderungen bleiben vorbehalten.
Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen werden abschließend spätestens mit der Auffor- derung zur Angebotsabgabe benannt.
- unterschrieben und eingescannt oder mit digitaler Signatur ** Die vollständigen Vertragsunterlagen, insbesondere der Vertragsentwurf, werden den Verfah- rensteilnehmern spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Seite 23 Gültig ab: 01.05.2025