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Rahmenvertrag Fußbodenbelagsarbeiten BR 430 im
Werk Neumünster (Los 1) und Nürnberg (Los 2)
Bewerbungsbedingungen
für Verhandlungsverfahren nach der SektVO
Vergabe Nr. 26FEA89170
−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Deutsche Bahn AG −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− FE.EA 44 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Michaela Cooper −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Version: 6.0 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Status: final −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−
208.1220V03 Bewerbungsbedingungen für Verhandlungsverfahren nach der Seite 1 SektVO (Liefer- und Dienstleistungen)
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1 Gegenstand der Vergabe 3 2 Rechtlicher Rahmen 4 3 Kommunikation 4 4 Vergabeunterlagen 5 5 Vertraulichkeit 6 6 Teilnahmewettbewerb 6 7 Form des Angebots 7 8 Teilnahme- und Angebotsfristen 8 9 Inhalt des Angebots 8 10 Vergabe in Losen 9 11 Hinweise zur Angebotsbearbeitung 9 12 Anzahl der Hauptangebote/Nebenangebote/Rabatte 11 13 Bietergemeinschaften 11 14 Unterauftragnehmer 11 15 Angebotswertung 12 16 Weiterer Ablauf des Vergabeverfahrens 14 17 Besondere Informationspflichten des Auftragnehmers über seine Person 15 18 Rechtsmittelbelehrung 16 19 Anlagen zur Vergabe 17
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1 Gegenstand der Vergabe
1.1 Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages „Fußbodenbelagsar- beiten an der BR430 S-Bahn Rhein/Main“ gem. Leistungsbeschreibung für die DB Fahr- zeuginstandhaltung GmbH; Werk Neumünster (Los 1) und Werk Nürnberg (Los 2)
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
1.2 Der Auftrag wird in zwei Lose vergeben (siehe oben)
1.3 Schätz- und Höchstmengen bzw. Schätz- und Höchstwerte sind der Leistungsbeschrei- bung und Preisblatt zu entnehmen
1.4 Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren ist:
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH mit Sitz in Frankfurt vertreten durch die in Ziffer 3.3 benannte Vergabestelle.
1.5 Ablauf des Vergabeverfahrens
Wie in der Bekanntmachung dargestellt, wird im Rahmen der Vergabe zunächst ein Teil- nahmewettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) sowie der Zuverlässigkeit/Gesetzestreue (Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB) des Bewerbers. Siehe im Übrigen die Hinweise zum Teilnahme- wettbewerb in Ziffer 6.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zur Erbringung der Leistung ge- eigneten und zuverlässigen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Entsprechend den gesetzlichen Transparenzvorgaben werden die Unterlagen der Ange- botsphase bereits mit der Bekanntmachung zusammen mit den Unterlagen der Teilnah- mephase veröffentlicht und sind auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG wie folgt gegliedert: • „Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb“ • „Unterlagen für die Angebotsphase“
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen für die Angebotsphase zunächst nur informative Bedeutung haben und für den Teilnahmewettbewerb nicht zu bearbeiten und einzureichen sind. Auch ist hiermit keine Aufforderung zur Angebotsabgabe verbunden. Ohne eine aus- drückliche Aufforderung eingereichte Angebote finden keine Berücksichtigung.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb oder zur Angebotsphase und zu den dazugehörigen Unterlagen können über das „Fragen-Antworten-Forum“ im Vergabeportal der Deut- sche(n) Bahn AG (Fundstelle: https://bieterportal.noncd.db.de/portal) eingereicht werden. Die hierfür im Teilnahmewettbewerb und der Angebotsphase geltenden Fristen entneh- men Sie bitte jeweils dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG unter „Übersicht“, „Ter- mine“, „Frist zur Stellung von Fragen“ (vgl. auch Ziffer 4.3). Die Fragen werden fortlaufend möglichst zeitnah im Rahmen eines anonymisierten Fra- gen-und-Antworten-Forums beantwortet und auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG veröffentlicht.
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2 Rechtlicher Rahmen
2.1 Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) im Ver- handlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 119 Abs. 1 und Abs. 5 GWB).
2.2 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Vergabeverfahren einzustellen, sofern sachliche Gründe dies rechtfertigen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
• kein Angebot eingegangen ist, das den Vergabeunterlagen entspricht, • sich die Grundlagen der Vergabe geändert haben, • das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat oder erwarten lässt.
2.3 Für die abzuschließenden Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf- rechts.
3 Kommunikation
3.1 Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Auf § 9 SektVO wird hingewiesen.
Der Auftraggeber, vertreten durch die Vergabestelle, kommuniziert mit den Unternehmen, die sich auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG registriert haben, in der Regel über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG.
Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informati- onen/Dokumente abzurufen.
Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Ver- antwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf der o.g. Plattform eingestellt werden.
3.2 Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline, deren Kommunikationsdaten auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG aufgeführt sind.
3.3 Soweit in der Vergabebekanntmachung nicht anders angegeben, ist die nachfolgend ge- nannte Stelle der alleinige Ansprechpartner in allen Fragen des Vergabeverfahrens (Vergabestelle).
Auskünfte anderer Stellen oder anderer Personen sowie telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Deutsche Bahn AG Beschaffung Technisches Facility Management Michaela Cooper Caroline-Michaelis-Straße 5-11; 10115 Berlin Telefon: +49 30 29756796
E-Mail: michaela.cooper@deutschebahn.com
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3.4 Für die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten gelten die Anforderungen nach den Ziffern 6 bis 9.
4 Vergabeunterlagen
4.1 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zur Verfügung gestellt.
4.2 Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen sind abschließend in der unter Ziffer 18 enthaltenen „Checkliste Vergabeunterlagen“ aufgeführt.
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständig- keit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen.
4.3 Enthalten die Vergabeunterlagen (Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase) nach Auf- fassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags oder des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber hie- rauf unverzüglich hinzuweisen, jedoch spätestens innerhalb der auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG unter „Übersicht“, „Termine“, „Frist zur Stellung von Fragen“ genannten Fristen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach Fristablauf gestellt werden.
Antworten, die für die Angebotserstellung oder für die Abgabe von Teilnahmeanträgen relevant sind, werden gemäß Ziffer 3.1 zur Verfügung gestellt.
4.4 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens zu Ände- rungen an den Vergabeunterlagen kommen kann. Der Auftraggeber behält sich daher ausdrücklich vor, die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, Ver- tragsbedingungen sowie Zuschlagskriterien und Musskriterien nebst Bewertungsmatrix anzupassen bzw. zu ändern. Das gilt auch für die in den Vergabeunterlagen ggfs. aufge- stellten Mindestanforderungen. Wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vor Ablauf der Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen macht der Auftraggeber im Wege einer Korrekturmeldung nach dem Standardformular Nr. 14 (Berichtigung) europa- weit bekannt. Sollten Änderungen an den Vergabeunterlagen zu einer wesentlichen Än- derung der Wettbewerbsbedingungen führen, behält sich der Auftraggeber vor, die ur- sprünglich vorgesehenen Fristen angemessen zu verlängern. Auf Ziffer 15.5.1.2 wird hingewiesen.
4.5 Erwerb von Normen, Merkblättern etc.
DIN-Normen, UIC-Merkblätter und Bahn-Normen sind vom Bieter selbst zu beschaffen. Bahn-Normen können beschafft werden bei DB Kommunikationstechnik GmbH Medien- und Kommunikationsdienste Informationslogistik - Kundenservice Kriegsstraße 136 76133 Karlsruhe
Tel.: +49 (0) 721 938-5965 Fax: +49 (0) 69 255-57986 E-Mail-Adresse: dzd-bestellservice@deutschebahn.com
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5 Vertraulichkeit
5.1 Das Unternehmen hat die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die es im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erhält, vertraulich zu behandeln und sie zu keinem anderen Zweck als diesem Vergabeverfahren zu verwenden. Das gilt nicht für Informationen, die
• bereits vor Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Unternehmens waren; • ohne Zutun des Unternehmens veröffentlicht worden oder anderweitig ohne sein Ver- schulden allgemein bekannt geworden sind; • die dem Unternehmen von einem oder mehreren Dritten rechtmäßig übermittelt wur- den; • die schriftlich oder in Textform durch den Auftraggeber freigegeben werden; • die auf Grund gesetzlicher Vorschriften auf Anordnung von Behörden oder Gerichten offen zu legen sind.
5.2 Beabsichtigt das Unternehmen auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe hin kein Ange- bot abzugeben, hat es dies dem Auftraggeber mitzuteilen und die Vergabeunterlagen zu vernichten oder an den Auftraggeber zurückzugeben. Digitale Unterlagen sind zu lö- schen. Die Vernichtung/ Löschung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen.
5.3 Das Unternehmen hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung der Vergabeunter- lagen oder der Erstellung des Angebots betraut werden, entsprechend Zif- fern 5.1 und 5.2 zu verpflichten und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuwei- sen. Dies gilt auch für eine ggf. beabsichtigte Weitergabe der Unterlagen an vorgese- hene Unterauftragnehmer.
5.4 Eine Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung und Weitergabe an Dritte (mit Aus- nahme für Zwecke der Angebotserstellung von Unterauftragnehmer von Unterlagen des Verhandlungsverfahrens) ist ohne die in Schriftform erteilte vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht zulässig.
5.5 Die Bedingungen einer eventuell abgegebenen Vertraulichkeitserklärung in diesem Vergabeverfahren bleiben von den o.g. Bedingungen unberührt.
5.6 Die vorstehenden Verpflichtungen behalten auch nach Beendigung/Einstellung dieses Vergabeverfahrens für weitere 5 Jahre ihre Gültigkeit.
6 Teilnahmewettbewerb
6.1 Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnah- mebedingungen.
Die Bekanntmachung ist abrufbar im TED-Portal der EU oder auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter „Detailansicht der Be- kanntmachung“).
6.2 Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind von den Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Das Angebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag einzu- reichen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber weitere Vergabeunterlagen (z.B. ein Angebotsformblatt) bereits zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs veröffentlicht.
6.3 Die in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt aufgeführte Frist für den Eingang der Teil- nahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberück- sichtigung des Teilnahmeantrages, es sei denn die Verspätung ins nicht von dem Unter- nehmen zu vertreten. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der
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Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschluss- gründe der §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
6.4 Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber, die zum weiteren Verfahren zuzulassenden Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfah- ren beteiligt werden.
6.5 Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Ziffer 7 (Form des Angebots) entsprechend. Eventuelle Abweichungen in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt gehen vor.
6.6 Soweit sich der Auftraggeber nicht vorab anders festgelegt hat, behält er sich vor, die Unternehmen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbe- zogene Erklärungen und Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korri- gieren (§ 51 Abs. 2 SektVO).
7 Form des Angebots
7.1 Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG einzu- reichen.
Angebotsabgabe über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG in Textform nach § 126b BGB:
Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG, um die mit dem Angebot geforderten Angaben zu machen und ggf. Angebotsdokumente hochzuladen.
Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einreichung von Dokumenten mit eingescannten Unterschriften zu verlangen (z.B. bei Vertraulichkeitserklärungen nach Zif- fer 4.1).
7.2 Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z.B. Word, Excel) be- arbeitet bzw. bei Ablichtungen von Dokumenten per PDF gelesen werden können. Da- teiformate von Dokumenten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und von den
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Unternehmen zu bearbeiten sind, dürfen nicht geändert werden. Als Komprimierungspro- gramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zei- chen zu begrenzen.
8 Teilnahme- und Angebotsfristen
8.1 Die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist in der Bekanntmachung im EU-Amts- blatt angegeben. Auf Ziffer 6 wird verwiesen.
8.2 Die Frist für den Eingang der Angebote wird den zum weiteren Verfahren zugelassenen Unternehmen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.
8.3 Für die Fristberechnung gilt die Ortszeit der Vergabestelle. Die Angebotsfrist ist unbe- dingt einzuhalten.
8.4 Der Bewerber/Bieter kann seinen Teilnahmeantrag/sein Angebot nur bis zum Ablauf der Abgabefrist ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein.
Die Änderung eines Teilnahmeantrags/Angebots erfolgt durch Neueinstellung des geän- derten Teilnahmeantrags/Angebots auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG.
8.5 Die Bindefrist der Angebote beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Deren Ablauf wird den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Die Bie- ter sind bis zu diesem Zeitpunkt an ihre Angebote gebunden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf die Bieter, um eine Verlängerung der Bindefrist für ihre Angebote zu ersuchen.
8.6 Sollte es beim Hochladen der Teilnahmeanträge/ Angebotsdokumente technische Prob- leme geben, dann muss sich der Bieter unverzüglich an die im Bieterportal hinterlegten Kontaktdaten unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierpor- tal/portal/tabs/vergaben wenden. Ist dies nachweislich nicht oder erst nach Ablauf der Abgabefrist (Teilnahmefrist/ Angebotsfrist) erfolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
9 Inhalt des Angebots
9.1 Die Vergabeunterlagen, einschließlich sämtlicher Anlagen sind der Einreichung des An- gebotes und der Kalkulation vollständig zugrunde zu legen.
9.2 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen; ausge- nommen sind fremdsprachige feststehende Fachbegriffe.
9.3 Elektronische Angebote sind in dem Format des Bieterportals des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG zu erstellen. Bei Widersprüchen zwischen Eintragungen im Ange- botsportal und Angaben in hochgeladenen Angebotsunterlagen gehen die Eintragungen im Angebotsportal vor.
9.4 Dem Angebot sind die in diesen Bewerbungsbedingungen oder gegebenenfalls später vom Auftraggeber entsprechend bezeichneten Unterlagen beizufügen. Andere Unterla- gen sind nicht zugelassen.
9.5 Soweit sich der Auftraggeber nicht vorab anders festgelegt hat, behält er sich vor, die Unternehmen aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Auf § 51 Abs. 2 und 3 SektVO wird hingewie- sen.
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10 Vergabe in Losen
10.1 Ein Unternehmen kann Angebote auf alle Lose abgeben.
10.2 Angebote, die von einer Bedingung abhängig gemacht werden, insbesondere solche, die nur unter der Bedingung der Zuschlagserteilung in einem anderen Los abgegeben werden, sind nicht zugelassen. Es ist aber zulässig, für den Fall, dass der Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhält, Rabatte für ein, mehrere oder alle Lose zu gewäh- ren. Ungeachtet dessen ermittelt der Auftraggeber in jedem Fall das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Angebotswertung für jedes Einzellos gesondert.
10.3 Jedes Einzellos kann unabhängig von dem anderen beauftragt werden. Für den Fall, dass ein Unternehmen den Zuschlag auf mehrere oder alle Einzellose erhält, behält sich der Auftraggeber vor, mit dem betreffenden Unternehmen nur einen einzigen Ver- trag zu schließen. Ansonsten werden mehrere Verträge ausgefertigt.
11 Hinweise zur Angebotsbearbeitung
11.1 Allgemeine Hinweise
11.1.1 Die im Rahmen des Vergabeverfahrens von den Unternehmen eingereichten Unterla- gen gehen in das Eigentum der Deutsche Bahn AG über. Die Deutsche Bahn AG und die mit ihr gem. §§ 15 AktG verbundenen Unternehmen erhalten das vollumfängliche Recht, diese im Rahmen des Vergabeverfahrens zu nutzen. 11.1.2 Für die Angebotsbearbeitung und/oder Teilnahme am Vergabeverfahren wird keine Kostenerstattung gewährt. 11.1.3 Angebote müssen auf sämtlichen Vergabeunterlagen basieren und verbindlich sein.
11.2 Allgemeine Vorgaben für Preisangaben
11.2.1 Alle Preispositionen sind zu bepreisen. Auf § 51 Abs. 3 SektVO wird hingewiesen. 11.2.2 Alle Aufwände des Bieters sind in die vorhandenen Preispositionen einzupreisen. Eine Änderung des vorgegebenen Textes oder der vorgegebenen Formatierung (z.B. andere oder neue Spalten/Zeilen) ist nicht zulässig. 11.2.3 Angebote mit Preisen, die der Bieter an bestimmte, in den Vergabeunterlagen nicht vorgesehene Bedingungen knüpft, (z.B. Laufzeiten, Abnahmemengen, Kopplung mit anderen Aufträgen, zusätzliche Beistellleistungen des Auftraggebers, etc.) stellen eine unzulässige Änderung bzw. Ergänzung der Vergabeunterlagen dar und werden ausgeschlossen. 11.2.4 Alle Angebotspreise sind in Euro, Bruchteile in vollen Euro-Cent anzugeben. 11.2.5 Alle Angebotspreise sind netto ohne Umsatzsteuer anzugeben.
11.3 Vertragsbedingungen
Soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, sind die Vertragsbedingungen einschließlich der Anlagen zum Vertrag zwingend einzuhalten. Abweichungen oder Ein- schränkungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen oder den ggfs. vorgegebenen Ange- botsalternativen führen zum Angebotsausschluss.
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Unter Ziffer 17 des Vertrags haben die Unternehmen die Ansprechpartner für die Vertrags- abwicklung anzugeben.
11.4 Beschreibung der Auftragsausführung/Kriterienkatalog (Leistungsbeschreibung)
11.4.1 Der vom Bieter auszufüllende Kriterienkatalog (Leistungsbeschreibung) gibt verbindlich Auskunft über die vom Bieter angebotene Lösung.
Eine Änderung des vorgegebenen Textes oder der vorgegebenen Formatierung (andere oder neue Spalten/Zeilen) ist nicht zulässig.
Wird im Kriterienkatalog der Eintrag “uneingeschränkt erfüllt“ für eine Position vorgenommen, bedeutet das, dass der Bieter die Erfüllung der Anforderung gemäß Leistungsbeschreibung ohne Einschränkungen oder Vorbehalt verbindlich zusagt.
Für jede Anforderung, die in dem Kriterienkatalog mit "mit Einschränkungen erfüllt" oder „teilweise erfüllt“ beantwortet wird, muss eine Erläuterung vorhanden sein, aus der Art und der Grad der Erfüllung hervorgeht. Fehlt eine Erläuterung für eine Anforderung, die in dem Kriterienkatalog mit "mit Einschränkungen erfüllt" beantwortet ist, oder ist die Erläuterung nicht hinreichend, wird die Funktion als "nicht erfüllt" gewertet. Dasselbe gilt, wenn eine Angabe zum Erfüllungsgrad fehlt. Darstellungsmängel führen zur Minderbewertung.
Ergibt sich aus anderen Teilen des Angebotes oder als Ergebnis einer ggfs. durchgeführten Teststellung], dass die Anforderung nicht oder nicht gemäß Leistungsbeschreibung erfüllt wird, kann der Auftraggeber die Angaben der Bieter entsprechend korrigieren. 11.4.2 Das Angebot muss in jedem Fall den Anforderungen der Leistungsbeschreibung ent- sprechen, soweit diese nicht als Bewertungskriterien definiert sind (vgl. dazu Zif- fern 15.5.1 und 15.5.2). Abweichungen von oder Einschränkungen der Muss-Krite- rien führen zum Angebotsausschluss. 11.4.3 Das Attribut „Option“ kennzeichnet optionale Leistungen, die zwingend anzubieten und zu bepreisen sind, wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine andere Rege- lung getroffen hat. Den Auftraggeber trifft keine Verpflichtung, solche Optionen in An- spruch zu nehmen und zu beauftragen. 11.4.4 Verfügbarkeitszeitpunkt
Das Angebot muss auf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbaren Lösungen basieren. Der Auftraggaber behält sich vor, zum Nachweis die Errichtung einer Teststellung gem. Ziffer 15.5.3 durchzuführen.
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12 Anzahl der Hauptangebote/Nebenangebote/Rabatte
12.1 Es ein Hauptangebot pro Bieter zugelassen. Reicht ein Bieter mehr Hauptangebote als zugelassen ein, führt dies zum Ausschluss aller seiner Hauptangebote.
12.2 Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die vom Auftraggeber verwendete Leistungsbe- schreibung enthält funktionale Spezifikationen und Sollanforderungen, die hinsichtlich des angebotenen Erfüllungsgrads bewertet werden.
12.3 Soweit nach den technischen Spezifikationen ein bestimmtes Produkt gefordert wird oder bestimmte technische Anforderungen in Bezug genommen werden, sind gleich- wertige Lösungen gem. § 28 Abs. 6 bzw. § 29 Abs. 1 SektVO zulässig. Die Gleichwer- tigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.
12.4 Es können unbedingte Rabatte als einheitlicher prozentualer Nachlass auf alle Zahlun- gen des Auftraggebers angeboten werden. Unbedingte Rabatte fließen wie in der Be- wertungsmatrix angegeben in die Angebotswertung ein.
13 Bietergemeinschaften
13.1 Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bieter- gemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmean- trag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglie- der als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemein- schaftserklärung (Anhang B.2.3) zu verwenden.
13.2 Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet.
14 Unterauftragnehmer
14.1 Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen, die er an Unterauftragnehmer zu verge- ben beabsichtigt, sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer (einschließlich der dem Bieter verbundenen Unterauftragnehmer) im Angebot zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt „Unterauftragnehmerliste“ (siehe Anlage 6 zu C.4) zu verwenden.
Reine Zulieferer sind keine Unterauftragnehmer.
14.2 Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbe- werb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Diese Unterauftrag- nehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Teil- nahmeantrags nicht mehr ausgetauscht werden.
Soweit keine Eignungsleihe gem. § 47 SektVO erfolgt, hat die Nachunternehmerbenen- nung nur vorläufigen Charakter. Der Auftraggeber kann vom Bieter vor Zuschlagserteilung eine verbindliche Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer und den Nachweis verlangen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
14.3 Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung und Zuverlässigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu prüfen. Der Auftraggeber kann vom Bieter zu diesem Zweck die
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in der Vergabebekanntmachung bezeichneten Eignungsnachweise und Erklärungen zur Zuverlässigkeit auch für die Unterauftragnehmer verlangen.
14.4 Die Unterauftragnehmerliste kann bei Beauftragung nur in dem im Vertrag vorgesehe- nen Verfahren geändert werden.
14.5 Es wird darauf hingewiesen, dass für Unterauftragnehmer aller Stufen § 128 Abs. 1 GWB Anwendung findet.
15 Angebotswertung
15.1 Allgemeine Hinweise zur Angebotswertung
Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Beachtung der §§ 51 ff. SektVO in einem drei- stufigen Verfahren. Die drei Stufen der Angebotswertung sind:
• Prüfung von Ausschlussgründen • Prüfung der Angemessenheit der Preise, sofern Anlass hierzu besteht • Bewertung der Angebote anhand der bekannt gemachten Kriterien.
15.2 Ausschlussgründe
15.2.1 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn der Bieter ein Angebot einreicht, das mit den Angeboten der Wettbewerber nicht ver- gleichbar ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Bieter:
• das Angebot nicht form- oder fristgerecht einreicht, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, • er Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder diese außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen ergänzt, • er eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, • das Angebot unter einem Gremienvorbehalt oder einem sonstigen Vorbehalt oder unter Bedingungen abgibt, • er mit dem Angebot von zwingenden kommerziellen Bedingungen oder zwingenden fachlichen Anforderungen des Auftraggebers abweicht oder • er auf entsprechende Nachforderung des Auftraggebers die nachgeforderten Unter- lagen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht einreicht oder er zusätzliche Aus- künfte verweigert. 15.2.2 Es führt auch zum Angebotsausschluss, wenn der Bieter ohne die vorherige und aus- drückliche mindestens in Textform erteilte Zustimmung des Auftraggebers gegen die in diesen Bewerbungsbedingungen festgelegten Vertraulichkeitsregeln oder eine ge- sonderte Vertraulichkeitserklärung verstoßen hat. Mündliche Erklärungen haben keine rechtlich verbindliche Wirkung. 15.2.3 Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe.
15.3 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in der beigefügten Bewertungsmatrix (Anhang C.5) detailliert aufgeschlüsselt.
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15.4 Kommerzielle Bewertung
15.4.1 Zum Zwecke der kommerziellen Bewertung ermittelt der Auftraggeber für jedes Ange- bot den Erfüllungsgrad.
15.4.2 Die Berechnung des Erfüllungsgrades ist in der beigefügten Bewertungsmatrix (An- hang C.5) detailliert dargestellt.1
15.5 Bewertung der technischen Eigenschaften/fachlichen Ausführung und zu den Vertrags- bedingungen
15.5.1 Ausschluss- bzw. Muss-Kriterien 15.5.1.1 Soweit Anforderungen nicht ausdrücklich als Bewertungskriterien gekennzeichnet sind, gelten diese als Ausschluss- bzw. Muss-Kriterien, die zwingend durch den Bie- ter zu erfüllen sind. Anforderungen, die nach den Vorgaben erfüllt werden „sollen“ oder „möglichst“ zu erfüllen sind, gelten nicht als Ausschluss- bzw. Muss-Kriterien. Diese Anforderungen werden ggfs. gemäß Ziffer 15.5.2 bewertet (Bewertungskrite- rien). Für den Fall, dass es zu Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und Wertungsmatrix hinsichtlich der Einordnung von Kriterien als Bewertungs- oder Musskriterien kommt, gehen die Angaben in Wertungsmatrix vor. Gibt der Bieter an, dass Ausschluss- bzw. Muss-Kriterien „nicht erfüllt“ oder „mit Einschränkungen erfüllt“ werden oder stellt sich dies bei der Begutachtung der vom Bieter in seinem Angebot gemachten Angaben heraus, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. 15.5.1.2 Der Auftraggeber behält sich vor, Muss-Kriterien im Verlauf des Vergabeverfahrens noch einmal zu ändern, sie entfallen zu lassen oder neue Muss-Kriterien hinzuzufü- gen. Die Bieter werden darüber rechtzeitig informiert. Für den Fall, dass das Ange- bot eines Bieters wegen Nichterfüllung eines Muss-Kriteriums vorläufig ausgeschie- den wurde und dieses Kriterium nachfolgend entfällt, wird der betreffende Bieter wiederum zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Angebo- tes eingeladen und über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informiert. Auf Ziffer 4.4 wird hingewiesen. 15.5.1.3 Erkennt ein Unternehmen vor Angebotsabgabe, dass ein einzelnes Muss-Kriterium nicht oder nicht wirtschaftlich erfüllt werden kann, so kann es dem Auftraggeber vor- schlagen, das Muss-Kriterium bzw. die zugrundeliegende Anforderung aufzuheben oder zu ändern. Dabei sind die technischen und/oder wirtschaftlichen Gründe für die Aufhebung/Änderung des Muss-Kriteriums und ggf. alternative Lösungsvorschläge zur Erreichung des Zieles der Anforderung darzulegen. Der Auftraggeber wird recht- zeitig vor Ablauf der Angebotsfrist eingehende Änderungs-/Aufhebungsvorschläge prüfen. 15.5.2 Bewertungskriterien 15.5.2.1 Bewertungskriterien werden im Rahmen der technisch-fachlichen Angebotswertung entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigt. 15.5.2.2 Der Erfüllungsgrad einer Anforderung wird auf der Basis der Angaben des Bieters in dem Kriterienkatalog und ggf. unter Berücksichtigung der Erläuterungen des Bieters bestimmt. Er wird entsprechend der Bewertungsmatrix bewertet.
15.5.3 Teststellung 15.5.3.1 Der Auftraggeber behält sich vor, [von den Bietern / von den Bietern, deren Angebote in gem. Ziffer 15.1 in der engeren Auswahl sind / von dem Bestbieter] die
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Errichtung einer Teststellung/Bemusterung zu verlangen. Bei den Tests werden die [wichtigen] Eigenschaften der angebotenen Technik gemäß den Bieterangaben überprüft („verifizierende Teststellung“). Die Ergebnisse der Teststellung/Bemusterung können zu einer Korrektur der Bieterangaben führen.
(Die zeitlichen und fachlichen Anforderungen zur Durchführung der Teststellung wird der Auftraggeber rechtzeitig gesondert mitteilen.)
16 Weiterer Ablauf des Vergabeverfahrens
16.1 Der Auftraggeber wird die wertungsfähigen Angebote anhand der bekannt gemachten Bewertungskriterien bewerten und danach zu fachlichen und kommerziellen Verhandlun- gen/Angebotspräsentationen einladen. Im Regelfall wird in einem ersten Termin ein technisches Aufklärungsgespräch mit den im Wettbewerb verbliebenen Bietern geführt, bei dem technische Fragestellungen des Angebotes besprochen werden. Der Auftragge- ber behält sich vor, im Rahmen dieses Termins kommerzielle Aspekte des Angebotes zu diskutieren. Der Auftraggeber behält sich vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzufüh- ren.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Kreis der an den Verhandlungen teilnehmenden Bieter auf den oder die aussichtsreichsten Bieter zu begrenzen und mit diesen die Ver- handlungen fortzusetzen (preferred bidder). Eine etwaige Verengung des Bieterkreises erfolgt anhand der bekannt gemachten Bewertungskriterien. Sind die Verhandlungen mit einem preferred bidder nicht erfolgreich, so steht es dem Auftraggeber frei, die Auswahl zum preferred bidder wieder rückgängig zu machen.
Der Auftraggeber behält sich vor das Verhandlungsverfahren in Form eines strukturierten und abgestuften Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase besteht wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Im Rahmen der finalen Verhandlungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber nur noch über kaufmännische Bedingungen, wie insbesondere den Preis zu verhandeln.
Die Entscheidung über das konkrete Verhandlungsdesign trifft der Auftraggeber nach Auswertung der eingegangenen Angebote nach vorher feststehenden, objektiven Krite- rien und kommuniziert diese und die damit verbundenen Verhandlungsregeln rechtzeitig allen verbliebenen Bietern.
Die Verhandlungen erfolgen entweder als Präsenzveranstaltung oder auch unter Einsatz elektronischer Mittel (virtuell). Für die Entscheidungen über eine Angebotsabgabe in den finalen Verhandlungsphasen erhalten die Bieter jeweils eine Zeitvorgabe, die zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren kann. Der Auftraggeber wird für die Durchführung des finalen Verhandlungsprozesses im Vorfeld das Basis- Kommunikationspapier (Anlage 208.1220V31) fortschreiben und weiter konkretisieren. Es wird gleichzeitig allen verbliebenen Bietern bekannt gegeben. Die Bieter erhalten so-dann eine angemessene Zeit zur Vorbereitung und die Gelegenheit, Rückfragen zu stellen.
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16.2 Präsentationen und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Zeit und Ort wird der Auftraggeber rechtzeitig bekannt geben.
16.3 Zur Klärung offener Fragen kann der Auftraggeber im Vorfeld oder im Nachgang von Präsentationen oder Verhandlungen einen Fragenkatalog an die/den Bieter versenden, welcher kurzfristig über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG zu beantworten ist.
16.4 Der Auftraggeber behält sich auch vor, die Struktur und den Ablauf des Verhandlungs- verfahrens jederzeit anzupassen und insbesondere auf Teile zu verzichten oder weitere Teile zu ergänzen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten oder zunächst nicht berücksichtigte Bieter zu einem späte- ren Zeitpunkt wieder zu Verhandlungen zuzulassen. Der Auftraggeber informiert jeweils die beteiligten Bieter über die angepasste Struktur und den Verfahrensablauf.
16.5 Werden Verhandlungen mit mehreren Bietern geführt, so erfolgt der Zuschlag auf das Angebot, das nach Abschluss der Verhandlungen das Wirtschaftlichste ist.
16.6
Für das Verhandlungsverfahren ist derzeit folgender zeitlicher Ablauf vorgesehen:
02.11.2026 12:00 Uhr Frist Abgabe der Teilnahmeanträge 01.12.2026 12:00 Uhr voraussichtliche Angebotsfrist vsl. Mitte Dezember 2026 Bietergespräche vsl. Mitte Januar 2027 Zuschlagserteilung
Die hier genannten Termine dienen den Unternehmen zur Orientierung, sind aber nicht verbindlich.
16.7 Der Auftraggeber behält sich zu Dokumentationszwecken vor, eine Ausfertigung des ab- geschlossenen Vertrages zu verlangen. In der Regel erfolgt dies in elektronischer Form.
17 Besondere Informationspflichten des Auftragnehmers über
seine Person2
Die Deutsche Bahn AG und die mit ihr gemäß § 290 HGB verbundenen Unternehmen verfolgen das Ziel, Transparenz hinsichtlich des Abschlusses von solchen Verträgen zu schaffen, in denen in Bezug auf den Vertragspartner besondere gesetzliche und DB-in- terne Anforderungen gelten oder ein besonderes öffentliches Interesse bzw. Reputati- onsrisiko besteht. Dies gilt insbesondere für Verträge mit aktiven oder ehemaligen Vor- ständen von DB-Aktiengesellschaften, Geschäftsführern von DB-GmbHs und entspre- chenden Personen der Geschäftsleitung von sonstigen deutschen und ausländischen DB-Konzerngesellschaften, Konzernführungskräften (KFK) d.h. Führungskraft der obers- ten Leitungsebene im DB-Konzern sowie Personen mit politisch exponierter Stellung (PEP).
PEP in diesem Sinne ist jede Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat (oder ein öffentliches Amt von vergleichbarer politischer Bedeutung unterhalb der nationalen Ebene ausübt oder ausgeübt hat). Dies umfasst insbesondere a) Staatschefs, Regie- rungschefs, Minister, Mitglieder der Europäischen Kommission, stellvertretende Minister und Staatssekretäre, b) Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzge- bungsorgane, c) Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien, d) Mitglieder der
2 Diese Ziffer ist nur aufzunehmen, wenn die Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise im Unterschwellenbereich verwendet werden; entfällt bei Vergabeverfahren im Sinne des Anhanges 208.0000A01 (Öffentliche Auftragsvergabe).
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Leitungsorgane von Rechnungshöfen, e) Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Auf- sichtsorgane staatseigener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland.
Ehemalig in diesem Sinne ist a) das Ausüben eines vorbezeichneten Amtes, wenn es weniger als zwei Jahre zurückliegt bzw. b) die Position als Vorstand, Geschäftsführer, Person der Geschäftsleitung oder KFK im DB Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt.
Daher ist es erforderlich, dass Bewerber/Bieter eine Erklärung abgeben,
• wenn der Bewerber/Bieter eine natürliche Person ist: ob und inwiefern er zu den vorgenannten Personengruppen gehört.
• wenn der Bewerber/Bieter eine juristische Person/Gesellschaft ist: ob und in- wiefern eine zu den vorgenannten Personengruppen gehörende natürliche Per- son unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte am Bewerber/Bieter hält.
18 Rechtsmittelbelehrung
18.1 Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist folgende Stelle zuständig:
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 D-53113 Bonn
18.2 Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe- entscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nach- prüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße in- nerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Ein- gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB ge- nannten Fristen verwiesen.
18.3 Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüglich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs. 1 SektVO ergeben und die Angaben im Sinne von § 165 GWB den Beteiligten eines Nachprüfungsverfah- rens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.
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19 Anlagen zur Vergabe
Die folgende Auflistung enthält eine Übersicht über beiliegende und mit dem Teilnahme- antrag bzw. Angebot einzureichende Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren.
Die aufgeführten Dokumente sind – soweit nicht anders gekennzeichnet – vollständig ausgefüllt einzureichen.
| Checkliste: Unterlagen zur Vergabe | ||||
|---|---|---|---|---|
| beiliegende Un- terlagen | mit dem Teil- nahmean- trag zurück- zusendende Unterlagen | mit dem An- gebot zu- rückzusen- dende Un- terlagen | Bezeichnung der Unterlage | |
| A_Bewerbungsbedingungen | ||||
| B_Teilnahmewettbewerb | ||||
| Anhang B.1 | Bietereigenerklärung | |||
| Anhang B.2 | 208.1220V06 – Bietergemeinschafts- erklärung-wenn zutreffend | |||
| entspre- chende Unter- lagen dazu notwendig | Anhang B.3 | Übersicht der zu erfüllenden und bei- zubringenden Unterlagen für die Teil- nahme aus dem Veröffentlichungstext | ||
| C_Aufforderung zur Angebotsabgabe | ||||
| kommen- tiert | Anhang C.1.0 | Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 | ||
| ausgefüllt | Anhang C.2.1 und 2.2 | Preisblätter zur LB Los 1 und Los 2 | ||
| Anhang C.3.0 | Anlagen zur LB | |||
| unterzeich- net | Anhang C.4 | Rahmenvertragsentwurf | ||
| Anhang C.4.1 | AVB Allgemeine Vertragsbedingun- gen für Beratungs- und Dienstleistun- gen der DBAG (01.05.2023 (wird An- lage des Vertrags) | |||
| Anhang C.4.2 | DB Verhaltenskodex für Geschäfts- partner (wird Anlage des Vertrags) | |||
| Anhang C.4.3 | EVB Mindestlohn Stand Januar 2022 (wird Anlage des Vertrags) | |||
| Anhang C.4.4 | EVB Unfallverhütung Stand 15.11.2023 (wird Anlage des Ver- trags) | |||
| Anhang C.4.5 | EVB Beistellungen | |||
| Anhang C.4.6 | EVB Nachhaltigkeit | |||
| ausgefüllt (wenn zutref- fend) | Anhang C.4.7 | Nachunternehmerliste (wenn zutref- fend Anlage des Vertrages) | ||
| Anhang C.5 | Bewertungsmatrix |
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