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VOL Teil B_Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen.pdf

Rahmenvereinbarung für Fahrrad-Leasing mit Versicherungs-, Service- und Abwicklungsleistungen

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VOL Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

  • Ausgabe 2003 -

Präambel 3. Werden durch Änderung in der Beschaf- fenheit der Leistung die Grundlagen des Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbe- Preises für die im Vertrag vorgesehene dingungen sind bestimmt für Verträge über Leistung geändert, so ist ein neuer Preis Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- unter Berücksichtigung der Mehr- und und Werkverträge sowie für Verträge über die Minderkosten zu vereinbaren. In der Ver- Lieferung herzustellender oder zu erzeugender einbarung sind etwaige Auswirkungen der beweglicher Sachen. Leistungsänderung auf sonstige Vertrags- bedingungen, insbesondere auf Ausfüh- § 1 rungsfristen, zu berücksichtigen. Diese Art und Umfang der Leistungen Vereinbarung ist unverzüglich zu treffen.

  1. Art und Umfang der beiderseitigen Leis- 4. (1) Leistungen, die der Auftragnehmer tungen werden durch den Vertrag be- ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger stimmt. Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er
  2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten auf Verlangen innerhalb einer angemes- nacheinander senen Frist zurückzunehmen oder zu be- a) die Leistungsbeschreibung seitigen, sonst können sie auf seine Kos- ten und Gefahr zurückgesandt oder besei- b) Besondere Vertragsbedingungen tigt werden. Eine Vergütung steht ihm je- c) etwaige Ergänzende Vertragsbedin- doch zu, wenn der Auftraggeber solche gungen Leistungen nachträglich annimmt. d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedin- (2) Weitergehende Ansprüche des Auf- gungen traggebers bleiben unberührt. e) etwaige allgemeine Technische Ver- tragsbedingungen § 3 f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen Ausführungsunterlagen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1. Die für die Ausführung erforderlichen Un- terlagen sind dem Auftragnehmer unent- § 2 geltlich und rechtzeitig zu übergeben, so- Änderungen der Leistung weit sie nicht allgemein zugänglich sind.
  3. Die von den Vertragsparteien einander
  4. Der Auftraggeber kann nachträglich Ände- überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zu- rungen in der Beschaffenheit der Leistung stimmung des Vertragspartners weder im Rahmen der Leistungsfähigkeit des veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen Auftragnehmers verlangen, es sei denn, anderen als den vereinbarten Zweck ge- dies ist für den Auftragnehmer unzumut- nutzt werden. Sie sind, soweit nichts ande- bar. res vereinbart ist, auf Verlangen zurückzu-
  5. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen geben. die Leistungsänderung, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzu- § 4 teilen. Teilt der Auftraggeber die Bedenken Ausführung der Leistung des Auftragnehmers nicht, so bleibt er für seine Angaben und Anordnungen verant- 1. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung wortlich. Zu einer gutachtlichen Äußerung unter eigener Verantwortung nach dem ist der Auftragnehmer nur aufgrund eines Vertrag auszuführen. Dabei hat er die gesonderten Auftrags verpflichtet. Handelsbräuche, die anerkannten Regeln

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der Technik sowie die gesetzlichen Vor- Bestimmung darf nicht zum Nachteil des schriften und behördlichen Bestimmungen Handels ausgelegt werden. zu beachten. § 5 (2) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung Behinderung und Unterbrechung der gesetzlichen, behördlichen und be- der Leistung rufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein

  1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ord- verantwortlich. Es ist ausschließlich seine nungsgemäßen Ausführung der Leistung Aufgabe, die Vereinbarungen und Maß- behindert, so hat er dies dem Auftraggeber nahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die seinen Arbeitnehmern regeln. Anzeige kann unterbleiben, wenn die Tat-
  2. (1) Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, sachen und deren hindernde Wirkung of- dass er sich von der vertragsgemäßen fenkundig sind. Ausführung der Leistung unterrichten
  3. (1) Die Ausführungsfristen sind angemes- kann, so ist ihm innerhalb der Geschäfts- sen zu verlängern, wenn die Behinderung oder Betriebsstunden zu den Arbeitsplät- im Betrieb des Auftragnehmers durch hö- zen, Werkstätten und Lagerräumen, in de- here Gewalt, andere vom Auftragnehmer nen die Gegenstände der Leistung oder nicht zu vertretende Umstände, Streik oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür durch rechtlich zulässige Aussperrung bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt verursacht worden ist. Gleiches gilt für sol- zu gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur che Behinderungen von Unterauftragneh- Unterrichtung erforderlichen Unterlagen mern und Zulieferern, soweit und solange zur Einsicht vorzulegen und die entspre- der Auftragnehmer tatsächlich oder recht- chenden Auskünfte zu erteilen. lich gehindert ist, Ersatzbeschaffungen (2) Dabei hat der Auftraggeber keinen vorzunehmen. Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- (2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind oder Geschäftsgeheimnissen des Auftrag- die Parteien, wenn eine nach Absatz 1 nehmers. vom Auftragnehmer nicht zu vertretende (3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Behinderung länger als drei Monate seit Unterlagen und der sonstigen Unterrich- Zugang der Mitteilung gemäß Nr. 1 Satz 1 tung erworbenen Kenntnisse von Fabrika- oder Eintritt des offenkundigen Ereignisses tions- oder Geschäftsgeheimnissen sind gemäß Nr. 1 Satz 2 dauert berechtigt, bin- vertraulich zu behandeln. Bei Missbrauch nen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit haftet der Auftraggeber. durch schriftliche Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder
  4. Für die Qualität der Zulieferungen des ganz oder teilweise von ihm zurückzutre- Auftraggebers sowie für die von ihm ver- ten. einbarten Leistungen anderer haftet der Auftraggeber, soweit nichts anderes ver- 3. Sobald die hindernden Umstände wegfal- einbart ist. Der Auftragnehmer hat die len, hat der Auftragnehmer unter schriftli- Pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwen- cher Mitteilung an den Auftraggeber die dung der verkehrsüblichen Sorgfalt er- Ausführung der Leistung unverzüglich kennbaren Mängel der Zulieferungen des wieder aufzunehmen. Auftraggebers und der vom Auftraggeber vereinbarten Leistungen anderer unver- § 6 züglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er Art der Anlieferung und Versand dies, so übernimmt er damit die Haftung. Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftragge-
  5. Der Auftragnehmer darf die Ausführung ber die Versandkosten gesondert trägt, unter der Leistung oder wesentlicher Teile davon Beachtung der Versandbedingungen des Auf- nur mit vorheriger Zustimmung des Auf- traggebers dessen Interesse sorgfältig zu wah- traggebers an andere übertragen. Die Zu- ren. Dies bezieht sich insbesondere auf die stimmung ist nicht erforderlich bei unwe- Wahl des Beförderungsweges, die Wahl und sentlichen Teilleistungen oder solchen die Ausnutzung des Beförderungsmittels sowie Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auf- auf die tariflich günstigste Warenbezeichnung. tragnehmers nicht eingerichtet ist. Diese

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§ 7 Rücktritt gilt zusätzlich Nr. 2 Absatz 4 Pflichtverletzungen des Auftragnehmers Satz 1 entsprechend.

  1. Im Fall von Pflichtverletzungen des Auf- 4. (1) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, tragnehmers finden vorbehaltlich der Re- setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer gelungen des § 14 VOL/B die gesetzlichen vor Ausübung des Rücktrittsrechtes eine Vorschriften nach Maßgabe der folgenden angemessene Frist zur Leistung oder Bestimmungen Anwendung. Nacherfüllung.

  2. (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftragge- (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf ber im Fall leicht fahrlässig verursachter Verlangen des Auftragnehmers zu erklä- Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen ren, ob er wegen der Verzögerung der den entgangenen Gewinn des Auftragge- Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist vor bers nicht zu ersetzen. Die Pflicht zum Er- satz dieser Schäden ist ebenfalls ausge- Ablauf der Frist nach Absatz 1 zu stellen. schlossen, wenn der Verzug durch Unter- Bis zum Zugang der Antwort beim Auf- auftragnehmer verursacht worden ist, die tragnehmer bleibt dieser zur Leistung be- der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor- rechtigt. geschrieben hat. § 8 (2) Darüber hinaus kann die Schadenser- Lösung des Vertrags durch den Auftragge- satzpflicht im Einzelfall weiter begrenzt ber werden. Dabei sollen branchenübliche Lie- ferbedingungen z. B. dann berücksichtigt 1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zu- werden, wenn die Haftung summenmäßig rücktreten oder den Vertrag mit sofortiger oder auf die Erstattung von Mehraufwen- Wirkung kündigen, wenn über das Vermö- dungen für Ersatzbeschaffungen be- gen des Auftragnehmers das Insolvenzver- schränkt werden soll. fahren oder ein vergleichbares gesetzli- ches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung (3) Macht der Auftraggeber Schadenser- beantragt oder dieser Antrag mangels satz statt der ganzen Leistung oder anstel- Masse abgelehnt worden ist oder die ord- le davon Aufwendungsersatz geltend, so nungsgemäße Abwicklung des Vertrags ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ihm dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine überlassenen Unterlagen (Zeichnungen, Zahlungen nicht nur vorübergehend ein- Berechnungen usw.) unverzüglich zurück- stellt. zugeben. Der Auftraggeber hat dem Auf- tragnehmer unverzüglich eine Aufstellung 2. Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag über die Art seiner Ansprüche mitzuteilen. zurücktreten oder den Vertrag mit soforti- ger Wirkung kündigen, wenn sich der Auf- Die Mehrkosten für die Ausführung der tragnehmer in Bezug auf die Vergabe an Leistung durch einen Dritten hat der Auf- einer unzulässigen Wettbewerbsbeschrän- traggeber dem Auftragnehmer innerhalb kung im Sinne des Gesetzes gegen Wett- von 3 Monaten nach Abrechnung mit dem bewerbsbeschränkungen beteiligt hat. Dritten mitzuteilen. Die Höhe der übrigen Ansprüche hat der Auftraggeber dem Auf- 3. Im Falle der Kündigung ist die bisherige tragnehmer unverzüglich anzugeben. Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragsprei- (4) Macht der Auftraggeber bei bereits sen oder nach dem Verhältnis des geleis- teilweise erbrachter Leistung Ansprüche teten Teils zu der gesamten vertraglichen auf Schadensersatz statt der Leistung oder Leistung auf der Grundlage der Vertrags- anstelle davon Aufwendungsersatz nur preise abzurechnen; die nicht verwendba- wegen des noch ausstehenden Teils der re Leistung wird dem Auftragnehmer auf Leistung geltend, so hat der Auftragneh- dessen Kosten zurückgewährt. mer dem Auftraggeber unverzüglich eine prüfbare Rechnung über den bereits be- 4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und wirkten Teil der Leistung zu übermitteln. Im Ansprüche des Auftraggebers bleiben un- Übrigen findet Absatz 3 Anwendung. berührt.

  3. Übt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht § 9 aus, finden Nr. 2 Absatz 3 Sätze 1 und 4 Verzug des Auftraggebers, Lösung des entsprechende Anwendung; bei teilweisem

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Vertrags Werktag einer angefangenen Woche als durch den Auftragnehmer 1/6 Woche gerechnet.

  1. Im Fall des Verzugs des Auftraggebers als Der Auftraggeber kann Ansprüche aus Schuldner und als Gläubiger finden die verwirkter Vertragsstrafe bis zur Schluss- gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe zahlung geltend machen. der folgenden Bestimmungen Anwendung. § 12
  2. (1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Ver- Güteprüfung schulden eine ihm nach dem Vertrag ob- liegende Mitwirkung und setzt er dadurch 1. Güteprüfung ist die Prüfung der Leistung den Auftragnehmer außerstande, die Leis- auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten tung vertragsgemäß zu erbringen, so kann technischen und damit verbundenen orga- der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur nisatorischen Anforderungen durch den Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht eine Auftraggeber oder seinen gemäß Vertrag angemessene Frist setzen mit der Erklä- benannten Beauftragten. Die Abnahme rung, dass er sich vorbehalte, den Vertrag bleibt davon unberührt. mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn
  3. Ist im Vertrag eine Vereinbarung über die die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf Güteprüfung getroffen, die Bestimmungen der Frist erfüllt werde. über Art, Umfang und Ort der Durchfüh- (2) Im Fall der Kündigung sind bis dahin rung enthalten muss, so gelten ergänzend bewirkte Leistungen nach den Vertrags- hierzu, falls nichts anderes vereinbart wor- preisen abzurechnen. Im Übrigen hat der den ist, die folgenden Bestimmungen: Auftragnehmer Anspruch auf eine ange- a) Auch Teilleistungen können auf Ver- messene Entschädigung, deren Höhe in langen des Auftraggebers oder Auf- entsprechender Anwendung von § 642 tragnehmers geprüft werden, insbe- Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu sondere in den Fällen, in denen die bestimmen ist. Prüfung durch die weitere Ausführung
  4. Ansprüche des Auftragnehmers wegen wesentlich erschwert oder unmöglich schuldhafter Verletzung von Mitwirkungs- würde. pflichten durch den Auftraggeber bleiben b) Der Auftragnehmer hat dem Auftrag- unberührt. geber oder dessen Beauftragten den Zeitpunkt der Bereitstellung der Leis- § 10 tung oder Teilleistungen für die verein- Obhutspflichten barten Prüfungen rechtzeitig schriftlich Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrüber- anzuzeigen. Die Parteien legen dann gang die von ihm ausgeführten Leistungen und unverzüglich eine Frist fest, innerhalb die für die Ausführung übergebenen Gegen- derer die Prüfungen durchzuführen sind. Verstreicht diese Frist aus Grün- stände vor Beschädigungen oder Verlust zu schützen. den, die der Auftraggeber zu vertreten hat ungenutzt, kann der Auftragneh- mer dem Auftraggeber eine angemes- § 11 sene Nachfrist setzen mit der Forde- Vertragsstrafe rung, entweder innerhalb der Nachfrist
  5. Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, die Prüfungen durchzuführen oder zu gelten die §§ 339 bis 345 des Bürgerlichen erklären, ob der Auftraggeber auf die Gesetzbuches. Eine angemessene Ober- Güteprüfung verzichtet. Führt der Auf- grenze ist festzulegen. traggeber die Prüfungen nicht inner- halb der Nachfrist durch und verzichtet
  6. Ist die Vertragsstrafe für die Überschrei- der Auftraggeber auf die Prüfungen tung von Ausführungsfristen vereinbart, nicht, so hat er nach dem Ende der darf sie für jede vollendete Woche höchs- Nachfrist Schadensersatz nach den tens ½ vom Hundert des Wertes desjeni- Vorschriften über den Schuldnerver- gen Teils der Leistung betragen, der nicht zug zu leisten. genutzt werden kann. Diese beträgt maxi- mal 8 %. Ist die Vertragsstrafe nach Tagen c) Der Auftragnehmer hat die zur Gü- bemessen, so zählen nur Werktage; ist sie teprüfung erforderlichen Arbeitskräfte, nach Wochen bemessen, so wird jeder Räume, Maschinen, Geräte, Prüf- und

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Messeinrichtungen sowie Betriebsstof- ne Pflicht zur Beseitigung des Mangels fe zur Verfügung zu stellen. ausdrücklich anerkennt.

d) Besteht aufgrund der Güteprüfung Bei Nichtabnahme gibt der Auftraggeber Einvernehmen über die Zurückwei- dem Auftragnehmer die Gründe bekannt sung der Leistung oder von Teilleis- und setzt, sofern insbesondere eine Nach- tungen als nicht vertragsgemäß, so hat erfüllung möglich und beiden Parteien zu- der Auftragnehmer diese durch ver- mutbar ist, eine Frist zur erneuten Vorstel- tragsgemäße zu ersetzen. lung zur Abnahme, unbeschadet des An- spruchs des Auftraggebers aus der Nicht- e) Besteht kein Einvernehmen über die einhaltung des ursprünglichen Erfüllungs- Zurückweisung der Leistung aufgrund zeitpunkts. von Meinungsverschiedenheiten über das angewandte Prüfverfahren, so (2) Mit der Abnahme entfällt die Haftung kann der Auftragnehmer eine weitere des Auftragnehmers für erkannte Mängel, Prüfung durch eine mit dem Auftrag- soweit sich der Auftraggeber nicht die Gel- geber zu vereinbarende Prüfstelle ver- tendmachung von Rechten wegen eines langen, deren Entscheidung endgültig bestimmten Mangels vorbehalten hat. ist. Die hierbei entstehenden Kosten (3) Hat der Auftraggeber die Leistung in trägt der unterliegende Teil. Benutzung genommen, so gilt die Abnah- f) Der Auftraggeber hat vor Auslieferung me mit Beginn der Benutzung als erfolgt, der Leistung einen Freigabevermerk soweit nichts anderes vereinbart ist. zu erteilen. Dieser ist die Vorausset- (4) Bei der Abnahme von Teilen der Leis- zung für die Auslieferung an den Auf- tung gelten die vorstehenden Absätze ent- traggeber. sprechend. g) Der Vertragspreis enthält die Kosten, 3. Der Auftraggeber kann dem Auftragneh- die dem Auftragnehmer durch die ver- mer eine angemessene Frist setzen um einbarte Güteprüfung entstehen. Ent- Sachen, die der Auftraggeber als nicht ver- sprechend der Güteprüfung unbrauch- tragsgemäß zurückgewiesen hat, fortzu- bar gewordene Stücke werden auf die schaffen. Nach Ablauf der Frist kann er Leistung nicht angerechnet. diese Sachen unter möglichster Wahrung der Interessen des Auftragnehmers auf § 13 dessen Kosten veräußern. Abnahme

§ 14

  1. (1) Für den Übergang der Gefahr gelten, Mängelansprüche und Verjährung soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Auf- (2) Wenn der Versand oder die Übergabe traggebers nach Änderung der Beschaf- der fertig gestellten Leistung auf Wunsch fenheit der Leistung (§ 2 Nr. 1), auf die von des Auftraggebers über den im Vertrag ihm gelieferten oder vorgeschriebenen vorgesehenen Termin hinausgeschoben Stoffe oder von ihm geforderten Vorliefe- wird, so geht, sofern nicht ein anderer rungen eines anderen zurückzuführen, so Zeitpunkt vereinbart ist, für den Zeitraum ist der Auftragnehmer von Ansprüchen der Verschiebung die Gefahr auf den Auf- aufgrund dieser Mängel frei, wenn er die traggeber über. schriftliche Mitteilung nach § 2 Nr. 2 oder § 4 Nr. 3 erstattet hat oder wenn die vom
  3. (1) Abnahme ist die Erklärung des Auf- Auftraggeber gelieferten Stoffe mit Män- traggebers, dass der Vertrag der Hauptsa- geln behaftet sind, die bei Anwendung che nach erfüllt ist. Ist eine Abnahme ge- verkehrsüblicher Sorgfalt nicht erkennbar setzlich vorgesehen oder vertraglich ver- waren. einbart, hat der Auftraggeber innerhalb der vorgesehenen Frist zu erklären, ob er die 2. Für die Mängelansprüche gelten die ge- Leistung abnimmt. setzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben: Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht a) Weist die Leistung Mängel auf, so ist verweigern, wenn der Auftragnehmer sei- dem Auftragnehmer zunächst Gele- genheit zur Nacherfüllung innerhalb

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angemessener Frist zu gewähren. Alle einen entscheidenden Einfluss nicht diejenigen Teile oder Leistungen sind ausüben konnte. nach Wahl des Auftragnehmers un- c) Der Auftraggeber kann dem Auftrag- entgeltlich nachzubessern, neu zu lie- nehmer eine angemessene Frist set- fern oder neu zu erbringen, die inner- zen, mangelhafte Sachen fortzuschaf- halb der Verjährungsfrist einen Sach- fen. Nach Ablauf der Frist kann er die- mangel aufweisen, soweit dessen Ur- se Sachen unter möglichster Wahrung sache bereits im Zeitpunkt des Ge- der Interessen des Auftragnehmers fahrübergangs vorlag. auf dessen Kosten veräußern. Nach Ablauf der Frist zur Nacherfül- d) Für vom Auftraggeber unsachgemäß lung kann der Auftraggeber die Mängel und ohne Zustimmung des Auftrag- auf Kosten des Auftragnehmers selbst nehmers vorgenommene Änderungen beseitigen oder durch einen Dritten oder Instandsetzungsarbeiten und de- beseitigen lassen. ren Folgen haftet der Auftragnehmer Der Auftraggeber kann eine angemes- nicht. sene Frist auch mit dem Hinweis set- 3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten zen, dass er die Beseitigung des Man- für die Verjährung der Mängelansprüche gels nach erfolglosem Ablauf der Frist die gesetzlichen Fristen des Bürgerlichen ablehne; in diesem Fall kann der Auf- Gesetzbuches. Andere Regelungen sollen traggeber nach Maßgabe der gesetzli- vorgesehen werden, wenn dies wegen der chen Bestimmungen Eigenart der Leistung erforderlich ist; hier-

  1. die Vergütung mindern oder vom bei können die in dem jeweiligen Wirt- Vertrag zurücktreten sowie schaftszweig üblichen Regelungen in Be- tracht gezogen werden. Der Auftraggeber
  2. Schadensersatz oder Ersatz ver- hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüg- geblicher Aufwendungen verlangen. lich schriftlich anzuzeigen. b) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz bezieht sich auf den § 15 Schaden am Gegenstand des Vertra- Rechnung ges selbst, es sei denn,
  3. (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistung aa) der entstandene Schaden ist durch nachprüfbar abzurechnen. Er hat dazu Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Rechnungen übersichtlich aufzustellen und Auftragnehmers selbst, seiner gesetz- dabei die im Vertrag vereinbarte Reihen- lichen Vertreter oder seiner Erfül- folge der Posten einzuhalten, die in den lungsgehilfen (§ 278 des Bürgerlichen Vertragsbestandteilen enthaltenen Be- Gesetzbuches) verursacht, zeichnungen zu verwenden sowie gege- bb) der Schaden ist durch die Nichter- benenfalls sonstige im Vertrag festgelegte füllung einer Garantie für die Beschaf- Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu fenheit der Leistung verursacht oder erfüllen und Art und Umfang der Leistung durch Belege in allgemein üblicher Form cc) der Schaden resultiert aus einer nachzuweisen. Rechnungsbeträge, die für Verletzung des Lebens, des Körpers Änderungen und Ergänzungen zu zahlen oder der Gesundheit. sind, sollen unter Hinweis auf die getroffe- nen Vereinbarungen von den übrigen ge- Soweit der Auftragnehmer nicht nach trennt aufgeführt oder besonders kenntlich aa) - cc) haftet, ist der Anspruch auf gemacht werden. Ersatz vergeblicher Aufwendungen begrenzt auf den Wert der vom Man- (2) Wenn vom Auftragnehmer nicht anders gel betroffenen Leistung. bezeichnet, gilt diese Rechnung als Schlussrechnung. Die Schadens- und Aufwendungser- satzpflicht gemäß aa) entfällt, wenn 2. Wird eine prüfbare Rechnung gemäß Nr. 1 der Auftragnehmer nachweist, dass trotz Setzung einer angemessenen Frist Sabotage vorliegt, oder wenn der Auf- nicht eingereicht, so kann der Auftragge- traggeber die Erfüllungsgehilfen ge- ber die Rechnung auf Kosten des Auftrag- stellt hat oder wenn der Auftragnehmer nehmers für diesen aufstellen, wenn er auf die Auswahl der Erfüllungsgehilfen dies angekündigt hat.

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§ 16 halt ist innerhalb von zwei Wochen nach Leistungen nach Stunden- Eingang der Schlusszahlung zu erklären. verrechnungssätzen Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht

  1. Leistungen werden zu Stundenverrech- innerhalb eines weiteren Monats eine nungssätzen nur bezahlt, wenn dies im prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Vertrag vorgesehen ist oder wenn sie vor Forderungen eingereicht oder, wenn dies Beginn der Ausführung vom Auftraggeber nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend in Auftrag gegeben worden sind. begründet wird.
  2. Dem Auftraggeber sind Beginn und Been- 5. Werden nach Annahme der Schlusszah- digung von derartigen Arbeiten anzuzei- lung Fehler in den Unterlagen der Abrech- gen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, nung festgestellt, so ist die Schlussrech- nung zu berichtigen. Solche Fehler sind sind über die Arbeiten nach Stundenver- rechnungssätzen wöchentlich Listen einzu- Fehler in der Leistungsermittlung und in reichen, in denen die geleisteten Arbeits- der Anwendung der allgemeinen Rechen- stunden und die etwa besonders zu vergü- regeln, Komma- und Übertragungs- ein- tenden Roh- und Werkstoffe, Hilfs- und schließlich Seitenübertragungsfehler. Auf- Betriebsstoffe sowie besonders vereinbar- traggeber und Auftragnehmer sind ver- te Vergütungen für die Bereitstellung von pflichtet, die sich daraus ergebenden Be- Gerüsten, Werkzeugen, Geräten, Maschi- träge zu erstatten. nen und dergleichen aufzuführen sind. § 18
  3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Sicherheitsleistung Listen wöchentlich, erstmalig 12 Werktage nach Beginn, einzureichen. 1. (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Sicherheitsleistungen unter den Vo- § 17 raussetzungen des § 14 VOL/A erst ab ei- Zahlung nem Auftragswert von 50.000,-- Euro zu- lässig. Wenn eine Sicherheitsleistung ver-
  4. Die Zahlung des Rechnungsbetrages er- einbart ist, gelten die §§ 232-240 des Bür- folgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann gerlichen Gesetzbuches, soweit sich aus früher gemäß den vereinbarten Zahlungs- den nachstehenden Bestimmungen nichts bedingungen erfolgen. Fehlen solche Ver- anderes ergibt. einbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen (2) Die Sicherheit dient dazu, die vertrags- nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu gemäße Ausführung der Leistung und die erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Re- Durchsetzung von Mängelansprüchen si- gel bargeldlos. Maßgebend für die Recht- cherzustellen. zeitigkeit ist der Zugang des Überwei- 2. (1) Wenn im Vertrag nichts anderes ver- sungsauftrages beim Zahlungsinstitut des einbart ist, kann Sicherheit durch Hinterle- Auftraggebers. gung von Geld oder durch Bürgschaft ei-
  5. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart nes in der Europäischen Union oder in ei- sind, sind sie in angemessenen Fristen auf nem Staat, der Vertragspartei des Ab- Antrag entsprechend dem Wert der er- kommens über den Europäischen Wirt- brachten Leistungen in vertretbarer Höhe schaftsraum oder Mitglied des zu leisten. Die Leistungen sind durch WTO-Dienstleistungsübereinkommens nachprüfbare Aufstellungen nachzuwei- (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts sen. Abschlagszahlungen gelten nicht als oder Kreditversicherers geleistet werden. Abnahme von Teilen der Leistung. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall be- gründete Bedenken gegen die Tauglichkeit
  6. Bleiben bei der Schlussrechnung Mei- des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die nungsverschiedenheiten, so ist dem Auf- Tauglichkeit nachzuweisen. tragnehmer gleichwohl der ihm unbestrit- (2) Der Auftragnehmer hat die Wahl unter ten zustehende Betrag auszuzahlen. den verschiedenen Arten der Sicherheit; er
  7. Die vorbehaltlose Annahme der als solche kann eine Sicherheit durch eine andere er- gekennzeichneten Schlusszahlung setzen. schließt Nachforderungen aus. Ein Vorbe-

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  1. Bei Bürgschaft durch andere als zugelas- Auftraggebers zuständigen Stelle, soweit sene Kreditinstitute oder Kreditversicherer nichts anderes vereinbart ist. Die auftrag- ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber gebende Stelle ist auf Verlangen verpflich- den Bürgen als tauglich anerkannt hat. tet, die den Auftraggeber im Prozess ver- tretende Stelle mitzuteilen.
  2. (1) Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass 3. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer die Bürgschaft deutschem Recht unter- nicht, die übertragenen Leistungen einzu- liegt, unter Verzicht auf die Einreden der stellen, wenn der Auftraggeber erklärt, Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und dass aus Gründen besonderen öffentli- der Vorausklage abzugeben (§§ 770, 771 chen Interesses eine Fortführung der Leis- des Bürgerlichen Gesetzbuches); sie darf tung geboten ist. nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein. Die Bürgschaft muss un- ter den Voraussetzungen von § 38 der Zi- vilprozessordnung die ausdrückliche Ver- einbarung eines vom Auftraggeber ge- wählten inländischen Gerichtsstands für al- le Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten.

(2) Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflich- tet.

  1. Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer den Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzah- len, über das beide Parteien nur gemein- sam verfügen können. Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.

  2. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit bin- nen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten, wenn nichts anderes vereinbart ist.

  3. Der Auftraggeber hat eine Sicherheit ent- sprechend dem völligen oder teilweisen Wegfall des Sicherungszwecks unverzüg- lich zurückzugeben.

§ 19 Streitigkeiten

  1. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen Auftraggeber und Auftragnehmer zunächst versuchen, möglichst binnen zweier Mona- te eine gütliche Einigung herbeizuführen.

  2. Liegen die Voraussetzungen für eine Ge- richtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertragsverhältnis ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des

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