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Leistungsbeschreibung
Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Ziel des Auftraggebers ist es, einen erfahrenen Auftragnehmer zu gewinnen, der ein erprobtes Verfahren vorweisen kann, über einen klar strukturierten und gut organisierten Onlineauftritt verfügt und damit die Gewähr dafür bietet, das Verfahren nahezu ohne erheblichen Verwaltungsaufwand beim Leasingnehmer sicherzustellen. Das Radleasing muss leicht verständlich sein und bei den Dienststellen und dem Personalamt als Bezüge zahlende Stelle möglichst wenig Verwaltungsaufwand erzeugen.
Im Einzelnen gelten hierzu folgende Mindestanforderungen:
| Pos. | Kriterien | Mindestanforderung |
|---|---|---|
| 1. | Händlernetz, Auswahl und Übergabe | |
| Anzahl der Fachhändler im Gebiet des Auftraggebers | Der Auftragnehmer stellt im Stadt-/Gemeindegebiet des Auftraggebers jeweils mindestens 40 kooperierende Fachhändler (im Weiteren: kooperierender Fachhändler) für Fahrräder. Als kooperierend gilt, wenn der Händler vertraglich fest gebunden ist oder bereits ein Vertrag erfolgreich abgewickelt wurde. | |
| Fachgerechte Montage | Jedes Rad wird fachgerecht montiert an den Mitarbeitenden übergeben. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass jedes Dienstrad verkehrssicher ist. | |
| Einweisung bei Übergabe | Es erfolgt eine kostenlose Einweisung bei Übergabe. | |
| Übergabe- und Rücknahmeprotokoll | Bei jeder Übergabe- und Rücknahme stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber binnen 1 Tag ein Protokoll zur Verfügung. Darin sind mindestens der Tag, die Vertragsnummer, der ordnungsgemäße Zustand des Rades, etwaige Mängel, die Vollständigkeit der Ausstattung und erforderliche Unterlagen zu erfassen. | |
| Nur Fahrräder gem. TV-Fahrradleasing | Der Auftragnehmer sichert, dass über sein System Einzel-Leasingverträge nur über Räder geschlossen werden, die den Vorgaben des TV-Fahrradleasing entsprechen. | |
| Zubehör | Festverbautes, grundsätzlich leasing-fähiges Rad-Zubehör kann mit geleast werden. | |
| Fahrradauswahl | Der Auftragnehmer stellt über die kooperierenden Fachhändler eine breite Auswahl marktüblicher Fahrradtypen und Marken sicher. Das Angebot umfasst insbesondere City-, Trekking-, Mountain-, Renn- und Lastenfahrräder sowie Pedelecs, soweit diese den Vorgaben des TV-Fahrradleasing entsprechen. |
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| Digitale Händlersuche | Im Online-Portal bzw. auf der hierfür vorgesehenen Internetseite ist eine digitale Suche nach kooperierenden Fachhändlern anhand von Ort, Postleitzahl oder Händlername bereitzustellen. Angezeigt werden dürfen nur tatsächlich mit dem Auftragnehmer kooperierende Fachhändler. | |
|---|---|---|
| Online-Händler und Versandräder | Ergänzend zu stationären Fachhändlern können kooperierende Online-Händler eingebunden werden. Bei Versandrädern muss sichergestellt sein, dass das Fahrrad verkehrssicher in Betrieb genommen werden kann; soweit aus Verpackungsgründen einzelne Komponenten demontiert beigefügt werden, sind verständliche Montagehinweise und erforderlichenfalls geeignetes Werkzeug bereitzustellen. | |
| 2. | Vertragsgrundlagen und Service | |
| Vertragsmuster des Auftragnehmers | Der Auftragnehmer stellt alle für die Ausführung seiner Dienstleistungen erforderlichen Musterverträge. Diese sind mit allen maßgeblichen Rechtsvorschriften, insbesondere den Anforderungen des TV- Fahrradleasing vereinbar. Die ergänzenden Vertragsgrundlagen und Vertragsmuster sowie einschlägige Merkblätter zu leasingfähigem Zubehör, Störfallmanagement, Versicherung und Inspektion sind mit Angebotsabgabe einzureichen. | |
| Muster-Überlassungsvertrag | Der Auftragnehmer stellt ein rechts- und tarifvertragskonformes Muster für den Überlassungsvertrag zwischen Auftraggeber und Mitarbeiter und übernimmt Änderungen des Auftraggebers an diesem Muster in sein System. Die Anpassung dieses Musters an den konkreten Einzelfall ist Sache des Auftraggebers (ggf. innerhalb vorgegebener Eckpunkte des Auftraggebers). Der Auftragnehmer führt insoweit keinerlei Rechts- oder Steuerberatungsleistungen durch. Wenn der Nutzungsüberlassungsvertrag als Bestandteil eines digitalen Umsetzungsprozesses mittels eines Online-Tools generiert und automatisch mit den Parametern des jeweiligen Einzelleasings befüllt wird, muss sichergestellt sein, dass es sich hierbei um das vom Auftraggeber bearbeitete Vertragsmuster handelt, und dass dieses Muster in seinen Regelungsinhalten jederzeit vom Auftraggeber angepasst und verändert werden kann. | |
| Wirtschaftlicher Leasingnehmer | Der Auftragnehmer gewährleistet, dass bei Nutzung seiner Vertragsmuster der Auftraggeber – und nicht der Fahrrad-Nutzer (Tarifbeschäftigte und Beamte) – der wirtschaftliche Leasingnehmer des Rades ist (über die gesamte Laufzeit aller Verträge und Vereinbarungen). | |
| Monatliche Gesamtnutzungsrate | Jeder Einzelleasingvertrag weist den jeweils monatlich zu zahlenden Gesamtbetrag aus (jeweils brutto und netto). | |
| Privatnutzung | Die private Nutzung des Rades durch Tarifbeschäftigte und Beamte ist erlaubt. Die Überlassung der abgerufenen Fahrräder erfolgt sowohl zum Zwecke einer dienstlichen Nutzung durch die berechtigten Tarifbeschäftigten und Beamten im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben als auch zur privaten Nutzung. | |
| Info-Material | Der Auftragnehmer stellt digitales Informationsmaterial über das Angebot für den Auftraggeber jederzeit, unbegrenzt und kostenfrei zum Abruf bereit. Der Auftragnehmer unterstützt die auftraggebende Kommune |
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| bei der internen Kommunikation des Dienstradleasingangebots mit analogen wie digitalen Formaten o.ä. für Beratungs- und Informationsmöglichkeiten. | ||
|---|---|---|
| Ansprechpartner und Erreichbarkeit | Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber geschulte Ansprechpartner zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Für die teilnehmenden Beschäftigten ist der Auftragnehmer inhaltlicher Ansprechpartner und stellt mindestens die Kommunikationskanäle E-Mail und Telefon werktags (Montag bis Freitag) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr bereit. | |
| Digitaler Bestellprozess | Der Bestellprozess zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist grundsätzlich vollständig digital und papierfrei über das übersichtliche und intuitiv bedienbare Online-Portal in deutscher Sprache abzubilden. Er umfasst mindestens Registrierung, Erfassung bzw. Upload des Händlerangebots, Bestätigung durch den Beschäftigten, Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber, Generierung der Vertragsunterlagen sowie Dokumentation der Fahrradübernahme. | |
| Individualisierung des Antragsprozesses | Der Auftraggeber muss im Bestell- und Antragsprozess die Möglichkeit haben, zusätzliche Angaben und Nachweise vorzusehen und abzufragen. Hierzu zählen insbesondere Personalnummern, ergänzende Dokumente sowie digitale Bestätigungen. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, Überlassungsverträge mit der Originalunterschrift der beschäftigten Person zu unterzeichnen, sofern dies zur Wahrung der Rechtssicherheit oder aufgrund interner Vorgaben des Auftraggebers erforderlich ist. | |
| Laufleistung | Der Auftragnehmer liefert zur Evaluation der Umweltwirkung die Laufleistungen an den Auftraggeber. Ein entsprechendes Konzept ist beizufügen. | |
| Übernahme des Fahrrads nach Ablauf des Leasingzeitraums | Die Landeshauptstadt Stuttgart darf den Beschäftigten selbst kein Kaufangebot für das überlassene Fahrrad einräumen. Sollte der Auftragnehmer den Beschäftigten nach Ablauf der Leasinglaufzeit ein Kaufangebot unterbreiten, hat er sicherzustellen, dass ein hieraus entstehender geldwerter Vorteil steuerrechtlich ordnungsgemäß und einheitlich behandelt wird. Der Auftraggeber darf in einen etwaigen Kaufprozess nach Ablauf der Leasinglaufzeit nicht eingebunden werden. Sofern das Fahrrad nach Ablauf der Leasinglaufzeit nicht übernommen wird, muss bei vertragsgemäßem Gebrauch eine Rückgabe ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber oder die beschäftigte Person gewährleistet sein. | |
| Unbegrenztes Rückgabekontingent | Der Auftragnehmer bietet die Möglichkeit einer unbegrenzten Anzahl an vorzeitigen Vertragsbeendigungen innerhalb des Leasingszeitraums an, wenn erkennbar ist, dass eine Entgeltumwandlung beim Mitarbeitenden über einen wenige Monate übersteigenden Zeitraum nicht möglich ist. | |
| Qualifizierte elektronische Signatur | Der Auftragnehmer stellt sicher, dass beim Abschluss von Überlassungsverträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Mitarbeiter eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) verwendet wird, um die |
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| erforderliche Rechts- und Prüfungssicherheit im Rahmen der elektronischen Betriebsprüfung zu gewährleisten. | ||
|---|---|---|
| 3. | Versicherungsschutz und Mobilität | |
| Grund-Versicherungsschutz | Für alle Fahrradtypen im Sinne dieser Rahmenvereinbarung muss ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrrads und ohne Wartefrist für die gesamte Laufzeit des jeweiligen Einzelleasingvertrags mindestens ein Basis-Versicherungsschutz bestehen. Der Auftragnehmer ist aufgefordert, die Leistungsinhalte der Basisversicherung anzugeben. Dieser Versicherungsschutz muss auch die private Nutzung des Fahrrads umfassen. Der Versicherungsschutz ist auch nach einer vorzeitigen oder regulären Beendigung des Einzelleasingvertrags bis zur tatsächlichen Abholung beziehungsweise Rücknahme des Fahrrads durch die beauftragte Spedition oder einen sonstigen vom Auftragnehmer beauftragten Dienstleister lückenlos aufrechtzuerhalten. Eine Überlassung, Nutzung oder Verwahrung des Fahrrads ohne bestehenden Versicherungsschutz ist ausgeschlossen. | |
| Kosten für Versicherung | Die Kosten für den Versicherungsschutz sind fest in den Einzelleasingvertrag eingepreist und die gesamte Laufzeit konstant. | |
| Umfang Vollkaskoversicherung | Der Versicherungsschutz muss mindestens Diebstahl einschließlich Raub und Einbruchdiebstahl, Teilediebstahl, Totalschaden, Vandalismus, Unfall-, Fall-, Sturz- und Pannenschäden, unsachgemäße Handhabung, Elementarschäden sowie Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler umfassen. Bei Pedelecs sind zusätzlich Akku-, Motor- und Elektronikschäden abzudecken. Leasingfähiges fest verbautes Zubehör ist mitzuversichern. | |
| Versicherungsbedingungen | Die Versicherung darf keine Selbstbeteiligung, keine Bagatellschadensgrenze und keine abweichenden Sicherungspflichten ausschließlich für Nachtzeiten enthalten. Für Diebstahl und Totalschaden ist eine GAP- Deckung vorzusehen. | |
| Schadensabwicklung | Die Schadensabwicklung erfolgt grundsätzlich ohne operative Beteiligung des Auftraggebers über den Auftragnehmer bzw. die eingebundenen Fachhändler. Beschäftigte müssen Schäden auch selbst digital melden können; dies soll insbesondere bei Schadensfällen außerhalb des Wohn- oder Arbeitsortes möglich sein. Der Auftragnehmer ist aufgefordert, die Abwicklung von Versicherungsfällen darzustellen. | |
| Versicherungsschutz bei Rückgabe | Bei Rückgabe des Fahrrads besteht der Versicherungsschutz bis zur faktischen Übergabe des Fahrrads an den vom Auftragnehmer beauftragten Spediteur fort. Die Übergabe an den Spediteur hat persönlich zu erfolgen; eine unbeaufsichtigte Abstellung oder Übergabe ohne persönliche Entgegennahme ist ausgeschlossen. |
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| Mobilitätsgarantie | Für die gesamte Leasinglaufzeit ist eine Mobilitätsgarantie anzubieten und in die vertraglichen Kosten einzubeziehen. Sie muss bei Pannen und Unfällen mindestens deutschlandweit Unterstützungsleistungen vorsehen. | |
|---|---|---|
| 4. | Störfälle | |
| Bestehen eines Störfallmanagements | Für sämtliche Fälle, in denen eine nutzende Person aus der laufenden Entgeltzahlung der auftraggebenden Kommune ausscheidet, eine Entgeltumwandlung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist oder das Fahrrad nicht weiter nutzen kann, hat der Auftragnehmer geeignete und umfassende Regelungen zur Reduzierung beziehungsweise Vermeidung der noch ausstehenden Gesamtnutzungsraten vorzusehen. Hierzu können insbesondere die vorzeitige Rückgabe des Fahrrads, die Übernahme beziehungsweise Weiternutzung durch Dritte, die Mitnahme des Einzelleasingvertrages bei Arbeitgeberwechsel oder eine Fortführung im Rahmen eines Privatleasings gehören. Das vom Auftragnehmer vorzulegende Konzept muss insbesondere folgende Fallgestaltungen berücksichtigen: Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Abschluss eines Aufhebungsvertrags, Tod der nutzenden Person, Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung, Bezug von Krankengeld oder Bürgergeld während einer Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit, ungeplante unbezahlte Freistellung, Pflegezeit sowie Fälle, in denen eine Entgeltumwandlung aufgrund einer Pfändung nicht mehr möglich ist. Der Auftragnehmer hat darzulegen, welche konkreten Lösungsmodelle für die jeweiligen Fallgestaltungen vorgesehen sind, unter welchen Voraussetzungen diese greifen und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die nutzende Person und die auftraggebende Kommune ergeben. Zudem sind nicht abgedeckte Störfälle aufzuführen | |
| Transparente Kosten | Etwaige (Zusatz)Kosten, die durch die Bearbeitung eines Störfalls entstehen, sind umfassend, transparent und aufgeteilt in ihre einzelnen Bestandteile auszuweisen. | |
| Kostenfreie Störfallabsicherung | Für die im Störfallkonzept erfassten Fälle ist eine mengenmäßig nicht begrenzte Lösung vorzusehen, durch die dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies kann insbesondere durch kostenfreie Rückgabe, Ratenerstattung oder eine geeignete Arbeitgeberausfallabsicherung erfolgen. | |
| Beginn und Abwicklung der Störfallabsicherung | Die Störfallabsicherung muss ab dem ersten Tag des jeweiligen Einzelleasingvertrages ohne Wartezeit greifen. Soweit eine Ratenerstattung vorgesehen ist, muss diese zeitnah und nachvollziehbar erfolgen. Soweit keine Ratenerstattung erfolgt, ist eine Rücknahme des Fahrrads oder eine andere geeignete Lösung, beispielsweise ein Nutzerwechsel, anzubieten. | |
| 5. | Wartung und Inspektion |
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| Wartungskonzept | Hinsichtlich der Wartung und Inspektion ist ein Konzept vorzulegen. Es soll definiert werden, wie die Wartung und Inspektion der Fahrräder vom Auftragnehmer operativ abgewickelt werden. Das Konzept hat insbesondere den Leistungsumfang, etwaige Budget- oder Leistungsgrenzen, die Abrechnung mit den Fachhändlern sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben. | |
|---|---|---|
| Inspektionspaket | Für jedes Dienstrad ist ein Inspektionspaket vorzusehen, das während einer 36-monatigen Leasinglaufzeit mindestens drei regelmäßige, grundsätzlich jährliche Untersuchungen auf Verkehrssicherheit umfasst. Eine vom Fachhändler unabhängig angebotene Erstinspektion wird hierauf nicht angerechnet. | |
| Bundesweite Durchführung | Inspektions- und Wartungsleistungen müssen während der Leasinglaufzeit bundesweit bei geeigneten kooperierenden Fachhändlern durchgeführt werden können, unabhängig davon, bei welchem Händler das Fahrrad ursprünglich bezogen wurde. Dies gilt auch für online bestellte Fahrräder. | |
| Zusätzliches Wartungspaket | Neben dem Inspektionspaket ist mindestens ein optional buchbares Wartungs- bzw. Servicepaket für Verschleißarbeiten und Verschleißteile anzubieten. Leistungsumfang, Ausschlüsse und etwaige Budgetgrenzen sind transparent auszuweisen. | |
| Inspektionserinnerung und Dokumentation | Der Auftragnehmer erinnert die Beschäftigten rechtzeitig an anstehende Inspektionen und dokumentiert deren Durchführung im Online-Portal. Der Auftraggeber muss den jeweiligen Status im Portal einsehen können. | |
| 6. | Online-Portal, Lohnbuchhaltung und Rechnungsstellung | |
| Daten für Lohnbuchhaltung | Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber jederzeit sämtliche für die Lohn- und Gehaltsabrechnung erforderlichen Daten in strukturierter, nachvollziehbarer und zur automatisierten Weiterverarbeitung geeigneter Form zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt mindestens als Datei in einem gängigen, maschinenlesbaren Dateiformat (z. B. CSV, XLSX oder vergleichbar). Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Implementierung, Einrichtung und Durchführung der für die Abrechnung der Einzelleasingverträge erforderlichen Prozesse, insbesondere bei der digitalen Datenübermittlung und der Integration in bestehende Abrechnungsabläufe. Steuerberatungs-, Rechtsberatungs- und sonstige Rechtsdienstleistungen sind hiervon ausgenommen. Der Auftraggeber muss zudem monatlich eine vollständige Übersicht über alle neu abgeschlossenen Einzelleasingverträge sowie deren abrechnungsrelevante Bestandteile erhalten. Alternativ muss sichergestellt sein, dass diese Daten jederzeit vollständig und in geeigneter Form aus dem Online-Portal exportiert werden können. Die bereitgestellten Daten müssen so aufbereitet sein, dass sie eindeutig zuordenbar, prüfbar und ohne unverhältnismäßigen manuellen Aufwand in das Lohnabrechnungssystem des Auftraggebers übernommen und weiterverarbeitet werden können. |
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| EDV - Schnittstellenlösung | Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Prozessautomatisierung eine Schnittstellenlösung zu den bestehenden Systemen des Auftragnehmers einzurichten. Der Auftragnehmer hat hierzu ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie eine mögliche Lösung ausgestaltet werden kann und wie diese in die bestehenden Systeme integriert werden kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber bei der Umsetzung zu unterstützen und die erforderliche Zusammenarbeit sicherzustellen, um eine erfolgreiche Integration der Schnittstellenlösung zu realisieren | |
|---|---|---|
| Rechnungslegung | Für alle Einzelleasingverträge ist für die gesamte Dauer des Vertrages eine monatliche Rechnung zu stellen. | |
| Rechnungsbelegung für steuerliche Abrechnung | Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine nachvollziehbare Rechnungsbelegung und alle erforderlichen Abrechnungsdaten für Zwecke der Anwendung der 1%-Methode zur Berechnung der USt zur Verfügung. Die Abrechnung muss die Vertragsgestaltung berücksichtigen, nach der der Auftraggeber wirtschaftlicher Leasingnehmer des Fahrrads ist, und eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Einzelleasingvertrag und zur nutzenden Person ermöglichen. | |
| Zahlung | Das Lastschriftverfahren ist ausgeschlossen. | |
| Online-Portal | Der Auftragnehmer stellt für sämtliche vertragswesentlichen Prozessschritte, insbesondere Information, Auswahl, Antragstellung, Freigabe, Vertragsabwicklung und Dokumentation, ein geeignetes Online-Portal ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Dies umfasst auch den erforderlichen Systemservice sowie den laufenden Betrieb des Portals. Die Funktionalität und Verfügbarkeit des Online-Portals sind über das Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinaus bis zur vollständigen Beendigung des letzten auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Einzelleasingvertrags aufrechtzuerhalten. | |
| Bereiche | Das Online-Portal muss über getrennte Bereiche für den Auftraggeber und die Beschäftigten verfügen. Die jeweiligen Bereiche sind entsprechend den unterschiedlichen Nutzergruppen und deren Aufgaben auszugestalten. Im Bereich des Auftraggebers muss eine rollen- und berechtigungsbasierte Bearbeitung möglich sein. Hierbei ist insbesondere die Abbildung unterschiedlicher Zuständigkeiten und Freigaberechte für definierte Bearbeitungs- und Freigabeprozesse sicherzustellen. | |
| Inhalt | Das Online-Portal muss dem Auftraggeber jederzeit einen vollständigen und aktuellen Überblick über sämtliche laufenden und beendeten Einzelleasingverträge sowie über die damit verbundenen leasingbezogenen Vorgänge ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Anträge, Vertragsstände, |
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| abrechnungsrelevante Informationen, Übernahmebestätigungen sowie laufende oder abgeschlossene Versicherungs- und Schadensfälle. Für die Beschäftigten sind im Online-Portal sämtliche für die Vorbereitung und den Abschluss eines Einzelleasingvertrags erforderlichen Informationen sowie die während der gesamten Vertragslaufzeit relevanten Vertrags- und Nutzungsinformationen bereitzustellen. Darüber hinaus ist ein geeignetes Berechnungstool zur Ermittlung der voraussichtlichen Gehaltsumwandlungsrate zur Verfügung zu stellen. Sämtliche leasingbezogenen Vorgänge des Auftraggebers müssen innerhalb eines einheitlichen Online- Portals einsehbar und bearbeitbar sein. Die Bearbeitung einzelner Vorgänge über separate Online-Plattformen oder ausschließlich per E-Mail, insbesondere im Rahmen des Störfall-, Schadens- oder Versicherungsmanagements, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat hierzu ein entsprechendes Konzept vorzulegen, das eine übersichtliche, unkomplizierte und effiziente Bearbeitung sämtlicher Vorgänge durch die Sachbearbeitung des Auftraggebers sicherstellt. Das Online-Portal muss mindestens über eine Such- und Filterfunktion für laufende und beendete Verträge sowie über eine Exportfunktion für auftraggeberrelevante Daten verfügen. Soweit technisch möglich, muss der Auftraggeber die für den jeweiligen Export erforderlichen Datenfelder individuell auswählen können. Das System muss darüber hinaus mindestens die Einzelleasingverträge, das vom Auftraggeber vorgegebene Muster des Überlassungsvertrags, abrechnungsrelevante Informationen sowie Übernahmebestätigungen digital erzeugen, bereitstellen und dauerhaft dem jeweiligen Vorgang zuordnen können. | ||
|---|---|---|
| Barrierefreiheit | Das Online-Portal muss für Beschäftigte und die zuständigen Personen des Auftraggebers barrierefrei nutzbar sein. | |
| Übergang bei Anbieterwechsel | Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die während der Vertragslaufzeit abgeschlossenen Einzelleasingverträge auch nach Ende des Rahmenvertrags bis zu ihrem jeweiligen Vertragsende ordnungsgemäß fortgeführt und abgewickelt werden. | |
| Informationssicherheit | Der Auftragnehmer hat ein angemessenes Informationssicherheitsmanagement für das Online-Portal und die darin verarbeiteten Daten zu gewährleisten. | |
| Datenschutz | Der Auftragnehmer stellt die für sein Verarbeitungsmodell erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder – soweit einschlägig – eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO, mit |
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Angebotsabgabe zur Verfügung. Die Vereinbarung muss die Verantwortlichkeiten und Verarbeitungsprozesse transparent abbilden.