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Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Vergabeverfahren: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2) Vergabenummer: 2026_005-2 Bewerbungsbedingungen
Bewerbungsbedingungen
- Auftraggeber
Auftraggeber ist der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen, Hugo-Eckener- Str. 14, 50829 Köln (nachfolgend „Auftraggeber“).
Der Auftraggeber ist die größte Institution für das Mess- und Eichwesen in Deutschland. Seine Kernaufgaben sind die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen sowie der Verbraucher- schutz, die er durch Prüfungen von eichpflichtigen Messgeräten, Kontrolle von Fertigpackun- gen, Überwachungsaufgaben und messtechnischen Kontrollen verwirklicht. Der Auftraggeber besteht aus der Direktion in Köln und neun Betriebsstellen (Eichämter) in NRW sowie einer Außenstelle auf dem Gelände des Materialprüfungsamtes Dortmund und hat ca. 280 Mitarbei- tende.
Weitere Daten und Fakten zu dem Auftraggeber sind unter folgendem Link abrufbar:
- Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung in zwei Losen:
Los 1: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheits- technischen Betreuung – Betriebsarzt (Los 1)
Los 2: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheits- technischen Betreuung – Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)
Die genannten Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekt- räumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntma- chung und die hierzu in den betreffenden Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2.
Bei der Grundbetreuung gemäß Abschnitt II der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2 ist der Auftraggeber nach Rücksprache mit der zuständigen Unfallkasse NRW in beiden Losen der Betreuungsgruppe II zugeordnet.
Für das Los 1 gelten pro Jahr die folgenden in Aussicht genommenen Auftragsvolumina und Höchstabnahmegrenzen:
Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt in Los 1 insgesamt 320 Personenstun- den pro Jahr, aufgeteilt wie folgt:
• Grundbetreuung Arbeitsmedizin nach DGUV Vorschrift 2 140 Personenstunden • Betreuung Planungsverfahren und Stellungnahmen 60 Personenstunden • Betreuung Gefährdungsbeurteilungen 60 Personenstunden • Betreuung Gefährdungsbeurteilungen – Psychische Belastungen 60 Personenstunden
Ergänzend zu dem vorstehend in Personenstunden ausgewiesenen Auftragsvolumen wird das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die Leistungen der betriebsspezifischen arbeits- medizinischen Betreuung in Los 1 pro Jahr wie folgt in Stückzahlen angegeben:
• Ärztliches und Augenärztliches Gutachten gem. Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung für LKW-Klassen (C/C1) 9 Stück • Bildschirmarbeitsplatzvorsorgeuntersuchung (G 37) 80 Stück • Untersuchung bei Lärmexposition (G 20) 20 Stück
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• Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25) 40 Stück • Gefährdung der Haut / Hauterkrankungen (G 24) 10 Stück • Gefahrstoffe: Blei (G 2) 40 Stück • Gefahrstoffe: Chrom (G 15) 10 Stück • Gefahrstoffe: Benzol (G 8) 40 Stück • Gefahrstoffe: Xylol / Toluol (G 29) 40 Stück • Gefahrstoffe: Fluor (G 34) 10 Stück • Belastungen des Muskel- und Skelettsystems (AMR 13.2 / G 46) 50 Stück • Tätigkeiten im Freien mit UV-Belastung (AMR 13.3) 50 Stück • Arbeiten mit Infektionsgefährdung (G 42) 25 Stück • Arbeiten mit Absturzgefahr (G 41) 10 Stück • Atemschutzgeräteträger, filtrierend (G 26.1) 5 Stück • Atemschutzgeräteträger, filtrierend (G 26.2) 10 Stück • Impfleistung, Handhabungspauschale 100 Stück • Impfdosis Hepatitis A/B 10 Stück • Impfdosis FSME 25 Stück • Impftiterbestimmung 5 Stück • Kostenpauschale erforderlicher Nachuntersuchungstermin 5 Stück • Kostenpauschale für kurzfristigen Terminausfall (< 3 Tage) 5 Stück • Impfdosis, jährliche Grippeschutzimpfung 100 Stück • Vertrauensärztliche Untersuchung 10 Stück
Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von insgesamt 517 Personenstunden pro Jahr. Diese verbindliche Höchstabnahmegrenze setzt sich wie folgt zusammen:
• Grundbetreuung Arbeitsmedizin nach DGUV Vorschrift 2 157 Personenstunden • Betreuung Planungsverfahren und Stellungnahmen 120 Personenstunden • Betreuung Gefährdungsbeurteilungen 120 Personenstunden • Betreuung Gefährdungsbeurteilungen – Psychische Belastungen 120 Personenstunden
In Bezug auf die Leistungen für die Betriebsspezifische Betreuung Arbeitsmedizin gelten die folgenden verbindlichen Höchstabnahmegrenzen pro Jahr:
• Ärztliches und Augenärztliches Gutachten gem. Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung für LKW-Klassen (C/C1) 29 Stück • Bildschirmarbeitsplatzvorsorgeuntersuchung (G 37) 160 Stück • Untersuchung bei Lärmexposition (G 20) 40 Stück • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25) 80 Stück • Gefährdung der Haut / Hauterkrankungen (G 24) 30 Stück • Gefahrstoffe: Blei (G 2) 80 Stück • Gefahrstoffe: Chrom (G 15) 30 Stück • Gefahrstoffe: Benzol (G 8) 80 Stück • Gefahrstoffe: Xylol / Toluol (G 29) 80 Stück • Gefahrstoffe: Fluor (G 34) 30 Stück • Belastungen des Muskel- und Skelettsystems (AMR 13.2 / G 46) 100 Stück • Tätigkeiten im Freien mit UV-Belastung (AMR 13.3) 100 Stück • Arbeiten mit Infektionsgefährdung (G 42) 50 Stück • Arbeiten mit Absturzgefahr (G 41) 30 Stück • Atemschutzgeräteträger, filtrierend (G 26.1) 25 Stück • Atemschutzgeräteträger, filtrierend (G 26.2) 30 Stück • Impfleistung, Handhabungspauschale 200 Stück • Impfdosis Hepatitis A/B 30 Stück • Impfdosis FSME 50 Stück • Impftiterbestimmung 25 Stück • Kostenpauschale erforderlicher Nachuntersuchungstermin 25 Stück • Kostenpauschale für kurzfristigen Terminausfall (< 3 Tage) 25 Stück
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• Impfdosis, jährliche Grippeschutzimpfung 200 Stück • Vertrauensärztliche Untersuchung 20 Stück
Für das Los 2 gelten pro Jahr die folgenden in Aussicht genommenen Auftragsvolumina und Höchstabnahmegrenzen:
Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt in Los 2 insgesamt 408 Personenstun- den pro Jahr, aufgeteilt wie folgt:
• Grundbetreuung nach Anlage 2 Anhang 3 DGUV V 2 280 Personenstunden • Betreuung Planungsverfahren und Stellungnahmen 60 Personenstunden • Betreuung Gefährdungsbeurteilungen 60 Personenstunden • Notfallübungen 8 Personenstunden
Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von insgesamt 570 Personenstunden pro Jahr. Diese ver- bindliche Höchstabnahmegrenze setzt sich wie folgt zusammen:
• Grundbetreuung nach Anlage 2 Anhang 3 DGUV V 2 314 Personenstunden • Betreuung Planungsverfahren und Stellungnahmen 120 Personenstunden • Betreuung Gefährdungsbeurteilungen 120 Personenstunden • Notfallübungen 16 Personenstunden
Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht in beiden Losen nicht.
Die Rahmenvereinbarung wird in jedem Los mit jeweils einem Unternehmen geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt in jedem Los am 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf von dem Auftraggeber schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorge- sehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung un- ter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
- CPV-Codes
71317210-8 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit 85147000-1 Betriebliche Gesundheitsfürsorge 85140000-2 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen 85100000-0 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
- Losbildung
Die Rahmenvereinbarung ist in zwei Lose aufgeteilt (siehe oben Ziff. 02).
Jeder Bieter darf Angebote nur für ein Los oder für beide Lose einreichen. Der Auftraggeber darf Aufträge über ein oder für beide Lose vergeben.
- Verfahrensart
Die Vergabe erfolgt nach § 119 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 2, 15 VgV im Wege des offenen Verfahrens.
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- Anwendbares Verfahrensrecht
a) Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nord- rhein-Westfalen – TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie allen weiteren einschlä- gigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. b) Im Falle von Abweichungen/ Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrens- recht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Verga- beunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszu- legen. c) Die Bewerbungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben für das vorliegende Vergabeverfahren und sind von den Bietern zu beachten. Sie sind im Ein- klang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. d) Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntma- chung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffent- lichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich.
- Verfahrenssprache
a) Die Verfahrenssprache ist Deutsch. b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen und Nachweise, die nicht in deutscher Spra- che verfasst sind, anzuerkennen, sofern deren Inhalt für sie ohne Weiteres hinreichend ver- ständlich ist. Ein Anspruch auf Berücksichtigung fremdsprachiger Unterlagen besteht nicht. c) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei in anderer Sprache abgefassten Dokumenten eine be- glaubigte Übersetzung ins Deutsche nachzufordern, wenn dies zur ordnungsgemäßen Prü- fung erforderlich ist.
- Ansprechpartner für das Vergabeverfahren
a) Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist:
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ruhrallee 92 44139 Dortmund
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Teuber
b) Die Entscheidung über den Zuschlag sowie sämtliche wertungsrelevanten Festlegungen und Bewertungen obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.
- Elektronische Datenübermittlung
a) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich unter Verwendung elektronischer Mittel gemäß §§ 9 ff. VgV durchgeführt. Die Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz NRW (nachfolgend: Vergabeportal) im dortigen elektronischen Projektraum. b) Für die Abgabe von Angeboten sowie das Stellen von Bieterfragen ist eine vorherige Re- gistrierung im Vergabeportal erforderlich. Die ordnungsgemäße und rechtzeitige Registrie- rung liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Teilnehmers. c) Es wird darauf hingewiesen, dass es beim Vergabeportal jederzeit zu Wartungsarbeiten oder technischen Störungen kommen kann. d) Das Hochladen von Unterlagen im Vergabeportal beansprucht Zeit. Verfahrensteilnehmer sind daher gehalten, die elektronische Angebotsabgabe mit ausreichendem zeitlichem Vor- lauf vorzunehmen, um fristgerechte Abgaben sicherzustellen. e) Sämtliche Mitteilungen im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgen über das Vergabepor- tal. Registrierte Verfahrensteilnehmer werden systemseitig über die Hinterlegung von
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Nachrichten informiert und sind verpflichtet, diese unverzüglich und eigenverantwortlich im Portal abzurufen. f) Nachrichten, die im Vergabeportal für einen Verfahrensteilnehmer hinterlegt werden, gelten mit dem Zeitpunkt der Systembenachrichtigung über deren Hinterlegung als zugegangen. g) Verfahrensteilnehmer haben sicherzustellen, dass die im Vergabeportal hinterlegten Kon- taktdaten stets aktuell und zutreffend sind. h) Sofern ein Teilnehmer mit mehreren Benutzerkonten im Vergabeportal registriert ist, erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über das Benutzerkonto, über das bereits Erklärungen im Verfahren abgegeben wurden.
- Fragen und Hinweise
a) Fragen zum Vergabeverfahren sowie Hinweise sind ausschließlich über das Vergabeportal zu übermitteln. Die Übermittlung ist während des gesamten Verfahrens zulässig. Telefoni- sche Anfragen sind grundsätzlich ausgeschlossen. b) Die Beantwortung von Fragen erfolgt grundsätzlich wörtlich und unverändert durch Veröf- fentlichung im Vergabeportal. Enthalten Fragen aus Sicht des Bieters Betriebs- oder Ge- schäftsgeheimnisse, ist dies ausdrücklich und eindeutig bei Übermittlung der Frage kennt- lich zu machen. Erfolgt kein entsprechender Hinweis, wird von der Zustimmung zur Veröf- fentlichung ausgegangen. Rückfragen zur Klarstellung einzelner Angaben bleiben vorbe- halten. c) Jeder Bieter ist dazu angehalten, sich vor Abgabe des Angebots eigenverantwortlich über alle Umstände zu informieren, die für die Ausführung der Leistung und die Angebotskalku- lation maßgeblich sein können. d) Fragen sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig gestellt werden, dass eine Beantwortung spä- testens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen kann. Bei später einge- henden Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht gewährleistet werden. e) Soweit die übermittelten Informationen für die Angebotserstellung erheblich sind und nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können, prüft der Auftraggeber eine Verlängerung der An- gebotsfrist. f) Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens – einschließ- lich kurzfristig vor Ablauf der Angebotsfrist – Fragen zu beantworten und ggf. Fristen zu verlängern. Alle Bieter sind verpflichtet, sich selbstständig und regelmäßig im Vergabeportal über neue Informationen und Mitteilungen zu informieren.
- Vergabeunterlagen
a) Die Vergabeunterlagen werden über das Vergabeportal unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. b) Alle Bieter sind dazu angehalten, erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder offenkundig fehlerhafte Angaben in den Vergabeunterlagen, deren Klärung für die Erstellung eines sachgerechten Angebots oder für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung wesentlich ist, un- verzüglich – spätestens jedoch vor Ablauf der Angebotsfrist – über das Vergabeportal mit- zuteilen. c) Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf der Angebotsfrist Änderungen oder Be- richtigungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Änderungen werden ausschließlich über das Vergabeportal bekannt gemacht und zur Verfügung gestellt (§ 41 Abs. 1 VgV). d) Alle Verfahrensteilnehmer sind dazu angehalten, sich eigenverantwortlich und regelmäßig über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen im Vergabeportal zu informieren. Sie ha- ben bei der Angebotserstellung ausschließlich die jeweils aktuelle Fassung der Vergabeun- terlagen zugrunde zu legen. e) Sämtliche im Verfahren durch den Auftraggeber übermittelten Informationen – insbeson- dere Antworten auf Bieterfragen oder ergänzende Hinweise – konkretisieren oder modifi- zieren die Vergabeunterlagen und werden Bestandteil derselben. f) Inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen durch die Bieter sind un- zulässig. Dies betrifft insbesondere auch eigenständige Klarstellungen, Modifikationen oder Ergänzungen in Form von Kommentaren, Fußnoten, geänderten Textfassungen o. ä. Sol- che Änderungen können zum Ausschluss des Angebots führen.
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- Angebote
a) Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Jedem Angebot sind die jeweils maßgeblichen aktuellen Vergabeunterlagen in der jeweils gültigen Fassung zugrunde zu legen. Für Angebote ist der Vordruck 01: Ange- botsvordruck zu verwenden. b) Angebote, die per Post, E-Mail, Fax oder über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals übermittelt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Wird für die Abgabe des Angebotes ein Benutzerkonto verwendet, das auf einen Dritten registriert ist, ist dem Angebot eine Vollmacht dieses Dritten beizufügen. Daraus muss zweifelsfrei hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das entsprechende Benutzerkonto im Rahmen dieses Verga- beverfahrens zu nutzen. c) Alle Angebote müssen vollständig sein. Als Bearbeitungshilfe ist eine abschließende Checkliste (Anlage 1) beigefügt. Die Checkliste und die Bewerbungsbedingungen selbst sind nicht mit dem Angebot einzureichen. d) Soweit in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich Abweichungen vorgesehen sind, sind ausschließlich die von dem Auftraggeber bereitgestellten Vordrucke in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden. Diese sind vollständig und ausschließlich an den dafür vorgesehe- nen Stellen auszufüllen. Eine Veränderung der Vordrucke ist unzulässig. Dies umfasst so- wohl inhaltliche Änderungen, etwa durch Ergänzungen, Streichungen oder Kommentierun- gen, als auch formale Änderungen, insbesondere am Layout und Format. Unzulässig sind insbesondere Änderungen der Seitenränder, des Zeilenabstands, der Schriftart, der Schrift- größe, der Tabellenstruktur, der Textfelder oder der Gliederungselemente. Verstöße gegen diese Vorgaben können zum Ausschluss des Angebots führen. e) Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen des Angebots durch den Bieter sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Diese sind in der für Angebote vorgesehenen Form vorzunehmen und müssen eindeutig und widerspruchsfrei sein. Gibt ein Bieter mehrere Angebote ab, geht der Auftraggeber im Zweifel davon aus, dass das zuletzt eingereichte Angebot das frühere Angebot ersetzt. f) Im Rahmen der Prüfung und – soweit vorgesehen – Wertung von Angeboten werden aus- schließlich solche Angaben berücksichtigt, die an den hierfür vorgesehenen Stellen der Vor- drucke gemacht wurden. g) Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen und Aufklärungsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 56 VgV) vor, soweit diese nicht durch die vorliegenden Be- werbungsbedingungen ausgeschlossen sind. In Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens wird er von Nachforderungen bei solchen Angeboten absehen, die bereits aus anderen Gründen nicht berücksichtigungsfähig sind.
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, gewerbliche Schutzrechte
a) Jeder Bieter ist verpflichtet, in seinem Angebot diejenigen Informationen, die er als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ansieht, ausdrücklich, konkret und nachvollziehbar zu kenn- zeichnen. b) Eine pauschale Erklärung des gesamten Angebots oder wesentlicher Teile davon als ver- traulich oder geheimhaltungsbedürftig ist nicht zulässig und wird bei der Prüfung und etwa- igen Akteneinsicht nicht berücksichtigt. c) Beabsichtigt ein Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerbli- chen Schutzrechts zu verwenden, hat er deutlich und rechtzeitig im Angebot darauf hinzu- weisen.
- Keine Kostenerstattung / Entschädigung
a) Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen sowie die Erstellung und Einreichung von An- geboten wird keine Kostenerstattung gewährt. b) Vergütungen, Erstattungen oder Entschädigungen – gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund – erfolgen nicht.
- Neben- und Alternativangebote
Neben- und Alternativangebote sind nicht zugelassen.
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- Keine Ortsbesichtigung
Eine Ortsbesichtigung findet nicht statt.
- Bewerber- / Bietergemeinschaften
a) Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind im Vergabeverfahren zulässig und werden Einzel- bietern gleichgestellt. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Einzelbieter. b) Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Vordrucks 02: Bewerber- /Bietergemeinschaftserklärung (531 EU) sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu be- nennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen. Dieser ist gegen- über dem Auftraggeber berechtigt, das Angebot rechtsverbindlich abzugeben und die Durchführung der Rahmenvereinbarung im Namen aller Mitglieder zu verantworten.
- Unterauftragnehmer
a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Un- ternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unterneh- men (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Ver- tragspartner des Auftraggebers zu werden. c) Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Un- terauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unter- aufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. d) Der Auftraggeber kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unterneh- men tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nach- weis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07b entfallen. e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklä- rung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und be- rufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbar- keit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten an- derer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Ver- antwortlichkeit des Bieters gegenüber dem Auftraggeber. h) Für sämtliche Unterauftragnehmer – unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung – gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die gelten- den umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschrif- ten beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt er die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann er verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
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- Eignungskriterien
Der Auftraggeber hat in dem Los 2 folgende Eignungskriterien festgelegt:
a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(1.) Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter eine Eigenerklä- rung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsaus- übung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Auf- hebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigener- klärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhal- ter „[Eintragungen des Bieters]“ zu streichen bzw. – soweit gefordert – in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl „ja“ oder „nein“ vor- zunehmen. (4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsrei- chen Bietern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsab- gabe. Soweit der Auftraggeber entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung er- laubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.
b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
aa) Tätigkeitsspezifischer Umsatz
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Arbeitssicherheit) in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der tätigkeitsspezifische Umsatz muss in jedem der drei genannten Kalen- derjahre jeweils mindestens 50.000 Euro betragen haben. (3.) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal fest- gestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig da- von, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jah- resabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Ei- generklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter „[Eintragungen des Bieters]“ zu streichen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Min- destanforderung erfüllt.
bb) Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversi- cherung
(1.) Bieter müssen erklären, dass sie über eine Berufs- oder Betriebshaft- pflichtversicherung verfügen, deren Versicherungsschutz das Leistungs- bild des ausgeschriebenen Auftrags (Arbeitssicherheit) umfasst. (2.) Mindestanforderung:
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Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens fol- gende Deckungssummen je Versicherungsfall vorsehen; die Höchstleis- tung des Versicherers muss je Versicherungsjahr mindestens das Zweifa- che der jeweiligen Deckungssumme betragen: Personen- und Sachschäden: 2.500.000 Euro (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots auf dem Vordruck 03: Eigen- erklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist aus- schließlich zulässig, in dem hierfür vorgesehenen Feld eine eindeu- tige Auswahl „ja“ oder „nein“ vorzunehmen. (4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aus- sichtsreichen Bietern angefordert (§ 122 Abs. 3 S. 2 GWB). Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit der Auftraggeber entsprechende Unterla- gen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Origi- nalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen.
c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
aa) Referenzen
(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026 er- brachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder pri- vater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens 1 Referenz mit folgenden Anforde- rungen (kumulativ): (a.) Durchführung der Grundbetreuung Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 (b.) sowie Vornahme folgender Leistungen (kumulativ): • Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Fragestellungen • Unterstützung bei der Erstellung, Durchführung und Fort- schreibung von Gefährdungsbeurteilungen und • Planung, fachliche Begleitung und Durchführung von Notfall- übungen (c.) für einen Referenzkunden mit mindestens 100 Personen (d.) im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026 (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanfor- derungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes „Ja“ oder eine formel- hafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platz- halter „[Eintragungen des Bieters]“ zu streichen. Unvollständige Refe- renzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklä- rung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektroni- scher Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sol- len, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt wer- den (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeig- net sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. (6.) Soweit sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Min- destanforderungen nach Ziffer (2) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür
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vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestan- forderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aus- sagekräftig und vollständig sein, dass der Auftraggeber ohne Weiteres prü- fen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforde- rungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
bb) Technische Fachkräfte
(1.) Bieter müssen eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass ihnen für die Ausführung des Auftrags technische Fachkräfte zur Verfügung stehen, die jeweils die Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 (Fachkraft für Arbeitssicherheit) erfüllen. (2.) Mindestanforderung: Dem Bieter müssen für die Auftragsausführung mindestens drei entspre- chend qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung stehen. Jede dieser Personen muss die Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 erfüllen. (3.) Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Berufsqualifikationen und Befähigungsnachweise aus anderen Staaten an. Sofern sich ein Bieter auf eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation oder einen gleichwer- tigen Befähigungsnachweis beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklä- rung auf dem Vordruck 03 anzugeben. Der Bieter muss in diesem Fall nachweisen, dass die betreffende Qualifikation den Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 (Fachkraft für Arbeitssicherheit) ent- spricht und die jeweilige Person berechtigt ist, die vertragsgegenständli- chen sicherheitstechnischen Leistungen in Deutschland zu erbringen. (4.) Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter „[Eintragungen des Bieters]“ zu streichen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vor- druck 03 erklärten Verfügbarkeit und Qualifikation der Fachkräfte sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Un- terlagen, insbesondere Qualifikations- und Befähigungsnachweise sowie gegebenenfalls Nachweise über die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen, werden gemäß § 122 Abs. 3 Satz 2 GWB nur von aussichtsreichen Bietern angefordert. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe.
Soweit der Auftraggeber entsprechende Unterlagen anfordert, sind für jede berücksichtigte Fachkraft für Arbeitssicherheit geeignete Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektroni- sche Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderli- che Nachweise über die Anerkennung oder Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen.
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaf- ten: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von je- dem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaf- ten: jedes Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).
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Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Vergabeverfahren: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2) Vergabenummer: 2026_005-2 Bewerbungsbedingungen
- Zuschlagskriterien
a) Der Auftraggeber hat für das Los 2 folgende Zuschlagskriterien festgelegt (Angabe mit Ge- wichtung):
Zuschlagskriterium 1: Preis 30 % (= 30 Punkte) Zuschlagskriterium 2: Qualität 70 % (= 70 Punkte)
b) Preisangaben
(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch „Preisblatt“) zu verwenden. Der Angebotsvergleichspreis setzt sich aus der Summe der Positionen aus den einzelnen im Preisblatt aufgeführten Positionen zu- sammen. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von dem Auftraggeber im Preisblatt je Position geschätzten Mengen. (2.) Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. (3.) Sämtliche Preise sind als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer anzugeben. Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es ist ausschließ- lich zulässig, die orangefarben unterlegten Felder auszufüllen. Angebotsver- gleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis. (4.) Der angegebene Brutto-Gesamtpreis schließt sämtliche mit der Leistung verbunde- nen Kosten ein, insbesondere Anfahrtskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleis- tungen des Auftragnehmers. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. (5.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (6.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
c) Qualität
(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist von jedem Bieter ein ein- heitliches Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu ver- wenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehe- nen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter „[Eintragun- gen des Bieters]“ zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Format- vorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. (4.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebe- nen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der fol- genden Konkretisierungen erwartet:
• Erfahrung der eingesetzten Fachkraft für Arbeitssicherheit 15 % (= 15 Punkte) • Organisation der Leistungserbringung 20 % (= 20 Punkte) • Zeitliche Verfügbarkeit 15 % (= 15 Punkte) • Standortnähe 20 % (= 20 Punkte)
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Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Vergabeverfahren: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2) Vergabenummer: 2026_005-2 Bewerbungsbedingungen
Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:
• Erfahrung der eingesetzten Fachkraft für Arbeitssicherheit: Über die Er- füllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderun- gen hinaus besteht die Anforderung, dass die vorgesehene Fachkraft für Ar- beitssicherheit über besondere auftragsbezogene Erfahrungen bei der sicher- heitstechnischen Betreuung von Organisationen vergleichbarer Größe und Struktur, insbesondere im öffentlichen Sektor, verfügt.
• Organisation der Leistungserbringung: Über die Erfüllung der in der Leis- tungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch feste Ansprechpartner, ausreichende per- sonelle Kapazitäten und belastbare Vertretungsregelungen eine kontinuierli- che und qualitativ hochwertige sicherheitstechnische Betreuung sicherstellt.
• Zeitliche Verfügbarkeit: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter kurze Reaktionszeiten sowie eine hohe zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität bei der Erbringung sicherheitstechnischer Betreuungsleistungen gewährleistet.
• Standortnähe: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgege- benen Mindestanforderungen (höchstens 100 km) hinaus besteht die Anfor- derung, dass der Bieter durch eine standortbezogene Zuordnung der für die Auftragsausführung vorgesehenen sicherheitstechnischen Ressourcen eine räumlich effiziente Vor-Ort-Betreuung jedes einzelnen Standortes des Auf- traggebers gewährleistet.
(5.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Qualität wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkri- terium mindestens 2,0 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls wird das An- gebot nicht berücksichtigt.
10,00 Die Angaben tragen den Anforderungen in hervorragendem Maße Rech- nung. Sie weisen keine Schwächen auf (sehr gute Erfüllung). 08,00 Die Angaben tragen den Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und weisen keine ins Gewicht fallenden Schwächen auf (gute Erfüllung). 06,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen lediglich vereinzelte, geringfügige Schwächen in aus- schließlich untergeordneten Gesichtspunkten auf, ohne nachteilige Auswir- kungen auf die Leistungserbringung (befriedigende Erfüllung). 04,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend, jedoch nicht in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen nicht nur untergeordnete Schwächen auf, die auch wesentliche Gesichtspunkte betreffen und zu Ein- schränkungen bei der Leistungserbringung führen können (noch befriedi- gende Erfüllung). 02,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nur teilweise Rech- nung. Sie weisen erhebliche Schwächen in für die Leistungserbringung we- sentlichen Gesichtspunkten auf (ausreichende Erfüllung). 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwie- gend nicht Rechnung. Sie weisen schwerwiegende Schwächen auf, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht erwarten lassen (keine Erfül- lung). (6.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewich- tung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert
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Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Vergabeverfahren: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2) Vergabenummer: 2026_005-2 Bewerbungsbedingungen
durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits er- reichten Wertungspunktzahl.
- Wettbewerbsregister
Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung eine bieterbezogene Auskunft gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz einholen.
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen/Mittelstandskartelle
a) Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat jeder Bieter auf Verlangen Aus- künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unterneh- men verbunden ist. b) Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an einer wettbe- werbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. c) Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) freigestellt. Die Voraussetzungen können in §§ 2, 3 GWB nachgelesen werden.
- Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung
a) Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung rechtswirksam er- teilt. b) Der Auftraggeber behält sich vor, nach Zuschlagserteilung deklaratorisch eine Unterzeich- nung der Rahmenvereinbarung durchzuführen. Nachverhandlungen finden nicht statt.
- Haftungsausschluss
a) Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen – trotz Anwendung größtmögli- cher Sorgfalt des Auftraggebers bei ihrer Erstellung – unbeabsichtigt Angaben enthalten können, die unzutreffend, unvollständig und oder mit den geltenden Verfahrensvorschriften unvereinbar sind. b) Hierfür ist die Haftung des Auftraggebers, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Datenschutz
a) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfah- rens nur solche Daten verarbeitet, die für die Erfüllung des Vergabezwecks erforderlich sind. b) Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich ein anderes vorsieht, dürfen personenbezogene Daten anonymisiert angegeben werden.
- Verantwortlicher Ansprechpartner
a) Jeder Bieter hat im Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner denjenigen An- sprechpartner zu benennen, der im Fall der Zuschlagserteilung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung wirtschaftlich, organisatorisch und fachlich verantwortlich ist (ein- schließlich Stellvertreter). b) Der benannte Ansprechpartner muss befugt sein, die zur Erfüllung der Rahmenvereinba- rung erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Entscheidungen zu treffen oder kurzfristig herbeizuführen. Zusätzlich ist ein stellvertretender Ansprechpartner zu benennen. c) Die Angaben aus dem Vordruck 06 werden Bestandteil der Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner zur Rahmenvereinbarung.
- Gender-Hinweis
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen zum Teil die männliche Sprachform verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen und diver- sen Geschlechts, sondern ist im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen.
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Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Vergabeverfahren: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2) Vergabenummer: 2026_005-2 Bewerbungsbedingungen
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Anlage 1
Angebots-Checkliste zur Ausschreibung
„Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechni- schen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)“
Vergabenummer: 2026_005-2
Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Ihr Angebot folgende Unterlagen vollständig und korrekt enthält.
Alle Unterlagen sind elektronisch über das Vergabeportal hochzuladen.
| Nr. | Erforderliche Unterlage | Vor- druck | Beizufügen durch |
|---|---|---|---|
| 01 | Angebotsvordruck | Vor- druck 01 | Alle Bieter |
| 02 | Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls ein- schlägig) | Vor- druck 02 | Bietergemeinschaften |
| 03 | Eigenerklärung zur Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Umsatz, Referenz und Technische Fachkräfte) | Vor- druck 03 | Alle Bieter (bei Bieterge- meinschaften: jedes Mitglied einzeln) |
| 04 | Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) | Vor- druck 04 | Alle Bieter (bei Bieterge- meinschaften: jedes Mitglied einzeln) |
| 05 | Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) | Vor- druck 04a | Alle Bieter (bei Bieterge- meinschaften: jedes Mitglied einzeln) |
| 06 | Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) | Vor- druck 04b | Alle Bieter (bei Bieterge- meinschaften: jedes Mitglied einzeln) |
| 07 | Eignungsleihe – wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit (nur falls einschlägig) | Vor- druck 05 | Falls zutreffend |
| 08 | Eignungsleihe – technische und berufliche Leistungsfä- higkeit (nur falls einschlägig) | Vor- druck 05a | Falls zutreffend |
| 09 | Verantwortlicher Ansprechpartner | Vor- druck 06 | Alle Bieter |
| 10 | Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig) | Vor- druck 07 | Falls zutreffend |
| 11 | Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert) | Vor- druck 07a | Falls zutreffend |
| 12 | Preisblatt | Vor- druck 08 | Alle Bieter |
| 13 | Qualitätskonzept | Vor- druck 09 | Alle Bieter |
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