[Seite 1]
B 21.16 – 0279/25/VV : 1 Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung über Flachdetektorsysteme“
Sehr geehrte Teilnehmer,
für das o.g. Ausschreibungsverfahren sind Fragen aus dem Teilnehmerkreis eingegangen, die im Folgenden anonymisiert aufgeführt und beantwortet werden:
Fragen im Zeitraum in KW vom 07.09.2026 bis 11.09.2026
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für | Antwort von BeschA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Dokument, Kap., Seite) | Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| 1 | Besondere Bewerbungsbedingungen 3.1 | Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich den Vergabeunterlagen keine spezifische Leistungsanforderung entnehmen. Ich bitte Sie mir eine Information über die zu erbringende Leistung zukommen zu lassen. | In den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung sind | ||||||
| Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD | |||||||||
| (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) enthalten. Aus | |||||||||
| diesem Grund werden bestimmte Dokumente (wie | |||||||||
| Leistungsbeschreibung, Rahmenvereinbarung, Preisliste etc.) noch | |||||||||
| nicht im Teilnahmewettbewerb veröffentlicht, sondern erst mit | |||||||||
| Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und nach Unterzeichnung | |||||||||
| der Unterlage „08_Verpflichtung_VS-NfD_und_VS-NfD- | |||||||||
| Merkblatt_im_Anhang.pdf“ zur Verfügung gestellt. | |||||||||
| 2 | Besondere Bewerbungsbedingungen (Abschnitt 3.1 bis 3.3) | Mit dem Teilnahmeantrag sollen im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe zusätzliche Unterlagen vom eignungsverleihenden Unternehmen eingereicht werden. Da die konkreten Spezifikationen des Leistungsgegenstandes erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben werden, bitten wir um Bestätigung, dass es zulässig ist, mit Abgabe des Angebots ein anderes Unternehmen als Unterauftragnehmer zu benennen, sofern sich auf Grundlage, der erst zu diesem Zeitpunkt bekannten konkreten Leistungsanforderungen herausstellt, dass das im Teilnahmeantrag benannte Unternehmen die | Die Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe muss bereits mit | ||||||
| dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. | |||||||||
| Der Bewerber hat seine Eignung entsprechend den Vorgaben des | |||||||||
| Dokuments „Besonderen Bewerbungsbedingungen“ (siehe | |||||||||
| Abschnitt 3.2 und 3.3) und der Bekanntmachung, im Rahmen des | |||||||||
| Teilnahmewettbewerbs nachzuweisen. | |||||||||
| Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die | |||||||||
| Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die | |||||||||
| in den Vergabeunterlagen für das jeweilige eignungsleihende | |||||||||
| Unternehmen geforderten und in der entsprechenden Tabelle | |||||||||
| aufgeführten Unterlagen und Erklärungen vollständig auszufüllen | |||||||||
| und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen |
Seite 1 von 2
[Seite 2]
B 21.16 – 0279/25/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für | Antwort von BeschA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Dokument, Kap., Seite) | Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| erforderliche Leistung nicht vollständig erbringen kann. | (Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge, | ||||||||
| Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Unternehmensdaten | |||||||||
| Verpflichtung VS-NfD). | |||||||||
| Es ist zulässig, mehrere Unternehmen im Rahmen der | |||||||||
| Eignungsleihe zu benennen. In diesem Fall sind die geforderten | |||||||||
| Unterlagen und Erklärungen für jedes eignungsleihende | |||||||||
| Unternehmen gesondert mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. | |||||||||
| Eine erstmalige Benennung bzw. ein freier Austausch eines | |||||||||
| eignungsleihenden Unternehmens erst mit Abgabe des Angebots | |||||||||
| ist nicht vorgesehen. | |||||||||
| Die gesetzlichen Regelungen zur Ersetzung eines | |||||||||
| eignungsleihenden Unternehmens gemäß § 47 Abs. 2 VgV bleiben | |||||||||
| hiervon unberührt. |
Die Antworten sind für die Angebotserstellung zwingend zu berücksichtigen.
Seite 2 von 2