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Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Flachdetektorsystemen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 07:18 (Europe/Berlin)

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B 21.16 – 0279/25/VV : 1 Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung über Flachdetektorsysteme“

Sehr geehrte Teilnehmer,

für das o.g. Ausschreibungsverfahren sind Fragen aus dem Teilnehmerkreis eingegangen, die im Folgenden anonymisiert aufgeführt und beantwortet werden:

Fragen im Zeitraum in KW vom 07.09.2026 bis 11.09.2026

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung fürAntwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite)Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)
1Besondere Bewerbungsbedingungen 3.1Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich den Vergabeunterlagen keine spezifische Leistungsanforderung entnehmen. Ich bitte Sie mir eine Information über die zu erbringende Leistung zukommen zu lassen.In den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung sind
Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD
(Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) enthalten. Aus
diesem Grund werden bestimmte Dokumente (wie
Leistungsbeschreibung, Rahmenvereinbarung, Preisliste etc.) noch
nicht im Teilnahmewettbewerb veröffentlicht, sondern erst mit
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und nach Unterzeichnung
der Unterlage „08_Verpflichtung_VS-NfD_und_VS-NfD-
Merkblatt_im_Anhang.pdf“ zur Verfügung gestellt.
2Besondere Bewerbungsbedingungen (Abschnitt 3.1 bis 3.3)Mit dem Teilnahmeantrag sollen im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe zusätzliche Unterlagen vom eignungsverleihenden Unternehmen eingereicht werden. Da die konkreten Spezifikationen des Leistungsgegenstandes erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben werden, bitten wir um Bestätigung, dass es zulässig ist, mit Abgabe des Angebots ein anderes Unternehmen als Unterauftragnehmer zu benennen, sofern sich auf Grundlage, der erst zu diesem Zeitpunkt bekannten konkreten Leistungsanforderungen herausstellt, dass das im Teilnahmeantrag benannte Unternehmen dieDie Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe muss bereits mit
dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Der Bewerber hat seine Eignung entsprechend den Vorgaben des
Dokuments „Besonderen Bewerbungsbedingungen“ (siehe
Abschnitt 3.2 und 3.3) und der Bekanntmachung, im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs nachzuweisen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die
in den Vergabeunterlagen für das jeweilige eignungsleihende
Unternehmen geforderten und in der entsprechenden Tabelle
aufgeführten Unterlagen und Erklärungen vollständig auszufüllen
und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen

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Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung fürAntwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite)Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)
erforderliche Leistung nicht vollständig erbringen kann.(Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge,
Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Unternehmensdaten
Verpflichtung VS-NfD).
Es ist zulässig, mehrere Unternehmen im Rahmen der
Eignungsleihe zu benennen. In diesem Fall sind die geforderten
Unterlagen und Erklärungen für jedes eignungsleihende
Unternehmen gesondert mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine erstmalige Benennung bzw. ein freier Austausch eines
eignungsleihenden Unternehmens erst mit Abgabe des Angebots
ist nicht vorgesehen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Ersetzung eines
eignungsleihenden Unternehmens gemäß § 47 Abs. 2 VgV bleiben
hiervon unberührt.

Die Antworten sind für die Angebotserstellung zwingend zu berücksichtigen.

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