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Generalunternehmerrahmenvereinbarung zur Errich-
tung Zentraler Unterbringungseinrichtungen (ZUE)
für Geflüchtete, Nordrhein-Westfalen
Anlagen zur Musterleistungsbeschreibung
Anlage 1.9 – Anforderungen Schließanlage
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1 Vorbemerkungen/Konzept
Jede Tür der Einrichtung ist mit einem elektronischen Türbeschlag in Edelstahl mit außenseitiger elekt- ronischer Abfrage auszustatten. Die konkrete Ausführung und Eignung der Beschläge ist unter Berück- sichtigung der jeweiligen Türart auszuführen und mit der AG vorher abzustimmen. Vorrangig werden die Türbeschläge im Innenbreich montiert mit einzelner Außenbereichsmontage (Außentüren).
Die Schließanlage muss Gruppenschließungen für unterschiedliche Gebäudearten und Nutzungsberei- che (z. B. Wohnbereiche Männer/Frauen, Funktionsgebäude etc.) ermöglichen. Die Struktur ist so auf- zubauen, dass eine eindeutige und flexible Rechtevergabe gewährleistet ist.
Alle Türen sind als Offline-Türen zu planen. Bei den Offline-Türen ist eine drahtgebundene Spannungs- versorgung unzulässig. Die Energieversorgung hat ausschließlich über Batteriebetrieb zu erfolgen. Drehknaufzylinder sind aus Gründen der einheitlichen und einfachen Handhabung nicht zulässig.
Alle Offline-Türen sind über entsprechende Online-Terminals in das Gesamtsystem einzubinden. Das System ist so auszulegen, dass eine Erweiterung auf weitere Standorte jederzeit möglich ist.
2 Mechatronisches Schließsystem
2.1 Software
Die angebotene Verwaltungssoftware muss mehrplatzfähig sein sowie die Möglichkeit bieten, Benut- zerrollen an einzelne Mitarbeiter oder Gruppen zu vergeben. Diese Benutzerrollen müssen auch eine administrative Aufgabentrennung ermöglichen. Das angebotene Produkt muss ausschließlich auf DV-Systemen des Auftraggebers laufen, jegliche Kom- munikation mit externen Systemen muss offengelegt werden. Die Kommunikation zwischen den akti- ven Endgeräten und der Verwaltungssoftware muss verschlüsselt sein. Die Kommunikation zwischen den Steuerungseinheiten und der Verwaltungssoftware soll ebenfalls verschlüsselt sein, nach Stand der aktuellen Technik.
Die Wartung der Software erfolgt über den Hersteller oder eine durch den Hersteller autorisierte Firma.
Der Mischbetrieb von On- und Offlinekomponenten soll vorzugsweise über eine einheitliche Bedien- oberfläche erfolgen.
Die Software muss in der Lage sein kritische Batterieladestände zu melden. Alle Änderungen oder Ab- fragen haben online zu erfolgen, ausgenommen hiervon sind die Offlinekomponenten. Die Software muss mind. 1000 Nutzer/Transponder und 500 Türbeschläge verwalten können. Die Erweiterbarkeit der Datenbank und des Systems um weitere Geräte muss möglich sein. Auf jedem Transponder müssen mindestens 16 Einzel- oder Gruppenberechtigungen gespeichert wer- den können, die Sperrung von einzelnen Türen muss ebenfalls möglich sein.
Eine Berichtserstellung muss gegeben sein, um z.B. Türöffnungen nachvollziehen zu können. Die Er- stellung solcher Berichte muss mindestens über eine Benutzerrollenzuordnung absicherbar sein. Die Verwaltungssoftware muss (möglichst automatische) Berichte über zugewiesene Berechtigungen er- stellen. Zusätzlich müssen folgende Zustände und Ereignisse protokolliert werden: Zutrittsereignisse,
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Anmeldungen, Erstellung eines Identmediums sowie Konfigurationsänderungen im Verwaltungssys- tem. Es muss die Möglichkeit geben diese Protokolle in gängigen Formaten (z.B. CSV) zu exportieren. Alle Ereignisse und Protokolle sollen in der Software für die letzten 365 Tage abrufbar sein.
Neben den wechselnden Berechtigungen für die Bewohner und Mitarbeiter muss die Möglichkeit be- stehen, Generalzugänge einzurichten, um so z. B. der Feuerwehr den Zutritt zu gewähren.
Es muss ebenfalls möglich sein, für Besucher temporäre Berechtigungen zu erstellen. Die Berechtigun- gen sollen frei erstellbar sein. Hierzu ist eine separate Administrationsrolle wünschenswert. Sollte ein Chip gesperrt werden, darf kein Terminal diesen Chip mehr freigeben.
2.2 Geräte
Grundsätzlich müssen die eingesetzten Geräte den Standard ISO / IEC 14443 erfüllen. Alle netzwerkfä- higen Geräte sollen den IEEE 802.1x Standard unterstützen. Terminals sollen sicherheitsrelevante Mel- dungen (z.B. Anmeldung mit einem gesperrten Chip, Benachrichtigung nach Reaktivierung eines Chips nach einem vorher vom Auftragnehmer festgelegten Zeitraum, fehlgeschlagene administrative Anmel- dungen) melden.
Onlineterminal:
Das Onlineterminal muss gleichzeitig die Berechtigungen des Transponders prüfen sowie ggfs. die Be- rechtigungen anpassen. Grundsätzlich müssen die Schließ- bzw. Zutrittsberechtigungen für einen fest- gelegten Zeitraum (72 Stunden) an diesen Onlineterminal vergeben werden können. Die Ablaufzeit der Berechtigung muss vom Auftraggeber frei wählbar sein. Falls ein Transponder gesperrt sein sollte, muss das Terminal die Aufbuchungen von Berechtigungen verhindern.
Das Onlineterminal muss über das Netzwerk (TCP/IP) erreichbar sein, damit die vorhandene Infrastruk- tur genutzt werden kann. Darüber hinaus muss eine Update-Funktion vorhanden und Zugangsdaten frei wählbar bzw. änderbar sein. Das Onlineterminal muss mindestens IP54 geschützt sein.
Türbeschläge:
Der Hauptteil des Schließsystems wird aus Türbeschlägen bestehen. Diese müssen ohne eine aktive Netzwerkverbindung und aktive Stromzufuhr funktionieren. Der Batteriebetrieb muss mit wechselba- ren, genormten Batterien funktionieren. Die Türbeschläge müssen miteinander kommunizieren, das bedeutet, dass bei Sperrung eines Transponders der Türbeschlag die Information vorhält und an an- dere Transponder weitergibt. Die Sperrung eines Transponders wird bei dem Onlineterminal auf die aktiven Transponder geschrieben. Die aktiven Transponder teilen dann den Türbeschlägen mit, wel- cher Transponder gesperrt ist. Die Entsperrung eines Schließmediums muss über den oben beschrie- ben Mechanismus geschehen können.
Transponder/Schließmedium:
Die Form des Schließmediums muss ein unbedrucktes EC-Checkkartenformat sein. Auf dem Schließ- medium müssen Speicherkapazitäten für vier weitere Systeme vorhanden sein.
2.3 Garantie
Die elektronischen Türbeschläge müssen mit einer umfassenden 60-monatigen Garantie angeboten werden. Die Garantie soll bevorzugt als Herstellergarantie angeboten werden. Wird die Garantie als reine Händlerleistung angeboten, ist dies gesondert anzugeben.
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Für die Dauer der Garantiezeit sind der AG verfügbare Firmwareupdates für die Türbeschläge kosten- frei zur Verfügung zu stellen.
Alle Kosten für Ersatzteile, Arbeitszeiten und Reisekosten sind in der Garantieleistung enthalten.
Sofern bestimmte Teile von der Garantie ausgenommen sind, sind diese zwingend gesondert aufzu- führen. Sofern bestimmte Teile nach einem bestimmten Zeitraum oder einer bestimmten Laufleistung zu tauschen sind, sind diese extra aufzuführen. Falls keine Angaben gemacht werden, geht der Auf- traggeber davon aus, dass für alle Teile die volle Garantieleistung während der Garantiedauer besteht.
2.4 Störungsbeseitigung
Der Hersteller oder eine durch den Hersteller beauftragte Firma muss in der Lage sein, innerhalb einer angemessenen Frist (3 Werktage) defekte elektronische Türbeschläge vor Ort zu reparieren oder zu ersetzen.
Bei betriebsverhindernden Störungen der Software muss innerhalb von 24 Stunden eine Behebung der Störung erfolgen.
Die Annahme der Störungsfälle soll an Werktagen von 8.00 - 16.00 Uhr möglich sein. Die Meldung einer Störung muss elektronisch und telefonisch möglich sein.
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