Generalunternehmerrahmenvereinbarung zur Errichtung Zentraler Unterbringungseinrichtungen (ZUE) für Geflüchtete, Nordrhein-Westfalen
Musterleistungsbeschreibung
Münster, 02.10.2026
Inhalt
1 Allgemeine Rahmenbedingungen 5
1.3 Planungs- und Ausführungsgrundlagen 6
2 Allgemeine Beschreibung der ZUE - Containeranlagen 7
2.1.2 Sozialfunktion und Sporträume 8
2.1.3 Verwaltung / Betreuung 8
2.1.4 Unterkünfte / Wohnbereiche 8
3 Vorleistungen durch den AG 10
3.3 Vorbereitende Maßnahmen Grundstück 10
3.6 Zustand des Baugrundstücks 10
3.7 Medienver- und -entsorgung auf dem Grundstück 11
3.9 Küchenplanung und Aufstellung Küche 11
3.11 Kostenübernahme durch AG 12
3.13 Information zum Baurecht 13
4 Leistungsumfang Auftragnehmer (AN) 14
4.1 Planungs- und Baubesprechungen 14
4.2 Planungsleistungen des AN 14
4.5 Bauleitung / Fachbauleitung / SiGeKo 16
4.6 Dem AG seitens des AN einzuräumende Rechte 17
4.7 Inbetriebnahme der technischen Anlagen 17
4.9 Übergabe und Dokumentation 18
4.11 Einhaltung Brandschutz 19
4.14 Werbung an der Baustelle 20
5 Technische Baubeschreibung 21
5.1 Planungs- und Ausführungsgrundlagen 21
5.2.1 Allgemeine bauliche Beschreibung 21
5.2.2 Baustrom, Baumedien, Baustelleneinrichtung 22
5.2.3 Vorgaben zu Gründung und Erdarbeiten 22
5.2.4 Allgemeine Qualität der Container 22
5.2.5 Wärmeschutz- Energetische Qualität 23
5.2.6 Materialqualitäten allgemein 23
5.2.7 Angaben zur allgemeinen Gestaltung Fassade 23
5.2.8 Verkleidung Medienleitungen 23
5.2.9 Allgemeine Angaben zum Schallschutz 24
5.2.10 Allgemeine Anforderungen an den Brandschutz 24
5.2.12 Tageslichtversorgung 25
5.2.14 Angaben zu Außentreppen/Zugangsrampen 25
5.2.16 Angaben zur Grundreinigung 25
5.2.18 Entwässerung von Dächern und Vordächern in Aufstellfläche 26
5.2.19 Zusätzliches Überdach (optional) 26
5.2.20 Zusätzliche Dachbegrünung (optional) 26
5.2.21 Technische Betriebsanlagen 26
5.3 Hochbau – Innenqualitäten 27
5.3.2 Angaben zur Verdunklung 27
5.4 Hochbau – Qualitäten Außenhülle 29
5.4.2 Außentüren, Eingangstüren, Fluchttüren 29
5.5 Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik 30
5.5.1 Angaben zur Heizung/Beheizung der Anlage 30
5.5.2 Warmwasserbereitstellung 30
5.5.3 Trinkwasserbereitstellung/Abwasserleitungen 30
5.5.5 Sonstige Ausstattung Nassräume 32
5.5.8 Kühlzellenkombination 33
5.6 Elektro- und Netzwerktechnik 33
5.6.1 Blitzschutz und Erdung 34
5.6.2 Beleuchtung/Grundbeleuchtung 34
5.6.3 Sicherheitsbeleuchtung 34
5.6.4 ELT-Anschlüsse und Verkabelungen 34
5.6.5 Vorgaben zur Elektroinstallation 35
5.6.7.2 Steckdosen Wohnräume 35
5.6.7.3 Steckdosen Brüstungskanal 35
5.6.7.4 Reinigungssteckdosen (abschaltbar) 36
5.6.7.5 Steckdosen Nassbereiche 36
5.6.10 Photovoltaikanlage (optional) 36
5.7.1 Freiflächen- und Wegegestaltung 37
5.7.2 Zaunanlage, Tor und Zutrittskontrolle 38
5.7.3 Spielplatz, Sportplatz, Sitzgelegenheiten und Raucherecke 38
5.7.4 Müllplatz (innerhalb des Zauns) 38
Allgemeine Rahmenbedingungen
Anlass
Zur Organisation der Kapazitäten im Landesunterbringungssystem für Geflüchtete des Landes Nordrhein-Westfalen werden kurzfristig neue Einrichtungen benötigt.
Die Bezirksregierungen sind die Auftraggeber (nachfolgend AG). Ziel der AG ist die möglichst schnelle Schaffung von Unterkunftskapazitäten für Geflüchtete in allen Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens. Die AG beabsichtigen daher, durch Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung mehrere Vertragspartner bereitzustellen, um kurzfristig die jeweils benötigten Errichtungs- und Montageleistungen für Containeranlagen abrufen zu können.
Die benötigten Unterkünfte – sog. „Zentrale Unterbringungseinrichtungen“ (ZUE) – sollen überwiegend zwischen 200 bis 700 Bewohnenden inkl. den erforderlichen Funktionsräumen Platz bieten. Die Errichtung der Einrichtungen wird mit den Standortkommunen abgestimmt. Die Nutzungsdauer ist langfristig vorgesehen, sie liegt in der Regel bei 5 Jahren.
Die vorgesehenen Grundstücke für die Unterkünfte befinden sich in der Regel in kommunalem Eigentum. Ihre Eignung für eine Nutzung als ZUE ist zum Zeitpunkt des Startes der Mini-Wettbewerbe grundsätzlich geklärt. Dies bedeutet, dass die Grundstücke in der Regel verkehrlich erschlossen sind und Medienanschlüsse entlang des Grundstücks (Strom, Wasser, Gas und Abwasser) grundsätzlich gegeben sind. Die Herstellung eines Mittelspannungsanschlusses mittels Trafos kann erforderlich sein.
Nachfolgend werden die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen eines möglichen, zukünftigen Projektes auf Grundlage der dem AG zur Verfügung stehenden Informationen beschrieben. Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Containeranlagen je nach den Bedarfen des AG variieren kann und zusätzliche Leistungen notwendig werden können, die aktuell noch nicht bekannt sind oder Leistungen die aufgeführt sind, nicht notwendig sein können. Die Kernleistungen Errichtung- und Montage sowie die Planungsleistungen in der Konstellation des Generalplaner (GP) werden mit einer hohen Sicherheit mit künftigen Projekten gut vergleichbar sein.
Kernbestandteil der GU-Leistungen im Rahmen der Mini-Wettbewerbe ist die Errichtung entsprechend dieser Musterleistungsbeschreibung. Der jeweilige AG wird die Außenanlagen einschließlich Freianlagen (Grün- und Gestaltungsflächen), Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Stellplätze), Entwässerungsanlagen, Medienführungen (Ver- und Entsorgungsleitungen), Beleuchtungsanlagen im Außenbereich sowie erforderliche Tiefbauarbeiten und Ingenieurbauwerke standortbezogen an Fachfirmen vergeben. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Leistungen des AN bzw. dieser Rahmenvereinbarung.
ACHTUNG: Eine Ausnahme gilt in Bezug auf den Einzelauftrag „Projekt Rheine“, welcher unmittelbar nach Zuschlagserteilung abgerufen werden soll. In dem Einzelauftrag „Projekt Rheine“ schuldet der AN nicht nur die Leistungen wie für AN beschrieben, sondern auch die Leistungen Tiefbau und Außenanlagen. Die nachfolgenden Ausführungen sind daher dahingehend zu verstehen, dass die Leistungen des Unternehmer Tiefbau im Einzelauftrag „Projekt Rheine“ durch den AN erbracht werden.
Liegenschaft
Für die Rahmenvereinbarung wird ein fiktives Grundstück angenommen. Die Baugrundstücke sind überwiegend im städtischen Eigentum und umfassen, ca. 10.000 m² bis 12.000 m² für die Einrichtung nutzbare Fläche und überwiegend ebenerdig. Die Liegenschaften werden im Rahmen des jeweiligen Miniwettbewerbes genauer beschrieben.
Planungs- und Ausführungsgrundlagen
Generell werden durch den Generalplaner im Auftrag des AG für die jeweiligen Standorte Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 erbracht. Dies umfasst bspw. Machbarkeitsuntersuchungen zur Untersuchung der Bebauungsmöglichkeiten sowie eine Vorplanung. Dabei werden die mögliche Aufstellung der Containeranlage sowie die wesentlichen räumlichen Zusammenhänge innerhalb der Funktionsbereiche festgelegt. Am Ende der LPH 2 / Anfang der LPH 3 soll durch den Generalplaner auf Basis dieser Musterleistungsbeschreibung die standortspezifische Funktionale Leistungsbeschreibung für die Mini-Wettbewerbe erstellt werden. Darauf aufbauend wird durch den Generalplaner die Planung bis einschließlich zur LPH 4 Bauantrag fortgeschrieben.
Es ist vorgesehen, dass der AN vor Stellung des Bauantrages durch den Generalplaner die Inhalte der LPH 4 prüfen und in Abstimmung mit dem Generalplaner mitgestalten kann. Somit soll sichergestellt werden, dass der AN in der Umsetzung der ZUE die Anforderung der Baugenehmigung auch erfüllen kann.
Leistungen aus dem Bereich Bauphysik, Tragwerksplanung und Brandschutz werden durch den Generalplaner bis einschließlich Leistungsphase 3 erbracht. In den weiteren Leistungsphasen sollen diese Leistungen durch den Generalunternehmer erbracht werden (Typenstatik, Bauteilqualitäten für Schall- und Wärmeschutz, etc.). Der Brandschutzgutachter wird für alle Phasen durch den AG beauftragt. Optional kann der AN auch den Generalplaner für Teilleistungen beauftragen.
Die vom Generalplaner ausgearbeitete Planung kann in Abstimmung mit dem AG an die herstellerspezifischen Containereigenschaften des AN angepasst werden, sofern die wesentlichen Zusammenhänge der Genehmigungsplanung weiterhin berücksichtigt bleiben und die Anpassungen keinen Einfluss auf die zur Genehmigung zugrunde liegenden Anforderungen sowie bereits erstellte Gutachten haben.
Durch den Generalplaner wird für die einzelnen Projekte ein Rahmenterminplan zur Verfügung gestellt. Die verbindliche Ablaufplanung/Errichtungsterminplanung wird durch den AN unter Berücksichtigung der im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Meilensteine erstellt.
Der Generalplaner wird durch den AG für den Tiefbau und die Außenanlagen mit weiteren Planungsleistungen beauftragt um den Erfolg des Gesamtprojektes zu gewährleisten. Der AN erbringt als Generalunternehmer für die Errichtung der Container alle Planungsleistungen eigenständig bis zur Abnahme. Der Generalplaner erbringt die Leistungsphasen 5-8 für die Leistungen Tiefbau und Außenanlagen. Der Generalplaner ist zuständig für die Koordination der Schnittstellen und Leistungsbereiche.
Allgemeine Beschreibung der ZUE - Containeranlagen
Für die Rahmenvereinbarung wird eine typische Referenzanlage einer ZUE mit einer Kapazität von bis zu 450 Plätzen und 352 Containern zugrunde gelegt. Die Kalkulation und Angebotsabgabe haben auf Basis dieser Referenzanlage (siehe Anlage 1.1 Rahmenvereinbarung_Anforderungen Räume im weiteren Anlage 1.1, Anlage 1.4 Rahmenvereinbarung_Übersichtsplan Außenanlagen und TGA im weiteren Anlage 1.4 und Anlage 1.5 Rahmenvereinbarung_Grundrisse im weiteren Anlage 1.5) zu erfolgen. Basis ist die ZUE Rheine, die nach Abschluss der Rahmenvereinbarung über den Mini-Wettbewerb abgerufen werden soll.
Maßgeblich für die Kalkulation sind insbesondere die Anzahl der Container sowie die definierten Raum- und Nutzungsanforderungen einschließlich der vorgesehenen Ausstattungsmerkmale gemäß den nachfolgend beschriebenen Vorgaben. Die angegebenen Stückzahlen dienen dabei ausschließlich als kalkulatorische Grundlage für die Angebotswertung.
Im Rahmen der Rahmenvereinbarung können die weiteren Projekte jedoch auch geringere oder höhere Platzzahlen umfassen (siehe Kapitel 1.1), wodurch die Containerzahl variieren kann. Die projektspezifische Anzahl und die abweichenden Ausstattungsmerkmale der Container je Projekt wird im Rahmen des jeweiligen Miniwettbewerbs durch den von dem AG beauftragten Generalplaner bestimmt.
Weitergehende Verfahrensdetails ergeben sich aus den Unterlagen der 00 Verfahrensbeschreibung und dem Preisblatt 02.
Funktionsbereiche
Die Unterbringungseinrichtungen sind grundsätzlich in unterschiedliche funktionale Bereiche gegliedert und werden auf dem Grundstück in der Regel in separat stehenden Gebäuden zusammengefasst. Diese können im Wesentlichen unterschieden werden in Gebäude für
Wachdienst, Pförtner
Sozialfunktion und Sporträume,
Verwaltung / Betreuung,
Unterkünfte / Wohnbereiche,
Küche und Speiseräume.
Projektbezogen kann jedoch eine Zusammenfassung mehrerer Funktionen in einem Gebäude erfolgen, sofern dies funktional, wirtschaftlich oder organisatorisch sinnvoll ist. Die Anordnung der Funktionen kann sich dabei auch über zwei Geschosse erstrecken.
Ergänzend hierzu umfasst das Gesamtareal auch Außenanlagen mit unterschiedlichen Freianlagen, Wege- und Platzflächen sowie Verkehrsflächen, die jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung sind.
Wachdienst / Pförtner
Der Wachdienstbereich dient als zentrale Stelle zur Sicherstellung der Zugangskontrolle und Überwachung der Unterkunft. Es fungiert als erste Anlaufstelle für Besucher und externe Personen sowie als Schnittstelle für Sicherheits- und Notfallmaßnahmen. Zudem unterstützt es den geordneten Betrieb durch Kontroll-, Informations- und Koordinationsfunktionen.
Der Wachdienstbereich besteht im Wesentlichen aus Büroflächen sowie einem Pförtnerbereich mit Durchreiche zur Sicherherstellung der Zugangskontrolle.
Sozialfunktion und Sporträume
Dieser Funktionsbereich umfasst Verwaltungs- und Empfangsnutzungen, Ausgabebereiche (z. B. Kleider- und Wäscheausgabe) sowie Wasch- und Lagerbereiche. Darüber hinaus beinhaltet er Freizeit-, Sport- und Betreuungsräume (einschließlich Kinderbetreuung und Schulräume) sowie Aufenthalts- und Gemeinschaftsbereiche zur Förderung der sozialen Interaktion.
Ergänzend sind Räume des medizinischen Bereichs vorgesehen, insbesondere Arzträume, Behandlungsräume und Wartebereiche, die der Untersuchung und Behandlung der Bewohnenden dienen. Die sanitären Einrichtungen umfassen Patienten-WCs, barrierefreie WCs, Personaltoiletten sowie WC-Bereiche für Bewohnende. Verkehrsflächen wie Flure und Treppenräume sowie Technik- und Nebenräume gewährleisten die Erschließung, den Betrieb, die Ver- und Entsorgung und die Einhaltung hygienischer sowie organisatorischer Anforderungen.
Verwaltung / Betreuung
Der dargestellte Bereich umfasst im Wesentlichen Büro- und Verwaltungsnutzungen, die der Organisation, Beratung und Betreuung der Bewohnenden dienen, einschließlich Beschwerdestelle, Verfahrensberatung und psychosozialer Erstberatung. Ergänzend stehen Arbeitsplätze für verschiedene behördliche Funktionen sowie Besprechungs- und Aufenthaltsräume zur internen Abstimmung und für Gespräche zur Verfügung.
Darüber hinaus sind unterstützende Funktionsräume wie Teeküchen, Personaltoiletten sowie Aufenthaltsbereiche für das Personal vorgesehen, die den täglichen Betrieb sichern. Lagerflächen, Putzmittelräume sowie Hausmeister- und Technikräume gewährleisten die logistische, technische und infrastrukturelle Versorgung der Einrichtung.
Technikräume stellen die notwendige IT- und Betriebsinfrastruktur sicher. Verkehrsflächen wie Flure und Treppenräume dienen der Erschließung und Zugänglichkeit aller Bereiche.
Unterkünfte / Wohnbereiche
Die Wohnbereiche bestehen aus Zimmern mit Betten (i.d.R. zwischen 3 und 8 Betten) sowie WC und Dusch-, Lager-, Technik, Putzmittel- und Aufenthaltsräumen sowie Flur, Treppen zum Obergeschoss und Eingangsbereichen.
Die Wohnbereiche können sich je Projekt in Abhängigkeit von der Bewohnerstruktur unterscheiden und entsprechend differenziert ausgebildet werden. Hierzu zählen insbesondere separate Containerbereiche bzw. Gebäude für Familien/ vulnerable Personen, für alleinreisender Männer sowie für erkrankte Personen, die in gesonderten Bereichen mit Ruhezimmern untergebracht werden.
Die Unterbringung alleinreisender Männer erfolgt überwiegend in 3–4-Bettzimmern.
Die Unterbringung von Familien bzw. Frauen und vulnerable Personen erfolgt größtenteils in 6-8 Bettzimmern sowie 3-4 Bettzimmern.
Die Ruhezimmer sind als eigenständige, abgeschlossene Einheiten mit separater Erschließung auszubilden, sodass eine Trennung von gesunden und erkrankten Bewohnenden gewährleistet ist. Die Unterbringung erfolgt in Ruhezimmern, die jeweils für mehrere Personen ausgelegt sind und über integrierte Sanitärbereiche (insbesondere Dusche, WC und Waschgelegenheit) verfügen. Dadurch wird eine eigenständige Nutzung ohne Durchmischung mit anderen Bereichen sichergestellt und den besonderen hygienischen Anforderungen Rechnung getragen. Bei den Ruhezimmern handelt es sich ausdrücklich nicht um Isolierbereiche nach krankenhausspezifischen Anforderungen, sondern um funktionale Separationsmöglichkeiten innerhalb der Unterkunft.
Küche und Speiseräume
Der Funktionsbereich Küche und Speiseräume ist als zusammenhängende Versorgungseinheit zur Herstellung der Speisen, Ausgabe und Einnahme von Speisen ausgebildet. Die Küche ist als Ausgabeküche mit vorgelagerten Vorbereitungsbereichen konzipiert, wobei die Speisenzubereitung in der Regel durch Aufwärmen mittels Konvektomaten erfolgt und durch Kühl-, Tiefkühl- und Trockenlagerflächen ergänzt wird. Eine Spülstraße stellt die Reinigung und Rückführung des Geschirrs sicher.
Der Speisesaal ist bei der ZUE mit 450 Personen für eine Anzahl von 199 Personen ausgelegt und dient als zentraler Aufenthalts- und Essbereich. Die Einnahme der Speisen erfolgt in der Regel in einem Mehrschichtbetrieb.
Ergänzend sind Personalbereiche mit Aufenthaltsräumen, Umkleiden und sanitären Einrichtungen sowie Nebenräume wie Büro-, Technik- und Putzmittelräume vorgesehen, die die Organisation und Logistik der Küchenbereiche unterstützen, während Verkehrsflächen wie Flure sowie Ein- und Ausgänge mit Windfang eine funktionale Erschließung sicherstellen.
Vorleistungen durch den AG
Baugrundgutachten
Ein Baugrundgutachten wird durch den AG beauftragt und wird dem AN auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
Ein Dritter im Auftrag des AG liefert ein tragfähiges Planum für die Lastabtragung durch Lastverteilungsplatten mindestens 50 X 50 cm, Höhe ca. 30 cm. Der AN teilt die zu gewährleistende Bodenpressung mit. Ebenso hat der Dritte die zur Herstellung der Lastabtragung - inklusive ggf. notwendigem Bodenaustausch bzw. Bodenmaßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit - notwendigen Maßnahmen in seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Schadstoffgutachten
Seitens des AG wird ein Schadstoffgutachten bedarfsweise erstellt. Sofern Schadstoffe nachgewiesen wurden, wird ein Dritter im Auftrag des AG entsprechende Maßnahmen durchführen.
Vorbereitende Maßnahmen Grundstück
Sofern auf dem Grundstück vorbereitende Maßnahmen bereits durch den AG erfolgt oder geplant sind, werden diese damit verbundenen Informationen (z.B. Abschlussdokumentation Baufeldfreimachung, Sanierungspläne) dem AN vor dem Mini-Wettbewerb im Rahmen der Einzelbeauftragung zur Verfügung gestellt. Die darin enthaltenen Auflagen und Informationen sind dann vom AN in seiner Kalkulation, seiner Planung sowie bei seiner Ausführung zu berücksichtigen.
Kampfmittelfreiheit
Der AG holt eine Auskunft über Kampfmittel ein. Das Planum wird dem AN frei von Kampfmittel bereitgestellt. Ein Dritter im Auftrag des AG ist verpflichtet, seine baulichen Leistungen im Falle eines Fundes entsprechend der Pflicht zur Gefahrenabwehr anzupassen und den Fund unverzüglich zu melden.
Vermessung
Ein Katasterauszug liegt der Ausschreibung in der Regel bei. Eine Einmessung des Grundstücks für die Bauantragsstellung wird durch den AG bereitgestellt.
Alle weiteren zur baulichen Ausführung notwendigen Leistungen in Bezug auf Vermessung, wie u.a. eine Grobabsteckung sowie Feinabsteckung und Einmessung der Gebäude obliegt dem AN. Die abschließende Einmessung der Gebäude nach Fertigstellung für die zuständigen Behörden, werden von Seiten des AG beauftragt.
Zustand des Baugrundstücks
Es wird empfohlen, den Zustand des Baugrundstücks durch den AN vor der Angebotsabgabe zu begutachten, um die ggf. erforderlichen Leistungen besser einschätzen und kalkulatorisch in seinem Angebot hinterlegen zu können.
Medienver- und -entsorgung auf dem Grundstück
Die Lage der Medienanschlüsse (Übergabepunkte im Bereich der Grundstücksgrenze) gemäß Planung des Generalplaners sind vom AN in seine Ausführungsplanung zu übernehmen.,
Im Rahmen der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen hat der AN etwaige, notwendige Planungen und Abstimmungen mit dem ausführenden Dritten vorzunehmen und zu koordinieren. Ggf. sind seinerseits ebenso Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange sowie den örtlichen Versorgern zu führen.
Grundsätzlich werden durch den AG bzw. den Generalplaner die Übergabepunkte für Ver- und Entsorgungsleitungen vorgegeben. Für die Hausanschlussplanung der Container sind entsprechende Konzepte durch den AN zugrunde zu legen und die Herstellung der Medienanschlüsse mit den Stadtwerken zu koordinieren. Der AN hat alle Leitungen vom Grundstücksanschluss bis zum Endgerät / Verbraucher zu dimensionieren. Die Schnittstellen zu Leistungen Dritter im Auftrag des AG sind in den einzelnen Kapiteln beschrieben.
Für die Versorgung der Einrichtungen ist in der Regel die Herstellung eines Strommittelspannungsanschlusses erforderlich. Für die Nutzung des Mittelspannungsanschlusses kann ein Transformator erforderlich werden. Die Planung und Aufstellung des Transformators werden durch den AG veranlasst. Die Koordination des Transformatoranschlusses erfolgt ebenso über den AG. Sollte die Errichtung eines Transformators noch nicht zum Ausführungsbeginn des AN abgeschlossen sein, wird der AG temporär einen Miettransformator errichten.
Wärmeversorgung
Durch den AG werden Vorgaben zur primären Heizungsenergieversorgung gemacht, bspw. im Rahmen eines Energiekonzeptes. In der Regel erfolgt die Wärmeversorgung der Containeranlage über Gas. Die gesetzlichen Vorgaben sind vom AN zu prüfen und einzuhalten. Etwaige ggf. abweichende, technische Systeme, die für die Wärmeerzeugung bzw. Wärmeverteilung notwendig sind, sind durch den AN auf Basis der Planung des GP zu plausibilisieren, bei Bedarf fortzuschreiben und umzusetzen.
Kalkulationsgrundlage für die Rahmenvereinbarung ist eine Wärmeversorgung der Containeranlage über Gas.
Küchenplanung und Aufstellung Küche
Die Küchenplanung wird in der Regel AG-seitig zur Verfügung gestellt. Die technische Ausstattung der Küche wird bauseitig durch den AG erbracht. Die Errichtung u.a. folgender, fest verbauter Küchenbestandteile, ist durch den AN zu erstellen
- Kühlung (Kühlraum sowie Tiefkühlraum inkl. aller Anlagen)
- Fettabscheider (Errichtung durch Dritte im Auftrag des AG)
- Raumlufttechnische Anlagen für Spülküchen und Produktion
- Lüftungsanlage Zu- und Abluft Speiseraum
- Grundsätzliche, technische Raumausstattung der Küchenfunktionsbereiche (bspw. Strom- und Wasseranschlüsse, siehe Anlage 1.10 Rahmenvereinbarung_Musterküchenplanung im weiteren Anlage 1.10)
Notwendige Abstimmungen zur Küchenplanung und -aufstellung sind im Rahmen der LPH 4 und 5 mit dem Generalplaner und dem AN zu führen und in der Ausführungsplanung des AN in LPH 5 zu berücksichtigen.
Sämtliche für die Umsetzung der festverbauten Küchenbestandteile gemäß vorheriger Aufzählung notwendigen planerischen und baulichen Leistungen sind durch den AN zu kalkulieren und im Projektverlauf zu erbringen.
Leistungen des AG
Folgende Leistungen werden von dem AG in der Regel erbracht:
- Stellung Bauvoranfrage
- Beantragung Gas-Hausanschluss
- Veranlassung Brandschutzkonzept
- Einrichtung und Möblierung der ZUE
- Einreichung Baugenehmigung
- Errichtung und Inbetriebnahme Transformator
- Einbringung der technischen Ausstattung der Küche
- Vertragsabschluss mit Glasfaseranbieter inkl. Veranlassung Hausanschlussherstellung
- IT-Dienstleistungen des AG gemäß IT-Schnittstellenliste (Anlage 1.6 Rahmenvereinbarung_EDV-Anforderungen im weiteren Anlage 1.6)
- Abschließende Einmessung der ZUE
- Falls von Feuerwehr gefordert: Organisation und Koordination der Aufschaltung der BMA
Kostenübernahme durch AG
Folgende Kosten werden von dem AG getragen:
- Anmeldegebühren für die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser,
- Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser,
- Kosten für die Anmeldung und Errichtung der entsprechenden Hausanschlüsse der Objekte auf dem Grundstück,
- Gebühren der Baugenehmigung,
- Sachverständigen-Abnahmen und Kosten, soweit diese nicht Leistungen betreffen, die zur bauordnungsrechtlichen, mängelfreien Übernahme des Objektes durch den AG gehören,
- Falls von Feuerwehr gefordert: Aufschaltung der BMA.
Soweit die Kosten im Einzelfall beim AN entstehen, handelt es sich um durchlaufende Kosten, die ohne Aufschläge erstattet werden.
Brandschutzkonzept
Ein Brandschutzingenieur wird von dem AG mit der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes beauftragt. Der Leistungsumfang des Brandschutzingenieurs umfasst die folgenden Punkte:
- Sichtung der Bestandsunterlagen,
- Erstellung des Brandschutzkonzeptes,
- Begleitung der Planung,
- Feststellung der Rechtsgrundlage, bauordnungsrechtliche Einordnung der ZUE,
- Abstimmung mit dem Bauamt der Stadt, auf Basis der Machbarkeitsstudie (Planskizzen),
- Abstimmung mit der Feuerwehr, auf Basis der Machbarkeitsstudie (Planskizzen).
- Erstellung / Mitwirkung an der Brandschutzordnung und am Evakuierungskonzept,
- Bereitstellung von Flucht- und Rettungswegplänen und den nötigen Plänen für den Einsatzfall der Feuerwehr,
- Falls von Feuerwehr gefordert: Aufschaltung der BMA (Kostenübernahme und Kommunikation/ Organisation durch AG).
- Überprüfung der brandschutztechnischen Inhalte der Ausführungsplanung des AN
- Erstellung einer Konformitätserklärung,
- Beschreibung der Gegebenheiten sowie aller notwendigen Maßnahmen mit Darstellung der Soll-Anforderungen an die Baugenehmigung,
- Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiell-rechtlichen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie eventuell beanspruchte Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
Folgende den Brandschutz betreffende Leistungen sind durch den AN zu erfüllen:
- Baubegleitung Brandschutz
- Brandschutztechnische Unterlagen zu den Containern
- Montage der Flucht- und Rettungswegpläne
Information zum Baurecht
Die planungsrechtliche Einschätzung des Baugrundstücks wird durch den AG bei der zuständigen Behörde eingeholt.
Baugenehmigung
Ein Bauantrag einschließlich erforderlicher notwendiger Planungsunterlagen soll unter der Mitwirkung des AN während der Leistungsphase 4 durch den Generalplaner erstellt werden. Die erforderliche Baugenehmigung wird durch den AG beantragt.
Die Kosten werden von dem AG übernommen.
Leistungsumfang Auftragnehmer (AN)
Die vorliegende Leistungsbeschreibung ist als Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm formuliert. Vom AN ist ein schlüsselfertiges Werk, das heißt ein komplettes und voll funktionsfähiges und funktionsgerechtes Objekt zu kalkulieren, anzubieten, nach Auftragserteilung zu planen und zu errichten.
Dem AN ist die Eigenart des Leistungszieles bewusst und der AN hat diese im Rahmen seiner Ausführung zu berücksichtigen. Zum Leistungsumfang des AN gehören sämtliche Leistungen, die zur Errichtung einer funktionsfähigen Containeranlage entsprechend nachfolgender technischer Baubeschreibung notwendig sind, auch wenn diese ggf. nicht ausreichend erschöpfend beschrieben sind. Die Leistungen umfassen die Planung und Herstellung der Containerbauten nach den gültigen Richtlinien, Normen und Verordnungen. Die dafür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzurechnen.
Es wird grundsätzlich empfohlen, dass der AN sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten informiert. Dazu gehören unter anderem eine Inaugenscheinnahme der Liegenschaft sowie die Inaugenscheinnahme der Erreichbarkeit, Zuwegung, Zugangsmöglichkeiten, Gelände- und Bodenbeschaffenheit des Projektgrundstückes. Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis der Gegebenheiten, von denen der AN durch einen Ortstermin/Inaugenscheinnahme Kenntnis erlagen konnte, sind ausgeschlossen.
Planungs- und Baubesprechungen
Durch den AN ist mind. zweiwöchentlich bzw. zusätzlich situativ nach Bedarf ein Projekt-Jour Fixe am Erfüllungsort / ggf. aber auch in Abstimmung der Beteiligten online durchzuführen, um über den Status des Projektes in Bezug auf Organisation, Kosten, Termine und Qualitäten sowie notwendige Entscheidungen des AG und Änderungen zu informieren.
Der durch den AG für das Projekt beauftragte Generalplaner führt gemäß dem Vertragsverhältnis zwischen AG und Generalplaner die Prüfung der LPH 5 des AN sowie das Baucontrolling im Sinne der besonderen Leistung der LPH 8 während der Bauausführung aus. Somit dient der Generalplaner als erster Ansprechpartner für den AN im Rahmen seiner benannten Leistungserbringung und ist zwingend als Teilnehmer für das Projekt-Jour Fixe vorzusehen. Dem AG soll die Möglichkeit der Terminteilnahme eingeräumt werden. Die Jour Fixes sind durch den AN vorzubereiten, durchzuführen und zu protokollieren. Das jeweilige Protokoll ist spätestens 2 Werktage nach dem Jour Fixe dem AG und dem Generalplaner zur Freigabe vorzulegen. Gewünschte Änderungen des AG bzw. des Generalplaners sind anschließend durch den AN einzuarbeiten.
Planungsleistungen des AN
Der AN hat dem Generalplaner des Projektes für seine Aufgabe der Qualitätssicherung im Rahmen der Ausführungsplanung und des Baucontrollings im Zuge der Auftragsabwicklung, die für die Errichtung der Gebäude erforderlichen Planungsunterlagen und technischen Nachweise zur Verfügung zu stellen.
Die Ausführungsplanung ist vollständig bis zu dem vereinbarten Errichtungsterminplan benannten Termin fertig zu stellen und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Die auftragsgeberseitige Sichtung, Kenntnisnahme, Prüfung oder Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner alleinigen Verpflichtung zur Einhaltung der vertraglichen Qualitäten und Quantitäten, für die technische und maßliche Richtigkeit, Genehmigungsfähigkeit und Tauglichkeit der Planung.
Die Planungsleistungen des AN umfassen daher in der Regel folgende Bereiche:
- Prüfung der bereitgestellten Gutachten (Baugrunduntersuchung, Kampfmittelfreiheit, Vermessung, Schadstoffgutachten, etc.) und Beachtung der Inhalte dieser Unterlagen innerhalb der Projektplanung und Umsetzung,
- Mitwirkungspflicht bei der auf die herstellerspezifischen Inhalte anzupassenden Baugenehmigungsunterlagen durch den Generalplaner,
- Ausführungsplanung Containerbauten gemäß bauordnungsrechtlich genehmigter Planung des Generalplaners inkl. durch den AN zu errichtenden Küchenbestandteile sowie die Gründungsplanung für die Containererrichtung,
- Sämtliche Planungsleistungen der Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) ab der Leistungsphase 4,
- Sämtliche Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung ab der Leistungsphase 5,
- Planerische Leistungen, die zur Einhaltung der Vorgaben nach Baustellenverordnung dienen, u. a. z. B. durch einen SiGeKo, etc.,
- Alle weiteren zur Abwicklung der Maßnahmen erforderlichen planerischen Architekten- und Ingenieurleistungen,
- alle notwendigen Planungsleistungen zur Einhaltung der BauO NRW.
Der AN erstellt und übergibt dem AG und dem Generalplaner des Projektes die vollständige Ausführungsplanung inkl. Details. Die Stellungnahme zur notwendigen Überarbeitung der Unterlagen des AN erfolgt innerhalb von 15 Werktagen nach Übergabe durch den AG bzw. den von ihr mit der Prüfung der Unterlagen beauftragten Generalplaner des Projektes. Es sind grundsätzlich Pläne vorzulegen, die mit allen betreffenden Gewerken endkoordiniert sind.
Des Weiteren sind folgende planungsbezogenen Unterlagen vom AN bereitzustellen:
- Prüffähige Statik für Gebäude und Gründung
- Gründungsplan
- Sämtliche Planungen der technischen Gebäudeausrüstung inkl. Ausführungs- und Werkplänen
- Sämtliche Nachweise und Kontrollberichte der Fachbauleitungen zum Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz
- Sämtliche gebäudespezifischen Berechnungen inklusive der Flächenberechnungen, wie z.B. Nutzflächenberechnungen, BGF, BRI etc.
Bemusterung
Durch den AN ist ein Bemusterungskatalog der Bauteile zu erstellen, die gemäß dem Vertrag sowie seinen Anlagen für die vom AN geschuldeten Oberflächen- und Ausstattungsqualitäten erforderlich sind. Für jedes vom AN für die bauliche Umsetzung vorgesehene Bauteil, ist vom AN eine Entscheidungsvorlage - inklusive sämtlicher für die Entscheidung des AG notwendigen Angaben und Informationen (z.B. Bild, Produktspezifika, Fabrikat, Hersteller, etc.) - zu erstellen. Die Entscheidungsvorlagen sind dem AG 5 Werktage vor einem vom AN mit dem AG abzustimmenden Bemusterungstermin vorzulegen. Der Bemusterungstermin hat am Erfüllungsort der Leistungen des AN zu erfolgen. Innerhalb der Bemusterungstermine hat der AN dem AG jeweils die Bauteile des Bemusterungskatalogs als reales Musterobjekt zu zeigen. Dies sind insbesondere:
- Sanitärobjekte und -armaturen,
- Heizungskomponenten
- Raumluftkomponenten,
- Elektrokomponenten,
- Kommunikationstechnikkomponenten,
- Böden,
- Wandoberflächen,
- Fassadeoberfläche,
- Deckenoberflächen,
- Fenster zzgl. aller hierfür erforderlicher Komponenten,
- Türen zzgl. aller hierfür erforderlicher Komponenten,
- Komponenten der Außenanlagen (bspw. Wegepflaster, Zaun, Beleuchtung, Bänke, Spielplatz, …).
Auf Anforderung des AG sind durch den AN die Materialqualitäten der durch den AG zu bemusternden Bauteile auch mittels Prüfzeugnissen nachzuweisen.
Die Entscheidungen des AG zu den bemusterten Objekten im Präsenztermin sind vom AN zu dokumentieren und dem AG spätestens 2 Werktage nach dem Termin zur Freigabe vorzulegen.
Für den Fall, dass bemusterte Bauteile im Zuge der baulichen Ausführung nicht mehr verfügbar sind oder sich die Rahmenbedingungen der Beschaffung (Lieferzeit, Preis etc.) wesentlich verändern, können diese für den AG kostenneutral auch durch gleichwertige oder höherwertige Lösungen ersetzt werden. Diese Änderungen sind vorab beim AG anzuzeigen und erneut durch den AN zu bemustern und durch den AG freizugeben.
Prüfstatiker
Der AN hat die statischen Berechnungen und Ausführungszeichnungen durch einen selbst zu stellenden Prüfstatiker überprüfen zu lassen. Der AG erhält eine originalgetreue Kopie der geprüften Unterlagen in Papierform.
Die geprüften statischen Unterlagen sind vom AN gemäß Erfordernis bei dem zuständigen Bauordnungsamt einzureichen. Sämtliche ggf. notwendigen Abstimmungsbedarfe des zuständigen Bauordnungsamtes zu den geprüften Statikplänen hat der AN zu koordinieren und eigenverantwortlich abzuarbeiten.
Die vom Prüfstatiker freigegebenen Berechnungen und Pläne sind bindend. Die sich dadurch unter Umständen ergebenden Maßtoleranzen im Vergleich zu den Entwurfszeichnungen sind von dem AG zu akzeptieren und haben aber genau so wenig Auswirkungen auf die Vergütung des AN.
Bauleitung / Fachbauleitung / SiGeKo
Die Leistung des AN umfasst die Bauleitung nach § 56 Bauordnung NRW sowie sämtliche erforderlichen Fachbauleitungen und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind alle gemäß Baustellenverordnung erforderlichen Unterlagen in übersichtlicher Form an den AG zu übergeben.
Dem AG bzw. dem mit dem Baucontrolling und der Qualitätsüberwachung beauftragten Generalplaner sind jedoch auch schon während der Umsetzungsphase jederzeit auf Verlangen die zum Zeitpunkt seiner Aufforderung vorliegenden und notwendigerweise zwingend vorzulegenden Nachweise und Unterlagen gemäß Bauordnung und Baustellenverordnung herauszugeben; dies zum Zwecke der situativen Kontrolle und Erfüllung ihrer Aufgaben.
Dem AG seitens des AN einzuräumende Rechte
Dem AG sowie dem projektbezogen beauftragten Generalplaner ist während der Planung und Ausführung auf Aufforderung dieser Einsichtnahme in die Planunterlagen des AN zu gewähren.
Zudem ist den Vertretern des AG und dem projektbezogen beauftragten Generalplaner jederzeit ein Betretungsrecht der im Bau befindlichen Anlagen und Anlagenteile, Außenanlagen und Freiflächen sowie Ingenieurbauwerke zu gewähren, um situativ seinen Aufgaben als Bauherr und zum Zwecke der Qualitätssicherung und des Baucontrolling agieren zu können. Dies schließt auch das Recht ein, dass vom AG sowie dem projektbezogen beauftragten Generalplaner der örtliche Baufortschritt sowie aufgefallene Mängel oder Abweichungen von den vereinbarten Qualitäten mittels Fotos dokumentiert werden dürfen.
Der AG und der beauftragte Generalplaner werden ihre örtlichen Betretungswünsche mit einer Vorlaufzeit von mindestens einem Werktag gegenüber der AN Bauleitung anmelden, damit dieser die Möglichkeit für vorbereitende Maßnahmen gegeben wird.
Inbetriebnahme der technischen Anlagen
Vor der Abnahme von haustechnischen Anlagen, Geräten oder Maschinen muss stets eine Einweisung an den entsprechenden Gerätschaften und Anlagen erfolgen. Die Einweisung erfolgt für die Fachkräfte des AG, die vom AG auf Aufforderung des AN benannt werden. Die Anlagen sind vor der Einweisung in Betrieb zu nehmen und einzuregulieren.
Den Fachkräften des AG muss mit ausreichendem Vorlauf vor der Einweisung immer die Möglichkeit einer Überprüfung eingeräumt werden, um feststellen zu können ob beispielsweise bei der Erstellung der Anlage oder beim Anschluss von Geräten und Maschinen die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien beachtet wurden, der Funktionsablauf den einschlägigen Herstellervorschriften und Richtlinien entspricht und alle Einstellwerte mit den Nennleistungen oder sonstigen Vorgaben der freigegebenen Projektplanung übereinstimmen.
Prüfungen der technischen Anlagen sind durch nach dem Bauordnungsrecht anerkannte Sachverständige zu erbringen und durch entsprechende Prüfberichte zu dokumentieren.
Einzuhaltende Werte zu anlagentechnischen oder sonstigen sind anhand protokollierter Messungen des AN vor Abnahme zu belegen. Die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen hierfür hat der AN zu planen, zu koordinieren und durchzuführen. Er hat auch die erforderlichen Messgeräte mit Prüfzeugnissen und Eichkurven sowie weitere notwendige Hilfsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Die Einweisung erfolgt als Abnahmevoraussetzung vor der Abnahme.
Abnahme
Der AN hat 4 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Abnahmetermin eine Liste der erforderlichen technischen und baulichen Abnahmen zu übergeben (Vorbereitung der Abnahme).
Die jeweiligen Teilabnahmetermine haben im Rahmen der Ablauf- und Terminplanung u. a. nachfolgend aufgeführte Schritte zu berücksichtigen:
- sämtliche Leistungen sind abgeschlossen und durch Behörden, TÜV etc. abgenommen,
- es hat eine Vorbegehung mit dem AG ca. 7 Kalendertage vorher stattgefunden,
- sämtliche Mängel (mit Ausnahme unwesentlicher Mängel) sind beseitigt,
- die technischen Anlagen sind im Probebetrieb gelaufen und funktionieren ohne wesentliche Einschränkungen zum Zeitpunkt der Vorbegehung,
- die gesamte Baustelleneinrichtung inkl. sämtlichem Baumaterial u. Ä. ist beseitigt,
- das gesamte Gebäude bzw. sämtliche betreffenden Gebäudeteile sind gereinigt,
- Bauendreinigung, Grundreinigung sowie Baufeinreinigung vor Einzug inkl. der Erst-Einpflege der Bodenbeläge ist erfolgt.
Zum Zeitpunkt der Abnahme durch den AG müssen alle erforderlichen behördlichen Abnahmen bereits erfolgt sein und schriftlich vorliegen.
Übergabe und Dokumentation
Der AN dokumentiert die Umsetzung der vertraglich fixierten Aufgaben und Leistungen bzw. die Informationen über die Projektabwicklung sowie die Konkretisierung der Planungs- und Bauleistungen in allen Phasen der Planung und Ausführung für die er laut Vertrag verantwortlich zeichnete. Der AN stellt auf Anfrage, spätestens 2 Wochen vor Abnahme, die nachfolgenden Projektunterlagen bzw. die beschriebenen Dokumentationsleistungen der Planungs- und Bauphase zur Verfügung:
- Fortgeschriebene Ausführungspläne (as-built-Planung),
- die entsprechend der bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu erbringenden bautechnischen Nachweise und Prüfungen zu Baukonstruktionen, technischen Anlagen etc.,
- Bauproduktezulassungen, Sachverständigenabnahmen und Errichterbescheinigungen,
- Rechtzeitige und eindeutige Hinweise des AN zu erforderlichen Entscheidungen der AG,
- Protokolle zu Besprechungen/Jour fixe,
- Abnahmeprotokolle/Mängelverfolgung
- Gewährleistungsfristen gemäß BGB,
- Nachweise Blitzschutz, Prüfprotokolle und Zeichnung, ggf. Fotodokumentation und Fundamenterder,
- SiGe-Unterlage für den Betrieb,
- Flächenzusammenstellung nach Oberflächen (Basis Reinigungskonzept),
- Datenblätter, Bedienungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen in deutscher Sprache inklusive Wartungsvorschriften und -plänen sowie Einweisungen in die Brandmeldeanlage und technische Anlagen,
- Türliste und Unterlagen zu Schließanlage,
- Fachunternehmerbescheinigungen,
- statische Nachweise für alle relevanten Bauteile (inkl. Absturzsicherungen)
- Nachweis zur Übereinstimmung der Ausführung vor Ort mit den statischen Nachweisen durch einen fachkundigen Tragewerksplaner mit entsprechend notwendiger Fachkunde
Die Projektdokumentation des AN umfasst neben den Ausführungs- und Montagezeichnungen, die gesamten Nachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen, Datenblätter, und die eingebauten Baustoffe, -teile und Anlagen. Dies schließt die Unterlagen zu den Abnahmen mit ein. Die Unterlagen müssen den Stand zum Zeitpunkt der Abnahme/Übergabe wiedergeben bzw. alle im Rahmen der Ausführung vorgekommenen Änderungen berücksichtigen. Die Objektdokumentation ist in einer sinnvollen Art und Weise anlagenbezogen zu gliedern.
Gebührentragung AN
Sämtliche für die Erbringung seiner Leistung erforderlichen Prüfgebühren, hat der AN zu tragen. Die erforderlichen Prüfungen sind durch unabhängige Instanzen (TÜV, LGA etc.) vornehmen zu lassen.
Einhaltung Brandschutz
Der AN ist für die regelkonforme Umsetzung der brandschutztechnischen Auflagen und Konzepte der bauordnungsrechtlich freigegebenen Genehmigungsplanung verantwortlich.
Darüber hinaus gilt allgemein, dass die Anforderungen aus dem von dem AG bereitgestellten Brandschutzkonzept, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Nutzungsanforderungen einzuhalten sind.
An ggf. nach der Erteilung der bauordnungsrechtlichen Genehmigung noch notwendigen Abstimmungen mit den Genehmigungsinstanzen, einschließlich Feuerwehr, wird der AN, sofern erforderlich, mitwirken und unterstützen.
Durch die vom AN bereitzustellende Fachbauleitung Brandschutz sowie ggf. weitere, notwendige, gemäß Rechtslage qualifizierte Dritte ist per Abschlussbescheinigung die Übereinstimmung mit dem Brandschutzkonzept und den brandschutztechnischen Auflagen der Baugenehmigung sowie die brandschutztechnische Mängelfreiheit des AG gegenüber schriftlich zu bestätigen.
Termine
Der Generalplaner erstellt zu Projektbeginn einen Rahmenterminplan als Orientierung. Ein Musterterminplan ist als Anlage 1.8 Rahmenvereinbarung Musterterminplan beigefügt.
Verbindliche Vertragsfristen sind im Einzelvertrag in § 6 geregelt.
Für seine weitere Abwicklung nach Leistungsbeginn legt der AN spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung Detailterminpläne als Balkenplan zur Verifizierung und detaillierten Nachverfolgbarkeit des Terminrahmens vor.
Wartung und Prüfungen
Die Leistungen des AN in diesem Kapitel sind als optionale Leistung vorgesehen und werden mit Erreichen der uneingeschränkten Fertigstellung der ZUE beauftragt. Der AN hat mit der Dokumentation eine Übersicht aller wartungspflichtigen Bauteile und Anlagen mit Angabe der Wartungsintervalle zu übergeben.
Die geschuldete Leistung des AN umfasst die Wartung für alle im Gewährleistungszeitraum wartungspflichtigen Bauteile und Anlagen (auf Grundlage der AMEV Arbeitskarten), sofern diese den Wartungen gemäß Herstellerangaben nicht widersprechen.
Hierzu zählen unter anderem:
- Anlagen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Brandmeldeanlage und Blitzschutz)
- Türen, Fenster
- Schließanlage
- Flachdächer
- Brandschutzeinrichtungen
- Abdichtungen und Beschichtungen
- Brandschutzklappen und Brandschottungen
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN EN 13306, sowie der VDMA 24186, DGUV und VDI zu erbringen. Sie müssen in jedem Fall, den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) in der jeweils aktuellen Fassung i. V. m. mit den jeweiligen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sind ebenso einzuhalten bzw. zu berücksichtigen.
Mit der Schlussdokumentation des AN sind dem AG die Vertragsunterlagen zwischen dem AN und dem Nachunternehmer (NU) des AN zu übergeben, welche die Wartungsleistungen des AN gegenüber dem AG betreffen. Eine detaillierte Anlagenübersicht mit folgende Mindestangaben: Hersteller, Typ, Baujahr, Anzahl je Anlage, geordnet nach Kostengruppen DIN 276 ist dem AG zu übergeben.
Werbung an der Baustelle
Werbung an der Baustelle ist nicht vorzusehen.
Technische Baubeschreibung
Planungs- und Ausführungsgrundlagen
Durch den AN sind sämtliche im Zusammenhang mit der betriebsfertigen und bauordnungsrechtlich abgenommenen Erstellung der Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete verbundenen Leistungen zu erbringen. Ziel ist die schlüsselfertige, betriebsfertige und bauordnungsrechtlich sowie durch den AG abgenommene Errichtung der zentralen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete.
Beachtung finden alle Anlagen des Anlagenverzeichnisses. Die baulichen Leistungen des AN werden insbesondere durch folgende Unterlagen konkretisiert:
- Anforderungen Räume (Anlage 1.1), Funktionsbereiche und Ausstattungsmerkmale
- Planunterlagen (Anlage 1.4, Anlage 1.5)
- EDV Anforderungen (Anlage 1.6)
Innerhalb der Anlage 1.1 werden alle durch den AN zu erstellenden Funktionsbereiche, einzelne Funktionen und Räume sowie weitere Informationen zur Kalkulation und Ausführung aufgelistet. In diesem Dokument finden sich zudem raumbezogene Angaben durch Raumnummern, die einen direkten Bezug zu den Grundrissen der Gebäude herstellen und somit die zu realisierenden Räume und Funktionen mit ihren Realisierungsorten verbinden (Anlage 1.5).
Des Weiteren finden sich in der Anlage 1.1 Vorgaben in Hinblick auf erforderliche Mindestgrößen von Funktionen und Räumen, die Anzahl der zu realisierenden Räume und Funktionen einer Art sowie Besonderheiten, die sich ggf. nicht auf den ersten Blick aus der Benennung der Funktionen und Räume erschließen lassen (Spalte „Besondere Anforderungen der Räume“).
Weiter enthält die Anlage eine Darstellung der innerhalb der Räume abzubildenden Funktionen, Tätigkeiten oder auch konkreten Möblierung; dies in der Spalte „Abzubildende Funktionen der Räume“. In der Spalte „Ausstattungsmerkmale Raum“ finden sich je Raum/Funktion die Ausstattungsmerkmale, deren Qualität dann in der Präambel bzw. den nachfolgenden Kapiteln näher beschrieben werden. Für die genannten Merkmale innerhalb der Spalte „Ausstattungsmerkmale Raum“ finden sich die Merkmale beschreibende Texte in den nachfolgenden Kapiteln.
Sämtliche innerhalb der Anlage 1.1 gelisteten Ausstattungsmerkmale, Qualitäten und Leistungen sind vom AN zu kalkulieren, zu planen, zu koordinieren und baulich auszuführen.
Allgemeine Qualitäten
Allgemeine bauliche Beschreibung
Alle baulichen Anlagen sind in einer maximal 2-geschossigen Bauweise gemäß statischem Erfordernis herzustellen. Das lichte Innenraummaß der fertigen Innenräume muss mindestens ca. 2,5 m und im erforderlichen Fall höher betragen. Die lichten Innenraummaße richten sich nach den Anforderungen an deren Nutzung, die zu erfüllende Funktion sowie die bauordnungsrechtlichen und gesetzlichen Erfordernisse.
Räume sind möglichst stützenfrei zu halten. Im Falle von statisch nicht vermeidbaren Stützen sind diese so auszubilden, dass diese die funktionelle Nutzbarkeit der Räume nicht einschränken/beeinträchtigen.
Baustrom, Baumedien, Baustelleneinrichtung
Der AN hat sich selbstständig um die versorgungsseitige Bereitstellung, bauseitige Herstellung und den Betrieb der für seine Leistungserbringung notwendigen Anschlüsse von notwendigen Baumedien zu kümmern und diese betriebsbereit zu halten bis zum Zeitpunkt der Betriebsfertigkeit der bauordnungsrechtlich und durch den AG abgenommenen Gesamtleistungen.
Ebenso hat er für seine Leistungserbringung sämtliche hierfür u.a. notwendigen Geräte und Maschinen, die notwendigen Materialcontainer und Lagerflächen, die Beleuchtung der Baustelle oder auch die Einrichtungen für seinen Baustellenbetrieb und deren Personal zu kalkulieren, zu planen, auszuführen und vorzuhalten bis zur Abnahme durch den AG.
Eine Sicherung des Baustellenbereiches hat mittels Bauzäunen inkl. notwendiger, verschließbarer Zufahrten zu erfolgen. Die Bauzäune und Zufahrten sind aus mobilen Elementen herzustellen. Auch diese Leistungen und deren notwendige Anpassungen im Verlaufe der Leistungserbringung sind vom AN zu kalkulieren, zu planen, auszuführen und vorzuhalten bis zur Abnahme durch den AG. Es obliegt dem AN für die Sicherung der Baustelle zusätzlich eine visuelle Überwachung der Baustelle auf eigene Kosten einzurichten und zu betreiben.
Das Einrichten und das Räumen der Baustelle für alle zur Auftragssollerfüllung notwendigen Leistungen obliegt ebenso dem AN und ist kostentechnisch von ihm zu tragen.
Der AN hat bis zur Abnahme durch den AG die Gestellung von Schutt- und Wertstoffcontainern einschließlich deren Entsorgungskosten zu übernehmen. Baustellenabfälle, Bauschutt, Materialreste usw. sind getrennt nach Art des Materials regelmäßig auf Kosten des AN zu entsorgen.
Die Baustelle ist stets in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Die durch die Baustellentransporte entstandenen Verschmutzungen von Straßen und Wegen des AG sowie des öffentlichen Straßenraumes sind umgehend durch den AN zu entfernen.
Dem AN obliegt bis zur auftraggeberseitigen Abnahme der Schutz seiner ausgeführten Leistung und der für die Ausführung übergebenen Materialien vor Regen, Winterschäden, Grundwasser sowie die Beseitigung von Schnee und Eis.
Vorgaben zu Gründung und Erdarbeiten
Die Gründung erfolgt gemäß Typenstatik und der zu erstellenden Prüfstatik für den Bauantrag. Die Fundamente / Lastverteilplatten werden vom AN auf Basis seiner eigenen Planung und Prüfung erstellt. Ein Dritter im Auftrag des AG errichtet ein tragfähiges Planum (bis ca. – 30 cm unter Unterkante Container nach Angabe AN.
Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich während der Baumaßnahmen zugänglich bleiben und durch den AN geschützt werden.
Allgemeine Qualität der Container
Es sind nur fabrikneue oder neuwertige Container zugelassen, die nach Erfordernis 2-geschossig koppel- und stapelbar sind und eine typengeprüfte Statik aufweisen.
Sämtliche verwendete Materialien und Bauteile sind nach den einschlägigen gültigen Normen gütegeprüft anzubieten und müssen der genehmigten Planung des AN entsprechen.
Das angebotene Containerfabrikat ist im Preisblatt 02 festzuhalten.
Wärmeschutz- Energetische Qualität
Die Container müssen für eine ganzjährige Belegung und Nutzung geeignet sein.
Die angebotene Containeranlage muss im Hinblick auf Wärmeschutz den Mindestanforderungen des GEG in aktueller Fassung entsprechen. Im Hinblick auf die energetische Effizienz sind die gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der angestrebten Nutzungsdauer von bis zu 5 Jahren zu beachten. Ein entsprechender Nachweis ist als Anlage zum Angebot zwingend einzureichen.
Materialqualitäten allgemein
Sämtliche verwendete Materialien sind in Objektqualität auszuführen. Aufgrund des häufigen Wechsels der Bewohnenden müssen alle Oberflächen widerstandsfähig und abwaschbar sein. Eine besonders hohe Beanspruchung ist im Bereich der Böden sowie der mechanischen Belastung von Türgarnituren und Türbändern sowie Fenstergriffen und Fensterbändern zu erwarten. Hier ist auf eine besonders hohe Stabilität und Robustheit der verwendeten Elemente zu achten. Für Türen und Fenster ist ebenso auf eine mögliche Fehlbedienungssperre zu achten und diese vorzusehen.
Angaben zur allgemeinen Gestaltung Fassade
Die Container sind in ihrer optischen Außenwirkung als verzinktes Profilblech, lackiert in RAL Farben nach Wahl des AG herzustellen. Jedes Gebäude erhält jeweils kopfseitig einen eigenen Farbton zur besseren Orientierung im Bereich der ZUE.
Der AN erarbeitet hierfür ein Farbkonzept für die optische Erkennbarkeit der verschiedenen Nutzungen und die verschiedenen Unterbringungseinheiten.
Im Bodenbereich ist ein Eindringschutz gegen Schädlinge und als Unterkriechschutz (z.B. Lochblech) fest zu installieren, mit einer zugangsgesicherten Möglichkeit für eine Revision.
Für die jeweiligen Gebäude ist durch den AN eine Beschriftung in Abstimmung mit dem AG anzubringen, die ausreichend kontrastierend zur Gebäudefassade angebracht wird. Die Art und Materialität der Beschriftung hat den Auflagen des Brandschutzes zu genügen. Die Beschriftung ist großformatig auszuführen und muss vom Wachgebäude eindeutig erkennbar sein.
Verkleidung Medienleitungen
Stahlblechkasten zum Verblenden sämtlicher Medienleitungen, wie Strom, Gas, Wasser-/ Abwasserleitungen an der Containerfassade bis Unterkante Containeranlage, verzinkt und lackiert als RAL Farbton Grau nach Wahl der AG, inklusive Dämmung und Begleitheizung bis Unterkante Containeranlage / Geländeoberfläche.
Leitungen innerhalb der Gebäudehülle sind verdeckt zu legen oder in geschlossenen staubdichten Kanälen zu führen, deren Außenfläche nass desinfiziert werden kann. Hohlräume sind gegenüber den zugehörigen Räumen allseitig abzudichten.
Allgemeine Angaben zum Schallschutz
Beim Schallschutz werden für die Bewohnerzimmer folgende Mindest-Werte als Ausführungsgrundlage festgelegt:
| Dach | R’w ≥ 40 dB |
| Außenwand | R’w ≥ 40 dB |
| Wände zwischen Wohnräumen und deren Fluren | R’w = 47 dB |
| Türen zwischen Wohnräumen und deren Fluren | R’w = 37 dB, (Rwp = 42 dB) |
| Ebenentrenndecken | R’w = 54 dB; L’nw ≤ 50 dB |
Der Nachweis der Einhaltung ist durch den AN vor Ausführung zu erbringen. Abweichungen sind nur in Abstimmung per Entscheidungsvorlage mit dem AG zulässig.
Allgemeine Anforderungen an den Brandschutz
Die baulichen Ausführungen des AN müssen für sämtliche Bauteile die gesetzlichen Forderungen an den Brandschutz sowie die Auflagen des Brandschutzkonzeptes erfüllen.
Die in der Machbarkeitsstudie Brandschutz für die jeweiligen Gebäude beschriebenen Anforderungen an tragende Bauteile, die Decken zwischen EG und OG und die inneren Trennwände sind zu berücksichtigen und der Kalkulation zugrunde zu legen.
Die gemäß Machbarkeitsstudie Brandschutz erforderliche Brandmeldeanlage ist ohne Aufschaltung zur Rettungsleitstelle zu installieren. Die Meldung erfolgt an den Sicherheitsdienst, dieser alarmiert die Feuerwehr. Wird im Zuge der weiteren Bearbeitung eine Weiterleitung notwendig, übernimmt der AG die Kosten für die bauliche Umsetzung der AN.
Es ist Aufgabe des AN, sämtliche mobilen und immobilen Einrichtungen zur Brandbekämpfung (z.B. Feuerlöscher, usw.) gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes zu planen, bereitzustellen und, so nötig, zu montieren. Die Einrichtungen sind mit Sicherung gegen Vandalismus auszuführen. Für Feuerlöscher sind Schutzhauben mit Entnahmesicherung vorzusehen. Der Feuerlöscher und seine augenscheinliche Funktionstüchtigkeit sollen ohne ein Öffnen der Schutzhaube von außen erkennbar sein.
Die bauliche Herstellung der notwendigen Rettungswege ist durch den AN sicherzustellen. Hierbei sind entsprechend des Brandschutzkonzeptes notwendige Flure in der vorgegebenen Feuerwiderstandsklasse sowie, wo gefordert, Fluchtfenster in den vorgegebenen Dimensionen herzustellen.
Zudem erwartet der AG vom AN die Planung, Bereitstellung und Montage erforderlicher Flucht- und Rettungswegbeschilderung.
Die durch das Brandschutzkonzept verorteten Sammelstellen sind ebenfalls mit der entsprechenden Beschilderung zu markieren und von anderer Möblierung freizuhalten.
Sanitärräume
Die Containergebäude sind entsprechend Anlage 1.1 und Anlage 1.5 mit Sanitäreinrichtungen auszustatten.
Wasch- und Duschräume inkl. Umkleideräume sowie WCs sind nach Geschlechtern getrennt, von außen nicht einsehbar, blickdicht und mit einem Sicherungssystem (z.B. einem Notrufsystem) mit Signal an den Sicherheitsdienst auszustatten (Alarm in Räumen der Sicherheitsdienstleitung). Wasch- und Duschräume bzw. Einzeldusch- und Umkleidekabinen sind in unterschiedlichen Bereichen der Einrichtung vorzusehen. Es gilt zu beachten, dass ausreichende Ablagemöglichkeiten und Kleiderhaken für Bekleidung und persönliche Gegenstände in Wasch- und Duschräumen vorgesehen werden. Technische Anlagen in Sanitärbereichen, wie z.B. Warmwassererzeugung, sind für Bewohnende unzugänglich auszuführen.
Der Bodenaufbau in Sanitär- und Nassbereichen ist aus hinreichend wasserfesten Materialien herzustellen, die der hohen Wasserbelastung gerecht werden.
Tageslichtversorgung
Sämtliche Räume sind so zu planen und auszuführen, dass sie eine für ihre Nutzung und Funktion ausreichende Tageslichtbelichtung haben.
Beleuchtungskonzept
Es ist ein Beleuchtungskonzept vorzusehen, dass alle Räume und Wege innerhalb der Einrichtung, auch nachts, ausreichend beleuchtet (Beitrag zum Sicherheitsgefühl der Bewohnenden). Die Beleuchtung ist nach den geltenden Vorschriften und Normen, auszulegen. Weitere Angaben unter 5.6.2 Beleuchtung/Grundbeleuchtung. Für die Beleuchtung ist ein Konzept für eine zonierte Steuerung über Dämmerung und Zeit vorzusehen.
Angaben zu Außentreppen/Zugangsrampen
Die Treppen sind als verzinkte Stahlwangentreppen auszuführen und so zu gestalten, dass diese sicher und leicht begangen werden können. Die Treppen sind als festes, unbewegliches, mit dem Bauwerk bzw. Boden verbundenes Bauteil herzustellen. Die Treppen sind mit einer lichten Mindestbreite gemäß gesetzlichen Vorgaben und Vorgaben des Brandschutzes auszuführen. Die Oberflächen von Auftritten müssen rutschhemmend sein (Gitterrost 30/10).
Die Steigungen und Auftritte einer Treppe, die zwei Geschosse verbindet, dürfen nicht voneinander abweichen. Die Treppenstufen sollen kontrastreich und möglichst ohne störende Blendung bei Nutzung ausgeleuchtet sein. Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Treppenhandläufe sind aus Edelstahl auszuführen.
Die Zugänge zu den Gebäuden sind im Erdgeschossbereich barrierefrei auszuführen.
Schließanlage
Die Umsetzung einer elektronischen Schließanlage erfolgt durch den AN. Konkrete Anforderungen an die Schließanlage sind der Anlage 1.9 Rahmenvereinbarung Schließanlage zu entnehmen.
Angaben zur Grundreinigung
Die Ausführung der Grundreinigung vor der Inbetriebnahme der ZUE obliegt dem AN, d.h. Reinigen sämtlicher Flächen, u.a. Reinigen aller Glasflächen einschließlich der angrenzenden Rahmen, der keramischen Wandflächen, aller Bodenflächen, nass oder mit Staubsauger, aller Sanitärgegenstände, Armaturen usw., einschl. des Entfernens von Schutzumhüllungen an Beschlägen, Abklebungen von Sanitärgegenständen, Reklameaufklebern, usw. Zudem sind die Böden nach Reinigung fachgerecht zu versiegeln inkl. Berücksichtigung der Erstpflege (siehe Kapitel 5.3.3).
Entwässerung
Die Entwässerungsplanung und Ausführung der zugehörigen Tiefbauarbeiten und Arbeiten in den Außenanlagen erfolgen durch den Unternehmer Tiefbau. Die Schnittstelle ist 1 m außerhalb der Container.
Die Ausführung auf dem Grundstück erfolgt in getrennten Systemen.
Für die Gebäude ist durch den AN eine betriebsfertige Entwässerungsanlage entsprechend den einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN EN 12056 – „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“ und DIN 1986 – „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ sowie der geltenden Entwässerungssatzung des örtlichen Entsorgungsunternehmens herzustellen.
Diese Entwässerungsanlage muss die Entsorgung aller Abwässer der Containeranlagen, einschließlich Rückständen aus den Abwasserabläufen gewährleisten. Soweit erforderlich sind für diese Räume sowie für die Küchen ferner entsprechende Fettabscheider vorzusehen.
Revisionsöffnungen sind innerhalb und außerhalb des Gebäudes in ausreichender Anzahl anzuordnen. Revisionsschächte und Hofeinläufe auf dem Grundstück sind aus Stahlbetonfertigteilen mit befahrbaren und für die zu erwartenden verkehrlichen Belastungen ausgelegten Abdeckungen aus Guss herzustellen.
Entwässerung von Dächern und Vordächern in Aufstellfläche
Dachentwässerung je Container und Vordach durch Versickerung in der Aufstellfläche und Drainage. Das Niederschlagswasser der Dachflächen der Container kann über Fallrohre in den Eckstielen oder über die Außenwände der Container in die Regenwasserentwässerung abgeleitet werden.
Die Schnittstelle der Regenrohre zur Leistung Unternehmer Tiefbau ist das Planum.
Zusätzliches Überdach (optional)
Zusätzliches Überdach zum gezielten Auffangen und Ableiten des Niederschlagswassers. Die Dachentwässerung erfolgt je Containeranlage und Vordach durch ein außengeführtes Regenrohr und schließt an die Entwässerungsanlage an. Das Regenrohr ist nicht mit einem PVC-Rohr auszuführen.
Zusätzliche Dachbegrünung (optional)
Errichtung einer Dachbegrünung falls bauordnungsrechtlich für die ZUE gefordert.
Errichtung von flach geneigten Dächern mit einer Dachneigung von bis zu 15 Grad und einer mindestens extensiven vollständigen Begrünung nach dem anerkannten Stand der Technik. Es ist eine mindestens 10 cm starke Magersubstratauflage vorzusehen, die den Abflussbeiwert C von 0,5 erzielt.
Bei einer extensiven Begrünung sind Sedum-Arten (Sedum-Sprossensaat) zu verwenden. Dabei müssen 20% der Fläche mit heimischen Wildkräutern als Topfballen bepflanzt werden. Im Zuge der fachgerechten Pflege ist ggf. entstehender Gehölzaufwuchs zu beseitigen.
Technische Betriebsanlagen
Technische Betriebsanlagen bzw. Teile technischer Betriebsanlagen wie z.B. Verteilungen, Absperrventile, Regelungen, Schalter, etc. sind zu sichern oder sind für Bewohnende nicht frei zugänglich auszuführen und zu planen.
Hochbau – Innenqualitäten
Sofern Holzprodukte verwendet werden, müssen diese nach FSC, PEFC oder einem gleichwertigen Zertifizierungssystem zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Anforderungen des FSC oder PEFC im Einzelfall erfüllen (vgl. Punkt 2.5 der ergänzenden Bewerbungsbedingungen sowie Formular „248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten“).
Verkehrsflächen
Anteilige, zur Erschließung sämtlicher Räume notwendige Verkehrsflächen (Eingangsbereiche, Windfang, Flure, Treppenräume) sind vom AN Container zu kalkulieren, zu planen und auszuführen.
In allen Flurflächen und Treppenräumen sind im Abstand von höchstens 6 m abschaltbare Reinigungssteckdosen (siehe 5.6.7.4) vorzusehen. Die Schaltung der Stromversorgung der Reinigungssteckdosen ist in dem jeweils angrenzenden Putzmittelraum vorzusehen und ausschließlich durch den Reinigungsdienst einzuschalten.
In den Eingangsbereichen mit Außenzutritt ist eine Schmutzfangwanne aus Aluminium mit eingelegter, bodengleicher Matte in der Abmessung der Breite des Flures und in einer Tiefe von 1,50 m vorzusehen. Mattenform gemäß Bemusterung.
Angaben zur Verdunklung
Zum Zwecke der Verdunkelung und des Eindringschutzes sind an den Fenstern Außenrollläden mit Gurt auszuführen. Vorgaben des Brandschutzes sind bei Planung und Ausführung zu beachten. Die Rollläden sind in der Farbe der Fensterprofile auszuführen.
In Bereichen mit Büronutzung sind ergänzend zum Zwecke des Blendschutzes verstellbare Plissees auszuführen. Vorgaben des Brandschutzes sind auch hier bei Planung und Ausführung zu beachten.
Böden
Fußböden müssen fugendicht, leicht abwaschbar und mit Desinfektionsmitteln und Desinfektionsverfahren, die VAH-gelistet oder vom Robert Koch-Institut, Berlin, anerkannt sind, desinfizierbar sein. Sämtliche Böden sind inkl. Erstpflege und Versiegelung zu übergeben. Textur und Farbe (Grauton) der Bodenbeläge gemäß Wahl des AG und gemäß Bemusterung aus Standardfarben des AN Container. DieOberfläche der Böden ist zu versiegeln.
Standard Boden
PVC-Bodenbelag (oder gleichwertig), mindestens 2 mm stark, wischbar, vollflächig verklebt inkl. verklebter PVC-Sockelleiste.
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- Boden Nassbereiche
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Wie unter „Standard Boden“ beschrieben oder gleichwertig, jedoch mit seitlich hochgezogener, homogener Hohlkehlleiste, die auch höchsten Anforderungen (Hochdruckreinigung) genügt.
Der Bodenaufbau in Nassbereichen ist aus hinreichend wasserfesten Materialien herzustellen, die der hohen Wasserbelastung gerecht werden. Die Bodenbeläge müssen den Anforderungen der jeweiligen Bereiche gerecht werden (z.B. Ausgabeküche). Es sind in den Nassbereichen die erforderlichen Rutschhemmungen gem. Raumanforderung, jedoch mind. R 9 oder höher umzusetzen.
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- Boden antistatisch
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Wie unter „Standard Boden“ beschrieben jedoch in antistatischer, nicht leitfähiger Ausführung.
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- Boden Nassbereiche verstärkt
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Wie unter 5.3.3.2, jedoch mit partiellen Verstärkungen, die einen punktuellen Lastabtrag von 10kN/m² gewährleisten.
Decken
Alle Decken sind mit Kunststoff-Hartschaumplatten oder mit melaminharzbeschichteten Holzwerkstoffplatten in der Farbe Weiß zu bekleiden bzw. auszuführen.
Wandoberflächen
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- Standard Wände
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Sämtliche Wandoberflächen sind widerstandsfähig und robust auszuführen. Zudem sollen sie leicht zu reinigen und zu pflegen sein.
Die Beplankung aller sichtbaren Innenwände ist so zu wählen, dass dem Brandschutz sowie den Nutzungsanforderungen entsprochen wird. Farbe Weiß, ähnlich RAL 9016 (Verkehrsweiß).
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- Wände Nassbereiche (Duschen, WCs sowie sonstige Nassbereiche)
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Wie zuvor, jedoch Beplankung aller Innenwände aus feuchtraumgeeigneten Werkstoffen, Farbe Weiß, ähnlich RAL 9016 (Verkehrsweiß) oder gleichwertig.
Innentüren
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- Standard Innentüren
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Baurichtmaß (Nennmaß) mind. 875/2125 mm, in Stahlblechzarge, lackiert in RAL Farbe Grauton, mit Gummidichtung (dicht schließend), Röhrenspan-Türblatt, Oberfläche Kunststoff beschichtet, Farbe Weiß, Edelstahl-Drückergarnitur und Bänder sowie Möglichkeit einer PZ Schließung (Schließanlage siehe 5.2.15).
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- Innentüren barrierefrei
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Wie unter 5.3.7.1, jedoch lichte Durchgangsbreite mind. 1050 mm.
Hochbau – Qualitäten Außenhülle
Fenster
5.4.1.1 Standard Fenster
Sämtliche Fenster als zweiflügelige Kunststoff-Fenster mit Isolierverglasung gemäß Vorgaben zur Einhaltung des Wärmeschutzes Gesamtgebäude einschl. Öffnungsbegrenzer, inkl. Bändern, Oliven und Edelstahl-Griff, mit Drehkippbeschlag, Farbe außen RAL Grauton nach Wahl der AG, Farbe innen Weiß, Verglasung nach Anforderung der GUV. Es sind ausschließlich gängige Markenprodukte zu verwenden, um die einfache Beschaffung von Ersatzteilen zu gewährleisten. Alle Fensterelemente sind mit Rollläden auszuführen. Die Brüstungshöhe soll mind. 0,90 m betragen. In Räumen, die sich über mehrere Container erstrecken, ist je Container mindestens ein Fenster vorzusehen.
Fenster blickdicht
Wie unter 5.4.1.1, jedoch mit Glas blickdicht satiniert.
Fenster durchwurfhemmend
Wie unter 5.4.1.1, jedoch durchwurfhemmend P3A nach DIN EN 356.
Fenster blickdicht und durchwurfhemmend
Wie unter 5.4.1.1, jedoch mit Glas blickdicht satiniert und durchwurfhemmend P3A nach DIN EN 356.
Fenster Wohnräume
Wie unter 5.4.1.1, jedoch mit Drehsperre.
Fenster Wohnräume durchwurfhemmend
Wie unter 5.4.1.1, jedoch mit Drehsperre und durchwurfhemmend P3A nach DIN EN 356.
Fenster Durchreiche Pforte
Wie unter 5.4.1.1, aber als drei Fenster, die als Durchreiche für die Ausgabe von Hausausweisen nutzbar sind. Es ist eine zusätzliche Überdachung als Witterungsschutz vor der Durchreiche vorzusehen, das so breit wie der Container und so tief wie der vorgesehene Durchgang ist.
Außentüren, Eingangstüren, Fluchttüren
Sämtliche Gebäude der Anlage erhalten Außentüren für den Zugang zu den jeweiligen Gebäuden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bzw. Vorgaben aus dem Brandschutz. Diese sind vom AN zu kalkulieren, zu planen und auszuführen.
Außentüre in Stahlzarge inkl. Bänder, mit massiver Anschlagskonstruktion gegen Aufschlagen (z.B. durch Wind), möglichst integriert in Vordachkonstruktion, Breite im Lichten mind. 1010 mm bzw. gemäß Vorgaben des Brandschutzes, Höhe 2125 mm, einflügelig, aus Aluminium, Farbe RAL Grauton, mittig orientierter, vertikaler Glasausschnitt 0,20 cm breit und 1,20 m hoch mit VSG-Zweischeiben-Isolierverglasung aus Wärmeschutzglas gemäß Vorgaben des Wärmeschutznachweises zum Gesamtgebäude, innen Edelstahl-Drücker, außen Edelstahl-Stoßgriff, Obentürschließer, Riegelfallenschloss mit e-Profilzylinder und Panikfunktion.
Diejenigen Fluchttüren, die mit Alarmschlag auszustatten sind, werden durch den AG bestimmt.
Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik
Die Trinkwasserleitungen und die Gasleitungen sind durch den AN zu dimensionieren und ab der Schnittstelle zu verlegen. Die Erdarbeiten und die Verlegung im Außenbereich bis zur Schnittstelle erfolgen durch einen Dritten im Auftrag des AG.
Die Schnittstellen der Leistungen zum Tiefbau sind maximal 1 m außerhalb der Container.
Angaben zur Heizung/Beheizung der Anlage
Es ist eine Wärmeerzeugung mit Gasheizung zu planen und zu kalkulieren. Die Beheizung der einzelnen Einheiten soll jeweils über eine Gastherme je Gebäudeeinheit erfolgen. Alternative Heizsysteme, z.B. Nutzung einer Wärmepumpe, sind zulässig. Die zu liefernden Heizkörper sind so zu bemessen, dass in allen Aufenthaltsräumen Temperaturen von mindestens 20°C zu jedem Zeitpunkt vorgehalten werden können. Der AG trägt die Gebühren/Kosten für den Gashausanschluss.
In Räumen, welche unbekleidet genutzt werden (z. B. Bäder, Bade-, Dusch- und Umkleideräume, Untersuchungsräume) sind 24 °C zu gewährleisten.
Heizungen in Räumen mit Nassbereichen sind mit erhöhter Schutzklasse für Nassräume auszuführen. Sie müssen geräuschlos im Betrieb sein.
Heizkörper müssen leicht und feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
Warmwasserbereitstellung
Die Warmwasserbereitstellung in den Sanitärbereichen erfolgt über einen Anschluss an die Gasheizung. Bei Waschgelegenheiten mit Kalt- und Warmwasser ist ein Verbrühschutz zu gewährleisten. Es sind Stand-/Warmwasserspeicher je WC- und Duschcontainer ausgelegt auf die Anzahl der Waschbecken und Duschplätze mit Anschluss an die Gasheizung vorzusehen. Sofern kein Anschluss an den Warmwasserspeicher möglich ist, ist alternativ eine Warmwasserversorgung mittels Durchlauferhitzer als Untertischgerät zu berücksichtigen.
Trinkwasserbereitstellung/Abwasserleitungen
Sämtliche Trinkwasserentnahmestellen in der gesamten Anlage sind durch den AN inklusive Leitungsnetz zu planen und leitungstechnisch so anzubinden, dass diese jederzeit sicher, einwandfrei und frostsicher betrieben werden können.
Gleiches gilt für sämtliche Stellen innerhalb der Unterbringungseinrichtung an denen Abwasser anfällt. Auch diese Punkte sind inklusive notwendigem Leitungsnetz vom AN zu planen und an der Schnittstelle an das Abwasser- und Kanalsystem anzubinden.
Vom Wasserversorgungsunternehmen untersagte Rohrmaterialien sind je nach Örtlichkeit zu beachten.
Berücksichtigung Einzelabsperrungen für jede Containermoduleinheit und Nutzeinheit.
Für die Sanitärinstallation sind zwingend die aktuelle TrinkwV und die geltenden Richtlinien und Normen zu beachten.
Sanitärbereiche
In Sanitärbereichen kann nach Abstimmung und Zustimmung durch den AG im Einzelfall von den anerkannten Regeln zu Bewegungsflächen abgewichen werden.
Handwaschbecken
Zum Handwaschbecken gehören folgende Bauteile, die vom AN zu planen und auszuführen sind:
Handwaschbecken mit Seifen- und Desinfektionsspendern, aus Sanitärporzellan, weiß, mindestens 50 cm breit, 40 cm tief inkl. Waschtischarmatur als Einhandmischbatterie, verschließbarer Ablauf, Siphon als Verbindung zwischen Ablauf Handwaschbecken und Abwasseranschluss.
Handwaschbecken kindergerecht
Wie 5.5.4.1, jedoch kindergerecht niedrighängend.
Hygienisches Handwaschbecken
Wie 5.5.4.1 jedoch mit Ringspülung, Ellenbogenbedienung mit Kalt- und Warmwasser und indirekter Wasserzufuhr zum Siphon sowie Spritzschutz.
Ausgussbecken
Zum Ausgussbecken gehören folgende Bauteile, die vom AN zu planen und auszuführen sind:
Ausgussbecken Stahl mindestens 50 cm breit, 40 cm tief und 20 cm hoch wandhängend inkl. Waschtischarmatur als Wandauslass für die Eimerbefüllung auf Gitterrost über Becken (Eimergröße 20 Liter Fassungsvermögen), wegklappbarer Gitterost zur Befüllung von 20 l Wassereimern, mit Lang-Stopfen verschließbarer Ablauf, Siphon als Verbindung zwischen Ablauf Ausgussbecken und Abwasseranschluss.
Dusche
Zur Dusche gehören folgende Bauteile, die vom AN zu planen und auszuführen sind:
Duschtasse aus Stahlemaille mindestens 80 x 80 cm groß, mit festem Wandduschkopf und mit zeitgesteuerten Duschventilen.
Trennwände der Dusch-Kabine allseits Duschbereich umschließend als Blickschutz, kraftschlüssig montiert, Oberfläche einfach zu reinigen und hygienisch sauber zu halten, feuchtraumgeeignet. Zugang mit Vorhangschiene und Vorhang.
Trennwandanlage
Die Trennwandanlage hat einen vor der Dusche befindlichen, rechteckigen Bereich zum Aus- und Ankleiden zu umschließen, der mit einer über eine Trennwand spritzgeschützte Sitzbank in der Länge von 100 cm ausgestattet ist. Die Trennwände sind einwandig, Höhe circa 2.000 mm einschließlich 150 mm Fußluft, auf Aluminium-Rundrohr-Stützen auszuführen. Wände aus mit feuchtraumgeeignetem Melaminharz beschichteten Holzwerkstoffplatten, Farbe Weiß, eingefasst in Aluminium-Profile. Zutrittstüre Mindestbreite 625 mm, Material feuchtraumgeeignet Farbe Weiß Edelstahl Drückergarnitur und Badzellenschloss mit Schließung „Rot/Grün“. Der Aus- und Ankleidebereich ist mit Handtuchhalter und Kleiderhaken 2 Stück, an Trennwandanlage fest verschraubt auszustatten.
Einzeltoilettenkabine
Zur Einzeltoilettenkabine gehören folgende Bauteile, die vom AN zu planen und auszuführen sind:
Tiefspülklosett aus Sanitärkeramik, weiß, inklusive Kunststoff-Klobrille mit Deckel weiß, bodenstehend, mit Aufputzspülkasten mit Spülbetätigung und Ersatztoilettenpapierspender im Vorraum der Toilettenräume. Kleiderhaken, weiß, an Toilettentrennwand befestigt. Es sind ausschließlich gängige Markenprodukte zu verwenden, um die einfache Beschaffung von Ersatzteilen zu gewährleisten.
Trennwände WC-Kabine allseits Toilette umschließend als Blickschutz, kraftschlüssig montiert, Oberfläche einfach zu reinigen und hygienisch sauber zu halten, feuchtraumgeeignet. WC-Tür min. Breite 625 mm, feuchtraumgeeignet, Melaminharz beschichteten Holzwerkstoffplatten Edelstahl Drückergarnitur und Badzellenschloss mit Schließung „Rot/Grün“.
WC-Trennwandanlagen, einwandig, Höhe circa 2.000 mm einschließlich 150 mm Fußluft, auf Aluminium-Rundrohr-Stützen, Wände aus Melaminharz beschichteten Holzwerkstoffplatten, Farbe Weiß, eingefasst in Aluminium-Profile.
Einzeltoilettenkabine kindergerecht
Wie 5.5.4.7, jedoch mit kindergerecht dimensioniertem und niedrighängendem Tiefspülklosett.
Barrierefreies Bad
Es ist zwingend hierbei die DIN 18040 – „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ zu berücksichtigen. Zum Barrierefreien Bad gehören folgende Bauteile, die vom AN zu planen und auszuführen sind:
1 Zugangstüre abweichend zu Vorgaben zu Türen als barrierefreie Türe, 1 Waschtisch Weiß aus Sanitärporzellan barrierefrei mit Einhandarmatur und Seifen- und Desinfektionsspendern, 1 WC Weiß aus Sanitärporzellan barrierefrei mit Sitzerhöhung und zwei Stützklappgriffen Kunststoff Weiß, über dem Waschtisch ist ein mindestens 100 cm hoher, splitterfreier Spiegel aus Edelstahl anzuordnen, der die Einsicht sowohl aus der Sitz- als auch der Stehposition ermöglicht, 1 barrierefreie Dusche mit Klappsitz, Stützklappgriffen und Duschvorhang. Notrufanlage als Drucktaster mit Signal an den Sicherheitsdienst (Alarm in Räumen den Sicherheitsdienstleister). Zugschalter mit Schnur sind nicht zu verwenden. Die Notrufanlage muss gem. DIN 18040-1 – „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen“ und VDE 0834-1 – „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen“ ausgeführt werden.
Sonstige Ausstattung Nassräume
Bodeneinlauf
Flächenbündiger Bodenablauf quadratisch mit Siphon, Abdeckung Edelstahllochblech.
Spiegel
Splitterfreier Edelstahl-Spiegel ca. 40x60 cm, vollflächig mit Wand verklebt.
Haartrockner
Fest installierter und höhenverstellbarer Haartrockner für Sanitärbereiche.
Wickeltisch klappbar
Lieferung und Montage eines klappbaren, wandbefestigten Wickeltisches mit folgenden Eigenschaften: leicht zu reinigen, feuchtigkeitsbeständig, desinfektionsmittelgeeignet.
Elektrische Abluft
Die DIN 18017 – „Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster“ ist auch bei Fenstern in Sanitärbereichen zu berücksichtigen. Elektr. Entlüftung mit automatischer hydrostatischer Steuerung. Die Lüftung ist so aufzubauen, dass der doppelte Luftwechsel gemäß DIN 18017 möglich ist. Die Regelung ist hierbei so vorzusehen, dass über Schalterfunktionen die Abluft „einfacher“ oder „doppelter“ Luftwechsel eingestellt werden kann.
Lüftungsanlage Küche
Die Küche erhält eine Lüftungsanlage gemäß VDI 2052 – „Raumlufttechnik – Küchen“ für Essen für 199 Personen. Die Spülküche erhält eine getrennte Lüftungsanlage. Eine Klimatisierung ist nicht vorzusehen.
Der Speisebereich erhält eine Zu- und Abluftanlage für eine Nutzung durch 199 Personen.
Kühlzellenkombination
Die Küche erhält eine Normal- sowie eine Tiefkühlung als separaten Raum, wobei der Zugang zur Tiefkühlung durch den Raum der Normalkühlung erfolgen soll. Details und technische Anforderungen sind der Küchenplanung gem. Anlage 1.10 zu entnehmen.
Fettabscheider
Es ist ein Fettabscheider herzustellen. Der Fettabscheider ist anhand der Küchenplanung gem. Anlage 1.10 und dem Küchenbetrieb (2-Schicht-Essen jeweils für bis zu 199 Personen) auszulegen.
Die Abflussleitungen sind bis 1 m außerhalb der Container zu führen.
Die Errichtung erfolgt durch einen Dritten im Auftrag des AG.
Elektro- und Netzwerktechnik
Die Elektroleitungen sind durch den AN auszulegen bzw. zu dimensionieren. Die Erdarbeiten und die Verlegung erfolgen durch einen Dritten im Auftrag des AG.
Für den Datenanschluss wird durch den Dritten ein Leerrohr zum Übergabepunkt an der Grundstücksgrenze verlegt. Die Leerrohre für die Datenverbindungen zwischen den Containereinheiten werden durch den AN geplant und durch den Dritten verlegt. Die Verlegung aller Datenleitungen ist Leistung des AN.
Blitzschutz und Erdung
Die Containeranlage erhält Blitzschutz- und Erdungsanlagen gemäß aktueller Norm mit Anschluss an die Armierung für die Ableiter. Je nach Fundament ist ein Blitzschutz- und ein Fundamenterder erforderlich. Die Trennstellen werden im unteren Bereich der Container angebracht. Alle Erdeinführungen sind aus nichtrostendem Material mit Schutzbinde herzustellen. Ausführung einschließlich Messungen, Installationsplan Blitzschutz.
Die Blitzschutzklasse ist durch den AN mittels einer Risikoanalyse zu ermitteln.
Beleuchtung/Grundbeleuchtung
Die jeweils zuständigen DIN- und EN-Normen sowie die AMEV Hinweise sind zwingend einzuhalten. In sämtlichen Räumen der Unterbringung sind mindestens 300 Lux Beleuchtungsstärke zu gewährleisten.
In Fluren ist die Beleuchtung mit Bewegungsmeldern zu steuern. In allen anderen Räumen über Lichtschalter, die neben den Eingangstüren der Räume anzuordnen sind.
Es sind ausschließlich energieeffiziente Leuchten und Leuchtmittel einzusetzen (vorzugsweise LED). Der Einsatz von LED-Leuchtmitteln ist vorher in Bezug auf die photochemische Gefährdung durch den Weiß- und Blaulichtanteil zu prüfen. Die eingesetzten LED müssen nach einer mittleren Lebensdauer von 50.000 h noch 80% des Bemessungslichtstroms liefern (L80 50.000 h).
Die Container Außenbeleuchtung ist durch LED-Scheinwerfer mit zentraler Steuerung über Dämmerungsschalter sowie Zeitschaltuhr auszuführen. Die benötigte Beleuchtungsstärke ist vom AN gemäß DIN EN 12464-2 „Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Arbeitsplätze im Freien“ auf die notwendige Außenanlagen- und Wegebeleuchtung abzustellen.
Für den Betrieb der Unterbringung sowie den Betrieb der Baumaßnahme ist eine entsprechende Beleuchtung vorzusehen und nachzuweisen. Die Beleuchtung hat den Vorgaben der ASR /ASV und darüber hinaus einer uneingeschränkten Nutzung unter Berücksichtigung der Gefahrenminimierung durch schlechte Sichtverhältnisse zu genügen. Im Übergangsbereich zur öffentlichen Fläche sind die Beleuchtungsanforderungen gemeinsam mit der TÖB zu klären und die Beleuchtung ggfs. (bspw. durch geänderte Wegeführung, Ergänzung Fußgängerüberweg, Annahme höhere Verkehrsbelastung) anzupassen.
Sicherheitsbeleuchtung
Zum gefahrlosen Verlassen der Gebäude bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung sind Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gemäß dem vom AN zu erstellenden Brandschutzkonzept zu planen. Die Leuchten können entweder über Einzelbatterien oder, wenn wirtschaftlich attraktiv, über Zentralbatterie oder über Gruppenbatterien mit einem automatischen System zur Überwachung der Leuchten versorgt werden. In den Wohngebäuden ist entsprechend der Flucht- und Rettungswegbeschilderung auch die hierfür notwendige Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen (siehe auch Kapitel 5.2.10).
ELT-Anschlüsse und Verkabelungen
Sämtliche Elektroanschlussleitungen von den Anschlusspunkten der Trafostation bis hin zur Abnahme des Stroms in den Steckdosen der Container sind durch den AN zu kalkulieren, zu planen und auszuführen. Konkrete Anforderungen an die Netzwerktechnik sind zusätzlich der Anlage 1.6 Rahmenvereinbarung EDV-Anforderungen zu entnehmen.
Die Einspeisung wird falls nicht anders beschrieben über einen Zählerwandlerschrank im Technikraum geführt, welcher einen Hauptverteiler mit den benötigten Abgängen der Niederspannungs-Hochleistungssicherungen (NH) versorgt. Die geplanten Unterverteiler werden in einem Technikraum je Gebäudeeinheit positioniert, der von außen zugänglich ist. Die Unterverteiler versorgen die einzelnen Gebäudeeinheiten, bzw. die verschiedenen Containermodule innerhalb einer Gebäudeeinheit, aufgeteilt nach Leistungsbedarf.
Leitungen dürfen innerhalb oder außerhalb der Gebäude nur geschützt bzw. in Kabelkanal verlegt werden. Anschlusskabel zwischen den Containern sind durch eine Blende abzudecken und zu schützen. Außensteckdosen (Anschlüsse) sind mit einer Platte abzudecken, die Anschlüsse der Außensteckdosen sind von innen zu verlegen.
Für die Elektroinstallation im Außenbereich sind in der Hauptverteilung und in der Verteilung Küche und Verpflegung entsprechende Automaten und Leitungen gem. Angaben des GP vorzurüsten.
Vorgaben zur Elektroinstallation
Sämtliche Elektroinstallationen sind durch den AN nach VDE 0100 auszuführen. Die Verteilungstafel ist mit FI-Schalter 0,03 A und Sicherungsautomaten zu versehen.
Starkstromanschlüsse
In den Küchen und der Wäscherei (siehe Anlage 1.5 Rahmenvereinbarung Grundrisse) sind Starkstromanschlüsse mit erhöhter Schutzart für den Betrieb gewerblicher Vollwaschautomaten und Trocknern und den Anschluss von Konvektomaten und Spülmaschinen zu installieren (siehe Anlage 1.1 Rahmenvereinbarung Anforderungen Räume).
Steckdosen
Platzierung und Aufteilung der Steckdosen erfolgt in Abstimmung mit dem AG unter Beachtung der Anlagen 1.1 und 1.6.
Steckdosen
230-Volt-Steckdosen, 16A Schuko mit erhöhtem Berührungsschutz als Kindersicherung.
Steckdosen Wohnräume
Wie unter Punkt 5.6.7.1, jedoch als 230-Volt-Steckdosen, Absicherung mit 2 Ampere (Keine Nutzung von Kochplatten, etc. in den Wohnräumen). Die Absicherung mit 2A bezieht sich nur auf die Steckdosen, die Leitungsauslegung soll davon unabhängig nach Norm ausgeführt werden.
Steckdosen Brüstungskanal
Wie unter Punkt 5.6.7.1, jedoch als Steckdosen in durchgehendem, fachgerecht verkabeltem Brüstungskabelkanal, Farbe Weiß.
Reinigungssteckdosen (abschaltbar)
Wie unter Punkt 5.6.7.1, jedoch als abschaltbare Reinigungssteckdosen in Bodenhöhe montiert, Schaltung in gesichertem Bereich, vornehmlich im anliegenden Putzmittelraum.
Steckdosen Nassbereiche
Wie unter Punkt 5.6.7.1, jedoch Schutzart mindestens IP44.
EDV
Die Spezifikationen für die gesamte EDV sind in der Anlage 1.6 Rahmenvereinbarung EDV-Anforderungen hinterlegt. Zudem sind die durch den AG zu beschaffenden Access-Points im Rahmen der Netzwerktechnikinstallation zu montieren.
Brandmeldeanlage
Flächendeckende Brandmeldeanlage nach Brandschutzplanung, Feuerwehrschlüsseldepot an der Zufahrt und Brandmeldezentrale im Bereich Wachdienst. Die automatischen Brandmelder und die Handdruckmelder sind zusätzlich gegen Demontage und Fehlnutzung zu sichern. Die genaue Ausführung ist mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Alle für den Betrieb notwendigen Unterlagen (z.B. Feuerwehrplan und Laufkarten) werden durch den AN erstellt.
Photovoltaikanlage (optional)
Errichtung einer PV-Anlage auf den Dachflächen der Containeranlage, gemäß Solargesetz NRW (Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen – SAN-VO NRW). Die Ausführung der Anlage ist auch mit der Planung des Blitzschutzes abzustimmen. Anzustreben ist eine maximal Eigenstromnutzung der erzeugten Photovoltaikleistung in den Gebäuden. Die Module sind mit Unterkonstruktion zu installieren. Die Anbringung der Module ist so auszuführen, dass sich die Module bei hohen Windstärken nicht lösen oder verschieben können. Ein entsprechender Standfestigkeitsnachweis ist zu erbringen. Die Befestigung ist so zu wählen, dass die Module nachträglich mit geringem Aufwand gelöst, versetzt und neu befestigt werden können. Eine Nordausrichtung der Module ist zu vermeiden.
Außenanlagen und Zaun
Die Außenanlagen und der Zaun werden durch einen Dritten im Auftrag des AG errichtet.
Für die elektrischen Anlagen und die Außenbeleuchtung sind entsprechende Reserveautomaten in den Unterverteilungen durch den AN vorzusehen. Im Kapitel 5.7 wird die Leistung zur Information beschrieben.
Ein Dritter im Auftrag des AG hat die Außenanlagen einschließlich Aufstellung Zaun, Freianlagen (Grün- und Gestaltungsflächen), Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Stellplätze), Entwässerungsanlagen, Medienführungen (Ver- und Entsorgungsleitungen), Beleuchtungsanlagen im Außenbereich sowie dadurch erforderlicher Tiefbauarbeiten und Ingenieurbauwerke vollständig herzustellen.
Der Dritte hat sämtliche zur Herstellung der Außenanlagen erforderlichen Leistungen vollständig und funktionsgerecht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen, sodass die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit und Funktionsfähigkeit der Außenanlagen gewährleistet ist. Dabei sind die Vorgaben aus den Abschnitten Kapitel 5.7.1 bis 5.7.6 zu beachten.
Die Herstellung der Außenanlagen umfasst insbesondere auch die fachgerechte Herstellung der Oberflächen und des Untergrundes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Lasten, maßgebenden Nutzungsbeanspruchungen und die ordnungsgemäße Entwässerung der Oberflächen unter Einhaltung der jeweiligen Nutzungsanforderungen und gesetzlichen Vorgaben. Hierbei sind auch sämtliche daraus resultierenden Tiefbau- und Ingenieurbauleistungen in der Ausführung zu berücksichtigen und in die Leistungen des Unternehmer Außenanlagen einzubeziehen. Hierzu können u. a. folgende Leistungen gehören:
- Bodenverbesserungs- und Bodenaustauschmaßnahmen
- Herstellung von Entwässerungsanlagen (z. B. Rigolen, Mulden, Rohrleitungen, Schächte)
- Bau von Stützbauwerken (z. B. Winkelstützwände) zur Sicherung von Geländesprüngen
- Befestigte Flächen inklusive Herstellung des Unterbaus, Frostschutz- und Tragschichten für Verkehrsflächen (Zufahrten, Wege, Stellplätze)
- Freiflächen inkl. Begrünung und Bäumen
- Verlegung und Einbindung von Ver- und Entsorgungsleitungen (z. B. Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation) einschließlich aller erforderlichen Tiefbauarbeiten
- Gestaltung Freianlagen (bspw. Spielplatz, Sportplatz, Sitzgelegenheiten, Raucherbereich) Anlage 1.1
Es ist erforderlich, dass die Außenanlagen, vor allem die Erschließungswege, barrierefrei gestaltet werden. Zur Barrierefreiheit gehören alle Zugänge EG. Die Gestaltung der Außenanlagen soll robust und pflegeleicht sein. Es ist maßgeblich, so wenig Flächen wie möglich zu versiegeln.
Falls während der Baumaßnahmen angrenzende Außenflächen außerhalb des Baufeldes beeinträchtigt werden, müssen diese Flächen vollständig wiederhergestellt und an den ursprünglichen Zustand angepasst werden. Dazu gehören insbesondere die Sicherung und anschließende Wiederherstellung der Gehwege, der Nachbargrundstücke und der bestehenden Wege.
Freiflächen- und Wegegestaltung
Ein Bestandteil der Leistung des Unternehmer Außenanlagen besteht darin, eine vollständig angelegte gärtnerische Gestaltung von Freiflächen und Wegen zu realisieren, die wirtschaftlich betrieben werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
- Die Außenanlagen und Bepflanzungen müssen eine hohe Widerstandsfähigkeit aufweisen und mit geringem Pflegeaufwand über das Jahr hinweg auskommen,
- Die Freiflächen, Zugangswege und Hauseingänge sollen übersichtlich sein und keine Versteckmöglichkeiten, Rücksprünge, Nischen oder dichte Hecken bieten,
- Eine klare, übersichtliche und kurze Wegeführung sowie angemessene Beleuchtung sollen eine gute Orientierung ermöglichen,
- Die Beleuchtung der Wege, Zugänge und Verkehrsflächen soll ausreichend aber nicht übermäßig sein,
- Ruhebereiche mit ausreichenden Sitzgelegenheiten sollen geschaffen werden,
- Im Außenbereich sollen ein Aufenthaltsbereich und Treffpunkte mit altersgerechter Ausstattung (für Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren) sowie Spiel- und Freiflächen geschaffen werden,
- Die erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sollen maximal reduziert und idealerweise durch multifunktionale Wege genutzt werden (z. B. für Feuerwehr- und Lieferfahrzeuge, allgemeine Verkehrsanbindung, Möbeltransporte usw.),
- Alle Zuwegungen zu den Eingängen, Rampen zu den Untergeschossen (sofern erforderlich), Stellplätze und ihre Zufahrten sind winterdiensttauglich mit geeigneten Platten oder Steinen zu befestigen (kein Asphalt). Sofern erforderlich, sind alle Wege und Zufahrten automatisiert bzw. programmierbar zu beleuchten,
- Fläche zur Andienung der Kantine mit LKW und Entsorgung mit Müllfahrzeug.
Die fachgerechte Pflanzung, Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege über 2 Jahre (6 Gänge) aller in dem durch den Generalplaner im Freianlagenkonzept vorgesehenen Anpflanzungen wie z.B. Hochstämmen, Hecken, Stauden, Bodendeckern, Gräsern usw. ist ebenfalls Teil der Aufgabe des Dritten im Auftrag des AG.
Zaunanlage, Tor und Zutrittskontrolle
Es ist eine Zaunanlage mit den Zugängen und einem Tor entsprechend der Anlage 1.4 zu planen und zu errichten. Der 2,20 m hohe Doppelstab-Zaun mit einseitigem Übersteigschutz ist zu bemustern und dann nach Abstimmung mit dem AG auszuführen. Der Zaun ist mit einem elektrisch angetriebenen Tor für PKWs und Anlieferung Küche mit LKW und einer Schleuse mit Klingelanlage an den Zugangstüren für Fußgänger auszustatten. Die Türen sind entweder mit Knauf oder Klinke, je nach Bedarf des AG auszustatten. Die Schleuse dient der Zugangskontrolle durch den Sicherheitsdienst. Die Türen sind mit E-Öffner und Obentürschließer auszustatten. Auch hier ist die Planung des AG zur Zustimmung vorzulegen und die Empfehlungen der Polizei zu berücksichtigen.
Spielplatz, Sportplatz, Sitzgelegenheiten und Raucherecke
- Spielplatz mit Sandkasten, Rutsche, Schaukel, Klettergerüst.
- Sportplatz; Grünfläche für Fußball, Federball etc.
- 10 Sitzgelegenheiten; Bänke etc.
- 3 Raucherecken überdacht, im Abstand zum Gebäude
- geeignete Anzahl Abfallbehälter.
Durch den Unternehmer Außenanlagen ist nach Errichtung der Ausstattung die Abnahme dieser durch einen externen, vereidigten Gutachter sicherzustellen.
Müllplatz (innerhalb des Zauns)
Befestigte Stellfläche für Container (Müllpresse – Gesamtlast Container 20 Tonnen) mit Anschluss Elektrosteckdose 32 A, dessen Zugänglichkeit durch einen separaten Zaun nur für berechtigte Personen sichergestellt werden soll. Schutz vor Ungeziefer ist zu berücksichtigen.
PKW-Stellplätze
Parkplätze (mind. 20 Stellplätze), Anzahl gemäß Anlage 1.4 innerhalb der Zaunanlage. Für einen Stellplatz ist eine Ladestation nach GEIG vorzurüsten.
Ein Parkplatz für Hausmeisterdienst auf dem Gelände.
Fahrrad-Stellplätze
Stellplätze für Fahrräder (mind. 35 Stellplätze) in einem getrennten Bereich in der Nähe des Zugangs zur ZUE, bzw. im Sichtbereich des Sicherheitsdienstleisters vorzusehen.
Es sind mindestens 5 Bügel für die Mitarbeitenden Verwaltung und Sicherheitsdienst vorzusehen.
Einrichtung
Einrichtung Teeküche
Möblierung, Ausstattung und Geräte Teeküche, bestehend aus:
- Küchenzeile, Länge ca. 3,00m, aus Korpus und Oberschränken, Trägerplatte mit Schichtstoffoberfläche, Standardfarbe nach Herstellerkollektion, Höhe Oberschränke ca. 50 cm, Korpusse jeweils mit min. einer Schublade
- Arbeitsplatte, Länge ca. 3,00m, mit Schichtstoffoberfläche HPL, hitze- und reinigungsmittelbeständig, kratzfest, lebensmittelunbedenklich, hygienisch, pflegeleicht, Standardfarbe nach Herstellerkollektion
- Spülbecken und Armatur geeignet für Durchlauferhitzer aus Edelstahl
- Unterbaukühlschrank
- Mikrowelle
- Geschirrspüler mit Kaltwasseranschluss
- Durchlauferhitzer als Untertischgerät
Die Geräte der Teeküchen müssen jeweils einzeln getauscht werden können. Es sind ausschließlich gängige Markenprodukte zu verwenden, um den einfachen Austausch oder die Beschaffung von Ersatzteilen zu gewährleisten.
- Schlussbemerkung
Ergänzend zu dieser technischen Baubeschreibung sind die beigefügten Unterlagen Teil der Leistungsbeschreibung und somit zwingend zu beachten.
Die Musterleistungsbeschreibung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der AN bietet auf Basis der Musterleistungsbeschreibung ein vollständiges und funktionsfähiges Werk an. Sollte der AN Möglichkeiten entdecken, die zur Kostenreduzierung ohne Qualitätsverlust führen, ist auch hier der AG gerne bereit, darüber zu verhandeln. Die Verhandlungen hierzu finden im Rahmen der Miniwettbewerbe für die Realisierung der einzelnen Standorte statt.
Anlagenverzeichnis
- Anlage 1.1 Rahmenvereinbarung _Anforderungen Räume
- Anlage 1.2 Platzhalter für Ergänzung z.B. Katasterauszug
- Anlage 1.3 Platzhalter für Ergänzung z.B. Ver- und Entsorgungsleitungen
- Anlage 1.4 Rahmenvereinbarung _Übersichtsplan Außenanlagen und TGA
- Anlage 1.5 Rahmenvereinbarung _Grundrisse
- Anlage 1.6 Rahmenvereinbarung _EDV-Anforderungen
- Anlage 1.7 Platzhalter für Ergänzung z.B. Brandschutz
- Anlage 1.8 Platzhalter für Ergänzung z.B. Rahmenterminplan
- Anlage 1.9 Rahmenvereinbarung_Anforderung Schließanlage
- Anlage 1.10 Rahmenvereinbarung _Musterküchenplanung
- Anlage 1.11 Platzhalter für Ergänzung z.B. Baugrundgutachten
- Anlage 1.12 Platzhalter für Ergänzung projektspezifische Unterlagen
- Anlage 1.13 Platzhalter für Ergänzung z.B. Kampfmittelfreiheit
- Anlage 1.14 Platzhalter für Ergänzung z.B. Schadstoffgutachten