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Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung Gewerk: Dachdeckerarbeiten
Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt in dem Leistungszeitraum 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2030 für alle Reparaturarbeiten an bzw. in Gebäuden der in Anlage 1 (Objektliste) genannten Objekte und Liegenschaften einen Rahmenvertrag (Zeitvertrag) zu erteilen. Als Vertragsgrundlage gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in der aktuellsten Fassung.
Da die anfallenden Reparaturarbeiten nicht im Einzelnen voraussehbar sind, soll sich das Angebot auf Stundensätze für Gesellen beschränken (siehe LV Seite 3). Je Reparaturauftrag, falls überhaupt erforderlich, wird nur maximal eine Meisterstunde für Planungs- und Koordinationszwecke anerkannt und abgerechnet. Sollten bedingt durch den Schwierigkeitsgrad mehr Meisterstunden anfallen, sind diese vorab zu begründen.
Für vom Auftraggeber angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten vor Ort ohne An- und Abfahrt bezahlt. Die mittels dieses Rahmenvertrages abgeforderten Leistungen werden nur im Landkreis Jerichower Land ausgeführt, Einsatzorte sind die Gebäude und Liegenschaften des Landkreises Jerichower Land (siehe Objektliste) sowie in besonderen Bedarfsfällen die Baustellen des Landkreises.
Der Auftragnehmer hat über die Stundenlohnarbeiten täglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung zu führen. Diese müssen vor Rechnungslegung beim Auftraggeber eingereicht und freigezeichnet werden. Jede Vertragspartei behält ein Exemplar. Ohne Freizeichnung erfolgt keine Bearbeitung der Rechnung.
Erfahrungsgemäß werden sich die Reparaturarbeiten in dem oben genannten Zeitraum auf insgesamt ca. 800 Arbeitsstunden belaufen. Es besteht kein Anspruch auf die Abarbeitung der zuvor im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Arbeitsstunden. Des Weiteren sind die Stundensätze für: Meister Hilfsarbeiter Auszubildende 1. Lehrjahr Auszubildende 2. Lehrjahr Auszubildende 3. Lehrjahr zu beziffern, wenn sie in der Firma beschäftigt sind und zum Einsatz kommen könnten. Diese Stundensätze gehen nicht in die Wertung ein, sondern dienen lediglich der Rechtssicherheit bei eventuellem Einsatz dieser Kräfte. Zudem sind die Zuschläge für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit anzugeben. Diese gehen ebenfalls nicht in die Wertung ein, sondern dienen lediglich der Rechtssicherheit für den Bedarfsfall.
Nach Meldung des Schadens hat der Auftragnehmer unverzüglich mit den Arbeiten zu beginnen. Bei Havarien ist eine Reaktionszeit von ein bis zwei Stunden zu gewährleisten. Außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten ist durch den Auftragnehmer eine telefonische Erreichbarkeit zur Beseitigung von Havarien sicherzustellen.
Der Materialeinsatz ist je Reparatur ohne Aufschlag abzurechnen, d. h. dass das Material zum Einkaufspreis weiterzugeben ist. Die Gemeinkosten (wie z. B. Ladezeit, Fahrtkosten, Einsatz von Kleinmaschinen und Kleingeräten etc.) sowie der Gewinn sind mit in den Stundensatz einzukalkulieren.
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Bei der Abrechnung der Reparaturleistungen haben nur die nachfolgend aufgeführten Ansätze auf der Rechnung zu erscheinen:
- Ort der Reparatur (Objekt, Anschrift, Raum)
- Materialeinsatz (Art, Preis)
- Stundenanzahl der geleisteten Arbeit
- Personaleinsatz (Meister, Geselle, Hilfsarbeiter, Auszubildender).
Für die Objekte der Objektliste (Anlage 1) erfolgt die Auftragserteilung in Abhängigkeit von der Auftragssumme teilweise durch den Landkreis und teilweise durch die jeweilige Schule bzw. Einrichtung. Die Rechnungen für diese Aufträge sind an den jeweiligen Auftraggeber (Landkreis bzw. Schule) zu senden. Die Beauftragungen für die übrigen Objekte der Objektliste erfolgen durch den Landkreis. Die Rechnungen dafür sind an den
Landkreis Jerichower Land Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Bahnhofstr. 9 39288 Burg
zu senden.
Die Zahlung erfolgt gemäß der im § 16 VOB/Teil B § 16 genannten Regelungen.
Mit den Angebotsunterlagen ist eine Kopie der Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug gemäß § 48 b Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) einzureichen (Bezug BGBl. I Nr. 46/2001).
Anlage: Anlage 1 - Objektliste
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| Ordnungszahl | Menge | Stundenverrechnungssatz | Einheitspreis in Euro / Std netto | Gesamtpreis in Euro |
|---|---|---|---|---|
| 1. | 800 Std | Geselle | ||
| Angebotssumme netto | ||||
| Mehrwertsteuer, 19 % | ||||
| Angebotssumme brutto |
Nach Maßgabe der tatsächlich im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter könnten Mitarbeiter zu folgenden Preisen zum Einsatz kommen:
| Ordnungszahl | Menge | Stundenverrechnungssatz | Einheitspreis in Euro / Std netto |
|---|---|---|---|
| 1. | 1 Std | Meister | |
| 2. | 1 Std | Hilfsarbeiter | |
| 3. | 1 Std | Auszubildender im 1. Lehrjahr | |
| 4. | 1 Std | Auszubildender im 2. Lehrjahr | |
| 5. | 1 Std | Auszubildender im 3. Lehrjahr |
Zuschläge für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- bzw. Nachtarbeit
| Ordnungszahl | Menge | Zuschlag für | Zuschlag in Euro / Std netto |
|---|---|---|---|
| 1. | 1 Std | Mehrarbeit | |
| 2. | 1 Std | Sonntagsarbeit | |
| 3. | 1 Std | Feiertagsarbeit | |
| 4. | 1 Std | Nachtarbeit |
Soweit kein Zuschlag erhoben wird, ist jeweils „0“ zu schreiben.
Ort, Datum Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift