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Rahmenvereinbarung für Coaching, Training und Mediation

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 10:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Coaching | Training | Mediation

bei der GMSH

Vergabenummer: ZV-G0-26-1158000-4121.04

Vertragslaufzeit:

15.03.2027 – 14.03.2028. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Somit endet der Vertrag spätestens am 14. März 2031.

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Leistungsbeschreibung

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) AöR ist Dienstleister für das Land Schles- wig-Holstein, für die Bundesrepublik Deutschland und für sonstige Träger der öffentlichen Verwal- tung. In der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts bilanziert die GMSH nach Handels- recht. Ihre Hauptaufgaben sind die Projektierung und Durchführung von Bauvorhaben für Land, Bund und andere Träger der öffentlichen Verwaltung, die Bewirtschaftung der Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein und die zentrale Beschaffung für die Dienststellen des Landes Schles- wig-Holstein. Die GMSH hat zurzeit ca. 1.800 Beschäftigte.

Für die GMSH bildet eine Unternehmenskultur, in der das Miteinanderarbeiten auf Augenhöhe ein Selbstverständnis darstellt, die Basis für eine erfolgreiche Erledigung ihrer Aufgaben und der ste- ten Verbesserung darin. Dazu bietet die Personalentwicklung (im Folgenden PE) in der GMSH ein umfangreiches Portfolio an Programmen und Instrumenten an, wie beispielsweise die Führungs- akademie, Führungs-Onboarding und spezifische Angebote für fachliche Zielgruppen. Entspre- chend eines systemischen Verständnisses stärken wir in all unseren Angeboten Persönlichkeit, In- dividualität und Selbstreflexion. Neben den Qualifizierungsprogrammen für verschiedene Gruppen gehören zu unserem Portfolio auch zahlreiche Beratungsangebote und individuelle Formate. Die Selbstmanagementfähigkeiten der Beschäftigten sollen stets gefördert werden, insbesondere im Kontext von Agilität, Unsicherheiten und Veränderung.

Mit dieser Ausschreibung suchen wir Partner/-innen, die uns bei der Qualifizierung und individuel- len Weiterentwicklung unterstützen.

Die Ausschreibung erfolgt für folgende Leistungsgegenstände:

• A Coaching

• B Training

• C Mediation

Die GMSH sieht für die jeweiligen Leistungsgegenstände Pools vor, um anliegenspezifisch die Beschäftigten mit den Coaches/Trainierenden/Mediator/-innen zusammenbringen zu können. An- gebote für ein oder mehrere Leistungsgegenstände sind möglich. Wir bitten alle Bieter/-innen sich in jedem Leistungsgegenstand zu bewerben, in dem sie tätig werden möchten.

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Leistungsgegenstand A: Coaching

Coaching wird als ein interaktiver Prozess verstanden, der eine Kombination aus individueller Be- ratung, persönlichem Feedback und praxisorientiertem Training zu Themen und Fragestellungen, die sowohl die Rollenanforderungen als auch die Persönlichkeit des Coachees betreffen, darstellt. Als Ansprechstelle für Coaching gilt die PE. Die Personalentwickler/-innen beraten die Mitarbeiten- den, beantworten Fragen aller Art zum Coaching und weiteren Personalentwicklungsthemen und vermitteln anschließend Coaches nach objektiven Auswahlkriterien (siehe interner Ablauf und Ab- ruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag), wenn ein internes Coaching nicht möglich ist. Themengebiete, für die wir Coaches suchen sind beispielsweise: • Resilienz (z.B. Stress, Umgang mit Druck, psychische Belastung, Umgang mit Krankheit, Gesunderhaltung, verschiedene Lebensphasen, Alter, Lebenssituationen, Mehrfach-Belas- tung) • Konflikt (z.B. Konflikte allgemein, Teamkonflikte, Konflikte mit Führungskraft) • Führung (z.B. laterale Führung, erste Führungserfahrung, Belastungsgrenzen, Kommunika- tion, Umgang mit Mitarbeitenden) • Persönlichkeitsentwicklung (z.B. Perfektionismus, Leistungsanspruch, Umgang mit Fehlern, Verantwortungsbewusstsein, Verantwortungsbereitschaft, Umgang mit Veränderungen, Ab- grenzung, Nein-Sagen, Motivation, Struktur, Zeitmanagement, Prioritätensetzung, Prokras- tinieren, Aufschieberitis, Konzentration, Kommunikation). Coaching in der GMSH wird grundsätzlich als ein mögliches Instrument der Personalentwicklung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstanden.

Verfahren zur Aufnahme in den Pool: Mit jeder/jedem potentiellen Coach wird im Rahmen der Ausschreibung nach der Prüfung des Kon- zepts und der Qualifikation ein Verhandlungsgespräch (strukturiertes Interview) durchgeführt. Das Konzept sollte Lebenslauf (berufliche Expertise, Ausbildungen, Erfahrungen und Zertifikate), Nennung und Herleitung der Spezialisierung für Themen und Zielgruppen sowie Erläuterung des Coachingverständnis und Haltung im Coaching, Beschreibung des grundsätzlichen Ablaufs der Coachinggespräche sowie die Auswahl von Methoden im Coaching beschreiben und das Angebot beinhalten. Im Verhandlungsgespräch werden das Coaching-Verständnis und das methodische Vorgehen ab- geglichen und das Verfahren in der GMSH erläutert. Dazu werden im Gespräch nach der kurzen Selbstpräsentation des Bieters sowie der Präsentation eines beispielhaften Coachingprozesse ver- tiefende Fragen zur Arbeit als Coach gestellt. Erfolgt der Zuschlag, wird der/die Anbieter/-in in den Pool des jeweiligen Leistungsgegenstands aufgenommen und fallspezifisch beauftragt (siehe auch Interner Ablauf und Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag).

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Vertragslaufzeit: Es wird eine Rahmenvereinbarung für den Zeitraum vom 15. März 2027 bis 14. März 2028 ange- strebt (Mindestvertragslaufzeit). Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Lauf- zeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Somit endet der Vertrag spätestens am 14. März 2031. Die Aufnahme in den jeweiligen Pool beinhaltet keine Garantie für eine Beauftragung in dem Zeitraum.

Für den Rahmenvertrag in Los Coaching gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf die benötigten Leistungen: 468.000€ bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (4 Jahre). Der Auftraggeber ruft die Stunden jeweils nach Bedarf ab. Es besteht kein Anspruch des Auftrag- nehmers auf Leistungsabruf in einem bestimmten Umfang.

Die (virtuellen) Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 3./4./5. KW 2027 statt.

Interner Ablauf und Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag: Der erste Schritt ist ein sogenanntes Auftragsklärungsgespräch, das „strukturierte Erstgespräch“. Das Gespräch findet persönlich in der PE statt. Je nachdem, ob es ein „Dreiecksvertrag“ (Füh- rungskraft, Coachee und Personalentwickler/-in) oder eine individuelle Anfrage (Coachee und Per- sonalentwickler/-in) ist, treffen sich die beteiligten Personen. In diesem Gespräch wird das Anlie- gen in den Blick genommen und festgestellt, ob Coaching das wirksamste Instrument zur Bearbei- tung bzw. Klärung ist und weitere Fragen geklärt.

Im zweiten Schritt klärt die PE, ob ein internes Coaching möglich ist oder das Coaching extern stattfinden soll. In letzterem Fall führt die PE mit den in Frage kommenden Coaches des GMSH Coach-Pools ein kurzes Vorgespräch durch und klärt Kapazitäten. Die Abstimmung findet telefo- nisch oder per Mail statt. Die Auswahl des Coaches erfolgt dabei auf Basis des Anliegens des Coachees. Anliegen und Coach werden nach den Auswahlkriterien Themenschwerpunkt, Rollen- kenntnis, Erfahrungsgrad, Alter, Geschlecht, Ort (räumliche Nähe oder ggf. digitale Möglichkeit, hierbei ist der Ort abhängig davon, wo gecoacht werden soll), Vermeidung von Unterstellungsver- hältnissen innerhalb der GMSH, Preis und Qualifizierung des Coaches (etwaige besondere Ausbil- dungen (z.B. Therapie) und/oder weitere berufliche Hintergründe) zusammengebracht. Die Krite- rien gewährleisten dabei, Anliegen und Coach so zusammenzubringen, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bestmöglich unterstützt wird. Alle Auswahlkriterien werden für das „Matching“ miteinander abgewogen.

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Ist ein/e Coach gefunden, werden Coach und Coachee miteinander in Kontakt gebracht: Die/der Coachee erhält die Kontaktdaten der Coach/ des Coaches und meldet sich eigenständig bei der/ dem Coach. Parallel zur Vermittlung des Coachings wird der Auftrag durch die PE vergeben. Am Ende des Coachings erfolgt eine Evaluation durch den/die Coachee.

Da Coaching von unseren Mitarbeitenden im Raum Schleswig-Holstein angefragt wird, muss eine Möglichkeit, das Coaching vor Ort durchzuführen, gewährleistet sein. Dabei finden die Coachingsitzungen immer außerhalb der Räumlichkeiten der GMSH statt. Erfüllungsort können Räumlichkeiten des Coaches/der Coach in der Nähe des Bürostandorts, in Wohnortnähe des Coa- chee oder, im Falle eines Coachings in der Natur, ein geeignetes Gebiet in der benannten Nähe sein. Gemeinsam mit dem/der Coachee kann auch entschieden werden, ob das Coaching digital erfolgen soll.

Wenn das Coaching in Präsenz stattfindet, müssen die Räumlichkeiten ungestörte und vertrauliche Gespräche gewährleisten, um den Prozess nicht zu stören. So muss bspw. sichergestellt sein, dass niemand mithören kann. Eventuell benötigte Arbeitsmittel müssen zur Verfügung stehen. Dar- über hinaus muss der Raum eine angenehme Gesprächsatmosphäre bieten. Die Coachings finden grundsätzlich auf Deutsch statt.

Rahmenbedingungen: Der Coach stimmt sich individuell auf den/die Coachee ein. Es wird absolute Vertraulichkeit vo- rausgesetzt. Falls die Zusammenarbeit nicht harmoniert, ist eine Beendigung des Auftrags jederzeit möglich.

Zuschlagskriterien:

  • Verhandlungsgespräch 10%
  • Konzept sowie Qualifikations- und Kompetenzprofil 60%
  • Preis 30%

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Leistungsgegenstand B: Training – alle Lose

Auch für verschiedene, bedarfsabhängige interne Trainings stellen wir einen Pool aus Trainer/-in- nen zusammen, die wir thematisch z.B. nach Anfrage eines Teams bzw. vereinzelt für Trai- nings/Workshops in unseren internen Programmen beauftragen. Themenschwerpunkte liegen da- bei erfahrungsgemäß in den folgenden Bereichen: • Führung (z.B. Strategie, Rollenverständnis, Leadership, Führen auf Entfernung, Führen und geführt werden, In Vertretung Führen, Delegation, Motivation, laterale Führung, Gesun- des Führen, betriebswirtschaftliches Grundverständnis), • Persönlich/ Sozial (z.B. Resilienz (Resilienz im Führungskontext, Resilienz für alle), Acht- samkeit, Kommunikation, schwierige Gespräche, Konflikt, Teamentwicklung, Verände- rungsmanagement, Potentialentfaltung) • Methodisch (z.B. Projektmanagement, Moderation, agile Methoden, Design Thinking, Bera- tungskompetenz, Softwareanwendung, KI) • Neues Arbeiten (z.B. Agilität, New Work, Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit, Selbstor- ganisation, Empowerment, Innovation, Kreativität)

Einzelne Qualifizierungsprogramme werden ggf. extra ausgeschrieben.

Verfahren zur Aufnahme in den Pool: Mit jeder/jedem potentiellen Trainer/-in wird im Rahmen der Ausschreibung nach der Prüfung des Konzepts und der Qualifikation ein Verhandlungsgespräch (strukturiertes Interview) durchgeführt. Das Konzept sollte Lebenslauf (berufliche Expertise, Ausbildungen, Erfahrungen und Zertifikate), Nennung und Herleitung der Spezialisierung für Themen und Zielgruppen sowie Erläuterung des Trainingsverständnis und Haltung im Training, Beschreibung des grundsätzlichen Ablaufs/ Aufbaus eines Trainings sowie Auswahl von Methoden im Training beschreiben und das Angebot beinhal- ten. Im Verhandlungsgespräch werden das Verständnis und das methodische Vorgehen abgeglichen und das Verfahren in der GMSH erläutert. Dazu werden im Gespräch nach der kurzen Selbstprä- sentation des Bieters sowie der Präsentation eines beispielhaften Trainingstages vertiefende Fra- gen zur Arbeit als Trainer/-in gestellt. Erfolgt der Zuschlag, wird der/die Anbieter/-in in den Pool des jeweiligen Fachloses aufgenommen und fallspezifisch beauftragt.

Vertragslaufzeit: Es wird eine Rahmenvereinbarung für den Zeitraum vom 15. März 2027 bis 14. März 2028 ange- strebt (Mindestvertragslaufzeit).

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Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Lauf- zeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Somit endet der Vertrag spätestens am 14. März 2031. Die Aufnahme in den jeweiligen Pool beinhaltet keine Garantie für eine Beauftragung in dem Zeitraum.

Für den Rahmenvertrag in Los Training gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf die benötigten Leistungen: 754.000 € bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (4 Jahre). Der Auftraggeber ruft die Aufträge jeweils nach Bedarf ab. Es besteht kein Anspruch des Auftrag- nehmers auf Leistungsabruf in einem bestimmten Umfang.

Die (virtuellen) Gespräche finden voraussichtlich in der 3./4./5. KW 2027 statt.

Interner Ablauf und Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag: Ein Training wird durch einen Bereich angefragt oder durch die PE initiiert, beispielsweise im Rah- men eines Qualifizierungsprogramms. Die PE ermittelt die Bedarfe, konzipiert i.d.R. ein Grobkon- zept und beauftragt eine/n geeigneten Trainer/-in. Der/die Trainer/-in entwickelt darauf basierend (ggf. erfolgt auch ein Vorgespräch zwischen Trainer/-in und PE) ein detailliertes Konzept und stimmt dies mit der PE ab. Die Organisation und das Teilnehmenden-Management für die Veran- staltung werden durch die PE übernommen. Teilweise werden Trainer/-innen aus den Pools aber auch direkt auf Basis des Anliegens an Führungskräfte zur weiteren Abstimmung vermittelt.

Anliegen und Trainer/-in werden dabei nach den Auswahlkriterien Themenschwerpunkt, Ziel- gruppe, Erfahrungsgrad, Ort (räumliche Nähe oder ggf. digitale Möglichkeit, hierbei ist der Ort ab- hängig vom Veranstaltungsort), Veranstaltungsgröße, Preis und Qualifizierung des/ der Trainer/-in (etwaige besondere Ausbildungen und/oder weitere berufliche Hintergründe) zusammengebracht. Für ein bestmögliches „Matching“ werden alle Auswahlkriterien miteinander abgewogen.

Die Trainings finden im Raum Schleswig-Holstein in unseren Standorten oder für die Trainings ge- mietete externe Räumlichkeiten statt. Die Trainings finden grundsätzlich auf Deutsch statt.

Rahmenbedingungen: Veranstaltungen sollen sowohl in Präsenz, als auch digital/remote möglich sein. Unsere Trainings beinhalten meist einen theoretischen Input, viele Austauschmöglichkeiten sowie praktische Anwen- dungen und zielen besonders auf einen nachhaltigen Transfer des Erlernten in den Arbeitsalltag. Wir entwickeln Programme stets im Sinne der Idee des Voneinander Lernens mit einer

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methodischen Vielfalt. Die Teilnehmenden sollen Raum erhalten, ihr Wissen und ihre Erfahrungen zu teilen und verschiedene Sichtweisen einzunehmen. Die Trainings sollen einen Bezug zur GMSH und den aktuellen Themen haben, die uns Mitarbeitende beschäftigen. Die Teilnehmenden der Trainings sollen zudem die Möglichkeit haben, ihr Verhalten und ihre Haltung zu reflektieren, sodass stets ein persönlicher Bezug hergestellt wird. Für uns ist die Entwicklung der Persönlichkeit ausschlaggebend für eine intrinsisch angetriebene Entwicklung und Kompetenzentfaltung.

Zuschlagskriterien:

  • Verhandlungsgespräch 10%
  • Konzept und Qualifikations- und Kompetenzprofil 60%
  • Preis 30%

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Leistungsgegenstand C: Mediation

Mit dieser Ausschreibung suchen wir Mediator/-innen, die uns bzw. unsere Beschäftigten in Kon- fliktsituationen unterstützen. Die GMSH sieht hier einen Pool vor, um Mediator/-in und unsere Be- schäftigten fall- und themenspezifisch zusammenbringen zu können für Fälle, in denen keine Medi- ation durch unseren internen Mediationspool möglich ist.

Mediation wird als vertrauliches und strukturiertes Verfahren zur Entwicklung einer gemeinsamen Lösung in einem Konflikt verstanden. Alle Beteiligten sollen Raum für individuelle Sichtweisen und Standpunkte erhalten und gleichzeitig soll das gegenseitige Verständnis gefördert werden.

Verfahren zur Aufnahme in den Pool: Mit jeder/jedem potentiellen Mediator/-in wird im Rahmen der Ausschreibung nach der Prüfung des Konzepts und der Qualifikation ein Verhandlungsgespräch (strukturiertes Interview) durchgeführt. Das Konzept sollte Lebenslauf (berufliche Expertise, Ausbildungen und Zertifikate), Nennung und Herleitung der Spezialisierung für Themen und Zielgruppen, Mediationsverständnis und Haltung in der Mediation, grundsätzlicher Ablauf einer Mediation sowie die Anwendung von Methoden in der Mediation beschreiben sowie das Angebot beinhalten. Im Verhandlungsgespräch werden das Verständnis und das methodische Vorgehen abgeglichen und das Verfahren in der GMSH erläutert. Dazu werden im Gespräch nach der kurzen Selbstprä- sentation des Bieters sowie der Präsentation eines beispielhaften Mediationsfalls vertiefende Fra- gen zur Arbeit als Mediator/-in gestellt. Erfolgt der Zuschlag, wird der/die Anbieter/-in in den jeweiligen Pool aufgenommen und fallspezi- fisch beauftragt. Da es bei der Mediation um die individuelle, zielorientierte Begleitung geht, wird der/die Mediator/-in Bezug auf die Bedarfe der anfragenden Beschäftigten und das Thema der Me- diation von der PE nach bestimmten Auswahlkriterien ausgewählt (siehe auch Ablauf).

Vertragslaufzeit: Es wird eine Rahmenvereinbarung für den Zeitraum vom 15. März 2027 bis 14. März 2028 ange- strebt (Mindestvertragslaufzeit). Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Lauf- zeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Somit endet der Vertrag spätestens am 14. März 2031. Die Aufnahme in den jeweiligen Pool beinhaltet keine Garantie für eine Beauftragung in dem Zeitraum.

Für den Rahmenvertrag in Los 3 gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf die benötigten

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Leistungen: 176.000 € bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (4 Jahre). Der Auftraggeber ruft die Stunden jeweils nach Bedarf ab. Es besteht kein Anspruch des Auftrag- nehmers auf Leistungsabruf in einem bestimmten Umfang.

Die (virtuellen) Gespräche finden voraussichtlich in der 3./4./5. KW 2027 statt.

Interner Ablauf und Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag: Eine Mediation wird in der Regel durch die Personen selbst, die Führungskraft und/oder die Inte- ressensvertretungen initiiert. Im Gespräch mit der internen Anlaufstelle Konfliktmanagement wird das Anliegen aufgenommen und geprüft, welche Intervention sich anbietet. Im Falle einer Media- tion wird die Bereitschaft für dieses Instrument geklärt und Organisatorisches besprochen. Darauf- hin wird Kontakt zu einem/einer geeigneten Mediator/-in aufgenommen.

Anliegen und Mediator/-in werden nach den Auswahlkriterien Rollenkenntnis, Erfahrungsgrad, Al- ter, Geschlecht, Ort (räumliche Nähe), Preis und Qualifizierung des/der Mediator/-in (etwaige be- sondere Ausbildungen und/oder weitere berufliche Hintergründe) zusammengebracht. Für ein bestmögliches „Matching“ werden alle Auswahlkriterien miteinander abgewogen.

Die Mediationsgespräche finden grundsätzlich in Räumlichkeiten des/der Mediators/-in statt. Die Räumlichkeiten müssen ungestörte und vertrauliche Gespräche gewährleisten, um den Pro- zess nicht zu stören. So muss bspw. sichergestellt sein, dass niemand mithören kann. Eventuell benötigte Arbeitsmittel müssen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss der Raum eine ange- nehme Gesprächsatmosphäre bieten. Die Gespräche finden grundsätzlich auf Deutsch statt.

Rahmenbedingungen: Der/die Mediator/-in darf mit seinem/ihrem jeweiligen Konzept arbeiten. Die Vorgehensweise ist individuell auf die Bedürfnisse und das Anliegen der Beteiligten anzupassen. Das grobe Vorgehen wird im Vorwege mit der PE abgestimmt. Für eine Mediation sind in der Regel 10-15 Zeitstunden (abhängig von Personenanzahl) vorgesehen. Dies kann individuell angepasst werden. Die Mediation ist intern sowie extern streng vertraulich, es wird Allparteilichkeit und Loyalität der GMSH gegenüber vorausgesetzt. Der/die Mediator/in hat eine zertifizierte Mediationsausbildung nach der zertifizierten-Mediatoren- Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV).

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Zuschlagskriterien:

  • Verhandlungsgespräch 10%
  • Konzept und Qualifikations- und Kompetenzprofil 60%
  • Preis 30%

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Anlage 1: Besondere Vertragsbedingungen

Für alle Leistungsgegenstände gilt der Umsatzsteuersatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Bevor eine Leistungserbringung in einem Leistungsgegenstand erfolgt, bedarf es einer ausdrückli- chen, schriftlichen Zusage des Auftragnehmenden (GMSH).

Einpreisung aller Nebenkosten in den Leistungsgegenständen A-C Alle Nebenkosten wie bspw. Reisekosten, Raummiete, Übernachtungen sind von den Bietern selbst zu tragen und entsprechend in den Leistungsgegenständen angegebenen Stundensätzen (Leistungsgegenstände A und C) bzw. Tagessätzen im Leistungsgegenstand B einzupreisen.

Eine gesonderte Abrechnung von Nebenkosten erfolgt nicht. Der angebotene Stundensatz bzw. Tagessatz gilt somit als Pauschalpreis einschließlich sämtlicher Nebenkosten.

Bei der Aufstellung der Gesamtkosten gelten dabei folgende Richtlinien: • km-Abrechnung mit 0,30 EUR (30ct) je gefahrenem km • Bahnfahrt, 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im ÖPNV oder, falls nicht anders möglich, Ta- xikosten auf Nachweis • Übernachtungskosten werden pro Person bis zu 90 Euro/Nacht inkl. Frühstück erstattet

Preiserhöhungen Für die ersten 12 Monate sind die Preise fest vereinbart. Die Preisanpassungsklausel gilt nur für den danach folgenden Vertragszeitraum.

Nach der Festpreislaufzeit kann der Rahmenvertragspartner - bei Bedarf - alle 12 Monate eine Preisanpassung auf der Basis des ursprünglichen Angebots bei Zuschlag und des veränderten Marktpreises beantragen. Hiervon ausgenommen sind Preisanpassungen, die aufgrund von Ände- rungen des vergaberechtlichen Mindestlohns, Einführung neuer Steuern, oder Anhebung der Tarif- löhne entstehen.

In diesen Fällen können Preisanpassungen jederzeit geltend gemacht werden, die Umsetzung er- folgt nach Bekanntgabe innerhalb von 4 Wochen. Ist eine Preisanpassung erforderlich, sind dem AG diese Informationen spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Jahresfrist mitzuteilen. Diese Information ist auch Grundlage für die Überlegungen einer Vertragsverlängerung. Liegen neue Preisinformationen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, geht die GMSH davon aus, dass eine Preisanpassung nicht stattfindet. Spätere Anpassungen sind nicht möglich.

Die Rahmenvertragspartner müssen bei Preisanpassungen begründende Unterlagen (Preisanpas- sungen der Zulieferer usw.) vorlegen, die es dem AG ermöglichen die Preisentwicklung nachzu- vollziehen.

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Der AG muss den Preisänderungen zustimmen.

Sollten Preisanpassungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nötig werden, die der Rahmen- vertragspartner nicht zu vertreten hat, ist der Kontakt mit der GMSH zu suchen und eine einver- nehmliche Lösung zu gestalten. Sollte dies nicht möglich sein, endet der Vertrag mit dem Ende des laufenden Vertragsjahres zu den dann aktuellen Konditionen.

Leistungsgegenstand A: Coaching

Bei Nicht-Meldung des Coachees: Der Auftrag für das Coaching wird durch die PE erteilt. Der/die Coachee meldet sich daraufhin zwecks Terminvereinbarung bei der/dem Coach. Sollte sich der/die Coachee innerhalb von zwei Monaten nicht bei dem/der Coach melden, verfällt der Auftrag.

Klausel Erstgespräch bei fehlender Passung: Bei fehlender Passung wird das Erstgespräch mit dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung ge- stellt.

Stornofristen: Kann ein Coachee seine vereinbarte Coachingstunde nicht einhalten, gelten folgende Bedingun- gen:

  • bis zu 48 Stunden vorher: kostenlose Stornierung/Verschiebung
  • Bis 24 Stunden vorher: der GMSH können 50% des vereinbarten netto-Stundensatzes in Rechnung gestellt werden
  • Absage am gleichen Tag: der GMSH können 100% des vereinbarten netto-Stundensatzes in Rechnung gestellt werden

Regelung zur einheitlichen Vergütung von Nebenkosten: Nennen Sie in Ihrem Angebot Ihr Honorar inkl. aller Zusatzkosten wie Reisekosten, Raumkosten sowie Kosten für Vor- und Nachbereitung (Einpreisung aller Nebenkosten).

Leistungsgegenstand B: Training

Terminverschiebung: Bei unsererseits verschuldeten Terminverschiebungen gelten folgende Regelungen:

  • Verschiebung bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Keine Erstattung
  • Verschiebung 2 bis 1 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Auftragswertes
  • Verschiebung weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Auftragswertes

Stornofristen: Kommt der geplante Auftrag unsererseits nicht zustande, gelten folgende Storno-Fristen:

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  • Bei Stornierung bis zu 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Keine Erstattung
  • Stornierung 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Auftragswertes
  • Stornierung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Auftragswertes

Tagessätze Es gilt folgende Vergütung im Kontext der Tagessätze o 4 Std reine Veranstaltungszeit = halber Tag = 50% des Tagessatzes o Über 4 Stunden reine Veranstaltungszeit = 75% des Tagessatzes o Über 6 Stunden reine Veranstaltungszeit = 100% des Tagessatzes

Regelung zur einheitlichen Vergütung von Nebenkosten: Nennen Sie in Ihrem Angebot Ihr Honorar inkl. aller Zusatzkosten wie Spesen, Reisekosten, An- reise am Vortag, Raumkosten, Verpflegung, Kosten für Dokumentation, Konzeption sowie Vor- und Nachbereitung (Einpreisung aller Nebenkosten).

Leistungsgegenstand C: Mediation

Stornofristen: Halten sich die Beteiligten nicht an die vereinbarten Termine, gelten folgende Bedingungen:

  • bis zu 48 Stunden vorher: kostenlose Stornierung/Verschiebung
  • Bis 24 Stunden vorher: der GMSH können 50% des vereinbarten netto-Stundensatzes in Rechnung gestellt werden
  • Absage am gleichen Tag: die GMSH trägt den vollen Stundensatz

Regelung zur einheitlichen Vergütung von Nebenkosten: Nennen Sie in Ihrem Angebot Ihr Honorar inkl. aller Zusatzkosten wie Reisekosten, Raumkosten sowie Kosten für Vor- und Nachbereitung (Einpreisung aller Nebenkosten).

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