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Dieser Ausschreibung liegen gem. § 127 GWB nachfolgende
Zuschlagskriterien
zugrunde:
Das wirtschaftlichste Angebot kann maximal 100 Wertungspunkte erhalten.
Wertungskriterium 1: Angebotspreis
Die Wertung der Angebotspreise erfolgt unter Berücksichtigung von § 58 VgV. Das mindestfordernde Angebot erhält 40 Wertungspunkte. Zur Bewertung des Preises wird die Summe der Einheitspreise herangezogen. Die Gesamtsumme aller Positionssummen ergibt den Angebotspreis (Gesamtangebotspreis).
Die an die preislich nachfolgend platzierten Angebote zu vergebenden Wertungspunkte werden durch folgende Berechnung ermittelt:
mindestfordernder Angebotspreis x 40 (Punkte) Punktzahl = jeweiliger Angebotspreis der weiteren Bieter
Wertungskriterium 2: Reaktions- und Einsatzkonzept, Qualitätssicherung
Das Reaktions- und Einsatzkonzept einschließlich Qualitätssicherung fließt mit einer Gewichtung von 60 % in die Gesamtwertung ein. Der Bieter hat mit dem Angebot daher ein Reaktions- und Einsatzkonzept einschließlich Qualitätssicherung einzureichen.
Unterkriterien und Gewichtung:
| Nr. | Kriterium | Beschreibung | Max. Punkte |
|---|---|---|---|
| 2.1 | Garantierte Vor-Ort- Einsatzzeit bei Dringlichkeit | Zeitraum zwischen telefonischer Beauftragung durch den Auftraggeber und Eintreffen eines einsatzfähigen Teams vor Ort bei Dringlichkeit. | 35 |
| 2.2 | Bereitschafts- und Einsatzorganisation | Bewertet wird die Plausibilität und Belastbarkeit des dargestellten Einsatzkonzeptes. | 10 |
| 2.3 | Personal- und Geräteverfügbarkeit | Bewertet wird die personelle und technische Verfügbarkeit zur Leistungserbringung. | 10 |
| 2.4 | Qualitätssicherung und Kommunikation | Bewertet werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Kommunikation und Dokumentation der Leistungserbringung. | 5 |
Anforderungen an das Konzept Der Bieter hat mit dem Angebot ein Reaktions- und Einsatzkonzept einschließlich Qualitätssicherung einzureichen. Das Konzept muss nachvollziehbar darstellen, wie die ordnungsgemäße und zuverlässige Leistungserbringung, insbesondere bei kurzfristigen Einsätzen und Verkehrssicherungsmaßnahmen sichergestellt wird.
Das Konzept muss insbesondere Angaben zu Reaktionszeiten, Einsatzorganisation, Ansprechpartnern und Erreichbarkeit, Bereitschaftsregelungen, personeller und technischer Ausstattung, verfügbaren Einsatzteams, Vertretungsregelungen bei Personalausfällen sowie zur Qualitätssicherung und Dokumentation der Leistungserbringung enthalten. Die konkreten Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe ergeben sich ergänzend aus den jeweiligen Unterkriterien (s. Seiten 2 und 3).
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Die einzelnen Unterkriterien zum Zuschlagskriterium 2 werden wie folgt bewertet:
2.1 Garantierte Vor-Ort-Einsatzzeit bei Dringlichkeit (max. 35 Punkte) Zeitraum zwischen telefonischer Beauftragung durch den Auftraggeber und Eintreffen eines einsatzfähigen Teams vor Ort bei akuten Gefahrenanlagen. Der Bieter gibt mit dem Angebot eine garantierte Einsatzzeit für Maßnahmen mit 6-stündiger Ausführungsfrist gemäß nachfolgender Tabelle an.
| Nr. | garantierte Einsatzzeit | Punkte |
|---|---|---|
| 1 | ≤ 2 Stunden | 35 |
| 2 | > 2 bis 4 Stunden | 20 |
| 3 | > 4 bis 6 Stunden | 0 |
| 4 | > 6 Stunden | Ausschluss |
Im vertraglich festgelegten Zeitraum kann es vorkommen, dass Maßnahmen aufgrund ihrer Dringlichkeit sofort bzw. innerhalb sechs (6) oder vierundzwanzig (24) Stunden zu erledigen sind. Die Beauftragung erfolgt i.d.R. telefonisch und ist umgehend abzuarbeiten.
Für Maßnahmen mit 24-stündiger Ausführungsfrist gilt die vom Bieter zugesagte garantierte Einsatzzeit, vervierfacht, als verbindliche Höchstfrist (z. B. zugesagte 2 Stunden bei 6-stündiger Ausführungsfrist → höchstens 8 Stunden bei 24-stündiger Ausführungsfrist). Diese Übertragung wird nicht gesondert bepunktet, ist jedoch für den Bieter bindend und wird bei der Leistungsausführung überprüft.
Die Verpflichtung, Maßnahmen im Falle akuter Dringlichkeit sofort zu erledigen, bleibt hiervon unberührt und ist vom Bieter uneingeschränkt zu erfüllen; sie wird im Rahmen dieses Kriteriums nicht gesondert bepunktet.
Die zugesagte garantierte Einsatzzeit wird nur berücksichtigt, wenn sie durch die im Konzept unter den Unterkriterien „Bereitschafts- und Einsatzorganisation“ und „Personal- und Geräteverfügbarkeit“ dargestellten Maßnahmen nachvollziehbar gestützt wird. Ist die zugesagte Einsatzzeit nicht plausibel dargelegt, wird das Angebot auf die nächstniedrigere Stufe herabgestuft, für die die im Konzept dargestellten Maßnahmen eine plausible Grundlage bieten. Ist auch die Einhaltung der 6-Stunden- Pflicht („> 4 bis 6 Stunden“) selbst nach dem Konzept nicht plausibel dargelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
2.2 Bereitschafts- und Einsatzorganisation (max. 10 Punkte) Bewertet werden insbesondere die Organisation der Einsatzbereitschaft, die Abläufe bei Störungs- und Gefahrenmeldungen, Vertretungs- und Ausfallregelungen sowie die Sicherstellung kurzfristiger Einsätze auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten.
| Nr. | Bewertung | Punkte |
|---|---|---|
| 1 | sehr gut strukturiert, jederzeit belastbare Einsatzorganisation | 10 |
| 2 | gute Organisation mit geringfügigen Schwächen | 7 |
| 3 | im Wesentlichen nachvollziehbare Organisation mit Defiziten | 4 |
| 4 | lückenhaft bzw. nicht nachvollziehbar | 0 |
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2.3 Personal- und Geräteverfügbarkeit (max. 10 Punkte) Bewertet werden insbesondere die Anzahl und Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter (Qualifikation nach Leistungsbeschreibung), die technische Ausstattung, vorhandene Spezialtechnik und Verkehrssicherungsausstattung sowie die Fähigkeit des Bieters, mehrere Einsatzteams gleichzeitig zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung einzusetzen.
Der Bieter hat ebenso anzugeben, von welchem Standort bzw. welchen Standorten (eigene Niederlassung, Bereitschaftsdepot, Subunternehmer, Kooperationspartner etc.) aus der Einsatzbereitschaft für den Bereich der Ortsgemeinde Lambsheim sichergestellt wird, einschließlich der dort vorgehaltenen Personal- und Fahrzeugkapazität. Die Angaben zum Einsatzstandort werden bei der Prüfung der Plausibilität der zugesagten Einsatzzeit nach Ziffer 2.1 berücksichtigt.
| Nr. | Bewertung | Punkte |
|---|---|---|
| 1 | sehr hohe personelle und technische Verfügbarkeit | 10 |
| 2 | gute Verfügbarkeit | 7 |
| 3 | ausreichende Verfügbarkeit | 4 |
| 4 | geringe Verfügbarkeit bzw. keine ausreichenden Angaben | 0 |
2.4 Qualitätssicherung und Kommunikation (max. 5 Punkte) Bewertet werden insbesondere Maßnahmen zur Dokumentation, Kommunikation, Qualitätssicherung sowie zur Bearbeitung von Störungs- und Gefahrenmeldungen.
| Nr. | Bewertung | Punkte |
|---|---|---|
| 1 | vollständig und schlüssig dargestellte Maßnahmen mit nachvollziehbarer Dokumentations- und Kommunikationsstruktur | 5 |
| 2 | überwiegend schlüssig dargestellte Maßnahmen mit geringfügigen Defiziten | 3 |
| 3 | teilweise nachvollziehbare Darstellung mit Defiziten | 1 |
| 4 | keine ausreichenden Angaben | 0 |
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