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04_Leistungsverzeichnis.xlsx

Rahmenvereinbarung für Baumpflegearbeiten einschließlich Entsorgung des Schnittguts

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 21:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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LV 01

Verbandsgemeinde Lambsheim-HeßheimUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7
Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext
Projekt: Baumpflege Ortsgemeinde Lambsheimvom Bieter ausfüllen
LV: 01 Baumpflegearbeiten
OrdnungszahlEbeneKurztextLangtext / AusführungsbeschreibungMengeMEEinheitspreis in EURGesamtbetrag in EUR
1.TitelSchonende Form- und PflegeschnitteAusführen von schonenden Form- und Pflegeschnitte gem. ZTV-Baumpflege Punkte 3.2.1 Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 3.2.2 Kronenpflege 3.2.3 Lichtraumprofilschnitt 3.2.4 Totholzentfernung 3.2.5 Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben 3.2.6 Formschnitt 3.2.7 Kopfbaumschnitt Hinweise zur genauen Ausführung (Art und Umfang) ergeben sich aus den Einzelaufträgen oder bei der Einweisung vort Ort durch den AG. Die Herstellung der Verkehrssicherheit ist bei allen Positionen inbegriffen. Sind während der Ausführung Abweichungen zu den geforderten Maßnahmen notwendig bzw. werden festgestellt ist der AG unverzüglich zu informieren und das weitere vorgehen zu besprechen. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
1.1.UntertitelJungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt)Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt)  nach ZTV-Baumpflege Pkt. 3.2.1. Die Ausführung des Pflegeschnitts darf nur in der Vegetationsperiode erfolgen. Insbesondere ist auf das zukünftige erforderliche Lichtraumprofil am Standort zu achten. Fehlentwicklungen, tote u. gebrochene Äste sind zu entfernen. Der Leitrieb ist frei zu stellen. Schnittwunden >3 cm sind zu vermeiden und ggf. mit der Bauüberwachung abzuklären. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über, inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
1.1.10.Positionbis 5 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.15St
1.1.20.Positionüber 5 m - 10 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.15St
1.1.30.Positionüber 10 m - 15 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.11St
SummeSumme 1.1.  Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt)0
1.2.UntertitelKronenpflegeKronenpflege der gesamten Krone nach ZTV-Baumpflege Pkt. 3.2.2 an Bäumen über 15 Jahre Standzeit. Kronendurchmesser bis 10 m. Die Ausführung des Pflegeschnitts sollte in der Vegetationsperiode erfolgen. Baumumfeld beachten und Leitungen, Verkehrsszeichen, Fassaden usw. mind. 1,5 m freischneiden ggf. nach Absprache mit AG sind ganze Äste zu entfernen. Herstellen des erforderlichen Lichten Raumes für den Standort. Sämtliches Totholz auch > 10 cm ist zu entfernen. Fehlentwicklungen, Schwachäste mit eingewachsener Rinde, sowie Tote, absterbende u. gebrochene Äste sind zu entfernen. Schnittwunden > 5 cm sind zu vermeiden und ggf. mit der Bauleitung abzuklären. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
1.2.10.Positionbis 10 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.22St
1.2.20.Positionüber 10 m - 15 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.25St
1.2.30.Positionüber 15 m - 20 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.25St
1.2.40.Positionüber 20 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.21St
SummeSumme 1.2.  Kronenpflege0
1.3.UntertitelKronenpflegeKronenpflege der gesamten Krone nach ZTV-Baumpflege Pkt. 3.2.2 an Bäumen über 15 Jahre Standzeit. Kronendurchmesser von 10 m bis 20 m. Die Ausführung des Pflegeschnitts sollte in der Vegetationsperiode erfolgen. Baumumfeld beachten und Leitungen, Verkehrsszeichen, Fassaden usw. mind. 1,5 m freischneiden ggf. nach Absprache mit AG sind ganze Äste zu entfernen. Herstellen des erforderlichen Lichten Raumes für den Standort. Sämtliches Totholz auch > 10 cm ist zu entfernen. Fehlentwicklungen, Schwachäste mit eingewachsener Rinde, sowie Tote, absterbende u. gebrochene Äste sind zu entfernen. Schnittwunden > 5 cm sind zu vermeiden und ggf. mit der Bauleitung abzuklären. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
1.3.10.Position10 m - 15 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.32St
1.3.20.Positionüber 15 m - 20 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.35St
1.3.30.Positionüber 20 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.35St
SummeSumme 1.3.  Kronenpflege0
1.4.UntertitelKronenpflegeKronenpflege der gesamten Krone nach ZTV-Baumpflege Pkt. 3.2.2 an Bäumen über 15 Jahre Standzeit. Kronendurchmesser über 20 m. Die Ausführung des Pflegeschnitts sollte in der Vegetationsperiode erfolgen. Baumumfeld beachten und Leitungen, Verkehrsszeichen, Fassaden usw. mind. 1,5 m freischneiden ggf. nach Absprache mit AG sind ganze Äste zu entfernen. Herstellen des erforderlichen Lichten Raumes für den Standort. Sämtliches Totholz auch > 10 cm ist zu entfernen. Fehlentwicklungen, Schwachäste mit eingewachsener Rinde, sowie Tote, absterbende u. gebrochene Äste sind zu entfernen. Schnittwunden > 5 cm sind zu vermeiden und ggf. mit der Bauleitung abzuklären. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
1.4.10.Position15 m - 20 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.42St
1.4.20.Positionüber 20 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.42St
SummeSumme 1.4.  Kronenpflege0
1.5.UntertitelLichtraumprofilschnittLichtraumprofilschnitt gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.2.3 Die Ausführung darf nur in der Vegetationsperiode erfolgen. Herstellen des für den Standort erforderlichen Lichten Raumes im Fein- und Schwachastbereich und nach Angaben des AG. Baumumfeld beachten und Leitungen, Verkehrsszeichen, Fassaden usw. mind. 1,5 m freischneiden ggf. nach Absprache mit AG sind ganze Äste zu entfernen. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
1.5.10.PositionHerstellung des Lichten Raumes auf 2,50 mgem. Ausführungsbeschreibung 1.510St
1.5.20.PositionHerstellung des Lichten Raumes auf 4,50 mgem. Ausführungsbeschreibung 1.510St
SummeSumme 1.5.  Lichtraumprofilschnitt0
1.6.UntertitelTotholzentfernungTotholzentfernung gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.2.4 an Bäumen mit Kronendurchmesser bis 10 m. Sämtliches Totholz auch > 10 cm ist zu entfernen. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
1.6.10.Positionbis 15 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.65St
1.6.20.Positionüber 15 m - 20 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.65St
1.6.30.Positionüber 20 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.62St
SummeSumme 1.6.  Totholzentfernung0
1.7.UntertitelTotholzentfernungTotholzentfernung gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.2.4 an Bäumen mit Kronendurchmesser von 10 m bis 20 m. Sämtliches Totholz auch > 10 cm ist zu entfernen. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
1.7.10.Positionbis 15 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.72St
1.7.20.Positionüber 15 m - 20 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.75St
1.7.30.Positionüber 20 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.75St
SummeSumme 1.7.  Totholzentfernung0
1.8.UntertitelTotholzentfernungTotholzentfernung gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.2.4 an Bäumen mit Kronendurchmesser über 20 m. Sämtliches Totholz auch > 10 cm ist zu entfernen. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
1.8.10.Positionbis 20 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.83St
1.8.20.Positionüber 20 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.83St
SummeSumme 1.8.  Totholzentfernung0
1.9.UntertitelEntfernung von Stamm- und StockaustriebenEntfernung von Stamm- und Stockaustrieben gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.2.5 Entfernung von Hand (Handsäge, Schere) keine Motorsägen oder Freischneider. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
1.9.10.PositionEntfernen von Stamm- und Stockaustriebengem. Ausführungsbeschreibung 1.95St
SummeSumme 1.9.  Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben0
1.10.UntertitelFormschnittFormschnitt gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.2.6 Die Ausführung des Pflegeschnitts darf nur in der Vegetationsperiode erfolgen. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
1.10.10.PositionFormschnitt (Kugel) bis 6 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.105St
SummeSumme 1.10.  Formschnitt0
1.11.UntertitelKopfbaumschnittKopfbaumschnitt gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.2.7 Die Ausführung des Pflegeschnitts darf nur in der Vegetationsruhe erfolgen. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
1.11.10.Positionbis 10 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 1.114St
SummeSumme 1.11.  Kopfbaumschnitt0
SummeSumme 1.  Schonende Form- und Pflegeschnitte0
2.TitelStark eingreifende SchnittmaßnahmenAusführen von stark eingreifenden Schnittmaßnahmen gem. ZTV-Baumpflege Punkte 3.3.1 Einkürzen (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 3.3.2 Sofortmaßnahmen an geschädigten Baumkronen nach unvorhersehbaren Ereignissen 3.3.3 Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung Hinweise zur genauen Ausführung (Art und Umfang) ergeben sich aus den Einzelaufträgen oder bei der Einweisung vort Ort durch den AG. Die Herstellung der Verkehrssicherheit ist bei allen Positionen inbegriffen. Sind während der Ausführung Abweichungen zu den geforderten Maßnahmen notwendig bzw. werden festgestellt ist der AG unverzüglich zu informieren und das weitere vorgehen zu besprechen. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
2.1.UntertitelKroneneinkürzung der gesamten Krone um 1 mKroneneinkürzung der gesamten Krone um 1 m gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.3.1 Kronendurchmesser bis 10 m Die Ausführung der Schnittmaßnahmen sollte in der Vegetationsruhe erfolgen. Eine artgerechte Habitusform ist anzustreben. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
2.1.10.Positionbis 15 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.11St
2.1.20.Positionüber 15 m - 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.11St
2.1.30.Positionüber 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.11St
SummeSumme 2.1.  Kroneneinkürzung der gesamten Krone um 1 m0
2.2.UntertitelKroneneinkürzung der gesamten Krone um 1 mKroneneinkürzung der gesamten Krone um 1 m gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.3.1 Kronendurchmesser von 10 m bis 20 m Die Ausführung der Schnittmaßnahmen sollte in der Vegetationsruhe erfolgen. Eine artgerechte Habitusform ist anzustreben. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
2.2.10.Positionbis 15 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.21St
2.2.20.Positionüber 15 m - 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.22St
2.2.30.Positionüber 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.22St
SummeSumme 2.2.  Kroneneinkürzung der gesamten Krone um 1 m0
2.3.UntertitelKroneneinkürzung der gesamten Krone um 1 mKroneneinkürzung der gesamten Krone um 1 m gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.3.1 Kronendurchmesser über 20 m Die Ausführung der Schnittmaßnahmen sollte in der Vegetationsruhe erfolgen. Eine artgerechte Habitusform ist anzustreben. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
2.3.10.Position15 m - 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.32St
2.3.20.Positionüber 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.32St
SummeSumme 2.3.  Kroneneinkürzung der gesamten Krone um 1 m0
2.4.UntertitelKroneneinkürzung der gesamten Krone um 2 mKroneneinkürzung der gesamten Krone um 2 m gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.3.1 Kronendurchmesser bis 10 m Die Ausführung der Schnittmaßnahmen sollte in der Vegetationsruhe erfolgen. Eine artgerechte Habitusform ist anzustreben. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
2.4.10.Positionbis 15 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.41St
2.4.20.Positionüber 15 m - 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.42St
2.4.30.Positionüber 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.41St
SummeSumme 2.4.  Kroneneinkürzung der gesamten Krone um 2 m0
2.5.UntertitelKroneneinkürzung der gesamten Krone um 2 mKroneneinkürzung der gesamten Krone um 2 m gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.3.1 Kronendurchmesser von 10 m bis 20 m Die Ausführung der Schnittmaßnahmen sollte in der Vegetationsruhe erfolgen. Eine artgerechte Habitusform ist anzustreben. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
2.5.10.Positionbis 15 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.51St
2.5.20.Positionüber 15 m - 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.52St
2.5.30.Positionüber 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.51St
SummeSumme 2.5.  Kroneneinkürzung der gesamten Krone um 2 m0
2.6.UntertitelKroneneinkürzung der gesamten Krone um 2 mKroneneinkürzung der gesamten Krone um 2 m gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.3.1 Kronendurchmesser über 20 m Die Ausführung der Schnittmaßnahmen sollte in der Vegetationsruhe erfolgen. Eine artgerechte Habitusform ist anzustreben. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
2.6.10.Position15 m - 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.62St
2.6.20.Positionüber 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.61St
SummeSumme 2.6.  Kroneneinkürzung der gesamten Krone um 2 m0
2.7.UntertitelEinkürzen von Kronenteilen um 1 mEinkürzung von Kronenteilen um 1 m gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.3.1 Die Ausführung der Schnittmaßnahmen sollte in der Vegetationsruhe erfolgen. Eine artgerechte Habitusform ist anzustreben ggf. ist die restliche Krone anzupassen. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
2.7.10.Positionbis 15 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.72St
2.7.20.Positionüber 15 m - 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.72St
2.7.30.Positionüber 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.71St
SummeSumme 2.7.  Einkürzen von Kronenteilen um 1 m0
2.8.UntertitelEinkürzen von Kronenteilen um 2 mEinkürzung von Kronenteilen um 2 m gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.3.1 Die Ausführung der Schnittmaßnahmen sollte in der Vegetationsruhe erfolgen. Eine artgerechte Habitusform ist anzustreben ggf. ist die restliche Krone anzupassen. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
2.8.10.Positionbis 15 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.82St
2.8.20.Positionüber 15 m - 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.82St
2.8.30.Positionüber 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 2.81St
SummeSumme 2.8.  Einkürzen von Kronenteilen um 2 m0
2.9.UntertitelNachbehandlung geschädigter Bäume mit StänderbildungNachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.3.3 Kronendurchmesser von 10 m bis 20 m Die Ausführung der Arbeiten sollte in der Vegetationruhe erfolgen. Zu bearbeitende Ständeranzahl durchschnittlich 4 - 6 Stk. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
2.9.10.Positionbis 15 m Höhe, Höhe der Ständer ab Kappstelle bis 5 mgem. Ausführungsbeschreibung 2.92St
2.9.20.Positionüber 15 m - 25 m Höhe, Höhe der Ständer ab Kappstelle bis 5 mgem. Ausführungsbeschreibung 2.92St
2.9.30.Positionüber 25 m Höhe, Höhe der Ständer ab Kappstelle bis 5 mgem. Ausführungsbeschreibung 2.92St
2.9.40.Positionbis 15 m Höhe, Höhe der Ständer ab Kappstelle über 5 mgem. Ausführungsbeschreibung 2.91St
2.9.50.Positionüber 15 m - 25 m Höhe, Höhe der Ständer ab Kappstelle über 5 mgem. Ausführungsbeschreibung 2.91St
2.9.60.Positionüber 25 m Höhe, Höhe der Ständer ab Kappstelle über 5 mgem. Ausführungsbeschreibung 2.91St
SummeSumme 2.9.  Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung0
SummeSumme 2.  Stark eingreifende Schnittmaßnahmen0
3.TitelSondermaßnahmen
3.1.UntertitelAbsetzen von BäumenAbsetzen von Bäumen nach Angaben des AG auf 5 - 8 m Stammhöhe. Die Ausführung der Schnittmaßnahmen hat in der Vegetationsruhe erfolgen. Das Schnittgut (Äste und Stamm) geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
3.1.10.Position15 m - 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 3.11St
3.1.20.Positionüber 25 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 3.11St
SummeSumme 3.1.  Absetzen von Bäumen0
3.2.UntertitelAufarbeiten von Bruchholz und BäumenAufarbeiten und abräumen von umgefallenen Bäumen oder ausgebrochenen Kronenteile nach Angaben des AG. Der Abraum und das Schnittgut (Äste und Stamm) geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
3.2.10.PositionAufarbeitengem. Ausführungsbeschreibung 3.21St
SummeSumme 3.2.  Aufarbeiten von Bruchholz und Bäumen0
SummeSumme 3.  Sondermaßnahmen0
4.TitelEntfernen von Baumfremden Bewuchs
4.1.UntertitelBaumfremder Bewuchs entfernenEntfernen von Baumfremden Bewuchs (z.B. Efeu) gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.10 Die Ausführung sollte in der Vegetationsruhe erfolgen. Die Arbeiten sind per Hand (Handsäge, Schere) auszuführen. Keine Motorsägen. Entfernen der Pflanzen am Baum inkl. roden des Wurzelstocks. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
4.1.10.Positionam kompletten Baum bis 5 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 4.15St
4.1.20.Positionam Kompletten Baum bis 10 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 4.13St
4.1.30.Positionam kompletten Baum bis 15 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 4.12St
4.1.40.PositionEntfernung am Stamm bis mind. 1,5 m Höhegem. Ausführungsbeschreibung 4.110St
SummeSumme 4.1.  Baumfremder Bewuchs entfernen0
SummeSumme 4.  Entfernen von Baumfremden Bewuchs0
5.TitelKronensicherungen
5.1.UntertitelLiefern Gurtband und Schnallen
5.1.10.PositionGurtband Mindestbruchlast 4,0 tGurtband mit 4,0 t Mindestbruchlast liefern Stoffe und Systeme müssen mind. 8 Jahre funktionsfähig sein1lfdm
5.1.20.PositionGurtband Mindestbruchlast 8,0 tGurtband mit 8,0 t Mindestbruchlast liefern. Stoffe und Systeme müssen mind. 8 Jahre funktionsfähig sein.1lfdm
5.1.30.PositionSpezialschnalle Mindestbruchlast 4,0 tSpezialschnalle mit 4,0 t Mindestbruchlast liefern. Bauteile und Systeme müssen mind. 8 Jahre funktionsfähig sein.1St
5.1.40.PositionSpezialschnalle Mindestbruchlast 8,0 tSpezialschnalle mit 8,0 t Mindestbruchlast liefern. Bauteile und Systeme müssen mind. 8 Jahre funktionsfähig sein.1St
5.1.50.PositionScheuerschutz für Gurtband 4,0 tScheuerschutz für Gurtband 4,0 t liefern. Stoffe und Systeme müssen mind. 8 Jahre funktionsfähig sein.1lfdm
5.1.60.PositionScheuerschutz für Gurtband 8,0 tScheuerschutz für Gurtband 8,0 t liefern. Stoffe und Systeme müssen mind. 8 Jahre funktionsfähig sein.1lfdm
SummeSumme 5.1.  Liefern Gurtband und Schnallen0
5.2.UntertitelEinbau von Kronensicherungen bis in 10 m HöheEinbau von Kronensicherungen gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.4.1 und Pkt. 3.4.3, nach Angaben des AG und nach Herstellerangaben. Einbau als Dynamische- und statische Verbindung sowie als Trag-/Haltesicherung in Einfach Verbindung zwischen zwei Ästen/Stämmlingen.
5.2.10.PositionMindestbruchlast 4,0 tgem. Ausführungsbeschreibung 5.21St
5.2.20.PositionMindestbruchlast 8,0 tgem. Ausführungsbeschreibung 5.21St
SummeSumme 5.2.  Einbau von Kronensicherungen bis in 10 m Höhe0
5.3.UntertitelEinbau von Kronensicherungen in 10 m bis 20 m HöheEinbau von Kronensicherungen gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.4.1 und Pkt. 3.4.3, nach Angaben des AG und nach Herstellerangaben. Einbau als Dynamische- und statische Verbindung sowie als Trag-/Haltesicherung in Einfach Verbindung zwischen zwei Ästen/Stämmlingen.
5.3.10.PositionMindestbruchlast 4,0 tgem. Ausführungsbeschreibung 5.31St
5.3.20.PositionMindestbruchlast 8,0 tgem. Ausführungsbeschreibung 5.31St
SummeSumme 5.3.  Einbau von Kronensicherungen in 10 m bis 20 m Höhe0
5.4.UntertitelEinbau von Kronensicherungen in über 20 m HöheEinbau von Kronensicherungen gem. ZTV-Baumpflege Pkt. 3.4.1 und Pkt. 3.4.3, nach Angaben des AG und nach Herstellerangaben. Einbau als Dynamische- und statische Verbindung sowie als Trag-/Haltesicherung in Einfach Verbindung zwischen zwei Ästen/Stämmlingen.
5.4.10.PositionMindestbruchlast 4,0 tgem. Ausführungsbeschreibung 5.41St
5.4.20.PositionMindestbruchlast 8,0 tgem. Ausführungsbeschreibung 5.41St
SummeSumme 5.4.  Einbau von Kronensicherungen in über 20 m Höhe0
SummeSumme 5.  Kronensicherungen0
6.TitelBäume Fällen
6.1.UntertitelBäume bodeneben fällenBäume fachgerecht fällen. Die Krone ist ggf. stückweise abzusetzten und einzelne Äste, wenn erforderlich, abzuseilen. Stammdurchmesser sind 1,0 m Höhe zu messen. Das Schnittgut (Äste und Stamm) geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
6.1.10.PositionStammdurchmesser bis 0,25 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.15St
6.1.20.PositionStammdurchmesser über 0,25 m - 0,50 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.12St
6.1.30.PositionStammdurchmesser über 0,50 m - 0,75 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.12St
6.1.40.PositionStammdurchmesser über 0,75 m - 1,0 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.11St
6.1.50.PositionStammdurchmesser über 1,0 m - 1,25 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.11St
6.1.60.PositionStammdurchmesser über 1,25 m - 1,50 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.11St
6.1.70.PositionStammdurchmesser über 1,50 m - 1,75 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.11St
6.1.80.PositionStammdurchmesser über 1,75 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.11St
SummeSumme 6.1.  Bäume bodeneben fällen0
6.2.UntertitelStämmling entfernenStämmling eines mehrstämmigen Baumes fachgerecht fällen. Die Krone ist ggf. stückweise abzusetzten und einzelne Äste, wenn erforderlich, abzuseilen. Stammdurchmesser sind 1,0 m Höhe zu messen. Das Schnittgut (Äste und Stamm) geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
6.2.10.PositionStammdurchmesser bis 0,25 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.21St
6.2.20.PositionStammdurchmesser über 0,25 m - 0,50 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.21St
6.2.30.PositionStammdurchmesser über 0,50 m - 0,75 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.21St
6.2.40.PositionStammdurchmesser über 0,75 m - 1,0 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.21St
6.2.50.PositionStammdurchmesser über 1,0 m - 1,25 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.21St
6.2.60.PositionStammdurchmesser über 1,25 m - 1,50 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.21St
6.2.70.PositionStammdurchmesser über 1,50 m - 1,75 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.21St
6.2.80.PositionStammdurchmesser über 1,75 mgem. Ausführungsbeschreibung 6.21St
SummeSumme 6.2.  Stämmling entfernen0
SummeSumme 6.  Bäume Fällen0
7.TitelBaumstumpf entfernen
7.1.UntertitelBaumstumpf entfernen bis 80 cm TiefeBaumstumpf und Wurzelstock mittels Ausfräsen entfernen. Arbeitstiefe ab Gelände mind. 80 cm. Der verbleibene Stamm des auszufräsenden Wurzelstock kann eine Höhe von bis zu einem Meter aufweisen. Fräßloch ist mit anfallenden Spänen zu verfüllen. Überschüssiges Material geht in das Eigentum des AN über inkl. Abtransport, fachlicher Entsorgung und anfallender Gebühren und ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
7.1.10.PositionBaumstumpf Durchmesser bis 0,25 mgem. Ausführungsbeschreibung 7.11St
7.1.20.PositionBaumstumpf Durchmesser über 0,25 m - 0,50 mgem. Ausführungsbeschreibung 7.12St
7.1.30.PositionBaumstumpf Durchmesser über 0,50 m - 0,75 mgem. Ausführungsbeschreibung 7.12St
7.1.40.PositionBaumstumpf Durchmesser über 0,75 m - 1,00 mgem. Ausführungsbeschreibung 7.11St
7.1.50.PositionBaumstumpf Durchmesser über 1,0 m - 1,25 mgem. Ausführungsbeschreibung 7.11St
7.1.60.PositionBaumstumpf Durchmesser über 1,25 m - 1,50 mgem. Ausführungsbeschreibung 7.11St
7.1.70.PositionBaumstumpf Durchmesser über 1,50 m - 1,75 mgem. Ausführungsbeschreibung 7.11St
7.1.80.PositionBaumstumpf Durchmesser über 1,75 m1St
SummeSumme 7.1.  Baumstumpf entfernen bis 80 cm Tiefe0
SummeSumme 7.  Baumstumpf entfernen0
8.TitelZuschläge
8.1.UntertitelDringlichkeitszuschlag
8.1.10.PositionAusführung innerhalb von 6 Std. nach BeauftragungZuschlag jeweils für eine Örtlichkeit1St
8.1.20.PositionAusführung innerhalb von 24 Std. nach BeauftragungZuschlag jeweils für eine Örtlichkeit1St
SummeSumme 8.1.  Dringlichkeitszuschlag0
8.2.UntertitelVerkehrssicherung
8.2.10.PositionVerkehrssicherung an Arbeitsstellen kürzerer DauerBeantragen und Einholen von verkehrsrechtlicher Anordnung. Vorhalten des benötigten Materials zur Verkehrssicherung. Einrichten und unterhalten der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer nach festgelegtem Verkehrszeichenplan und gem. verkehrsbehördlicher Anordnung. Verkehrssicherungen und Verkehrsregelungen sind täglich nach Abschluss der Arbeiten zu beseitigen. Zuschlag gilt für eine Örtlichkeit.1St
SummeSumme 8.2.  Verkehrssicherung0
8.3.UntertitelErschwerniszuschlag
8.3.10.PositionBesondere ErschwernisseZuschlag für besondere Erschwernisse wie z.B. Böschungen, Hänge, Handarbeit und andere Hindernisse, die den Arbeitsablauf verzögern. Abbrechnung nur im Falle der Beauftragung oder nach vorheriger Rücksprache mit dem AG.1St
SummeSumme 8.3.  Erschwerniszuschlag0
SummeSumme 8.  Zuschläge0
9.TitelZusatzleistung
9.1.UntertitelEntfernen von Raupennestern
9.1.10.PositionEichenprozessionsspinnerEntfernen und entsorgen von Nestern des Eichenprozessionsspinners Ausschließlich in Verbindung mit beauftragten baumpflegerischen Maßnahmen ohne gesonderte neue Anfahrt.1St
SummeSumme 9.1.  Entfernen von Raupennestern0
SummeSumme 9.  Zusatzleistung0

Zusammenstellung

Leistungsverzeichnis Kurztext – ZusammenstellungUnnamed: 1Unnamed: 2
Projekt: Baumpflege Ortsgemeinde Lambsheim
LV: 01 Baumpflegearbeiten
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungBetrag in EUR
1.Schonende Form- und Pflegeschnitte
1.1.Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt)0
1.2.Kronenpflege0
1.3.Kronenpflege0
1.4.Kronenpflege0
1.5.Lichtraumprofilschnitt0
1.6.Totholzentfernung0
1.7.Totholzentfernung0
1.8.Totholzentfernung0
1.9.Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben0
1.10.Formschnitt0
1.11.Kopfbaumschnitt0
Summe 1.  Schonende Form- und Pflegeschnitte0
2.Stark eingreifende Schnittmaßnahmen
2.1.Kroneneinkürzung der gesamten Krone um 1 m0
2.2.Kroneneinkürzung der gesamten Krone um 1 m0
2.3.Kroneneinkürzung der gesamten Krone um 1 m0
2.4.Kroneneinkürzung der gesamten Krone um 2 m0
2.5.Kroneneinkürzung der gesamten Krone um 2 m0
2.6.Kroneneinkürzung der gesamten Krone um 2 m0
2.7.Einkürzen von Kronenteilen um 1 m0
2.8.Einkürzen von Kronenteilen um 2 m0
2.9.Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung0
Summe 2.  Stark eingreifende Schnittmaßnahmen0
3.Sondermaßnahmen
3.1.Absetzen von Bäumen0
3.2.Aufarbeiten von Bruchholz und Bäumen0
Summe 3.  Sondermaßnahmen0
4.Entfernen von Baumfremden Bewuchs
4.1.Baumfremder Bewuchs entfernen0
Summe 4.  Entfernen von Baumfremden Bewuchs0
5.Kronensicherungen
5.1.Liefern Gurtband und Schnallen0
5.2.Einbau von Kronensicherungen bis in 10 m Höhe0
5.3.Einbau von Kronensicherungen in 10 m bis 20 m Höhe0
5.4.Einbau von Kronensicherungen in über 20 m Höhe0
Summe 5.  Kronensicherungen0
6.Bäume Fällen
6.1.Bäume bodeneben fällen0
6.2.Stämmling entfernen0
Summe 6.  Bäume Fällen0
7.Baumstumpf entfernen
7.1.Baumstumpf entfernen bis 80 cm Tiefe0
Summe 7.  Baumstumpf entfernen0
8.Zuschläge
8.1.Dringlichkeitszuschlag0
8.2.Verkehrssicherung0
8.3.Erschwerniszuschlag0
Summe 8.  Zuschläge0
9.Zusatzleistung
9.1.Entfernen von Raupennestern0
Summe 9.  Zusatzleistung0
LV01
1.Schonende Form- und Pflegeschnitte0
2.Stark eingreifende Schnittmaßnahmen0
3.Sondermaßnahmen0
4.Entfernen von Baumfremden Bewuchs0
5.Kronensicherungen0
6.Bäume Fällen0
7.Baumstumpf entfernen0
8.Zuschläge0
9.Zusatzleistung0
Summe LV 01 Baumpflegearbeiten (netto)0
Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer0.19
Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus Summe LV 01 in Höhe von 19,00 %0
Gesamtbetrag (brutto) in das Angebotsschreiben einzutragen0
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung