Anlage B_Nachhaltigkeitsanforderungen.pdf

Rahmenlieferung von Büromaterial, Moderationsequipment und Kalendern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 15:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: lwl.org

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Mindestanforderungen für nachhaltige Büromittelbeschaffung bei LWL

I. Allgemeine Materialvorgaben und Rahmenbedingungen

Der folgende Abschnitt legt grundlegende Anforderungen an Materialien, Herstellungs- prozesse, Gefahrenstoff- und Farbmittelvorgaben, Verpackung sowie Transport fest. Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Büromaterialien.

  1. Grundmaterialien und Produktionsprozesse Papier & Pappe: • Verwendung von Altpapierfasern ohne elementares Chlor (EFC) und ohne aggressive Bleichmittel. • Herstellung gemäß Kriterien des Blauen Engels (z. B. DE-UZ 14) oder durch gleichwertige Nachweise. Holz & Holzbestandteile: • Nutzung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft (z.B. FSC Mix, FSC 100%, PEFC) • Umweltfreundliche Oberflächenbehandlung (geölt, gewachst, wasserbasierte Lacke) ohne Einsatz schädlicher Zusatzstoffe. Kunststoffe: • Verwendung von Recycling- oder biobasierten Kunststoffen mit min. 50% Recyclingmaterial, sofern nicht anders spezifiziert. • Ausschluss von PVC, halogenierten organischen Verbindungen, Phthalaten und Schwermetallen. • Polystyrol (PS) nur in Form von Kunststoffrecyclaten; Kennzeichnung gemäß DIN ISO 11469 Metalle: • Einsatz von Eisen, Stahl, Magnesium sowie Aluminium (bei Aluminium min. 30% Sekundäraluminium) erlaubt. • Zulässige Oberflächenbehandlungen (z.B. Polieren, Pulverlackierung) nur, wenn keine gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffe verwendet werden.

  2. Gefahrstoff- und Farbmittelanforderungen • Es dürfen weder bei der Herstellung noch im Endprodukt gesundheitsgefährdende Stoffe eingesetzte werden, die gemäß Gefahrenstoffverordnung, TRGS905 oder vergleichbaren Richtlinien (z.B. R40, R45, R49, R60-63, R68) klassifiziert sind. • Halogenierte organische Verbindungen, Phthalate sowie Schwermetalle (Antimon, Asen, Barium, Selen, Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom) sind auszuschließen. • Farbmittel dürfen keine Azofarbstoffe oder Pigmente enthalten, die bedenkliche Amine freisetzen oder Binderungen von Quecksilber, Blei, Cadmium bzw. Chrom VI beinhalten.

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  1. Verpackungen und Transport • Verpackungen (Papier, Kartonagen) enthalten min. 80% ungebleichte Recyclingfaser; Verbundmaterialien oder Beschichtungen, die eine Wiederverwertung erschweren, sind nicht zulässig. • Es werden Mehrwegverpackungen und gebündelte Lieferungen bevorzugt, um den Transportaufwand und CO -Emissionen zu minimieren 2

II. Spezifische Produktanforderungen

Die folgenden produktspezifischen Mindestanforderungen gelt als Verbindlich. Ergänzenden technische oder nachhaltigkeitsbezogene Angaben können dem jeweiligen Produktleistungsverzeichnis entnommen werden, sofern vorhanden.

A. Papiere & Recyclingpapiere • Gilt für: Notizblöcke, Briefpapier, Kalender, Etiketten, Formularunterlagen und ähnliche papierbasierte Produkte. • Die allgemeinen Materialanforderungen für Papierprodukte sind in Abschnitt I.1 geregelt und gelten vollumfänglich. • Bei spezifischen Produktgruppen ist zusätzlich die Gebrauchstauglichkeit sowie ggf. die Einhaltung relevanter DIN-Normen sicherzustellen (z.B. DIN 6737 für Bürokarton).

B. Kunststoffe & Recyclingkunststoffe • Gilt für: Klarsichtfolien, Hüllen, Ablagesysteme, Gehäuse von Geräten, Büroaccessoires sowie Teil von Schreibgeräten. • Die allgemeinen Anforderungen an Kunststoffe, insbesondere zu Recyclinganteil, PVC- Ausschluss und Kennzeichnung, sind in Abschnitt I.1 geregelt. • Transparente Folienprodukte sind sortenrein recyclebar und frei von Weichmachern.

C. Schreib-, Verbrauchs- und Büroartikel • Kugelschreiber: Mine wechselbar, Gehäuse aus Recyclingkunststoff oder FSC-/PEFC- zertifiziertem Holz oder Karton. • Einwegkugelschreiber: Nur, wenn unvermeidbar; Gehäuse aus Recyclingkunststoff, möglichst vollständig recyclingfähig. • Bleistifte/Buntstifte: FSC-/PEFC-zertifiziertes Holz, lösemittelfreie Lackierung, keine Schwermetalle. • Textmarker: Nachfüllbar, lösemittelfrei, Alternativen wie neonfarbene Buntstifte bevorzugt. • Faser-/Filzstifte: Schadstofffreie, wasser- oder alkohlbasierte Tinte; Recyclingkunststoffgehäuse; möglichst nachfüllbar. • Tintenroller, Fineliner: Keine Konservierungsstoffe, lösungsmittelarme bzw. wasserbasierte Tinten, Recyclingkunststoffgehäuse. • Korrekturhilfsmittel:

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o Nur wasserlösliche Korrekturlacke, -bänder oder –roller. o Frei von halogenierten Lösungsmitteln und gesundheitsschädlichen Zusatzstoffen o Nachfüllbare oder recyclinggerechte Varianten bevorzugt. • Klebstoff: o Gilt für u.a. Kleber, Klebestifte und Kleberoller: Lösungsmittelfrei, wasserabwaschbar, ohne Aluminiumtuben, Konservierungsstoffe nur, wenn für Kosmetika zugelassen. • Kleinartikel: o Büro-/Heftklammern und Reißnägel: reiner oder verzinkter Stahl; keine Kunststoffummantelung. o Radierer: Natur- oder synthetischer Kautschuk

D. Langlebige Büroartikel und Geräte • Mechanische Bürogeräte: o Locher, Hefter, Heftklammerentferner, Tischabroller: zerlegbar, reparaturfähig, langlebig konstruiert o Stempel: Gehäuse aus FSC-/PEFC-zertifiziertem Holz, Recyclingkunststoff oder Stahl; Druckplatten aus langlebigem, austauschbarem Material; nachfüllbare Stempelkissen bevorzugt. o Scheren: Edelstahlklingen, Griff aus FSC-/PEFC-Holz, Recyclingkunststoff oder Edelstahl • Ordnungsmittel & Archivsysteme: o Gilt für: Ordner, Schnellhefter, Register, Archivboxen o Unterliegen den allgemeinen Anforderungen für Papier oder Kunststoffe aus Abschnitt I.1. o Verklebungen nur mit wasserbasierten Dispersionsklebestoffen • Schreibtischzubehör & Messgeräte: o Lineale, Schreibunterlagen, Ablagesysteme: aus FSC-/PEFC-Holz oder Recyclingkunststoff, langlebig und schadstofffrei • Taschenrechner und kleine Elektrogeräte: o Solarbetrieben; cadmiumfreie, austauschbare Akkus; recyclinggerecht konzipiert. • Informations- und Präsentationsmittel: o Whiteboards, Flipcharts, Pinnwände: Rahmen aus FSC-/PEFC-zertifiziertem Holz oder recyceltem Metall; Oberfläche langlebig, abwischbar, frei von Schadstoffen

III. Umweltzeichen und Zertifikate

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Zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit und Qualität der beschafften Büromittel sind anerkannte Umweltzeichen und Zertifikate heranzuziehen. Folgende Nachweise oder gleichwertig sind zu bevorzugen (§ 34 VgV):

• Blauer Engel (DE-UZ 14a, DE-UZ 14b): Umweltzeichen für Recyclingpapier, Fertigerzeugnisse aus Recyclingpapier sowie umweltfreundliche Büroartikel. • EU Ecolabel: Europäisches Umweltzeichen für besonders ressourcenschonende und schadstoffarme Produkte. • FSC (Forest Stewardship Council): Zertifizierung für Holz- und Papierprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaft. • PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification): Nachweis nachhaltiger Waldbewirtschaftung.

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