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08. Informationen zur Datenerhebung.pdf

Ränderschnitt und Grünflächenunterhaltungspflege

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

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Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DS-

GVO

Das Rechtsamt – Vergabeabteilung – der Stadt Heidelberg erhebt und verarbeitet per- sonenbezogene Daten von Ihnen und gegebenenfalls der von Ihnen genannten An- sprechpartner, Mitarbeiter oder der Ansprechpartner von benannten Referenzen im Rahmen des Vergabeverfahrens. Wir bitten darum, diese Informationen an die An- sprechpartner, Mitarbeiter oder an die Ansprechpartner von benannten Referenzen weiterzugeben.

Da diese Vorgänge unter die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der EU fallen, erhalten Sie hiermit die nach Art. 13 und 14 DS-GVO für eine faire und transparente Verarbeitung notwendigen Informationen.

Verantwortlicher für die Da- tenverarbeitungStadt Heidelberg Rechtsamt - Vergabeabteilung Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg Telefon: 06221 58-23326 E-Mail: vergabeabteilung@heidelberg.de
DatenschutzbeauftragteDatenschutzbeauftragte der Stadt Heidelberg Rohrbacher Str. 12, 69115 Heidelberg Telefon: 06221 58-12580 E-Mail: datenschutz@heidelberg.de
Verarbeitete personenbezo- genen DatenWir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Ver- fügung stellen. Das sind insbesondere: Name und Kontaktdaten von Ihnen oder der von Ihnen genannten Ansprechpartner, Mitarbeiter oder die Ansprechpartner der von Ihnen benannten Refe- renzen (wie zum Beispiel Vor- und Nachname, Ad- resse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Daten zur Eignung/ Qualifikation eingesetzter Mitar- beiter, Referenzen von Ihnen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Zweck der Datenverarbei- tungDie Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens. Im Falle von im Rahmen des Vergabeverfahrens ge- schlossenen Verträgen, dient die Verarbeitung per- sonenbezogener Daten auch der Vertragsdurchfüh- rung/ -abwicklung.

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Rechtsgrundlage für die Da- tenverarbeitungIhre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. e i. V. m. Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 39 Abs. 1, 62 Abs. 2 VgV, 19 Abs. 2 EU VOB/A, 19 Abs. 2, 20 Abs. 3 VOB/A, §§ 30 Abs. 1, 46 Abs. 1 UVgO, 6 Abs. 1 und 2 WebRegG, 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und §§ 134 Abs. 1, 163 Abs. 2 GWB verarbeitet
Empfänger von personenbe- zogenen DatenZu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zuläs- sigen Übermittlung können insbesondere gehören: Unterlegene Bieter, diese sind über den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten. Ingenieure/Architekten/Fachplaner, soweit diese für die Prüfung von Angeboten, Teilnahmeanträgen be- auftragt wurden. Bundeskartellamt (Wettbewerbsregister) Amt für Öffentlichkeitsarbeit (Homepage der Stadt Heidelberg, www.heidelberg.de), ab einem Auf- tragswert von 15.000 € bei Bauleistungen bzw. 25.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen wird für die Dauer von sechs Monaten über jeden verge- benen Auftrag (Namen des beauftragten Unterneh- mens) informiert. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Bekanntmachung vergebener Aufträge und Auftragsänderungen. Vergabekammer Baden-Württemberg, bei Nachprü- fungsverfahren sind der Kammer die Vergabeakten zur Verfügung zu stellen. Die Vorlagepflicht gilt auch für Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht oder bei Kla- gen vor Zivilgerichten.

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Dauer der DatenspeicherungFür die Verarbeitung und Speicherung der personen-
bezogenen Daten gelten die landes- bzw. kommunal-
rechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunter-
lagen. Diese betragen zehn Jahre. Die Aufbewah-
rungszeiträume enden frühestens mit Abschluss der
überörtlichen Prüfung.
Rechte der betroffenen Per- sonenIhre Rechte ergeben sich aus Art. 15 bis 18 und 21 DS-GVO: Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO Recht auf Löschung („Vergessenwerden“), Art. 17 DS-GVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO Widerspruchsrecht, Art. 21 DS-GVO
Beschwerderecht bei der Da- tenschutzaufsichtsbehördeEtwaige Beschwerden richten Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land: Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) Königstr. 10 a, 70173 Stuttgart Telefon: 0711 61 55 41-0 E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Bei freiwilliger Bereitstel- lung von Daten, Folgen der NichtbereitstellungSie haben keine Verpflichtung, die Daten bereitzu- stellen. Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann jedoch kein Zuschlag erteilt werden, da abge- gebene Angebote unvollständig und damit auszu- schließen sind.

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