Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

02. Angebotsvordruck Stadt Heidelberg.docx

Ränderschnitt und Grünflächenunterhaltungspflege

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen
67 12-2026
Bieterangaben/-Stempel:
Ende der Angebotsfrist: 27.10.2026 um 11:00 Uhr
Ende der Zuschlagsfrist: 30.11.2026

Stadt Heidelberg

Rechtsamt – Vergabeabteilung

Kornmarkt 1, Zimmer 3.17

69117 Heidelberg

Angebot

Ränderschnitt EMBOX 2027-2028, Grünflächenunterhaltungspflege

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Vergabe Nr. 67 12-2026

  1. Unser Angebot umfasst folgende beigefügte Unterlagen

[ ] 03.a ausgefülltes Leistungsverzeichnis als PDF

[ ] 03.b+c (optional) Leistungsverzeichnis als Gaeb-Datei

[ ] 03.d Ausführungsmeldungen

[ ] 04.a Pläne Emmertsgrund

[ ] 04.b Pläne Boxberg

[ ] 05. Besondere Vertragsbedingungen Mindestlohn

[ ] 06. ausgefüllte Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt

  1. Angebot

Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preisen an.

An unser Angebot halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist (30.11.2026) gebunden.

  1. VOL/B, weitere Vertragsbedingungen

Unserem Angebot liegen neben den unter Ziffer 1 dieses Angebots genannten Unterlagen auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), - Fassung 2003 - zu Grunde.

  1. Eigenerklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen

Wir bestätigen, dass

  • keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach:

§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen); § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen); § 129 b StGB (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland); § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen; § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 263 StGB (Betrug); § 264 StGB (Subventionsbetrug); § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr); § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); § 333 StGB (Vorteilsgewährung); § 334 StGB (Bestechung); §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel); § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels); Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung

(Hinweise: Einer Verurteilung oder Geldbuße im Sinne dieses Absatzes steht eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat),

  • wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,
  • wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben,
  • wir nicht zahlungsunfähig sind und über unser Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden ist und dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
  • wir uns nicht in Liquidation befinden oder unsere Tätigkeit eingestellt haben,
  • unser Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
  • wir keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  • wir nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben oder dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  • wir keine Verstöße gegen §§ 5 und 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG); § 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG); § 8 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), §§ 15, 15a und 16 Abs. 1 Nr. 1-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) § 404 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) III, § 266 a Abs. 1 – 4 StGB begangen haben, die mit Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 € geahndet wurden,
  • wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen.
  • wir nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße in den in § 22 LkSG genannten Höhen belegt wurden.
  1. Erklärung zur Unternehmensgröße

[ ] Wir sind ein Kleinstunternehmen

bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio € Umsatz

[ ] Wir sind ein Kleines Unternehmen:

bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio € Umsatz

[ ] Wir sind ein Mittleres Unternehmen:

bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio € Umsatz

[ ] Wir sind ein Großunternehmen:

über 249 Beschäftigte oder über 50 Mio € Umsatz

[Hinweis an die Bieter: Bitte Zutreffendes ankreuzen. Diese Information benötigt der Auftraggeber für die Meldung zur Vergabestatistik.]

  1. Ausschluss bei wissentlich falscher Erklärung

Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

  1. Unterschrift

Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots.

Ort, DatumStempel und Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person (bei schriftlichem Angebot) bzw. Namenszug (bei elektronischem Angebot in Textform ohne fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur)

Bitte beachten:

Schriftliche Angebote müssen von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden.

Elektronisch übermittelte Angebote müssen

  • entweder in Textform den Namen der natürlichen Person, die vertretungsberechtigt die Erklärung abgibt, enthalten,
  • oder mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur dieser Person versehen werden.

Ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung