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03.a LV Ränderschnitt EMBOX 2027_2028.pdf

Ränderschnitt und Grünflächenunterhaltungspflege

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

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LEISTUNGSVERZEICHNIS

Ränderschnitt 2027/2028

Leistungen:

Bieter: ................................................................ Firmenbezeichnung oder Firmenstempel

Auftraggeber: Stadtverwaltung Heidelberg Landschafts- und Forstamt Regiebetrieb Gartenbau Hardtstraße 2, 69124 Heidelberg

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Inhaltsverzeichnis

1 Verkehrssicherung Baustelleneinrichtung.......................................... 4

2 Ränderschnitt......................................................................................... 7

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2 9.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 1 von 8 Boxberg Emmertsgrund Ränderschnitt 2027/2028

Vorbemerkungen

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Grünflächenunterhaltungspflege in jeweils öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätzen, und Verkehrsbereichen in den Jahren 2027 und 2028 in den Stadtteilen Boxberg und Emmertsgrund. Ziel der Pflegemaßnahmen ist es das Freihalten der Wege und Anlagen.

Leistungen können aus dem Leistungsverzeichnis jederzeit herausgenommen oder ergänzt werden, ohne dass ein Entschädigungsanspruch daraus hergeleitet werden kann.

Ausgeschrieben wird nachfolgend nach Leistungsarten. Diese Leistungsarten finden sich zusammenhängend auf Teilflächen wieder.

Bei durch den AN verursachten Schäden an Gebäuden, Spielgeräten, Ausstattungen (Bänke, Mülleimer etc.) oder Bäumen und deren Wurzeln und sonstigem haftet dieser hierfür. Sofern die Pflegearbeiten zu einer Verunreinigung der angrenzenden Flächen (z. B. Gehweg oder Straße) führen, sind diese unmittelbar nach Arbeitsbeendung - soweit erforderlich auch während der Arbeiten - zu reinigen.

ALLE nachfolgenden Punkte, Fachtechniken, Ausführungsweisen und Positionen im LV, richten sich ausnahmslos nach den aktuellen und fortlaufenden Vorschriften der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG und den anerkannten Regeln der Technik im Garten- und Landschaftsbau.

Spätere Nach- und Mehrforderungen können nicht vergütet werden.

  1. LAGE DER BAUSTELLEN

Zu- und Abfahrten

Die Zu- und Abfahrten zur Baustelle können über die angrenzenden, öffentlichen Straßen erfolgen.

Hierzu erhält der Auftragnehmer entsprechende Planauszüge aus dem geographischen Informationssystem der Stadt Heidelberg, wonach die Anlagenumrisse Flächen hervorgehen. Veränderungen zu den Ausschreibungen der Vorjahre sind den Datierungen der Pläne und den Massenzusammenstellungen der Positionen zu entnehmen.

Im Bereich von Schulen und Kinderspielplätzen ist besonders auf Kinder zu achten und Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

  1. VERKEHRSSICHERUNG

Eine Baustellensicherung hat generell in jeder Position nach RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen) und der ZTV-SA 97 (zusätzliche, technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) zu erfolgen. Eine Baustellensicherung in ihrer Gesamtheit wendet sich gleichermaßen an alle Verkehrsteilnehmer unabhängig ob Fahrzeuge auf Straßen oder Fußgänger und Radfahrer in Grünanlagen.

Die Sicherung und Verkehrsführung im Bereich der Baustelle ist grundsätzlich Sache des Auftragnehmers. Er hat die Verkehrssicherungspflicht für die Arbeitsstelle und ist für die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Verkehrssicherungseinrichtungen verantwortlich. Sie ist jedoch in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Amt für Verkehrsmanagement festzulegen. Für Arbeiten im öffentlichen Raum wird eine verkehrsrechtliche Genehmigung benötigt. Grundlage sind verankerte Gesetzes- und Rechtsvorschriften aus dem Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung mit entsprechenden Verwaltungsvorschriften, des Zivilrechtes (BGB), des Strafgesetzbuches (StGB), des Vertragsrechtes (VOB/B) und zusätzliche, technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen, sowie den Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG ). Dem Auftraggeber sind entsprechende Genehmigungen für die

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A barbeitung der Arbeitsstellen unaufgefordert vor Beginn der Maßnahme in Kopie vorzulegen.

Eine entsprechende Genehmigung erteilt das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 81):

Stadt Heidelberg Amt für Verkehrsmanagement Bergheimer Straße 111, 69115 Heidelberg Tel. 06221/ 58 30500

Mit Vertragsabschluss werden vereinbart:

*RSA (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) *ZTV-SA 97 (Zusätzliche, technische Vertragsbedingungen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen *eingesetzte Materialien haben TL-Richtlinien zu entsprechen

Alle Aufwendungen die mit der Baustellensicherung in Verbindung stehen, werden nicht gesondert vergütet und sind somit in die Angebotspreise einzukalkulieren.

  1. ARBEITEN MIT MASCHINEN Z.B. KETTENSÄGEN

Arbeiten mit Motorsägen dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine entsprechende, ärztliche Tauglichkeit und Fachkunde vorhanden ist. (UVV Berufsgenossenschaft Gartenbau, § VSG 4.2 ff))

  1. AUSFÜHRUNGSZEITEN und ABNAHME

Die Ausführungszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und den nachfolgenden Datierungen. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

Der Beginn und Abschluss eines Pflegeganges ist nachrichtlich an den AG anzuzeigen.

Bis spätestens jeden 1. Werktag der Woche, hat der AN schriftlich anzuzeigen, wo sich die Arbeiten für die laufende Woche bewegen.

Nach Abschluss eines jeden Pflegeintervalls sind die Ausführungsmeldungen als Nachweise mit Unterschrift dem Auftraggeber zu übergeben. Diese sind Grundlage für Abnahme und Rechnungsprüfung.

5.1 Datierungen der Pflegedurchgänge

Die Durchführung der Pflegegänge ist ohne andauernde Unterbrechung durchzuführen und innerhalb des angegeben Monats anzufangen und abzuschließen.

Die genauen Intervalle sind den jeweiligen Positionen zu entnehmen.

Pflegearbeiten im Rahmen der Ausschreibung sind nur an Wochentagen (Montag bis Freitag) durchzuführen. Soll an Samstagen gearbeitet werden, ist dies mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sonn- und Feiertags ist eine Arbeitsdurchführung unzulässig.

In unmittelbarem Umfeld von Krankenhäusern, Schulen, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen, ist im Bezug auf Lärmbelästigung, sofern möglich, Rücksicht zu nehmen. Bei wichtigen schulischen Ereignissen wie Prüfungen, bei denen Arbeiten wegen Lärmbelästigung nicht möglich sind, ist auf alternativ Flächen auszuweichen.

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5.2 Abnahme

Wenn durch den AG oder AN im Einzelfall nicht anders erwünscht, erfolgt die Abnahme der einzelnen Leistungen automatisch mit Eingang der jeweiligen Ausführungsmeldung nach Ablauf von 12 Werktagen.

  1. BENENNUNG VERANTWORTLICHER PERSONEN

Benennung Verantwortlicher in diversen Gebieten

Der Auftragnehmer benennt die verantwortliche Person und dessen Vertreter. Diese ausgebildete, fachlich qualifizierte/n Person/en oder dessen Vertreter/in hat ständig auf der Baustelle anwesend zu sein, muss für Auftraggeber oder das Amt für Verkehrsmanagement telefonisch erreichbar sein und nur er/ sie darf bzw. kann die entsprechenden Arbeiten bzw. Aufgabenbereiche ausführen und koordinieren.

Der Auftragnehmer sollte jeweils eine Kolonne mit demselben Vorarbeiter zur Ausführung der Pflege betrauen, um Kommunikationsverluste zu minimieren. Der Vorarbeiter ist vorab namentlich zu benennen, ein Wechsel des Vorarbeiters ist nur aus besonderen Grund und mit Zustimmung des AG zulässig.

Die für die Ausschreibung notwendigen persönlichen Daten der Mitarbeiter werden in der Ausschreibung und später zur Abrechnung erhoben. Diese werden ausschließlich für die Zwecke der Angebotsprüfung, der Rechnungslegung und Prüfung dieser benötigt und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Anlagen: LV Planauszüge Planauszuüge verlinkt

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 Verkehrssicherung Baustelleneinrichtung

1.1 Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung gesamt 2027 Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung für alle Arbeitsstellen

Eine Baustellensicherung hat generell in jeder Position nach RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen) und der ZTV-SA 97 (zusätzliche, technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) zu erfolgen. Eine Baustellensicherung in ihrer Gesamtheit wendet sich gleichermaßen an alle Verkehrsteilnehmer unabhängig ob Fahrzeuge auf Straßen oder Fuß-/ und Radfahrer in Grünanlagen.

Die Sicherung und Verkehrsführung im Bereich der Baustelle ist grundsätzlich Sache des Auftragnehmers. Er hat die Verkehrssicherungspflicht für die Arbeitsstelle und ist für die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Verkehrssicherungseinrichtungen verantwortlich. Sie ist jedoch in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Amt für Verkehrsmanagement festzulegen. Für Arbeiten im öffentlichen Raum wird eine verkehrsrechtliche Genehmigung benötigt. Grundlage sind verankerte Gesetzes- und Rechtsvorschriften aus dem Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung mit entsprechenden Verwaltungsvorschriften, des Zivilrechtes (BGB), des Strafgesetzbuches (StGB), des Vertragsrechtes (VOB/B) und zusätzliche, technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen, sowie den Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG ). Dem Auftraggeber sind entsprechende Genehmigungen für die Abarbeitung der Arbeitsstellen unaufgefordert vor Beginn der Maßnahme in Kopie vorzulegen.

Eine entsprechende Genehmigung erteilt das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 81):

Stadt Heidelberg Amt für Verkehrsmanagement Bergheimer Straße 111, 69115 Heidelberg Tel. 06221/ 58 30500

Mit Vertragsabschluss werden vereinbart:

*RSA 21 (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) *ZTV-SA 97 (Zusätzliche, technische Vertragsbedingungen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen *eingesetzte Materialien haben TL-Richtlinien zu entsprechen psch ....................

1.2 Baustelleneinrichtung gesamt 2027 Vorhalten und bereitstellen von allen für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und sonstigen Ausstattungsgegenständen. psch ....................

1.3 Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung gesamt 2028 Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung für alle Arbeitsstellen

Eine Baustellensicherung hat generell in jeder Position nach RSA 21 (Richtlinien

Übertrag: ....................

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... für die Sicherung von Arbeitsstellen) und der ZTV-SA 97 (zusätzliche, technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) zu erfolgen. Eine Baustellensicherung in ihrer Gesamtheit wendet sich gleichermaßen an alle Verkehrsteilnehmer unabhängig ob Fahrzeuge auf Straßen oder Fuß-/ und Radfahrer in Grünanlagen.

Die Sicherung und Verkehrsführung im Bereich der Baustelle ist grundsätzlich Sache des Auftragnehmers. Er hat die Verkehrssicherungspflicht für die Arbeitsstelle und ist für die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Verkehrssicherungseinrichtungen verantwortlich. Sie ist jedoch in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Amt für Verkehrsmanagement festzulegen. Für Arbeiten im öffentlichen Raum wird eine verkehrsrechtliche Genehmigung benötigt. Grundlage sind verankerte Gesetzes- und Rechtsvorschriften aus dem Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung mit entsprechenden Verwaltungsvorschriften, des Zivilrechtes (BGB), des Strafgesetzbuches (StGB), des Vertragsrechtes (VOB/B) und zusätzliche, technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen, sowie den Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG ). Dem Auftraggeber sind entsprechende Genehmigungen für die Abarbeitung der Arbeitsstellen unaufgefordert vor Beginn der Maßnahme in Kopie vorzulegen.

Eine entsprechende Genehmigung erteilt das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 81):

Stadt Heidelberg Amt für Verkehrsmanagement Bergheimer Straße 111, 69115 Heidelberg Tel. 06221/ 58 30500

Mit Vertragsabschluss werden vereinbart:

*RSA 21 (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) *ZTV-SA 97 (Zusätzliche, technische Vertragsbedingungen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen *eingesetzte Materialien haben TL-Richtlinien zu entsprechen psch ....................

1.4 Baustelleneinrichtung gesamt 2028 Vorhalten und bereitstellen von allen für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und sonstigen Ausstattungsgegenständen. psch ....................

Fachtechnik

Die Pflegearbeiten sind fachlich einwandfrei, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik des Garten- und Landschaftsbaues, sowie der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV und des Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, auszuführen.

Pflanzen, welche als Überhänge oder Stolperfallen in Verkehrsflächen hineinragen und somit eine Gefahr darstellen, sind fachgerecht zurückzuschneiden. Dies gilt auch für jegliche Einrichtungsgegenständen in Grünanlagen (Bänke, Mülleimer, Spielgeräte, usw ). Anteil der nichtgeneigten Flächen 50 %, Neigung der Restflächen steiler als 1:4 bis 1:2

Der Einsatz von jeglicher Art von Pestiziden ist in den Pflanzungen strengstens verboten.

Übertrag: ....................

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

RÄNDERSCHNITT EINZUG 1 M - SICHERSTELLUNG LICHTRAUMPROFIL

Pflege von Randstreifen maschinell/manuell, Gehölzränder - Sicherstellung Lichtraumprofil Aufwuchs holzig/krautig bodeneben abtrennen, Einzug ab Gehölzrand (nicht zwingend die Einfassung) mind. 1 m, Profilschnitt entsprechend der nachstehenden Spezifikationen durchführen, Laub, Unrat und Steine ab 5 cm Durchmesser sowie die Erzeugnisse aus der Pflege per se aufsammeln, aufnehmen, abtransportieren und entsorgen, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN.

Die Randbereiche befinden sich an Straßen, in Anlagen, an Fußwegen, an Böschungswiesen und sind nicht immer direkt anfahrbar. Die Abrenzungen zu nicht-städtischen-Grundstücken sind optisch häufig fließend, eine versehentliches Bearbeiten von nicht-städtischen Flächen geht zu Lasten des AN und kann nicht vergütet werden.

Spezifikationen

Bearbeitungshöhe 2,5 Meter

Unabhängig zu den Spezifikationen, ist auf ausreichende Sichtbeziehungen im Bereich von Fußgängerüberwegen, Kurven, Kreuzungen und Radwegen zu achten. Verkehrsleitsysteme wie z. B. Verkehrsschilder, Lampen, Ampeln, Findlinge die zur Verkehrslenkung dienen, sind auch über den Einzug von 1 m entsprechend zu bearbeiten. Dies gilt gleichermaßen für Ausstattungsgegenstände und Spielgeräte.

1 Verkehrssicherung Baustelleneinrichtung ....................

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2 Ränderschnitt

2.1 Ränderschnitt Einzug 1m 2 Pflegeintervalle Ränderschnitt Einzug 1 m wie beschrieben 41.392 m

Boxberg 1 1140 m pro Jahr 570 m je Intervall Boxberg 2 3020 m pro Jahr 1510 m je Intervall Boxberg 3 680 m pro Jahr 340 m je Intervall Boxberg 4 720 m pro Jahr 360 m je Intervall Boxberg 5 440 m pro Jahr 220 m je Intervall Boxberg 6 1350 m pro Jahr 675 m je Intervall Boxberg 7 110 m pro Jahr 55 m je Intervall Boxberg 8 2650 m pro Jahr 1325 m je Intervall Boxberg 9 2280 m pro Jahr 1140m je Intervall Boxberg 10 420 m pro Jahr 210 m je Intervall Boxberg 11 440 m pro Jahr 220 m je Intervall Boxberg 12 450 m pro Jahr 225 m je Intervall Boxberg 12/2 1272 m pro Jahr 636 m je Intervall Boxberg 13 1560 m pro Jahr 780m je Intervall Boxberg 14 400 m pro Jahr 200 m je Intervall Boxberg 15 620 m pro Jahr 310 m je Intervall Boxberg 16 680 m pro Jahr 340 m je Intervall Boxberg 17 1420 m pro Jahr 710 m je Intervall Boxberg 18 4520 m pro Jahr 2230 m je Intervall Boxberg 19 1400 m pro Jahr 700 m je Intervall Boxberg 20 420 m pro Jahr 210 m je Intervall Em.grund 1 3300 m pro Jahr 1650 m je Intervall

  • inkl. Zaun freischneiden 200 m Em.grund 2 300 m pro Jahr 150 m je Intervall Em.grund 3 480 m pro Jahr 240 m je Intervall Em.grund 4 250 m pro Jahr 125 m je Intervall
  • inkl. Zaun freischneiden 85 m Em.grund 6 3300 m pro Jahr 1650 m je Intervall Em.grund 7 5690 m pro Jahr 2845 m je Intervall Em.grund 8 1600 m pro Jahr 800 m je Intervall Em.grund 9 520 m pro Jahr 260 m je Intervall Em.grund 10 620 m pro Jahr 310 m je Intervall

Leistung je Intervall 20.996 m

Leistungsmenge 2027 41.992 m Leistungsmenge 2028 41.992 m

Gesamtmenge Vrtrg. 2027/2028 83.984 m

Ausführungszeiten 2027 und 2028 jeweils:

  1. Pflegedurchgang Mai/Juni

  2. Pflegedurchgang KW 39 - Oktober 83984 m .................... ....................

2 Ränderschnitt ....................

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Zusammenstellung

1 Verkehrssicherung Baustelleneinrichtung ....................

2 Ränderschnitt ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................


Bietererklärungen zu bedingungslosen Preisnachlässen oder Skontogewährungen sind an dieser Stelle einzutragen:

Ein an dieser Stelle eingetragener bedingungsloser Preisnachlass wird bei der Angebotswertung berücksichtigt; Skontoangebote werden bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Entsprechende Erklärungen an anderer Stelle des Leistungsverzeichnisses oder in Begleitschreiben werden bei der Angebotswertung grundsätzlich nicht berücksichtigt.


Wertung von Angeboten

Der AG verweist bei der technischen Spezifikation eines Auftragsgegenstandes nur dann auf ein bestimmtes Produkt mit dem Zusatz "oder gleichwertig", wenn der Gegenstand sonst nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann. Verweist der Bieter dabei nicht auf ein anderes gleichwertiges Produkt - oder kann die Gleichwertigkeit nicht nachweisen - dann gilt verbindlich das vom AG genannte Produkt. Das Angebot wird entsprechend gewertet. Das gilt gleichermaßen für sonstige technische Spezifikationen des Auftraggebers.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung