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Räder- und Reifenwechselservice für Bundespolizeistandorte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 01:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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GZ: 10310317_26-7017-V

Bewerbungsbedingungen

zum Vergabeverfahren

Räder - Reifenwechselservice

A. 1 Allgemeines

Die Bewerbungsbedingungen ergänzen die Vergabeunterlagen der Bundespolizei. Im Falle von Widersprüchen gehen die Besonderen Bewerbungsbedingungen unter lit. B vor. Die Bewerbungsbedingungen sollen zugleich eine Hilfestellung im Vergabeprozess sein.

A.1.1 Form und Frist des Angebotes Soweit nicht etwas Anderes geregelt ist, erfolgt die Kommunikation mit der Auftraggeberin ausschließlich unter Verwendung der elektronischen Vergabeplattform. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzugeben. Dies beinhaltet auch die technische Beschreibung. Das Angebot ist ordnungsgemäß bis zum Angebotsabgabetermin, elektronisch über die Vergabeplattform, zu übermitteln.

Hinweis: Sollte Ihr Angebot an eine persönliche E-Mail-Adresse versendet werden, muss das Angebot ausgeschlossen werden.

A. 1.2 Änderungen und Berichtigungen des Angebotes Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist geändert oder berichtigt werden. Änderungen und Berichtigungen unterliegen derselben Form- und Fristvorschriften, wie das ursprüngliche Angebot.

A. 1.3 Weitergabe und Veröffentlichung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung bei Beauftragung verwendet werden. Jede Benutzung für andere Zwecke ist untersagt. Für eine Weitergabe oder Veröffentlichung der Bewerbungsunterlagen, auch auszugsweise ist eine ausdrückliche Genehmigung der auszuschreibenden Stelle einzuholen.

A. 1.4 Fragen zu den Vergabeunterlagen Bei komplexen Vergabeunterlagen können Unklarheiten oder Fehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Soweit Sie im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Vergabestelle über die Vergabeplattform.

Die Antworten werden zusammen mit den anonymisierten Fragen aller Bewerber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Eventuelle Erläuterungen oder Hintergrundinformationen, die zusammen mit den Fragen übersendet wurden und als solche gekennzeichnet sind, werden nicht veröffentlicht.

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Die Bewerberinformationen werden Bestandteil des Vergabeverfahrens und sind somit verbindlich für die Angebotserstellung.

A. 1.5 Prüfung der Vergabeunterlagen Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass er die Vergabeunterlagen vollständig geprüft hat und nach seiner Auffassung keine Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler in den Vergabeunterlagen enthalten sind, die die Erstellung eines Angebotes, insbesondere die Preisermittlung, beeinflussen könnten. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vergabeunterlagen hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Der Bieter kann sich auf einen solchen Fehler später im Vergabeverfahren und in der Auftragsdurchführung nicht mehr berufen, wenn er den Fehler nicht mitgeteilt hat, es sei denn, der Bieter hat die unterlassene Mitteilung nicht zu vertreten.

A. 2 Inhalt der Angebote

A. 2.1 Vergabeunterlagen Änderungen an den Vergabeunterlagen, z.B. durch Streichungen oder Hinzufügungen, sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Dies betrifft auch inhaltliche Änderungen durch Erklärungen im Teilnahmeantrag/Angebot, mit denen die verbindlichen Vorgaben und Bedingungen der Vergabeunterlagen nicht eingehalten bzw. mit denen diese inhaltlich abgeändert werden.

A. 2.2 Inhalt und Gestaltung des Angebots Für Angebote sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Anlagen zu verwenden. Änderungen und Ergänzungen an den vorgegebenen Texten bzw. den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Teilnahmeantrags/Angebots erforderlich erscheinen, können diese dem Angebot auf gesonderter Anlage beigefügt werden.

Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

A. 2.3 Losvergabe Bei einer Losaufteilung und losweisen Vergabe eines Auftrags, ist im Angebot eindeutig zu bezeichnen, auf welche/s Los/e sich das Angebot bezieht. Möchte der Bieter auf mehrere Lose ein Angebot abgeben, ist im Angebot klar und eindeutig zu bezeichnen, auf welche/s Los/e sich das Angebot bezieht. Pro Los ist ein vollständiges losbezogenes Angebot abzugeben und alle geforderten Angaben und Unterlagen einzureichen. Bei einer gleichzeitigen Vergabe mehrerer Lose kann von dieser Vorgabe abgewichen werden, soweit einzelne Angaben und/oder Unterlagen für mehrere Lose gleichlautend/identisch sind; unnötige bloße Wiederholungen sind nicht erforderlich. Die Auftraggeberin kann sich in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorbehalten, bestimmte Lose nur zusammen zu vergeben (kombinierte Lose oder Losgruppen).

A.2.4 Preise Alle Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro, ohne Umsatzsteuer (netto) anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag (soweit er anfällt) ist unter Zugrundelegung und Ausweisung des geltenden Umsatzsteuersatzes an der dafür vorgegebenen Stelle bzw. am Schluss des Angebotes auszuweisen.

A. 2.5 Vergütung Für die Erstellung und die Abgabe der Angebote wird keine Vergütung gewährt.

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A. 2.6 Preisüberprüfung Für die Preisprüfung findet die Verordnung über Preise (VOPR) 30/53 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine Preisprüfung von der zuständigen Preisprüfungsstelle durchführen zu lassen.

B. Besondere Bewerbungsbedingungen und Regeln für dieses Verfahren Die nachstehenden Anforderungen sind im Vergabeverfahren vollständig zu berücksichtigen.

B.1. Liste der mit dem Angebot zu übersendenden Dokumenten

Folgende Anlagen sind mit dem Angebot zwingend zu übersenden:

☒ ausgefüllte Leistungsbeschreibung [Anlage 1] ☒ Preismatrix [Anlage 2] ☒ Eigenerklärung zum Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB [Anlage 5] ☒ Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt entsprechend dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) [Anlage 6] ☒ Eigenerklärung Sanktionen Russland [Anlage 7] ☒ Anlage VS-NfD Erklärung [Anlage 8] ☒ Angebotsformular [Anlage 9] ☒ Nachweise in Form von offiziellen Dokumenten über ein in der Handwerksrolle eingetragenen Innungsfachbetrieb z.B. mittels Handwerkskarte, Nachweis Innungsmitgliedschaft, Auskunft Handwerksrolle, etc. ☒ Aktueller Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug ☒ Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung ☒ Nachweis über einen Versicherungsschutz der eingelagerten Räder ☒ Nachweis oder Bestätigung über die geforderte Lagerkapazität an Radsätzen je Los/Standort gemäß Leistungsbeschreibung

Für die Rücksendung gilt ausschließlich diese Liste der Dokumente. Fehlende oder unvollständige Dokumente können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

B. 2. Mehrfachangebote, Nebenangebote und Änderungsvorschläge

Mehrfachangebote, Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

B. 3. Eignung

B. 3.1. Unternehmensangaben

Das Angebot muss aktuelle Angaben zum Unternehmen des Bieters enthalten, insbesondere:

  • die Firma/Unternehmensbezeichnung,
  • Rechtsform,
  • Anschrift,
  • E-Mail-Adresse,
  • gesetzliche Vertreter,
  • Name(n) der(s) Ansprechpartner(s). Die Angaben müssen den Eintragungen des Berufs- und Handelsregisters entsprechen.

B.3.2. Ausschlussgründe

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Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt anhand der in §§123, 124 GWB benannten Ausschlussgründe, insbesondere anhand der Eigenerklärungen nach der Anlage Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB [Anlage 5] der Auftraggeberin. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat der Bieter bereits im Angebot anzugeben, welche Selbstreinigungsmaßnahmen er ergriffen hat

B.3.3. Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Verpflichtungserklärung VS-NfD

B.3.3.1 Erklärung Mindestlohn

Der Bieter hat eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) gemäß beigefügter Anlage abzugeben.

B.3.3.2 Verpflichtungserklärung VS-NfD

Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung abzugeben, da nicht auszuschließen ist, dass die auszuführende Leistung an Fahrzeugen mit VS-NfD Einstufung (Fahrzeuge mit schützenswerten Spezialausbauten) auszuführen ist.

B.3.4. Eigenerklärung

Der Bieter muss sich darüber erklären, dass

  • er über eine geeignete Kapazität an Lagerfläche verfügt, welche das fachgerechte Einlagern aller saisonalen anfallenden Radsätzen aus der unmittelbaren Umgebung in Höhe von mind. dem zweifachen der geforderten Menge je nach Standort gemäß Leistungsbeschreibung [Anlage 1] sicherstellt.

  • von dieser geforderten mind. Menge an Lagerfläche, Kapazitäten für das fachgerechten Einlagern der angegebenen Radsätze je nach Standort gemäß Leistungsbeschreibung [Anlage 1] für die Bundespolizei vorhält.

  • kein Ausschlussgrund nach §§ 123 und 124 GWB vorliegt- [Anlage 5]

  • dass die Einhaltung des Mindestlohngesetzes gewahrt wird- [Anlage 6]

  • kein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) – 833/2014 des Rates vorliegt- [Anlage 7]

Der Bieter stimmt mit Abgabe seines Angebotes der Möglichkeit zur Besichtigung des Betriebes durch Beauftragte der Bundespolizei vor der Auftragsvergabe zu.

B. 3.5 Änderungen bezüglich der Eignung im Vergabeverfahren Veränderungen bezüglich der Eignung oder des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen im Laufe des Vergabeverfahrens haben die Bewerber/Bieter der Auftraggeberin unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

C Angebote

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C 1. Prüfung und Wertung der Angebote

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote einer Prüfung und Wertung unterzogen.

Nach der formalen Prüfung des Angebotes wird geprüft, ob ein Bieter die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden muss.

C 2. Nachforderung von Unterlagen nach Angebotsabgabe Die Auftraggeberin kann vom Bieter verlangen, unternehmensbezogene Unterlagen (Erklärungen, Nachweise oder Bescheinigungen) innerhalb einer von der Auftraggeberin zu setzender Frist nachzureichen. Das Angebot kann ausgeschlossen werden, wenn der Bieter dem Verlangen bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht vollständig nachgekommen ist.

C. 3 Aufklärung Die Auftraggeberin kann zur Aufklärung der Angebote sowie der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen insbesondere erläuternde, ergänzende oder klarstellende Angaben des Bieters verlangen. Sofern die Auftraggeberin keine Frist zur Beibringung genannt hat, gilt eine allgemeine Beibringungsfrist von 5 Kalendertagen. Das Angebot kann ausgeschlossen werden, wenn der Bieter dem Verlangen bis zum Ablauf der Beibringungsfrist nicht nachgekommen ist. Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Bieter einverstanden, dass die Auftraggeberin zu den vom Bieter eingereichten Nachweisen der Eignung bzw. des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, Erkundigungen bei den zuständigen Stellen einholen darf.

C. 4 Abfrage Wettbewerbsregister

Ab einem Auftragswert von 30.000 € netto prüft die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung, ob gegen den Bieter Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.

C. 5 Zuschlags- und Bindefrist

Die Zuschlags- und Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. In dieser Zeit kann das Angebot grundsätzlich nicht geändert oder zurückgezogen werden.

C. 6 Mitteilungen und Bekanntmachungen

Die Auftraggeberin informiert über die Ablehnung eines Angebots und über die Ergebnisse des Verfahrens gemäß §§ 46 UVgO, 62 VgV, 36 VSVgV. Die Bekanntmachungspflichten der Auftraggeberin ergeben sich aus §§ 30 UVgO, 39 VgV, 35 VSVgV. Sofern Bekanntmachungen den geschäftlichen Interessen des Bieters entgegenstehen, hat der Bieter dies unverzüglich der Auftraggeberin mitzuteilen. Die Auftraggeberin entscheidet über den Inhalt der Bekanntgabe nach pflichtgemäßem Ermessen.

D. Zuschlag

Bei Verhandlungsverfahren bzw. Verhandlungsvergaben behält sich die Auftraggeberin vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen gemäß §§ 12 Abs. 4 S. 2 UVgO, 17 Abs. 11 VgV. Es ist daher ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.

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Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem geringsten Gesamtpreis (Netto). Der Gesamtpreis wird auf Basis der Preismatrix [Anlage 2] ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet die Bundespolizei im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.

Allgemeine Vertragsbedingungen oder Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin werden nicht anerkannt.

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