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- Vertragsgrundlagen 4.2 B eauftragt der Auftragnehmer Nachunternehmer, so stellt er 1.1 D ie nachstehenden Einkaufsbedingungen gelten für Lieferun- den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen- gen und Leistungen aller Art an bzw. für Gesellschaften der über dem Auftraggeber wegen Verstoßes dieser Nachunter- Stadtwerke Potsdam GmbH sowie die mit ihr verbundenen Un- nehmer gegen die Bestimmungen des AEntG geltend gemacht ternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG („Auftraggeber“). werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Innenverhältnis zum Auftraggeber insbesondere die Verpflichtungen allein und 1.2 F ür sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragge- in vollem Umfang, welche Auftraggeber und Auftragnehmer ber und dem Auftragnehmer gelten die Allgemeinen Einkaufs- gemäß § 14 AEntG treffen. Gleiches gilt bei der Beauftragung bedingungen (AEB), welche die vertraglichen Grundlagen für von Verleihern nach dem AÜG im Hinblick auf Ansprüche der die Lieferung und Leistungserbringung festlegen, sowie der Sozialkassen gemäß § 28e SGB IV. Lieferantenkodex. Der Kodex legt in Kombination mit den AEB die Erwartungen und Anforderungen an das Verhalten der 4.3 L eistet der Auftraggeber Zahlungen an den Auftragnehmer, Auftragnehmer fest und ist ebenso integraler Bestandteil der die zur Befriedigung von Forderungen von Nachunternehmern Geschäftsbeziehung. Die Einhaltung des Lieferantenkodex wird des Auftragnehmers bestimmt sind, ist der Auftragnehmer von Seiten des Auftraggebers als ebenso bedeutsam erachtet verpflichtet, diese Zahlungen bestimmungsgemäß dafür zu ver- wie die Einhaltung der AEB. wenden, sofern er keine Einreden oder Einwendungen bei Fäl- ligkeit der Forderung des Nachunternehmers geltend machen 1.3 H iervon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Ge- kann und / oder kein Zahlungsverbot besteht. Eine andere Ver- schäfts- oder Lieferbedingungen des Verkäufers, Unternehmers wendung ist nur bis zur Höhe des Betrages statthaft, in welcher oder sonstigen Auftragnehmers (nachfolgend „Auftragneh- der Nachunternehmer aus anderen Mitteln des Auftragneh- mer“) werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wie mers bereits befriedigt ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeber ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zuge- dem Auftraggeber auf Anforderung die bestimmungsgemäße stimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, Verwendung der Zahlungen nachzuweisen. beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers 5. Anlieferung, Versand, Verpackung, Entladung / Entpackung dessen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos annimmt. 5.1 D er Versand von Lieferungen hat mit angemessener, transport- fähiger Verpackung frachtkosten-, verpackungskosten-, versi-
- Vertragsabschluss und Schriftform, Bedenkenanzeige cherungskosten- und gebührenfrei auf Gefahr des Auftragneh- 2.1 A ngebote und Bestellungen sowie deren Änderungen oder mers an die vom Auftraggeber genannte Empfangsstelle zu Ergänzungen (Nachträge) sowie andere im Zusammenhang erfolgen. Die Empfangsstelle kann von der Rechnungsanschrift mit einem Vertragsabschluss getroffene Vereinbarungen (zu- oder dem Sitz der Gesellschaft abweichen. An der Empfangs- sammen „Bestellungen“) sind nur verbindlich, wenn sie vom stelle ist der Liefergegenstand auf Gefahr des Auftragnehmers Auftraggeber schriftlich erteilt oder bestätigt werden. Dies gilt nach Weisung des Auftraggebers zu entladen und zu entpa- auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung der Schrift- cken oder zur Entladung / Entpackung bereitzustellen und dem form. Auftraggeber zu übergeben.
2.2 D er Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich 5.2 D er Auftraggeber behält sich vor, Mitarbeitern des Auftrag- schriftlich mit, wenn er Bedenken gegen die vom Auftragge- nehmers oder seiner Nachunternehmer den Zugang oder die ber gewünschte Art und Weise der Ausführung der Liefe- Zufahrt zur Empfangsstelle zu verweigern, sofern begründete rung / Leistung hat oder wenn er sich in der Ausführung seiner Zweifel daran bestehen, dass die Sicherheitsein- oder -unter- Lieferung / Leistung durch Dritte oder durch den Auftraggeber weisung verstanden wurde bzw. befolgt wird und / oder Wei- behindert sieht. sungen des Betriebspersonals befolgt werden.
- Beistellungen 6. Verschiebung der Annahme, Entgegennahme oder W erden durch eine gesonderte Vereinbarung Betriebs. und/ Abnahme von Lieferungen und Leistungen oder Transportmittel durch den Auftraggeber beigestellt, blei- I n Fällen höherer Gewalt und bei Streik, Aussperrung, Betriebs- ben diese Eigentum des Auftraggebers und sind unentgeltlich störung und sonstigen vom Auftraggeber nicht zu beein- getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Sie dürfen flussenden Ereignissen ist der Auftraggeber berechtigt, die nur für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet wer- Annahme der Lieferung bzw. Entgegennahme oder – bei den. Werkleistungen – die Abnahme der Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben, ohne dass dem Auftragnehmer
- Weitergabe von Bestellungen, Nachunternehmer hierdurch Ansprüche oder Einwendungen entstehen. 4.1 O hne ausdrückliche vorherige, mindestens in Textform erfolg- te Zustimmung des Auftraggebers dürfen Bestellungen nicht 7. Einhaltung von Fristen und Terminen, Vertragsstrafe Dritten übertragen werden oder Nachunternehmer mit der Ver- 7.1 K önnen die in einer Bestellung genannten und vom Auftrag- tragserfüllung, insgesamt oder teilweise, beauftragt werden. nehmer bestätigten Fristen und Termine nicht eingehalten wer- den, hat er den Auftraggeber hiervon, vom Hinderungsgrund
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Der Auftraggeber wird dem Rechte, insbesondere der Möglichkeit, einen höheren tatsäch- Auftragnehmer derartige Mängelansprüche sowie Art und Um- lichen Schaden geltend zu machen, ist der Auftraggeber bei fang der getroffenen Eilmaßnahmen unverzüglich mitteilen. Verzug des Auftragnehmers berechtigt, für jeden Werktag des Verzugs als Vertragsstrafe 0,3 Prozent, insgesamt jedoch 10.5 E s gilt die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelan- höchstens 5 Prozent der Nettoschlussrechnungssumme zu sprüche, sofern nicht der Vertrag eine längere Frist vorsieht. Sie verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem beginnt bei Lieferungen mit dem Eintreffen der vollständigen Auftraggeber vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird auf einen Lieferung an der vom Auftraggeber genannten Empfangsstel- etwaigen höheren Schadensersatzanspruch angerechnet. Ist le, bei Werkleistungen nach erfolgter Abnahme, bei sonstigen eine Vertragsstrafe angefallen, ist der Auftraggeber berechtigt, Leistungen mit ihrer vollständiger Erbringung. Sie verlängert mit dieser gegen den Betrag aus der Schlussrechnung aufzu- sich um die zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung lie- rechnen. Dem Auftragnehmer ist der Beweis eines geringeren gende Zeit. Schadens gestattet. 11. Haftung / Produkthaftung 8. Teil, Mehr oder Minderlieferungen / -leistungen 11.1 F ür alle Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten im Zu- 8.1 T eillieferungen oder Teilleistungen bedürfen der vorherigen Zu- sammenhang mit dem Vertrag durch den Auftragnehmer oder stimmung des Auftraggebers in Textform. seine Erfüllungsgehilfen zugefügt werden, haftet der Auftrag- nehmer, soweit nicht abweichend vereinbart, nach den gesetz- 8.2 D er Auftraggeber behält sich vor, Mehrlieferungen oder Mehr- lichen Vorschriften. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber leistungen nur in Einzelfällen anzuerkennen. Die bloße Annah- insoweit von Ansprüchen frei, die von Dritten gegen ihn erho- me oder Entgegennahme von Mehrlieferungen oder Mehrleis- ben werden. tungen stellt kein Anerkenntnis ihrer Bestellung oder Billigung dar. 11.2 D er Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprü- chen frei, die an ihn gestellt werden, weil durch Lieferungen 9. Gefahrübergang, Mängelrüge des Auftraggebers Personen. oder Sachschaden entstanden ist, 9.1 D ie Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver- wenn dieser Schaden auf einen Fehler des Auftragnehmers in schlechterung geht bei Lieferungen erst mit Übergabe der der Konstruktion, Produktion oder auf eine Verletzung seiner Ware an der vom Auftraggeber angegebenen Empfangsstelle Kontroll., Instruktions. oder Produktbeobachtungspflichten zu- über. Sind Werkleistungen zu erbringen, geht die Gefahr erst rückzuführen ist. nach erfolgter förmlicher Abnahme über. Eine technische Ab- nahme stellt keine förmliche Abnahme dar. 12. Rechnungslegung, Zahlung 12.1 J ede Bestellung (einschließlich Nachträge) soll mit einer Rech- 9.2 F estgestellte offene Mängel werden dem Auftragnehmer in- nung abgerechnet werden. Rechnungen sind elektronisch ein- nerhalb von 14 Tagen nach Übergabe in Textform angezeigt. zusenden. Verdeckte Mängel werden innerhalb von 14 Tagen nach Entde- ckung in Textform mitgeteilt. 12.2 R echnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, nach vollständiger Lieferung bzw. Erbringung oder, im Falle von 10. Mängelansprüche Werkleistungen, Abnahme der Leistung für jede Bestellung 10.1 D er Auftragnehmer leistet Gewähr für die Mängelfreiheit der gesondert einzureichen. Die Rechnungen müssen fortlaufend Lieferung oder Leistung, sowie dafür, dass die Lieferung oder nummeriert sein und alle Angaben gemäß umsatzsteuerrecht- Leistung dem Verwendungszweck, dem Stand der Technik zum licher Vorschriften enthalten. Sowohl die Rechnungen als auch Zeitpunkt des Vertragsschlusses und den allgemein anerkann- die Liefer-/ bzw. Leistungspapiere, die der Empfangsstelle aus- ten technischen und arbeitsmedizinischen Sicherheitsbestim- zuhändigen sind, müssen die Bestellnummer und die Bestell- mungen von Berufsgenossenschaften und Fachverbänden positionsnummer sowie (wenn vorhanden) Materialnummer in sowie den Richtlinien von Behörden entspricht und im Einklang aufsteigender Reihenfolge enthalten. mit den jeweils geltenden Umweltschutzbestimmungen steht. 12.3 D ie Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto. Die Zah- 10.2 D ie gesetzlichen Mängelansprüche stehen dem Auftraggeber lungsfrist beginnt mit Rechnungseingang, jedoch nicht vor ungekürzt zu. vollständiger Lieferung, Erbringung der Leistung oder, im Falle von Werkleistungen, erfolgter Abnahme. Sofern Dokumentati- 10.3 D er Auftraggeber ist berechtigt, Rücktritt und/oder Schaden- onen oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, ersatz auch in den Fällen geltend zu machen, in denen die beginnt die Frist erst mit deren vertragsgemäßer Übergabe. Pflichtverletzung nur unerheblich ist. 12.4 D ie Zahlung erfolgt bargeldlos durch Überweisung auf das in 10.4 K ommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfül- der Rechnung genannte Konto des Auftragnehmers. lung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemesse-
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Aufrechnung, Zurückbehaltung, Verbundverrechnung Werbung wird die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber die und Abtretung beanstandete Werbung an den Deutschen Werberat - Zentral- 13.1 D er Auftragnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechts- verband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. Deutscher kräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen Werberat, Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, melden. Das rechtskräftig festgestellter oder nicht bestrittener Gegenfor- Ergebnis der Einschätzung, insbesondere des Werberates, darf derungen aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückbehal- die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber veröffentlichen. Wei- tungsrecht geltend machen. tergehende Ansprüche der Auftraggeberin bzw. des Auftragge- bers aufgrund der Verletzung der Verpflichtungen nach Absatz 13.2 D er Auftraggeber ist berechtigt, mit allen eigenen Forderungen 1 bleiben unberührt. sowie mit Forderungen von anderen Verbundunternehmen der Stadtwerke Potsdam gegen Forderungen des Auftragnehmers 17. Schutzrechte Dritter aufzurechnen, die diesem gegen den Auftraggeber oder gegen D er Auftragnehmer haftet, wenn durch die Benutzung der ein anderes Verbundunternehmen der Stadtwerke Potsdam zu- Liefergegenstände Patente oder Schutzrechte Dritter verletzt stehen. Eine Auflistung der Verbundunternehmen der Stadtwer- werden, und stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen frei, ke Potsdam erhält der Auftragnehmer jederzeit auf Anfrage. die an ihn oder seine Kunden wegen der Verletzung gestellt werden und trägt alle damit verbundenen Kosten. 13.3 D er Auftragnehmer darf seine Forderungen gegen den Auftrag- geber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auf- 18. Urheberrecht, Designschutz traggebers abtreten oder Dritten zur Einziehung überlassen. 18.1 Für urheber- oder designrechtlich geschützte Werke gilt das Folgende: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an 14. Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund, Vermögensverfall dem vertragsgegenständlichen Werk ein ausschließliches Recht 14.1 W enn beim Auftragnehmer besondere Umstände eintreten, die zur Nutzung im Hinblick auf alle bekannten und zur Zeit des die Lieferung oder die Fertigstellung der geschuldeten Leistung Vertragsschlusses noch unbekannten Nutzungsarten ein. Hier- oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegenüber zu überträgt der Auftragnehmer zeitlich und räumlich unbe- dem Auftraggeber gefährden, hat der Auftragnehmer den Auf- schränkt sämtliche ihm an dem geschaffenen Werk zustehen- traggeber hierüber unverzüglich zu unterrichten. Besondere den urheberrechtlichen Nutzungsrechte als exklusive Rechte Umstände in diesem Sinne liegen insbesondere vor, wenn eine an den Auftraggeber. Die Rechtsübertragung erfolgt inhaltlich wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des unbeschränkt und umfasst insbesondere: Auftragnehmers eintritt oder einzutreten droht. • das Recht zur Vervielfältigung auf allen bekannten Datenträ- gern, auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten 14.2 U nbeschadet seiner gesetzlichen Rechte ist der Auftraggeber Trägern sowie das Recht zur beliebigen Verbreitung des Werks berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen durch alle technischen Systeme, auch durch solche, die zum zu beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Auf- Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt sind, traggeber die Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der be- • das Recht zur Verbreitung und Ausstellung, rechtigten Belange des Auftragnehmers unzumutbar macht. Ein • das Recht zur öffentlichen Wiedergabe des Werkes, wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn besondere Um- • das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung und Erweiterung stände im Sinne von Ziff. 14.1 vorliegen, unabhängig davon, ob des Werkes, der Auftragnehmer seiner Informationspflicht genügt hat oder • das Recht zur Übertragung in andere Werkarten, nicht. • das Recht, das Werk oder Teile davon in elektronische Daten- banken und Datennetze einzuspeisen und gegen Entgelt oder 15. Unzulässige Werbung unentgeltlich mittels digitaler oder analoger Speicher oder O hne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Auf- Übertragungstechnik über Kabel, Satellit, elektronische Daten. traggebers ist es dem Auftragnehmer nicht gestattet, Angebo- Telefondienste, Onlinedienste oder andere Übertragungswege te, Bestellungen sowie Markenzeichen des Auftraggebers (z.B. auf Abruf zur weiteren Vervielfältigung, Weiterübertragung Logos) zu Referenz. oder Werbezwecken zu benutzen. und / oder Speicherung und interaktiven Nutzung mittels Com- puter oder sonstigen Empfangsgeräten an Nutzer zu übertra- 16. Regelkonforme Werbung gen (Datenbank- und Telekommunikationsrecht) zu kommerzi- Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ellen ebenso wie zu nicht kommerziellen Zwecken. sicherzustellen, dass ihre bzw. seine Werbung den gesetzli- chen und behördlichen Bestimmungen und den guten Sitten 18.2 D er Auftragnehmer erklärt bereits heute seine Einwilligung in entspricht. Die Grundsätze des Deutschen Werberates gegen die vollständige oder teilweise Veröffentlichung des geschaffe- Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen sind zu nen Werks durch den Auftraggeber. Im Fall bislang unbekann- beachten. ter Nutzungsarten ist der Auftragnehmer innerhalb von drei B ei erheblichen Verstößen gegen Rechtsvorschriften sowie Monaten nach Aufnahme der neuen Nutzungsart über die Ver- bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen den Grundsatz wertung in Kenntnis zu setzen.
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