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Radnabenprüfstand zur Untersuchung von Elektro- und Hybridtraktoren

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
12.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Prüfstände (34328100)
  • Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen (38540000)
  • Technischer Simulator für Forschung, Prüfungen und Wissenschaft (38970000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
477931-2026
Verfahrensnummer
06922d20-7a2b-46ee-86b1-5cb4f9f9fc5b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) in Straubing, beschafft einen weiteren Traktorprüfstand als Radnabenprüfstand. Damit sollen Elektro- und Hybridtraktoren unter praxisnahen Bedingungen untersucht sowie Leistung, Energieverbrauch, Reichweite, Drehzahlen und Drehmomente gemessen werden. Die Leistung wird in Straubing, Bayern, beschafft; Angebote sind bis zum 15. Juli 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) ist eine Forschungseinrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und arbeitet an alternativen Antriebssystemen für land- und forstwirtschaftliche Maschinen. Neben dem bereits am TFZ vorhandenen Traktorprüfstand, der primär für die Emissions-, Leistungs- und Kraftstoffverbrauchsmessung an Traktoren mit Verbrennungsmotoren und der für eine Leistungsabnahme über die Zapfwelle („Zapfwellenprüfstand“) konzipiert ist, soll im gleichen Gebäude ein weiterer Traktorprüfstand als Radnabenprüfstand aufgebaut werden, um damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz von Elektro und Hybridtraktoren testen zu können. Mithilfe des Radnabenprüfstands soll der Betrieb von Traktoren aus der landwirtschaftlichen Praxis reproduziert und die dabei an den Radnaben auftretenden Drehzahlen und Drehmomente gemessen werden können. Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist es durch das Leistungsverhalten, der Energieverbrauch, die Reichweite sowie weitere Kenngrößen von Traktoren mit unterschiedlichen Antriebskonzepten messen zu können, um daraus beispielsweise arbeitswirtschaftliche Kenngrößen speziell für den Einsatz von E-Traktoren ableiten zu können.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Prüfstand zur Untersuchung von Landmaschinen mit Elektro- und/oder Hybridantrieb (TFZ)

    Das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) ist eine Forschungseinrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und arbeitet an alternativen Antriebssystemen für land- und forstwirtschaftliche Maschinen. Neben dem bereits am TFZ vorhandenen Traktorprüfstand, der primär für die Emissions-, Leistungs- und Kraftstoffverbrauchsmessung an Traktoren mit Verbrennungsmotoren und der für eine Leistungsabnahme über die Zapfwelle („Zapfwellenprüfstand“) konzipiert ist, soll im gleichen Gebäude ein weiterer Traktorprüfstand als Radnabenprüfstand aufgebaut werden, um damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz von Elektro und Hybridtraktoren testen zu können. Mithilfe des Radnabenprüfstands soll der Betrieb von Traktoren aus der landwirtschaftlichen Praxis reproduziert und die dabei an den Radnaben auftretenden Drehzahlen und Drehmomente gemessen werden können. Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist es durch das Leistungsverhalten, der Energieverbrauch, die Reichweite sowie weitere Kenngrößen von Traktoren mit unterschiedlichen Antriebskonzepten messen zu können, um daraus beispielsweise arbeitswirtschaftliche Kenngrößen speziell für den Einsatz von E-Traktoren ableiten zu können.

    Frist: 15.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

5 Einträge
  1. 30.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 672729-2026
  2. 10.07.2026Berichtigung 4Das Leistungskriterium 5 „Projektverantwortlicher Ansprechpartner“ war durch den Bieter nicht ausfüllbar. Dies wurde im Zuge des Korrekturzyklus angepasst. Bei den Kriterium handelt es sich jetzt um eine durch den Bieter aufzufüllende Muss-Angabe. Bitte nehmen Sie die notwendigen Eintragungen vor. Im Zuge des Korrekturzyklus wurde die Angebotsfrist auf den 15.07.26 um 10 Uhr verlängert.
  3. 01.07.2026Berichtigung 3Bekanntmachung 450929-2026
  4. 26.06.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 440560-2026
  5. 15.06.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 409815-2026

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