Quartalsberichte zu vergebenen Aufträgen über ein dynamisches Beschaffungssystem
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeente Vijfheerenlanden
- Erfüllungsregion
- Niederlande
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- CPV-Codes
- Personaleinstellung (79600000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 760222-2026
- Verfahrensnummer
- 79e0fdcd-c6fd-472f-93ba-53ebe188d5ea
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Meldung betrifft die Quartalsberichte für das erste und zweite Quartal 2026 zu vergebenen Aufträgen über das dynamische Beschaffungssystem der Gemeente Vijfheerenlanden. Der Auftraggeber ist die Gemeente Vijfheerenlanden in den Niederlanden; als Wert ist 1 Euro angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Betreft de kwartaalrapportage van Q1 en Q2-2026 van de gegunde opdracht van het DAS van de gemeente Vijfheerenlanden. 1,00 euro
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Gunningen DAS Vijfheerenlanden Q1 en Q2 20261 EUR
Betreft de kwartaalrapportage van Q1 en Q2-2026 van de gegunde opdracht van het DAS van de gemeente Vijfheerenlanden. 1,00 euro
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Gunningen DAS Vijfheerenlanden Q1 en Q2 2026
- Prijs
- 0 %
- Kwaliteit
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.