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BAUBESCHREIBUNG (BB)
(Fassung Stand August 2026)
- Beschreibung der Maßnahme Das Referat für Hochbau der Stadt Gelsenkirchen plant folgende Maßnahme:
Die Stadt Gelsenkirchen plant eine neue weiterführende Schule mit einer Dreifachsporthalle, Außensportanlagen, Freiflächen und der Umnutzung eines denkmalgeschützten Schalthauses. Der Schulneubau wird als zertifiziertes Passivhaus konzipiert. Das Areal der Kulturschule befindet sich im Stadtteil Bulmke-Hüllen von Gelsenkirchen. Es wird im Süden von einer Oberleitung und einer Bahntrasse begrenzt und ist zusätzlich von zwei Straßen umgeben: die „Ückendorfer Straße“ im Westen und die „Europastraße“ im Norden. Östlich des Geländes befindet sich ein ehemaliger Kohlebunker und ein Wendehammer.
Der Neubau ist in einem langgestreckten Baukörper südlich des Bastions- und Festplatzes geplant, sodass das Areal gegen Immissionen der südlichen Bahntrasse abgeschirmt wird. Die Struktur des Neubaus besteht aus einem Sockel, darüber liegen drei zweigeschossige Lernhäuser und die Sporthalle.
Das Gebäude verwendet eine Kombination aus Ortbeton-Massivbauweise und Fertig- bzw. Halbfertigteilen, sowie Spannbeton-Hohlplattendecken. Alle Decken, Dächer und die Bodenplatte werden in Ortbeton ausgeführt, mit Ausnahme des Dachs der Sporthalle, dieses besteht aus Stahl-Fachwerkträgern mit Trapezblech. Die inneren Trennwände werden in Beton, Mauerwerk und als leichte Trennwände ausgeführt.
Der Zugang zur Baustelle erfolgt nach der Europastraße über „am Schalker Verein“ gegenüber des Kohlebunkers Schalker Verein an der östlichen Seite und beinhaltet eine entsprechende Zutrittskontrolle.
- Daten zum Objekt Gebäudebezeichnung : Kulturschule an der Europastraße (KSG)
Straße : Am Schalker Verein 9 (Schalthaus) Am Schalker Verein 11 (Neubau)
Postleitzahl/Ort : 45888 Gelsenkirchen
Ortsteil : Bulmke-Hüllen
Zufahrtsmöglichkeit/ Beschaffenheit : Das Gelände wird großräumig südlich über die Bundesautobahn A40 erschlossen. Von der Ausfahrt 28 Gelsenkirchen-Süd führt die Bundesstraße B227 nach Norden in Richtung Gelsenkirchen. Dem Verlauf der Bundesstraße ist bis zur Abzweigung Europastraße zu folgen. Nördlich wird das Gelände über die Bundesautobahn A42 erschlossen. Von der Ausfahrt 17 Gelsenkirchen- Schalke sind in Richtung Süden die Alfred-Zingler- Straße und dann in Richtung Osten die Hochkamp- bzw. Marschallstraße bis zur Bundesstraße B227 zu folgen. Dem Verlauf der Bundesstraße ist südlich bis zur Abzweigung Europastraße zu folgen
Gebäudeart : KITA Schulgebäude Museum Verwaltungsgebäude Sonstiges: denkmalgeschütztes Bestandsgebäude Geschosszahl : 3 Seite 1 von 4
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Arbeitsdurchführung in folgenden Geschossen:
Abmessungen Neubau : Länge: 190,00 m Breite:48,00 m Höhe: 18,00 m
Abmessungen Schalthaus : Länge: 39,00 m Breite:12,00 m Höhe: 12,00 m
Fassadenaufbau : Stahlbetonwände mit Außendämmung, EG Klinkerfassade, vorgehängte hinterlüftete Fassade (Lernhäuser/Sporthaus), Profilglasfassade (Sporthaus)
Dachkonstruktion : Flachdach aus Stahlbeton mit Dämmung auf den Lernhäusern und Teilen des Sporthauses. Flachdach aus Stahlträgern/Trapezblech mit Dämmung über der Sporthalle.
Bauwerksbesonderheiten : Die Kulturschule ist als Passivhaus konzipiert. Das Schalthaus steht unter Denkmalschutz, die Hinweise der unteren Denkmalbehörde sind zu beachten.
Siehe auch:
Beiliegender Stadtteilkartenausschnitt Detailzeichnungen Beiliegender Lageplan/Übersichtsplan Beiliegende Fotos Sonstiges
- Energieanschlüsse Elektroenergie und Wasser stehen auf dem Baufeld bereit und werden wie folgt kostenlos zur Verfügung gestellt.
Elektroanschluss: Ein Baustromanschluss (230V / 400V, Absicherung 32A, Entfernung zu den Arbeitsbereichen max. 50 m, in jeder Ebene und in jedem Bauteil) wird durch den zuständigen Elektro AN beantragt und aufgestellt.
Trinkwasseranschluss: Die Trinkwasseranschlüsse sind in dem beiliegendem Baulogistikkonzept dargestellt.
- Lager- und Zentralarbeitsplätze
stehen im Gebäude bzw. auf dem Gelände der Baustelle begrenzt zur Verfügung. Entsprechend dem Baufortschritt können ggf. Umsetzungen/Verlagerungen erforderlich werden. Die Lagerflächen werden durch den AN Baulogistik verwaltet und nach Beantragung zugewiesen.
stehen im Gebäude nicht zur Verfügung. Auf dem Baustellengelände können ca. m² genutzt werden. Die Anweisung erfolgt vor Montagebeginn durch die Bauüberwachung bzw. AN Baulogistik. Für Diebstahl und Beschädigungen haftet der Auftraggeber nicht!
- Tagesunterkünfte und Lagerräume
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Tagesunterkünfte werden durch den AN Baulogistik in einem Betreiber-Modell für die Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Lagerräume können nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Konditionen sind dem Baulogistikhandbuch zu entnehmen.
- Flächennutzung/-inanspruchnahme
Höfe oder Freiflächen sind zu Ent- und Beladungszwecken eingeschränkt nutzbar. Für die Lagerung sind die gemäß Baulogistikkonzept ausgewiesenen Flächen zu nutzen.
Es ist grundsätzlich ein Einweiser einzusetzen. Eingeschränkte Nutzbarkeit von 08:00 bis 16:00 Uhr.
- Schutzzeiten
Schutzzeiten für Lärmbelästigung sind im Bereich der Baustelle gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)einzuhalten. Lärmende Arbeiten dürfen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) ausschließlich in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ausgeführt werden.
- Bodenuntersuchungen
sind vorhanden und als Anlage beigefügt sind nicht vorhanden sind für die Ausführung nicht relevant
- Entsorgungsvorschriften
Die z.Zt. gültigen Entsorgungsvorschriften für die Beseitigung des Sonderabfalles sind zu berücksichtigen.
- Schadstoffe Gebäude
sind gemäß Gutachten vom Juli 2022 festgestellt worden sind gemäß Gutachten vom nicht festgestellt worden sind für die Ausführung nicht relevant
- Andere Unternehmer
sind zur gleichen Zeit an der Baustelle beschäftigt. Gegenseitige Behinderungen sind nicht zu erwarten bzw. ggf. der Bauüberwachung sofort zu melden.
- Arbeitserschwernisse
Während der Ausführungsarbeiten wird der Betrieb im Gebäude uneingeschränkt weitergeführt. Ausführungsarbeiten im Bereich
können nur unter sehr beengten Platzverhältnissen ausgeführt werden. keine Arbeitserschwernisse
- Die Baustelle ist bauseits eingezäunt
Ja Nein
- Eine Bauschließanlage wird bauseits gestellt.
Ja Nein
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- Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtungsflächen auf der Baustelle stehen für alle Firmen nur im begrenzten Umfang zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Flächen in ordentlichem Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Für Privat-Kfz der auf der Baustelle tätigen Personen können auf der Baustelle und dem Gelände der Kulturschule keine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Es steht eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen außerhalb des Baufeldes im Bereich der Parkrondelle zur Verfügung.
Der Zutritt zur Baustelle erfolgt über einen gesicherten Zugang mit Anmeldung beim AN Baulogistik, die Baustelle wird außerhalb der Baustellenöffnungszeiten Kameraüberwacht.
Die übergeordnete Baustelleneinrichtung erfolgt über den AN Baulogistik. Das beigefügte Baulogistikkonzept ist zu beachten.
- Geräteeinsatz
Die Baustelle liegt in der Nähe eines Wohngebiets. Der Einsatz der Geräte ist darauf abzustimmen.
- Lastenaufzüge / Lastenbühne
sind nicht vorhanden sind vorhanden dürfen nicht benutzt werden. können in Abstimmung mit dem AN Baulogistik gemäß Baulogistikkonzept genutzt werden.
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Kranaufstellung Der Einsatz von Mobilkranen ist bei der Bauüberwachung min. 3 Werktage vorher unter Angabe des Aufstellortes und der Aufstelldauer zu beantragen. Der AN Baulogistik ist hier in CC zu beteiligen. Die Sperrflächen der angrenzenden Hochspannungsleitung sind zu berücksichtigen und freizuhalten.
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Baustellenbegehungen
Baustellenbegehung können vor Angebotsabgabe vereinbart werden.
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