01-2026-10-15-Putz-und-Stuck-LV.pdf

Putz- und Stuckarbeiten im Innenbereich für den Neubau einer sechsgruppigen Kita

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 09:23 (Europe/Berlin)

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studio ito GmbH Projekt: 027 KRN, Datei: Leistungsverzeichnisse 15.10.2026 LV: 023 Putz- und Stuckarbeiten Seite: 1
DECKBLATT (AUSSCHREIBUNG)
LV: 023 Putz- und Stuckarbeiten
Allgemeines
Allgemeines
Bauvorhaben:
KRN
Neubau Kita Ringstrasse
Bauherr:
Stadt Waiblingen, Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
Bauort:
Entwurfsverfasser:
studio ito GmbH BDA
Bauleiter:
studio ito GmbH BDA
Ausführung und Abgabe
Ausführung und Abgab
Ausführungsbeginn:
Ausführungsende:
Abgabetermin:
Abgabeort:
Bindefrist:
Vergabeverfahren:
Angebot
Angebot
Gesamtsumme netto: ____________________________________ EUR
Nachlass/Zuschlag (________): ____________________________________ EUR
Mehrwertsteuer (________): ____________________________________ EUR
Gesamtsumme brutto: ____________________________________ EUR
Skonto (________): ________________________________________________
_________________________________________ _________________________________________ Ausschreiber: Ort, Datum, Unterschrift Anbieter: Ort, Datum, Unterschrift
__________________________________________________________________________________
Ausschreiber: Ort, Datum, UnterschriftAnbieter: Ort, Datum, Unterschrift

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INHALTSVERZEICHNIS
DECKBLATT (AUSSCHREIBUNG)1
INHALTSVERZEICHNIS2
ARL3
AUSSCHREIBUNG11
1 vorbereitende Arbeiten13
2 Innenwände und Innenseite der Außenwände14
3 Sonstiges17
4 Stundenlohnarbeiten17
ZUSAMMENFASSUNG19

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Allgemeine Regelungen zum Leistungsverzeichnis
Allgemeine Regelungen zum Leistungsverzeichnis
1.1. Globale Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Stadt Waiblingen Vertreten durch FB 65, Abt. Hochbau Lange Str. 45 71332 Waiblingen Beschreibung des Bauvorhabens: Die bestehende Kita in der Ringstrasse in Waiblingen Neustadt wird durch einen zweigeschossigen Neubau ersetzt. Die Abbrucharbeiten wurden bereits durchgeführt. Der Ersatzneubau besteht aus zwei Vollgeschossen in Massivbauweise mit einem Flachdach. Das Obergeschoss ist auf der Süd- und Ostseite etwas zurückgesetzt, um einen Balkon mit zwei Aussentreppen als Fluchtweg zu ermöglichen. Im Erdgeschoss befinden sich eine U3-Gruppe, eine Ü3-Gruppe, ein Essraum mit Küche, ein Mehrzweckraum, die Verwaltung, der Technikraum sowie die Abstellräume. Im Obergeschoss befinden sich vier weitere U3-Gruppen sowie ein Personalraum. Die geplante zweischalige Fassade erhält aussenseitig ein Verblendmauerwerk. Aufgrund der bestehenden Bodensituation erhält der Neubau eine Tiefgründung (Magerbetonplomben). Im nördlichen Bereich des Grundstücks sind bestehende Bäume vorhanden, welche erhalten bleiben müssen. Abmessung des Gebäudes im Grundriss: 33,74 x 30,36 m Höhe des Gebäudes: 7,37 m über OK Gelände Mit der Sicherheits- und Gesundheitskoordination wurde beauftragt: Ingenieurbüro Frederico Garrido Römmelesweg 10 71394 Kernen im Remstal 07151-2786053 info@fgarrido.de ------ 1.2. Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle: Ringstraße 10, 71336 Waiblingen Anzahl und Höhe der geplanten Geschosse: 2 Vollgeschosse Max.Länge: ca.33,74 Max.Breite: ca. 30,365m (ohne Aussentreppen) dazu Aussentreppe ca.7,66 m lang am Balkon auf der Südseite, Höhe ü.OK Gelände Neu OK Attika 1OG: ca. 7,37 m BGF Brutto-Grundfläche R: ca. 1.251,80 m2 BRI Brutto-Rauminhalt R: ca. 4.658,88 m3

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1.3. Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Gesamtbaumaßnahme: KW 11, März 2026 Geplante Dauer der Gesamtbaumaßnahme:ca.28 Monate Folgende Termine sind für das Gewerk Putz- und Stuckarbeiten vorgesehen: Beginn Putz- und Stuckarbeiten vor Ort: KW36 2027 Fertigstellung Putz- und Stuckarbeiten: KW43 2027 Der Terminplan in der Anlage ist zu beachten. Der AN hat zusammen mit der Bauleitung die einzelnen Termine so zu koordinieren, dass die Ausführung mehrerer Gewerke gleichzeitig reibungslos möglich ist. 1.4. Angaben zur Baustelle Baugrund siehe Baugrundgutachten Nr 23121 vom 25.10.21 Ing.-Büro Voigtmann Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten Eine Anfahrt ist über Ringstraße möglich. Das Grundstück ist durch 3 Straßen begrenzt: Ringstraße, Sörenbergweg und Am Sommerrein Die Kindertagesstätte liegt in einem Wohngebiet. Parken ist eingeschränkt möglich. Ebenfalls eingeschränkt sind Lagerflächen, Kranstellflächen etc. Der Baustellenübersichtsplan ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Lage des Grundstücks: Südhang ca. 2.524m2 Nord Süd Distanz: Länge ca 140m, Höhenmeter ca.5m Ost West Distanz: Länge ca. bis 120m, Höhenmeter ca.2m Siehe Übersichtsplan in der Anlage Maximal zulässige Deckenbelastungen bei Baustofflagerung - Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Freizuhaltende Flächen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Schutz vorhandenen Bewuchses Die bestehenden Bäume (8 Stk) erhalten bauseits Schutzmaßnahmen. Sonstige Baustelleneinrichtung - Wasser/Strom: siehe KEV-Unterlagen 1.5. Vollständigkeit des Angebots Für die angebotene Leistung übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit. D.h. Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. 1.6. Unvollständige Leistungsbeschreibung Der Auftragnehmer hat auch bei unvollständiger Leistungsbeschreibung die erforderlichen Leistungen zu erbringen, welche zu einem mangelfreien Werk mit der vereinbarten Beschaffenheit führen. Sein Recht auf Mehrpreisforderung wird dadurch nicht eingeschränkt. 1.7. Anlagen zum Angebot Dem Angebot sind beizufügen: 1) Mindestens 3 Referenzprojekte in Form von Bildern, Datenblättern,

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die seiner Meinung nach vergleichbar in Umfang und Qualitätsanforderung sind. Auf Verlangen sind Datenblätter zu allen angebotenen Produkten vorzulegen. 1.8. Vorschriften Für die Auftragsentwicklung wird die grundsätzliche Geltung folgender Teile der VOB in ihrer neuesten Fassung vereinbart: -VOB Teil B -VOB Teil C sowie alle DIN-Vorschriften, Richtlinien und Normen, die die Ausführung betreffen. Dies gilt ebenfalls für die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, Zulieferer und einschlägigen UVV. Vorschriften und Auflagen der Behörden, sowie Regelungen der LBO sind einzuhalten. 1.9. Regeln der Technik Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preisbildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften. 1.10. Details / Pläne Die zu verschiedenen Positionen beigefügten Details bzw. alle weiteren Planunterlagen dienen als Kalkulationsgrundlage. Es handelt sich bei beigelegten Zeichnungen NICHT um Ausführungszeichnungen. 1.11. Leistungsdefinition, Einheitspreise (EP) Die Einheitspreise sind -sofern sie die gleichen Leistungen umfassen- für alle Positionen unabhängig vom Gebäudebereich zu kalkulieren. Die im LV enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch für den Herstellungsvorgang und Ablauf bis zur fertigen Leistung (Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile) unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Grundsätzlich müssen alle zum betriebsfertigen Zustand der angebotenen Arbeiten bzw. Anlagen notwendigen Einzel- und Zubehörteile im Angebot enthalten sein, auch wenn diese nicht einzeln erwähnt sind. Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders beschrieben, verstehen sich alle Positionen mit Lieferung der erforderlichen Materialien, Stoffe und Bauteile, mit Transport bis zur Einbaustelle, sowie Montage, Einbau, bzw. Herstellung der gebrauchsfertigen Leistung. Die beiliegenden Pläne haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen und ggf. dem AG Bieterfragen schriftlich zu stellen. Nachtragsforderungen aufgrund konstruktiver Änderungen, die qualitativ zum Beschrieb keinen "Mehrwert" beinhalten, werden nicht vergütet. Bei den einzelnen Positionen dürfen nur die verlangten Zusätze eingetragen werden. Zusätze bzw. Abstriche, die Ausführung

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betreffend, sind nicht zugelassen. 1.12. Alternativen Alternativen und Nebenangebote sind nicht zugelassen. 1.13. Massenangaben Sämtliche Angaben der Massen des LVZ sind für die Abrechnung nicht bindend. Sie geben lediglich dem Unternehmer Aufschluss über den ungefähren Umfang der Arbeit. 1.14. Fachbauleitung Der AN muss vor Beginn der Arbeiten für seine Leistungen einen zuständigen Fachbauleiter benennen und eine entsprechende Fachbauleitererklärung vorlegen. 1.15. Ausführungsunterlagen Vom AG und Architekten werden Planunterlagen der endgültigen Grundriss- und Schnittpläne sowie sonstige Baupläne der Baumaßnahme digital als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Kosten für Druck, Plot und Vervielfältigung sind Sache des AN. Die auf den Zeichnungen angegebenen Maße sind Richtmaße. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN die Maße an Ort und Stelle aufzunehmen und zu überprüfen. Treten Maßdifferenzen auf, sind diese mit der Bauleitung vor Baubeginn abzustimmen. Die Planungen der einzelnen Fachbereiche (Architektur, Statik, Haustechnik usw.) sind auf Übereinstimmung zu prüfen. Unstimmigkeiten sind vor Baubeginn mit der Bauleitung zu klären. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Der AN ist in seinem Bereich voll dafür verantwortlich, dass ungültige und überholte Pläne gekennzeichnet und von der Baustelle entfernt werden und jeweils die Pläne in Ihrer neusten Fassung verwendet werden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Auf der Baustelle muss 1 Satz freigegebene Pläne vorliegen! 1.16. Meterrisse Es gelten die dem AN von der Bauleitung angewiesenen Meterrisse. Darüber hinausgehende Markierungen sind nicht verbindlich. 1.17. Güteüberwachung Entfällt 1.18. Stoffe, Bauteile Die zu verwendenden Anlagenteile und Materialien sind entsprechend den im LV vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen anzubieten. 1.19. Genauigkeitsanforderung Es gelten die Definitionen, Genauigkeitsanforderungen und Toleranzen nach: -DIN 18201 -DIN 18202 -DIN 18203 1.20. Bauablauf Die Wahl der Bauverfahren und des Bauablaufs innerhalb der vorgegebenen einzelnen Zeiträumen ist Sache des AN. Die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die des Baugrunds, sind hierbei zu berücksichtigen. Der Bauablauf ist eng mit dem Architekten, dem Tragwerksplaner und den anderen Gewerken terminlich zu koordinieren. Es besteht kein

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Anspruch auf eine fortlaufende Ausführung der Arbeiten oder besondere Entschädigung bei Unterbrechungen. Der AN hat die baulichen Voraussetzungen, insbesondere die Vorunternehmerleistungen, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, mindestens jedoch 10 Arbeitstage vorher darauf zu überprüfen, ob sie für die Ausführung seiner Leistungen geeignet sind. Eventuelle Mängel sind der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Gibt der AN nicht rechtzeitig Bescheid, so können daraus keine Terminverzögerungen und Mehrforderungen abgeleitet werden. Betriebsbedingte Unterbrechungen der Bauarbeiten (z.B. Betriebsurlaub) wirken NICHT fristverlängernd. 1.21. Aufmaß und Abrechnung Ist der Materialverbrauch auf Nachweis abzurechnen, so wird der tatsächliche Verbrauch ohne Verschnitt, Streu- und Bruchverluste berechnet. Nicht mehr vom Auftragnehmer verwertbare Klein- und Restmengen werden nicht erstattet. Alle Aufmaße sind generell zusammen mit der Bauleitung zu erstellen. Aufmaße sind, falls zum Nachweis erforderlich, ggf. durch Skizzen, Angabe des Gebäudeteils, der Raumnummer o.ä. zu belegen. Sie sind baubegleitend vorzunehmen. Bei der Abrechnung der Leistungen sind die gleichen Positionsnummern wie im Leistungsverzeichnis zu verwenden. Allen Rechnungen sind prüfbare Aufmaßzusammenstellungen (ggf. mit Aufmaßplänen und sonstigen Belegen) beizulegen. In den Aufmaßzusammenstellungen sind die Positionen des LVs in numerischer Reihenfolge aufzuführen und die Massen aus den Aufmaßblättern einzeln sichtbar darzustellen. Bei Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt werden, ist vom AN rechtzeitig ein Aufmaß- und Kontrolltermin mit der Bauleitung zu vereinbaren. Alle Rechnungen müssen vom AN für Grundschule und Gymnasium jeweils getrennt abgegeben werden. 1.23. Haftung- Schutz der eigenen Leistung Der Auftragnehmer haftet allein und in vollem Umfang für Schäden und Mängel, die bei seiner Arbeit entstehen. Ausbesserungen von Beschädigungen und Verunreinigungen gehen zu seinen Lasten und sind nur nach Absprache mit der Bauleitung durchzuführen. 1.24. Qualitätsnachweis Auf Verlangen der Bauleitung hat der Auftragnehmer Materialproben, Probemontagen und Qualitätsnachweise unentgeldlich vorzulegen. Die im Leistungsverzeichnis genannten Materialien sind verbindlich einzuhalten. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind bis zur Abnahme vorzuhalten. 1.25. Witterungsschutz Wärmedämmstoffe sind unbedingt gegen Witterung zu schützen. Wärmedämmstoffe, die Feuchtigkeit aufgenommen haben, dürfen nicht verarbeitet werden und sind von der Baustelle zu entfernen. 1.26. Lagerflächen Lagerflächen im Freien auf dem Baugelände sind gemäß örtlicher Gegebenheit mit dem AG abzustimmen. Wenn vom AN zusätzliche Lagerflächen benötigt werden, gehen die hierfür anfallenden Mietkosten zu Lasten des AN. 1.27. Rücksprache Der AN ist verpflichtet, VOR jedem Arbeitsabschnitt mit der Bauleitung einen Ortstermin zur Klärung von Detailpunkten zu vereinbaren und durchzuführen. Sollte die Ausführung der Leistungen mangels Rücksprache mit der Bauleitung nicht in deren Sinne sein, geht dies zu Lasten des AN.

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1.28. Beanstandungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel so rechtzeitig anzuzeigen (mind. jedoch 10 Arbeitstage vor Ausführungsbeginn seiner Leistung), dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu einer Verzögerung bei der Bauausführung kommt. Die Einrede betreffend mangelhafter Vorleistung nach Arbeitsbeginn geben dem AN kein Recht auf Verzögerung seiner Ausführungstermine oder einer Einheitspreisveränderung. Die Behebung und Richtigstellung hat der AN innerhalb seiner Ausführungszeiten zu integrieren. 1.29. Koordinationspflicht Alle Fachbauleiter und die im jeweiligen Zeitraum am Bau tätigen Firmen sind mit einem schriftlich benannten Firmenvertreter (Bauleitung / Obermonteur) zur Teilnahme an den Koordinationsgesprächen verpflichtet (Jour-Fixe). Koordination zwischen den einzelnen Gewerken und kurzfristige Terminabsprachen werden protokolliert und sind verbindlich. Protokollführend ist die Bauleitung. Protokolle gelten als anerkannt, wenn innerhalb von einer Woche kein Widerspruch erfolgt. Die örtliche Bauführung des Architekten ist berechtigt, nach ihrer Beurteilung des notwendigen Fortschritts im Bauablauf vom Unternehmer eine bestimmte Einteilung beim Einsatz seiner Akkordkolonne zu verlangen. Der Auftraggeber hat Anspruch darauf, dass die Auftragnehmer die Schnittstellen ihrer Leistungen untereinander abstimmen und koordinieren. Jeder Auftragnehmer erklärt, dass er sich in Ansehung seiner Pflichten und Ansprüche dem Auftraggeber gegenüber nicht auf Umstände berufen wird, die aus dem Verantwortlichkeitsbereich des jeweils anderen Auftragnehmers rühren. Alle Arbeiten sind in Bau-Tagesberichten zu dokumentieren und wöchentlich dem bauleitenden Architekten zu übergeben. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. 1.30. Referenzprojekte Siehe 1.7. "Anlagen zum Angebot" 1.31. Baustellenordnung, Sicherheit und Gesundheitsschutz Für die Baustelle wird ggf. ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt. Im Falle der Beauftragung sind die vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator geforderten Unterlagen bezüglich Personaleinsatz, Geräteeinsatz etc. unverzüglich zu übergeben. Einweisungen durch SiGeko werden nur mündlich vorgenommen und im Protokoll dokumentiert. Zu Beginn der Arbeiten wird vom SiGeKo eine Baustellenordnung sowie ein Alarmplan und ggf. eine Fahrordnung erstellt, die der AN und alle sonstige Baustellenbeteiligte zu beachten haben. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle und die unfallfreie Abwicklung der Baustelle ist Ziel aller am Bau Beteiligten! Der Bauherr hat gemäß den Bestimmungen der Baustellen VO einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bestellt, der die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt. Die Vorankündigung, die Baustellenordnung mit Notfallplan sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist auf der Baustelle wetterfest und für die Beschäftigten zugänglich anzuschlagen; die Beschäftigten sind durch den AN entsprechend seiner Verantwortung nach ArbSchG und §4 BGV A1 zu unterweisen. Die Teilnahme des Aufsichtführenden Poliers oder Bauleiters an Unterweisungen, Begehungen etc. des SiGeKo die Arbeitssicherheit

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betreffend wird nicht gesondert vergütet! Das Stellen der persönlichen Schutzausrüstung für die Beschäftigten sind durch den AN zu tragen und werden nicht gesondert vergütet. Grundsätzlich ist für alle Beschäftigten auf der Baustelle als PSA vorgeschrieben: Schutzschuhe mind. S3 Schutzhelm Warnweste (bei Arbeiten im Gefahrenbereich von Baggern, Kranen etc.) Auf die Pflicht des AN zur Durchführung der notwendigen Arbeitsmedizinischen Untersuchungen z.B.Lärm, Fahr-und Steuertätigkeiten, Stäube und andere notwendige Untersuchungen beim eingesetzten Personal wird besonders hingewiesen; die Untersuchungsergebnisse sind auf Verlangen der Bauleitung des AG und des SiGe-Koordinators vorzulegen! Die Aufwendungen hierfür sind durch den AN zu tragen und werden nicht gesondert vergütet. Auszug aus der Baustellenordnung: Bei wiederholten Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschriften und anderer Sicherheitsbestimmungen sowie Nichtbeachtung des SiGe- Planes sowie von Anordnungen der Bauleitung und des SiGe- Koordinators behält sich der AG vor, diese Personen von der Baustelle zu verweisen. Auf dem gesamten Gelände gilt Rauchverbot. 1.33. Terminplan und BE-Plan (detailliert) entfällt 1.34. Baureinigung und Abfallbeseitigung Der AN trägt selbst Sorge für die fachgerechte Beseitigung der bei der eigenen Bauleistungen anfallenden Abfälle. 1.36. Sicherheitsvorkehrungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt den Arbeitgeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder – grundstücken. Da seit Anfang 2016 in der Bundesrepublik Deutschland die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz und darauffolgend die berufsgenossenschaftlichen Regeln angepasst wurden, wird nachstehend auf die wichtigsten Bestimmungen verwiesen: Für alle Baustellen ist durch den Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen; der SiGe-Plan ist kein Ersatz für diese gesetzliche Verpflichtung bei Arbeitsplätzen ab 1,0m Höhe ist generell eine Sicherung gegen Absturz vorzusehen; an Verkehrswegen gilt dies ebenfalls ab 1,0m Höhe; diese Vorschrift gilt auch z.B. für das Verlegen von Schaltafeln, Auslegen von Filigrandeckenplatten, Montieren von Stahlbauteilen, Verlegen von Dachschalungen bzw. Dacheindeckungen alle Absturzsicherungen wie Umwehrungen, Geländer, Gerüste etc. müssen eine Zulassung haben; Holzbauteile müssen die in den Vorschriften genannten Güteklassen und Materialstärken vorweisen das Arbeiten mit Anseilschutz ist zeitlich begrenzt und darf nur erfolgen, wenn der Aufbau von Gerüsten, Umwehrungen etc. nicht möglich ist. Weitere Informationen können unter www.bgbau-medien.de eingesehen werden. 1.37. Abnahme Nach Fertigstellung der Leistung erfolgt nach §12 VOB/B durch den AG und Architekten eine förmliche Abnahme. An der Abnahme werden auch die Folgegewerke teilnehmen. 1.38. Sonstiges Auf dem Grundstück befinden sich 8 Stk Bestandsbäume. Diese Bestandsbäume bleiben erhalten und dürfen nicht gerodet werden. Die Bauarbeiten im Bereich der Bestandsbäume sind unter absoluter

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Sorgfalt und Umsicht auszuführen. Dies gilt auch für Arbeiten im Bereich der bestehenden Wurzelräume. Ein Baumschutz erfolgt Bauseits. Vor Beginn der Ausführung ist das Vorgehen mit der Bauleitung abzustimmen. Wenn die zu schützenden Bäume in ihrer Vitalität und/oder Standsicherheit beeinträchtigt werden, können dem AN erhebliche Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. 1.39. Anlagen zu diesem LV 1) Baustellenübersichtsplan 2) Werkpläne 3) Details 4) Brandschutznachweis 5) Baumgutachten 6) Bauteilkatalog 7) Bauzeitenplan

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)
AUSSCHREIBUNG LV: 023 Putz- und Stuckarbeiten
Hinweis Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss
Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss

Egüsl tgigeeltne nF ajeswseuinlsg deiien sNcohrlmieeßnlic uhn dde Rr eÄgnedlenr iunn dgeern z, uBmer iVcehrttigraugnsgsecnh luunsds Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Hinweis Angaben zur Ausführung - Putz- und Stuckarbeiten Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.

Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.

Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.

Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen.

Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten.

Ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.

Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen.

Innenputz, Trockenbauoberflächen Für Flächen mit Oberflächen von Innenputzen in der Qualitätsstufe Q3 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Zeile 7 Tabelle 3 DIN 18202.

Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind.

Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)

freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen.

Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind.

Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist.

Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen.

Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.

Hinweis Angaben zu Ausführung - Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle

gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.

Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die benutzten Materialien, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.

Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig.

Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.

Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen.

Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.

Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.

Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.

Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird.

Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)

beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.

Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt.

Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.

Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.

Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau.

Hinweis Vergütung Mehraufwand der Arbeitshöhe über 3,5m:

Der Meheaufwand der Putz- und Stuckarbeiten in Arbeitshöhe über 3.5m werden über die jeweiligen Positionen der Gerüste zusätzlich vergütet. Eine Zulageposition ist deswegen nicht vorhanden.

1 vorbereitende Arbeiten
1
1...1 Baustelleneinrichtung für Putz- und Stuckarbeiten Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Putz- und Stuckarbeiten.
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Putz- und Stuckarbeiten.

Einschließlich Bereitstellung, Auf- und Abbau sowie Vorhaltung eines geeigneten Arbeitsgerüstes bzw. Rollgerüstes für die Ausführung sämtlicher ausgeschriebener Arbeiten im EG und OG

Raumhöhen: EG ca. 3,14 m OG ca. 3,20 m

1,000 psch ________ _________________
1...2 Schützen von Bauteilen, Fußboden Fußboden mit Abdeckvlies und ggf. Klebeband abdecken gegen Verschmutzung während der Putz- und Stuckarbeiten.
Fußboden mit Abdeckvlies und ggf. Klebeband abdecken gegen Verschmutzung während der Putz- und Stuckarbeiten.

Das Beseitigen und Entsorgen nach Beendigung der Leistung ist mit einzukalkulieren.

In dieser Position sind nur die Flächen erfasst, bei denen die Leistung nach Art und Umfang nicht als Nebenleistung einzuordnen ist.

Ausführung nach Absprache mit der Bauleitung

1.008,000 m2 ________ ____________

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)
1...3 Schützen von Bauteilen, Wandfläche Abkleben der Wandflächen mit Folie und Klebeband.
Abkleben der Wandflächen mit Folie und Klebeband.

Das Beseitigen und Entsorgen nach Beendigung der Leistung ist mit einzukalkulieren.

In dieser Position sind nur die Flächen erfasst, bei denen die Leistung nach Art und Umfang nicht als Nebenleistung einzuordnen ist.

Ausführung nach Absprache mit der Bauleitung

100,000 m2 ________ ________________________
1...4 Schützen von Bauteilen, Fenster und Türen Abkleben der Fensterelemente und Einbauten mit Folie und Klebeband.
Abkleben der Fensterelemente und Einbauten mit Folie und Klebeband.

Das Beseitigen und Entsorgen nach Beendigung der Leistung ist mit einzukalkulieren.

In dieser Position sind nur die Flächen erfasst, bei denen die Leistung nach Art und Umfang nicht als Nebenleistung einzuordnen ist.

Ausführung nach Absprache mit der Bauleitung

210,000 m2 ________ ________________________
Summe 1 vorbereitende Arbeiten ____________
2 Innenwände und Innenseite der Außenwände
2
2...1 Gipsputz, 1-lagig, IW, inkl. Putzschienen, abgezogen Q2 Gipsputz, einlagig, im Innenbereich. Bauteil : Wände
Gipsputz, einlagig, im Innenbereich. Bauteil : Wände

Putzgrund : KS und Beton Oberfläche : abgezogen Oberflächenqualität : Q 2 Druckfestigkeit : > = 2 N/mm2 Putzdicke : 15 mm

Leistung inkl. aller erforderlichen vorbereitenden Arbeiten wie Stoßfugen schliessen, Untergrund reinigen, Spritzwurf als Untergrund, Putzschienen etc.

Inkl. Eckausbilung Eckprofile werden gesondert vergütet

Alle angrenzenden Bauteilen sind abzudecken!

1.277,000 m2 ________ ________________________
2...2 Gipsputz, 1-lagig, IW, feucht, inkl. Putzschienen,abgez. Q2 Gipsputz, einlagig und wasserabweisend, in feuchtebelasteten Bereichen, innen.
Gipsputz, einlagig und wasserabweisend, in feuchtebelasteten Bereichen, innen.

Bauteil : Wände Bereich : Bad/Küche Putzgrund : KS und Beton Oberfläche : abgezogen Oberflächenqualität : Q 2 Putzdicke : 15 mm

Leistung inkl. aller erforderlichen vorbereitenden Arbeiten wie Stoßfugen schliessen, Untergrund reinigen, Spritzwurf als Untergrund,

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)

Putzschienen etc.

Inkl. Eckausbilung Eckprofile werden gesondert vergütet

Alle angrenzenden Bauteilen sind abzudecken!

378,000 m2 ________ ________________________
2...3 Zulage Laibung verputzen Zulage zu Hauptpositionen für das Verputzen von Laibungen
Zulage zu Hauptpositionen für das Verputzen von Laibungen

Breite: ca. 24cm Wandfläche: KS-Wände, Stb-Wände Abrechnung nach m2.

80,000 m2 ________ ________________________
2...4 Zulage Laibung verputzen, feucht Zulage zu Hauptpositionen für das Verputzen von Laibungen in Feuchträumen
Zulage zu Hauptpositionen für das Verputzen von Laibungen in Feuchträumen

Breite: ca. 24cm Wandfläche: KS-Wände, Stb-Wände Abrechnung nach m2.

20,000 m2 ________ ________________________
2...5 Zulage Fläche klein / schmal, Putz Zulage zu Hauptpositionen für schmale und kleine Flächen bis zu 2,5 m2.
Zulage zu Hauptpositionen für schmale und kleine Flächen bis zu 2,5 m2.

z.B. schmale Fläche an Fenster- und Türanschlüssen, Stinrseite der Wände, Oberseite der Installationswände usw.

Wandfläche: KS-Wände, Stb-Wände

Abrechnung nach m2

95,000 m2 ________ ________________________
2...6 Zulage Fläche klein / schmal, Putz, feucht Zulage zu Hauptpositionen für schmale und kleine Flächen in Feuchträumen bis zu 2,5 m2.
Zulage zu Hauptpositionen für schmale und kleine Flächen in Feuchträumen bis zu 2,5 m2.

z.B. schmale Fläche an Fenster- und Türanschlüssen, Stinrseite der Wände, Oberseite der Installationswände usw.

Wandfläche: KS-Wände, Stb-Wände

Abrechnung nach m2

25,000 m2 ________ ________________________
2...7 Aussparungen von 15cm bis 90cm Mehraufwand für das saubere und fachgerechte Anarbeiten der Putz- und Stuckarbeiten an vorhandene Aussparungen, einschließlich
Mehraufwand für das saubere und fachgerechte Anarbeiten der Putz- und Stuckarbeiten an vorhandene Aussparungen, einschließlich

Ausbildung sauberer Kanten und erforderlicher Anpassungsarbeiten.

Abrechnung je Aussparung Aussparungen von 15cm bis 65cm

Abrechnungseinheit: Stk.

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)
63,000 St ________ ____________
2...8 Gewebestreifen Putz Liefern und fachgerecht einbauen von Gewebestreifen, geeignet / passend zum angebotenen Putzsystem.
Liefern und fachgerecht einbauen von Gewebestreifen, geeignet / passend zum angebotenen Putzsystem.

Breite: ca.30cm

Abrechnung in lfm.

85,000 m ________ ________________________
2...9 Bewegungsfuge Putz Liefern und fachgerecht einbauen von Bewegungsfugenprofiel, geeignet / passend zum angebotenen Putzsystem.
Liefern und fachgerecht einbauen von Bewegungsfugenprofiel, geeignet / passend zum angebotenen Putzsystem.

Material: Edelstahl Einbau: zB im Bereich zwischen Neubau und Bestand

Abrechnung in lfm.

50,000 m ________ ________________________
2...10 Eckprofil Putz Eckprofile Alu liefern und fachgerecht setzen.
Eckprofile Alu liefern und fachgerecht setzen.

Putz: Gipsputz, einlagig Bereichen, innen. Bauteil : Wände Putzgrund : KS und Beton Oberfläche : abgezogen Oberflächenqualität : Q 2 Putzdicke : 15 mm

Leistung inkl. aller Nebenleistungen

Alle im fertigen Zustand sichtbaren Katen sind zwingend mit einem Radius von 2mm auszuführen.

25,000 m ________ ________________________
2...11 saubere Eckausbildung Mehraufwand für die fachgerechte und saubere Ausbildung von Außenecken bei Putz- und Stuckarbeiten, einschließlich
Mehraufwand für die fachgerechte und saubere Ausbildung von Außenecken bei Putz- und Stuckarbeiten, einschließlich

erforderlicher Zuschnitte, Anarbeitung und Herstellung einer geraden und fluchtgerechten Eckkante.

Die Position umfasst ausschließlich den Mehraufwand gegenüber der normalen Putzleistung.

Abrechnung in lfm

25,000 m ________ ________________________
Summe 2 Innenwände und Innenseite der Außenwände ____________

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)
3 Sonstiges
3
3...1 Schliessen der E-Schlitze in KS-Wänden Vorhandene E-Schlitze in KS-Wände fachgerecht und oberflächenbündig schließen, einschließlich aller erforderlichen
Vorhandene E-Schlitze in KS-Wände fachgerecht und oberflächenbündig schließen, einschließlich aller erforderlichen

oNbeebreflnäacrhbeenitbeünn udnigd sMchaltieerßiaelnie, ne.inschließlich aller erforderlichen

Schlitze vollständig verfüllen und für die nachfolgende Oberflächenbearbeitung bzw. Putzarbeiten vorbereiten.

100,000 m ________ ________________________
Summe 3 Sonstiges ____________
4 Stundenlohnarbeiten
4
Hinweis Hinweis Bezahlt werden nur die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich geleisteten Stunden, ohne Wegezeiten zu den vereinbarten
Bezahlt werden nur die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich geleisteten Stunden, ohne Wegezeiten zu den vereinbarten

Stundenverrechnungssätzen zuzüglich Umsatzsteuer.

Anfahrtpauschalen, Auslösen und sonstige Kosten sind in die nachfolgenden Stundensätze einzurechnen. In den Stundenverrechnungssätzen für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind enthalten:

-Lohn- und Gehaltskosten, -Lohn- und Gehaltsnebenkosten, -Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge, -Gemeinkostenanteile und Gewinne.

Zuschläge zu den Verrechnungssätze für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen, sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet.

4...1 Stundensatz Meister Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
10,000 Std ________ ________________________
4...2 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
10,000 Std ________ ________________________
4...3 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.

10,000 Std ________ ____________

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studio ito GmbH Projekt: 027 KRN, Datei: Leistungsverzeichnisse 15.10.2026 LV: 023 Putz- und Stuckarbeiten Seite: 18
Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)
4...4 Verrechnungseinheit Verrechnungspreis für sonstiges gelifertes Material und Fremdleistungen für Stundenlohnarbeiten gegen Rechnungsnachweis
Verrechnungspreis für sonstiges gelifertes Material und Fremdleistungen für Stundenlohnarbeiten gegen Rechnungsnachweis

in Verrechnungseinheiten VE.

In der Verrechnungseinheit VE kann der Bieter seinen Zuschalg (AGK, BGK, W&G) auf die Lieferantenrechnungen einkalkulieren.

1VE entspricht 1St entspricht 1€ des Rechnungsbetrages ohne Mehrwertsteuer (z.B. Aufschlag 10% entspricht VE 1,10). Die Vergütung erfolgt nur gegen Vorlage der Rechnung.

50,000 St ________ ________________________
Summe 4 Stundenlohnarbeiten ____________

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studio ito GmbH Projekt: 027 KRN, Datei: Leistungsverzeichnisse 15.10.2026 LV: 023 Putz- und Stuckarbeiten Seite: 19

ZUSAMMENFASSUNG

1 vorbereitende Arbeiten ____________

2 Innenwände und Innenseite der Außenwände ____________

3 Sonstiges ____________

4 Stundenlohnarbeiten ____________

GESAMTSUMME (EUR netto) ____________

19,00 % MEHRWERTSTEUER ____________

GESAMTSUMME (EUR brutto) ____________

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung