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| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen
Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben in Nr. 7 erklärt wurde und bei der Zuschlagsertei- lung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nach § 6d EU Abs1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt.
1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Ar- beitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, Druck- luftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 - Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeit- nehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifver- trägen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu ent- richten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, ille- gale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeit- nehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichproben- kontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unter- lagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt.
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1.2 Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsende- gesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigs- tens 2.500 € belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Ver- pflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Ver- tragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insge- samt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachge- wiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung ei- nes in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkas- senbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maxi- mal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Bei der Weitervergabe von Leistungen an andere Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU 232 zum Vertragsgegenstand zu machen.
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