VVB 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 07-2019.pdf

Putz-, Malerarbeiten und Baustellenreinigung am Gebäude A11

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 13:25 (Europe/Berlin)

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - Einheitliche Fassung)

Vergabestelle Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW Bundesbau Datum der Versendung 14.10.2026

Mercedesstraße 12 40470 Düsseldorf

Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Freihändige Vergabe nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist Datum 06.11.2026 Uhrzeit 09:00
Eröffnungstermin Datum 06.11.2026 Uhrzeit 09:00
Ort Vergabemarktplatz
Raum
Bindefrist endet am 04.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung Maßnahmennummer Baumaßnahme 70-37-7174-22-001 BLB NRW BB/Ac/NATO-Flugplatz Nörvenich Geb. A11/Putz-, Malerarbeiten und Baustellenreinigung Vergabenummer Leistung 080-26-00687 Putzarbeiten, Malerarbeiten, Bauendreinigung Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind BLB NRW Hinweise zu Interessenkonflikten.pdf BLB NRW Information gem. Art. 13 und 14 DSGVO Bund.docx BLB NRW Wichtige Hinweise für Rechnungen[Land, Bund, LD, Bau].pdf Leitfaden_Anwendung_Bietertool.pdf VVB 212 - Teilnahmebedingungen 07-2019.docx VVB 216 - Verzeichnis vorzulegender Unterlagen 07-2019.pdf B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden 20261009_VO_247_MIL.pdf 214_Besondere und Weitere besondere Vertragsbedingungen Bund.pdf A11_Ansicht+Schnitt_anonymisiert.pdf A11_EG_anonymisiert.pdf BLB NRW Staatenliste Anlage zum RdSchr des BMI vom 08.06.2022.pdf BLB NRW VHB-244_GAEB national und EU Bund.docx GAEB_PutzMalerLackierarbeiten_080-26-00687.d83 GAEB_PutzMalerLackierarbeiten_080-26-00687.x83 LV_PutzMalerLackierarbeiten_080-26-00687.pdf VVB 241 - Abfall 12-2017.docx C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 20261009_VO_125_Sicherheitsauskunft.pdf 20261009_VO_126_Sicherheitsauskunft NU.pdf BLB NRW Eigenerklärung Sanktionen Russland Bund [2022_04_14].pdf BLB NRW Formblatt Selbstauskunft Einzelunternehmen.docx BLB NRW Hinweis_Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg).pdf

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BLB NRW Infoblatt Steuerabzug.docx VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022.docx VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019.pdf VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017.docx VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation ueber die Endsumme 12-2017.docx VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017.docx VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docx D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 20261009_VO_223.pdf

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Bundesbau, Mercedesstraße 12, 40470 Düsseldorf

Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung zu vergeben.

2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform VMPConnector: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) 3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Bedingung an die Auftragsausführung • 213 Angebotsschreiben (mittels Eigenerklärung vorzulegen): bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot (Haupt- und Nebenangebot) • 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot • 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot. Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. • BLB NRW Eigenerklärung Sanktionen Russland Bund [2022_04_14] (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung dient zur Umsetzung der EU-Sanktionen gegenüber Russland. • Hinweis_Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Leistungsverzeichnis mit den Preisen (Bundesbau) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als d84 / x84-Datei für Hauptangebote bzw. als d85-/x85-Datei für Nebenangebote. • Selbstauskunft Einzelunternehmen - Scheinselbstständigkeit (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur auszufüllen, wenn Sie keine juristische Person oder Personengesellschaft sind. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • 124: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • Info-Blatt Steuerabzug (mittels Eigenerklärung vorzulegen)

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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Allgemeine Eignung:

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation ("PQ-Verein") von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.

Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen.

Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.

Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

***Nachunternehmen/andere Unternehmen:

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

****Junge Unternehmen/Newcomer: Bei neu gegründeten Unternehmen (Newcomern) finden die besonderen Umstände einer noch kurzen Unternehmenshistorie im Rahmen der Eignungsprüfung Berücksichtigung.

Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können einschlägige Erfahrungen und Qualifikationen der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen anstelle von unternehmensbezogenen Referenzen berücksichtigt werden, sofern diese dem Unternehmen für die konkrete Leistungserbringung tatsächlich zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für Erfahrungen, die die betreffende Person bei einem anderen Unternehmen erworben hat, sofern sie dort eine für die jeweilige Eignungsanforderung maßgebliche Funktion innehatte und für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags in einer entsprechenden oder vergleichbaren Funktion vorgesehen ist. Der Bewerber bzw. Bieter hat hierzu die Funktion der betreffenden Person bei der Referenzleistung sowie ihre vorgesehene Funktion bei der Ausführung des Auftrags darzulegen und die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Person für die Auftragsausführung (z. B. durch Eigenerklärung oder Verpflichtungserklärung) zu belegen.

Sofern zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Angaben oder Belege für zurückliegende Zeiträume (z. B. Umsatzerlöse der letzten drei Geschäftsjahre) gefordert sind, bleibt deren Nichtvorlage bei neu gegründeten Unternehmen unschädlich, soweit keine entsprechenden Mindestanforderungen festgesetzt wurden. Soweit Mindestanforderungen festgesetzt wurden, können neu gegründete Unternehmen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise belegen, sofern diese nach den

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einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften an die Stelle der geforderten Nachweise treten können. • 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen

  • bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen • Angabe der PQ-Nummer (mittels Eigenerklärung vorzulegen): im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto Sonstige Unterlagen • 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen): - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird
  • bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft

3.2 - frei - 3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen Bedingung an die Auftragsausführung • 125 Sicherheitsauskunft Teilnehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • 223 Aufgliederung der Einheitspreise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer • 124: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; soweit jeweils eintragungspflichtig; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Gewerbeanmeldung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; soweit anmeldungspflichtig; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Handelsregisterauszug (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; soweit eintragungspflichtig; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • 124: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, mit Angabe der Lohnsummen; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Unternehmen zur Sozialversicherung beitragspflichtig ist, sonst Negativbescheinigung als Dritterklärung;

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Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • Urkalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Urkalkulation ist in einer unverschlüsselten Datei zusenden.

Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen Urkalkulation darzustellen. Die Urkalkulation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

Aus der Urkalkulation müssen für die im Angebot enthaltenen Einheitspreise folgende Preisbestandteile unmittelbar ersichtlich sein:

  • Einzelkosten der Teilleistungen mit Leistungsansätzen (Menge/ Zeit) aufgegliedert in alle Kostenarten (insbesondere Lohn und Gehalt, Baustoffe und Bauteile, Rüst-, Schal- und Verbaumaterial, Hilfs- und Betriebsstoffe, Baugeräte und Sonderkosten)

  • Gemeinkostenanteil mit den dazugehörigen Umlagefaktoren, aufgeschlüsselt nach Baustellengemeinkosten (BGK), allgemeinen Geschäftskosten (AGK), Wagnis und Gewinn (W+G) bezogen auf die einzelnen Kostenarten.

Weiterhin ist anzugeben:

  • Ermittlung der Kalkulationslöhne
  • Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle

Die Kalkulationen der Nachunternehmer/ anderen Unternehmer sind der Urkalkulation beizufügen, spätestens bei Bedarf/ auf Aufforderung detailliert vorzulegen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • 124: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (mittels Eigenerklärung vorzulegen): gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Referenznachweise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; auch für präqualifizierte Unternehme relevant, sollten die im PQ-Verein hinterlegten Referenzen von der Art und vom Umfang her nicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein; Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:

  1. Ansprechpartner, 2) Art der ausgeführten Leistung, 3) Auftragssumme, 4) Ausführungszeitraum, 5) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, 6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, 7) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, 8) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), 9) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), 10) ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, 11) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Erklärung eines Dritten als Anlage zur Eigenerklärung);

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - Einheitliche Fassung)

Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

4 Losweise Vergabe nein

ja, Angebote sind möglich

nur für ein Los

für ein Los oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann

Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen.

Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.

6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.

6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung

nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen:

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien

8 Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform.

elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.

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elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.

schriftlich.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf

Stelle:

9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Name Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Zentrale - Geschäftsbereich Leitung und Fachaufsicht Bundesbau NRW Anschrift Geschäftsbereich Leitung und Fachaufsicht Bundesbau NRW, Mercedesstraße 12, 40470 Düsseldorf Tel. +49 211617000 Fax E-MailZ.GBBundesbau@BLB.NRW.de

10 Weitere Angaben Sonstiges Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.

Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.


Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.


Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. 1 S. 2267) ist der BLB NRW verpflichtet, ab dem 01.01.2002, bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Entgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt. Von der Bagatellgrenze im Sinne des § 48 Abs.2 EStG macht der BLB NRW keinen Gebrauch. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene

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Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.


Nach vorheriger Rüge bei dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Einkauf Bundesbau, Mercedesstraße 12, 40470 Düsseldorf, Deutschland, ist die Nachprüfungsstelle/Nachprüfungsbehörde, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Geschäftsbereich: Leitung und Fachaufsicht Bundesbau NRW Mercedesstraße 12 40470 Düsseldorf Deutschland E-Mail: Z.GBBundesbau@BLB.NRW.de


Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.


Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.


Hinweis - Wettbewerbsregister Ab erreichen der maßgeblichen Wertgrenze nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.


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