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Anlage 2_Leistungsbeschreibung_26_09_02.pdf

Prüfung, Wartung und Inspektion technischer Anlagen in ZDF-Auslandsstudios

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 16:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Leistungsbeschreibung

Wartung und hygienische Inspektion von klimatechnischen Anlagen und Trinkwasserprüfung. Prüfung elektrischer ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel. Wartung und Prüfung studiotechnischer Einrichtungen. Prüfung von Schnittplätzen. Prüfung von Leitern und Tritten.

Entsprechend der Verpflichtungen eines Anlagenbetreibers ergibt sich die gesetzlich vorge- schriebene Notwendigkeit zur Sicherheitsprüfung, Wartung und Instandhaltung von techni- schen Systemen in unseren Auslandsstudios.

Wartung und hygienische Inspektion bzw. Reinigung von klimatechnischen Anlagen und Trinkwasserprüfung . • Wartung nach Intervallvorgabe in Anlage 1 (Anlagenbestandsliste) • Instandsetzung • Bereitstellung der erforderlichen Hilfs- und Betriebsmittel • Rufbereitschaft/ telefonischer Support • Entsorgung • Hygieneinspektion und Reinigung an klimatechnischen Anlagen • Zyklische Prüfung Trinkwasseruntersuchung nach TrinkwV angelehnt an die VDI 6023 • Zyklische Prüfung der Klima-/Raumlufttechnik angelehnt an VDI 6022 (bestehend aus 1x Abklatschprobe und 2x Raumluftproben pro Einheit)

Anmerkung:

Da durch die Entfernungen der Auslandsstudios eine Übergabe der Proben ein deutsches Labor nicht inner- halb von 24 Stunden möglich ist, muss ein alternativ lokal akkreditiertes und zertifiziertes Labor mit der Aus- wertung durch den Auftragnehmer bzw. Probenehmer auf Basis der deutschen gesetzlichen Anforderungen sichergestellt werden. Anhand der Ergebnisse muss danach eine Auswertung und gegebenenfalls Gleichstel- lung erfolgen. Im Ergebnis sind anschließend neben der Risikoanalyse Reinigungs- und Hygienekonzepte abzuleiten.

Prüfung elektrischer ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel, Wartung und Prü- fung studiotechnischer Einrichtungen und Prüfung von Leitern und Tritten

• Jährliche Wartung und Prüfung studiotechnischer Einrichtungen und Geräte der Licht- und Bühnentechnik nach DGUV Grundsätzen 315-390 und DGUV 17/ 18. • Prüfung ortsveränderlicher, elektrischer Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3. • Prüfung der ortsfesten Anlagen nach DIN VDE 0105 Teil 100 Intervall nach Gefähr- dungsbeurteilung (trifft zu für Istanbul, Nairobi, Rio de Janeiro, Singapur, Washington und Warschau) • Prüfung von Schnittplätzen gemäß DGUV Vorschrift 3 „ohne Abschaltung“ (Anwen- dung von Ersatzmessungen wie Thermografie und Ersatzableitstrommessung) • Jährlich Prüfung von Leitern und Tritten gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 208-016.

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Ausführungsorte:

Brüssel, Istanbul, Johannesburg, Kairo, London, Moskau, Nairobi, New York, Paris, Pe- king, Rio de Janeiro, Rom, Singapur, Teheran, Tel Aviv, Tokio, Warschau, Washington, Wien

In den vorgenannten Städten befindet sich jeweils ein ZDF-Studio, welches als Produktions- komplex mit moderner und digitaler Technik ausgestattet ist.

Gewerke:

• Klima-/ Lüftungstechnik • Studiotechnische Einrichtungen • Elektrische Betriebsmittel • Starkstromtechnik

Allgemeine Grundsätze zur Leistungsausführung

Zur Durchführung der Leistung ist Personal einzusetzen mit deutschen und mindestens eng- lischen Sprachkenntnissen.

Der Auftragnehmer muss für sich und seine einzusetzenden Mitarbeiter mindestens eine 3- jährige Auslandserfahrung im Tätigkeitsbereich, besonders für Prüf- und Wartungsarbeiten studio- fernseh- bühnen- und haustechnischen Anlagen nachweisen.

Beim Servicepersonal des Auftragnehmers muss eine uneingeschränkte Reisebereitschaft und Reisemöglichkeit für alle Länder mit Auslandsstudios des ZDF innerhalb von 5 Tagen bestehen. Nur wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes veröffentlicht wird, kann in gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber der Einsatz ausgesetzt werden.

Alle Reisekosten für geplante Wartungen und Prüfungen sind zu berücksichtigen und in der Anlage 1 Anlagenbestandsliste einzutragen.

Durch die CORONA-Pandemie hat sich ein zusätzlicher Bedarf bei der Wartung von Klima- und Raumluftanlagen ergeben, welcher künftig durch zusätzliche Hygienemaßnahmen mit intensiver Reinigung, Desinfektion und Prüfung ergänzt wird. Der Auftragnehmer muss bereit sein diesem Anspruch im Bedarfsfall durch erweiterte Einsätze sicherzustellen.

Die Bereitschaft zu Sicherheitsüberprüfungen der eingesetzten Mitarbeiter wird vorausgesetzt.

Grundsätzlich gilt das deutsche Recht, lokale Vorschriften in den jeweiligen Ländern sind zu beachten und einzuhalten. Die jeweils höherwertige Norm kommt während der Leistungsaus- führung zur Anwendung und ist durch den Auftragnehmer zu beachten.

Alle Serviceleistungen müssen durch mindestens 2 Fachkräfte je Gewerk so abgesichert sein, dass bei Notwendigkeit sofort ein Einsatz erfolgen kann. Durch den Auftragnehmer muss ein telefonischer Support / Erreichbarkeit innerhalb von 24 h sichergestellt werden. Für kritische Systeme ohne Redundanz muss der AN innerhalb von 5 Arbeitstagen einen Einsatz zur

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Fehleranalyse / Störbeseitigung sicherstellen. Bei allen unkritischen Systemen innerhalb von 10 Arbeitstagen.

Die erforderliche Messtechnik / Werkzeuge sind beizustellen mit zugehöriger Zertifizierung und Kalibriernachweis, ebenfalls die notwendigen Prüfgeräte und Prüfadapter. Die Verfahren er- folgen nach SOP.

Die Grundlage der Leistungsausführung sind diese Erläuterungen und die nachfolgenden Be- standslisten. Die Auflistung der in den Anlagenbestandslisten enthaltenen Bauteile / Kompo- nenten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Anlagenbestandsliste (Anlage 2), so- wie der Leistungsumfang der Inspektion und Wartungsarbeiten sind vom AN zu aktualisieren und dem AG mitzuteilen. Die Ausführung aller Arbeiten erfolgt insbesondere gemäß:

• DIN 31051 (Instandhaltung/Begriffe und Maßnahmen) • DIN 31052 (Instandhaltung/Inhalt und Aufbau von Instandhaltungsanleitungen) • VDMA-Richtlinie 24186 und 24176 als Leistungsbeschreibung • EnEV (Inspektion nach § 12) • VDE-Vorschriften • VDI-Vorschriften • VdS-Richtlinien • den Unfallverhütungsvorschriften UVV • den Herstellerangaben • den allgemein anerkannten Regeln der Technik • Die TRBS Richtlinie 1201 (Prüfung von Arbeitsmittel und überwachungsbedürfti- ger Anlagen) • DGUV 208-016 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten • Deutsche Trinkwasserverordnung TrinkwV 2023 • DGUV Grundsätze 315-390 • DGUV Vorschrift 17/18 • DGUV Vorschrift 3 • DIN EN 17206 Veranstaltungstechnik - Maschinen für Bühnen und andere Pro- duktionsbereiche - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen

Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Der AN erbringt die o. a. Leistungen an Werktagen und falls notwendig an Wochenenden in der Zeit zwischen 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit einer qualifizierten den be- trieblichen Anforderungen vertrauten Fachkraft, die in der Lage ist, Havarie-Maßnahmen durchzuführen, die den Sendebetrieb sicherstellen.

Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Arbeitsmittel (z. B. Mess- geräte und Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-, Reinigungs- und Kältemittel etc.) und Ver- brauchsmaterialien (z. B. Filter, Keilriemen) zu stellen bzw. zu liefern. Zoll- und Einreisemoda- litäten sind ebenfalls vom AN abzuwickeln.

Erkennt der AN außerhalb seines Leistungsbereiches Mängel oder Schäden, welche die Be- triebsbereitschaft oder Sicherheit der Anlage gefährden können, hat er sofort die zuständigen Ansprechpartner oder die ZDF-Leitwarte in Mainz unter der Telefonnummer +49 6131-701333 telefonisch zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen.

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Die Benachrichtigungspflicht gilt auch für Mängel oder Schäden, welche die Betriebsbereit- schaft oder Sicherheit einer Anlage gefährden, aber nicht umgehend behoben werden können.

Der AN hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen nachträglich schriftlich den in aufge- führten Ansprechpartnern des Technischen Gebäudemanagements zu bestätigen.

Erkennt der AN, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Be- triebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Leistungen oder andere Intervalle notwendig werden, hat er das ZDF darauf hinzuweisen.

Es dürfen nur Originalersatzteile (neue Teile oder Austauschteile) oder gleichwertige Teile ver- wendet werden. Ausgebaute Teile werden Eigentum des AN und sind nach Abschluss der Arbeiten vom Gelände des ZDF zu entfernen.

Abkündigungen von Ersatzteillieferungen sind dem ZDF unverzüglich mitzuteilen.

Im Rahmen des Vertrages ist mit dem AG (Technisches Gebäudemanagement/Betrieb Ver- sorgungstechnik – TGM/BV) mindestens eine gemeinsame Inspizierung der Anlagen durch- zuführen. Hierüber ist anschließend ein Protokoll zu erstellen. Jeder Vertragspartner trägt die ihm durch diese Inspektion entstandenen Kosten selbst.

Der Zeitpunkt für die Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des ZDF vor Ort rechtzeitig vor Beginn abzustimmen (s. Anlage 3, Verzeichnis der Ansprechpartner). Aus produktionstechnischen und wirtschaftlichen Gründen sind Flugreisen nach Übersee (z. B. Washington, New York) terminlich zusammenzufassen. Die eingesetzte Fachfirma muss auf kurzfristige Nutzungsanforderungen reagieren und selbstständig ihren Arbeitsablauf (ohne das längere Wartezeiten anfallen) anpassen können.

Der AN hat die ausgeführten Leistungen in der Checkliste und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger in absehbarer Zeit notwen- dig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.

Die Mitarbeiter des AN haben sich vor Arbeitsbeginn und bei Arbeitsende beim zuständigen Ansprechpartner vor Ort an- bzw. abzumelden.

Leistung

Folgende Leistungen sind gem. beigefügter Leistungskriterien und nachfolgenden Bestands- listen zu erbringen:

  1. Wartungs- und Inspektionsarbeiten mit kleineren Instandsetzungsarbeiten und Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen, an Versorgungstechnischen Anlagen und Geräten nach AMEV

  2. Trinkwasserprüfung nach TrinkwV 2023 und Hygieneprüfung an Klima-, Lüftungsanlagen und Kühltürmen nach VDI

  3. Wartung und Wiederholungsprüfung an Maschinen- und Bühnentechnische Anlagen und Geräte gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 17/18 und DGUV Grundsätzen 315-390 inkl. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111.

  4. Prüfung ortsveränderliche Geräte und Anlagen gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3.

  5. Prüfungen von Schnittplätzen gemäß DGUV Vorschrift 3 „ohne Abschaltung"

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  1. Wiederholungsprüfungen Leitern und Tritte gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 208-

  2. Wiederholungsprüfung der ortsfesten Anlagen nach DIN VDE 0105 Teil 100 inkl. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.

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