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71_Eigenerklärung_Datenschutz und Vertraulichkeit.docx

Prüfung von Verwendungsnachweisen für geförderte Antidiskriminierungs- und Demokratieprojekte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 11:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Vergabenummer 2026-IV-03-OVMaßnahmenummer 2026-ZVS-LADS
Maßnahme Verwendungsnachweisprüfung
Leistung/CPV 75131000-3 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

Eigenerklärung zu Datenschutz und Vertraulichkeit

Diese Eigenerklärung ist bei einer beabsichtigten Beauftragung von Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern oder Inanspruchnahme Dritter (Eignungsleihe) von diesen, in entsprechender Anzahl, auszufüllen und zu unterschreiben. Einzelbieterinnen/Einzelbieter und sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben diese lediglich auszufüllen, da deren Unterschrift auf dem Angebotsdeckblatt genügt.

für: (Firmierung / Name)

Wir verpflichten uns, das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz) vom 13. Juni 2018 (Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin. 2018, Seite 418) sowie alle sonstigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften des Landes Berlin zum Datenschutz und zur Geheimhaltung zu beachten.

Wir verpflichten uns über alle während oder im Zusammenhang mit dem abzuschließenden Vertrag erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige geschäftlichen- bzw. betrieblichen Tatsachen, sofern sie nicht offenkundig sind, vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten sowie während und nach Beendigung des Vergabeverfahrens Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat die/der Bewerberin/Bewerber/Bieterin//Bieter bzw. die/der Auftragnehmende die ausschreibende Stelle bzw. die/den Auftraggebende auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.

Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.

Darüber verpflichten wir uns, alle bei uns beschäftigten Personen bzw. sonst von uns zur Leistungserbringung eingesetzten dritten Personen, seien es natürliche oder juristische Personen, zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit zu verpflichten sowie dafür Sorge zu tragen, dass den entsprechenden Verpflichtungen nachgekommen wird.

Wir informieren die ausschreibende Stelle bzw. der/den Auftraggebenden unverzüglich schriftlich, wenn wir die Einhaltung dieser Verpflichtungen nicht mehr gewährleisten können. Insbesondere, wenn für uns eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder wir eine solche erkennen, die uns an der Einhaltung der Vertraulichkeit, Geheimhaltung und/oder des Datenschutzes hindern könnte.

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Datum/Unterschrift (ausreichend in Textform)

Hinweis:

Bei Unterauftragnehmenden oder Eignungsverleihenden ist der Name der natürlichen Person anzugeben, die die Erklärung abgibt oder eine die Firma identifizierende Unternehmensbezeichnung.

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