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C-Anlage-Bewertungsmatrix_LADS.pdf

Prüfung von Verwendungsnachweisen für geförderte Antidiskriminierungs- und Demokratieprojekte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 11:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Geschäftsbesorgungsvertrag auf dem Gebiet der Zuwendungen der LADS Anlage C „Bewertungsmatrix“

Anwendungsbereich: Diese Bewertungsmatrix gilt für die Bewertung des Angebots zur Verwendungsnachweisprüfung.

1.Zuschlagskriterium: Qualität des Angebotes (Nachweis durch Grobkonzept zur Auftragsausführung und persönliche Referenzen der verantwortlichen Person) - Gesamtgewichtung von 50 %
Anforderungen an die AngeboteAnforderungen anEinzelpunkte (EP)Faktor0 bis 1 Einzelpunkte2 bis 3 Einzelpunkte4 bis 5 EinzelpunkteMax.
die AngeboteWertungspunkte
(WP = EP * Faktor)
1.1Arbeits- und Zeitplanung / Personaleinsatzmax. 51Die Arbeits- und Zeitplanung ist, insbesondere unter Berücksichtigung des geplanten Personaleinsatzes, im Grobkonzept vage und ungenau dargestellt.Die Arbeits- und Zeitplanung ist, insbesondere unter Berücksichtigung des geplanten Personaleinsatzes, grundsätzlich nachvollziehbar, es besteht aber noch weitergehender Klärungsbedarf.Die Arbeits- und Zeitplanung ist, insbesondere unter Berücksichtigung des geplanten Personaleinsatzes, nachvollziehbar, Arbeitspakete und Terminierungen sind eindeutig definiert. Es besteht kein nennenswerter Klärungsbedarf.5
1.2Projektorganisation und Kommunikationmax. 52Maßnahmen zur Gewährleistung zuwendungsrechtlicher Fachkenntnisse der Mitarbeitenden der Auftrag- nehmerin sowie zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen sind ungenügend dargestellt. Die Kooperation zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin sowie die Kommunikation mit den Zuwendungs- empfangenden ist unzureichend dargestellt. Schritte zur Gewährleistung von Grundkenntnissen zu den Themen der Förderprogramme sowie der Sensibilität im Umgang mit Vielfalt (Diversitykompetenz) bei den Beschäftigten sind unzureichend benannt.Maßnahmen zur Gewährleistung zuwendungs- rechtlicher Fachkenntnisse der Mitarbeitenden der Auftragnehmerin sowie zur Einhaltung daten- schutzrechtlicher Anforderungen sind in ausreichendem Umfang dargestellt. Die Kooperation zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin ist dargestellt, es besteht aber weiter Klärungsbedarf zu wichtigen Fragen der Abgrenzung der Verantwortlichkeiten sowie der Organisation der Zusammenarbeit/ Kommunika- tion. Schritte zur Gewährleistung von Grund- kenntnissen zu den Themen der Förder- programme sowie der Sensibilität im Umgang mit Vielfalt (Diversitykompetenz) bei den Beschäftigten sind benannt, es besteht aber noch weitergehender Klärungsbedarf.Maßnahmen zur Gewährleistung zuwendungsrechtlicher Fachkenntnisse der Mitarbeitenden der Auftragnehmerin sowie zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen sind vollumfänglich und zielführend dargestellt. Die Verantwortlich- keiten sowie die Organisation der Zusammenarbeit/ Kommunikation zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin sowie Zuwendungs- empfangenden ist klar und eindeutig dargestellt. Maßnahmen zur Gewähr- leistung von Grundkenntnissen zu den Themen der Förderprogramme sowie der Sensibilität im Umgang mit Vielfalt (Diversitykompetenz) sind zielführend und schlüssig dargestellt.10
1.3Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsdurchführung verantwortlichen Personmax. 51Berufserfahrung und persönliche Referenzen weisen eine ausreichende Qualifizierung bezogen auf das Zuwendungsrecht, die Zuwendungs- sachbearbeitung und die Verwendungs- nachweisprüfung sowie praktische Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten aus.Berufserfahrung und persönliche Referenzen weisen eine gute Qualifizierung bezogen auf das Zuwendungsrecht, die Zuwendungs- sachbearbeitung und die Verwendungs- nachweisprüfung sowie umfangreiche praktische Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten aus.Berufserfahrung und persönliche Referenzen weisen eine ausgezeichnete Qualifizierung bezogen auf das Zuwendungsrecht, die Zuwendungs- sachbearbeitung und die Verwendungs- nachweisprüfung sowie überdurch- schnittliche praktische Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten aus.5
Es sind maximal 20 Punkte erreichbar. Soweit die höchste Gesamtpunktzahl in dieser Rubrik unter der Maximalpunktzahl liegt, wird diese auf 20 Punkte gesetzt. Mit entsprechendem20
Verhältnis werden dann die Punktzahlen der in dieser Rubrik nächstplatzierten Bieter umgerechnet (inverser Dreisatz). Die danach errechneten Punktzahlen gehen mit 50% in das
Gesamtergebnis ein.

Vergabenummer:

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Geschäftsbesorgungsvertrag auf dem Gebiet der Zuwendungen der LADS Anlage C „Bewertungsmatrix“

2.Preis (Es ergibt sich eine Gesamtgewichtung von 50 %, resultierend aus den hier erreichbaren Wertungspunkten bezogen auf die maximal erreichbare Gesamtzahl der Wertungspunkte.)
Anforderungen an die AngeboteAnforderungen an dieEinzelpunkte (EP)FaktorVerteilung der Einzelpunkte auf die AngeboteMaximale
AngeboteWertungspunkte
2.1Bewertung des Preises der Angebotemax. 201Der günstigste Pauschalvergütung laut Preisblatt wird mit der maximalen Punktzahl von 20 Punkten bewertet. Die übrigen angebotenen Pauschalvergütungen erhalten einen Punktabzug entsprechend des prozentualen Abstandes zum günstigsten Einheitspreis. Der Punktabzug erfolgt bis auf 0 Punkte. Negative Punkte werden nicht vergeben. Zur Veranschaulichung folgende Beispiele: Beispiel 1) Günstigste Pauschalvergütung: 1.000,00 € (=20 Punkte), angebotene Pauschalvergütung: 1.500,00 € prozentualer Abstand: 50 % Punktabzug: 10 Punkte (50 % von 20 Punkten) erreichte Wertungspunktzahl: 10 Punkte Beispiel 2) Günstigste Pauschalvergütung: 1.000,00 € (=20 Punkte), angebotene Pauschalvergütung: 2.000,00 € prozentualer Abstand: 100 % Punktabzug: 20 Punkte (100 % von 20 Punkten) erreichte Wertungspunktzahl: 0 Punkte20

Vergabenummer:

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