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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Datum der Versendung: 30.09.2026
a) Öffentlicher Auftraggeber Vergabeart Land Berlin, vertreten durch die Offenes Verfahren Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Abteilung Antidiskriminierung und Vielfalt Oranienstraße 106 Ablauf der Angebotsfrist 10969 Berlin Datum: 04.11.2026
b) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle Uhrzeit: 10:00 Land Berlin, vertreten durch die Bindefrist endet am: 30.11.2026 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Zentrale Vergabestelle - ZS A 4 Oranienstraße 106 10969 Berlin E-Mail: vergabestelle@senasgiva.berlin.de
c) Zuschlag erteilende Stelle
Wie Buchstabe a)
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
| Vergabenummer 2026-IV-03-OV | Maßnahmenummer 2026-ZVS-LADS |
|---|---|
| Maßnahme Geschäftsbesorgungsvertrag für die Verwendungsnachweisprüfung LADS | |
| Leistung/CPV 75131000-3 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung |
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vergabeverfahren gemäß Gesetz gegen Wettbwerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, für die oben angegebene Lieferung / Leistung ein Angebot in deutscher Sprache abzugeben.
Bitte verwenden Sie kein eigenes, sondern ausschließlich das in den Vergabeunterlagen bereitgestellte Angebotsschreiben (Formular Wirt-213). Änderungen oder Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebots.
Die Auftragsbekanntmachung wurde auf der Vergabeplattform Berlin unter https://www.berlin.de/vergabeplattform zu oben genannter Vergabenummer veröffentlicht.
Anlagen: A) Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und sind im Vergabeverfahren zu beachten: Wirt-124.1 Hinweise Sanktionen gegen Russland Bewertungsmatrix Datenschutzerklärung DSGVO
B) Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und werden Vertragsbestandteil: Wirt-214.1 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
Geschäftsbesorgungsvertrag
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Wirt-215 Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen
Wirt-2143 Besondere Vertragsbedingungen Verhinderung von Benachteiligungen
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Wirt-2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen
Wirt-2140 Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen - Teil A (Wirt-2140) einschließlich Anlagen
Leistungsbeschreibung
Arbeitsanweisung Verwendungsnachweisprüfung
C) Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
Wirt-124 Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
Wirt-213 Angebotsschreiben
Preisblatt
Wirt-2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV)
Wirt-235 Unterauftragnehmer
Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
Wirt-238 B ieter- und Bewerbergemeinschaft
Wirt-3293 Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters
Geeignete unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte (Maximal ein Jahr in der Vergangenheit) oder laufende Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit aussagekräftiger Angabe des Auftragsinhaltes und - umfangs, des Leistungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (mindestens 4 Referenzen)
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl sowie der freien Mitarbeiter bezogen auf das aktuelle und die beiden letzten zurückliegenden Geschäftsjahre (2024-2025, maximal 2 Seiten)
Eine Darstellung ob ausreichend Personal zur Erbringung der gegenständlichen Leistung vorliegt.
Eigenerklärung_Datenschutz und Vertraulichkeit
D) Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
im Namen im Namen und für Rechnung Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Abteilung Vielfalt und Antidiskriminierung Oranienstraße 106 10969 Berlin
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in Textform, über die Vergabeplatform. Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstellung sind bitte unverzüglich in oben genannter Form an die Vergabestelle zu übermitteln. Fragen insgesamt können bis zum 26.10.2026 gestellt werden. Eine Beantwortung der Fragen erfolgt in jedem Fall, wenn der Inhalt der entsprechenden Frage Anlass gibt, zwingende Änderungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Sollte ein solcher Fall die Verlängerung der Angebotsfrist erforderlich machen, wird diese in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung der Frage verlängert. Fragen, die keinen vergaberechtlich begründeten Handlungsbedarf bzgl. der Vergabeunterlagen nach sich ziehen, werden nur beantwortet, soweit es für die Vergabestelle möglich ist, eine Bearbeitung und Beantwortung, sowie Veröffentlichung für die Bieter innerhalb der o.g. Bieterfragefrist zu realisieren, da eine Verlängerung der Angebotsfrist hier nicht in Betracht kommt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3 Nachweise, Angaben und Unterlagen
3.1 Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen (einschließlich Modelle, Muster und
Proben) sind mit dem Angebot einzureichen:
Siehe C)
3.2 Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen (einschließlich Modelle, Muster und
Proben) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Siehe D)
3.3 Erklärungen und Nachweise zur Eignung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Ausgenommen hiervon sind sind Aufträge für soziale und andere besondere Dienstleistungen.
Bewerber oder Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.
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Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Bieter müssen keine entsprechenden Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann oder bereits im Besitz der Unterlagen ist. Ein solches Präqalifikationssystem ist das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge des Landes Berlin (ULV). Hier ist im Angebot lediglich die ULV- Nummer anzugeben. Mit der Aufnahme im ULV gelten die auftragsunabhängigen Einzelnachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Grundsatz als erbracht. Die Eintragung bei einer Auftragsberatungsstelle ersetzt nicht die Eintragung im ULV.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
Der Auftraggeber kann verlangen, dass die vorzulegenden Unterlagen vom Bieter zu erläutern sind, insbesondere zur Eignung sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (siehe auch Formular Wirt-124 EU).
4 Zusatz für Bietergemeinschaften:
Bieter haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird (Wirt-238). Die Erklärung ist von allen Mitgliedern abzugeben. Dabei ist der für die Abgabe und den Empfang von Erklärungen im Vergabeverfahren sowie die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter zu bezeichnen.
5 Losweise Vergabe
nein
6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7 Unterauftragsvergabe
Sollen Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, sind diese Teile mit dem Angebot im Formular Wirt-235 (Unteraufträge/ Eignungsleihe) zu benennen.
Soweit zumutbar, sind die Unterauftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe zu benennen.
Weitergehende Hinweise zur Unterauftragsvergabe finden Sie hier: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/hinweise-fuer- bieter/artikel.1259454.php
8 Zusatz für ausländische Bieter
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
zugelassen ist auch die folgende Sprache: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Bieters, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Bieter aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 3 geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen.
Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben ein Preisangebot ohne Umsatzsteuer ab. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber die Umsatzsteuerschuld des Auftragnehmers in seiner Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung (sogenannnter „reverse charge“). Soweit in den Angebotsunterlagen die Angabe der Umsatzsteuer verlangt wird, ist der Betrag „0%“ einzufügen.
9 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote: Preis 50% Kosten (die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Leistungserfüllung entstehen, einschließlich Umsatzsteuererstattung durch den Auftraggeber) Weitere Zuschlagskriterien: Qualität 50%
Siehe Bewertungsmatrix
10 Angebotsabgabe
Angebote können ausschließlich abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
11 Entscheidung über nicht berücksichtigte Angebote
Die Nichtberücksichtigung bei der Zuschlagserteilung wird dem Bieter unverzüglich mitgeteilt.
Der Auftraggeber unterrichtet unbeschadet der Regelungen des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf Verlangen des Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags die nicht berücksichtigten Bieter über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und die nicht berücksichtigten Bieter über die wesentlichen Gründe ihrer Nichtberücksichtigung
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12 Ökologische und soziale Anforderungen Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG); siehe Vergabeunterlagen.
13 Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin Tel: (030) 9013 83 16 Fax: (030) 90 13 76 13 E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de http://www.berlin.de/vergabekammer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf Auftragsbekanntmachung und die dort genannten Hinweise und Angaben zu den Fristen verwiesen.
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