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| Vergabenummer 2026-IV-03-OV | Maßnahmenummer 2026-ZVS-LADS |
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| Maßnahme/Vergabebezeichnung Geschäftsbesorgungsvertrag für die Verwendungsnachweisprüfung LADS | |
| Leistung/ CPV-Code 75131000-3 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung |
Leistungsbeschreibung für
„Geschäftsbesorgungsvertrag für die
Verwendungsnachweisprüfung“
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- Allgemeines _____________________________________________________ 1 1.1 Auftraggebende Stelle _________________________________________________ 1 1.2 Ausschreibende Stelle _________________________________________________ 1
- Leistungsbeschreibung _____________________________________________ 1 2.1 Anlass der Leistung ___________________________________________________ 1 2.2 Von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen, Gegenstand und Umfang ____________________________________________________________ 3 2.3 Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsfristen) _______________________ 6
- Personal ________________________________________________________ 6 3.1 Allgemeine Regelungen ________________________________________________ 6 3.2 Personaleinsatz ______________________________________________________ 7
- Räumlichkeiten und Ausstattung _____________________________________ 7
- Durchführung der Leistung __________________________________________ 7 5.1 Diversity Management _________________________________________________ 7 5.2 Dokumentations- und Mitteilungspflichten der/des Auftragnehmerin/Auftragnehmers _ 7 5.3 Bekanntgabe der Ansprechperson bei der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers ___ 8 5.4 Erreichbarkeit der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers ______________________ 8
- Aufteilung in Lose _________________________________________________ 8
- Eignungskriterien _________________________________________________ 8
- Zuschlagskriterien _______________________________________________ 10
- Nebenangebote _________________________________________________ 10
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- Allgemeines
1.1 Auftraggebende Stelle
Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Abteilung Vielfalt und Antidiskriminierung Oranienstr. 106, 10969 Berlin
1.2 Ausschreibende Stelle Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Abt. Zentraler Service, Referat ZS A - Zentrale Vergabestelle Oranienstr. 106, 10969 Berlin
- Leistungsbeschreibung
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen sind von der Bieterin/dem Bieter zu erfüllen.
2.1 Anlass der Leistung
Es soll juristischen Personen des Privatrechts auf der Grundlage eines Geschäfts-
besorgungsvertrages vom Land Berlin die Verwendungsnachweisprüfung übertragen
werden.
Die Aufgabenübertragung betrifft Projektförderungen der Landesstelle für
Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) der Senatsverwaltung für Arbeit,
Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, Antidiskriminierung (SenASGIVA) in
folgenden Förderbereichen:
• LSBTI Projekte (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche
Menschen) sowie Projekte im Rahmen der IGSV
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• Projekte der merkmalsübergreifenden Antidiskriminierungs- und
Diversityarbeit und zur Beratung in Fällen von Diskriminierung
• Projekte im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus,
Rassismus und Antisemitismus; Projekte zur Stärkung der Demokratie und
Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
• Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Landesdemokratiezentrum
Berlin, LDZ)
In Haushaltsjahr 2025 forderte die LADS 153 Zuwendungsprojekte (inkl. 7 LDZ-
Projekte) mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 28.444.500 €.
Aktuell liegen für das Förderjahr 135 Projektanträge vor. Gemäß Haushaltsplan des
Landes Berlin stehen der LADS im Jahr 2026 Inklusive Bundesmitteln und
Zuwendungsmitteln in auftragsweiser Bewirtschaftung Zuwendungsmittel in Höhe
von 29.908.000 € sowie in 2027 in Höhe von 30.570.000 € zur Verfügung.
In den Jahren 2026 und 2027 geht die LADS davon aus, dass sich die Anzahl der
Projekte im Durchschnitt auf maximal 140 Projekte belaufen wird. Die Zahl der
jährlich von der LADS geförderten Projekte beläuft sich auf ungefähr im Durchschnitt
144 Projekte Jährlich.
Darunter sind jährlich voraussichtlich 11 Projekte, bei denen die LADS nur eine
Kofinanzierung beisteuert und die somit einen geringeren Arbeitsaufwand
verursachen, weil die Verwendungsnachweisprüfung von der hauptfinanzierenden
Stelle durchgeführt wird (sogenannte Kofi Bund Projekte).
Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich ein Jahr, bei einzelnen Projekten
zwei Jahre.
Die Träger erfüllen im Rahmen der geförderten Projekte Aufgaben, an denen das
Land Berlin ein herausragendes, fachliches und politisches Interesse hat.
Der Auftragnehmerin wird durch Verwaltungsakt nach § 44 Abs. 3 Landeshaushalts-
ordnung (LHO) Berlin die Befugnis verliehen, die übertragenen Aufgaben auf dem
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Gebiet der Zuwendungen der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung in den Förderjahren 2026, 2027, 2028
und 2029 in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen
(Beleihung).
2.2 Von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen, Gegenstand und Umfang
- Verwendungsnachweisprüfung nach Nr. 11 AV zu § 44 LHO Berlin betreffend die
Zuwendungsprojekte der LADS der Förderjahre 2025 bis 2027 gemäß der
Arbeitsanweisung der LADS
• kursorische Prüfung nach Nr. 11.1 UAbs 1 AV zu § 44 LHO Berlin innerhalb
von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Verwendungsnachweise
• vertiefte Prüfung nach Nr. 11.1 UAbs. 2 AV zu § 44 LHO Berlin
• Erstellung der Prüfungsvermerke nach Nr. 11.6 LHO AV zu § 44 LHO Berlin
Erkenntnisse aus Prüffeststellungen sind in der aktuellen Förderung zu
berücksichtigen, damit Folgefehler verhindert werden.
• Erlass von Widerrufsbescheiden
• Prüfung von Widersprüchen und Erlass von Widerrufsbescheiden
Einzelheiten der Verwendungsnachweisprüfung sind in einer Arbeitsanweisung
nach Nr. 11.4 S. 7 AV zu § 44 LHO Berlin geregelt (Anlage B 1). Die
Arbeitsanweisung ist für die Auftragnehmerin verbindlich. Die Auftragnehmerin
stellt demnach sicher, dass ihre Mitarbeitenden die Vorgaben in der
Arbeitsanweisung umsetzen. Die Auftragnehmerin hat der Auftraggeberin
anzuzeigen, wenn in besonders begründeten Ausnahmefällen abweichend von
Nr. 11.9 AV zu § 44 LHO Berlin die Verwendungsnachweisprüfung nicht
innerhalb von neun Monaten nach Eingang der Nachweise abgeschlossen
werden kann. Die Auftragnehmerin teilt der Auftraggeberin unverzüglich mit,
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wenn die Verwendungsnachweisprüfung Anhaltspunkte bietet, die nach Nr. 11.9
AV zu § 44 LHO einer erneuten Bewilligung von Zuwendungen für denselben
Zuwendungsempfangenden entgegenstehen.
Hinweis:
Aus der Arbeitsanweisung ergibt sich folgende Aufwandsschätzung in Bezug
auf die Verwendungsnachweisprüfungen:
• Grundsätzlich werden alle regelmäßig wiederkehrenden Projekte (außer KoFi-
Bund Projekte, die vom Bund geprüft werden) unabhängig von der Förderhöhe
innerhalb von 3 Jahren mindestens einmal vertieft stichprobenweise geprüft.
Das betrifft fast alle von der LADS geförderten Projekte, einmalig geförderte
Projekte bilden die Ausnahme.
• Zuwendungsprojekte des Landesdemokratiezentrums Berlin (LDZ) müssen
entsprechend der BHO jedes Jahr vertieft geprüft werden. Aktuell betrifft das
ab 2025 7 Projekte.
• Somit ist, bezogen auf die Gesamtzahl der geförderten Projekte (abzüglich
KoFi-Bund und Mikroprojekte), jährlich mit einem Anteil von ca. 35%
Stichprobenprüfungen zu rechnen. Die Anzahl der vertieften Vollprüfungen ist
von der Menge der Beanstandungen in den kursorischen Prüfungen sowie von
den Vorjahresprüfungen und der Zahl der erstmaligen Projekte abhängig und
kann daher jährlich variieren. Wir schätzen den prozentualen Anteil der
jährlichen Vollprüfungen bezogen auf die Gesamtzahl der Projekte auf ca. 12
%.
• Die Leistung beginnt mit der kursorischen Prüfung der
Verwendungsnachweise aus dem Förderjahr 2025 und ist in 2026
abzuschließen.
• Die Leistung endet mit der vertieften Prüfung der Verwendungsnachweise aus
dem Förderjahr 2027 und ist bis April 2029 abzuschließen.
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- Erlass von Widerrufs- und Rückforderungsbescheiden
• Widerrufs- und Rückforderungsbescheide sind nach vorheriger Anhörung der
Zuwendungsempfangenden gemäß § 28 VwVfG und ggf. nach Anhörung der
Fachsteuerung der LADS zu erlassen.
Die Stellungnahmen der Fachsteuerungen sind während der Prüfung zu
berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung ist ausführlich und plausibel durch
einen Vorlagebericht, in dem die detaillierte Rechtsauffassung des Beliehenen
dargelegt wird, zu begründen.
- Prüfung von Widersprüchen der Zuwendungsempfangenden gegen Widerrufs-
und Rückforderungsbescheide
- Erstellen von Entlastungsschreiben nach Prüfabschluss aller LADS geförderten
Projekte
• Die Kofi Bund Projekte sind erst mit ihrem vollständigen Abschluss (Prüfvermerk
des Bundes, Feststellungsbescheid und Entlastungsschreiben) an die LADS
zurückzugeben.
- Die Auftragnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen
Unterlagen für die Verwendungsnachweisprüfung in FAZIT eingestellt sind.
FAZIT ist im Rahmen der Funktion der Verwendungsnachweisprüfung zu pflegen
und auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Bearbeitungsstatus in FAZIT muss
stets aktuell sein. Der Abschluss des Vorganges ist erforderlich.
Die LADS behält sich vor dies in regelmäßigen Abständen stichprobenartig zu
prüfen. Der Fazit Zugang wird von der Auftraggeberin kostenlos zur Verfügung
gestellt.
- Der Auftraggeberin hat auf Verlangen der LADS jederzeit zu berichten. Daneben
ist ihr unaufgefordert jeweils zum ersten Kalendertag des Folge Quartals über
den Stand der Verwendungsnachweisprüfung mit mindestens folgenden
Angaben unter Einzelauflistung nach Geschäftskennzeichen zu berichten:
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- geprüfte Verwendungsnachweise (Datum der Verwendungsnachweise,
Datum des fachlichen Votums der Auftraggeberin zum Sachbericht, Datum
des Prüfvermerks)
- Datum von Entlastungsschreiben / erlassenen Widerrufs- und
Rückforderungsbescheide
2.3 Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsfristen)
Der Vertrag beginnt am 15.11.2026, frühestens jedoch mit Zuschlagserteilung und endet am 14.11.2029. Hinzu kommt die Möglichkeit einer Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers einmalig jeweils für weitere 12 Monate, bis max. zum 14.11.2030. Die Verlängerungsoption wird vom Auftraggeber bis spätestens zum 31.08.2029 der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer übermittelt.
- Personal
3.1 Allgemeine Regelungen
Maßgeblich für die erfolgreiche Umsetzung des Auftrags ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal.
Der Auftragnehmer garantiert, dass das zur Umsetzung des beschriebenen Vorhabens vorgesehene Personal über die notwendigen Erfahrungen, Fähigkeiten, vor allem in dem beschriebenen Leistungsbereich und die zeitlichen Kapazitäten verfügt, um die Aufgaben sach- und fristgerecht, in hoher Qualität sowie wirtschaftlich durchzuführen.
Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Dass mit der Umsetzung der Leistung beauftragte Personal, Hauptansprechperson und eine weitere Person, als Vertretung/Ergänzung bei erhöhtem Arbeitsaufkommen, ist namentlich zu benennen.
Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Hier möglich: Beschreibung der Auswahlkriterien/Anforderungen an das den Auftrag ausführende Personal: Studien- und Ausbildungsabschlüsse, Zertifikate, Schulungen, Referenzen, Soft Skills, Lebensläufe, Zeugnisse etc.
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3.2 Personaleinsatz
Bitte nennen Sie den Umfang des Mindestpersonaleinsatzes für die gesamte Dauer sowie die Ansprechpersonen.
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Räumlichkeiten und Ausstattung Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Hier möglich: Festlegungen zum Leistungsort, Lage und Zugang (Barrierefreiheit etc.), Räumlichkeiten und Außengelände, sächliche, technisches und räumliche Ausstattung usw., ggf. Hinweise zum Kostentragenden, bei anfallenden Kosten
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Durchführung der Leistung
5.1 Diversity Management
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer verpflichtet sich, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen aller Personen zu respektieren, die positive Wertschätzung der individuellen Verschiedenheit, eine positive Gesamtatmosphäre, das Verhindern der sozialen Diskriminierung von Minderheiten und eine Stärkung von Chancengleichheit voranzubringen.
5.2 Dokumentations- und Mitteilungspflichten der/des Auftragnehmerin/Auftragnehmers
Die Erfüllung des Auftrags hat in enger Kooperation mit der LADS zu erfolgen. Die LADS erwartet, dass die laufende Kommunikation mit der Auftragnehmerin durch eine konkrete Ansprechperson sichergestellt ist, die über den gesamten Vertragszeitraum zur Verfügung steht. Die LADS erwartet ferner, dass die zu benennende Ansprechperson für notwendige Arbeitstreffen zur Verfügung steht.
Die Arbeitstreffen zwischen LADS und Auftragnehmerin sind im regelmäßigen Turnus, mindestens zwei Mal im Jahr, von der Auftragnehmerin zu organisieren und durchzuführen (Terminkoordination, Erstellung einer Tagesordnung, Protokollführung, etc.).
Die Bearbeitung der Verwendungsnachweisprüfung erfolgt unter Nutzung der vom Land Berlin bereitgestellten Zuwendungssoftware FAZIT. Die Auftraggeberin verschafft der Auftragnehmerin kostenlose Zugänge zur Nutzung der Software.
Neben der elektronischen Dokumentation sind Akten in Papierform zu führen, die alle entscheidungsrelevanten und rechtswirksamen Unterlagen enthalten.
Die Auftragnehmerin verarbeitet im Rahmen der Auftragsdurchführung personen- bezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO, die in den Zuwendungsanträgen oder den Verwendungsnachweisen enthalten sind. Im Zuschlagsfall ist die Vertragsklausel bezüglich Datenschutzes einzuhalten. Seite 7
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Nach Abschluss der Zuwendungs- und Prüfvorgänge sind die Unterlagen von der Auftragnehmerin bis zum Ende der Vertragslaufzeit sicher und für eine mögliche Rechnungshofprüfung zugänglich aufzubewahren. Nach Ablauf oder bei Auflösung des Vertrages sind sie unverzüglich der Auftraggeberin vollständig zu übergeben.
5.3 Bekanntgabe der Ansprechperson bei der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers Spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagerteilung hat die/der Auftragnehmerin/Auftragnehmer der Ansprechperson bei der auftraggebenden Stelle die zuständige Ansprechperson bei der/dem Auftragnehmerin/Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Änderungen der Ansprechperson sind unverzüglich bekannt zu geben.
5.4 Erreichbarkeit der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers
Telefonische Erreichbarkeit und per Email ist in den Werktagen von 09.00 bis 15.00 Uhr erforderlich. Die Anfragen der Auftraggeberin sollten so schnell wie möglich beantwortet werden .
- Aufteilung in Lose Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. Die Aufteilung des Auftrages erfolgt in Lose. Eine Los- oder Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Daher ist die Angebotsabgabe für jedes Los und zudem die Zuschlagserteilung auf jedes Los möglich.
Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Bitte die einzelnen Lose und deren Bezeichnungen untereinander einfügen. 7. Eignungskriterien Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie für die Ausführung des Auftrags grundsätzlich geeignet (leistungsfähig und fachkundig) sind und dass bei Ihnen keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Die Kriterien dürfen sich nur auf ➢ Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) und/oder ➢ wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (z.B. bestimmten Mindestjahresumsatz) und/oder ➢ technische und berufliche Leistungsfähigkeit (z.B. Referenzen, die mit der Art und Umfang der auszuführenden Leistung vergleichbar sind) beziehen ➢ Siehe §§ 31, 33, 35 UVgO bzw. §§ 122 ff. GWB, §§ 48, 50 VgV Seite 8
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Gem. den rechtlichen Vorgaben werden folgende Eigenerklärungen verlangt: • Wirt-124 UVgO bzw. Wirt-124 EU
Erklärung zu Ausschlussgründen/ Angaben zum Unternehmen
• Wirt-2140.1 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (ab
10.000 €)
Folgende zusätzlichen Nachweise werden zur Nachvollziehbarkeit von
technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit verlangt:
Geeignete unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte
(Maximal ein Jahr in der Vergangenheit) oder laufende Aufträge in Form
einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren
Leistungen mit aussagekräftiger Angabe des Auftragsinhaltes und -umfangs,
des Leistungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers
(mindestens 4 Referenzen)
Begründung: Die Bietenden müssen über spezifische Erfahrungen mit der
eigenverantwortlichen Erledigung der auftragsgegenständlichen Aufgaben auf
dem Gebiet der Zuwendungen verfügen. Gefordert werden insbesondere
fundierte Kenntnisse und im Verwaltungs- und Zuwendungsrecht sowie
mehrjährige Erfahrungen in deren praktischer Anwendung in der
Zuwendungssachbearbeitung und Verwendungsnachweisprüfung.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl sowie der
freien Mitarbeiter bezogen auf das aktuelle und die beiden letzten
zurückliegenden Geschäftsjahre (2024-2025, maximal 2 Seiten)
Eine Darstellung ob ausreichend Personal zur Erbringung der
gegenständlichen Leistung vorliegt.
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- Zuschlagskriterien
Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018 (Ermittlung des Verhältnisses von Preis und Leistung durch die Ermittlung eines Quotienten zu einer Kennzahl „Z“; Formel: Z = L (Leistung) / P (Preis)) Zuschlagskriterium: Qualität 50 %
Zuschlagskriterium: Preis 50 %
Genaue Angaben befinden sich in der Bewertungsmatrix
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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