DP31-202600122
Leistungsbeschreibung
Vergabegegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DIN EN 50699 (VDE 0702) inkl. der erforderlichen Dokumentation sowie der Überwachung der Prüffristen der Betriebsmittel und den daraus entstehenden Wiederholungsprüfungen an allen Standorten von Dataport für den Zeitraum vom 09.11.2026 bis 31.09.2028 mit der Option 1x 24 Monate zu verlängern. Die Prüfung der Betriebsmittel muss nach den derzeitigen aktuellen, allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen Bestimmungen stattfinden.
Kurzbezeichnung: „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“
Inhaltsverzeichnis
1. Gegenstand der Beschaffung 3
2. Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung 3
2.1. Leistungen zur Prüfung und Dokumenation 3
2.1.2. Erster Prüfungsdurchlauf 3
2.1.3. Unterschied zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung 4
2.1.4. Prüfung von Geräten mobiles Arbeiten 4
2.1.8. Ausführung der Arbeiten 4
2.1.9. Termingerechte Leistungserbringung 5
2.1.10. Rücksichtnahme auf den laufenden Betrieb 5
2.1.11. Zur Leistungserbringung benötigte Mittel 5
2.1.13. Nach bestandener Prüfung 5
2.1.14. Verunreinigungen bei Ausführung der Leistung 5
2.1.15. Umgang mit defekten Geräten 6
2.1.16. Anforderungen an die Dokumentation 6
2.1.17. Zuordnung einer Geräteart 7
2.1.18. Prüffristen bei Wiederholungsprüfung 7
2.1.19. Formate und Termine, in denen die Dokumentation bzw. Daten über geben werden müssen: 7
2.2. Zusätzliche Dokumentation und Arbeiten, die nach dem Stundensatz vergütet werden 7
2.2.1. Gesonderte Dokumentation von Kaskaden von Steckdosen oder Verlängerungen 8
2.2.2. Übermäßige Belastung der Stromkreise 8
2.2.3. Zusätzliche Lohnstunden/ Lohnstunden für Wochenendarbeit 8
2.2.5. Austausch von Steckdosenleisten 9
2.3. Informationen zum Auftragsumfang 10
2.4. Laufzeit und Kündigung 10
Gegenstand der Beschaffung
Beschaffungsgegenstand
Nach den Vorschriften und Richtlinien der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ist der Arbeitgeber verpflichtet innerhalb definierter Prüffristen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchzuführen, um den gefahrlosen Umgang mit den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräten sicherzustellen. Die letzte Prüfung erfolgte im Jahr 2024/2025.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DIN EN 50699 (VDE 0702) inkl. der erforderlichen Dokumentation sowie der Überwachung der Prüffristen der Betriebsmittel und den daraus entstehenden Wiederholungsprüfungen an allen Standorten von Dataport.
Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
Die Auftragserteilung erfolgt nach Absprache und richtet sich nach den jeweiligen Prüffristen der zu prüfenden Betriebsmittel und ergibt sich entsprechend laufend nach den neu vergebenen Terminen für die Wiederholungsprüfung der einzelnen Betriebsmittel. Die durch den Auftragnehmer eingesetzten Prüferinnen und Prüfer müssen nachweislich die Ausbildung und Fähigkeiten entsprechend der TRBS 1203 (Abschnitt 3.1) vorweisen können. Der Nachweis ist bei Angebotsabgabe durch nachvollziehbare Dokumente zu erbringen (Nachweis zur elektrotechnischen Berufsausbildung, Nachweis der dauerhaften Prüftätigkeit, Nachweis der Berufserfahrung mit Angabe der Berufsjahre)
2.1. Leistungen zur Prüfung und Dokumenation
Geräteprüfungen
Es müssen Geräteprüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchgeführt werden, hierzu sind alle erforderlichen Prüfschritte einzuhalten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und die Schutzvorschriften, insbesondere die der DIN EN 50699 (VDE 0702), ArbSchG, TRBS, BetrSichV müssen berücksichtigt bzw. angewendet werden. Es ist eine Dokumentation nach den beschriebenen Anforderungen (Pos. 2.1.16. und 2.1.19.) zu erstellen.
Es sind Geräte der Schutzklassen 1, 2 und 3 zu messen. Vereinzelt sind auch Geräte mit Dreiphasenwechselstromanschluss 230/400V zu messen.
Erster Prüfungsdurchlauf
Im ersten Prüfungsdurchlauf müssen die Betriebsmittel entsprechend der Nutzung den entsprechenden Prüffristen zugeordnet werden. Über die Dauer des Rahmenvertrages erfolgt die Kontrolle der Prüffristen der einzelnen Betriebsmittel und die daraus hervorgehenden Termine für die Wiederholungsprüfung durch den Auftragnehmer. Die Planung bzw. die Ausführung der Prüfungen muss in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner bei Dataport (mit dem gesamtverantwortlichen bzw. mit dem bereichsverantwortlichen Ansprechpartner) und unter rechtzeitiger Vorankündigung erfolgen (mindestens drei Wochen vor Beginn der Prüfung). Die Planung der anstehenden Prüfungen hat wirtschaftlich und ökonomisch sinnvoll zu erfolgen.
Unterschied zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung
Durch den erhöhten Aufwand bei der Erstprüfung eines Betriebsmittels, wie z.B. durch die Datenaufnahme und Anlage des Betriebsmittels in der Dokumentation, wird im Preisblatt der Preis für eine Erstprüfung und für eine Wiederholungsprüfung getrennt abgefragt.
Der Preis für die Erstprüfung wird ebenfalls angesetzt, wenn ein Betriebsmittel nicht mehr mit Gewissheit einer bereits vorangegangen Prüfung zugeordnet werden kann. Dies wäre z.B. bei fehlendem bzw. nicht lesbarem Barcode / Inventarnummer der Fall.
Prüfung von Geräten mobiles Arbeiten
Es müssen auch geplante Termine durchgeführt werden, an denen Mitarbeiter der Dataport AöR ihre Betriebsmittel, die im mobilen Arbeiten genutzt werden, prüfen lassen. Diese Termine werden extra über mehrere Tage geplant und angekündigt. Die Prüfungen werden am jeweiligen Dataport-Standort (siehe Lose) durchgeführt. Zusätzlich anfallende Lohnstunden der Prüfer, die an dieser gesonderten Prüfung teilnehmen, werden extra vergütet (siehe unter Punkt 2.2.3. „Zusätzliche Lohnstunden“ in diesem Leistungsverzeichnis). Die Preise für die Erst-/Wiederholungsprüfung der einzelnen Betriebsmittel bleiben, wie angeboten, bestehen.
Einzelabrufe
Einzelabrufe von Erst-/Wiederholungsprüfungen können erfolgen.
Ort der Prüfungen
Die Prüfungen werden vorwiegend im laufenden Betrieb durchgeführt. Das bedeutet, dass die Verkabelungen und Betriebsmittel getrennt und nach den durchgeführten Messungen wieder ursprungsgerecht und betriebsbereit angeschlossen werden müssen.
Terminabsprachen
Unter Umständen können Büros betriebsbedingt nicht in Reihenfolge abgearbeitet werden. Entschieden wird das grundsätzlich durch die jeweiligen Mitarbeiter in den Büros.
In solchen Fällen sind Terminabsprachen notwendig und von den Prüfern eigenständig mit den Mitarbeitern in den jeweiligen Büros/Arbeitsstätten vor Ort zu vereinbaren.
Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten muss grundsätzlich mit 2 Prüfern, die gemäß der TRBS 1203 befähigt sind, zeitgleich stattfinden (je Standort). Beide sind eigenständig tätig und entsprechend ausgestattet. Die Durchführung der Arbeiten ist durchgängig an 5 Werktagen (Mo.-Fr.) und über die Bearbeitung eines jeweils aktiven, zusammenhängenden Auftrages durchgehend zu erbringen. Für Urlaubs- und / oder Krankheitstage ist für einen Ersatzprüfer/in mit der gleichen Befähigung zu sorgen. In Ausnahmefällen kann es auch zu Arbeiten an Wochenenden kommen, wie in Pos. 2.2.3 beschrieben. Die Nachweise der Prüfer ob diese nach der TRBS 1203 (Abschnitt 3.1) befähigt sind, sind bei Abgabe des Angebot dieser Aussschreibung mit abzugeben und in der Bewertungsmatrix (Pos. 1.5) zu beantworten. (Nachweis zur elektrotechnischen Berufsausbildung, Nachweis der dauerhaften Prüftätigkeit, Nachweis der Berufserfahrung mit Angabe der Berufsjahre)
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) erfüllen die Kriterien der TRBS 1203 nicht und dürfen Prüfungen daher niemals eigenverantwortlich durchführen.
Termingerechte Leistungserbringung
Innerhalb des Zeitraumes des geschlossenen Rahmenvertrages sind die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht (dies betrifft besonders die Einhaltung der Wiederholungsprüftermine der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel) zu erbringen. An diesem Ziel muss sich die Anzahl der zur Verfügung gestellten „Prüfer/in“ orientieren. Die Übergabe der jeweils aktuellen Dokumentation hat wie in Pos. 2.1.19. nach der jeweiligen Prüftätigkeit zu erfolgen. Dies soll auf elektronischem Wege entweder in Form eines Downloads oder eines separaten zeitgemäßen Datenträgers erfolgen.
Rücksichtnahme auf den laufenden Betrieb
Es ist darauf zu achten, dass während aller Arbeiten Rücksicht auf die internen Abläufe in Bezug auf Arbeitsfähigkeit, Lärm und Schmutz usw. genommen wird. Insofern kann es bei den Prüfungen vorkommen, dass Mitarbeiter einen Arbeitsvorgang bzw. ein Gespräch/Telefonat erst beenden müssen, bevor mit der Prüftätigkeit begonnen werden kann.
Zur Leistungserbringung benötigte Mittel
Alle zur Erbringung der Leistungen benötigte Mittel (z.B.: Messgeräte, Werkzeuge,Dokumentationsmaterial,Prüfplaketten und Barcodelabel) sind durch den Auftragnehmer zu stellen.
Prüfgeräte
Für die nach DIN EN 50699 (VDE 0702) durchzuführenden Messungen sind Prüfgeräte nach DIN EN 61557 (und ihren Teilen) zu verwenden, die entsprechend den Herstellervorgaben regelmäßig kalibriert werden.
Die Prüfprotokolle der kalibrierten Geräte sind der Auftraggeberin unaufgefordert vorzulegen.
Nach bestandener Prüfung
Nach bestandener Prüfung muss jedes Gerät eine Prüfplakette samt Barcodelabel (mit Dataport Logo) erhalten, auf der das Datum (Monat und Jahr) der nächsten Wiederholungsprüfung erkennbar ist. Für die Zuordnung zum jeweiligen Prüfprotokoll und aus Gründen der Nachverfolgung muss jedes Gerät mit einem eigenen Barcodelabel beschriftet werden, auf dem der Barcode und das Dataport Logo gut lesbar zu sehen ist. Vorhandene Barcodelabel an den Geräten aus vorrangegangenen Prüfungen müssen in den Prüfablauf und die Dokumentation übernommen werden.
Verunreinigungen bei Ausführung der Leistung
Entstandener Schmutz jeglicher Art, Verpackungsmaterial, nicht benötigte Materialien usw. die eine Brandlast oder eine Unfallgefahr darstellen sind sofort, spätestens aber am Ende eines jeden Arbeitstages zu entfernen.
Umgang mit defekten Geräten
Defekte Geräte sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, zu dokumentieren und am Prüfstandort zu melden. Die Meldung ist tageweise an die Person zu richten, die die Maßnahme am jeweiligen Standort begleitet (Beauftragte/r Mitarbeiter/in von Dataport).
Anforderungen an die Dokumentation
Die Dokumentation muss mindestens folgende Punkte beinhalten und diese müssen im ausführlichen Prüfprotokoll des Prüflings aufgeführt sein:
- Prüfberichtsnummer
- Inventarnummer des Prüflings (Identisch mit Barcodelabel am Gerät)
- Prüfdatum
- Datum der nächsten Prüfung
- Kunde (hier Dataport AöR)
- Art des Gerätes
- Leistungsdaten des Gerätes
- Alle Daten vom Typenschild sind in die Dokumentation aufzunehmen. Dazu gehören auch die Leistungsdaten (Watt , Kilowatt oder Ampere).
- Hersteller, Standort
- Art der Prüfung
- Prüfmittel/Prüfgerät
- Name des Prüfers
- Prüfergebnis
- zusätzlich detaillierte Angaben, wie Messwerte der einzelnen Messungen, gegebenenfalls Erläuterungen bzw. Besonderheiten der Prüfung
- Nennung des Auftrag nehmenden Unternehmens
- Abschließend Datum und Unterschrift des Prüfers. Die Unterschrift kann auch elektronisch erfolgen, wenn der geschützte Zugriff des jeweiligen Prüfers auf das Messgerät gewährleistet ist und somit einer Person zugeordnet werden kann. Das einzelne Prüfprotokoll darf nicht veränderbar sein.
Im Ergebnis muss eine gerichtsfeste Dokumentation vorliegen.
Zuordnung einer Geräteart
Während der Prüfung muss die/der Prüferin/Prüfer dem Prüfling eine Betriebsmittelart zuordnen, die ebenfalls in der Dokumentation aufzuführen ist. Die Vorgaben zur Nennung der Geräteart erfolgt durch ein Dokument, welches innerbetrieblich für die risikobezogene Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde. Dataportinternes Dokument: „Risikobezogene Gefährdungsbeurteilung“ Version 1.0.0 (Das Dokument bzw. Auszüge daraus werden dem Auftragnehmer für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellt).
Prüffristen bei Wiederholungsprüfung
Die Prüffristen, die bei der Wiederholungsprüfung vergeben werden, müssen sich an den Vorgaben der Liste 5.1 (ebenfalls aus dem innerbetrieblichen Dokument für die „Risikobezogene Gefährdungsbeurteilung“ Version 1.0.0) orientieren. Bei ausreichend statistischer Fehlerquote, kann die Prüffrist entsprechend der Vorgaben, in Absprache mit der VEFK bei Dataport, auf den im Dokument genannten maximalen Zeitraum ausgedehnt werden. Vorrangig sind aber immer die aktuellen technischen und gesetzlichen Bestimmungen zu dem Thema.
Formate und Termine, in denen die Dokumentation bzw. Daten über geben werden müssen:
- Die Auflistung der Prüflinge in einem Tabellenformat, wie z.B. Excel oder im PDF Format. In den Zeilen der Liste müssen die gleichen Daten wie in dem Prüfprotokoll aufgeführt werden, bis auf die Unterschrift des Prüfers. (siehe oben „Geforderte Inhalte in der Dokumentation unter Punkt 2.1.16.“)
- Die Prüfprotokolle jedes einzelnen Prüflings in einem üblichen, fälschungssicheren, digitalem Format, mit den bereits oben aufgeführten Inhalten.
- Alle Daten sollen für eine spätere Datenbanknutzung in einem für diese Anforderung typischem Datenformat, wie z.B. SQL (oder nach Absprache) zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Die Übergabe der aktuellen Prüfprotokolle und Listen in den jeweiligen Formaten hat jeweils zum Ende eines Monats zu erfolgen. Die Übergabe der Daten hat auf elektronischem Wege entweder in Form eines Downloads oder eines separaten zeitgemäßen Datenträgers zu erfolgen.
Zum Ende der Vertragslaufzeit wird die komplette Dokumentation, die innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden ist, auf einem separaten Datenträger an Dataport übergeben
Zusätzliche Dokumentation und Arbeiten, die nach dem Stundensatz vergütet werden
Gesonderte Dokumentation von Kaskaden von Steckdosen oder Verlängerungen
Kaskaden von Steckdosenleisten oder Verlängerungen (z.B. zur Versorgung von Arbeitsplätzen) sind, unter Angabe der Raumnummer, gesondert zu dokumentieren und ebenfalls an die Person zu melden, die die Maßnahme am jeweiligen Standort begleitet (Beauftragte/r Mitarbeiter/in von Dataport).
Übermäßige Belastung der Stromkreise
Auf übermäßige Überlastungen der Stromkreise ist unter Angabe der Raumnummer, hinzuweisen (z.B. Kaffeemaschine und Wasserkocher mit entsprechender Leistung an einer Mehrfachsteckdose).
Zusätzliche Lohnstunden/ Lohnstunden für Wochenendarbeit
Terminlich bedingte Wartezeiten, unvorhergesehener Aufwand (wie z.B. aufwändige, erforderliche Demontage von Prüflingen für die eigentliche Prüfung, sowie gesondert beauftragte Stunden, wie z.B. im Rahmen der Prüfung der Geräte mobiles Arbeiten sind schriftlich mit Arbeitsbericht anzuzeigen und werden entsprechend dem Stundensatz gemäß Pos. 6 des Teil C-Preisblattes vergütet.
In besonderne Fällen kann es zu Arbeiten am Wochenende kommen, dies würde z.B. dann zutreffen, wenn bestimmte Arbeitsplätze oder Betriebsmittel nur außerhalb der Dienstzeiten am Wochenende außer Betrieb genommen werden können. Diese Stunden sind ebenfalls schriftlich mit Arbeitsbericht anzuzeigen und werden entsprechend dem Stundensatz gemäß Pos. 7 des Teil C-Preisblattes vergütet.
Wöchentlich sind die entsprechenden Stundenzettel der durch Dataport benannten Person zur Unterschrift vorzulegen. Es können nur Stundenzettel abgerechnet werden, die von der/dem Ansprechpartner/in bei Dataport (oder dessen Vertreter/in) zur Kenntnis genommen und von ihm unterschreiben worden sind.
Fahrtkosten
Es sind die Kosten für den Anfahrtsweg pro KM anzubieten, die bei einer Anfahrt zum jeweiligen Auftragsort eines Bereiches (siehe Los Zuordnung) anfallen werden. Die Kilometerkosten sollen inkl. aller Nebenkosten insbesondere auch eventuell entstehender Parkgebühren angegeben werden.
Die Anzahl der geschätzten Anfahrten ergibt sich vorerst aus unseren Erfahrungen der vorangegangen Prüfungen. Hierbei wird angenommen, dass ein Prüfer pro Tag im Schnitt ca. 130 Geräte prüft. Bei der Anforderung aus Position 2.1.8., von zwei Prüfern je Standort, wären wir bei einem durchschnittlichen Tagessatz von 260 Prüfungen. Diese Anzahl ist der Teiler für die jeweilige Geräteanzahl aus der Standortliste in der Position 2.3 dieser Leistungsbeschreibung. Das Ergebnis ergibt entsprechend die Anzahl der Anfahrten.
Beim Beispiel für Altenholz würde das, wie folgt aussehen:
Altenholz Geräteanzahl aus dem Jahr 2024: 12.410 Stück : 260 Prüfungen pro Tag = 47,73 Anfahrten
Dies entspricht 48 errechneten Anfahrten.
Die Anzahl der errechneten Anfahrten ist ein sehr theoretischer Wert, da gerade die neu eingeführte Praxis, die Elektrogeräte mit unterschiedlichen Prüffristen zu bewerten und die daraus resultierenden Prüfvorgänge doch stark von den Zahlen aus den Prüfungen der Vorjahre abweichen kann. Daher ist die Schätzung der Anfahrten im Preisblatt nur ein Richtwert.
Zusatz: An vielen Dataport Standorten besteht die Möglichkeit des Parkens auf dem Firmengelände bzw. angemieteten Grundstücken, jedoch besteht kein genereller Anspruch auf eine direkte Parkmöglichkeit.
Die in Teil C-Preisblatt angebende Kilometeranzahl (Pos.8) ist ein wertungsrelevanter Schätzwert zur Ermittlung eines vergleichbaren Gesamtpreises. Als Berechnungsgrundlage werden 100 Km pro Anfahrt zugrunde gelegt. Vergütet werden nur die tatsächlich angefallenen Fahrkosten. Wird dieser Schätzwert nicht angegeben, kann das gesamte Angebot nicht wettbewerbsgerecht ausgewertet werden und gilt damit als ungültig. Sollen die Anfahrtskosten 0 € betragen können z.b. Kleinstwerte wie z.B. 0,01 € eingetragen werden.
Zwingend Preisangaben in allen Positionen.
Austausch von Steckdosenleisten
Bei den Prüfungen durchgefallene Mehrfachsteckdosen sind unverzüglich gegen neue „6-fach Steckdosen“ durch den Auftragnehmer zu ersetzen. Der Auftragnehmer hat eine entsprechende Menge der Steckdosenleisten vorzuhalten, damit er diesem Ziel gerecht werden kann. Die Steckdosenleisten sollen eine dem Einsatz entsprechende hohe Qualität aufweisen. Das Produkt, welches eingesetzt werden soll, muss bei Angebotsabgabe im Preisblatt genannt werden. Die Benennung des Produktes ist nachvollziehbar zu gestalten (Anhand der Artikelbezeichnung und EAN).
Bei Austausch einer Steckdosenleiste, muss die neue Steckdosenleiste durch eine Eingangsprüfung (Erstprüfung) nach den genannten Kriterien aus dem LV ebenfalls geprüft und dokumentiert werden.
Geringe Übermengen können bei Vertragsende nach Absprache von Dataport übernommen werden. Dieses Angebot ist aber nicht zwingend.
Ausführung der Steckdosenleiste:
- 6-fach Steckdosenleiste mit Schutzkontakt (DIN 49440)
- Spannung: 230 V AC
- Strombelastbarkeit der Steckdosen: 16A
- maximale elektrische Belastbarkeit der Steckdosenleiste mindestens 3600 W
- Steckertyp CEE 7/4 (Typ F) oder 7/7 (Typ E+F)
- Steckdosentöpfchen um 90 Grad gedreht
- Töpfchenabstand zueinander mindestens 15 mm
- Anschlussleitung H05VV-F 3G1,5mm² fest angeschlossen
- Anschlussstecker: Schuko Winkelstecker 90 Grad mit Knickschutz
- Zugentlastung an Steckdosenleiste
- Schutzart IP20 oder höher
- Gehäuse: Glühdrahtprüfung 850°C (DIN EN IEC 60695-2)
- Farben: schwarz, weiß oder grau
- Leitungslänge je nach Bedarf 1,5m / 3m / 5m
- ohne Schalter
- ohne Überspannungsschutz
- CE-Konformität
- EAN
Die Eignung der Steckdosenleiste ist mittels eines aussagekräftigen Datenblatts und/oder Herstellerdokumentation bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
Informationen zum Auftragsumfang
Die aufgeführten Richtmengen (Jahresbedarf) sind geschätzt. Für die Leistungserbringung maßgebend ist der tatsächliche Bedarf der Auftraggeberin. Die Abnahmemenge kann über oder unter der genannten Menge liegen. Die in der unten stehenden Liste angegebenen Stückzahlen sind der Prüfung 2024/2025 entnommen. Dies ist nur ein Richtwert. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin besteht hierauf nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Tendenz der Geräteanzahl ist zurzeit steigend.
Dataport-Standorte mit Angabe der ungefähren Anzahl der zu prüfenden Geräte:
| Ort | Anzahl der geprüften Geräte |
| Hamburg | 28986 |
| Altenholz | 12410 |
| Außenstandorte Kiel | 8230 |
| Rostock | 3380 |
| Bremen | 7514 |
| Lüneburg | 183 |
| Hannover | 251 |
| Halle a. d. Saale | 2705 |
| Magdeburg | 4602 |
| Potsdam | 703 |
| Berlin | 51 |
| Außenstandorte Dataportweit (dHubs, Werkstätten, Rechenzentren) | 1659 |
| Geräte mobiles Arbeiten alle Standorte (mobiles Arbeiten) | 2092 |
| Gesamtsumme: | 72766 |
Laufzeit und Kündigung
Der Rahmenvertrag wird zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 01.08.2026. Die Auftraggeberin hat das einmalige und einseitige Optionsrecht, den Vertrag zu den in Teil C-Preisblatt „Preisblatt Jahr 3 und 4“ genannten Konditionen um weitere zwei Jahre zu verlängern. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht schriftlich 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt (weiteres hierzu § 5 Teil D-Ergänzende Vertragsbestimmungen).
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Rahmenvereinbarung umfasst die jeweiligen Dataport Niederlassungen in den nachfolgend genannten Bundesländern (Trägerländer):
- Los 1 : Hamburg
- Los 2: Schleswig-Holstein
- Los 3. Mecklenburg-Vorpommern
- Los 4: Bremen
- Los 5: Niedersachsen
- Los 6: Sachsen-Anhalt, Potsdam, Berlin
- Los 7: Dezentrale Standorte Dataport
Überblick über die derzeitige Standortsituation mit Losaufteilung
Die folgende Liste gibt einen Überblick über die derzeitige Standortsituation (teilweise mit einer ungefähren Anzahl vorhandener Arbeitsplätze).
Durch Veränderungen in der Unternehmensstruktur, sowie durch die Anmietung/Kauf neuer Gebäude oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze können sich neue Standorte in den aufgeführten Bereichen ergeben oder wegfallen.
- Hamburg (Los 1) (ca. 28986 Geräte)
- Niederlassung Hamburg Dataport AöR, Billstraße 82, 79-83, 20539 Hamburg
- Wikingerweg 1, 20537 Hamburg
- Schleswig-Holstein (Los2) (ca. 20640 Geräte)
- Unternehmenssitz Dataport „Anstalt öffentlichen Rechts“ Altenholz, Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz (ca. 12410 Geräte)
Außenstandorte im Bereich Kiel: (ca. 8230 Geräte)
- Radewisch 4, 24145 Kiel
- Konrad Zuse Ring 1, 24220 Flintbek
- Holstenstraße 66-68, 24103 Kiel
- Christianspries 4, 24159 Kiel-Friedrichsort
- Mecklenburg-Vorpommern (Los 3) (ca. 3380 Geräte)
- Niederlassung Rostock Dataport AöR, Erich Schlesinger Straße 37, 18095 Rostock
- Bremen (Los 4) (ca. 7514 Geräte)
- Niederlassung Bremen Dataport AöR, Am Tabakquartier 58, 28197 Bremen
- Utbremer Straße 90, 28217 Bremen
- Niedersachsen (Los 5) (ca. 434 Geräte)
- Niederlassung Lüneburg Dataport AöR, Am Alten Eisenwerk 4, 21339 Lüneburg
- Warmbüchenkamp 4, 30159 Hannover
- Sachsen-Anhalt, Potsdam, Berlin (Los 6) (ca. 8061 Geräte)
- Niederlassung Magdeburg Dataport AöR, Otto-von-Guericke-Straße 4, 39104 Magdeburg
- Niederlassung Halle a. d. Saale, Dataport AöR Kaiserslauterer Straße 75, 06128 Halle a. d. Saale
- Niederlassung Potsdam, Joseph-von-Sternberg-Straße 1a-1b, 14482 Potsdam
- Reinhardtstraße 38, 10117 Berlin
- Dezentrale Standorte Dataport (Los 7) (ca. 1659 Geräte)
Funkwerkstätten: (ca. 1064 Geräte)
- Possehlstraße 4, 24560 Lübeck
- Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
- Neustadt 30, 24939 Flensburg,
- Mühlenweg 166 Haus 15, 24116 Kiel
dHubs: (ca. 374 Geräte)
- Kolsterhof 31, 25554 Wilster
- Schuhstraße 21, 23758 Oldenburg (Holstein)
- Marie-Curie-Ring 31, 24941 Flensburg
- Eckernförder Chaussee 1, 24214 Gettorf
- Am Gerhardshain 44, 24768 Rendsburg
Rechenzentren: (Ca. 221 Geräte)
- Ulzburger Straße 201, 22850 Norderstedt
- Elisabeth-Flügge-Straße 8a, 22337 Hamburg