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Vertragsbedingung: Sicherheitsvorschriften
Die Sicherheitsvorschriften der DGUV Vorschriften 1§5 Abs.1
Die Sicherheitsvorschriften der DGUV werden gemäß dem gültigen Vergaberecht wirksamer Vertragsbestandteil.
• Die Vergabe des Auftrages erfolgt unter der Bedingung, dass die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft eingehalten werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung zu beschaffen.
• Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die Beachtung der staatlichen Arbeitsvorschriften und der Unfallverhütungsvorschriften der verantwortlichen Berufsgenossenschaft mit den Subunternehmern zu vereinbaren und diese Vorschriften zur Verfügung zu stellen.