[Seite 1]
Leistungsbeschreibung Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3
Präambel
Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMFTR - Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert.
Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben.
Gegenstand der Vergabe ist die Dienstleistungen zur Durchführung von Prüfungen elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Maschinen, elektrischer Schweißmaschinen, Laborgeräten und sonstiger elektrischer Arbeitsmittel gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen an mehreren Standorten des Auftraggebers. Ziel ist die rechtssichere Durchführung, Dokumentation und Nachverfolgung aller erforderlichen Erst-, Wiederholungsprüfung gemäß: • DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) • TRBS 1201 • TRBS 1203 • DIN EN 50678 (VDE 0701) Prüfung nach Instandsetzung • DIN EN 50699 (VDE 0702) Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte • DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) Elektrische Ausrüstung von Maschinen • DIN EN 60974 (VDE 0544) Lichtbogenschweißeinrichtungen
- Kurzbeschreibung
Die o.g. Prüfung sind ausschließlich von befähigte Personen gemäß TRBS 1203, als Elektrofachkraft durchzuführen. Schriftliche Befähigungsnachweise des Prüfpersonals, zum Prüfen von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen und Schweißgeräten sind dem Auftraggeber zu bestätigen und vorzuweisen. Der Auftragnehmer hat Gefährdungsbeurteilungen gemäß §5, §6 Arbeitsschutzgesetz für die Prüftätigkeiten dem Auftraggeber vor Arbeitsaufnahme vorzuweisen. Die Prüfungen sind eigenverantwortlich vom Auftragnehmer durchzuführen. Dabei sind die relevanten elektrotechnischen Bestimmungen zu beachten. Vor Beginn der auszuführenden Arbeiten muss sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsunterweisung unterziehen. Es ist ein festes Team Prüfpersonal einzusetzen. Die Koordinierung und Terminierung der Prüfungen sind vor Ort selbstständig vorzunehmen.
[Seite 2]
Der Auftragnehmer muss davon ausgehen, dass die zu prüfenden Betriebsmittel vor Ort zunächst selbst gesucht werden müssen. Terminlich sind die Prüfungen in das Betriebsgeschehen einzuplanen und mit den jeweiligen Nutzern vor Ort, insbesondere in Laboren mit den jeweiligen Laborverantwortlichen abzustimmen. Das Vorgehen erfolgt dabei gebäudeweise pro Standort. Es wird eine zentrale Ansprechperson aus der Fachabteilung vorhanden sein. Weiteres Personal des Auftraggebers steht nicht zur Verfügung. Raum- und Lagepläne werden zur Verfügung gestellt. Alle Prüfungen haben mit geeigneten, kalibrierten Mess- und Prüfgeräten nach DIN EN 61557- 16 (VDE 0413-16) zu erfolgen. Die Kalibrierbescheinigungen sind dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn unaufgefordert vorzuweisen. Das verwendete Messmittel mit Angabe der Typenbezeichnung und Seriennummer ist im Prüfprotokoll zu dokumentieren. Werden bei Betriebsmittelprüfungen auch Mängel an der elektrischen Gebäudeinfrastruktur festgestellt ist der Auftraggeber grundsätzlich hierüber in Kenntnis zu setzen.
Das Gesamtvolumen beträgt: ca. 35.000 Stück elektrische Betriebsmittel ca. 400 Stück elektrische Maschinen ca. 20 Stück elektrische Schweißgeräte ca. 2.000 Stück elektrische Betriebsmittel, vor erster Inbetriebnahme
Bei der Angabe des Gesamtvolumens handelt es sich um eine geschätzte Stückzahl für das erste Ausführungsjahr an allen aufgeführten Standorten. Aufgrund von ein-, zwei- und vierjährigen Prüfintervallen variiert das Volumen in den darauffolgenden Jahren innerhalb des Rahmenvertrags.
Die Leistungserbringung für Wiederholungsprüfung erfolgt an folgenden Standorten in dem Zeitraum von Januar bis November eines laufenden Jahres:
Standorte:
• Helmholtz-Zentrum Hereon Max-Planck-Straße 1, 21502 Geesthacht (ausgeschlossen sind Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen kerntechnischen Anlage)
Weitere Standort:
• Gebäude GITZ B, Schülerlabor, Max-Planck-Straße 2, 21502 Geesthacht (nur die durch Hereon gemieteten Flächen)
• Gästehaus Gebäude 18, Otto-Hahnstraße 1, 21502 Geesthacht
• Gästehaus Gebäude 19, Tesperhuder-Straße 28, 21502 Geesthacht
[Seite 3]
• Gästehaus Gebäude 56, Otto-Hahnstraße 4, 21502 Geesthacht
• GERICS (Climate Service Center im Chilehaus) Fischertwiete 1, 20095 Hamburg (nur die durch Hereon gemieteten Flächen )
• Helmholtz-Zentrum Hereon, Kantstraße 55, 14513 Teltow
• DESY, Notkestr. 85, 22607 Hamburg (nur die durch Hereon angemieteten Flächen, Geb. 94, Geb 47c, Geb 46g, Gebäude 221)
• MOIN CC; Am Botanischen Garten 14, 24118 Kiel (nur die durch Hereon angemieteten Flächen)
• Universität Hamburg (nur die durch Hereon angemietete Fläche, z.Zt. 2 Büroräume)
• Zukünftig neue externe Standorte
besondere Standorte mit Anforderung gemäß Strahlenschutz:
• FRM II, Lichtenbergstraße 1, TU München, 85748 München Garching (nur die durch Hereon gemieteten Flächen)
Für das eingesetzte Prüfpersonal ist vor Beginn der Arbeit für diesen besonderen Standort dem Auftraggeber eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung der Kategorie I nach der „Atomrechtlichen Zuverlässigkeits- Überprüfungsverordnung AtZuV“ vorzulegen. Für die Durchführung der Prüfungen im Kontrollbereich darf nur beruflich strahlenexponiertes Personal eingesetzt werden. Der Auftragnehmer muss im Besitz einer Genehmigung gemäß § 15 Strahlenschutzverordnung sein. Zusätzlich muss eine Strahlenschutzvereinbarung (Abgrenzungsvertrag) mit dem Auftraggeber geschlossen werden, falls diese nicht vorliegt. Vor Beginn der auszuführenden Arbeiten muss sich das eingesetzte Personal einer gesonderten Strahlenschutz- und Sicherheitsunterweisung unterzeihen.
Prüfung elektrische Betriebsmittel gemäß DIN EN 50678 (VDE 0701) Prüfung nach Instandsetzung DIN EN 50699 (VDE 0702) Grundlage für die Prüfung von ortsveränderlichen und ortfesten elektrischen Betriebsmitteln ist die DGUV Vorschrift 3, sowie die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit. Volumen: ca. 35.000 Stück elektrische Betriebsmittel
Die Prüfungen umfassen alle Teilprüfungen gemäß DIN VDE 0701 oder DIN VDE 0702. Nicht durchgeführte Prüfungen bzw. nicht durchgeführte Teilprüfungen sind zu begründen und im Prüfprotoll zu dokumentieren.
Elektrische Betriebsmittel werden gegliedert nach:
- ortsveränderliche Geräte: • einphasige Geräte mit UN=230V, • dreiphasige Geräte mit UN=400V
[Seite 4]
-
ortsfeste über Steckverbindung angeschlossene Geräte: • einphasige Geräte mit UN=230V • dreiphasige Geräte mit UN=400V
-
ortsfeste Geräte mit Festanschluss: • einphasig mit UN= 230V, • dreiphasige Geräte mit UN=400 V
Alle zur Messung benötigte Prüfadapter und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen. Die Sicherheitsprüfung in Räumen wie: Rechenzentrum, Serverraum oder Dauerversuchs- einrichtung erfolgt ohne Abschaltung. Nicht durchgeführte Prüfungen bzw. nicht durchgeführte Teilprüfungen sind zu begründen und im Prüfprotokoll zu dokumentieren.
Alle Prüfungen sind unter Einhaltung der vom Auftraggeber erstellten Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung durchzuführen. Zur Kennzeichnung von unterschiedlichen Umgebungsbedingungen (Risikogruppen), sind die vom Auftraggeber festgelegte Farbe für Prüfplaketten zu berücksichtigen (siehe Tabelle Betriebsmittelgruppen)
Ortsveränderliche Prüfintervall Beispiele Farbe Betriebsmittel: Prüfplakette
sehr geringes Risiko 48 Monate Rechenzentrum braun Serverraum
geringes Risiko 24 Monate Büro blau Bibliothek Besprechungs- raum
Mittleres Risiko 24 Monate Labor grün Kantine Teeküche Werkstatt Versuchshalle
Hohes Risiko 6 Monate Baustellen rot
Ortsfeste Prüfintervall Beispiel Farbe Betriebsmittel: Prüfplakette
Geringes Risiko 48 Monate Herd Kühlschrank gelb Geschirrspüler Waschmaschine
[Seite 5]
Betriebsmittel sind nach erfolgter Prüfung mit einer Prüfplakette gut sichtbar zu kennzeichnen. Die Prüfplaketten müssen die Aufschrift „geprüft nach DGUV Vorschrift 3“ und „Nächster Prüftermin“ enthalten. Die Markierung des nächsten Prüftermin ist mit einer Lochzange in die Prüfplakette zu stanzen. Markierungen mit Permanentmarkern auf der Prüfplakette sind unzulässig.
Jedes zu prüfende Betriebsmittel ist mit einem Barcodeetikette zu versehen, um eine eindeutige Zuordnung zum Prüfprotokoll zu gewährleisten. Zusätzlich ist vom Auftragnehmer ein QR Code Etikette, an jedem geprüften elektrischen Betriebsmittel zu verwenden, um Zugang zu einer cloudbasierten Prüfdokumentation zu jedem einzelnen Prüfling per QR Code-Scan zu erhalten.
Alle abgelaufene DGUV V3 Prüfetiketten vorherigen Prüfungen sind zu entfernen.
Betriebsmittel an denen Mängel festgestellt werden, sind dem Ansprechpartner des Auftraggebers zu melden. In Absprache mit Ansprechpartner, Nutzer oder Laborverantwortlichen ist das betreffende Betriebsmittel vom Versorgungsnetz zu trennen. Defekte Geräte sind deutlich als unsicher zu kennzeichnen. Defekte Betriebsmittel sind in einer separaten Liste, mit Orts- und Raumangabe zu erfassen. Die Liste ist dem Auftraggeber zu übergeben.
- Prüfung elektrische Maschinen gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
Grundlage für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Maschinen ist die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit. Volumen: ca. 400 elektrische Maschinen, Prüfintervall 48 Monate
Elektrische Maschinen werden gegliedert nach:
• Elektrische Maschine, min 1 Antrieb, Not Aus oder Sicherheitseinrichtung mit Festanschluss:
- einphasige Geräte mit UN=230V,
- dreiphasige Geräte mit UN=400V
• elektrische Maschine, min 1 Antrieb, Not Aus oder Sicherheitseinrichtung mit Steckanschluss:
- einphasige Geräte mit UN=230V,
- dreiphasige Geräte mit UN=400V
Alle zur Messung benötigte Prüfadapter und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen. Nicht durchgeführte Prüfungen bzw. nicht durchgeführte Teilprüfungen sind zu begründen und im Prüfprotokoll zu dokumentieren.
[Seite 6]
Die Prüfungen sind unter Einhaltung der vom Auftraggeber erstellten Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung durchzuführen. Hierbei sind farbliche Prüfplaketten einzusetzen: siehe Tabelle Maschinengruppe
Maschinen Prüfintervall Beispiel Farbe Prüfsiegel
48 Monate Produktions- gelb Werkstatt- maschine, Prüfmaschine, Roboter
Maschinen sind nach erfolgter Prüfung mit einer Prüfplakette gut sichtbar zu kennzeichnen. Die Prüfplaketten müssen die Aufschrift „geprüft nach VDE 0113“ und „Nächster Prüftermin“ enthalten. Die Markierung des nächsten Prüftermin ist mit einer Lochzange in die Prüfplakette zu stanzen. Markierungen mit Permanentmarkern auf der Prüfplakette sind nicht zulässig.
Jede zu prüfende Maschine ist mit einem Barcodeetikette zu versehen, um eine eindeutige Zuordnung zum Prüfprotokoll zu gewährleisten. Zusätzlich ist vom Auftragnehmer an jeder geprüften Maschine ein QR Code Etikette zu verwenden, um Zugang zu einer cloudbasierten Prüfdokumentation zu jedem einzelnen Prüfling per QR Code-Scan zu erhalten.
Alle abgelaufene Prüfetiketten von vorherigen Prüfungen sind zu entfernen.
Maschinen an denen Mängel festgestellt werden, sind dem Ansprechpartner des Auftraggebers zu melden. In Absprache mit Ansprechpartner, Nutzer oder Laborverantwortlichen ist das betreffende Betriebsmittel vom Versorgungsnetz zu trennen. Defekte Maschinen sind deutlich als unsicher zu kennzeichnen. Defekte Maschinen sind in einer separaten Liste, mit Orts- und Raumangabe zu erfassen. Die Liste ist dem Auftraggeber zu übergeben.
- Prüfung elektrische Schweißgeräte gemäß DIN EN 60974 (VDE 0544)
Grundlage für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Schweißgeräten ist die DIN VDE 0544 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit. Volumen: ca. 20 elektrische Schweißgeräte, Prüfintervall 48 Monate
Elektrische Schweißgeräte werden gegliedert nach:
• Elektrische Schweißgerät mit Steckanschluss:
- einphasige Geräte mit UN=230V
- einphasige Geräte mit UN=400V
Alle zur Messung benötigte Prüfadapter und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen.
[Seite 7]
Nicht durchgeführte Prüfungen bzw. nicht durchgeführte Teilprüfungen sind zu begründen und im Prüfprotokoll zu dokumentieren.
Die Prüfungen sind unter Einhaltung der vom Auftraggeber erstellten Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung durchzuführen. Hierbei sind farblich unterschiedliche Prüfplaketten einzusetzen: siehe Tabelle Maschinengruppe
Schweiß- Prüfintervall Gruppe Farbe geräte- Prüfplakette gruppe 48 Monate Schweißgerät gelb
Schweißgeräte sind nach erfolgter Prüfung mit einer Prüfplakette gut sichtbar zu kennzeichnen. Die Prüfplaketten müssen die Aufschrift „geprüft nach VDE 0544“ und „Nächster Prüftermin“ enthalten. Die Markierung des nächsten Prüftermin ist mit einer Lochzange in die Prüfplakette zu stanzen. Markierungen mit Permanentmarkern auf der Prüfplakette sind nicht zulässig.
Jede zu prüfende Schweißgerät ist mit einem Barcodeetikette zu versehen, um eine eindeutige Zuordnung zum Prüfprotokoll zu gewährleisten. Zusätzlich ist vom Auftragnehmer an jeder geprüften Maschine ein QR Code Etikette zu verwenden, um Zugang zu einer cloudbasierten Prüfdokumentation zu jedem einzelnen Prüfling per QR Code-Scan zu erhalten. Abgelaufene Prüfetiketten von vorherigen Prüfungen sind zu entfernen.
Schweißgeräte an denen Mängel festgestellt werden, sind dem Ansprechpartner des Auftraggebers zu melden. In Absprache mit Ansprechpartner, Nutzer oder Laborverantwortlichen ist das betreffende Schweißgerät vom Versorgungsnetz zu trennen. Defekte Schweißgeräte sind deutlich als unsicher zu kennzeichnen. Defekte Schweißgeräte sind in einer separaten Liste, mit Orts- und Raumangabe zu erfassen. Die Liste ist dem Auftraggeber zu übergeben.
- Leistungsbeschreibung Prüfung vor erster Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln
Grundlage der Prüfung vor erster Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln sind die DGUV Vorschrift 3, die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit.
Geschätzte Stückzahl pro Jahr: ca. 2.000 Stück
Leistungserbringung erfolgt an einem Tag pro Woche, Mo – Fr, vom Auftragnehmer in dem Zeitraum Januar bis Dezember, dabei werden die elektrischen Betriebsmittel zentral gelagert und zur Prüfung am Standort:
• Hereon, Max-Planck Str 1. 21502 Geesthacht, in Gebäude 23B
[Seite 8]
Bestandteil der Prüfung vor erster Inbetriebnahme, ist eine DGUV V3 Prüfung. Die Kennzeichnung der bestandenen Prüfung muss mit einer Prüfplakette gut erkennbar und dauerhaft am Betriebsmittel angebracht werden. Jede zu prüfende elektrische Betriebsmittel ist mit einem Barcodeetikette zu versehen, um eine eindeutige Zuordnung zum Prüfprotokoll zu gewährleisten. Zusätzlich ist vom Auftragnehmer an jeder geprüften Maschine ein QR Code Etikette zu verwenden, um Zugang zu einer cloudbasierten Prüfdokumentation zu jedem einzelnen Prüfling per QR Code-Scan zu erhalten.
Folgende Angaben muss die Kennzeichnung der Plakette ausweisen: • „Erstprüfung“ • Farbcode: weiß • Aktueller Monat/Jahr
Die Festlegung des Prüfintervalls mit farblicher Wiederholungsplakette erfolgt bei einer nächsten Wiederholungsprüfung, entsprechend der Risikogruppe am Einsatzort. Elektrische Betriebsmittel bestimmter Hersteller, sind von der Prüfung vor erster Inbetriebnahme ausgenommen, da ein Nachweis zur Prüfung gemäß DGUV V3 durch den Hersteller oder Lieferanten erfolgt. Eine Auflistung ausgenommener Hersteller und Lieferanten wird vom Auftraggeber gestellt. Eine Inventarisierung dieser Geräte im Zuge der Erstprüfung ist trotzdem erforderlich, bedeutet Prüfdokumentation erfolgt wie in Leistungsbeschreibung zur Wiederholungsprüfung beschrieben
- Prüfung elektrischer Privatgeräte
Elektrische Privatgeräte, z. B. Wasserkocher, Kaffeemaschine werden im Hereon geduldet und werden im Zuge der Wiederholungsprüfung wie jedes dienstliche elektrische Betriebsmittel geprüft und dokumentiert.
- Dokumentation
Eine Übergabe der Prüfdokumentation hat grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Prüfdokumente sind als PFD-Datei zu erstellen und enthalten grundsätzlich:
• Art der Prüfung • Prüfumfang • Ergebnis der Prüfung • Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person
Eine dateiinterne Sortierung erfolgt anhand der Barcode-Bezeichnung der elektrischen Betriebsmittel, Maschinen und Schweißgeräte pro Gebäude und Standort. In einer Excel-Liste sind pro Betriebsmittel und Gebäude folgende Angaben aufzuführen und dem Auftraggeber zu übergeben:
[Seite 9]
• Barcode Nr. • Position gemäß Leistungsverzeichnis, • Betriebsmittelbezeichnung, • Kürzel für Hereon Arbeitsmittelgruppen (siehe Tabelle Betriebsmittelgruppen), • Standort mit Angaben: Standort_Gebäude_Raum (z.B. 001_01_203) • Hersteller • Elektrische Leistung pro Betriebsmittel/Maschine/Schweißgerät • Prüfdatum • nächstes Prüfdatum • Ergebnis (keine Mängel / Reparatur erforderlich) • Mangel Art: R / R /Sichtprüfung PE ISO
Die eindeutige Zuordnung zum geprüften Betriebsmittel und dateiinterne Sortierung erfolgt anhand der verwendeten Barcodes am Betriebsmittel.
Tabelle Betriebsmittelgruppen
| Betriebsmittelgruppen | |||
|---|---|---|---|
| Bezeichnung | spezielle Details | Bemerkung | Kürzel |
| ortsfeste elektrische Maschine | Prüfintervall nach DIN VDE 0113 - 48 Monate Risikoklasse II Mit übergeordneter Schutzeinrichtung (z. B. Not-Aus) (Beispielsweise: CNC-Fräse, Drehbank, etc.) | M48 | |
| ortsfestes elektrisches Betriebsmittel | Prüfintervall nach DGUV V 3 48 Monate Risikoklasse II (Beispielsweise: Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Waschmaschine, etc.) | K48 | |
| ortsfestes elektrisches Betriebsmittel: Werkstatt | Prüfintervall nach DGUV V 3 48 Monate Risikoklasse II (Werkstatt) | W48 | |
| ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel: Rohbaustelle | Prüfintervall nach DGUV V 3 6 Monate Risikoklasse VI | W6 | |
| ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel: Büro | Prüfintervall nach DGUV V 3 24 Monate Risikoklasse IV | B24 |
[Seite 10]
| (inkl. Bibliothek und Besprechungsräume) | |||
|---|---|---|---|
| ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel: Flur, Lager, Archiv, Garage, technischer Betriebsraum | Prüfintervall nach DGUV V 3 24 Monate Risikoklasse IV | F24 | |
| ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel: Kantine | Prüfintervall nach DGUV V 3 24 Monate Risikoklasse V | K12 | |
| ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel: Labor | Prüfintervall nach DGUV V 3 24 Monate Risikoklasse V | L12 | |
| ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel: Serverraum & Rechenzentrum | Prüfintervall nach DGUV V 3 48 Monate Risikoklasse III | S48 | |
| ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel: Teeküche | Prüfintervall nach DGUV V 3 24 Monate Risikoklasse V | T12 | |
| ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel: Versuchshalle, Werkstatt | Prüfintervall nach DGUV V 3 24 Monate Risikoklasse V | V12 |
Zusätzlich zur Prüfdokumentation ist nach Abschluss der Prüfungen pro Gebäude eine Gesamtauswertung mit Angaben: Gesamtprüfmenge und Fehlerquote pro Risikogruppe zu erstellen und den Auftraggeber zu übergeben. Insgesamt nach Durchführung aller Prüfungen ist eine Jahresauswertung Gesamtauswertung pro Standort mit Angaben Gesamtmenge und Fehlerquote pro Arbeitsmittelgruppe durchzuführen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Die Sprache am Hereon ist Deutsch und geben Falls Englisch, deshalb erwartet Hereon das eine Kommunikation vor Ort auf mindestens deutsch möglich ist.
Das Hereon beabsichtigt, den Auftrag mit dem Beginn zum 01.01.2027 zu vergeben. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre, also bis zum 31.12.2028. Darüber hinaus besteht
[Seite 11]
eine Option zur Verlängerung des Vertrags um weitere zwei Jahre. Somit ist die maximale Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2030.
Rechnungen
Die Rechnungen sind mit durch die Anlieferungsstelle bestätigtem Lieferschein bei der Helmholtz-Zentrum hereon GmbH ausschließlich elektronisch gem. dem beiliegenden Dokument (“Anschreiben Lieferanten deutsch xRechnung“) zu übermitteln. Die Bestellnummern sind auf dem Lieferschein sowie auf der Rechnung zu vermerken. Auf der Rechnung müssen zudem die Vergabenummer und das Lieferdatum vermerkt sein. Schriftwechsel zu Rechnungen ist ausschließlich per E-Mail über kreditor@hereon.de zu führen.
Hereon: Leitweg-ID 992-80187-74
Allgemeine Einkaufsbedingungen des Hereons
Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebotes die bei der Auftragsvergabe ausschließlich geltenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (einzusehen unter: www.hereon.de/AEB)[Stand: 02.04.2025].
Das Abgeben oder Verweisen auf eigene Bedingungen kann zum Ausschluss Ihres Angebotes führen.
Bedingung bei der Angebotserstellung
Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter:
a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann, b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden, c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommen ist, d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach
[Seite 12]
§ 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, e) dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird, f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags eingehalten werden.
Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH zu den Punkten a) bis g) die Entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann.
Wertung der Angebote
Das Helmholtz-Zentrum hereon GmbH wird die Prüfung und Wertung der Angebote gemäß § 56 VgV vornehmen. Das wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt:
Gemäß nachfolgender Gewichtung:
| Maximale Punktzahl | erreichte Punktzahl des Bieters | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Preis, ggf. mit Unterkriterien , | |||||||||
| Gewichtung 70 % | |||||||||
| Preis | 70 | ||||||||
| Wertungskriterium Qualitative | |||||||||
| Zuschlagskriterien, Gewichtung 30 % | |||||||||
| (Maßgeblich sind die Ausführungen zu | |||||||||
| folgenden Unterkriterien) | |||||||||
| Organisationskonzept zur Umsetzung der beschriebenen Leistung | 30 | ||||||||
| Gesamtwertungssumme der Punkte | 100 |
[Seite 13]
Bei der Berechnung wird der Wert auf 2 Stellen nach dem Komma begrenzt.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Punkte stellt das Wirtschaftlichste dar.
Preise
Bewertet wird der Gesamtpreis auf Grundlage der eingereichten Preisblätter. Hierzu werden die
angebotenen Einzelpreise aller Positionen zu einem Gesamtpreis addiert. Das wirtschaftlichste
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 70 Punkten.
Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die jeweilige Punktzahl wie folgt bestimmt:
𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑟 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 ∗ 70
𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝑑𝑒𝑠 𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟𝑠 =
𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟𝑠
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, soweit sich hierdurch die Rangfolge der Bewertung der Angebote für dieses Zuschlagskriterium nicht ändert. Anschließend wird das Hereon die jeweiligen Punktzahlen gemäß der oben dargestellten Wertungsmatrix gewichten.
Die Hereon GmbH ist berechtigt, Angebote auszuschließen, deren Einzelpreise spekulativ abgegeben wurden. Ein spekulativer Preis liegt vor, wenn der Bieter bei einer bestimmten Leistung nicht die von ihm für diese Leistung tatsächlich verlangte Vergütung, sondern einen geringeren Preis ausweist, weil er bestimmte Kostenfaktoren, die nach seiner eigenen Kalkulation bei jener Leistung tatsächlich anfallen, auf die für andere Leistungen geforderte Vergütung umgelegt hat. Vergleichsmaßstab sind die eigenen Schätzungen des Hereon und die Vergleichspositionen anderer Bieter.
Wertungskriterium
Für das Wertungskriterium ‚Qualitative Zuschlagskriterien – Organisationskonzept zur Umsetzung der beschriebenen Leistung‘ legt das Hereon besonderen Wert darauf, dass die nachfolgend aufgeführten Aspekte nachvollziehbar und umfassend in einem Konzept beschrieben werden:
• Vorgehensweise und Koordination • Prüfung vor erster Inbetriebnahme
[Seite 14]
• Erreichbarkeit weitere Standorte • Prüfung von Maschinen • Qualifikation des vorgesehenen Personal • Umfang Leistungsportfolio • Prüfen von Servern ohne Abschaltung • Gefährdungsbeurteilung zur Prüftätigkeit • Dokumentation und zeitlicher Ansatz • Darstellung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Herangehensweise in Labor-, Versuchs- und Experimentierumgebungen einschließlich der organisatorischen und fachlichen Umsetzung
Die Bewertung erfolgt im Wege einer vergleichenden qualitativen Betrachtung. Das bedeutet,
dass das jeweils beste Angebot in diesen Kriterien nicht automatisch die für das jeweils
vorgesehene maximale Punktzahl erhält. Dies gilt analog für das jeweils schlechteste Angebot.
Die Angebote werden vielmehr – ähnlich wie Schulnoten – relativ zueinander anhand der
Unterkriterien bewertet und entsprechend bepunktet.
• 0 Punkte: Ungenügende Darstellung/Leistungserwartung (ungenügend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend erfüllt) • 6 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung/Leistungserwartung (mangelhaft; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt) • 12 Punkte: Mittelmäßige Darstellung/Leistungserwartung (ausreichend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitrechenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt) • 18 Punkte: Gute Darstellung/Leistungserwartung (befriedigend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich geringfügigen Defiziten und Schwächen erfüllt) • 24 Punkte: Sehr gute Darstellung/Leistungserwartung (gut; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt) • 30 Punkte: Hervorragende Darstellung/Leistungserwartung (sehr gut; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneingeschränkt erfüllt)
Maximale Punktzahl: 30 Punkte
Mindestanforderungen
Die Nichterfüllung einer der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen oder KO Kriterium in der Wertungstabelle führt zu einem Ausschluss des Angebotes.
[Seite 15]
Nachverhandlungsverbot (sonstiges)
Die Hereon GmbH wird das Nachverhandlungsverbot beachten. Dies bedeutet, dass Nachverhandlungen grundsätzlich nicht stattfinden.
Kommunikationswege
über die Vergabeplattform: siehe in Bekanntmachung hinterlegter Link zum Vergabemarktplatz Brandenburg