231HB 232HB - Dienstleistung Elektrische Prüfung .pdf

Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Bremen und Bremerhaven

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Vergabenummer

Maßnahme

Leistung

Entgelttabellen zur Mindestentgelt-Erklärung

LeistungsbestandteildesAuftrags, Mindestentgelte CPV-Codes, GewerkeimSinnederVOB/C

71314100-3DienstleistungenimElektrobereich gemäßEntgelttabelleNr.11„Elektrohandwerk“(Sei- te2)

DieEntgelttabellensindandenjeweilsmaßgebli- chenBranchentarifvertrag(Rahmen-bzw.Mantelta- rifvertrageinschließlichEntgelttarifverträge)ange- lehnt.ZurbesserenLesbarkeitwirdimLohngitterdie männlicheFormverwendet,umfasstjedochmännli- che,weiblicheunddiverseGeschlechter.

Stand:Dezember2025 Seite1 DieSenatorinfürWirtschaft,HäfenundTransformation–vergabeservice@wht.bremen.de

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anlage

(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)

Lohngitter in Form von Entgelttabellen

Entgelttabelle Nr. 11

Elektrohandwerk

Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Elektrohandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.

Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.

1. Anwendungsbereich

Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.

2. Entgeltmodalitäten

2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der

Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und

Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.

2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete

Arbeitsstunde.

2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich

nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit

sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.

2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die

im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.

2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle

Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,

Teilzeitmodelle).

Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch mEnätngnellitcthaeb,e wlleeiNbrli.c1h1e Eulnedkt rdoivhearnsdew Gerekschlechter. Seite2 Stand:Dezember2025

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

3. vertragliches Entgelt – Lohngitter

Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte:

EGBezeichnung der Tätigkeitggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende BeispieleEntgelt in Euro
1Keine einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung.Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern und nach einer Anlernphase verrichtet werden können (Helfer).14,41 ab 01.01.2026 14,93
2Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung ohne Abschluss oder ein gleichwertiger Ausbildungsstand.Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern (Anlernausbildung).14,60 ab 01.01.2026 15,04
3a) Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss oder b) ein gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis oder durch Qualifizierung erworbener Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft rechtfertigt.Tätigkeiten, die allgemeine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.15,51 ab 01.01.2026 15,98
4Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss nach Einarbeitung.Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach konkreter Anweisung anforderungsgerecht ausgeführt werden.16,42 ab 01.01.2026 16,92
5Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und Berufspraxis im Ausbildungsberuf.Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung weitgehend selbständig ausgeführt werden.17,34 ab 01.01.2026 17,86
6Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet.Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbständig ausgeführt werden.18,25 ab 01.01.2026 18,80
7Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften Fachkenntnissen in technischen und kaufmännischen Sachgebieten sowie als Meister ohne Berufserfahrung.Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien weitgehend eigenverantwortlich ausgeführt werden.20,08 ab 01.01.2026 20,68
8Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften Fachkenntnissen auf mehreren technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten z. B. als Obermonteur oder Büroleiter oder als Meister mit 18 Monaten Berufserfahrung als Meister oder Geselle.Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien stets eigenverantwortlich ausgeführt werden und Tätigkeit bzw. Einsatz als Meister.21,90 ab 01.01.2026 22,56

Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch mEnätngnellitcthaeb,e wlleeiNbrli.c1h1e Eulnedkt rdoivhearnsdew Gerekschlechter. Seite3 Stand:Dezember2025

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

9a) Meister mit 36-monatiger Berufspraxis als Meister oder b) einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie herausragenden Fachkenntnissen in mehreren technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten in Verbindung mit dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z. B. "Obermonteur") oder c) staatlich geprüfter Techniker mit geringer Berufspraxis als Techniker.a) Tätigkeit als Meister ohne Entscheidungsbefugnis oder b) Tätigkeit in der Funktion eines Gruppenleiters bzw. einer kaufmännischen oder technischen Sachbearbeitung.23,73 ab 01.01.2026 24,44
10a) Meister mit mehrjähriger Berufspraxis als Vorgesetzter oder b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender Berufspraxis und Übersicht über die Zusammenhänge angrenzender Gebiete oder c) staatlich geprüfter Techniker mit mehrjähriger Berufspraxis als Technikera) Tätigkeit als Meister mit Entscheidungsbefugnis oder b) Tätigkeit in der Funktion eines Leiters einer kaufmännischen oder technischen Sachgebietsleitung, die selbständige und eigenverantwortlichen Entscheidungen verlangt und deren Anforderungen über die Anforderungen der Gruppe 9 wesentlich hinausgehen25,55 ab 01.01.2026 26,32
11a) Meister mit umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Betriebswirt des Handwerks" oder "Technischer Betriebswirt" oder „Fachplaner") oder b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Betriebswirt des Handwerks" oder "Technischer Betriebswirt" oder „Fachplaner") oder c) erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium.a) Tätigkeit als Meister in leitender Funktion in besonders schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder b) Tätigkeit in übergeordneten Leitungsfunktionen des Betriebes, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordern. Diese Tätigkeiten müssen über die der Gruppe 10 wesentlich hinausgehen.28,29 ab 01.01.2026 29,13
12a) Meister mit umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke") oder b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke") oder c) erfolgreich abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium.Tätigkeit als Betriebsleiter.31,02 ab 01.01.2026 31,96

Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch mEnätngnellitcthaeb,e wlleeiNbrli.c1h1e Eulnedkt rdoivhearnsdew Gerekschlechter. Seite4 Stand:Dezember2025

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich

Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- C/DIN) - nicht abschließendBeschreibung der Leistung
Entgelttabelle 11Elektrohandwerk
45231400-9Bauarbeiten für Starkstromleitungen
45232200-4Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
45232300-5Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen
45232310-8Bauarbeiten für Fernsprechleitungen
45232311-5Leitungen für Notrufsäulen
45232320-1Kabelfernsehleitungen
45232330-4Errichtung von Antennen
45232332-8Mit dem Fernmeldewesen verbundene Arbeiten
45232340-7Bau von Basisstationen für den Mobilfunk
45233291-5Installation von Verkehrssäulen
45233294-6Installation von Straßenverkehrssignalen
45311000-0Installation von Elektroanlagen
45311100-1Installation von elektrischen Kabeln
45311200-2Elektroinstallationsarbeiten
45312000-7Installation von Alarmanlagen und Antennen
45312100-8Installation von Brandmeldeanlagen
45312200-9Installation von Einbruchmeldeanlagen
45312300-0Installation von Antennen
45312311-0Installation von Blitzableitern
45312320-6Installation von Fernsehantennen
45312330-9Installation von Rundfunkantennen
45314100-2Installation von Telefonzentralen
45314120-8Installation von Telefonvermittlungszentralen
45314200-3Installation von Telefonleitungen
45314310-7Verlegen von Kabeln
45314320-0Installation von Computerkabelnetzen
45315100-9Elektrotechnikinstallation
45315200-0Turbinenarbeiten
45315300-1Stromversorgungsanlagen
45315400-2Hochspannungsarbeiten
45315500-3Mittelspannungsarbeiten
45315600-4Niederspannungsarbeiten
45315700-5Installation von Schaltanlagen
45317000-2Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
45317100-3Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen
45317200-4Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren
45317300-5Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
45317400-6Elektroinstallationsarbeiten für Filtrieranlagen
50232100-1Wartung von Straßenbeleuchtungen
50232110-4Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen
50311000-8Wartung und Reparatur von Abrechnungsmaschinen
50311400-2Wartung und Reparatur von Rechen- und Abrechnungsmaschinen
50313000-2Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten
50313100-3Reparatur von Fotokopiergeräten
50313200-4Wartung von Fotokopiergeräten
50314000-9Reparatur und Wartung von Telefaxgeräten
50315000-6Reparatur und Wartung von Anrufbeantwortern

Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch mEnätngnellitcthaeb,e wlleeiNbrli.c1h1e Eulnedkt rdoivhearnsdew Gerekschlechter. Seite5 Stand:Dezember2025

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

50316000-3Wartung und Reparatur von Fahrkartenautomaten
50317000-0Wartung und Reparatur von Fahrkartenentwertern
50331000-4Reparatur und Wartung von Fernmeldeleitungen
50332000-1Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur
50333000-8Wartung von Funkverbindungseinrichtungen
50333100-9Reparatur und Wartung von Funksendern
50333200-0Reparatur und Wartung von Funktelefongeräten
50334000-5Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten und Telegrafen
50334100-6Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten
50334110-9Wartung von Telefonnetzen
50334120-2Aufrüstung von Fernsprechvermittlungsanlagen
50334130-5Reparatur und Wartung von Fernsprechvermittlungsanlagen
50334140-8Reparatur und Wartung von Fernsprechgeräten
50334200-7Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Telegrafen
50334300-8Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernschreibern
50334400-9Wartung von Kommunikationssystemen
50341000-7Reparatur und Wartung von Fernsehgeräten
50341100-8Reparatur und Wartung von Bildschirmtextgeräten
50341200-9Reparatur und Wartung von Fernsehsendern
50342000-4Reparatur und Wartung von Audiogeräten
50343000-1Reparatur und Wartung von Videogeräten
50511000-0Reparatur und Wartung von Pumpen
50511100-1Reparatur und Wartung von Flüssigkeitspumpen
50511200-2Reparatur und Wartung von Gaspumpen
50531300-9Reparatur und Wartung von Kompressoren
50531400-0Reparatur und Wartung von Kräne
50532000-3Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
50532100-4Reparatur und Wartung von Elektromotoren
50532200-5Reparatur und Wartung von Transformatoren
50532300-6Reparatur und Wartung von Generatoren
50532400-7Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen
50711000-2Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
51110000-6Installation von elektrischen Einrichtungen
51111000-3Installation von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren
51111100-4Installation von Elektromotoren
51111200-5Installation von Generatoren
51111300-6Installation von Transformatoren
51112000-0Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
51112100-1Installation von Elektrizitätsverteilungseinrichtungen
51112200-2Installation von Elektrizitätsschalteinrichtungen
51131000-9Installation von Dampferzeugern
51200000-4Installation von Mess-, Kontroll-, Prüf- und Navigationsgeräten
51210000-7Installation von Messgeräten
51310000-8Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten
51311000-5Installation von Rundfunkgeräten
51312000-2Installation von Fernsehgeräten
51313000-9Installation von Audiogeräten
51314000-6Installation von Videogeräten
51320000-1Installation von Rundfunk- und Fernsehsendern
51330000-4Installation von Funktelefongeräten
51620000-4Installation von Büromaschinen
51900000-1Installation von Lenk- und Steuersystemen
71314100-3Dienstleistungen im Elektrobereich

Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch mEnätngnellitcthaeb,e wlleeiNbrli.c1h1e Eulnedkt rdoivhearnsdew Gerekschlechter. Seite6 Stand:Dezember2025

[Seite 7]

Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

71315210-4 Beratung in der Haustechnik

71318100-1Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik
71323100-9Planung von Stromversorgungssystemen
VOB/C - DIN 18382Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV
VOB/C - DIN 18385Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen
VOB/C - DIN 18386Gebäudeautomation

Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch mEnätngnellitcthaeb,e wlleeiNbrli.c1h1e Eulnedkt rdoivhearnsdew Gerekschlechter. Seite7 Stand:Dezember2025

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