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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Vergabenummer
Maßnahme
Leistung
Entgelttabellen zur Mindestentgelt-Erklärung
LeistungsbestandteildesAuftrags, Mindestentgelte CPV-Codes, GewerkeimSinnederVOB/C
71314100-3DienstleistungenimElektrobereich gemäßEntgelttabelleNr.11„Elektrohandwerk“(Sei- te2)
DieEntgelttabellensindandenjeweilsmaßgebli- chenBranchentarifvertrag(Rahmen-bzw.Mantelta- rifvertrageinschließlichEntgelttarifverträge)ange- lehnt.ZurbesserenLesbarkeitwirdimLohngitterdie männlicheFormverwendet,umfasstjedochmännli- che,weiblicheunddiverseGeschlechter.
Stand:Dezember2025 Seite1 DieSenatorinfürWirtschaft,HäfenundTransformation–vergabeservice@wht.bremen.de
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 11
Elektrohandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Elektrohandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete
Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich
nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit
sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die
im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch mEnätngnellitcthaeb,e wlleeiNbrli.c1h1e Eulnedkt rdoivhearnsdew Gerekschlechter. Seite2 Stand:Dezember2025
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte:
| EG | Bezeichnung der Tätigkeit | ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele | Entgelt in Euro |
|---|---|---|---|
| 1 | Keine einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung. | Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern und nach einer Anlernphase verrichtet werden können (Helfer). | 14,41 ab 01.01.2026 14,93 |
| 2 | Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung ohne Abschluss oder ein gleichwertiger Ausbildungsstand. | Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern (Anlernausbildung). | 14,60 ab 01.01.2026 15,04 |
| 3 | a) Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss oder b) ein gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis oder durch Qualifizierung erworbener Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft rechtfertigt. | Tätigkeiten, die allgemeine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. | 15,51 ab 01.01.2026 15,98 |
| 4 | Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss nach Einarbeitung. | Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach konkreter Anweisung anforderungsgerecht ausgeführt werden. | 16,42 ab 01.01.2026 16,92 |
| 5 | Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und Berufspraxis im Ausbildungsberuf. | Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung weitgehend selbständig ausgeführt werden. | 17,34 ab 01.01.2026 17,86 |
| 6 | Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet. | Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbständig ausgeführt werden. | 18,25 ab 01.01.2026 18,80 |
| 7 | Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften Fachkenntnissen in technischen und kaufmännischen Sachgebieten sowie als Meister ohne Berufserfahrung. | Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien weitgehend eigenverantwortlich ausgeführt werden. | 20,08 ab 01.01.2026 20,68 |
| 8 | Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften Fachkenntnissen auf mehreren technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten z. B. als Obermonteur oder Büroleiter oder als Meister mit 18 Monaten Berufserfahrung als Meister oder Geselle. | Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien stets eigenverantwortlich ausgeführt werden und Tätigkeit bzw. Einsatz als Meister. | 21,90 ab 01.01.2026 22,56 |
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch mEnätngnellitcthaeb,e wlleeiNbrli.c1h1e Eulnedkt rdoivhearnsdew Gerekschlechter. Seite3 Stand:Dezember2025
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
| 9 | a) Meister mit 36-monatiger Berufspraxis als Meister oder b) einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie herausragenden Fachkenntnissen in mehreren technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten in Verbindung mit dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z. B. "Obermonteur") oder c) staatlich geprüfter Techniker mit geringer Berufspraxis als Techniker. | a) Tätigkeit als Meister ohne Entscheidungsbefugnis oder b) Tätigkeit in der Funktion eines Gruppenleiters bzw. einer kaufmännischen oder technischen Sachbearbeitung. | 23,73 ab 01.01.2026 24,44 |
|---|---|---|---|
| 10 | a) Meister mit mehrjähriger Berufspraxis als Vorgesetzter oder b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender Berufspraxis und Übersicht über die Zusammenhänge angrenzender Gebiete oder c) staatlich geprüfter Techniker mit mehrjähriger Berufspraxis als Techniker | a) Tätigkeit als Meister mit Entscheidungsbefugnis oder b) Tätigkeit in der Funktion eines Leiters einer kaufmännischen oder technischen Sachgebietsleitung, die selbständige und eigenverantwortlichen Entscheidungen verlangt und deren Anforderungen über die Anforderungen der Gruppe 9 wesentlich hinausgehen | 25,55 ab 01.01.2026 26,32 |
| 11 | a) Meister mit umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Betriebswirt des Handwerks" oder "Technischer Betriebswirt" oder „Fachplaner") oder b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Betriebswirt des Handwerks" oder "Technischer Betriebswirt" oder „Fachplaner") oder c) erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium. | a) Tätigkeit als Meister in leitender Funktion in besonders schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder b) Tätigkeit in übergeordneten Leitungsfunktionen des Betriebes, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordern. Diese Tätigkeiten müssen über die der Gruppe 10 wesentlich hinausgehen. | 28,29 ab 01.01.2026 29,13 |
| 12 | a) Meister mit umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke") oder b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke") oder c) erfolgreich abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium. | Tätigkeit als Betriebsleiter. | 31,02 ab 01.01.2026 31,96 |
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch mEnätngnellitcthaeb,e wlleeiNbrli.c1h1e Eulnedkt rdoivhearnsdew Gerekschlechter. Seite4 Stand:Dezember2025
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
| Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- C/DIN) - nicht abschließend | Beschreibung der Leistung |
|---|---|
| Entgelttabelle 11 | Elektrohandwerk |
| 45231400-9 | Bauarbeiten für Starkstromleitungen |
| 45232200-4 | Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen |
| 45232300-5 | Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen |
| 45232310-8 | Bauarbeiten für Fernsprechleitungen |
| 45232311-5 | Leitungen für Notrufsäulen |
| 45232320-1 | Kabelfernsehleitungen |
| 45232330-4 | Errichtung von Antennen |
| 45232332-8 | Mit dem Fernmeldewesen verbundene Arbeiten |
| 45232340-7 | Bau von Basisstationen für den Mobilfunk |
| 45233291-5 | Installation von Verkehrssäulen |
| 45233294-6 | Installation von Straßenverkehrssignalen |
| 45311000-0 | Installation von Elektroanlagen |
| 45311100-1 | Installation von elektrischen Kabeln |
| 45311200-2 | Elektroinstallationsarbeiten |
| 45312000-7 | Installation von Alarmanlagen und Antennen |
| 45312100-8 | Installation von Brandmeldeanlagen |
| 45312200-9 | Installation von Einbruchmeldeanlagen |
| 45312300-0 | Installation von Antennen |
| 45312311-0 | Installation von Blitzableitern |
| 45312320-6 | Installation von Fernsehantennen |
| 45312330-9 | Installation von Rundfunkantennen |
| 45314100-2 | Installation von Telefonzentralen |
| 45314120-8 | Installation von Telefonvermittlungszentralen |
| 45314200-3 | Installation von Telefonleitungen |
| 45314310-7 | Verlegen von Kabeln |
| 45314320-0 | Installation von Computerkabelnetzen |
| 45315100-9 | Elektrotechnikinstallation |
| 45315200-0 | Turbinenarbeiten |
| 45315300-1 | Stromversorgungsanlagen |
| 45315400-2 | Hochspannungsarbeiten |
| 45315500-3 | Mittelspannungsarbeiten |
| 45315600-4 | Niederspannungsarbeiten |
| 45315700-5 | Installation von Schaltanlagen |
| 45317000-2 | Sonstige Elektroinstallationsarbeiten |
| 45317100-3 | Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen |
| 45317200-4 | Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren |
| 45317300-5 | Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen |
| 45317400-6 | Elektroinstallationsarbeiten für Filtrieranlagen |
| 50232100-1 | Wartung von Straßenbeleuchtungen |
| 50232110-4 | Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen |
| 50311000-8 | Wartung und Reparatur von Abrechnungsmaschinen |
| 50311400-2 | Wartung und Reparatur von Rechen- und Abrechnungsmaschinen |
| 50313000-2 | Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten |
| 50313100-3 | Reparatur von Fotokopiergeräten |
| 50313200-4 | Wartung von Fotokopiergeräten |
| 50314000-9 | Reparatur und Wartung von Telefaxgeräten |
| 50315000-6 | Reparatur und Wartung von Anrufbeantwortern |
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch mEnätngnellitcthaeb,e wlleeiNbrli.c1h1e Eulnedkt rdoivhearnsdew Gerekschlechter. Seite5 Stand:Dezember2025
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
| 50316000-3 | Wartung und Reparatur von Fahrkartenautomaten |
|---|---|
| 50317000-0 | Wartung und Reparatur von Fahrkartenentwertern |
| 50331000-4 | Reparatur und Wartung von Fernmeldeleitungen |
| 50332000-1 | Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur |
| 50333000-8 | Wartung von Funkverbindungseinrichtungen |
| 50333100-9 | Reparatur und Wartung von Funksendern |
| 50333200-0 | Reparatur und Wartung von Funktelefongeräten |
| 50334000-5 | Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten und Telegrafen |
| 50334100-6 | Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten |
| 50334110-9 | Wartung von Telefonnetzen |
| 50334120-2 | Aufrüstung von Fernsprechvermittlungsanlagen |
| 50334130-5 | Reparatur und Wartung von Fernsprechvermittlungsanlagen |
| 50334140-8 | Reparatur und Wartung von Fernsprechgeräten |
| 50334200-7 | Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Telegrafen |
| 50334300-8 | Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernschreibern |
| 50334400-9 | Wartung von Kommunikationssystemen |
| 50341000-7 | Reparatur und Wartung von Fernsehgeräten |
| 50341100-8 | Reparatur und Wartung von Bildschirmtextgeräten |
| 50341200-9 | Reparatur und Wartung von Fernsehsendern |
| 50342000-4 | Reparatur und Wartung von Audiogeräten |
| 50343000-1 | Reparatur und Wartung von Videogeräten |
| 50511000-0 | Reparatur und Wartung von Pumpen |
| 50511100-1 | Reparatur und Wartung von Flüssigkeitspumpen |
| 50511200-2 | Reparatur und Wartung von Gaspumpen |
| 50531300-9 | Reparatur und Wartung von Kompressoren |
| 50531400-0 | Reparatur und Wartung von Kräne |
| 50532000-3 | Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen |
| 50532100-4 | Reparatur und Wartung von Elektromotoren |
| 50532200-5 | Reparatur und Wartung von Transformatoren |
| 50532300-6 | Reparatur und Wartung von Generatoren |
| 50532400-7 | Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen |
| 50711000-2 | Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden |
| 51110000-6 | Installation von elektrischen Einrichtungen |
| 51111000-3 | Installation von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren |
| 51111100-4 | Installation von Elektromotoren |
| 51111200-5 | Installation von Generatoren |
| 51111300-6 | Installation von Transformatoren |
| 51112000-0 | Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen |
| 51112100-1 | Installation von Elektrizitätsverteilungseinrichtungen |
| 51112200-2 | Installation von Elektrizitätsschalteinrichtungen |
| 51131000-9 | Installation von Dampferzeugern |
| 51200000-4 | Installation von Mess-, Kontroll-, Prüf- und Navigationsgeräten |
| 51210000-7 | Installation von Messgeräten |
| 51310000-8 | Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten |
| 51311000-5 | Installation von Rundfunkgeräten |
| 51312000-2 | Installation von Fernsehgeräten |
| 51313000-9 | Installation von Audiogeräten |
| 51314000-6 | Installation von Videogeräten |
| 51320000-1 | Installation von Rundfunk- und Fernsehsendern |
| 51330000-4 | Installation von Funktelefongeräten |
| 51620000-4 | Installation von Büromaschinen |
| 51900000-1 | Installation von Lenk- und Steuersystemen |
| 71314100-3 | Dienstleistungen im Elektrobereich |
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch mEnätngnellitcthaeb,e wlleeiNbrli.c1h1e Eulnedkt rdoivhearnsdew Gerekschlechter. Seite6 Stand:Dezember2025
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
71315210-4 Beratung in der Haustechnik
| 71318100-1 | Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik |
|---|---|
| 71323100-9 | Planung von Stromversorgungssystemen |
| VOB/C - DIN 18382 | Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV |
| VOB/C - DIN 18385 | Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen |
| VOB/C - DIN 18386 | Gebäudeautomation |
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch mEnätngnellitcthaeb,e wlleeiNbrli.c1h1e Eulnedkt rdoivhearnsdew Gerekschlechter. Seite7 Stand:Dezember2025