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634 (Besondere Vertragsbedingungen)
Ausschreibung – V0488/2026
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Abrufmengen unaufgefordert vierteljährlich jeweils innerhalb eines Monats nach Quartalsende dem Auftraggeber (Immobilien Bremen – Einkauf) bekanntzugeben. Folgende Angaben sind als Excel-Datei per E-Mail an einkauf@immobilien.bremen.de zu liefern: • BreKat-Bestellnummer („Best.-Nr. (BreKat)“) [bei Bestellungen, die nicht über den BreKat ausgelöst worden sind, bleibt dieses Feld leer.] • „Bestell-Datum“ • Rahmenvertragspositionsnummer („RV-Pos.“), • BreKat-Artikelnummer („Art.-Nr. (BreKat)“), • Lieferantenartikelnummer („Art.-Nr. (Lieferant)“), [insbesondere für Fälle, in denen nicht über den BreKat bestellt wurde und für Sonderbedarfe] • Produktname/Artikelbezeichnung („Artikel“), • Verpackungseinheit („VE“), • Mengeninhalt einer Verpackungseinheit („Menge/VE“), • Netto-Preis pro Verpackungseinheit („Einzelpreis (Netto)“), • Anzahl der gelieferten Verpackungseinheiten („Anzahl VE“), • „Rechnungsadresse“, • „Lieferadresse“.
Die in Anführungszeichen gesetzten Bezeichnungen sollen verwendet werden, um eine automatisierte Auswertung zu ermöglichen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch, entsprechend über die Sonderbedarfe zu berichten, die neben den Rahmenvertragsprodukten bei ihm von dem für diesen Rahmenvertrag Bezugsberechtigten Kunden bestellt wurden.
9.2 Rechnungen sind vom Auftragnehmer auf die Rechnungsadresse wie in der Bestellung angegeben auszustellen und nach Maßgabe der E-Rechnungs-VO auszustellen und zu übermitteln. Diese Verordnung (E-Rechnungs-VO) gilt nicht für Kooperationspartner außerhalb ihres Geltungsbereichs. Die mit der jeweiligen Rechnungsadresse angegebenen Bedarfsstellen sind Schuldner und somit direkte Ansprechpartner bei Zahlungsverzug.
Für die Rechnungen gilt ein ausdrückliches Abtretungsverbot.
Auf den Rechnungen müssen der Name des Bestellenden, die Rahmenvertragsnummer (= Vergabenummer „V0488/2026“), die Stelle, zu der angeliefert wurde (Lieferstelle), und die BreKat-Bestellnummer vermerkt werden.
9.3 Die im Formblatt 244 HB angegebene wertmäßige Bagatellgrenze gilt nicht bei Lieferungen oder Leistungen als Abruf aus einem Rahmenvertrag (§ 4 Absatz 1 Nr. 1 E-RgVO).
Die Regelungen in § 3 Absatz 2 Satz 3 E-RgVO sowie im Formblatt 244HB zur Beifügung rechnungsbegründender Unterlagen sind zu beachten. Rechnungsbegründende Unterlagen sind insbesondere Lieferscheine.
Zuwendungsempfänger des Landes Bremen bzw. seiner Kommunen (siehe V. der EVB Bezugsberechtigte) sind von den bremischen Regelungen zur elektronischen Rechnung ausgenommen.
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634 (Besondere Vertragsbedingungen)
Für Kooperationspartner (siehe IV. der EVB Bezugsberechtigte) in Niedersachsen gelten die Regelungen des Landes Niedersachsen zur elektronischen Rechnung. Diese sehen für Niedersachsen derzeit die Möglichkeit, jedoch keine Verpflichtung zum Versand von E- Rechnungen vor. Näheres können die jeweiligen Kooperationspartner ggf. eigenständig mitteilen bzw. kann von dort angefordert werden.
9.4 Geltungsbereich und Bezugsberechtigung
Rahmenvertrag für die in den EVB genannten (Bezugsberechtigten) Einrichtungen, bremische Dienststellen, Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen und Umland. (nur für Los 1)
9.5 Bei der Anlieferung sind grundsätzlich die für die Rechnung erforderlichen Lieferscheine mitzuführen und von dem Empfänger unterschreiben zulassen. Für die Lieferung zum vorgesehenen Stellplatz (frei Verwendungsstelle) der Geräte werden keine Transporthilfen und oder Transport- u. Fördermittel zur Verfügung gestellt.
9.6 Transportschäden sind umgehend dem Empfänger mitzuteilen. Für die Beseitigung aller Schäden (z. B. Fußbodenbelagsschäden) haftet der Auftragnehmer.
– Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen –